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J.1 Planungsgrundlagen

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 242–245 · Seiten 242–245 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.1 Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayeri￾schen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs￾jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Ge￾gensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcha￾rakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Un￾gleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem ge￾samt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisie￾ren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen. Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ver￾mieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum voraus￾schauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfris￾tige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates. Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspo￾litische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investiti￾onen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Er￾trags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzpla￾nung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Ent￾wicklung angepasst. Ausgangslage Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf Basis des Haushaltsplans 2021 und des Mittelfristigen In￾vestitionsprogramms (MIP) für die Jahre 2021 bis 2024 entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsda￾ten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2020 fortgeführt. Im Haushaltsplan für 2021 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassen￾wirksamkeit berücksichtigt. Grundlagen der Annahmen und Orientie￾rungsdaten Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Jahre 2021 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplans 2021 und des Mittelfristigen Investitionsprogramms 2021 bis 2024 fortgeschrieben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 1,5 % für das Jahr 2022, 2,0 % für das Jahr 2023 und 2,5 % für 2024 gesteigert. Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern Die Steuererträge wurden - mit Ausnahme der Grund￾steuer A - anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskrei￾ses Steuerschätzung vom November 2020 fortgeschrie￾ben (siehe untenstehende Tabelle): (in %) 2022 2023 2024 Grundsteuer B 0,7 0,7 0,7 Gewerbesteuer 5,1 3,2 5,2 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 5,0 5,8 5,9 Gemeindeanteil am Aufkommen der Um￾satzsteuer -10,9 1,9 1,7 Die Grundsteuer A wurde für die Jahre 2022 bis 2024 auf dem Niveau des Haushaltsplanes von 2021 belassen. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erhält die Stadt bis einschließlich 2021 zusätzliche Mittel, die ur￾sprünglich über die Bundesbeteiligung an den Kosten der 238 Unterkunft (KdU) des SGB II fließen sollten. Zur Verhin￾derung einer Bundesauftragsverwaltung wurde durch den Bund allerdings die reguläre Beteiligungsquote an der KdU abgesenkt und stattdessen werden die Gelder bis 2021 über die Umsatzsteuerbeteiligung ausgeschüttet. Ab 2022 werden diese Finanzmittel hingegen wieder über die Bundesbeteiligung an der KdU verteilt, dadurch kommt der prognostizierte Rückgang in 2022 (-10,9 %) zustande. Ab 2023 ff. wird dann wieder mit einem jeweils leicht stei￾genden Aufkommen beim Umsatzsteueranteil gerechnet (+1,9 % bzw. +1,7 %). Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: (in Mio. €) 2022 2023 2024 Schlüsselzuweisungen 239,4 251,4 263,9 Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand 19,4 19,8 20,3 Zuweisung Land/ Grunderwerbssteuer insgesamt 38,6 39,3 40,3 Familienleistungsaus￾gleich 21,0 21,4 21,7 Erträge aus Zuweisun￾gen und Zuschüssen insgesamt 553,0 570,6 590,9 Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jah￾ren 2022 bis 2024 wurde zum einen jeweils der Gesamt￾steigerungssatz aller Steuereinnahmen der Bundesländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steu￾erschätzung vom November 2020 zugrunde gelegt. Zum anderen wurde in die Prognose zusätzlich ein weiterer Steigerungssatz eingebaut, um das Bevölkerungswachs￾tum der Stadt in den nächsten Jahren mit abzubilden. Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Zu￾weisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundla￾gen der Annahmen und Orientierungsdaten“) fortgeschrie￾ben. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsaus￾gleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steu￾erschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (aus den Jahren 1996 und 2011) ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht. Die Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft (SGB II) hängt im Finanzplanungszeitraum bis 2024 eng mit dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zusammen (siehe hierzu auch die Erläuterungen beim Absatz „Steuern“). Die Bundesbeteiligung am SGB II wurde im Finanzplanungs￾zeitraum mit den geplanten SGB II-Aufwendungen abge￾stimmt. Ab 2022 steigt dieser Ertragsansatz sprunghaft um ca. 10,0 Mio. €, da im Gegenzug der Ansatz der Umsatz￾steuerbeteiligung absinkt. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für In￾vestitionen Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrie￾ben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate von 2,0 % fortgeschrieben. Der Rückgang dieser Stei￾gungsrate gegenüber den Vorjahren (insg. 3,7 % p.a.) ist eine Folge der Corona-Krise, da aufgrund der gesamtwirt￾schaftlichen Lage mit geringeren Tarifabschlüssen ge￾rechnet wird. Allerdings wurde für unbedingt erforderliche Stellenneuschaffungen in den Jahren 2022 bis 2024 je￾weils ein Ansatz in Höhe von 5 Mio. € p.a. zusätzlich ver￾anschlagt. Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden (wie die Bezüge bei den Aktiven) mit 2,0 % p.a. fortgeschrieben. Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfän￾gerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entspre￾chende Rückstellungen gebildet wurden. Die entsprechenden ergebniswirksamen Planwerte in Be￾zug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) wurden ebenfalls mit jeweils 2,0 % p.a.-Stei￾gerung für die aktiven Beschäftigten und die Versorgungs￾empfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Plan￾jahren 2022 bis 2024 festgesetzt. 239 Abschreibungen Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Ver￾mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungs￾zeitraum unter Berücksichtigung der im Mittelfristigen In￾vestitionsplanes 2021 bis 2024 geplanten Investitionen. Transferaufwendungen Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2022 bis 2024 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der durch￾schnittlichen Steigerung der letzten Jahre. Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen ab￾weichende Steigerungssätze verwendet: Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) wurde nach der derzeitigen Gesetzeslage und den veranschlagten Gewer￾besteuererträgen in den Planjahren 2022 bis 2024 berech￾net. Die Bezirksumlage wurde in den Jahren 2022 bis 2024 mit jeweils 5 % p.a. gesteigert, da in den folgenden Jahren mit einem steigenden Finanzbedarf und damit einem höheren Umlagesatz beim Bezirk Mittelfranken gerechnet wird. Bei den Zahlungen an den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg mussten wegen Maßnahmen wie dem Sozialti￾cket, dem Innovationspaket etc. Steigerungen in 2022 (+5,4 Mio. EUR) und 2023 (+2,7 Mio. EUR) eingeplant werden. Die Verlustausgleiche in den Jahren 2022 bis 2024 für die Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weite￾ren Beteiligungen (Städtischen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) wurden anhand der aktuellen Wirt￾schaftspläne in Abstimmung mit dem Referat für Finanzen, Personal und IT eingeplant. Haushaltskonsolidierung Aufgrund der Corona-Krise ist der Druck zur Haushalts￾konsolidierung noch weiter gestiegen. Das Ziel, eine Be￾grenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu erreichen, ist durch Corona noch dringlicher geworden. Daher wurden bereits in den Planansätzen 2021 8,8 Mio. € im Sachkostenbudget der Dienststellen gekürzt. Diese Einsparerwartungen wurden auch in die Jahre 2022 bis 2024 vorgetragen (durch reduzierte Aufwandsansätze). Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2022 bis 2024 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlos￾senen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberech￾nung bis Ende 2024 geplant. Die voraussichtlichen Darle￾hensaufnahmen in den Jahren 2021 bis 2024 wurden mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksich￾tigt. Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanzplan) wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des teilweise verzögerten Mittelabflusses bei den investiven Auszahlun￾gen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in einem Haushaltsjahr in der Regel erst im darauffolgenden Haus￾haltsjahr vollständig ausgeschöpft werden (zum Beispiel wird die Kreditermächtigung 2022 voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2023 vollständig in Anspruch genommen). Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4 KommHV-Doppik i.V.m. Art. 71 Abs. 3 GO). Mittelfristige Finanzplanung Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro￾gramm Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen des Mittelfristigen Investitionsplanes 2021 - 2024. Dieser basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2022 bis 2024 eine Preissteigerungsre￾serve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen In￾vestitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukosten￾steigerungen (orientiert an der angenommenen Teue￾rungsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde in folgender Höhe an￾gesetzt: (in Mio. €) 2022 2023 2024 Preissteigerungsre￾serve 5,6 10,7 24,6 Im Einzelnen sieht der MIP (ohne die Preissteigerungsre￾serve) folgendes Investitionsvolumen vor: 240 (in Mio. €) 2022 2023 2024 Auszahlungen (inkl. Kostendecker) 471,0 392,2 480,0 ./. Einzahlungen 132,2 141,3 125,3 = Städtische Mittel (314,8 Mio. € p.a.) 338,8 250,9 354,7 Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjahren 1.343,2 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vor￾jahr (1.082,9 Mio. €) sind dies 260,3 Mio. € mehr. Verschuldung Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbind￾lichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2019 auf 1,374 Mrd. € (inklusive Anleihe). Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP￾Verträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem Stichtag 1,498 Mrd. €. Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt, wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzpla￾nungszeitraum bis 2024 mit dem zeitlichen Versatz bei der Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen ge￾rechnet. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzpla￾nungszeitraum und dem coronabedingt stark gesunkenen Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit ist mit einem starken Anstieg der Verschuldung bis zum Jahr 2024 im Kernhaushalt zu rechnen. Die geplanten Nettoneuverschuldungen für Investitions￾kredite bewegen sich im Zeitraum 2021 bis 2024 zwischen 141,3 und 199,8 Mio. €. Hinzu kommen noch die Verbind￾lichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Maßnahmen, die erst mit der Fertigstellung/Übernahme anfallen. Allerdings ist die Entwicklung der Verschuldung naturge￾mäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfrist￾planung getroffenen Annahmen und Orientierungsdaten auch tatsächlich so eintreten. 241

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