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Produktbudgets

Haushalt 2014 · Seiten 2–3 · Seiten 2–3 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

H. Budgetierung H.1 Vorbemerkungen Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg eine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zu￾rück verfolgen lässt. Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum 01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte Steuerung eine wichtige Rolle spielen werden, wird das Budgetmodell an die neuen Erfordernisse angepasst. Der eingeschlagene Weg der dezentralen Ressourcen￾verantwortung soll dabei nicht verlassen werden. Da die Stadt Nürnberg mit der Umstellung auf die neue Budgetlogik zum Teil Neuland betritt, sollen die Jahre 2014 und 2015 dazu genutzt werden, Erfahrungen zu sammeln, und das Modell den Erfordernissen anzupas￾sen. Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermäch￾tigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maß￾nahmen eigenverantwortlich einleiten, steuern und überwachen muss. Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeord￾neten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungs￾und Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungs￾vorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen abgebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich in Form von Budgets. Mit dem neuen Budgetmodell wird den Produktverantwortlichen im Vergleich zum bisherigen Modell mehr Steuerungskompetenz und - verantwortung übertragen. Das vom Produktverantwort￾lichen zu verantwortende Budgetvolumen wurde erwei￾tert. Funktional gesehen erfolgt die Steuerung zukünftig auf den vier Ebenen: Produkte, Dienststel￾len/Organisationseinheiten, Referate/Geschäftsberei￾che und Gesamtstadt („Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit dieser hierarchischen Trennung soll die dezentrale Ressourcenverantwortung gefördert werden. Aus Pro￾duktsicht heraus werden in der Regel Abteilungen für die Leistungserstellung und -steuerung verantwortlich sein. Leistungen werden zu Produkten (= Budgetebe￾ne) zusammengefasst, die von den Dienststellen zu steuern und verantworten sind. Auf der nächsten Steuerungsebene sollen die Refera￾te/Geschäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwor￾tung für die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienst￾stellen übernehmen, und, falls notwendig steuernd eingreifen. Erst wenn auf dieser Steuerungsebene keine Lösungen erreicht werden können, greift die Gesamtstadt steuernd ein. In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHV￾Doppik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik), in dem für die Darstellung der internen Leistungsbezie￾hungen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen benutzt werden, werden im Budgetierungshandbuch durchgängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen verwendet. H.2 Budgetmodell Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale Steuerungselement. Aus diesem Grunde werden die Budgets bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des § 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte (= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene festgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwort￾lichen verantwortet. H.2.1 Produktbudgets Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz) und zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevan￾ter Bestandteile wird ein Produkt in mehreren Teilbud￾gets zerlegt: Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven Bereich mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträ￾116 gen. Die Teilbudgets I1 und I2 bilden die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen ab. Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1 in der Anlage K2 im Anhang abgedruckt. Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die Finanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils ge￾trennt nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb und zwischen Produkten möglichen Deckungsfähigkei￾ten werden im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläu￾tert. In den folgenden Ausführungen werden die Ermächti￾gungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im Detail beschrieben. Teilbudget K1 - Sachmittel Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachauf￾wendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusam￾menhang mit der Produkterstellung stehen und nicht K2, K3 und K5 zugeordnet werden. In K1 werden die bisherigen budgetwirksamen und ein großer Teil der bisherigen nicht-budgetwirksamen, aber deckungs￾pflichtigen Sachkonten zusammengefasst. Zudem werden die bisher zu den Personalaufwendungen ge￾zählten Aufwendungen für Aus-/Fortbildung und die Aufwendungen für Dozenten und Honorarkräfte dem Sachmittelbudget zugeordnet. Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verant￾wortungsbereich der Produktverantwortlichen. Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive) Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwen￾dungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger sind. Gegenüber der bislang gültigen Definition der „Aktiv￾personalkosten“ sollen künftig hierunter auch Dienst￾aufwendungen (zum Beispiel Bezüge und Entgelte, Zulagen, Sonderzahlungen und Jubiläumszuwendun￾gen) fallen. Insbesondere werden auch die sogenann￾ten Personalnebenkosten wie Beiträge zu Versor￾gungskassen und Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung), Beihilfe und Unter￾stützungsleistungen sowie im Rahmen der Rückstel￾lungsbildung periodengerecht zu berücksichtigende Aufwendungen (zum Beispiel für Beihilfe, Urlaub und Pensionen) in das Budget integriert. Aufwendungen für nicht mehr aktive Beschäftigte (Versorgungsempfänger) werden in das Teilbudget K5 mit einbezogen. Das Personalbudget beinhaltet neben den Personal￾aufwendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und Zuwendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse und die Kind bezogene Förderung nach BayKiBiG), die mehrheitlich für Personal geleistet werden. Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis von Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente) und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt. Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und Zuwendungen Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die Zuwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im Band 1, Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zu￾schüsse und Zuweisungen dargestellt sind. Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträ￾ge für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen (= Zuweisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget K3 wird demzufolge nur bei einem kleinen Teil der Dienst￾stellen/Organisationseinheiten (vor allem im Kultur- und Sozialbereich) von Bedeutung sein. Bestimmte Transferaufwendungen wie Gewerbesteuer￾umlagen, Bezirksumlagen und Verlustausgleiche wur￾den dem Budget K5 zugeordnet. 117

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