E.1 Vorbemerkungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.1 Vorbemerkungen Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt, der auf der Grundlage der doppelten Buchführung das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverzehr über Erträge und Aufwendungen vollständig abbildet, auf die unterjährigen Zahlungsströme ab. Daher
sind im Finanzhaushalt nur zahlungswirksame Erträge
und Aufwendungen berücksichtigt (beispielsweise sind
Aufwendungen aus Abschreibungen nicht zahlungswirksam und erscheinen deshalb nicht in dem Finanzhaushalt). Der Finanzhaushalt zeigt Mittelherkunft und Mittelverwendung und den Bestand an Finanzmittel auf. Aus
sämtlichen Zahlungsbewegungen ergibt sich die Veränderung des Finanzmittelbestandes zum Bilanzstichtag.
Der Finanzhaushalt ist mit der betrieblichen Kapitalflussrechnung vergleichbar.
Der Finanzhaushalt enthält in den einzelnen Spalten
• die Ansätze für das aktuell geplante Haushaltsjahr (Plan 2021),
• die Planansätze des Vorjahres (Plan 2020),
• die Ist-(Rechnungs-)Ergebnisse des Vorvorjahres (RE - oder Ist - 2019) und
• zur Darstellung der mittelfristigen Haushaltsentwicklung die Planansätze der folgenden drei
Haushaltsjahre (Plan 2022, Plan 2023 und Plan
2024).
Der Finanzhaushalt ist inhaltlich in die drei Bereiche
• laufende Verwaltungstätigkeit,
• Investitionstätigkeit und
• Finanzierungstätigkeit
gegliedert.
Ein wichtiger Grundsatz zur Beurteilung der dauernden
Leistungsfähigkeit ist, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens zur Finanzierung der Tilgungsleistungen und, soweit möglich, zur Finanzierung
der Investitionen reichen sollte.
Aufgrund der finanziellen Auswirkungen der CoronaPandemie kann dieser Grundsatz erst einmal nicht mehr
ohne weiteres eingehalten werden. Mit dem für das Jahr
2021 geplanten Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 24,0 Mio. € kann die Stadt
Nürnberg die Tilgungen der Investitionskredite
(70,2 Mio. €) und der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte
(10,0 Mio. €) nicht mehr vollständig finanzieren. Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen wird zusätzlich die Aufnahme neuer Kredite notwendig. Das Jahr
2021 wird im Kernhaushalt mit einer Nettoneuverschuldung (= Saldo aus Finanzierungstätigkeit) von
199,8 Mio. € (Vorjahr: 109,8 beziehungsweise vor Nachtragshaushalt 39,8 Mio. €) geplant. Ermöglicht wird dieses Vorgehen mit der Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie von 2020 (VVKommwEV). Im § 1 dieser Verordnung wurde festgelegt, dass in den Haushaltsjahren
2020 und 2021 die Haushaltswirtschaft der Gemeinden,
Landkreisen und Bezirke ihre dauernde Leistungsfähigkeit nicht jederzeit sicherstellen muss.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von
330,8 Mio. € ist gegenüber dem Vorjahr um 67,5 Mio. €
angestiegen.
Unter der Position „Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen“ werden unter anderem auch Tilgungen für
ÖPP/ÖÖP-Projekte ausgewiesen.
Wichtiger Hinweis:
Der SAP-Logik folgend, haben Einzahlungen ein negatives, Auszahlungen ein positives Vorzeichen. Daher sind
auch Defizite mit Pluszeichen und Überschüsse mit einem Minuszeichen versehen.
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