HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2021 – Band 1

Geschäftsbereich 3. BM

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 318–344 · Seiten 318–344 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 00041 Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth) - Für Baumaßnahmen auf Fürther Stadtgebiet wird voller Ersatz von der Stadt Fürth geleistet. - 1) Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth, aber auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt Fürth wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen. 2) Verschiebung des Maßnahmenbeginns. 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung. Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet. 5) Planungsphase 00047 Gestaltung Nelson-Mandela-Platz - Bis 2015 finanziert: Realisierungswettbewerb und Planungskosten; die Kosten für Beleuchtung und Entwässe￾rung sind im Gesamtansatz enthalten. - 1) Zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsumfeldes wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes durchgeführt. Die Entwurfsplanung umfasst die Umgestaltung der Platzfläche, den Bau eines Fahrradparkhauses und die Einbindung von Kunst mit vorgeschaltetem internatio￾nal offenem Wettbewerb sowie die notwendigen Änderungen an der Verkehrsführung. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Kostenerhöhung im Grünbereich für Bewässerungssystem für das Ra￾senparterre sowie Kosten für Unterflurcontainer. 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderung, KAG, evtl. auch GVFG. 5) 2018 / 2019 314 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00057 Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs 1) Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile. Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgraben￾straße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 85 % der förderfähi￾gen Kosten. 5) 2020 / 2030 (in Abhängigkeit vom ergänzenden Planfeststellungsverfahren) 00059 Bayernstraße 1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderun￾gen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und zusätzliche Kosten für Kampfmittel￾beseitigung und Entwässerung. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG. 5) 2017 / 2021 315 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00061 Eibacher Hauptstraße - Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. - 1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 5) Es ist noch ein Planfeststellungsverfahren notwendig. 00071 Projekt Deutsche Einheit: Anpassung Brücke Höfener Straße (1 BW) - Finanzierung ohne Ablöse von DB AG, da diese im Ergebnishaushalt eingeht.- 1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneue￾rung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brücken￾querschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet. 5) 2022 / 2023 316 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00072 Projekt Deutsche Einheit: Anpassung S-Bahn Rothenburger Straße - Mittelabfluss in Abhängigkeit von der DB AG. - 1) Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km). Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger Straße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der Anbindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegen￾verkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG. 5) 2026 / - 00608 Vorbeugender Hochwasserschutz Langwasser/Altenfurt 1) Für das Gewässersystem Langwassergraben im Bereich Altenfurt wurde ein Hochwasserschutzkonzept erar￾beitet. Während der Planungen hat sich gezeigt, dass verschiedene bestehende Gewässerverrohrungen nicht ausreichend dimensioniert sind, und im Hochwasserfall der Abfluss behindert wird. Außerdem wurden kriti￾sche Punkte identifiziert, die zeitnah behoben werden müssen. Das Schutzkonzept sieht zudem die Schaffung von Rückhalteraum im Oberlauf vor. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2018 / 2021 317 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00628 Stadtumlandbahn: Planung 1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtum￾landbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden. Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. € geschätzt. Auf der Grundlage des Intra￾plan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestell￾ten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar. 2) Reduzierung der Gesamtkosten, aufgrund Kostenreduzierung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelab￾fluss der auf die Stadt entfallenden Umlagen. 3) Kostenannahme 4) keine 5) Nur Planungskosten 00654 Obstmarkt: Umgestaltung - Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. - - Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. - - Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. – - Vorbehaltlich BIC-Verfahren. - 1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuch￾tung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt). 