H.4.2 Hierarchische Deckungsfähigkeiten
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
bestehen innerhalb der Zuwendungen in K3 keine gegenseitigen Deckungsfähigkeiten zwischen Aufwendungen und Erträgen. Die Haushaltsermächtigung und
-bewirtschaftung erfolgen hier auf der Ebene von einzelnen Sachkonten und Kostenstellen. Im Haushaltsplan wird hierzu eine entsprechende „Liste der Zuschüsse und Zuweisungen der Stadt Nürnberg“ mit
abgedruckt.
Zu anderen Teilbudgets bestehen sowohl für Sozialtransferleistungen als auch für Zuwendungen keine
Deckungsfähigkeiten.
Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen
Alle Aufwands- und Ertragsarten aus internen Leistungsverrechnungen (ILV) und Verwaltungskostenerstattungen (VKE) innerhalb des Teilbudget K4 sind
grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig.
Alle Aufwands- und Ertragsarten in K4 sind nicht zahlungswirksam. Zu anderen Teilbudgets bestehen deshalb gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik keine
Deckungsfähigkeiten. Einsparungen im ILV-Budget
dürfen wegen § 20 Abs.1 Satz 2 KommHV-Doppik
(keine Deckungsfähigkeit von zahlungsunwirksamen
mit zahlungswirksamen Aufwendungen) nicht zu Mehrauszahlungen führen und dürfen daher nicht zur Deckung von Mehraufwendungen im Bereich der anderen
Teilbudgets verwendet werden.
Teilbudget K5 - Sonstiges
Innerhalb des Teilbudgets K5 bestehen keine gegenseitigen Deckungsfähigkeiten zwischen Aufwendungen
und Erträgen. Die Haushaltsermächtigung und -bewirtschaftung erfolgt auf der Ebene von einzelnen
Sachkonten.
Auch in Bezug auf die Deckungsfähigkeit zwischen den
Teilbudgets ist das Teilbudget K5 als isoliert von den
anderen Teilbudgets zu beurteilen. Es bestehen grundsätzlich keine Deckungsfähigkeiten des Teilbudgets K5
zu den anderen Teilbudgets.
Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches Ve r-
mögen (inklusive GWGs)
Innerhalb des Teilbudgets I1 besteht grundsätzlich eine
gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Ein- und
Auszahlungen.
Zu anderen Teilbudgets bestehen folgende Deckungsfähigkeiten:
• Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach I1 (Empfänger).
• Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach I1 (Empfänger).
Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen
Es bestehen für das Teilbudget I2 keine Deckungsfähigkeiten zu anderen Teilbudgets.
H.4.2 Hierarchische Deckungsfähigkeiten
Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit geht es um
produktübergreifende Ausgleichsmechanismen im
Sinne der Vier-Ebenen-Steuerung, bei der in einer
festgelegten Reihenfolge auf Produkt-, Dienststellen-
/Organisations-, Geschäftsbereichs-/Referats- und
Gesamtstadtebene nach Deckungsmöglichkeiten gesucht wird.
Im alten Budgetierungsmodell war die Deckungspflicht
nur bis auf die Ebene Dienststelle/Organisationseinheit
beschränkt. War keine Deckung innerhalb der Dienststelle/Organisationseinheit möglich, wurde auf gesamtstädtischer Ebene über die Stadtkämmerei beziehungsweise den Finanzreferenten nach einer Deckungsmöglichkeit gesucht. Der Geschäftsbereich/das
Referat spielte hierbei grundsätzlich keine Rolle und
war insoweit von der Finanzverantwortung ausgeschlossen. Die Suche nach einer Deckung hat deshalb
nur auf den zwei Ebenen Dienststelle/Organisationseinheit und Gesamtstadt stattgefunden.
Ziel des neuen Modells ist es nun, Deckungsmöglichkeiten zwischen Produkten zu schaffen und dabei alle
hierarchischen Ebenen in die Finanzverantwortung
einzubeziehen, also auch den Geschäftsbereich/das
Referat.
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Bei Anwendung der hierarchischen Deckung ist immer
darauf zu achten, dass bei den jeweiligen Produkten
die vom Stadtrat ermächtigten Leistungsvorgaben (Ziele, Kennzahlen, …) eingehalten werden.
Grundsätze der hierarchischen Deckung
Für die hierarchische Deckung werden die folgenden
Grundsätze aufgestellt:
• Bei Anwendung der hierarchischen Deckungsfähigkeit sind die Regelungen der sachlichen
Deckungsfähigkeit ebenfalls zu beachten.
