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F.4.1 Anlagevermögen

Haushalt 2020 · Band 1 · Seiten 31–35 · Seiten 31–35 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.4.1 Anlagevermögen Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben auf. Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in den Jahren 2019 und 2020 wird stark von den bilanziel￾len Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt werden können. Investitionen in den Jahren 2020 - 2023 Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendun￾gen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauer￾haft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zuge￾hörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1, Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Im MIP-Zeitraum 2020 bis 2023 wurden insbesondere folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum): • Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg (212,8 Mio. €) • WBG-Anteilsrückkauf (115,6 Mio. €) • U3 Großreuth bis Gebersdorf (114,8 Mio. €) • Umgestaltung Obstmarkt (9,4 Mio. €) • Brücke Hafenstr. über SWT und MDK (76 Mio. €) • Brücke FSW über MDK und SWT (54 Mio. €) • Neubau Bertolt-Brecht-Schule (ÖPP, 52,6 Mio. €) • Bau von Radwegen – Pauschale (23,3 Mio. €) • Künstlerhaus, 3. Bauabschnitt (14,5 Mio. €) • Generalsan. U1 Bahnhof Muggenhof (11 Mio. €) Darüber hinaus wurden weitere wichtige Projekte in den MIP aufgenommen (die in den Klammerzusätzen dar￾gestellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum), wie beispielsweise: • Verschiedene Brückenbauprojekte (29,9 Mio. €) • Ballsporthalle am Tillypark (24,5 Mio. €) • Kindertagesstätte Grünewaldstraße (10,4 Mio. €) 27 • Revitalisierungsmaßnahmen – Pauschale (9 Mio. €) • Sanierung und Erweiterung Max-Beckmann-Schule (7,5 Mio. €) • Neubau Feuerw.gerätehaus Katzwang (5,9 Mio. €) • Kindergarten Am Stadtpark (5,3 Mio. €) • Kinderhort Glogauer Straße (5 Mio. €) • Bebauung Palmenhofbunker mit Wohnungen und Kindergarten (4,9 Mio. €) • Neubau Kleingartenanlage Ideal (2,7 Mio. €) • Radweg Bartholomäusstraße (2,5 Mio. €) Schwerpunkte werden in Zukunft nach wie vor auch die anstehenden Großprojekte im Kulturbereich (Neubau Konzertsaal, Sanierung Opernhaus, Sanierung Meis￾tersingerhalle) sowie weitere Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreuung“ sein. Zudem wird die Erneuerung von Brücken an Bedeutung gewinnen. In den Grafiken auf den folgenden Seiten werden zum einen die Bruttoinvestitionen und zum anderen der städtische Finanzierungsanteil nach Investitions￾schwerpunkten für den Zeitraum 2020 bis 2023 darge￾stellt. 28 Investitionsschwerpunkte 2020 bis 2023: Bruttoinvestitionen Im Zeitraum 2020 bis 2023 wird mit Bruttoinvestitionen (dargestellt werden ausschließlich die investiven Be￾standteile) in Höhe von 1,45 Mrd. € gerechnet. Dieser Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: Investitionsschwerpunkte 2020 bis 2023: Städtische Mittel Im Zeitraum 2020 bis 2023 werden für die Bruttoinvestitionen in Höhe von 874,7 Mio. € städtische Mittel (nur investiv) zur Finanzierung eingeplant. Die städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: 29 In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer Gesamtschau dargestellt: Investitionsschwerpunkte 2020 bis 2023 (nur investive Bestandteile) 30 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Inves￾titionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späte￾ren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Verpflichtungsermächtigungen im Haushalts￾plan des Jahres 1) Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 € 2021 2022 2023 2024 ff. 2018 19.988 2019 46.911 32.853 2020 322.823 301.318 180.448 40.000 2) Summe 389.722 334.171 180.448 40.000 Nachrichtlich: In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite) 119.000 131.000 139.200 Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssat￾zung: 2021 322.823.000 € 2022 301.318.000 € 2023 180.448.000 € 2024 ff. 40.000.000 € insgesamt 844.589.000 € 1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushalts￾vollzug 2020 wird sichergestellt, dass die hier ausge￾wiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Ver￾pflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahn￾ansätze, der Ansätze für Schulen, Kindertagesstätten, der Kapitalerhöhung NürnbergMesse und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. 2) Zur Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit hat die Nürn￾bergMesse GmbH ein umfangreiches Investitionspro￾gramm mit einem Gesamtvolumen von 315 Mio. € erstellt (sog. „Masterplan Immobilie“). Als Finanzie￾rungsmittel sind neben einem Eigenanteil der Nürn￾bergMesse GmbH Bareinlagen der beiden Hauptge￾sellschafter vorgesehen. Der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg wollen daher den „Konsortialvertrag betreffend die Eigenkapitalausstattung der Nürnberg￾Messe GmbH durch Bareinlagen“ abschließen (Stadt￾ratsbeschluss vom 25.01.2017). Wesentlicher Inhalt des Konsortialvertrages sind paritätische Bareinlagen in einem Gesamtvolumen von 200 Mio. € in einem Zeit￾raum von 2018 bis 2027. Die Bareinlagen sollen in jährlichen Tranchen von bis zu 10 Mio. € je Hauptge￾sellschafter als Zuzahlungen in das Eigenkapital im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet werden. Analog zum Vorgehen beim Freistaat Bayern müssen die Zahlungen bis 2027 auch im städtischen Haushalt durch Verpflichtungsermächtigungen abgesichert wer￾den. 31

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