C.1.1 Wirtschaftsplan 2021
ASN ASN in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschaftsplan 2021
Inhalt
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2021
1. Allgemeines
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2024
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2020 bis 2024
4. Kassen- und Investitionskredite
Anlagen
Anlage 1: Erfolgsplan 2021
Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2024
Anlage 3: Finanzplan 2021
Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024
Anlage 5: Vermögensplan 2021
Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2020 bis 2024
Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2020 bis 2024
Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2021
Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2021
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1. Allgemeines
Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.
Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw.
Anforderungen in folgende Bereiche:
1.1 Abfallwirtschaft
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der
Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf
den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen
und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstofftonne“.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Sammeln
- Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme
- Befördern
- Behandeln
- Lagern
- Behandeln von Abfällen
- Ablagern von Abfällen zur Beseitigung
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.
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Wirtschaftsplan 2021
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Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und
Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete
Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.
Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(Abfallberatung) durch.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt
Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- aus dem Landkreis Fürth und
- der Stadt Schwabach
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. Für das Stadtgebiet Stein hat ASN die Rest-, Biound Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt.
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und
dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind:
Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.200 graue Abfallbehälter
mit einem Volumen von ca. 18.300.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 44.250 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.570.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht,
d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz
geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr.
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Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für
26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.
Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 11.000 Sperrmüllabholaufträgen pro
Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).
Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.
Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus
Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.
Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 21.900 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.
Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.
Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); die operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den
Systembetreibern beauftragt sind.
Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt
oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.
Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters.
Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.
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Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.
Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.
1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils
ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem,
optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen
Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B.
Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden.
Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE
abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute,
bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen,
Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.
Im Jahr 2021 werden voraussichtlich ca. 218.000 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca.
133.500 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 13.300 t Gewerbeabfälle und ca. 71.200 t Hausmüll
aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber
hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen
ein privatrechtliches Entgelt.
1.3 Deponien
Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung,
eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6
Jahren vorzuhalten.
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Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die
Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, davon werden bis Ende 2021 ca. 1,49 Mio. m³ verfüllt sein.
Die bislang in verschiedenen Verordnungen (aus den Jahren 2001 und 2002) sowie in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall aus 1993) formulierten Rahmenbedingungen für
die Deponierung von Abfällen sowie die Ausstattungsstandards und Grenzwerte für Deponien sind seit 2009 in einer Deponieverordnung (DepV, zuletzt novelliert im Jahre 2017)
zusammengefasst und verbindlich festgeschrieben.
Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder
Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmüll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie
Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung
zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf
den Deponieabschnitten F – M zeitlich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige Nachweis
der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den (seinerzeit)
geforderten TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den zuständigen Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt.
Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang war die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land zu
entsorgen, von Bedeutung.
Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten Jahre würde die Verfüllung des Restvolumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen,
also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem
Investitionsaufwand ersetzt werden.
Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den
Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis
dahin, zur Verfüllung der Deponie, dort auch die aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage abzulagern. Für den Ablagerungsbedarf des Folgezeitraums ist, zweckvereinbarungsgemäß der Landkreis Nürnberger Land in der Verantwortung. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg ist das Landratsamt derzeit auf der Suche nach einer Nachfolgelösung, die, ebenfalls zweckvereinbarungsgemäß, auch durch Bindung externer Deponiekapazitäten gewährleistet sein kann.
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Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem
30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung
und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit
entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,5 Mio. EURO gebildet.
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2024
Die seit Anfang 2020 und voraussichtlich auch weit in den Betrachtungszeitraum hineinreichende, auch in Deutschland grassierende Pandemie (Covid-19), wird auf die Erlössituation
allenfalls marginalen Einfluss nehmen. Zwar war im ersten Drittel des Jahres 2020 der gesamte laufende Betrieb in Bezug auf den Personaleinsatz (zur Vorhaltung einer „Personalreserve“, auf die im Infektionsfall zugegriffen werden kann) auf ein Minimum reduziert, dennoch fand die Mülleinsammlung, wenn auch im Bereich Biomüll in verkürztem Abfuhrrhythmus und mit Einschränkungen bei der Sperrmüllsammlung, vollumfänglich statt.
Soweit im Betrachtungszeitraum des Wirtschaftsplans weitere Infektionswellen auftreten
sollten, kann die, in 2020 gut bewährte Organisationssystematik (Notfall-Aufgabengliederungsplan ASN) wieder aufgenommen werden. Im Falle einer (teilweisen) Einstellung der
Restmüllabfuhr können zwar Mehrkosten entstehen (z.B. durch Einsatz von Fremdpersonal), Gebührenausfälle sind im Bereich der Systemabfuhr jedoch ausgeschlossen, da die
Abfallgebühr gemäß Gebührensatzung je turnusgemäße (nicht tatsächliche) Abfuhr erhoben wird.
