Geschäftsbereich 3. BM
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
00041
Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth)
- Für Baumaßnahmen auf Fürther Stadtgebiet wird voller Ersatz von der Stadt Fürth geleistet. -
1) Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur
Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth, aber
auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt Fürth
wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen.
2) Verschiebung des Maßnahmenbeginns.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.
Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet.
5) Planungsphase
00047
Gestaltung Nelson-Mandela-Platz
- Bis 2015 finanziert: Realisierungswettbewerb und Planungskosten; die Kosten für Beleuchtung und Entwässerung sind im Gesamtansatz enthalten. -
1) Zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsumfeldes wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur
Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes durchgeführt. Die Entwurfsplanung umfasst die Umgestaltung der
Platzfläche, den Bau eines Fahrradparkhauses und die Einbindung von Kunst mit vorgeschaltetem international offenem Wettbewerb sowie die notwendigen Änderungen an der Verkehrsführung.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Kostenerhöhung im Grünbereich für Bewässerungssystem für das Rasenparterre sowie Kosten für Unterflurcontainer.
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung, KAG, evtl. auch GVFG.
5) 2018 / 2019
314
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00057
Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs
1) Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und
Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.
Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgrabenstraße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer
Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 85 % der förderfähigen Kosten.
5) 2020 / 2030 (in Abhängigkeit vom ergänzenden Planfeststellungsverfahren)
00059
Bayernstraße
1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der
gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett
erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und zusätzliche Kosten für Kampfmittelbeseitigung und Entwässerung.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.
5) 2017 / 2021
315
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00061
Eibacher Hauptstraße
- Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. -
1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in
einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) Es ist noch ein Planfeststellungsverfahren notwendig.
00071
Projekt Deutsche Einheit: Anpassung Brücke Höfener Straße (1 BW)
- Finanzierung ohne Ablöse von DB AG, da diese im Ergebnishaushalt eingeht.-
1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brückenquerschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der
Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP
jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet.
5) 2022 / 2023
316
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00072
Projekt Deutsche Einheit: Anpassung S-Bahn Rothenburger Straße
- Mittelabfluss in Abhängigkeit von der DB AG. -
1) Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke
über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km).
Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger
Straße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der
Anbindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegenverkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.
5) 2026 / -
00608
Vorbeugender Hochwasserschutz Langwasser/Altenfurt
1) Für das Gewässersystem Langwassergraben im Bereich Altenfurt wurde ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Während der Planungen hat sich gezeigt, dass verschiedene bestehende Gewässerverrohrungen nicht
ausreichend dimensioniert sind, und im Hochwasserfall der Abfluss behindert wird. Außerdem wurden kritische Punkte identifiziert, die zeitnah behoben werden müssen. Das Schutzkonzept sieht zudem die Schaffung
von Rückhalteraum im Oberlauf vor.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2018 / 2021
317
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00628
Stadtumlandbahn: Planung
1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn
von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber
hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtumlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden.
Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher
Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. € geschätzt. Auf der Grundlage des Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, aufgrund Kostenreduzierung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss der auf die Stadt entfallenden Umlagen.
3) Kostenannahme
4) keine
5) Nur Planungskosten
00654
Obstmarkt: Umgestaltung
- Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -
- Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die
bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. –
- Vorbehaltlich BIC-Verfahren. -
1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist
bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuchtung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur
für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt).
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Die Maßnahme wird um zwei Jahre verschoben, aufgrund
ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie
3) Kostenschätzung
4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.
5) Realisierung ab 2023
318
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00691
BW 1.207 San. Brücke Rothenburger Str. über Main-Donau-Kanal
1) Das im Jahr 1971 errichtete Bauwerk überspannt den Main-Donau-Kanal im Zuge der Rothenburger Straße,
die einer der wichtigsten Ausfallstraßen in Richtung Westen ist. Die Spannbetonbrücke weist zahlreiche Schäden auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verursacht werden. Das Bauwerk muss
u.a. neu abgedichtet werden, Übergangskonstruktion, Kappen und Geländer werden erneuert. Die vorhandenen Einstiegsschächte müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu vermeiden.
2) Mehrkosten aufgrund der schlechten Bausubstanz und der Höhenlage der südlichen Brückenhälfte.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land nach GVFG
5) 2019 / 2020
00701
St 2241, Ostendstraße, 2. Bauabschnitt zwischen Cherusker- und Lindnerstr.
- Gesamtkosten ohne Ablösung an DB AG. -
1) Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich
der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße (St 2241) auf dem bisher noch nicht ausgebauten Teilstück zwischen Cherusker- und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der Dr.-
G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wesentlich verbessert wird. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten findet
auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt.
In einem 1. BA wurde die Teutonen- bis Cheruskerstraße ausgebaut. Die dafür verwendeten Mittel waren bei
Maßnahme 00063 veranschlagt.
