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Budgetierung mit Zielen und Kennzahlen

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Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen Beim Teilbudget K4 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Im Teilbudget K4 werden sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen aus Verwaltungskostenerstattungen (VKE) und internen Leistungsverrechnungen (ILV) dargestellt. Die Steuerung der Leistungen, die über die ILV und VKE verrechnet werden, erfolgt vorerst primär bei den leistungserbringenden Einheiten. Budgetabweichungen haben erst einmal keine haushaltsrechtlichen Konse￾quenzen und verbleiben als Plan-Ist-Abweichungen auf dem Produkt. Bei den leistungsempfangenden Einhei￾ten werden die ILV und VKE Gegenstand des Be￾richtswesens und der Controlling-Gespräche um Ab￾weichungen aufzuzeigen und zu untersuchen. Mittelfris￾tig wird angestrebt, das Teilbudget K4 in die Steuerung durch die Leistungsempfänger mit einzubeziehen. Teilbudget K5 - Sonstiges Beim Teilbudget K5 werden die Sachkonten einzeln ermächtigt (siehe Band 1, Gliederungspunkt I.2.3). Im Teilbudget K5 sind alle sonstigen Sachkonten, die keinem anderen Teilbudget zugerechnet werden kön￾nen, beziehungsweise direkt dem Gesamthaushalt (Allgemeine Finanzwirtschaft) zugeordnet werden sol￾len, enthalten. Es handelt sich hierbei unter anderem um folgende Posten: • Personalaufwendungen für ehemalige, nicht mehr aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. • Gewerbesteuerumlage, Bezirksumlage und Verlustausgleiche. • Konsumtive Bestandteile von Investitionsmaß￾nahmen, zum Beispiel Gebäudeunterhalt und Betriebsmittel. • Abschreibungen und Erträge aus der Auflö￾sung der Sonderposten. Eine Steuerungswirkung über die Produkte ist mit die￾sem Teilbudget nicht direkt verbunden. Das Teilbudget dient insbesondere zur Information und dem vollständi￾gen Ausweis aller sonstigen Produktaufwendungen und -erträge. Aufgrund der zum Teil starken Plan-Ist￾Schwankungen werden die Über- und Unterschreitun￾gen lediglich zentral überwacht und in den jeweiligen Controlling-Gesprächen mit den Produktverantwortli￾chen abgestimmt. Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches Vermögen Beim Teilbudget I1 wird die Summe der Auszahlungen ermächtigt. Das Teilbudget I1 umfasst die Auszahlungen für be￾wegliches Vermögen (inklusive der geringwertigen Wirtschaftsgüter). Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen Die Ermächtigung der Investitionsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich über das Investitionsprogramm, den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) im Haushalt (siehe Band 1, Gliederungspunkt J.3.2). Das Teilbudget I2 umfasst alle Einzahlungen und Aus￾zahlungen für im MIP einzeln veranschlagte Maßnah￾men. Die konsumtiven Bestandteile von Investitionsmaß￾nahmen werden im Teilbudget K5 abgebildet. H.2.2 Budgetierung mit Zielen und Kenn￾zahlen Die in den Produktdatenblättern (siehe Band 2) aufge￾führten Ziele und Kennzahlen stellen den Leistungs￾zweck dar, für welche der Stadtrat das Budget in Form von Finanzmitteln zur Verfügung stellt. Die über den Haushaltsplan vereinbarten Ziele und Kennzahlen dürfen von der Verwaltung nicht selbstän￾dig geändert werden. Die Verwaltung darf ebenso we￾nig Ziele und Kennzahlen aus dem Haushalt heraus￾nehmen oder neue hinzufügen. Sobald Ziele nicht mehr erreicht werden können, muss der Stadtrat informiert und mit diesem über die Anpassung der Ziele und/oder der finanziellen Mittel entschieden werden. Wenn die im Budgetmodell definierten Deckungsfähig￾keiten zwischen Produkten in Anspruch genommen werden, muss die Zielerreichung der Produkte weiterhin gewährleistet sein. Kann die Zielerreichung eines Pro￾duktes nicht mehr gewährleisten werden, kann nur in 118

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