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Planungsgrundlagen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
J.1 Planungsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr.
Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im
Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig
drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem
und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren
zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung
auszulösen.
Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen
und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit
Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum
vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die
mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges
Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des
Stadtrates.
Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten
über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal,
Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert
und die Bedeutung des Finanzplans aus.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der
Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der
Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen
längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer
und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt
möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzplanung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Entwicklung angepasst.
Ausgangslage
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf
der Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2014 und
des Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die
Jahre 2014 - 2017 entwickelt und grundsätzlich anhand
der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2013 fortgeführt.
Im Haushaltsplan für 2014 wurden alle Möglichkeiten der
Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse
des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt.
Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten
Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und
Auszahlungen der Jahre 2015 und Folgende wurden auf
der Basis des Haushaltsplans 2014 und des Mittelfristigen Investitionsplans 2014 - 2017 fortgeschrieben und -
soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit
einer jährlichen Inflationsrate von 2,5 % für die Jahre
2015, 2016 und 2017 gesteigert.
Mittelfristige Ergebnisplanung
Steuern
Die Steuererträge wurden anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November
2013 fortgeschrieben.
2015 2016 2017
Grundsteuer A 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Grundsteuer B 1,8 % 1,8 % 1,8 %
Gewerbesteuer 3,0 % 3,1 % 3,0 %
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
5,2 % 5,1 % 4,8 %
Gemeindeanteil am
Aufkommen der
Umsatzsteuer
3,1 % 2,9 % 2,9 %
Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen
Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird
im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt:
214
- in Mio. € - 2015 2016 2017
Schlüsselzuweisungen 180,0 180,0 180,0
Zuweisungen zum
Verwaltungsaufwand
17,0 17,4 17,8
Zuweisung Land/Grunderwerbsteuer insgesamt
21,5 22,1 22,6
Familienleistungsausgleich
20,4 21,0 21,6
Erträge aus Zuweisungen
und Zuschüssen insgesamt
406,1 412,4 418,6
Bei den Schlüsselzuweisungen wird auch in den Jahren
2015 bis 2017 mit konstant hohen Erträgen wie im Ist
2013 gerechnet. Diese Annahme ist dadurch begründet,
dass die Stadt Nürnberg eine stark steigende Einwohnerzahl aufweist (ab Ende 2013 voraussichtlich wieder über
500.000 Einwohner) und die Landeshauptstadt München
vermutlich endgültig aus dem Kreis der Schlüsselzuweisungsberechtigen herausfällt. Außerdem ist auch davon
auszugehen, dass die p.a. zu verteilende Gesamtsumme
aufgrund der guten Steuereinnahmen beim Freistaat
stark ansteigen wird. Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Zuweisungen vom Land aufgrund
des Kommunalanteils an der Grunderwerbssteuer nach
Art. 8 FAG wurden hingegen mit der jährlichen Inflationsrate (siehe „Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten“) fortgeschrieben. Bei der Zuweisung vom
Land zum Familienleistungsausgleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steuerschätzung für den
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur
Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die
Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht.
Bei den Zuweisungen vom Land sind auch die Anteilsfinanzierungen des Freistaats an den Betriebskostenzuschüssen der Kindertageseinrichtungen von freien Trägern enthalten. Diese wurden - analog zur Planung der
Betriebskostenzuschüsse - aufgrund des fortschreitenden Ausbaus der Kinderbetreuung leicht überdurchschnittlich gesteigert.
Bei den Erstattungen ist nun im gesamten Finanzplanungszeitraum die Übernahme der Aufwendungen für
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsgeminderten
durch den Bund in voller Höhe eingeplant.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für
Investitionen
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden
analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrieben.
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die
aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate
von 3,0 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich
aus folgenden Faktoren zusammen:
• Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttogehaltssumme je Beschäftigten um 2,5 % p.a.
gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2013 für die Jahre
2015 bis 2017.