2) Verschiebung der Maßnahme von 2021 auf 2024, aufgrund ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der
Corona Pandemie
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung (betrifft 2. BA).
5) 2024/2025
319
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00709
Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich
1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Frankenschnellweg (FSW) über Südwesttangente (SWT) und Main-Donau-Kanal (MDK)sind spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährdungspotentials müssen sie schnellstmöglich ersetzt werden.
Aus der Maßnahme wurden die Einzelmaßnahmen „Knotenpunkte Marthweg/Wiener Straße“ (837) und „Königshof/Saarbrückener Straße“ (838), sowie „Erneuerung der Brücke FSW über MDK und SWT“ (876) und
„Brücken Hafenstraße über SWT und MDK“ (875) als eigenständige Einzelmaßnahmen ausgegliedert.
Somit sind nun im Wesentlichen die Personalvollkosten sowie Baunebenkosten für übergeordnete Ingenieurdienstleistungen und andere übergeordnete Dienstleistungen enthalten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten. Aufgrund der Zusätzlichen Maßnahme Wieder Straße / Hamburger Str., sowie
Erhöhung der Personalkosten und Mehrkosten der Projektsteuerung infolge der verzögerten Entwurfsplanung.
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2016 / 2026
00714
Masterplan Freiraum
1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der
Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg.
Es ist eine ästhetisch ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen,
vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser in den
Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die Biodiversität
gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut.
2) Im Ansatz ist die Ausgliederungen des Marie-Juchacz-Park, des Nägeleinplatzes und des 1. Bauabschnitts
des Oberen Wöhrder See als eigenständige Einzelmaßnahmen berücksichtigt. Die Mittelansätze werden unter Berücksichtigung der bereits freien Verpflichtungsermächtigungen für den Züricher Park um ein Jahr verschoben, aufgrund von ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie.
3) Kostenschätzung
4) Zuweisungen von Bund und Land
5) Aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen werden diese nacheinander begonnen und umgesetzt.
320
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00757
Mängelbeseitigung Sanierung Lagune
1) Nach Inbetriebnahme der Lagune mussten verschiedene Mängel beanstandet werden. Zum einen trat über
den nicht sachgerecht geplanten Beckenkopf salzhaltiges Wasser aus, wodurch ein 2000 m² großes Waldstück auf dem Gelände des Tiergartens geschädigt wurde. Des Weiteren wurden bei Kontrollen einzelne Beschädigungen an den Beton-Beckenwänden entdeckt. Ergänzende Untersuchungen belegten zudem, dass in
den Beton eingetretene Chloride eine Korrosion der Bewehrung in Gang gesetzt haben. Aufgrund der unterschiedlichen Mängel ist sind daher verschiedene Sanierungsmaßnahmen notwendig.
2) keine
3) Kostenrahmen
4) Gegen die Mängelverursacher werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
5) 2019 / 2021
00776
Grünanlagen Röthenbach-Ost
1) Im Erschließungsgebiet Röthenbach-Ost gibt es beitragsfähige Erschließungsanlagen im Grünbereich, die
nach KAG bis 2027 ausgebaut und abgerechnet sein müssen. Da die beitragsfähigen (BA 1) und nicht beitragsfähigen (BA 2) Grünanlagen unmittelbar zusammenhängen, sollen in diesem Zuge auch die nicht beitragsfähigen Grünanlagen zeitnah ausgebaut werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex
3) Kostenberechnung
4) KAG-Beiträge für den BA 1
5) 2019 / 2024
00785
Lehrberger Straße
1) Die Erschließung der Lehrberger Straße muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die Maßnahme
wurde vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC in den MIP 2017/2020 aufgenommen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) KAG-Beiträge
5) Realisierung ab 2023
321
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00821
Rothenburger Str. (Tiefes Feld) - Grunderwerb
1) Zum Neubau der Rothenburger Straße zwischen der Virnsberger Straße und der Sigmundstraße (Tiefes Feld)
ist es erforderlich, den dafür benötigten Grunderwerb im Rahmen des Grunderwerbs für den Bau der U-Bahn
und dem Umlegungsverfahren zu tätigen, da die Grundstücksverhandlungen zumeist mit den gleichen Eigentümern erfolgen.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) nicht relevant
00823
Beschleunigung Linie 4, 3. Bauabschnitt
1) Der Verkehrsausschuss beschloss am 15.01.2009, dass die Straßenbahnlinie 4 zwischen Plärrer und Thon
an 12 Lichtsignalanlagen (LSA) beschleunigt werden soll. Am 04.07.2013 wurde ein Konzept und Finanzierungsvorschlag beschlossen. Die Maßnahme wurde in 3 Bauabschnitte aufgeteilt. In Bauabschnitt 1 und 2
wurden von 2014 bis 2016 acht LSA umgebaut und mit ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet.
