C Haushaltssatzung
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
C. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2020
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 38 der
Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 2.061.327.480 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.061.235.751 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 91.729 €
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 2.002.905.267 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.911.539.063 €
und einem Saldo von 91.366.204 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 117.991.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 350.996.800 €
und einem Saldo von -233.005.800 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 118.000.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 78.178.000 €
und einem Saldo von 39.822.000 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -101.817.596 €
ab.
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2020 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 88.398.000 €
und in den Aufwendungen mit 95.428.000 €
ab.
4
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 86.020.000 €
ab.
(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergStift“ für 2020 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 37.095.156 €
und in den Aufwendungen mit 37.745.636 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.648.923 €
ab.
(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2020 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 68.019.000 €
und in den Aufwendungen mit 79.309.000 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.699.000 €
ab.
(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Franken-Stadion Nürnberg“ für 2020 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 1.602.608 €
und in den Aufwendungen mit 3.661.500 €
ab.
5
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.387.957 €
ab.
(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergBad“ für 2020 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 6.415.000 €
und in den Aufwendungen mit 13.148.093 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.693.337 €
ab.
(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“
für 2020 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 45.807.286 €
und in den Aufwendungen mit 137.609.068 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.785.000 €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
118.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 54.000.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“
sind nicht vorgesehen.
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(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion
Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(6) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“
sind nicht vorgesehen.
(7) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 844.589.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes
„Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 34.332.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird
auf 45.430.723 € festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 2.863.000 € festgesetzt.
(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen
festgesetzt.
(6) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 2.565.000 € festgesetzt.
§ 4
entfällt *)
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird
auf 280.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 14.700.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 6.133.000 € festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 11.070.000 € festgesetzt.
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(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 6.000.000 € festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 20.380.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
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*) Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 5. April 2017 für das
Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H.
b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 555 v.H.
2. Gewerbesteuer 467 v.H.
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