• Die Erreichung der Produktziele mit den zugehörigen Finanzbudgetergebnissen sollte bis
zur Ebene der Dienststelle/Organisationseinheit unter Anwendung der Deckungsmöglichkeiten (sachliche und hierarchische)
grundsätzlich aus eigener Kraft möglich sein.
Da die Produktverantwortung und Dienststellenleitung meist von einer Person wahrgenommen werden, dürfte dies unproblematisch
sein. Soweit möglich, sollten bereits im Laufe
des Jahres bei festgestellten Verschlechterungen eine Gegensteuerung und ein Ausgleich
innerhalb der Produkte einer Dienststelle/Organisationseinheit erfolgen.
• Unterjährig sollte bis zur Hierarchieebene
Dienststelle/Organisationseinheit möglichst
wenig von außen in die Budgets eingegriffen
werden. Diese Regelung soll den Dienststellen/Organisationseinheiten eine entsprechende Planungssicherheit gewährleisten.
• Die Deckungsebenen Geschäftsbereich/Referat und Gesamtstadt sollen und können nur
in Ausnahmefällen in Anspruch genommen
werden. Situationsbezogen sollte dann einvernehmlich mit allen Beteiligten eine Lösung erzielt werden. Kommunikation und damit die
unterjährigen Controllinggespräche sind wichtig.
• Auf starre, einschränkende und verwaltungsaufwändige Regelungen wird verzichtet, es
werden lediglich „Leitplanken“ definiert.
• Das Modell der hierarchischen Deckung geht
von einer intensiven Kommunikation aus, über
die Verhandlungslösungen gefunden werden
sollen.
„Managementbedingte“ und „nicht managementbedingte“ Veränderungen
Üblicherweise wird bei der Betrachtung von Budgetveränderungen eine Abgrenzung von managementbedingten und nicht managementbedingten Veränderungen
(Verbesserungen und Verschlechterungen) vorgenommen. Managementbedingte Verbesserungen und Verschlechterungen sind auf die Anstrengungen der
Budgetverantwortlichen und deren Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen zurückzuführen. Unter nicht managementbedingten Veränderungen werden die von außen,
von den Budgetverantwortlichen nicht beeinflussbaren
Entwicklungen (zum Beispiel Gesetzesänderungen)
verstanden. Die Abgrenzung von managementbedingt
zu nicht managementbedingt stellt sich in der Praxis oft
als sehr schwierig dar und führt immer wieder zu Diskussionen. Aus diesem Grunde können und sollen im
Budgetmodell der Stadt Nürnberg auch keine abschließenden Detailregelungen und Automatismen hierzu
aufgestellt werden. Stattdessen hat sich die Stadt
Nürnberg darauf verständigt, nur „Leitplanken“ zu definieren, innerhalb derer man sich bewegen kann. Das
Budgetmodell soll an dieser Stelle einfach gehalten und
nicht mit Regelungen überfrachtet werden, die - wie die
Erfahrung zeigt - zum Teil bei den Endanwendern aufgrund der gesamtstädtischen Regelungsfülle gar nicht
mehr ankommen. Zudem muss, wie es bisher auch
schon der Fall war, über eine intensive Kommunikation
nach einer Verhandlungslösung zwischen allen am
Budgetierungsverfahren Beteiligten (Dienststelle/Organisations-einheit, Geschäftsbereich/Referat und
der „Gesamtstadt“) gesucht werden, die auch die jeweilige Haushaltssituation berücksichtigt.
Über den Controllingprozess sollen wesentliche Budgetveränderungen (Verbesserungen und Verschlechterungen), unabhängig davon ob managementbedingt
oder nicht managementbedingt, im Vergleich zum Plan
frühzeitig identifiziert werden.
Beim Umgang mit Budgetveränderungen, die in engem
Zusammenhang mit den Deckungsfähigkeiten stehen,
gelten grundsätzlich die folgenden Regelungen:
• Managementbedingte Mehrerträge und Minderaufwendungen, die durch Anstrengungen
der Budgetverantwortlichen erzielt wurden,
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dürfen für Mehraufwendungen innerhalb der
Budgets und im Rahmen der sachlichen und
hierarchischen Deckungsfähigkeiten verwendet werden. Mit dieser Regelung sollen wichtige Anreize ausgelöst werden.
• Managementbedingte Mindererträge und
Mehraufwendungen sind über die Deckungsmöglichkeiten auszugleichen.