Für den 3. Bauabschnitt verbleiben 4 LSA. Sie verfügen bereits über eine ÖPNV-Beschleunigung, müssen
aber aufgrund ihres Alters gemäß dem aktuellen Stand der Technik angepasst und erneuert werden. Die Beschleunigungsmaßnahme wird verknüpft mit Verbesserungen und Anpassungen an den aktuellen Stand der
Technik und der Gesetzeslage für Fußgänger- und Radwegeführung, Anpassungen der Signalisierung der
Gleisüberwege sowie der Blindenausstattung.
2) Mehrkosten aufgrund nichtvorhersehbarer Begebenheiten vor Ort beim Straßenbau. Die Finanzierung erfolgte
unterjährig, Die Maßnahme ist voll finanziert, es werden noch Einzahlungen erwartet.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) 2018 / 2020 ff.
322
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00824
Verkehrsleitsystem Messe/Stadion/Arena
1) Bei dem im Jahr 2004 in Betrieb genommenen Verkehrsleitsystem müssen die Rechner- und Netzwerkhardware, die Kameras und die Schilderanzeigen ab dem Jahr 2018 erneuert werden.
2) Verschiebung der Maßnahme von 2021 auf 2024, aufgrund ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der
Corona Pandemie
3) Kostenschätzung
4) Beteiligung der NürnbergMesse. Die Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten im Rahmen eines neuen Programmes zur Luftreinhaltung ist veranlasst.
5) 2020 / 2025
00836
Umbaumaßnahmen Regensburger Straße
1) Aufgrund eines Neubaus von IKEA und des ESW müssen im Umfeld eine straßenbauliche Erschließung und
verkehrliche Ertüchtigungen vorgenommen werden. Es wurden städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und Erhöhung der Einzahlungen aufgrund abgeschlossener städtebaulicher Verträge.
3) Kostenschätzung
4) Beteiligung von Investoren
5) 2019 / 2020 ff
00839
BW 1.052 Brücke Fürther Tor
1) Die im Jahr 1894 erbaute Brücke Fürther Tor (BW 1052) weist Schäden auf und ist sanierungsbedürftig. Die
Verkehrssicherheit (Fuß- und Radweg unterhalb des Bauwerks) und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind
beeinträchtigt.
2) Verschiebung der Maßnahme um 1 Jahr, weil umfangreiche Spartenverlegungen notwendig sind. Aufgrund
ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie
3) Kostenberechnung
4) Es wird mit einem geringen Fördersatz der Bayerischen Landesstiftung aufgrund der Denkmaleigenschaft gerechnet.
5) 2020 / 2022
323
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00856
Melanchthon-Gymnasium Schulsportanlage
1) Generalsanierung der Schulsportanlage. Die direkt an der Schule vorhandenen Schulhof- und Sportflächen
sind abgewirtschaftet. Die Sanierung umfasst die Neuordnung der Flächen der Schulsportanlage und des
Pausenhofs mit dem Ziel, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst vielseitiges Sportangebot an der
Schule zu ermöglichen und die Aufenthaltsqualität für Pausen, Unterricht im Freien und Nachmittagsbetreuung zu verbessern
2) keine
3) Kostenberechnung
4) FAG
5) 2021 / 2022
00859
Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke BW 1.220
1) Die Brücke weist Schäden auf, die eine Generalsanierung notwendig machen, um die Verkehrs- und Standsicherheit zu gewährleisten.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, aufgrund eines günstiger ausgefallenen Submissionsergebnisses. Ausgabenbegrenzende Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie
3) Kostenberechnung
4) Eventuell Förderung des Ausbaus der Rad- und Gehwege. Noch keine Aussage über die Höhe möglich.
5) 2020 / 2021
324
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00872
BW 1.077 Brücke ü. Sigmundstr.
1) Mit der Brücke Sigmundstraße wird der Frankenschnellweg zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Doos und
der Jansenbrücke über die Sigmundstraße überführt. Die Brücke Sigmundstraße stammt aus dem Jahr 1967
und besteht aus zwei Überbauten. Die beiden Überbauten lagern auf den Wänden einer Grundwasserwanne
auf. Die bestehenden Überbauten wurden gemäß Nachrechnungsrichtlinie nachgerechnet, können jedoch für
die künftige Belastung nicht nachgewiesen werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, die Überbauten zu
sanieren oder zu verstärken. Daher ist es erforderlich beide Überbauten zu erneuern. Die Grundwasserwanne
ist nicht Teil der Maßnahme.
