HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2020 – Band 1

H.6.1 Externe Kostendecker

Haushalt 2020 · Band 1 · Seiten 125 · Seiten 125 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Der Übertrag von Budgetresten wird wie folgt geregelt. Bei der Übertragung von Budgetresten in das neue Haushaltsjahr muss stets die jeweilige Zielerreichung im Sinne der Output-Orientierung berücksichtigt wer￾den. Mit Blick auf die Zielerreichung sind drei unter￾schiedliche Szenarien möglich: a) Das Budget ist nicht aufgebraucht und die Pro￾duktziele sind nicht erreicht: Da die politische Zielsetzung noch nicht erreicht wurde, besteht der Leistungszweck weiter. Falls der Stadtrat entscheidet, dass das Ziel im neuen Jahr erreicht werden soll, ist eine Übertragung von Mitteln zur weiteren Zielerreichung möglich. Falls der Stadtrat entscheidet, dass vom Ziel abgelas￾sen wird, entfällt der Leistungszweck. Es können keine Mittel übertragen werden. b) Das Budget ist nicht aufgebraucht, aber die Produktziele sind erreicht: Die Zielerreichung soll durch die Möglichkeit eines Budgetübertrages entsprechend honoriert werden. Mindestens 50 % des Budgetüberschusses werden unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags1 in das Folgejahr übertragen. Dieser Vorteil verbleibt auf jeden Fall der Dienststelle/Organisationseinheit und muss nicht für die hierarchische Deckungsfähigkeit eingesetzt werden. Die restlichen 50 % des Budgetüberschusses sind vorrangig im Rahmen der Vier-Ebenen-Steuerung zur hierarchischen Deckung von Verlusten auf der Produkt- , Dienststellen- und Geschäftsbereichs-/Referatsebene einzusetzen. Falls dies nicht notwendig sein sollte, ist in begründeten Fällen eine weitere Budgetübertragung unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags in das Folgejahr bis zu 100 % möglich. Bei einer angespann￾ten Haushaltslage kann es eventuell erforderlich sein, dass diese Mittel auch zur Deckung auf der Gesamt￾haushaltsebene herangezogen werden müssen. 1 Der Vorschlag beinhaltet die Kostenarten, für die der Budgetübertrag im Folgejahr verwendet werden soll. c) Das Budget wurde überzogen: Unabhängig von der Zielerreichung stellt das Überzie￾hen der Haushaltsmittel einen Haushaltsverstoß dar. Die Zielverfehlung kann entsprechend sanktioniert werden. Verluste sollen über die hierarchische Deckungsfähig￾keiten ausgeglichen werden. Einen automatisierten negativen Budgetübertrag in das Folgejahr soll es grundsätzlich nicht mehr geben. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass ein nach starren Kriterien vorgenommener negati￾ver Übertrag seine Wirkung verlieren kann. Stattdessen soll das negative Budgetergebnis einer näheren Analy￾se unterzogen werden. Der/die Produktverantwortliche hat die Ursachen für die Fehlentwicklung darzulegen. Über entsprechende Instrumente und Verfahren wird einzelfallbezogen entschieden, wie mit dem negativen Budgetergebnis in den Folgejahren umgegangen wird. Ein Defizitausgleich über mehrere Jahre hinweg kann vereinbart werden. H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell ab￾weichende Sonderfälle Die in den vorgenannten Kapiteln vorgestellten Budget￾regelungen gelten grundsätzlich für alle Produkte. Je￾doch gibt es Produkte, auf die diese Regelungen auf￾grund anderer Anforderungen nicht angewendet wer￾den können. Beispielsweise erfolgt bei einem Kosten￾decker die Steuerung nicht über die einzelnen Teilbud￾gets, sondern über das Gesamtergebnis (K1 bis K5). Somit müssen für diese Fälle andere Regelungen (zum Beispiel zur Ermächtigung oder zum Budgetübertrag) definiert werden. H.6.1 Externe Kostendecker Externe Kostendecker dürfen grundsätzlich kein ge￾plantes Defizit aufweisen und erwirtschaften ihre Auf￾wendungen durch die Verrechnung von Leistungen an Dritte. Maßgeblich für die Steuerung ist die Erreichung eines ausgeglichenen Ist-Ergebnisses. Externe Kostendecker werden analog zu den anderen Produkten geplant und durchlaufen den regelhaften 121

Download ↓