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Die Maßnahme wird um zwei Jahre verschoben, aufgrund ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie 3) Kostenschätzung 4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln. 5) Realisierung ab 2023 318 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00691 BW 1.207 San. Brücke Rothenburger Str. über Main-Donau-Kanal 1) Das im Jahr 1971 errichtete Bauwerk überspannt den Main-Donau-Kanal im Zuge der Rothenburger Straße, die einer der wichtigsten Ausfallstraßen in Richtung Westen ist. Die Spannbetonbrücke weist zahlreiche Schä￾den auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verursacht werden. Das Bauwerk muss u.a. neu abgedichtet werden, Übergangskonstruktion, Kappen und Geländer werden erneuert. Die vorhande￾nen Einstiegsschächte müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhalti￾gem Wasser zukünftig zu vermeiden. 2) Mehrkosten aufgrund der schlechten Bausubstanz und der Höhenlage der südlichen Brückenhälfte. 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen vom Land nach GVFG 5) 2019 / 2020 00701 St 2241, Ostendstraße, 2. Bauabschnitt zwischen Cherusker- und Lindnerstr. - Gesamtkosten ohne Ablösung an DB AG. - 1) Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße (St 2241) auf dem bisher noch nicht aus￾gebauten Teilstück zwischen Cherusker- und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der Dr.- G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Knoten￾punktes wesentlich verbessert wird. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten findet auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt. In einem 1. BA wurde die Teutonen- bis Cheruskerstraße ausgebaut. Die dafür verwendeten Mittel waren bei Maßnahme 00063 veranschlagt. 2) Verschiebung der Maßnahme von 2021 auf 2024, aufgrund ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung (be￾trifft 2. BA). 5) 2024/2025 319 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00709 Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich 1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Fran￾kenschnellweg (FSW) über Südwesttangente (SWT) und Main-Donau-Kanal (MDK)sind spannungsrisskorro￾sionsgefährdete Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährdungspoten￾tials müssen sie schnellstmöglich ersetzt werden. Aus der Maßnahme wurden die Einzelmaßnahmen „Knotenpunkte Marthweg/Wiener Straße“ (837) und „Kö￾nigshof/Saarbrückener Straße“ (838), sowie „Erneuerung der Brücke FSW über MDK und SWT“ (876) und „Brücken Hafenstraße über SWT und MDK“ (875) als eigenständige Einzelmaßnahmen ausgegliedert. Somit sind nun im Wesentlichen die Personalvollkosten sowie Baunebenkosten für übergeordnete Ingenieur￾dienstleistungen und andere übergeordnete Dienstleistungen enthalten. 2) Erhöhung der Gesamtkosten. Aufgrund der Zusätzlichen Maßnahme Wieder Straße / Hamburger Str., sowie Erhöhung der Personalkosten und Mehrkosten der Projektsteuerung infolge der verzögerten Entwurfspla￾nung. 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2016 / 2026 00714 Masterplan Freiraum 1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg. Es ist eine ästhetisch ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräu￾men notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen, vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser in den Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die Biodiversität gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut. 2) Im Ansatz ist die Ausgliederungen des Marie-Juchacz-Park, des Nägeleinplatzes und des 1. Bauabschnitts des Oberen Wöhrder See als eigenständige Einzelmaßnahmen berücksichtigt. Die Mittelansätze werden un￾ter Berücksichtigung der bereits freien Verpflichtungsermächtigungen für den Züricher Park um ein Jahr ver￾schoben, aufgrund von ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie. 3) Kostenschätzung 4) Zuweisungen von Bund und Land 5) Aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen werden diese nacheinander begonnen und umgesetzt. 320 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00757 Mängelbeseitigung Sanierung Lagune 1) Nach Inbetriebnahme der Lagune mussten verschiedene Mängel beanstandet werden. Zum einen trat über den nicht sachgerecht geplanten Beckenkopf salzhaltiges Wasser aus, wodurch ein 2000 m² großes Wald￾stück auf dem Gelände des Tiergartens geschädigt wurde. Des Weiteren wurden bei Kontrollen einzelne Be￾schädigungen an den Beton-Beckenwänden entdeckt. Ergänzende Untersuchungen belegten zudem, dass in den Beton eingetretene Chloride eine Korrosion der Bewehrung in Gang gesetzt haben. Aufgrund der unter￾schiedlichen Mängel ist sind daher verschiedene Sanierungsmaßnahmen notwendig. 2) keine 3) Kostenrahmen 4) Gegen die Mängelverursacher werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. 5) 2019 / 2021 00776 Grünanlagen Röthenbach-Ost 1) Im Erschließungsgebiet Röthenbach-Ost gibt es beitragsfähige Erschließungsanlagen im Grünbereich, die nach KAG bis 2027 ausgebaut und abgerechnet sein müssen. Da die beitragsfähigen (BA 1) und nicht bei￾tragsfähigen (BA 2) Grünanlagen unmittelbar zusammenhängen, sollen in diesem Zuge auch die nicht bei￾tragsfähigen Grünanlagen zeitnah ausgebaut werden. