F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
Rücklagen
Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen
aus
• der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),
• nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen und
• aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
(Ergebnisrücklage).
Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen.
Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen
Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu
unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht
man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommunalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das
auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt
ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll
durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen
gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung
des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) stieg
zum 31.12.2019 aufgrund des Jahresüberschusses
2019 auf 230,9 Mio. € an. Unter Zugrundelegung der geplanten Jahresergebnisse 2020 und 2021 wird die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2021 auf 181,7 Mio. € absinken. Der Tiefpunkt
hatte im Jahr 2009 bei 49,4 Mio. € gelegen.
In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen
den Jahresergebnissen gegenübergestellt:
Rückstellungen
Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommunalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen. In
der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche Stand
der Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2021
ausführlich dargestellt.
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1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 647.309.120 647.309.120 0 647.309.120
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 -35.653 957.698
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 15.931.901 15.931.901 0 15.931.901
4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 10.110.567 10.271.367 156.100 10.427.467
5. Ergebnisrücklage 230.932.410 227.569.811 -45.892.993 181.676.818
6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker 1.553.714 1.553.714 0 1.553.714
7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -6.254.808 -8.712.686 -4.158.654 -12.871.340
Summe = Eigenkapital 900.576.256 894.916.579 -49.931.200 844.985.379
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.593.593.994 1.630.938.794 26.560.181 1.657.498.975
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.367.862.539 1.395.058.939 19.290.157 1.414.349.095
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 236.806.575 247.022.075 12.241.857 259.263.932
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 191.383.660 189.650.460 600.000 190.250.460
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 627.157 447.156 -175.000 272.156
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 414.268.049 423.447.649 3.067.300 426.514.949
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 40.672.460 39.629.960 -1.192.500 38.437.460
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 422.974.219 438.231.219 8.822.800 447.054.019
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 55.268.219 50.768.219 -3.969.300 46.798.919
Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 5.862.200 5.862.200 -105.000 5.757.200
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 225.731.455 235.879.855 7.270.025 243.149.880
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 1.582.554 1.427.554 -30.000 1.397.554
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.782.424 1.587.424 70.000 1.657.424
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 2.086.909 4.511.909 1.310.000 5.821.909
Rückstellung für Beihilfen Beamte 43.405.130 45.679.580 2.306.483 47.986.063
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 30.837.152 30.930.852 769.092 31.699.944
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
Stand zum
31.12.2021
€
Arten der Rückstellungen
Stand zum
31.12.2019
Stand zum
31.12.2020 1)
€
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Arten der Rücklagen
Stand zum
31.12.2019
Stand zum
31.12.2020
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
€ € €
Stand zum
31.12.2021
€ € €
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Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 75.703.510 78.031.260 571.250 78.602.510
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 67.947.044 71.207.044 2.460.000 73.667.044
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 26.780 22.780 -7.000 15.780
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.359.952 2.481.452 -179.800 2.301.652
2. Rückstellungen für Altlasten 6.094.500 6.094.500 0 6.094.500
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 16.062.000 16.062.000 0 16.062.000
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 7.258.249 7.295.749 -2.846.500 3) 4.449.249
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
1.743.914 1.743.914 0 1.743.914
6. Sonstige Rückstellungen 144.818.916 144.923.961 143.300 145.067.261
Urlaubsrückstellungen 8.978.942 8.978.942 0 8.978.942
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 1.000.000 1.000.000 0 1.000.000
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 100.795 100.795 0 100.795
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 34.655 0 4) 0 0
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 134.704.523 134.844.223 143.300 5) 134.987.523
Summe aller Rückstellungen 1.769.571.573 1.807.058.917 23.856.981 1.830.915.899
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2021 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur
Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung.
4) Die in 2019 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2020) an die Beschäftigten auszuschütten.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2019 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2020. Sofern der Endbestand 2020 nicht vom Endbestand
2019 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2020 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2021 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2021 enthalten.
Arten der Rückstellungen (Fortsetzung)
Stand zum
31.12.2021
€ € € €
3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €) sowie Auflösung der Bezirksumlagerückstellung
in 2021 (2,884 Mio. €, gebildet im Jahresabschluss 2019). .
Stand zum
31.12.2019
Stand zum
31.12.2020 1)
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