• Bedingt durch den sukzessiven Ausbau der
Kinderbetreuung und des Schulwesens ist mit
einem weiteren Anstieg der Personalaufwendungen in Höhe von 0,5 % p.a. zu rechnen.
Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden hingegen nur
mit der vom Arbeitskreis Steuerschätzung angenommen
Steigerungsrate von 2,5 % fortgeschrieben. Pensionsund Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergebnisplan aus (siehe Neutralisation der Versorgungszahlungen).
Auch die ergebniswirksamen Planwerte in Bezug auf die
Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen)
wurden mit 3,0 % für die aktiven Beschäftigten und mit
2,5 % Steigerung für die Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger in den Planjahren 2015 bis
2017 festgesetzt.
Abschreibungen
Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Vermögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2014 - 2017
geplanten Investitionen.
215
Transferaufwendungen
Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der
derzeitigen Gesetzeslage aufgrund der in den Planjahren
2015 bis 2017 veranschlagten Gewerbesteuererträge
berechnet.
Bei der Bezirksumlage wird, analog zur Planung 2014,
mit einer gleichbleibenden Belastung für den Stadthaushalt in den Jahren 2015 bis 2017 gerechnet.
Die angesetzten Verlustausgleiche für NüBad, FSN und
SUN in den Jahren 2015 bis 2017 stimmen mit den entsprechenden Finanzplanungen der Eigenbetriebe überein.
Die geplanten Verlustausgleiche an die Städtischen Werke, die NOA gGmbH und die noris inklusion (ehemals
WfB gGmbH) sind ebenfalls (wie auch die Kapitalzuführung an den Flughafen Nürnberg) mit der Beteiligungsverwaltung beim Finanzreferat abgestimmt.
Die Betriebskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger wurden (wie bereits die entsprechenden
zweckgebundenen Zuweisungen vom Freistaat) leicht
überdurchschnittlich erhöht, um die auch weiterhin vorhandene Ausbaudynamik in diesem Bereich abzubilden.
Haushaltskonsolidierung
Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiterhin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs
der Verschuldung des Kernhaushalts in Zukunft zu erreichen. So wird aufgrund der 2. Stufe des Sparpakets 2009
mit kassenwirksamen Einsparungen in Höhe von 5 Mio. €
p.a. ab dem Jahr 2015 und zusätzlich 2 Mio. € p.a. ab
2016 gerechnet. Zudem wurde der Stadt im Zuge der
Haushaltsgenehmigung 2012 von der Regierung von
Mittelfranken auferlegt, ab 2015 zusätzlich weitere
5 Mio. € p.a. kassenwirksam einzusparen. Davon sind
allerdings nur noch 1,53 Mio. € offen und für die mittelfristige Finanzplanung zu berücksichtigen. Diese Einsparvorgaben, d.h.
• 6,53 Mio. € im Jahr 2015 und
• 8,53 Mio. € jeweils in den Jahren 2016 und 2017
wurden im Zahlenwerk jeweils bei den Positionen „Personalaufwendungen“ bzw. „Personalauszahlungen“ aufwandsmindernd in Abzug gebracht.
Die planerischen Belastungen der Budgets entfielen im
Zuge der Einführung des Produkthaushaltes 2014. Diese
wurden im Rahmen der Planung 2014 in die primären
Planwerte eingearbeitet und sind über die Fortschreibung
der Planung auch im Finanzplanungszeitraum erfasst.
Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2015
bis 2017 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberechnung bis Ende 2017 geplant. Die voraussichtlichen
Darlehensaufnahmen in den Jahren 2014 bis 2017 wurden mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis
berücksichtigt.
