H.3 Budgetverantwortung
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
gen Ausweis aller sonstigen Produktaufwendungen und
-erträge. Aufgrund der zum Teil starken Plan-IstSchwankungen werden die Über- und Unterschreitungen lediglich zentral überwacht und in den jeweiligen
Controllinggesprächen mit den Produktverantwortlichen
abgestimmt.
Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches
Vermögen (inklusive GWGs)
Beim Teilbudget I1 wird die Summe der Einzahlungen
und Auszahlungen ermächtigt.
Das Teilbudget I1 umfasst derzeit nur die Auszahlungen für bewegliches Vermögen (inklusive der geringwertigen Wirtschaftsgüter).
Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen
Die Ermächtigung der Investitionsmaßnahmen erfolgt
grundsätzlich über das Investitionsprogramm, den
Mittelfristigen Investitionsplan (MIP), im Haushalt (siehe
Band 1, Gliederungspunkt J.3.2).
Das Teilbudget I2 umfasst alle Einzahlungen und Auszahlungen für im MIP einzeln veranschlagte Maßnahmen.
Die konsumtiven Bestandteile von Investitionsmaßnahmen werden im Teilbudget K5 abgebildet.
H.2.2 Budgetierung mit Zielen und Kennzahlen
Die in den Produktdatenblättern (siehe Band 2) aufgeführten Ziele und Kennzahlen stellen den Leistungszweck dar, für welche der Stadtrat das Budget in Form
von Finanzmitteln zur Verfügung stellt.
Die über den Haushaltsplan vereinbarten Ziele und
Kennzahlen dürfen unterjährig von der Verwaltung nicht
selbständig geändert werden. Die Verwaltung darf
ebenso wenig Ziele und Kennzahlen aus dem Haushalt
herausnehmen oder neue hinzufügen. Sobald Ziele
nicht mehr erreicht werden können, muss der Stadtrat
informiert und mit diesem über die Anpassung der Ziele
und/oder der finanziellen Mittel entschieden werden.
Wenn die im Budgetmodell definierten Deckungsfähigkeiten zwischen Produkten in Anspruch genommen
werden, muss die Zielerreichung der Produkte weiterhin
gewährleistet sein. Kann die Zielerreichung eines Produktes nicht mehr gewährleisten werden, kann nur in
Abstimmung mit dem Stadtrat und einer Anpassung der
Ziele eine Deckungsfähigkeit hergestellt werden.
H.3 Budgetverantwortung
Auf der Produktebene liegt die Budgetverantwortung
bei der/dem Produktverantwortlichen. Diese wird grundsätzlich von der Dienststellenleitung beziehungsweise
der Leitung der Organisationseinheit wahrgenommen.
Die Dienststellen/Organisationseinheiten führen ihre
Budgets in freier und alleiniger Verantwortung aus.
Aufgabe der Budgetverantwortlichen ist es, die vereinbarten Leistungsziele zu erreichen und die dazugehörigen Finanzvorgaben unter Beachtung der Budgetregeln
(Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Einzelansätzen,
etc.) für das Produkt einzuhalten.
Eine wichtige Aufgabe der Dienststellen beziehungsweise Organisationseinheiten ist es, sowohl positive als
auch negative Abweichungen rechtzeitig zu erkennen,
diese zu kommunizieren und zu steuern.
Das Produktbudget teilt sich in die sieben Teilbudgets
auf, die von den Produktverantwortlichen in unterschiedlicher Weise direkt steuer- bzw. beeinflussbar
sind. Die Teilbudgets K1 und K2 sowie I1 sind vom
Produktverantwortlichen voll zu steuern und von daher
auch in vollem Umfang von ihm zu vertreten. Die Teilbudgets K3, K4 und K5 sind nur zum Teil vom Produktverantwortlichen steuer- bzw. beeinflussbar. Unabhängig davon werden diese Teilbudgets auch im Rahmen
der Controllingprozesse thematisiert. Die Entwicklungen in den Teilbudgets K3, K4 und K5 sind Gegenstand
der Controllinggespräche.
Des Weiteren werden die geplanten Investitionsmaßnahmen im Teilbudget I2 entsprechend der Vorgaben
von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt.
In den durch den Stadtrat im Rahmen des Haushaltsbeschlusses ermächtigten Bewirtschaftungsrahmen je
Teilbudget kann der jeweilige Budgetverantwortliche
den Haushalt unter Beachtung der beschlossenen
Verwendungsauflagen eigenständig bewirtschaften.
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