Sollte das zur Aufrechterhaltung des Betriebs in der Müllverbrennungsanlage eingesetzte
Fachpersonal aufgrund der Pandemie nicht mehr im notwendigen Umfang zur Verfügung
stehen, besteht das Risiko, dass die Anlage vollständig heruntergefahren und abgeschaltet
werden müsste. Für diesen Fall verfügt der ASN auf dem Gelände der Reststoffdeponie Süd
über ein 39.700 m² großes Zwischenlager auf welchem die anfallenden Restmüllabfälle balliert und zwischengelagert werden könnten um sie nach Ende der Krisensituation „nachholend“ der Verbrennung zuzuführen. Einnahmeausfälle beträfen in diesem Fall also lediglich
den Bereich nicht überlassungspflichtiger Abfälle (energetische Verwertung), soweit diese
nicht auch nachgeholt werden (können).
2.1 Umsatzerlöse
Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als
Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr.
Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und
Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung
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und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage
gedeckt.
Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum
Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert.
Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“
nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit
der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten.
Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt ab 2019 gesenkt. Der aktuelle Kalkulationszeitraum
läuft noch bis zum Jahr 2022.
Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.
Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungsund Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen.
Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein
zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert.
Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt und werden jährlich aktualisiert.
2.2 Sonstige betriebliche Erlöse
In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur
für Arbeit enthalten.
2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen
Leistungen, u. a. auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage.
2.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten
und der Beamt*innen. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,
die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse.
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2.5 Abschreibungen
Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie
der Investitionsplan.
Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden,
sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.
2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt
Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen
städtischer Dienststellen wieder.
2.7 Zinsen
Im Zinsaufwand in Höhe von 2,4 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,4 Mio.
EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit
1,0 Mio. EUR enthalten.
Es sind Zinserträge im Umfang von 0,46 Mio. EUR zu erwarten.
2.8 Handelsrechtliches Ergebnis
Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2021 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 6,00
Mio. EUR ab, der im Wesentlichen den Senkungen der letzten Jahre zur Verbrennungsgebühr (2019) und der Abfallgebühr (2020) geschuldet ist.
Zum 01.01.2020 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 89,85 Mio. EUR.
Der oben genannte, im langjährigen Betrachtungszeitraum kumulierte Gewinnvortrag zum
01.01.2020 und der Verlust in 2020 in Höhe von ca. 11,29 Mio. EUR soll mit dem erwarteten
Jahresverlust 2021 (ca. 6,00 Mio. EUR) verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe
von ca. 72,56 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2020 bis 2024
Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.
Für 2021 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 4,4 Mio. EUR.
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Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 14,12
Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen.
Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2021 wird in der Finanzrechnung
über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.
Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.
4. Kassen- und Investitionskredite
Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN beträgt, gemäß Art. 73 Absatz 2 GO, für das Jahr 2021 11,53 Mio. EUR.
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Anlage 1
IST Plan Plan
2019 2020 2021
TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse
1.1. Gebühren veranlagt 47.153 43.646 43.922
1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 31.962 24.040 26.405
1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0
SUMME Umsatzerlöse 79.115 67.686 70.327
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0
3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 845 33 21
5. Materialaufwand und bezogene Leistungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und
Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.056 9.346 9.703
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.802 21.406 18.148
SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 27.858 30.752 27.851
6. Personalaufwand und Sozialabgaben
a) Löhne u. Gehälter 18.233 18.930 19.037
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 7.146 6.841 7.189
- davon für Altersversorgung 3.357 3.116 3.330
SUMME Personalaufwand 25.379 25.771 26.226
