Referat I/II
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat I/II:
00002
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
1) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
wurden im Rahmen eines Einführungsprojektes geschaffen.
DMS steht allen Dienststellen stabil und performant zur Verfügung. Aktuell sind 2.500
Anwenderinnen und Anwender an das DMS angeschlossen. Das DMS wird in den kommenden Jahren weiter
in den Dienststellen ausgerollt und eingesetzte Fachverfahren zum Zwecke der elektronischen Aktenführung
an das DMS angebunden.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
00004
Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur
1) Im MIP-VoIP wurden für die Endausbaustufe 15.000 VoIP-Endgeräte angegeben.
Aktuell sind unter der 231-xxxxx ca. 9.000 VoIP-Endgeräte bekannt, somit bleiben für die VoIP-Stufe II noch
5.500 VoIP-Endgeräte.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ca. 10% der VoIP-Endgeräte durch die klassische a/b-Schnittstellentechnik
versorgt werden müssen.
Durch die Erweiterung des Mesh-Netzwerks um 12 Mesh-Knoten zur Netzanbindung der Schulen erhöht sich
die Anzahl der VoIP-A-Standorte um weitere 12 VoIP-Gateway-Standorte.
Die Anzahl der VoIP-B-Standorte wurde auf 300 geschätzt. Ca. die Hälfte dieser Standorte muss mit einer
Klimatisierung ausgestattet werden. Bei der Standortabschätzung wurden die MIP-Anträge im Bereich „digitale-Bildung“ und „Jugendamt Ausbau“ mit berücksichtigt.
Die Laufzeit des MIP VoIP-Stufe II sollte mit der Laufzeit des MIP „digitale-Bildung“ synchronisiert werden.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
341
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00761
Einführung der elektronischen Personalakte
1) Durch die zunehmende Digitalisierung der täglichen Arbeit in der Stadtverwaltung ergibt sich zwangsläufig die
Frage der Veraktung elektronischer Dokumente. Derzeit erfolgt dies durch Zuführung eines Ausdrucks in die
Papierakte. Durch den benötigten Platzbedarf, den Personalaufwand zum Einsortieren der Dokumente und
die laufende „Betreuung“ der Akten sowie den teilweise hohen Suchaufwand innerhalb einer Akte für einen
bestimmten Sachverhalt ist dies eine kostenintensive Form der Aktenführung. Zudem erfolgt regelmäßig ein
gleichzeitiger Zugriff durch mehrere Sachbearbeiter/innen. Im Fall der Aktenanforderung durch Externe (z. B.
Gerichte, andere Dienstherrn) befindet sich die Akte außer Haus, ohne in diesem Zeitraum auf die Daten
zugreifen zu können.
Die Entscheidung zur Umstellung auf eine elektronische Personalakte folgt der grundsätzlichen Entscheidung
des Stadtrates, die Stadtverwaltung papierloser zu gestalten. Dadurch wird auch die Basis für eine
elektronische Sachbearbeitung geschaffen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
342
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00873
Einführung der Plattform SAP HANA
1) Im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und dem Erhalt der Funktionstüchtigkeit des SAP-Systems
stehen Maßnahmen zur Modernisierung incl. der Prozessoptimierung durch die Einführung der neuen Plattform SAP HANA an.
Die vorliegende Maßnahme hat die "Einführung von BW4/HANA" zum Ziel und deckt innerhalb der SAP
HANA Migration den Teil des Business Warehouse mit der Modernisierung für SAP BW/4HANA ab.
Folgende Systeme von SAP BW sind hiervon betroffen:
Entwicklungssystem, Qualitätssicherung bzw. Testsystem und Produktiv-System
Folgende Kernfunktionen sind betroffen:
SAP BW und BusinessObjects, Haushaltsplanung, Controlling und Berichtswesen für die Kernverwaltung
(Ausbau für die Eigenbetriebe geplant)
Technologisch hat die SAP ihre Anwendungssoftware auf den Stand der Technik gehalten, architektonisch
besteht die Software immer noch aus einem 2-stufigen Client-Serversystem mit den Bausteinen Client, zentralen Applikationsservern und einem zentralen Datenbank Server.
