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Planungsgrundlagen

Haushalt 2014 · Seiten 2–5 · Seiten 2–5 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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J.1 Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayeri￾schen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs￾jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Pro￾grammcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Ge￾gensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen. Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates. Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushalts￾politische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzpla￾nung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Ent￾wicklung angepasst. Ausgangslage Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf der Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2014 und des Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre 2014 - 2017 entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschät￾zung vom November 2013 fortgeführt. Im Haushaltsplan für 2014 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kas￾senwirksamkeit berücksichtigt. Grundlagen der Annahmen und Orientie￾rungsdaten Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Jahre 2015 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplans 2014 und des Mittelfristi￾gen Investitionsplans 2014 - 2017 fortgeschrieben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit einer jährlichen Inflationsrate von 2,5 % für die Jahre 2015, 2016 und 2017 gesteigert. Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern Die Steuererträge wurden anhand der Orientierungsda￾ten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2013 fortgeschrieben. 2015 2016 2017 Grundsteuer A 0,0 % 0,0 % 0,0 % Grundsteuer B 1,8 % 1,8 % 1,8 % Gewerbesteuer 3,0 % 3,1 % 3,0 % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 5,2 % 5,1 % 4,8 % Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer 3,1 % 2,9 % 2,9 % Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: 214 - in Mio. € - 2015 2016 2017 Schlüsselzuweisungen 180,0 180,0 180,0 Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand 17,0 17,4 17,8 Zuweisung Land/Grund￾erwerbsteuer insgesamt 21,5 22,1 22,6 Familienleistungs￾ausgleich 20,4 21,0 21,6 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen insge￾samt 406,1 412,4 418,6 Bei den Schlüsselzuweisungen wird auch in den Jahren 2015 bis 2017 mit konstant hohen Erträgen wie im Ist 2013 gerechnet. Diese Annahme ist dadurch begründet, dass die Stadt Nürnberg eine stark steigende Einwohner￾zahl aufweist (ab Ende 2013 voraussichtlich wieder über 500.000 Einwohner) und die Landeshauptstadt München vermutlich endgültig aus dem Kreis der Schlüsselzuwei￾sungsberechtigen herausfällt. Außerdem ist auch davon auszugehen, dass die p.a. zu verteilende Gesamtsumme aufgrund der guten Steuereinnahmen beim Freistaat stark ansteigen wird. Die Zuweisungen zum Verwal￾tungsaufwand und die Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbssteuer nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der jährlichen Inflations￾rate (siehe „Grundlagen der Annahmen und Orientie￾rungsdaten“) fortgeschrieben. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsausgleich kam der Steige￾rungssatz des Arbeitskreises Steuerschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungs￾ausgleichs ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zu￾steht. Bei den Zuweisungen vom Land sind auch die Anteilsfi￾nanzierungen des Freistaats an den Betriebskostenzu￾schüssen der Kindertageseinrichtungen von freien Trä￾gern enthalten. Diese wurden - analog zur Planung der Betriebskostenzuschüsse - aufgrund des fortschreiten￾den Ausbaus der Kinderbetreuung leicht überdurch￾schnittlich gesteigert. Bei den Erstattungen ist nun im gesamten Finanzpla￾nungszeitraum die Übernahme der Aufwendungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsgeminderten durch den Bund in voller Höhe eingeplant. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionen Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrie￾ben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate von 3,0 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen: • Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttoge￾haltssumme je Beschäftigten um 2,5 % p.a. gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuer￾schätzung vom November 2013 für die Jahre 2015 bis 2017. • Bedingt durch den sukzessiven Ausbau der Kinderbetreuung und des Schulwesens ist mit einem weiteren Anstieg der Personalaufwen￾dungen in Höhe von 0,5 % p.a. zu rechnen. Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerin￾nen und Versorgungsempfänger wurden hingegen nur mit der vom Arbeitskreis Steuerschätzung angenommen Steigerungsrate von 2,5 % fortgeschrieben. Pensions￾und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergeb￾nisplan aus (siehe Neutralisation der Versorgungszah￾lungen). Auch die ergebniswirksamen Planwerte in Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) wurden mit 3,0 % für die aktiven Beschäftigten und mit 2,5 % Steigerung für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Planjahren 2015 bis 2017 festgesetzt. Abschreibungen Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Ver￾mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungs￾zeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2014 - 2017 geplanten Investitionen. 