7. Abschreibungen 13.668 14.588 14.705
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.301 5.553 5.606
9. Zinsen und ähnliche Erträge 546 300 460
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.599 2.601 2.381
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.701 ‐11.246 ‐5.961
12. außerordentlicher Aufwand 00 0
13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0
14. Sonstige Steuern 42 44 42
15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 5.659 ‐11.290 ‐6.003
Zuführung 00 1
Inanspruchnahme 8.035 1.577 1.640
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
Erfolgsplan 2021
16
Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2019 2020 2021 2022 2023 2024
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 1) 79.115 67.686 70.327 70.018 66.351 66.735
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 000000
3. Aktivierte Eigenleistungen 000000
4. Sonstige betriebliche Erträge 845 33 21 21 21 21
5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 27.858 30.752 27.851 31.937 27.441 28.190
6. Personalaufwand und Sozialabgaben 25.379 25.771 26.226 26.569 26.745 27.357
7. Abschreibungen 13.668 14.588 14.705 7.625 6.999 7.070
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.301 5.553 5.606 5.713 5.509 5.613
9. Zinsen und ähnliche Erträge 546 300 460 460 460 460
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.599 2.601 2.381 1.987 1.822 1.718
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.701 ‐11.246 ‐5.961 ‐3.332 ‐1.684 ‐2.732
außerordentlicher Aufwand 000000
außerordentliches Ergebnis 000000
12. Sonstige Steuern 42 44 42 42 41 41
13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 5.659 ‐11.290 ‐6.003 ‐3.374 ‐1.725 ‐2.773
14. Gewinn- / Verlustvortrag 74.120 79.779 68.489 62.486 59.112 57.387
15. Vortrag auf neue Rechnung 79.779 68.489 62.486 59.112 57.387 54.614
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Zuführung 0011 1.352 707
Inanspruchnahme 8.035 1.577 1.640 1.628 0 0
Erfolgsplanvorschau
Anlage 2
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Anlage 3
Finanzplan 2021
Mittelherkunft T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 14.705
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.338
Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0
Minderung liquider Mittel 1.000
Mittelzufluss gesamt 17.043
Mittelverwendung T-EUR
Periodenergebnis Verlust 6.003
Investitionen
Abfallwirtschaft 4.210
Müllverbrennung 61
Deponie 30
Verwaltung 100
Minderung der Rückstellungen1) 1.604
Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.035
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 17.043
Erhöhung 1
Minderung 1.640
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Anlage 4
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2020 2021 2022 2023 2024
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 14.588 14.705 7.625 6.999 7.070
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.140 1.338 1.140 2.317 1.619
Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Minderung der liquiden Mittel 4.968 1.000 1.347 1.823 4.013
Mittelzufluss gesamt 20.696 17.043 10.112 11.139 12.702
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2020 2021 2022 2023 2024
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust 11.290 6.003 3.374 1.725 2.773
Investitionen
Abfallwirtschaft 2.387 4.210 2.556 1.792 1.982
Müllverbrennung 61 61 61 61 61
Deponie 330 30 30 0 0
Verwaltung 100 100 100 100 100
Minderung der Rückstellungen 1) 1.577 1.604 1.777 5.155 5.385
Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.951 5.035 2.214 2.306 2.401
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 20.696 17.043 10.112 11.139 12.702
Erhöhung 0 1 1 1.352 707
Minderung 1.577 1.640 1.628 0 0
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Anlage 5
Vermögensplan 2021
EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 1.600.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00
Fahrzeuge 2.342.500,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 237.000,00
4.209.500,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 0,00
Maschinen 10.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00
61.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00
Maschinen 5.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00
30.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00
100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 4.400.500,00
20
Mittelfristiger Vermögensplan
2020 2021 2022 2023 2024
EUR EUR EUR EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 60.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 100.000,00 1.600.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 2.030.000,00 2.342.500,00 2.219.000,00 1.452.500,00 1.642.500,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 197.000,00 237.000,00 207.000,00 209.000,00 209.000,00
2.387.000,00 4.209.500,00 2.556.000,00 1.791.500,00 1.981.500,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00
61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 320.000,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00
Maschinen 5.000,00 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00
330.000,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 (1
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00
100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 2.878.000,00 4.400.500,00 2.747.000,00 1.952.500,00 2.142.500,00
(1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022.