• Nicht managementbedingte Mindererträge und
Mehraufwendungen (Verschlechterung, Windfall-Deficits) dürfen nicht ohne weiteres zu
Nachforderungen berechtigen und werden
deshalb hinsichtlich der Deckungsfähigkeit
erst einmal wie die managementbedingten
Verschlechterungen behandelt. Zwei Gründe
sprechen für diese Vorgehensweise: Erstens
sollen die Produktverantwortlichen ihre ganze
Kraft darauf verwenden, solche Verschlechterungen abzuwehren anstelle diese ausführlich
zu begründen und zweitens würde die Deckelungsfunktion der Budgetierung entscheidend
geschwächt.
• Wurden nennenswerte, nicht managementbedingte Mehrerträge und Minderaufwendungen
(Verbesserungen, Windfall Profits) erkannt, so
ist in den Controllinggesprächen von der
Dienststelle/Organisationseinheit, dem Geschäftsbereich/Referat und dem Controllingteam gemeinsam über deren Verwendung zu
beraten und eine einvernehmliche Entscheidung herbeizuführen. Bei der Entscheidungsfindung sind die aktuelle Haushaltslage und
die prognostizierten Ergebnisse der Dienststelle/Organisationseinheit und des Geschäftsbereichs/Referats zu berücksichtigen. Da nicht
managementbedingte Verschlechterungen im
Rahmen der Deckungsmöglichkeiten auszugleichen sind, sollen die nicht managementbedingten Mehrerträge und Minderaufwendungen vorrangig bei den Dienststellen/Organisationseinheiten und dem Geschäftsbereich/Referat zur Abdeckung von
Verlusten eingesetzt werden. Wenn dies nicht
nötig sein sollte, soll die Gesamtstadt an den
Verbesserungen beteiligt werden. Eine Beteiligung der Gesamtstadt an den nicht managementbedingten Mehrerträgen oder Minderaufwendungen ist notwendig, da nicht unerhebliche Teile der bisherigen Deckungsmittel aus
dem Gesamthaushalt über die neuen Sachkontenzuordnungen in das Teilbudget K1 verlagert wurden und somit dem Gesamthaushalt
nur geringe Deckungsreserven zur Verfügung
stehen.
Verfahren der hierarchischen Deckung
Bei der Stadt Nürnberg werden die Budgets auf der
Ebene der Produkte ermächtigt. Die Produkte setzen
sich dabei aus den darunter angesiedelten Leistungen
mit den dazu gehörigen Vorkostenstellen zusammen.
Auf der Ebene der Leistungen und Vorkostenstellen
werden die Ansätze geplant und die Geschäftsvorfälle
gebucht. Eine tiefergehende Unterteilung der Produktbudgets auf Leistungsebene (Leistungsbudgets) bleibt
den Dienststellen/Organisationseinheiten für die interne
Steuerung freigestellt.
Aus Sicht der Vier-Ebenen-Steuerung lassen sich die
folgenden Deckungsmöglichkeiten definieren:
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Hierarchiestufe
Deckungsmöglichkeiten Steuerungsebene
1 Innerhalb einer Leistung in einem Teilbudget beziehungsweise zwischen Leistungen in einem Teilbudget innerhalb eines Produktes
Produkt
2 Zwischen Teilbudgets innerhalb eines Produktes unter Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit
3 Zwischen Produkten innerhalb einer Dienststelle unter Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit
Dienststelle/Organisationseinheit
(je nach Wertgrenze)
4 Zwischen Produkten innerhalb des Geschäftsbereichs/Referats unter
Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit
Geschäftsbereich/Referat
(je nach Wertgrenzen)
5 Zwischen Produkten innerhalb des Geschäftsbereichs/Referats ohne
Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit
Gesamtstadt
6 Zwischen Produkten geschäftsbereichs-/referatsübergreifend (Stk)
7 Einseitige Mitteländerungen
Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit beginnt die
Prüfung der Deckungsmöglichkeiten immer zuerst
damit, ob innerhalb des betroffenen Produktes in einem
Teilbudget innerhalb einer Leistung beziehungsweise
zwischen Leistungen eine Deckung herbeigeführt werden kann (Hierarchiestufe 1). Beispiel: Das Sachkonto
64130000 „Dienstreisen und Dienstfahrten“, das zum
Teilbudget K1 gehört, weist in der Leistung
„L111114001 Haushalts-/Finanzsteuerung, Controlling“,
die zum Produkt „111114 Konzernsteuerung Finanzreferat“ gehört, eine Unterdeckung auf. Auf der Hierarchiestufe 1 ist nun zu prüfen, ob innerhalb der Leistung
L111114001 oder durch eine andere Leistung des
gleichen Produktes, zum Beispiel durch die Leistung
„L111114002 Beteiligungsmanagement“ im Teilbudget
K1 durch ein anderes Sachkonto eine Deckung herbeigeführt werden kann.