215 Transferaufwendungen Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Ge￾werbesteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der derzeitigen Gesetzeslage aufgrund der in den Planjahren 2015 bis 2017 veranschlagten Gewerbesteuererträge berechnet. Bei der Bezirksumlage wird, analog zur Planung 2014, mit einer gleichbleibenden Belastung für den Stadthaus￾halt in den Jahren 2015 bis 2017 gerechnet. Die angesetzten Verlustausgleiche für NüBad, FSN und SUN in den Jahren 2015 bis 2017 stimmen mit den ent￾sprechenden Finanzplanungen der Eigenbetriebe über￾ein. Die geplanten Verlustausgleiche an die Städtischen Wer￾ke, die NOA gGmbH und die noris inklusion (ehemals WfB gGmbH) sind ebenfalls (wie auch die Kapitalzufüh￾rung an den Flughafen Nürnberg) mit der Beteiligungs￾verwaltung beim Finanzreferat abgestimmt. Die Betriebskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtun￾gen freier Träger wurden (wie bereits die entsprechenden zweckgebundenen Zuweisungen vom Freistaat) leicht überdurchschnittlich erhöht, um die auch weiterhin vor￾handene Ausbaudynamik in diesem Bereich abzubilden. Haushaltskonsolidierung Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiter￾hin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des Kernhaushalts in Zukunft zu errei￾chen. So wird aufgrund der 2. Stufe des Sparpakets 2009 mit kassenwirksamen Einsparungen in Höhe von 5 Mio. € p.a. ab dem Jahr 2015 und zusätzlich 2 Mio. € p.a. ab 2016 gerechnet. Zudem wurde der Stadt im Zuge der Haushaltsgenehmigung 2012 von der Regierung von Mittelfranken auferlegt, ab 2015 zusätzlich weitere 5 Mio. € p.a. kassenwirksam einzusparen. Davon sind allerdings nur noch 1,53 Mio. € offen und für die mittelfris￾tige Finanzplanung zu berücksichtigen. Diese Einspar￾vorgaben, d.h. • 6,53 Mio. € im Jahr 2015 und • 8,53 Mio. € jeweils in den Jahren 2016 und 2017 wurden im Zahlenwerk jeweils bei den Positionen „Per￾sonalaufwendungen“ bzw. „Personalauszahlungen“ auf￾wandsmindernd in Abzug gebracht. Die planerischen Belastungen der Budgets entfielen im Zuge der Einführung des Produkthaushaltes 2014. Diese wurden im Rahmen der Planung 2014 in die primären Planwerte eingearbeitet und sind über die Fortschreibung der Planung auch im Finanzplanungszeitraum erfasst. Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2015 bis 2017 wurden für die in der Vergangenheit abge￾schlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausbe￾rechnung bis Ende 2017 geplant. Die voraussichtlichen Darlehensaufnahmen in den Jahren 2014 bis 2017 wur￾den mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksichtigt. Mittelfristige Finanzplanung Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro￾gramm Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen des Mittelfristigen Investitionsplans 2014 - 2017. Dieser basiert auf dem heutigem Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2015 - 2017 eine Preissteigerungsre￾serve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukosten￾steigerungen (orientiert an der voraussichtlichen Inflati￾onsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde im Zahlenwerk bei der Position „21 – Auszahlungen für Baumaßnahmen“ eingefügt und in folgender Höhe ange￾setzt: - in Mio. € - 2015 2016 2017 Preissteigerungsreserve 5,1 9,5 13,3 Der MIP sieht (ohne die Preissteigerungsreserve) folgen￾des Investitionsvolumen vor: - in Mio. € - 2015 2016 2017 Auszahlungen (inkl. Kostendecker) 214,2 196,9 182,5 ./. Einzahlungen 89,3 92,5 101,9 = Städtische Mittel (Ø 103,3 Mio € p.a.) 124,9 104,4 80,6 216 Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanjah 593,6 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (534,0 Mio. €) sind dies 59,6 Mio. € mehr. In den obigen Einzahlungen sind nun auch die pauschalen Investition zuweisungen des Landes mit enthalten. Verschuldung Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditve bindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2012 auf 1.216,0 Mio. €. Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus PPP-Verträgen be schuldung zu oben genanntem Stichtag Aufgrund der Zahlen aus der Mittelfristigen Finanzpl nung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne E genbetriebe, mit PPP-Verträgen) wie folgt entwickeln: Trotz des hohen Investitionsvolumens im Finanzpl nungszeitraum ist auch in den Jahren 2015 bis 2017 mit einem moderaten Abbau der Verschuldung zu rechnen. Die dafür benötigten städtischen Eigenmittel können laut den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung in vollem Umfang über den Saldo aus laufender Verwaltungstäti keit erwirtschaftet werden. Allerdings ist die Erreichung der in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils prognostizierten Überschüsse aus der la Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanjahren brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr mehr. In den obigen Einzahlungen sind nun auch die pauschalen Investitions￾Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditver￾bindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per . Unter Einbeziehung der Verträgen betrug die Ver￾schuldung zu oben genanntem Stichtag 1.269,5 Mio. €. Aufgrund der Zahlen aus der Mittelfristigen Finanzpla￾nung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Ei￾erträgen) wie folgt entwickeln: Trotz des hohen Investitionsvolumens im Finanzpla￾2015 bis 2017 mit einem moderaten Abbau der Verschuldung zu rechnen. Die dafür benötigten städtischen Eigenmittel können laut den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung in vollem Umfang über den Saldo aus laufender Verwaltungstätig￾Allerdings ist die Erreichung der in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils prognostizierten Überschüsse aus der lau￾fenden Verwaltungstätigkeit an folgende Bedingungen geknüpft: • Keine über die prozentualen Ansätze hinausg henden Ausgabensteigerungen bis sondere auch keine weitere Anhebung der B zirksumlage ausgehend vom Planwert 2014). • Eintreffen der prognostizierten Steuereinna men aus der Steuerschätzung vom 2013. • Weiterhin konstant hohe Erträge aus den Z weisungen im Rahmen des (insbesondere bei den Schlüsselz Angesichts dieser Voraussetzungen bzw. Risiken ist die weitere Entwicklung der Verschuldung mit hohen Uns cherheiten belastet. ohne Eigenbetriebe - (absolute Werte in Mio. €) (Stand jeweils zum 01.01. des jeweiligen Jahres) fenden Verwaltungstätigkeit an folgende Bedingungen Keine über die prozentualen Ansätze hinausge￾henden Ausgabensteigerungen bis 2017 (insbe￾sondere auch keine weitere Anhebung der Be￾zirksumlage ausgehend vom Planwert 2014). Eintreffen der prognostizierten Steuereinnah￾men aus der Steuerschätzung vom November Weiterhin konstant hohe Erträge aus den Zu￾weisungen im Rahmen des Finanzausgleiches (insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen). Angesichts dieser Voraussetzungen bzw. Risiken ist die weitere Entwicklung der Verschuldung mit hohen Unsi- (Stand jeweils zum 01.01. des jeweiligen Jahres) 217

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