Anlage 6
21
Anlage 7 Seite 1
2020 2021 2022 2023 2024
23456
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
2019 60
2020 30
2021 30 0 0
Grundstücke und Gebäude
2019 100
2020 1.600
2021 100 0 0
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
2019 0
2020 0
2021 000
Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge)
2019 2.030
2020 2.343
2021 2.219 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2019 197
2020 237
2021 207 0 0
Deponie
Grundstücke und Gebäude
2019 0
2020 0
2021 000
Betriebsanlagen
2019 320
2020 20
2021 20 0 0
Maschinen
2019 5
2020 5
2021 500
Fahrzeuge
2019 0
2020 0
2021 000
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2019 5
2020 5
2021 500
2.717 4.240 2.586 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Zwischensumme
22
Anlage 7 Seite 2
2020 2021 2022 2023 2024
23456
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
2019 3
2020 3
2021 300
Grundstücke und Gebäude
2019 0
2020 0
2021 000
Betriebsanlagen
2019 0
2020 0
2021 000
Maschinen
2019 10
2020 10
2021 10 0 0
Fahrzeuge
2019 0
2020 0
2021 000
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2019 48
2020 48
2021 48 0 0
Verwaltung
Fachspezifische Software
2019 35
2020 35
2021 35 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2019 65
2020 65
2021 65 0 0
2.878 4.401 2.747 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Gesamtsumme
23
Anlage 8 Seite 1
EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00
Sonstiges 10.000,00
30.000,00
Grundstücke und Gebäude
Gartenabfallsammelstellen 1.550.000,00
Sonstiges 50.000,00
1.600.000,00
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.442.500,00
Abrollkipper/Absetzkipper 355.000,00
Sperrmüllpresser 420.000,00
PKW 115.000,00
Sonstiges 10.000,00
2.342.500,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Büroeinrichtung 15.000,00
Datenendgeräte 20.000,00
Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00
Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 90.000,00
Abroll-Absetzmulden 12.000,00
Müllpreßbehälter 52.000,00
Sonstiges 40.000,00
237.000,00
Summe Abfallwirtschaft 4.209.500,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2021
24
Anlage 8 Seite 2
Erläuterungen zum Vermögensplan 2021
EUR
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
Fachspezifische Software 3.000,00
3.000,00
Maschinen
div. Maschinen und Geräte 10.000,00
10.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte/server 3.000,00
Sonstiges 45.000,00
48.000,00
Summe Müllverbrennungsanlage 61.000,00
25
Anlage 8 Seite 3
Erläuterungen zum Vermögensplan 2021
EUR
Deponie
Betriebsanlagen
Sonstiges 20.000,00
20.000,00
Maschinen
Maschinen und Geräte 5.000,00
5.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sonstiges 5.000,00
5.000,00
Summe Deponie 30.000,00
26
Anlage 8 Seite 4
EUR
Verwaltung
Fachspezifische Software
Erweiterung Standardsoftware 25.000,00
Netz- bzw. PC-Software 10.000,00
35.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 20.000,00
Hardware für IT-Abt. 5.000,00
Hardware für Anwender 10.000,00
Einrichtung 25.000,00
Sonstiges 5.000,00
65.000,00
Summe Verwaltung 100.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2021
27
Anlage 9
Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN
Stellenplan Beamte
Laufbahngruppen
Besoldungsgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
2019 2020 30.06.2020
Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter
A 16 0 0 0
A 15 1 0 0
Umwandl. Stelle zum
01.01.2020 A15 nach A14
A 14 0 1 0
Umwandl. Stelle zum
01.01.2020 A15 nach A14
A 13 H 1 1 1
Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0
(Gehob. Dienst) A 12 1 1 1
A 11 5 5 4
A 10 0 0 1
A 9/10 G 1 1 0
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
(Mittlerer Dienst) A 8 2 2 2
A 7 1 1 1
A 6 0 0 0
A 5 0 0 0
Summe 12 12 10
Stellenplan Beschäftigte
Entgeltgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
VG alt neu 2019 2020 30.06.2020
Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter
I E15Ü 0 0 0
I a E15 0 0 0
I b E14 3 3 2
II H + II G E13 2 2 2
III / II E12 1 2 0
Neubewert. Stelle
820.0040
IVa / III E11 3 2 3 von E 11 nach E 12
IV a E10 3 3 2
E9c 13 13 12
E9b 12 12 13
E9a 3 3 3
Vc + Vc / Vb +
LGr. 7 / 8 a E8 38 39 38
LGr. 6 / 7 a E7 16 15 14
VIb / Vc + Vib +
LGr. 5 / 6 a E6 16 16 16
VII / VIb + V II +
LGr. 4 / 5 a E5 107 107 105
LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 5 5 6
VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 203 203 192
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2
IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 1
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 430 430 412
Anmerkungen: einschließlich Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
28
Anlage 9
Seite 2
Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher
Personalbestand
2019 2020 30.06.2020
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen /
Beamte 12 12 10 7 3
Beschäftigte 430 430 412 404 8
Summe 442 442 422 411 11
Anmerkungen: einschließlich 1 Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Änderungen im Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN 2020
hier: Erläuterungen der Fortschreibung vom 30.04.2020 zum 30.06.2020
-Stellenplan Beamtinnen und BeamteBereichsleiter/in, Stv. 2. WL A 15 BayBesG, wurde rückwirkend zum 01.01.2020 umgewandelt zu
Betriebsleiter/in Abfallrecht A 14 BayBesG (Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020).
-Stellenplan Tarifbeschäftigte-
Sachbearbeiter/in Projektmanagement, EGr. 11 TVöD wurde rückwirkend zum 01.01.2020 höherbewertet
nach EGr. 12 TVöD (Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020).
Nachrichtlich: Zum 30.06.2020 befand sich 1 Mitarbeitender in der Freizeitphase der Altersteilzeit
29
ASN in anderen Jahren
- 2026: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2025: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2024: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2023: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2022: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2021: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2020: C 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2019: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2017: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2016: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2015: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2014: Abfallwirschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)