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex 3) Kostenberechnung 4) KAG-Beiträge für den BA 1 5) 2019 / 2024 00785 Lehrberger Straße 1) Die Erschließung der Lehrberger Straße muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die Maßnahme wurde vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC in den MIP 2017/2020 aufgenommen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) KAG-Beiträge 5) Realisierung ab 2023 321 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00821 Rothenburger Str. (Tiefes Feld) - Grunderwerb 1) Zum Neubau der Rothenburger Straße zwischen der Virnsberger Straße und der Sigmundstraße (Tiefes Feld) ist es erforderlich, den dafür benötigten Grunderwerb im Rahmen des Grunderwerbs für den Bau der U-Bahn und dem Umlegungsverfahren zu tätigen, da die Grundstücksverhandlungen zumeist mit den gleichen Eigen￾tümern erfolgen. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 5) nicht relevant 00823 Beschleunigung Linie 4, 3. Bauabschnitt 1) Der Verkehrsausschuss beschloss am 15.01.2009, dass die Straßenbahnlinie 4 zwischen Plärrer und Thon an 12 Lichtsignalanlagen (LSA) beschleunigt werden soll. Am 04.07.2013 wurde ein Konzept und Finanzie￾rungsvorschlag beschlossen. Die Maßnahme wurde in 3 Bauabschnitte aufgeteilt. In Bauabschnitt 1 und 2 wurden von 2014 bis 2016 acht LSA umgebaut und mit ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet. Für den 3. Bauabschnitt verbleiben 4 LSA. Sie verfügen bereits über eine ÖPNV-Beschleunigung, müssen aber aufgrund ihres Alters gemäß dem aktuellen Stand der Technik angepasst und erneuert werden. Die Be￾schleunigungsmaßnahme wird verknüpft mit Verbesserungen und Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik und der Gesetzeslage für Fußgänger- und Radwegeführung, Anpassungen der Signalisierung der Gleisüberwege sowie der Blindenausstattung. 2) Mehrkosten aufgrund nichtvorhersehbarer Begebenheiten vor Ort beim Straßenbau. Die Finanzierung erfolgte unterjährig, Die Maßnahme ist voll finanziert, es werden noch Einzahlungen erwartet. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 5) 2018 / 2020 ff. 322 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00824 Verkehrsleitsystem Messe/Stadion/Arena 1) Bei dem im Jahr 2004 in Betrieb genommenen Verkehrsleitsystem müssen die Rechner- und Netzwerkhard￾ware, die Kameras und die Schilderanzeigen ab dem Jahr 2018 erneuert werden. 2) Verschiebung der Maßnahme von 2021 auf 2024, aufgrund ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie 3) Kostenschätzung 4) Beteiligung der NürnbergMesse. Die Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten im Rahmen eines neuen Program￾mes zur Luftreinhaltung ist veranlasst. 5) 2020 / 2025 00836 Umbaumaßnahmen Regensburger Straße 1) Aufgrund eines Neubaus von IKEA und des ESW müssen im Umfeld eine straßenbauliche Erschließung und verkehrliche Ertüchtigungen vorgenommen werden. Es wurden städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und Erhöhung der Einzahlungen auf￾grund abgeschlossener städtebaulicher Verträge. 3) Kostenschätzung 4) Beteiligung von Investoren 5) 2019 / 2020 ff 00839 BW 1.052 Brücke Fürther Tor 1) Die im Jahr 1894 erbaute Brücke Fürther Tor (BW 1052) weist Schäden auf und ist sanierungsbedürftig. Die Verkehrssicherheit (Fuß- und Radweg unterhalb des Bauwerks) und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind beeinträchtigt. 2) Verschiebung der Maßnahme um 1 Jahr, weil umfangreiche Spartenverlegungen notwendig sind. Aufgrund ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie 3) Kostenberechnung 4) Es wird mit einem geringen Fördersatz der Bayerischen Landesstiftung aufgrund der Denkmaleigenschaft ge￾rechnet. 5) 2020 / 2022 323 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00856 Melanchthon-Gymnasium Schulsportanlage 1) Generalsanierung der Schulsportanlage. Die direkt an der Schule vorhandenen Schulhof- und Sportflächen sind abgewirtschaftet. Die Sanierung umfasst die Neuordnung der Flächen der Schulsportanlage und des Pausenhofs mit dem Ziel, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst vielseitiges Sportangebot an der Schule zu ermöglichen und die Aufenthaltsqualität für Pausen, Unterricht im Freien und Nachmittagsbetreu￾ung zu verbessern 2) keine 3) Kostenberechnung 4) FAG 5) 2021 / 2022 00859 Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke BW 1.220 1) Die Brücke weist Schäden auf, die eine Generalsanierung notwendig machen, um die Verkehrs- und Standsi￾cherheit zu gewährleisten. 2) Reduzierung der Gesamtkosten, aufgrund eines günstiger ausgefallenen Submissionsergebnisses. Ausga￾benbegrenzende Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie 3) Kostenberechnung 4) Eventuell Förderung des Ausbaus der Rad- und Gehwege. Noch keine Aussage über die Höhe möglich. 5) 2020 / 2021 324 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00872 BW 1.077 Brücke ü. Sigmundstr. 