2) keine
3) Kostenrahmen
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) 2020 / 2021
00875
Brücken Hafenstraße über SWT und MDK
1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücken Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal BW 1.188 und
Hafenstraße über die Südwesttangente BW 1.189, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter
Spannstahlbewehrung nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut werden müssen. Zur
Maßnahme gehört die Anpassung des Knotens Hafenstraße / Südwesttangente. Der Weg dazu wurde im
Rahmen einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der präziseren Prüfung der Kostenschätzung. Daneben hat sich der
Mittelabfluss verzögert. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch
zu veranschlagenden Haushaltsmittel.
3) Kostenschätzung
4) Zuweisungen vom Bund
5) 2021 / 2025
325
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00876
Brücke FSW über MDK und SWT
1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücke Frankenschnellweg über den Main-Donau-Kanal und die
Südwesttangente BW 1.190, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahlbewehrung
nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut werden müssen. Zur Maßnahme gehört die
Anpassung des Knotens Frankenschnellweg / Südwesttangente. Der Weg dazu wurde im Rahmen einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der präziseren Prüfung der Kostenberechnung. Daneben hat sich der
Mittelabfluss verzögert. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch
zu veranschlagenden Haushaltsmittel. Die für die Sanierung der Brücke Abfahrt FSW zur SWT, BW 1.200
vorgesehenen 1,731 Mio. € werden aus Transparenzgründen ausgliedert und separat im MIP dargestellt
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Bund
5) 2021 / 2025
00877
Generalsanierung Jamnitzerplatz
1) Der Jamnitzerplatz ist als Grünfläche mit Spielplatz ausgebaut und entstand Mitte der 1980er Jahre. Das Konzept der damaligen Gestaltung ist überholt. Daher erfolgt die vollständige Generalsanierung der Anlage nach
zeitgemäßen Ansprüchen, um den Erfordernissen der verschiedenen Nutzergruppen gerecht zu werden.
2) Da die Sanierung des Platzes um eine Toilettenanlage erweitert wird, erhöhen sich die Gesamtkosten.
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“
5) 2021 / 2023
326
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00894
Sanierung FWGH Kornburg
1) Das bestehende Feuerwehrgerätehaus, das 1981 erbaut wurde, befindet sich in einem schlechten baulichen
Zustand und hat nicht die erforderlichen Flächen um die persönliche Schutzausrüstung (PSA) außerhalb der
Fahrzeughalle unterzubringen. Daher sind eine vollständige Sanierung und ein Anbau auf dem eigenen
Grundstück erforderlich. Der Anbau beinhaltet einen PSA-Raum inklusive Alarmpoint, Spinde, zwei Umkleideräume und weitere funktional erforderliche Räumlichkeiten (Sanitärbereich mit Duschen etc.). Zur Vermeidung
der Verschleppung von Kontamination nach Einsätzen, wird in den Umkleideräumen und dem PSA-Raum in
einen Weiß- und einen Schwarzbereich unterschieden, der mit einer Stiefelwaschanlage und einem Hygienepoint ausgestattet wird. Die Umkleideräume und der PSA-Raum müssen funktional der Fahrzeughalle zugeordnet werden.
Ein bestehender WC-Raum wird aufgrund der Schaffung neuer Sanitärräume im Anbau nicht mehr benötigt
und zu einem Lagerraum zurück gebaut. Aus dem Schulungsraum im 1. Obergeschoss ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich. Die Fluchttreppe wird nachgerüstet. Der Versammlungs- und Schulungsraum
wird mit Präsentationstechnik und Bestuhlung neu ausgestattet. Außerdem erfolgt der Einbau von getrennten
WC-Räumen. Die sanierungsbedürftige Küche wird aus hygienischen Gründen erneuert. Die bestehenden
Schäden und Abplatzungen an der Fassade werden im Zuge der Sanierung ausgebessert.
Zum Funktionserhalt des Gerätehauses in Krisensituationen wird eine Netzersatzanlage hinter dem Geräteahaus neu platziert. Die Hof- und Vorfläche vor dem Feuerwehrgerätehaus ist sanierungsbedürftig und muss
wegen den baulichen Veränderungen wiederhergestellt und neu angeordnet werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen,
die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2022
327
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00895
Sanierung FWGH Moorenbrunn
1) Das Feuerwehrgerätehaus in der jetzigen Form wurde im Jahre 1973 erbaut und befindet sich in einem
schlechten baulichen Zustand, weshalb das Feuerwehrgerätehaus saniert werden muss.
