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← Haushaltsplan 2021 – Band 1

E.1 Vorbemerkungen

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 20 · Seiten 20 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

E.1 Vorbemerkungen Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnis￾haushalt, der auf der Grundlage der doppelten Buchfüh￾rung das Ressourcenaufkommen und den Ressourcen￾verzehr über Erträge und Aufwendungen vollständig ab￾bildet, auf die unterjährigen Zahlungsströme ab. Daher sind im Finanzhaushalt nur zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen berücksichtigt (beispielsweise sind Aufwendungen aus Abschreibungen nicht zahlungswirk￾sam und erscheinen deshalb nicht in dem Finanzhaus￾halt). Der Finanzhaushalt zeigt Mittelherkunft und Mittel￾verwendung und den Bestand an Finanzmittel auf. Aus sämtlichen Zahlungsbewegungen ergibt sich die Verän￾derung des Finanzmittelbestandes zum Bilanzstichtag. Der Finanzhaushalt ist mit der betrieblichen Kapitalfluss￾rechnung vergleichbar. Der Finanzhaushalt enthält in den einzelnen Spalten • die Ansätze für das aktuell geplante Haushalts￾jahr (Plan 2021), • die Planansätze des Vorjahres (Plan 2020), • die Ist-(Rechnungs-)Ergebnisse des Vorvorjah￾res (RE - oder Ist - 2019) und • zur Darstellung der mittelfristigen Haushalts￾entwicklung die Planansätze der folgenden drei Haushaltsjahre (Plan 2022, Plan 2023 und Plan 2024). Der Finanzhaushalt ist inhaltlich in die drei Bereiche • laufende Verwaltungstätigkeit, • Investitionstätigkeit und • Finanzierungstätigkeit gegliedert. Ein wichtiger Grundsatz zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist, dass der Saldo aus laufender Ver￾waltungstätigkeit mindestens zur Finanzierung der Til￾gungsleistungen und, soweit möglich, zur Finanzierung der Investitionen reichen sollte. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona￾Pandemie kann dieser Grundsatz erst einmal nicht mehr ohne weiteres eingehalten werden. Mit dem für das Jahr 2021 geplanten Überschuss aus der laufenden Verwal￾tungstätigkeit in Höhe von 24,0 Mio. € kann die Stadt Nürnberg die Tilgungen der Investitionskredite (70,2 Mio. €) und der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte (10,0 Mio. €) nicht mehr vollständig finanzieren. Zur Fi￾nanzierung der anstehenden Investitionen wird zusätz￾lich die Aufnahme neuer Kredite notwendig. Das Jahr 2021 wird im Kernhaushalt mit einer Nettoneuverschul￾dung (= Saldo aus Finanzierungstätigkeit) von 199,8 Mio. € (Vorjahr: 109,8 beziehungsweise vor Nach￾tragshaushalt 39,8 Mio. €) geplant. Ermöglicht wird die￾ses Vorgehen mit der Verordnung über kommunalwirt￾schaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pan￾demie von 2020 (VVKommwEV). Im § 1 dieser Verord￾nung wurde festgelegt, dass in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 die Haushaltswirtschaft der Gemeinden, Landkreisen und Bezirke ihre dauernde Leistungsfähig￾keit nicht jederzeit sicherstellen muss. Der Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 330,8 Mio. € ist gegenüber dem Vorjahr um 67,5 Mio. € angestiegen. Unter der Position „Tilgung aus kreditähnlichen Vorgän￾gen“ werden unter anderem auch Tilgungen für ÖPP/ÖÖP-Projekte ausgewiesen. Wichtiger Hinweis: Der SAP-Logik folgend, haben Einzahlungen ein negati￾ves, Auszahlungen ein positives Vorzeichen. Daher sind auch Defizite mit Pluszeichen und Überschüsse mit ei￾nem Minuszeichen versehen. 16

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