11252000 F.4 Rücklagenx
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Entwicklung der Rücklagen
Gemäß § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung
Doppik in Bayern (KommHV Doppik) soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere
Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage stieg zum 01.01.2013 aufgrund
des positiven Jahresergebnis 2012 auf 101,7 Mio. €.
Eine Erreichung des Planergebnisses 2013 vorausgesetzt, würde sie zum 01.01.2014 voraussichtlich auf
114,7 Mio. € weiter ansteigen. Im Jahr 2014 wird sie
sich laut Plan weiter um 22,6 Mio. € auf 137,4 Mio. €
erhöhen. Damit wird sich die Krisenresistenz des Nürnberger Haushalts noch weiter deutlich verbessern. Der
Tiefpunkt im Jahr 2009 hatte bei 49,4 Mio. € gelegen.
Finanzreferat
55.555.000 €
68.661.326 €
62.456.986 €
62.456.986 €
49.361.901 €
64.924.435 €
81.470.282 €
101.729.078 €
114.742.274 €
137.360.813 €
-40.000.000 €
-20.000.000 €
- €
20.000.000 €
40.000.000 €
60.000.000 €
80.000.000 €
100.000.000 €
120.000.000 €
140.000.000 €
160.000.000 €
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Entwicklung der Ergebnisrücklagen
seit 2005 (Jahresendstände - absolute Werte in €)
Ergebnisrücklage
Jahresergebnis
> Planwerte
12