Mittelfristige Finanzplanung
Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionsprogramm
Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen
des Mittelfristigen Investitionsplans 2014 - 2017. Dieser
basiert auf dem heutigem Preisniveau, jedoch wurde in
die Finanzplanung 2015 - 2017 eine Preissteigerungsreserve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren
Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen
Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukostensteigerungen (orientiert an der voraussichtlichen Inflationsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde im
Zahlenwerk bei der Position „21 – Auszahlungen für
Baumaßnahmen“ eingefügt und in folgender Höhe angesetzt:
- in Mio. € - 2015 2016 2017
Preissteigerungsreserve 5,1 9,5 13,3
Der MIP sieht (ohne die Preissteigerungsreserve) folgendes Investitionsvolumen vor:
- in Mio. € - 2015 2016 2017
Auszahlungen
(inkl. Kostendecker)
214,2 196,9 182,5
./. Einzahlungen 89,3 92,5 101,9
= Städtische Mittel
(Ø 103,3 Mio € p.a.)
124,9 104,4 80,6
216
Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanjah
593,6 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr
(534,0 Mio. €) sind dies 59,6 Mio. € mehr. In den obigen
Einzahlungen sind nun auch die pauschalen Investition
zuweisungen des Landes mit enthalten.
Verschuldung
Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditve
bindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per
31.12.2012 auf 1.216,0 Mio. €. Unter Einbeziehung der
Verbindlichkeiten aus PPP-Verträgen be
schuldung zu oben genanntem Stichtag
Aufgrund der Zahlen aus der Mittelfristigen Finanzpl
nung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne E
genbetriebe, mit PPP-Verträgen) wie folgt entwickeln:
Trotz des hohen Investitionsvolumens im Finanzpl
nungszeitraum ist auch in den Jahren 2015 bis 2017 mit
einem moderaten Abbau der Verschuldung zu rechnen.
Die dafür benötigten städtischen Eigenmittel können laut
den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung in vollem
Umfang über den Saldo aus laufender Verwaltungstäti
keit erwirtschaftet werden.
Allerdings ist die Erreichung der in den Jahren 2015 bis
2017 jeweils prognostizierten Überschüsse aus der la
Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe
Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanjahren
brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr
mehr. In den obigen
Einzahlungen sind nun auch die pauschalen InvestitionsDie langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per
. Unter Einbeziehung der
Verträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem Stichtag 1.269,5 Mio. €.
Aufgrund der Zahlen aus der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eierträgen) wie folgt entwickeln:
Trotz des hohen Investitionsvolumens im Finanzpla2015 bis 2017 mit
einem moderaten Abbau der Verschuldung zu rechnen.
Die dafür benötigten städtischen Eigenmittel können laut
den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung in vollem
Umfang über den Saldo aus laufender VerwaltungstätigAllerdings ist die Erreichung der in den Jahren 2015 bis
2017 jeweils prognostizierten Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit an folgende Bedingungen
geknüpft:
• Keine über die prozentualen Ansätze hinausg
henden Ausgabensteigerungen bis
sondere auch keine weitere Anhebung der B
zirksumlage ausgehend vom Planwert 2014).
• Eintreffen der prognostizierten Steuereinna
men aus der Steuerschätzung vom
2013.
• Weiterhin konstant hohe Erträge aus den Z
weisungen im Rahmen des
(insbesondere bei den Schlüsselz
Angesichts dieser Voraussetzungen bzw. Risiken ist die
weitere Entwicklung der Verschuldung mit hohen Uns
cherheiten belastet.
ohne Eigenbetriebe - (absolute Werte in Mio. €) (Stand jeweils zum 01.01. des jeweiligen Jahres)
fenden Verwaltungstätigkeit an folgende Bedingungen
Keine über die prozentualen Ansätze hinausgehenden Ausgabensteigerungen bis 2017 (insbesondere auch keine weitere Anhebung der Bezirksumlage ausgehend vom Planwert 2014).
Eintreffen der prognostizierten Steuereinnahmen aus der Steuerschätzung vom November
Weiterhin konstant hohe Erträge aus den Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches
(insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen).
Angesichts dieser Voraussetzungen bzw. Risiken ist die
weitere Entwicklung der Verschuldung mit hohen Unsi-
(Stand jeweils zum 01.01. des jeweiligen Jahres)
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