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C.1.1 Wirtschaftsplan 2021

Haushalt 2021 · Band 3 · Seiten 9–32 · Seiten 9–32 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

ASN ASN in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschaftsplan 2021 Inhalt Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2021 1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2024 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2020 bis 2024 4. Kassen- und Investitionskredite Anlagen Anlage 1: Erfolgsplan 2021 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2024 Anlage 3: Finanzplan 2021 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 Anlage 5: Vermögensplan 2021 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2020 bis 2024 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2020 bis 2024 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2021 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2021 6 Wirtschaftsplan 2021 Seite 1 1. Allgemeines Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durch￾führung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung. Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche: 1.1 Abfallwirtschaft Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall￾gesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufga￾ben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umset￾zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfall￾rechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicher￾heit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft ge￾treten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wert￾stofftonne“. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Sammeln - Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme - Befördern - Behandeln - Lagern - Behandeln von Abfällen - Ablagern von Abfällen zur Beseitigung werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. 7 Wirtschaftsplan 2021 Seite 2 Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung. Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - aus dem Landkreis Fürth und - der Stadt Schwabach zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. Für das Stadtgebiet Stein hat ASN die Rest-, Bio￾und Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckver￾einbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt. Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. be￾arbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen. Die Aufgaben im Einzelnen sind:  Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfäl￾len, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grund￾stücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.200 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.300.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 44.250 Bio￾tonnen mit einem Volumen von ca. 5.570.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter wer￾den mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.  Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe￾hälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr. 8 Wirtschaftsplan 2021 Seite 3  Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammel￾aufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.  Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 11.000 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronik￾schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).  Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe￾trieben.  Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßi￾gen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.  Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 21.900 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.  Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge￾schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.  Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sam￾melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); die ope￾rative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.  Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.  Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.  Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.  Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung. 9 Wirtschaftsplan 2021 Seite 4  Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ein￾schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleis￾tungen.  Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb. 1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost￾feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer￾zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energiever￾bund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erd￾gas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver￾brennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Im Jahr 2021 werden voraussichtlich ca. 218.000 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 133.500 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 13.300 t Gewerbeabfälle und ca. 71.200 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenom￾men. Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt. 1.3 Deponien Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten. 10 Wirtschaftsplan 2021 Seite 5 Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, davon wer￾den bis Ende 2021 ca. 1,49 Mio. m³ verfüllt sein. Die bislang in verschiedenen Verordnungen (aus den Jahren 2001 und 2002) sowie in tech￾nischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall aus 1993) formulierten Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen sowie die Ausstattungsstandards und Grenzwerte für Depo￾nien sind seit 2009 in einer Deponieverordnung (DepV, zuletzt novelliert im Jahre 2017) zusammengefasst und verbindlich festgeschrieben. Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmüll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf den Deponieabschnitten F – M zeitlich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige Nachweis der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den (seinerzeit) geforderten TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den zu￾ständigen Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitli￾chen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II be￾trieben werden soll. In diesem Zusammenhang war die über das Jahr 2017 hinaus über￾nommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land zu entsorgen, von Bedeutung. Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten Jahre würde die Verfüllung des Restvo￾lumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrich￾tungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen, also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin, zur Verfüllung der Deponie, dort auch die aufbereitete Schlacke der Müllverbren￾nungsanlage abzulagern. Für den Ablagerungsbedarf des Folgezeitraums ist, zweckverein￾barungsgemäß der Landkreis Nürnberger Land in der Verantwortung. In enger Zusammen￾arbeit mit der Stadt Nürnberg ist das Landratsamt derzeit auf der Suche nach einer Nach￾folgelösung, die, ebenfalls zweckvereinbarungsgemäß, auch durch Bindung externer Depo￾niekapazitäten gewährleistet sein kann. 11 Wirtschaftsplan 2021 Seite 6 Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sa￾nierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,5 Mio. EURO gebildet. 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2024 Die seit Anfang 2020 und voraussichtlich auch weit in den Betrachtungszeitraum hineinrei￾chende, auch in Deutschland grassierende Pandemie (Covid-19), wird auf die Erlössituation allenfalls marginalen Einfluss nehmen. Zwar war im ersten Drittel des Jahres 2020 der ge￾samte laufende Betrieb in Bezug auf den Personaleinsatz (zur Vorhaltung einer „Personal￾reserve“, auf die im Infektionsfall zugegriffen werden kann) auf ein Minimum reduziert, den￾noch fand die Mülleinsammlung, wenn auch im Bereich Biomüll in verkürztem Abfuhrrhyth￾mus und mit Einschränkungen bei der Sperrmüllsammlung, vollumfänglich statt. Soweit im Betrachtungszeitraum des Wirtschaftsplans weitere Infektionswellen auftreten sollten, kann die, in 2020 gut bewährte Organisationssystematik (Notfall-Aufgabengliede￾rungsplan ASN) wieder aufgenommen werden. Im Falle einer (teilweisen) Einstellung der Restmüllabfuhr können zwar Mehrkosten entstehen (z.B. durch Einsatz von Fremdperso￾nal), Gebührenausfälle sind im Bereich der Systemabfuhr jedoch ausgeschlossen, da die Abfallgebühr gemäß Gebührensatzung je turnusgemäße (nicht tatsächliche) Abfuhr erho￾ben wird. Sollte das zur Aufrechterhaltung des Betriebs in der Müllverbrennungsanlage eingesetzte Fachpersonal aufgrund der Pandemie nicht mehr im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen, besteht das Risiko, dass die Anlage vollständig heruntergefahren und abgeschaltet werden müsste. Für diesen Fall verfügt der ASN auf dem Gelände der Reststoffdeponie Süd über ein 39.700 m² großes Zwischenlager auf welchem die anfallenden Restmüllabfälle bal￾liert und zwischengelagert werden könnten um sie nach Ende der Krisensituation „nachho￾lend“ der Verbrennung zuzuführen. Einnahmeausfälle beträfen in diesem Fall also lediglich den Bereich nicht überlassungspflichtiger Abfälle (energetische Verwertung), soweit diese nicht auch nachgeholt werden (können). 2.1 Umsatzerlöse Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Depo￾niegebühr. Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahr￾scheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüll￾abfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung 12 Wirtschaftsplan 2021 Seite 7 und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfall￾beratung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert. Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthal￾ten. Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt ab 2019 gesenkt. Der aktuelle Kalkulationszeitraum läuft noch bis zum Jahr 2022. Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet. Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenom￾men, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs￾und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleis￾tungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gut￾achten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. 2.2 Sonstige betriebliche Erlöse In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Scha￾densersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten. 2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllver￾brennungsanlage. 2.4 Personalaufwand Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten und der Beamt*innen. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Um￾lage für die Zusatzversorgungskasse. 13 Wirtschaftsplan 2021 Seite 8 2.5 Abschreibungen Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan. Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendun￾gen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen. 2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzuset￾zenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder. 2.7 Zinsen Im Zinsaufwand in Höhe von 2,4 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,4 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 1,0 Mio. EUR enthalten. Es sind Zinserträge im Umfang von 0,46 Mio. EUR zu erwarten. 2.8 Handelsrechtliches Ergebnis Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2021 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 6,00 Mio. EUR ab, der im Wesentlichen den Senkungen der letzten Jahre zur Verbrennungsge￾bühr (2019) und der Abfallgebühr (2020) geschuldet ist. Zum 01.01.2020 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 89,85 Mio. EUR. Der oben genannte, im langjährigen Betrachtungszeitraum kumulierte Gewinnvortrag zum 01.01.2020 und der Verlust in 2020 in Höhe von ca. 11,29 Mio. EUR soll mit dem erwarteten Jahresverlust 2021 (ca. 6,00 Mio. EUR) verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 72,56 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2020 bis 2024 Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde. Für 2021 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 4,4 Mio. EUR. 14 Wirtschaftsplan 2021 Seite 9 Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 14,12 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschrei￾bungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2021 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt. Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig. 4. Kassen- und Investitionskredite Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN be￾trägt, gemäß Art. 73 Absatz 2 GO, für das Jahr 2021 11,53 Mio. EUR. 15 Anlage 1 IST Plan Plan 2019 2020 2021 TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1.1. Gebühren veranlagt 47.153 43.646 43.922 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 31.962 24.040 26.405 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0 SUMME Umsatzerlöse 79.115 67.686 70.327 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0 3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 845 33 21 5. Materialaufwand und bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.056 9.346 9.703 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.802 21.406 18.148 SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 27.858 30.752 27.851 6. Personalaufwand und Sozialabgaben a) Löhne u. Gehälter 18.233 18.930 19.037 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.146 6.841 7.189 - davon für Altersversorgung 3.357 3.116 3.330 SUMME Personalaufwand 25.379 25.771 26.226 7. Abschreibungen 13.668 14.588 14.705 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.301 5.553 5.606 9. Zinsen und ähnliche Erträge 546 300 460 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.599 2.601 2.381 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.701 ‐11.246 ‐5.961 12. außerordentlicher Aufwand 00 0 13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0 14. Sonstige Steuern 42 44 42 15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 5.659 ‐11.290 ‐6.003 Zuführung 00 1 Inanspruchnahme 8.035 1.577 1.640 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erfolgsplan 2021 16 Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2019 2020 2021 2022 2023 2024 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1) 79.115 67.686 70.327 70.018 66.351 66.735 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 000000 3. Aktivierte Eigenleistungen 000000 4. Sonstige betriebliche Erträge 845 33 21 21 21 21 5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 27.858 30.752 27.851 31.937 27.441 28.190 6. Personalaufwand und Sozialabgaben 25.379 25.771 26.226 26.569 26.745 27.357 7. Abschreibungen 13.668 14.588 14.705 7.625 6.999 7.070 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.301 5.553 5.606 5.713 5.509 5.613 9. Zinsen und ähnliche Erträge 546 300 460 460 460 460 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.599 2.601 2.381 1.987 1.822 1.718 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.701 ‐11.246 ‐5.961 ‐3.332 ‐1.684 ‐2.732 außerordentlicher Aufwand 000000 außerordentliches Ergebnis 000000 12. Sonstige Steuern 42 44 42 42 41 41 13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 5.659 ‐11.290 ‐6.003 ‐3.374 ‐1.725 ‐2.773 14. Gewinn- / Verlustvortrag 74.120 79.779 68.489 62.486 59.112 57.387 15. Vortrag auf neue Rechnung 79.779 68.489 62.486 59.112 57.387 54.614 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 0011 1.352 707 Inanspruchnahme 8.035 1.577 1.640 1.628 0 0 Erfolgsplanvorschau Anlage 2 17 Anlage 3 Finanzplan 2021 Mittelherkunft T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 14.705 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.338 Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 Minderung liquider Mittel 1.000 Mittelzufluss gesamt 17.043 Mittelverwendung T-EUR Periodenergebnis Verlust 6.003 Investitionen Abfallwirtschaft 4.210 Müllverbrennung 61 Deponie 30 Verwaltung 100 Minderung der Rückstellungen1) 1.604 Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.035 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 17.043 Erhöhung 1 Minderung 1.640 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 18 Anlage 4 Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2020 2021 2022 2023 2024 Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 14.588 14.705 7.625 6.999 7.070 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.140 1.338 1.140 2.317 1.619 Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 4.968 1.000 1.347 1.823 4.013 Mittelzufluss gesamt 20.696 17.043 10.112 11.139 12.702 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2020 2021 2022 2023 2024 Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Verlust 11.290 6.003 3.374 1.725 2.773 Investitionen Abfallwirtschaft 2.387 4.210 2.556 1.792 1.982 Müllverbrennung 61 61 61 61 61 Deponie 330 30 30 0 0 Verwaltung 100 100 100 100 100 Minderung der Rückstellungen 1) 1.577 1.604 1.777 5.155 5.385 Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.951 5.035 2.214 2.306 2.401 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 20.696 17.043 10.112 11.139 12.702 Erhöhung 0 1 1 1.352 707 Minderung 1.577 1.640 1.628 0 0 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 19 Anlage 5 Vermögensplan 2021 EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 1.600.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 Fahrzeuge 2.342.500,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 237.000,00 4.209.500,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 0,00 Maschinen 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 61.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 Maschinen 5.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 30.000,00 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 4.400.500,00 20 Mittelfristiger Vermögensplan 2020 2021 2022 2023 2024 EUR EUR EUR EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 60.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 100.000,00 1.600.