1) Mit der Brücke Sigmundstraße wird der Frankenschnellweg zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Doos und der Jansenbrücke über die Sigmundstraße überführt. Die Brücke Sigmundstraße stammt aus dem Jahr 1967 und besteht aus zwei Überbauten. Die beiden Überbauten lagern auf den Wänden einer Grundwasserwanne auf. Die bestehenden Überbauten wurden gemäß Nachrechnungsrichtlinie nachgerechnet, können jedoch für die künftige Belastung nicht nachgewiesen werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, die Überbauten zu sanieren oder zu verstärken. Daher ist es erforderlich beide Überbauten zu erneuern. Die Grundwasserwanne ist nicht Teil der Maßnahme. 2) keine 3) Kostenrahmen 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 5) 2020 / 2021 00875 Brücken Hafenstraße über SWT und MDK 1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücken Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal BW 1.188 und Hafenstraße über die Südwesttangente BW 1.189, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahlbewehrung nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut werden müssen. Zur Maßnahme gehört die Anpassung des Knotens Hafenstraße / Südwesttangente. Der Weg dazu wurde im Rahmen einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der präziseren Prüfung der Kostenschätzung. Daneben hat sich der Mittelabfluss verzögert. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. 3) Kostenschätzung 4) Zuweisungen vom Bund 5) 2021 / 2025 325 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00876 Brücke FSW über MDK und SWT 1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücke Frankenschnellweg über den Main-Donau-Kanal und die Südwesttangente BW 1.190, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahlbewehrung nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut werden müssen. Zur Maßnahme gehört die Anpassung des Knotens Frankenschnellweg / Südwesttangente. Der Weg dazu wurde im Rahmen einer Pro￾jektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der präziseren Prüfung der Kostenberechnung. Daneben hat sich der Mittelabfluss verzögert. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. Die für die Sanierung der Brücke Abfahrt FSW zur SWT, BW 1.200 vorgesehenen 1,731 Mio. € werden aus Transparenzgründen ausgliedert und separat im MIP dargestellt 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen vom Bund 5) 2021 / 2025 00877 Generalsanierung Jamnitzerplatz 1) Der Jamnitzerplatz ist als Grünfläche mit Spielplatz ausgebaut und entstand Mitte der 1980er Jahre. Das Kon￾zept der damaligen Gestaltung ist überholt. Daher erfolgt die vollständige Generalsanierung der Anlage nach zeitgemäßen Ansprüchen, um den Erfordernissen der verschiedenen Nutzergruppen gerecht zu werden. 2) Da die Sanierung des Platzes um eine Toilettenanlage erweitert wird, erhöhen sich die Gesamtkosten. 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ 5) 2021 / 2023 326 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00894 Sanierung FWGH Kornburg 1) Das bestehende Feuerwehrgerätehaus, das 1981 erbaut wurde, befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und hat nicht die erforderlichen Flächen um die persönliche Schutzausrüstung (PSA) außerhalb der Fahrzeughalle unterzubringen. Daher sind eine vollständige Sanierung und ein Anbau auf dem eigenen Grundstück erforderlich. Der Anbau beinhaltet einen PSA-Raum inklusive Alarmpoint, Spinde, zwei Umkleide￾räume und weitere funktional erforderliche Räumlichkeiten (Sanitärbereich mit Duschen etc.). Zur Vermeidung der Verschleppung von Kontamination nach Einsätzen, wird in den Umkleideräumen und dem PSA-Raum in einen Weiß- und einen Schwarzbereich unterschieden, der mit einer Stiefelwaschanlage und einem Hygie￾nepoint ausgestattet wird. Die Umkleideräume und der PSA-Raum müssen funktional der Fahrzeughalle zu￾geordnet werden. Ein bestehender WC-Raum wird aufgrund der Schaffung neuer Sanitärräume im Anbau nicht mehr benötigt und zu einem Lagerraum zurück gebaut. Aus dem Schulungsraum im 1. Obergeschoss ist ein zweiter bauli￾cher Rettungsweg erforderlich. Die Fluchttreppe wird nachgerüstet. Der Versammlungs- und Schulungsraum wird mit Präsentationstechnik und Bestuhlung neu ausgestattet. Außerdem erfolgt der Einbau von getrennten WC-Räumen. Die sanierungsbedürftige Küche wird aus hygienischen Gründen erneuert. Die bestehenden Schäden und Abplatzungen an der Fassade werden im Zuge der Sanierung ausgebessert. Zum Funktionserhalt des Gerätehauses in Krisensituationen wird eine Netzersatzanlage hinter dem Geräteah￾aus neu platziert. Die Hof- und Vorfläche vor dem Feuerwehrgerätehaus ist sanierungsbedürftig und muss wegen den baulichen Veränderungen wiederhergestellt und neu angeordnet werden. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen, die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2020 / 2022 327 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00895 Sanierung FWGH Moorenbrunn 1) Das Feuerwehrgerätehaus in der jetzigen Form wurde im Jahre 1973 erbaut und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, weshalb das Feuerwehrgerätehaus saniert werden muss. Aktuell befindet sich die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der aktiven Feuerwehreinsatzkräfte in der Feu￾erwehrfahrzeughalle und muss abgetrennt in einer neuen Räumlichkeit untergebracht werden, die in einem Anbau zur bestehenden Fahrzeughalle realisiert werden. Der Anbau beinhaltet einen PSA-Raum inklusive Alarmpoint und Umkleideräume. In der Fahrzeughalle muss der Bodenbelag ausgetauscht werden, da die erforderliche Rutschfestigkeit nicht gegeben ist. Eine Stiefelwaschanlage mit Hygienepoint in der Nähe zum PSA-Raum und zur Werkstatt wird neu geschaffen, damit nach dem Einsatz eine erste Waschmöglichkeit ge￾geben ist. Aus dem Versammlungsraum im 1. Obergeschoss ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforder￾lich, der nachgerüstet wird. Das bestehende Kommandantenbüro wird zum Damen-WC und Materialraum umgebaut. Im 2. Obergeschoss wird ein Lagerraum zum Kommandantenbüro umgebaut. Die weiteren Räum￾lichkeiten im 2. Obergeschoss werden als Lagerflächen für das Feuerwehrgerätehaus zurück gebaut. Sämtli￾che maroden Fenster im Bestand des Feuerwehrgerätehauses werden ausgetauscht und das undichte Dach wird saniert sowie gedämmt. Die Schäden an der Klinkerfassade werden ausgebessert. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen, die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2020 / 2022 328 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00896 Sanierung FWGH Worzeldorf 1) Die Fahrzeughalle mit Schlauchturm in der heutigen Form wurde im Jahre 1971 mit vier Feuerwehrfahrzeug￾stellplätzen erbaut. Im zweiten Bauabschnitt im Jahre 1973 wurde das Verwaltungs- und Sozialgebäude fer￾tiggestellt. Sowohl Fahrzeughalle als auch das Verwaltungs- und Sozialgebäude befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand, weshalb die Gebäude saniert werden müssen. Aktuell befindet sich die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der aktiven Feuerwehreinsatzkräfte in der Fahr￾zeughalle und muss abgetrennt in neuen Räumlichkeiten untergebracht werden, die in einem Anbau zur be￾stehenden Fahrzeughalle realisiert werden. Der Anbau bekommt einen Zugang von den PKW-Stellplätzen und beinhaltet getrennte Umkleiden mit den notwendigen Sanitäranlagen. In der bestehenden Fahrzeughalle muss der Bodenbelag stellenweise überarbeitet werden, da dieser sanierungsbedürftig ist. In der Fahrzeug￾halle werden ein Alarmpoint sowie die Stiefelwaschanlage mit Hygienepoint untergebracht. Außerdem wird das Flachdach der Fahrzeughalle erneuert. Im bestehenden Verwaltungs- und Sozialgebäude sind bestimmte Räume derzeit nur über eine Außentreppe erschlossen. Diese werden über einen geplanten Türdurchbruch zum Treppenhaus zukünftig innerhalb des Gebäudes erschlossen. Der Sanitärbereich wird neu aufgeteilt und saniert. Aus dem Schulungsraum ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich und wird nachgerüstet. Alle Fenster im bestehenden Verwaltungs- und Sozialtrakt werden auf Grund der Undichtigkeiten ausge￾tauscht und Schäden an der Klinkerfassade werden ausgebessert. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss müssen die Bodenbeläge erneuert werden und die Räume erhalten einen neuen Anstrich. Der außenliegende Kellerabgang erhält eine Überdachung. Der bestehende Schlauchturm bekommt für Revisionszwecke (für Fahrzeughallendach und Turmuhr) eine innenliegende Stahltreppe und einen Anleiterbalkon für Übungszwe￾cke. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen, die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2020 / 2022 329 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00897 Neubau FWGH Buch 1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Buch am Hofwiesenweg 8 wird hinter dem Bestandsgebäude ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einem Stellplatz für das Feuerwehr￾fahrzeug, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktions￾trakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude ist in elementierter Betonfertigteilbauweise mit vorgesetzter Wärmedämmung und Mauerwerksvorsatzschale geplant. Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und dem Hallentor zum Hofwiesenweg. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeug￾halle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper. Das Feuerwehrgerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Das Notstromaggregat zur Sicherstellung des Weiterbetriebs des FWGH im Katastrophenfall wird im Bereich des Parkplatzes angeordnet. Der 2-geschos￾sige Verwaltungs- und Sozialtrakt mit Umkleide- und Sanitärräumen ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl ausgelegt. Im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum, ein Mehrzweckraum, ein Kommandantenbüro, eine Küche und WC-Räume. Der Schulungsraum wird hauptsächlich für die theoretische Ausbildung und Ver￾einssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr genutzt. Der zweite bauliche Rettungsweg für den Schulungsraum und den Jugendraum wird über eine Außentreppe auf erdgleiche Ebene geführt. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen, die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feu￾erwehrwesens (FwZR) 5) 2020 / 2022 330 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00898 Neubau FWGH Eibach 1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Eibach am Zeitenwende￾platz 4b wird an dem Standort Gundelfinger Straße 16 ein neues Gerätehaus mit zwei Feuerwehrfahrzeug￾stellplätzen, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktions￾trakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude wird in Massivbauweise geplant. Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und dem Hallentor zur Gundelfinger Straße. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahr￾zeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukör￾per. Das Feuerwehrgerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Ein untergeordnetes technisches Einraum￾gebäude für das Notstromaggregat zum Funktionserhalt des Gerätehauses in Krisensituationen wird im Be￾reich des Parkplatzes angeordnet. Der 2-geschossige Verwaltungs- und Sozialtrakt mit Umkleide- und Sani￾tärräumen ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl ausgelegt. Im Obergeschoss befindet sich ein Schu￾lungsraum, ein Mehrzweckraum, ein Kommandantenbüro, eine Küche und WC-Räume. Der Schulungsraum wird hauptsächlich für die theoretische Ausbildung und Vereinssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr genutzt. Der zweite bauliche Rettungsweg für den Schulungsraum und den Jugendraum wird über eine Außentreppe auf erdgleiche Ebene geführt. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen, die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feu￾erwehrwesens (FwZR) 5) 2020 / 2022 331 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00899 Neubau FWGH Gartenstadt 1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Gartenstadt in der Miner￾vastraße 47 wird an dem Standort Wacholderweg ein neues Gerätehaus mit drei Feuerwehrfahrzeugstellplät￾zen, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude ist in einem architektonisch-modularem System ge￾plant und wird in System- bzw. Modulbauweise errichtet. Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und dem Hallentor zum Wacholderweg. Der Baukörper nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf. Das Gebäude wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper. Das Feuerwehr￾gerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Ein untergeordnetes technisches Einraumgebäude für das Not￾stromaggregat zum Funktionserhalt des Gerätehauses in Krisensituationen wird im Bereich des Parkplatzes angeordnet. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen, die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feu￾erwehrwesens (FwZR) 5) 2020 / 2022 332 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01018 Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzwang 1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Katzwang wird in der Strawinskystraße ein neues Gerätehaus mit drei Feuerwehrfahrzeug-Einstellplätzen, einem angeschlos￾senen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schu￾lungsraum errichtet. Die Errichtung und Planung erfolgte nach dem „Muster-FWGH“ der Arbeitsgruppe Feuerwehrgerätehäuser in Nürnberg. Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfas￾sade und den Fahrzeughallentoren zur Strawinskystraße. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in sei￾ner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachter￾rasse als ein Baukörper. Für die Außenanlagen ergibt sich im Vergleich zu den anderen Feuerwehrgerätehäuser-Neubauten ein erhöh￾ter Aufwand, da umfangreiche Geländeanpassungen erfolgen müssen. Das Grundstück wird über eine Zaun￾anlage eingefriedet, elektrische Schiebetore ermöglichen die Ein- und Ausfahrt. Auf Grund der Höhendifferenz zu den Nachbargrundstücken werden Teile der westlichen Grundstücksgrenze mit einer Stützmauer befestigt, der weitere Verlauf ist abgeböscht geplant. Eine ca. 1 m hohe Stützmauer im Südosten fängt den Gelände￾versprung zum rückwertig gelegenen PKW-Parkplatz ab. Die südliche Grenze wird zur angrenzenden Acker￾fläche und zum Schutz gegen Oberflächen-Hangwasser aufgeböscht. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und weiterer notwendiger Maßnahmen, die in der ursprünglichen Planung nicht enthalten waren. 3) Kostenberechnung 4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feu￾erwehrwesens (FwZR) 5) 2021 / 2023 333 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 001021 BW 1.200 FSW ü. SWT Abfahrtsrampe auf SWT 1) Die Brücke wurde 1974 errichtet und verbindet als Zubringer den Frankenschnellweg in Richtung Feucht mit der Südwesttangente. Die Abfahrt besitzt zwei Fahrstreifen und einen Standstreifen, wobei beide Fahrstreifen in eine Richtung befahren werden. Die Rampe stellt dadurch eine wichtige Verkehrsverbindung mit einem ho￾hen Verkehrsaufkommen dar. Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und der Standsicherheit ist aufgrund der im Rahmen der Bauwerksüberprüfung festgestellten Mängel eine grundlegende Sanierung der Brücke erfor￾derlich. Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Abfahrt des Frankenschnellweges (FSW) zur Südwesttan￾gente (SWT) in Richtung Feucht. Um verkehrliche Einschränkungen zu verhindern, soll die Sanierung der Ab￾fahrt noch vor den Sanierungen der Hafenbrücken erfolgen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2021 / 2022 01037 KGA Ideal Neubau Kleingärten 1) Gemäß der Entscheidung des Stadtplanungsausschusses vom 24.01.2019 sollen in den nächsten Jahren 160 neue Kleingärten entstehen. Bis zum 100-jährigen Jubiläum des Stadtverbands der Kleingärtner im Jahre 2020 sollen davon ca. 60 - 70 Gärten in der Kleingartenanlage Ideal hergestellt werden. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2020 / 2023 334 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01047 Brücke Gleißhammerstraße über DB BW 1.422 1) Die Straßenbrücke der Gleißhammerstraße über die Ringbahn wurde im Jahr 1900 errichtet. Die Brücke weist eine Reihe von Schäden auf, die einen Ersatzneubau erforderlich machen. Die DB Netz AG möchte die kreu￾zende Bahnstrecke elektrifizieren und hat daher ein Änderungsverlangen geäußert. Die Brücke Gleißhammer Straße über das Ablaufgerinne des Zeltnerweihers (BW 1.421, MIP-Nr. 1066) liegt benachbart in einem Stra￾ßenzug. Es ist ein gemeinsames koordiniertes Abarbeiten erforderlich. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Kostenbeteiligung der Bahn 5) 2022 / 2023 01049 Ern. Brücke Münchener Str. BW 1.152b 1) Die Brücke im Zuge der Münchener Straße über die DB besteht aus zwei Teilbauwerken. Die ursprüngliche Brücke befindet sich auf der Westseite (BW-Nr. 1.152b) und stammt aus dem Jahr 1936. Die westliche Brü￾cke befindet sich in einem ungenügenden Bauwerkszustand und muss erneuert werden. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der präziseren Prüfung der Kostenberechnung. 3) Kostenberechnung 4) Beteiligung der DB 5) 2020 / 2021 01052 Sanierung Rechenberganlage 1) Aufgrund des Alters der Anlage ist eine Generalsanierung notwendig. Die Anlage ist Teil der überregionalen Grünverbindung Fenitzerplatz – Erlenstegener Forst. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2020 / 2024 335 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 001061 Skateanlage Münchener Str. Generalsanierung 1) Die bestehende Skateanlage an der Münchener Straße, Gemarkung Gibitzenhof, wurde im Jahr 1996 als as￾phaltierte Fläche mit Skateelementen aus Holz und Stahl sowie aus Beton und Stahl angelegt. Nach 30 Jah￾ren intensiver Nutzung treten in den Übergängen zwischen dem Asphaltboden und den Skateelementen bau￾liche Probleme auf, die die Nutzbarkeit der Anlage erheblich einschränken und teilweise ein erhöhtes Sicher￾heitsrisiko für die Nutzer darstellen. Die Skateanlage soll deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Es ist vorgesehen, die bestehende Anlage abzubrechen und einen neuen Skatepark zu konzipieren, der sich in die urbane Parklandschaft des Volksparks einfügt 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderung 5) 2021 / 2022 01066 Brücke Gleißhammerstraße über Überl. BW 1.421 1) Die Brücke Gleißhammer Straße über das Ablaufgerinne des Zeltnerweihers (BW 1.422) muss aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes erneuert werden. In diesem Zusammenhang muss auch der Überlauf und der Grundablass des Zeltnerweihers mit erneuert werden. Die Brücke liegt benachbart in einem Straßenzug zur Brücke Gleißhammerstraße über die Ringbahn (MIP-Nr. 1047). Es ist ein gemeinsames koordiniertes Abar￾beiten erforderlich. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2020 / 2023 336 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01071 Spielhof Georg-Holzbauer Mittelschule 1) Umbau des Schulhofes zu einem Spielhof inklusive Generalsanierung der Asphaltdecke. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der präziseren Prüfung der Kostenberechnung und Anpassung der Planung im Bereich Gebäudeanschlüsse. 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2020 / 2020 001109 Am Wegfeld, Erweiterung P+R 1) Im Zuge der Verlängerung der VAG-Straßenbahnlinie 4 von Thon in den Norden Nürnbergs wurde 2016 die Endhaltestelle „Am Wegfeld“, in der Gemarkung Almoshof gelegen, fertiggestellt. Mit dem Bau der Haltestelle wurde auch ein P+R-Parkplatz angelegt. Da die bestehende P+R-Anlage bereits vollständig ausgelastet ist und sich daraus ein Mehrbedarf an zusätzlichen Stellplätzen ergibt, soll eine Erweiterung der P+R-Anlage an der Straßenbahn-Endhalte-stelle „Am Wegfeld“ erfolgen. Hierzu sind auf einer derzeit unbebauten Fläche von ca. 3.900 m², westlich an die bestehende P+R-Anlage anschließend, 97 weitere PKW-Stellplätze vorgesehen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen vom Land nach GVFG 5) 2022 / 2023 337 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 001118 Grünanlage Nägeleinsplatz 1) Der Nägeleinsplatz am Rande der westlichen historischen Altstadt liegt in sehr attraktiver Lage an der Pegnitz eingebettet in einer städtebaulich einmaligen Situation