Aktuell befindet sich die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der aktiven Feuerwehreinsatzkräfte in der Feuerwehrfahrzeughalle und muss abgetrennt in einer neuen Räumlichkeit untergebracht werden, die in einem
Anbau zur bestehenden Fahrzeughalle realisiert werden. Der Anbau beinhaltet einen PSA-Raum inklusive
Alarmpoint und Umkleideräume. In der Fahrzeughalle muss der Bodenbelag ausgetauscht werden, da die
erforderliche Rutschfestigkeit nicht gegeben ist. Eine Stiefelwaschanlage mit Hygienepoint in der Nähe zum
PSA-Raum und zur Werkstatt wird neu geschaffen, damit nach dem Einsatz eine erste Waschmöglichkeit gegeben ist. Aus dem Versammlungsraum im 1. Obergeschoss ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich, der nachgerüstet wird. Das bestehende Kommandantenbüro wird zum Damen-WC und Materialraum
umgebaut. Im 2. Obergeschoss wird ein Lagerraum zum Kommandantenbüro umgebaut. Die weiteren Räumlichkeiten im 2. Obergeschoss werden als Lagerflächen für das Feuerwehrgerätehaus zurück gebaut. Sämtliche maroden Fenster im Bestand des Feuerwehrgerätehauses werden ausgetauscht und das undichte Dach
wird saniert sowie gedämmt. Die Schäden an der Klinkerfassade werden ausgebessert.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen,
die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2022
328
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00896
Sanierung FWGH Worzeldorf
1) Die Fahrzeughalle mit Schlauchturm in der heutigen Form wurde im Jahre 1971 mit vier Feuerwehrfahrzeugstellplätzen erbaut. Im zweiten Bauabschnitt im Jahre 1973 wurde das Verwaltungs- und Sozialgebäude fertiggestellt. Sowohl Fahrzeughalle als auch das Verwaltungs- und Sozialgebäude befinden sich in einem
schlechten baulichen Zustand, weshalb die Gebäude saniert werden müssen.
Aktuell befindet sich die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der aktiven Feuerwehreinsatzkräfte in der Fahrzeughalle und muss abgetrennt in neuen Räumlichkeiten untergebracht werden, die in einem Anbau zur bestehenden Fahrzeughalle realisiert werden. Der Anbau bekommt einen Zugang von den PKW-Stellplätzen
und beinhaltet getrennte Umkleiden mit den notwendigen Sanitäranlagen. In der bestehenden Fahrzeughalle
muss der Bodenbelag stellenweise überarbeitet werden, da dieser sanierungsbedürftig ist. In der Fahrzeughalle werden ein Alarmpoint sowie die Stiefelwaschanlage mit Hygienepoint untergebracht. Außerdem wird
das Flachdach der Fahrzeughalle erneuert. Im bestehenden Verwaltungs- und Sozialgebäude sind bestimmte
Räume derzeit nur über eine Außentreppe erschlossen. Diese werden über einen geplanten Türdurchbruch
zum Treppenhaus zukünftig innerhalb des Gebäudes erschlossen. Der Sanitärbereich wird neu aufgeteilt und
saniert. Aus dem Schulungsraum ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich und wird nachgerüstet.
Alle Fenster im bestehenden Verwaltungs- und Sozialtrakt werden auf Grund der Undichtigkeiten ausgetauscht und Schäden an der Klinkerfassade werden ausgebessert. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss
müssen die Bodenbeläge erneuert werden und die Räume erhalten einen neuen Anstrich. Der außenliegende
Kellerabgang erhält eine Überdachung. Der bestehende Schlauchturm bekommt für Revisionszwecke (für
Fahrzeughallendach und Turmuhr) eine innenliegende Stahltreppe und einen Anleiterbalkon für Übungszwecke.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen,
die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2022
329
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00897
Neubau FWGH Buch
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Buch am Hofwiesenweg
8 wird hinter dem Bestandsgebäude ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einem Stellplatz für das Feuerwehrfahrzeug, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude ist in elementierter Betonfertigteilbauweise
mit vorgesetzter Wärmedämmung und Mauerwerksvorsatzschale geplant.
Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und
dem Hallentor zum Hofwiesenweg. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper.
Das Feuerwehrgerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Das Notstromaggregat zur Sicherstellung des
Weiterbetriebs des FWGH im Katastrophenfall wird im Bereich des Parkplatzes angeordnet. Der 2-geschossige Verwaltungs- und Sozialtrakt mit Umkleide- und Sanitärräumen ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl
ausgelegt. Im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum, ein Mehrzweckraum, ein Kommandantenbüro,
eine Küche und WC-Räume. Der Schulungsraum wird hauptsächlich für die theoretische Ausbildung und Vereinssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr genutzt. Der zweite bauliche Rettungsweg für den Schulungsraum
und den Jugendraum wird über eine Außentreppe auf erdgleiche Ebene geführt.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen,
die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2020 / 2022
330
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00898
Neubau FWGH Eibach
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Eibach am Zeitenwendeplatz 4b wird an dem Standort Gundelfinger Straße 16 ein neues Gerätehaus mit zwei Feuerwehrfahrzeugstellplätzen, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude wird in Massivbauweise geplant.
Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und
dem Hallentor zur Gundelfinger Straße. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper. Das Feuerwehrgerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Ein untergeordnetes technisches Einraumgebäude für das Notstromaggregat zum Funktionserhalt des Gerätehauses in Krisensituationen wird im Bereich des Parkplatzes angeordnet. Der 2-geschossige Verwaltungs- und Sozialtrakt mit Umkleide- und Sanitärräumen ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl ausgelegt. Im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum, ein Mehrzweckraum, ein Kommandantenbüro, eine Küche und WC-Räume. Der Schulungsraum
wird hauptsächlich für die theoretische Ausbildung und Vereinssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr genutzt.
Der zweite bauliche Rettungsweg für den Schulungsraum und den Jugendraum wird über eine Außentreppe
auf erdgleiche Ebene geführt.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen,
die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2020 / 2022
331
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00899
Neubau FWGH Gartenstadt
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Gartenstadt in der Minervastraße 47 wird an dem Standort Wacholderweg ein neues Gerätehaus mit drei Feuerwehrfahrzeugstellplätzen, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit
Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude ist in einem architektonisch-modularem System geplant und wird in System- bzw. Modulbauweise errichtet.
Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und
dem Hallentor zum Wacholderweg. Der Baukörper nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf. Das Gebäude
wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper. Das Feuerwehrgerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Ein untergeordnetes technisches Einraumgebäude für das Notstromaggregat zum Funktionserhalt des Gerätehauses in Krisensituationen wird im Bereich des Parkplatzes
angeordnet.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen,
die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2020 / 2022
332
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01018
Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzwang
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Katzwang wird in
der Strawinskystraße ein neues Gerätehaus mit drei Feuerwehrfahrzeug-Einstellplätzen, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet.
Die Errichtung und Planung erfolgte nach dem „Muster-FWGH“ der Arbeitsgruppe Feuerwehrgerätehäuser in
Nürnberg. Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und den Fahrzeughallentoren zur Strawinskystraße. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper.
Für die Außenanlagen ergibt sich im Vergleich zu den anderen Feuerwehrgerätehäuser-Neubauten ein erhöhter Aufwand, da umfangreiche Geländeanpassungen erfolgen müssen. Das Grundstück wird über eine Zaunanlage eingefriedet, elektrische Schiebetore ermöglichen die Ein- und Ausfahrt. Auf Grund der Höhendifferenz
zu den Nachbargrundstücken werden Teile der westlichen Grundstücksgrenze mit einer Stützmauer befestigt,
der weitere Verlauf ist abgeböscht geplant. Eine ca. 1 m hohe Stützmauer im Südosten fängt den Geländeversprung zum rückwertig gelegenen PKW-Parkplatz ab. Die südliche Grenze wird zur angrenzenden Ackerfläche und zum Schutz gegen Oberflächen-Hangwasser aufgeböscht.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen,
die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren.
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2021 / 2023
333
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
001021
BW 1.200 FSW ü. SWT Abfahrtsrampe auf SWT
1) Die Brücke wurde 1974 errichtet und verbindet als Zubringer den Frankenschnellweg in Richtung Feucht mit
der Südwesttangente. Die Abfahrt besitzt zwei Fahrstreifen und einen Standstreifen, wobei beide Fahrstreifen
in eine Richtung befahren werden. Die Rampe stellt dadurch eine wichtige Verkehrsverbindung mit einem hohen Verkehrsaufkommen dar. Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und der Standsicherheit ist aufgrund der
im Rahmen der Bauwerksüberprüfung festgestellten Mängel eine grundlegende Sanierung der Brücke erforderlich. Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Abfahrt des Frankenschnellweges (FSW) zur Südwesttangente (SWT) in Richtung Feucht. Um verkehrliche Einschränkungen zu verhindern, soll die Sanierung der Abfahrt noch vor den Sanierungen der Hafenbrücken erfolgen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2021 / 2022
01037
KGA Ideal Neubau Kleingärten
1) Gemäß der Entscheidung des Stadtplanungsausschusses vom 24.01.2019 sollen in den nächsten Jahren 160
neue Kleingärten entstehen. Bis zum 100-jährigen Jubiläum des Stadtverbands der Kleingärtner im Jahre
2020 sollen davon ca. 60 - 70 Gärten in der Kleingartenanlage Ideal hergestellt werden.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2023
334
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01047
Brücke Gleißhammerstraße über DB BW 1.422
1) Die Straßenbrücke der Gleißhammerstraße über die Ringbahn wurde im Jahr 1900 errichtet. Die Brücke weist
eine Reihe von Schäden auf, die einen Ersatzneubau erforderlich machen. Die DB Netz AG möchte die kreuzende Bahnstrecke elektrifizieren und hat daher ein Änderungsverlangen geäußert. Die Brücke Gleißhammer
Straße über das Ablaufgerinne des Zeltnerweihers (BW 1.421, MIP-Nr. 1066) liegt benachbart in einem Straßenzug. Es ist ein gemeinsames koordiniertes Abarbeiten erforderlich.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Kostenbeteiligung der Bahn
5) 2022 / 2023
01049
Ern. Brücke Münchener Str. BW 1.152b
1) Die Brücke im Zuge der Münchener Straße über die DB besteht aus zwei Teilbauwerken. Die ursprüngliche
Brücke befindet sich auf der Westseite (BW-Nr. 1.152b) und stammt aus dem Jahr 1936. Die westliche Brücke befindet sich in einem ungenügenden Bauwerkszustand und muss erneuert werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der präziseren Prüfung der Kostenberechnung.