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 2.030.000,00 2.342.500,00 2.219.000,00 1.452.500,00 1.642.500,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 197.000,00 237.000,00 207.000,00 209.000,00 209.000,00 2.387.000,00 4.209.500,00 2.556.000,00 1.791.500,00 1.981.500,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 320.000,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 Maschinen 5.000,00 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 330.000,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 (1 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 2.878.000,00 4.400.500,00 2.747.000,00 1.952.500,00 2.142.500,00 (1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022. Anlage 6 21 Anlage 7 Seite 1 2020 2021 2022 2023 2024 23456 Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2019 60 2020 30 2021 30 0 0 Grundstücke und Gebäude 2019 100 2020 1.600 2021 100 0 0 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2019 0 2020 0 2021 000 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2019 2.030 2020 2.343 2021 2.219 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2019 197 2020 237 2021 207 0 0 Deponie Grundstücke und Gebäude 2019 0 2020 0 2021 000 Betriebsanlagen 2019 320 2020 20 2021 20 0 0 Maschinen 2019 5 2020 5 2021 500 Fahrzeuge 2019 0 2020 0 2021 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2019 5 2020 5 2021 500 2.717 4.240 2.586 0 0 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Zwischensumme 22 Anlage 7 Seite 2 2020 2021 2022 2023 2024 23456 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2019 3 2020 3 2021 300 Grundstücke und Gebäude 2019 0 2020 0 2021 000 Betriebsanlagen 2019 0 2020 0 2021 000 Maschinen 2019 10 2020 10 2021 10 0 0 Fahrzeuge 2019 0 2020 0 2021 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2019 48 2020 48 2021 48 0 0 Verwaltung Fachspezifische Software 2019 35 2020 35 2021 35 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2019 65 2020 65 2021 65 0 0 2.878 4.401 2.747 0 0 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Gesamtsumme 23 Anlage 8 Seite 1 EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00 Sonstiges 10.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude Gartenabfallsammelstellen 1.550.000,00 Sonstiges 50.000,00 1.600.000,00 Fahrzeuge Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.442.500,00 Abrollkipper/Absetzkipper 355.000,00 Sperrmüllpresser 420.000,00 PKW 115.000,00 Sonstiges 10.000,00 2.342.500,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 20.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 90.000,00 Abroll-Absetzmulden 12.000,00 Müllpreßbehälter 52.000,00 Sonstiges 40.000,00 237.000,00 Summe Abfallwirtschaft 4.209.500,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2021 24 Anlage 8 Seite 2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2021 EUR Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 Maschinen div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte/server 3.000,00 Sonstiges 45.000,00 48.000,00 Summe Müllverbrennungsanlage 61.000,00 25 Anlage 8 Seite 3 Erläuterungen zum Vermögensplan 2021 EUR Deponie Betriebsanlagen Sonstiges 20.000,00 20.000,00 Maschinen Maschinen und Geräte 5.000,00 5.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Sonstiges 5.000,00 5.000,00 Summe Deponie 30.000,00 26 Anlage 8 Seite 4 EUR Verwaltung Fachspezifische Software Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00 Summe Verwaltung 100.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2021 27 Anlage 9 Seite 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN Stellenplan Beamte Laufbahn￾gruppen Besol￾dungs￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen 2019 2020 30.06.2020 Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter A 16 0 0 0 A 15 1 0 0 Umwandl. Stelle zum 01.01.2020 A15 nach A14 A 14 0 1 0 Umwandl. Stelle zum 01.01.2020 A15 nach A14 A 13 H 1 1 1 Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0 (Gehob. Dienst) A 12 1 1 1 A 11 5 5 4 A 10 0 0 1 A 9/10 G 1 1 0 Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0 (Mittlerer Dienst) A 8 2 2 2 A 7 1 1 1 A 6 0 0 0 A 5 0 0 0 Summe 12 12 10 Stellenplan Beschäftigte Entgelt￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen VG alt neu 2019 2020 30.06.2020 Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter I E15Ü 0 0 0 I a E15 0 0 0 I b E14 3 3 2 II H + II G E13 2 2 2 III / II E12 1 2 0 Neubewert. Stelle 820.0040 IVa / III E11 3 2 3 von E 11 nach E 12 IV a E10 3 3 2 E9c 13 13 12 E9b 12 12 13 E9a 3 3 3 Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 38 39 38 LGr. 6 / 7 a E7 16 15 14 VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 16 16 16 VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 107 107 105 LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 5 5 6 VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 203 203 192 LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2 IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 1 E1 0 0 0 Auszubildende 0 0 0 Summe 430 430 412 Anmerkungen: einschließlich Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase) 28 Anlage 9 Seite 2 Stellenübersicht gesamt Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand 2019 2020 30.06.2020 Gesamt Davon Vollzeit Teilzeit Beamtinnen / Beamte 12 12 10 7 3 Beschäftigte 430 430 412 404 8 Summe 442 442 422 411 11 Anmerkungen: einschließlich 1 Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Änderungen im Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN 2020 hier: Erläuterungen der Fortschreibung vom 30.04.2020 zum 30.06.2020 -Stellenplan Beamtinnen und Beamte￾Bereichsleiter/in, Stv. 2. WL A 15 BayBesG, wurde rückwirkend zum 01.01.2020 umgewandelt zu Betriebsleiter/in Abfallrecht A 14 BayBesG (Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020). -Stellenplan Tarifbeschäftigte- Sachbearbeiter/in Projektmanagement, EGr. 11 TVöD wurde rückwirkend zum 01.01.2020 höherbewertet nach EGr. 12 TVöD (Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020). Nachrichtlich: Zum 30.06.2020 befand sich 1 Mitarbeitender in der Freizeitphase der Altersteilzeit 29

ASN in anderen Jahren

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