mit einer Vielzahl von Einzeldenkmälern. Die Überpla￾nung des zweitgrößten urbanen Freiraums in der Altstadt Nürnbergs eröffnen der Nägeleinsplatz und seiner Umgebung attraktive Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung der Naherholungsflächen mit ausgezeich￾neten Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten unmittelbar am Wasser. Der in den 70er Jahren im Zuge der Hochwasserfreilegung der Altstadt neu angelegte Grünzug (10.000m²) muss in vielen Bereichen dringend sa￾niert werden. Der Nägeleinsplatz wurde damals mit klaren gestalterischen Vorgaben der „autogerechten Stadt“ gestaltet. Die Funktionen als Durchgangsgrün und Stellplätze entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen einer modernen Stadtgesellschaft. Die Neugestaltung der Grünanlagen zielt darauf ab, die heu￾tigen und zukünftigen Bedürfnisse in der Vereinigung von Urbanität und Natur, Rückzugs- und Erholungsmög￾lichkeiten, konsumfreien Begegnungsorten unter freiem Himmel in einem verträglichen Maße zusammenzu￾bringen, um eine zukünftige nachhaltige Weiterentwicklung zu ermöglichen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen von Bund und Land 5) 2022 / 2024 001133 Kreisverkehr Worzeldorf 1) . Im Bereich Spitzwegstraße / Worzeldorfer Hauptstraße soll ein Kreisverkehr errichtet werden. In diesem Zu￾sammenhang sollen auch die Bushaltestellen Schenkendorfstraße und Kornburg Nord umgestaltet werden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2022 / 2023 338 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 001137 Oberer Wöhrder See BA 1 1) Die Grünflächen am Oberen Wöhrder See wurden in den 1980er Jahren im Rahmen der Umgestaltung der Pegnitz in eine Seenlandschaft zu einer parkartigen Erholungslandschaft entwickelt. Zu einem späteren Zeit￾punkt wurde ein Teil der Uferbereiche, die mit stärkeren Gehölzaufwuchs neue Bedeutung für den Natur￾schutz erlangten, als Naturbereiche mit Vorrang für die Entwicklung von Natur- und Landschaft bestimmt. Heute wird der Park intensiv für die Erholungsnutzung und den Breitensport genutzt. Die große, künstliche Wasser- und Grünfläche ist einzigartig ihrer Anlage als Erholungsraum mitten in der Stadt. Die umliegenden Wohnquartiere werden sowohl durch die Erholungs- und Freizeitfunktionen als auch durch die klimatischen und ökologischen Ausgleichsmechanismen erheblich aufgewertet. Die naturnahe Gestaltung bildet das Rück￾grat des Biotopverbunds zum innerstädtischen Bereich. Im Jahr 2011 veröffentlichte die Stadtverwaltung das "21-Punkte-Programm“ für den Wöhrder See. Zur Realisierung dieses Programmes wurde ein Masterplan er￾stellt und im Oktober 2019 durch den Umweltausschuss des Stadtrats beschlossen. Die Umsetzung des Mas￾terplanes soll in 5 Bauabschnitten bis 2025 erfolgen. Inzwischen liegt die Planung für den 1. Bauabschnitt vor. Nach 40 Jahren ist die Anlage in ihrem Angebot und ihrer Ausstattung nicht mehr zeitgemäß. Nachdem das Wasserwirtschaftsamt die ökologische Umgestaltung der Wasserflächen (Wöhrder Wasserwelt) abgeschlos￾sen hat, zieht die Stadt Nürnberg mit der Erneuerung und Neugestaltung der anliegenden Grünanlagen im Bereich Laufamholzer Marter beidseitig der Flußstraße bis zum See-Ende am Nordufer des oberen Wöhrder Sees nach. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderung 5) 2023 / 2024 339 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01124 Schnittstellensoftware ELDIS 3By 1) Nach Absprache mit dem StMl und den anderen bayerischen Leitstellen wurde der langjährigen Forderung nach einem Schnittstellenmanagement zwischen dem Einsatzleitsystem ELDIS 3By und externen Anwendun￾gen nachgekommen. Die Installation der nötigen Software (Übernahme der „Gatekeeper-Funktion“ durch ei￾nen Drittanbieter) kann nach Vorgaben des StMl nur in einer ILS vorgenommen werden, welche nach ISO 27001 auf der Basis BSI Grundschutz zertifiziert ist. Dies werden zunächst nur die Standorte München und Nürnberg sein. Geplant ist deshalb eine gemeinsame Beschaffung der Städte München und Nürnberg unter Federführung der Zentralen Dienste der Stadt Nürnberg. Dazu wurde in 2019 eine Kooperationsvereinbarung für den Bereich der Digitalisierung in der kommunalen Verwaltung, zwischen den Städten Nürnberg, Augs￾burg und München geschlossen. Die Städte Nürnberg und München stellen den Zugang dann im weiteren Verlauf allen anderen bayerischen Leitstellen zur Verfügung. An die Zurverfügungstellung eines Zugangs auch für andere ILS sind auch die erwarteten Fördergelder des Freistaats gekoppelt. Die Schaffung des Schnittstellenmanagements ist für den Betrieb der Integrierten Leitstelle Nürnberg essentiell. Die Anbindung weiterer dringend benötigter Softwarelösungen ist ansonsten nicht möglich. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) Das StMl hat bei rechtzeitiger Beschaffung (in 2021) eine Förderung der Investitionen in Aussicht gestellt. Die laufenden Kosten werden in die Finanzierungsverhandlungen mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes eingebracht. 5) nicht relevant 340

Download ↓