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Budgetierung mit Zielen und Kennzahlen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen
Beim Teilbudget K4 wird der Saldo aus den Erträgen
und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Im Teilbudget K4 werden sowohl die Erträge als auch
die Aufwendungen aus Verwaltungskostenerstattungen
(VKE) und internen Leistungsverrechnungen (ILV)
dargestellt.
Die Steuerung der Leistungen, die über die ILV und
VKE verrechnet werden, erfolgt vorerst primär bei den
leistungserbringenden Einheiten. Budgetabweichungen
haben erst einmal keine haushaltsrechtlichen Konsequenzen und verbleiben als Plan-Ist-Abweichungen auf
dem Produkt. Bei den leistungsempfangenden Einheiten werden die ILV und VKE Gegenstand des Berichtswesens und der Controlling-Gespräche um Abweichungen aufzuzeigen und zu untersuchen. Mittelfristig wird angestrebt, das Teilbudget K4 in die Steuerung
durch die Leistungsempfänger mit einzubeziehen.
Teilbudget K5 - Sonstiges
Beim Teilbudget K5 werden die Sachkonten einzeln
ermächtigt (siehe Band 1, Gliederungspunkt I.2.3).
Im Teilbudget K5 sind alle sonstigen Sachkonten, die
keinem anderen Teilbudget zugerechnet werden können, beziehungsweise direkt dem Gesamthaushalt
(Allgemeine Finanzwirtschaft) zugeordnet werden sollen, enthalten. Es handelt sich hierbei unter anderem
um folgende Posten:
• Personalaufwendungen für ehemalige, nicht
mehr aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
• Gewerbesteuerumlage, Bezirksumlage und
Verlustausgleiche.
• Konsumtive Bestandteile von Investitionsmaßnahmen, zum Beispiel Gebäudeunterhalt und
Betriebsmittel.
• Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten.
Eine Steuerungswirkung über die Produkte ist mit diesem Teilbudget nicht direkt verbunden. Das Teilbudget
dient insbesondere zur Information und dem vollständigen Ausweis aller sonstigen Produktaufwendungen und
-erträge. Aufgrund der zum Teil starken Plan-IstSchwankungen werden die Über- und Unterschreitungen lediglich zentral überwacht und in den jeweiligen
Controlling-Gesprächen mit den Produktverantwortlichen abgestimmt.
Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches
Vermögen
Beim Teilbudget I1 wird die Summe der Auszahlungen
ermächtigt.
Das Teilbudget I1 umfasst die Auszahlungen für bewegliches Vermögen (inklusive der geringwertigen
Wirtschaftsgüter).
Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen
Die Ermächtigung der Investitionsmaßnahmen erfolgt
grundsätzlich über das Investitionsprogramm, den
Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) im Haushalt (siehe
Band 1, Gliederungspunkt J.3.2).
Das Teilbudget I2 umfasst alle Einzahlungen und Auszahlungen für im MIP einzeln veranschlagte Maßnahmen.
Die konsumtiven Bestandteile von Investitionsmaßnahmen werden im Teilbudget K5 abgebildet.
H.2.2 Budgetierung mit Zielen und Kennzahlen
Die in den Produktdatenblättern (siehe Band 2) aufgeführten Ziele und Kennzahlen stellen den Leistungszweck dar, für welche der Stadtrat das Budget in Form
von Finanzmitteln zur Verfügung stellt.
Die über den Haushaltsplan vereinbarten Ziele und
Kennzahlen dürfen von der Verwaltung nicht selbständig geändert werden. Die Verwaltung darf ebenso wenig Ziele und Kennzahlen aus dem Haushalt herausnehmen oder neue hinzufügen. Sobald Ziele nicht mehr
erreicht werden können, muss der Stadtrat informiert
und mit diesem über die Anpassung der Ziele und/oder
der finanziellen Mittel entschieden werden.
Wenn die im Budgetmodell definierten Deckungsfähigkeiten zwischen Produkten in Anspruch genommen
werden, muss die Zielerreichung der Produkte weiterhin
gewährleistet sein. Kann die Zielerreichung eines Produktes nicht mehr gewährleisten werden, kann nur in
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