Bis 2027 (bei der Personalabrechnung (HCM) voraussichtlich bis 2030) findet bei SAP ein kompletter Technologiewechsel statt. Die klassische Datenbankarchitektur wird durch sogenannte „In Memory Datenbanken“
abgelöst. Ein deutlicher Performancezuwachs soll damit erreicht werden. Die In Memory Datenbank der SAP
wird HANA genannt und ab 2027 für die Kunden verbindlich eingeführt, d.h. die alte Architektur wird nicht
mehr an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und mit Sicherheitspatches versorgt.
Zu den Lizenzkosten kommen Investitionen für eine HANA-kompatible Serverlandschaft und für die Aktualisierung der BW-Applikation, die durch den Einsatz von HANA notwendig werden.
Die vorliegende Maßnahme hat die „Einführung von S/4 HANA“ ab dem Planungsjahr 2021 zum Ziel und
deckt innerhalb der SAP HANA Migration den ERP-Teil (Finanzwesen, Logistik) mit der Migration auf SAP S/4
HANA ab.
Um die eigentliche Migration für den ERP-Teil finanziell und zeitlich näher bewerten zu können wird in 2021
eine Vorstudie vorgeschaltet.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, da die Pflegevergütungskosten im Budget für 2022 und 2023 veranschlagt
werden. Die Maßnahme wurde jedoch um die Kosten der Vorstudie der Maßnahme „Einführung von S/4
HANA“ ergänzt und ist in den Gesamtkosten enthalten.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) nicht relevant
343
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01003
Personal Service Portal und ELAZ
1) In den vergangenen Jahren haben immer mehr Unternehmen und Kommunen web-basierte Mitarbeiter- oder
Personal-Service-Portale eingeführt, die es ermöglichen, personalwirtschaftliche Prozesse automatisiert anzustoßen.
Hinzu kommt, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) in seinem Gutachten aus dem Jahr
2010 unter TZ 58 in einer Prüfungsbemerkung die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung empfohlen hat.
Im November 2016 startete die Stadt Nürnberg den Pilotbetrieb ihres Personal-Service-Portals und der elektronischen Arbeitszeiterfassung. Langfristiges Ziel des Projekts ist es, allen Beschäftigten ein System zur Verfügung zu stellen, um schnell und einfach Arbeitszeiten zu erfassen, persönliche Daten einzusehen und zu
ändern sowie personalwirtschaftliche Prozesse elektronisch abwickeln zu können.
Nach der Evaluation des Pilotbetriebs hat der POA am 16.10.2018 die Verwaltung beauftragt, das PersonalService-Portal in Verbindung mit der elektronischen Arbeitszeiterfassung weiter einzuführen. Nach Implementierung in den noch ausstehenden Gebäuden im Rathausbereich, werden schrittweise die Verwaltungsgebäude an das System angeschlossen.
In der nächsten Ausbaustufe gilt es, die verbliebenen Büro- und Verwaltungsgebäude an das Personal-Service-Portal und die elektronische Zeiterfassung anzubinden und mit Erfassungsgeräten auszustatten, um
möglichst viele der rund 4.500 Mitarbeiter/-innen mit flexibler Arbeitszeit abzudecken.
2) Reduzierung der Gesamtkosten. Für das Rollout geplante MSS Lizenzen sind nicht mehr erforderlich. Pflegevergütungskosten für MSS Lizenzen entfallen somit auch. Darüber hinaus fallen die Change Request Kosten
am SAP ESS System geringer aus als geplant. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2020 / 2024
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01084
Schulungszentrum Lina-Ammon-Str. 28
1) Nach Auszug des Umweltamtes soll das 3. OG in der Lina-Ammon-Str. 28 als Schulungszentrum ausgebaut
werden. Im Hinblick auf die Ausweitung der Mitarbeiter/innen Qualifizierung, insbesondere aber auch der Führungskräftequalifizierung ist das derzeitige Kontingent an Schulungsräumen als nicht mehr ausreichend zu
betrachten. Zudem besteht ein stetig steigender Bedarf an Räumlichkeiten für Assessment-Center (sowohl im
Rahmen der Nachwuchskräftegewinnung als auch im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren). Auch der
derzeitige Bedarf an DV-Schulungsräumen kann mit den bisherigen Raumressourcen nicht gedeckt werden.
2) Verschiebung des Ansatzes 2021 um 1 Jahr auf 2022, aufgrund ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen
der Corona Pandemie
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht bekannt
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