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Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
(3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ sind
nicht vorgesehen.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschafts-
betrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion
Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes
„NürnbergBad“ wird auf 8.259.374 € festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes
„Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 886.000 € festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investiti-
onsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 334.296.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 51.172.000 € festgesetzt.
(3) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbe-
trieb Stadt Nürnberg“ wird auf 1.390.000 € festgesetzt.
(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen
festgesetzt.
(6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird
auf 8.450.847 € festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffent-
licher Raum Nürnberg“ wird auf 3.820.000 € festgesetzt.
§ 4
entfällt *)
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§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf
280.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen-
betriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.100.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen-
betriebes „NürnbergStift“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen-
betriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 13.300.000 € festgesetzt.
(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen-
betriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen-
betriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigen
betriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 13.800.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.
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