3) Kostenberechnung
4) Beteiligung der DB
5) 2020 / 2021
01052
Sanierung Rechenberganlage
1) Aufgrund des Alters der Anlage ist eine Generalsanierung notwendig. Die Anlage ist Teil der überregionalen
Grünverbindung Fenitzerplatz – Erlenstegener Forst.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2024
335
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
001061
Skateanlage Münchener Str. Generalsanierung
1) Die bestehende Skateanlage an der Münchener Straße, Gemarkung Gibitzenhof, wurde im Jahr 1996 als asphaltierte Fläche mit Skateelementen aus Holz und Stahl sowie aus Beton und Stahl angelegt. Nach 30 Jahren intensiver Nutzung treten in den Übergängen zwischen dem Asphaltboden und den Skateelementen bauliche Probleme auf, die die Nutzbarkeit der Anlage erheblich einschränken und teilweise ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Nutzer darstellen. Die Skateanlage soll deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Es ist
vorgesehen, die bestehende Anlage abzubrechen und einen neuen Skatepark zu konzipieren, der sich in die
urbane Parklandschaft des Volksparks einfügt
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung
5) 2021 / 2022
01066
Brücke Gleißhammerstraße über Überl. BW 1.421
1) Die Brücke Gleißhammer Straße über das Ablaufgerinne des Zeltnerweihers (BW 1.422) muss aufgrund des
schlechten Bauwerkszustandes erneuert werden. In diesem Zusammenhang muss auch der Überlauf und der
Grundablass des Zeltnerweihers mit erneuert werden. Die Brücke liegt benachbart in einem Straßenzug zur
Brücke Gleißhammerstraße über die Ringbahn (MIP-Nr. 1047). Es ist ein gemeinsames koordiniertes Abarbeiten erforderlich.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2023
336
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01071
Spielhof Georg-Holzbauer Mittelschule
1) Umbau des Schulhofes zu einem Spielhof inklusive Generalsanierung der Asphaltdecke.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der präziseren Prüfung der Kostenberechnung und Anpassung der
Planung im Bereich Gebäudeanschlüsse.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2020
001109
Am Wegfeld, Erweiterung P+R
1) Im Zuge der Verlängerung der VAG-Straßenbahnlinie 4 von Thon in den Norden Nürnbergs wurde 2016 die
Endhaltestelle „Am Wegfeld“, in der Gemarkung Almoshof gelegen, fertiggestellt. Mit dem Bau der Haltestelle
wurde auch ein P+R-Parkplatz angelegt. Da die bestehende P+R-Anlage bereits vollständig ausgelastet ist
und sich daraus ein Mehrbedarf an zusätzlichen Stellplätzen ergibt, soll eine Erweiterung der P+R-Anlage an
der Straßenbahn-Endhalte-stelle „Am Wegfeld“ erfolgen. Hierzu sind auf einer derzeit unbebauten Fläche von
ca. 3.900 m², westlich an die bestehende P+R-Anlage anschließend, 97 weitere PKW-Stellplätze vorgesehen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land nach GVFG
5) 2022 / 2023
337
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
001118
Grünanlage Nägeleinsplatz
1) Der Nägeleinsplatz am Rande der westlichen historischen Altstadt liegt in sehr attraktiver Lage an der Pegnitz
eingebettet in einer städtebaulich einmaligen Situation mit einer Vielzahl von Einzeldenkmälern. Die Überplanung des zweitgrößten urbanen Freiraums in der Altstadt Nürnbergs eröffnen der Nägeleinsplatz und seiner
Umgebung attraktive Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung der Naherholungsflächen mit ausgezeichneten Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten unmittelbar am Wasser. Der in den 70er Jahren im Zuge der
Hochwasserfreilegung der Altstadt neu angelegte Grünzug (10.000m²) muss in vielen Bereichen dringend saniert werden. Der Nägeleinsplatz wurde damals mit klaren gestalterischen Vorgaben der „autogerechten
Stadt“ gestaltet. Die Funktionen als Durchgangsgrün und Stellplätze entsprechen nicht mehr den heutigen
Bedürfnissen einer modernen Stadtgesellschaft. Die Neugestaltung der Grünanlagen zielt darauf ab, die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse in der Vereinigung von Urbanität und Natur, Rückzugs- und Erholungsmöglichkeiten, konsumfreien Begegnungsorten unter freiem Himmel in einem verträglichen Maße zusammenzubringen, um eine zukünftige nachhaltige Weiterentwicklung zu ermöglichen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund und Land
5) 2022 / 2024
001133
Kreisverkehr Worzeldorf
1) . Im Bereich Spitzwegstraße / Worzeldorfer Hauptstraße soll ein Kreisverkehr errichtet werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Bushaltestellen Schenkendorfstraße und Kornburg Nord umgestaltet werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2022 / 2023
338
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
001137
Oberer Wöhrder See BA 1
1) Die Grünflächen am Oberen Wöhrder See wurden in den 1980er Jahren im Rahmen der Umgestaltung der
Pegnitz in eine Seenlandschaft zu einer parkartigen Erholungslandschaft entwickelt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde ein Teil der Uferbereiche, die mit stärkeren Gehölzaufwuchs neue Bedeutung für den Naturschutz erlangten, als Naturbereiche mit Vorrang für die Entwicklung von Natur- und Landschaft bestimmt.
