F.4.1 Anlagevermögen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.4.1 Anlagevermögen
Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische
Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit
in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben
auf.
Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in
den Jahren 2019 und 2020 wird stark von den bilanziellen Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den
dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen
zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt
im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt
werden können.
Investitionen in den Jahren 2020 - 2023
Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen
Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich
mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten
das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen
und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendungen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt
etc.).
Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zugehörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1,
Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen
dort wird verwiesen.
Im MIP-Zeitraum 2020 bis 2023 wurden insbesondere
folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den
Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich
nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum):
• Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg
(212,8 Mio. €)
• WBG-Anteilsrückkauf (115,6 Mio. €)
• U3 Großreuth bis Gebersdorf (114,8 Mio. €)
• Umgestaltung Obstmarkt (9,4 Mio. €)
• Brücke Hafenstr. über SWT und MDK (76 Mio. €)
• Brücke FSW über MDK und SWT (54 Mio. €)
• Neubau Bertolt-Brecht-Schule (ÖPP, 52,6 Mio. €)
• Bau von Radwegen – Pauschale (23,3 Mio. €)
• Künstlerhaus, 3. Bauabschnitt (14,5 Mio. €)
• Generalsan. U1 Bahnhof Muggenhof (11 Mio. €)
Darüber hinaus wurden weitere wichtige Projekte in den
MIP aufgenommen (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel
im MIP-Zeitraum), wie beispielsweise:
• Verschiedene Brückenbauprojekte (29,9 Mio. €)
• Ballsporthalle am Tillypark (24,5 Mio. €)
• Kindertagesstätte Grünewaldstraße (10,4 Mio. €)
27
• Revitalisierungsmaßnahmen – Pauschale
(9 Mio. €)
• Sanierung und Erweiterung Max-Beckmann-Schule
(7,5 Mio. €)
• Neubau Feuerw.gerätehaus Katzwang (5,9 Mio. €)
• Kindergarten Am Stadtpark (5,3 Mio. €)
• Kinderhort Glogauer Straße (5 Mio. €)
• Bebauung Palmenhofbunker mit Wohnungen und
Kindergarten (4,9 Mio. €)
• Neubau Kleingartenanlage Ideal (2,7 Mio. €)
• Radweg Bartholomäusstraße (2,5 Mio. €)
Schwerpunkte werden in Zukunft nach wie vor auch die
anstehenden Großprojekte im Kulturbereich (Neubau
Konzertsaal, Sanierung Opernhaus, Sanierung Meistersingerhalle) sowie weitere Maßnahmen aus dem
Paket „Bildung und Betreuung“ sein. Zudem wird die
Erneuerung von Brücken an Bedeutung gewinnen.
In den Grafiken auf den folgenden Seiten werden zum
einen die Bruttoinvestitionen und zum anderen der
städtische Finanzierungsanteil nach Investitionsschwerpunkten für den Zeitraum 2020 bis 2023 dargestellt.
28
Investitionsschwerpunkte 2020 bis 2023: Bruttoinvestitionen
Im Zeitraum 2020 bis 2023 wird mit Bruttoinvestitionen
(dargestellt werden ausschließlich die investiven Bestandteile) in Höhe von 1,45 Mrd. € gerechnet. Dieser
Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden
Investitionsschwerpunkte:
Investitionsschwerpunkte 2020 bis 2023: Städtische Mittel
Im Zeitraum 2020 bis 2023 werden für die
Bruttoinvestitionen in Höhe von 874,7 Mio. € städtische
Mittel (nur investiv) zur Finanzierung eingeplant. Die
städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die
folgenden Investitionsschwerpunkte:
29
In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der
beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer
Gesamtschau dargestellt:
Investitionsschwerpunkte 2020 bis 2023 (nur investive Bestandteile)
30
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine
im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es
ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen.
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 1)
Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 €
2021 2022 2023 2024 ff.
2018 19.988
2019 46.911 32.853
2020 322.823 301.318 180.448 40.000 2)
Summe 389.722 334.171 180.448 40.000
Nachrichtlich:
In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene
Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite)
119.000 131.000 139.200
Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssatzung:
2021 322.823.000 €
2022 301.318.000 €
2023 180.448.000 €
2024 ff. 40.000.000 €
insgesamt 844.589.000 €
1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug 2020 wird sichergestellt, dass die hier ausgewiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen, Kindertagesstätten,
der Kapitalerhöhung NürnbergMesse und den Ausbau
des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben
werden können.
Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die
nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben
wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der
Beschlussfassung durch den Stadtrat.
2) Zur Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit hat die NürnbergMesse GmbH ein umfangreiches Investitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 315 Mio. €
erstellt (sog. „Masterplan Immobilie“). Als Finanzierungsmittel sind neben einem Eigenanteil der NürnbergMesse GmbH Bareinlagen der beiden Hauptgesellschafter vorgesehen. Der Freistaat Bayern und die
Stadt Nürnberg wollen daher den „Konsortialvertrag
betreffend die Eigenkapitalausstattung der NürnbergMesse GmbH durch Bareinlagen“ abschließen (Stadtratsbeschluss vom 25.01.2017). Wesentlicher Inhalt
des Konsortialvertrages sind paritätische Bareinlagen in
einem Gesamtvolumen von 200 Mio. € in einem Zeitraum von 2018 bis 2027. Die Bareinlagen sollen in
jährlichen Tranchen von bis zu 10 Mio. € je Hauptgesellschafter als Zuzahlungen in das Eigenkapital im
Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet werden.
Analog zum Vorgehen beim Freistaat Bayern müssen
die Zahlungen bis 2027 auch im städtischen Haushalt
durch Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden.
31