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Produktbudgets
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
H. Budgetierung
H.1 Vorbemerkungen
Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg
eine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zurück verfolgen lässt.
Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum
01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte
Steuerung eine wichtige Rolle spielen werden, wird das
Budgetmodell an die neuen Erfordernisse angepasst.
Der eingeschlagene Weg der dezentralen Ressourcenverantwortung soll dabei nicht verlassen werden. Da
die Stadt Nürnberg mit der Umstellung auf die neue
Budgetlogik zum Teil Neuland betritt, sollen die Jahre
2014 und 2015 dazu genutzt werden, Erfahrungen zu
sammeln, und das Modell den Erfordernissen anzupassen.
Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermächtigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in
welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen eigenverantwortlich einleiten, steuern und
überwachen muss.
Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeordneten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungsund Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungsvorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen
abgebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich
in Form von Budgets. Mit dem neuen Budgetmodell
wird den Produktverantwortlichen im Vergleich zum
bisherigen Modell mehr Steuerungskompetenz und -
verantwortung übertragen. Das vom Produktverantwortlichen zu verantwortende Budgetvolumen wurde erweitert.
Funktional gesehen erfolgt die Steuerung zukünftig auf
den vier Ebenen: Produkte, Dienststellen/Organisationseinheiten, Referate/Geschäftsbereiche und Gesamtstadt („Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit
dieser hierarchischen Trennung soll die dezentrale
Ressourcenverantwortung gefördert werden. Aus Produktsicht heraus werden in der Regel Abteilungen für
die Leistungserstellung und -steuerung verantwortlich
sein. Leistungen werden zu Produkten (= Budgetebene) zusammengefasst, die von den Dienststellen zu
steuern und verantworten sind. Auf der nächsten
Steuerungsebene sollen die Referate/Geschäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwortung für die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienststellen übernehmen, und, falls notwendig steuernd
eingreifen. Erst wenn auf dieser Steuerungsebene
keine Lösungen erreicht werden können, greift die
Gesamtstadt steuernd ein.
In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHVDoppik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik),
in dem für die Darstellung der internen Leistungsbeziehungen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen
benutzt werden, werden im Budgetierungshandbuch
durchgängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen
verwendet.
H.2 Budgetmodell
Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen
Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale
Steuerungselement. Aus diesem Grunde werden die
Budgets bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des
§ 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte
(= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene
festgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwortlichen verantwortet.
H.2.1 Produktbudgets
Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz)
und zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevanter Bestandteile wird ein Produkt in mehreren Teilbudgets zerlegt:
Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven
Bereich mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträ116
gen. Die Teilbudgets I1 und I2 bilden die Einzahlungen
und Auszahlungen für Investitionen ab.
Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen
Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1
in der Anlage K2 im Anhang abgedruckt.
Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die
Finanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die
Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils getrennt nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb
und zwischen Produkten möglichen Deckungsfähigkeiten werden im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläutert.
In den folgenden Ausführungen werden die Ermächtigungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im
Detail beschrieben.
Teilbudget K1 - Sachmittel
Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen
und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachaufwendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Produkterstellung stehen und nicht
K2, K3 und K5 zugeordnet werden. In K1 werden die
bisherigen budgetwirksamen und ein großer Teil der
bisherigen nicht-budgetwirksamen, aber deckungspflichtigen Sachkonten zusammengefasst. Zudem
werden die bisher zu den Personalaufwendungen gezählten Aufwendungen für Aus-/Fortbildung und die
Aufwendungen für Dozenten und Honorarkräfte dem
Sachmittelbudget zugeordnet.
Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verantwortungsbereich der Produktverantwortlichen.
Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive)
Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen
und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt.
Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwendungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das
sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und
Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und
sonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger
sind.
Gegenüber der bislang gültigen Definition der „Aktivpersonalkosten“ sollen künftig hierunter auch Dienstaufwendungen (zum Beispiel Bezüge und Entgelte,
Zulagen, Sonderzahlungen und Jubiläumszuwendungen) fallen. Insbesondere werden auch die sogenannten Personalnebenkosten wie Beiträge zu Versorgungskassen und Sozialversicherungen (Kranken-,
Renten-, Arbeitslosenversicherung), Beihilfe und Unterstützungsleistungen sowie im Rahmen der Rückstellungsbildung periodengerecht zu berücksichtigende
Aufwendungen (zum Beispiel für Beihilfe, Urlaub und
Pensionen) in das Budget integriert. Aufwendungen für
nicht mehr aktive Beschäftigte (Versorgungsempfänger)
werden in das Teilbudget K5 mit einbezogen.
Das Personalbudget beinhaltet neben den Personalaufwendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und
Zuwendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse
und die Kind bezogene Förderung nach BayKiBiG), die
mehrheitlich für Personal geleistet werden.
Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der
Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis
von Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente)
und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt.
Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und
Zuwendungen
Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus
den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert
ermächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die
Zuwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im
Band 1, Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zuschüsse und Zuweisungen dargestellt sind.
Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträge für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen (=
Zuweisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget K3
wird demzufolge nur bei einem kleinen Teil der Dienststellen/Organisationseinheiten (vor allem im Kultur- und
Sozialbereich) von Bedeutung sein.
Bestimmte Transferaufwendungen wie Gewerbesteuerumlagen, Bezirksumlagen und Verlustausgleiche wurden dem Budget K5 zugeordnet.
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