Die Ansätze zwischen den Teilbudgets innerhalb eines
Produktes einer Dienststelle/Organisationseinheit sind
entsprechend der sachlichen Deckungsregeln der Teilbudgets deckungsfähig (Hierarchiestufe 2) und werden
in Verantwortung des/der Produktverantwortlichen
verwaltet. Der/die Produktverantwortliche kann somit in
seinen/ihren einzelnen Produkten zwischen den Leistungen entsprechend der sachlichen Deckungsregeln
frei wirtschaften. Zur internen Steuerung der Dienststellen/Organisationseinheiten werden auf der Leistungsebene grundsätzlich die Ziele und Kennzahlen definiert.
Für die Darstellung im Produktdatenblatt werden dann
die wesentlichen Ziele und Kennzahlen ausgewählt und
im Produkthaushalt auf Produktebene abgebildet.
Ist der Ausgleich innerhalb der Teilbudgets eines Produkts entsprechend der zuvor formulierten Deckungsfähigkeiten nicht möglich, so sind die Dienststellen/Organisationseinheiten angehalten, zwischen den
ihnen zugeordneten Produkten unter Berücksichtigung
der sachlichen Deckungsregeln einen Ausgleich herbeizuführen (Hierarchiestufe 3). Bis zu einer bestimmten Wertgrenze kann die Dienststelle/Organisationseinheit eigenverantwortlich die Umschichtung vornehmen. Der/das für die Dienststelle/Organisationseinheit
zuständige Geschäftsbereich/Referat und die Stadtkämmerei sind über die Mittelumschichtung zu informieren. Übersteigt der Ausgleich eine bestimmte Wertgrenze, so wird ein Genehmigungsverfahren in Gang
gesetzt.
Für die Umschichtung von Budgetmitteln zwischen
Produkten werden die folgenden Wertgrenzen, innerhalb derer die Dienststellen/Organisationseinheiten
eigenverantwortlich tätig werden können, festgelegt:
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Im Bereich der Teilbudgets K1, K2 und I1 und teilweise
K3 (nur Sozialtransferleistungen) können die Dienststellen/Organisationseinheiten (DSt.) oder die Referate/Geschäftsbereiche (GB) dienststellen-/organisationsbereichsübergreifend freie Mittel
• je Senderprodukt,
• einzelfallbezogen,
• bis zu einem Betrag von 15.000 €,
• maximal dreimal pro Jahr (unabhängig davon,
ob die Dienststelle/Organisationseinheit oder
das Referat/der Geschäftsbereich die Umschichtung vornimmt) und
• jederzeit
zwischen Produkten umschichten. Im Rahmen des
Berichtswesens wird über die Mittelumschichtung informiert. Liegen einzelfallbezogen die umzuschichtenden Finanzmittel zwischen 15.000 € und 30.000 €, so
muss der Ausgleich von der Stadtkämmerei genehmigt
werden. Ein Betrag zwischen 30.000 € und 100.000 €
fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzreferenten,
Mittelumschichtungen über 100.000 € je Einzelfall muss
der Stadtrat genehmigen.
Tritt der Fall ein, dass ein Ausgleich zwischen den
Produkten innerhalb einer Dienststelle/Organisationseinheit trotz aller Anstrengungen nicht möglich ist, so
werden nach dem folgenden Verfahren die Deckungsebenen Geschäftsbereich/Referat (Hierarchiestufe 4)
und Gesamtstadt (Hierarchiestufen 5 und 6) in den
Ausgleich mit einbezogen:
1. Wenn der für die Dienststelle/Organisationseinheit
geplante Ergebnissaldo aus den Teilbudgets K1
und K2 zusammen laut aktueller Hochrechnung um
1 % oder 100.000 € überschritten wird und die
Dienststelle/Organisationseinheit ihre Deckungsmöglichkeiten nachweislich ausgeschöpft hat, dann
stellt die Dienststelle/Organisationseinheit einen
Antrag auf Deckung durch die nächsten Hierarchieebenen (Geschäftsbereich/Referat und Gesamtstadt) beim Controllingteam (Anmerkung: Verfahrenstechnisch übernehmen erst einmal die Controllingteams unterstützenderweise diese Aufgabe.
Diese wird zu gegebener Zeit auf die Geschäftsbereiche/Referate übertragen).
Inwieweit die 1 %-Regelung sachgerecht ist, wird
die Erfahrung in der Praxis zeigen. Dieser Wert
wird zu gegebener Zeit überprüft.
2. Der Geschäftsbereich/das Referat und das Controllingteam analysieren in Abstimmung mit der
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