Heute wird der Park intensiv für die Erholungsnutzung und den Breitensport genutzt. Die große, künstliche
Wasser- und Grünfläche ist einzigartig ihrer Anlage als Erholungsraum mitten in der Stadt. Die umliegenden
Wohnquartiere werden sowohl durch die Erholungs- und Freizeitfunktionen als auch durch die klimatischen
und ökologischen Ausgleichsmechanismen erheblich aufgewertet. Die naturnahe Gestaltung bildet das Rückgrat des Biotopverbunds zum innerstädtischen Bereich. Im Jahr 2011 veröffentlichte die Stadtverwaltung das
"21-Punkte-Programm“ für den Wöhrder See. Zur Realisierung dieses Programmes wurde ein Masterplan erstellt und im Oktober 2019 durch den Umweltausschuss des Stadtrats beschlossen. Die Umsetzung des Masterplanes soll in 5 Bauabschnitten bis 2025 erfolgen. Inzwischen liegt die Planung für den 1. Bauabschnitt vor.
Nach 40 Jahren ist die Anlage in ihrem Angebot und ihrer Ausstattung nicht mehr zeitgemäß. Nachdem das
Wasserwirtschaftsamt die ökologische Umgestaltung der Wasserflächen (Wöhrder Wasserwelt) abgeschlossen hat, zieht die Stadt Nürnberg mit der Erneuerung und Neugestaltung der anliegenden Grünanlagen im
Bereich Laufamholzer Marter beidseitig der Flußstraße bis zum See-Ende am Nordufer des oberen Wöhrder
Sees nach.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung
5) 2023 / 2024
339
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01124
Schnittstellensoftware ELDIS 3By
1) Nach Absprache mit dem StMl und den anderen bayerischen Leitstellen wurde der langjährigen Forderung
nach einem Schnittstellenmanagement zwischen dem Einsatzleitsystem ELDIS 3By und externen Anwendungen nachgekommen. Die Installation der nötigen Software (Übernahme der „Gatekeeper-Funktion“ durch einen Drittanbieter) kann nach Vorgaben des StMl nur in einer ILS vorgenommen werden, welche nach ISO
27001 auf der Basis BSI Grundschutz zertifiziert ist. Dies werden zunächst nur die Standorte München und
Nürnberg sein. Geplant ist deshalb eine gemeinsame Beschaffung der Städte München und Nürnberg unter
Federführung der Zentralen Dienste der Stadt Nürnberg. Dazu wurde in 2019 eine Kooperationsvereinbarung
für den Bereich der Digitalisierung in der kommunalen Verwaltung, zwischen den Städten Nürnberg, Augsburg und München geschlossen. Die Städte Nürnberg und München stellen den Zugang dann im weiteren
Verlauf allen anderen bayerischen Leitstellen zur Verfügung. An die Zurverfügungstellung eines Zugangs
auch für andere ILS sind auch die erwarteten Fördergelder des Freistaats gekoppelt. Die Schaffung des
Schnittstellenmanagements ist für den Betrieb der Integrierten Leitstelle Nürnberg essentiell. Die Anbindung
weiterer dringend benötigter Softwarelösungen ist ansonsten nicht möglich.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Das StMl hat bei rechtzeitiger Beschaffung (in 2021) eine Förderung der Investitionen in Aussicht gestellt. Die
laufenden Kosten werden in die Finanzierungsverhandlungen mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes
eingebracht.
5) nicht relevant
340