11100006 F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
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E.1 Rücklagen und Rückstellungen
Gemäß § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung
Doppik in Bayern (KommHV Doppik) soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere
Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage stieg zum 01.01.2014 aufgrund
des positiven Jahresergebnis 2013 auf 118,2 Mio. €.
Eine Erreichung des Planergebnisses 2014 vorausgesetzt, würde sie zum 01.01.2015 voraussichtlich auf
140,8 Mio. € ansteigen. Dies ist aufgrund der Entwicklung der Steuererträge mit Risiken behaftet. Im Jahr
2015 wird sie sich laut Plan um 4,9 Mio. € auf 145,7
Mio. € erhöhen. Damit würde sich die Krisenresistenz
des Nürnberger Haushalts nochmals leicht verbessern.
Der Tiefpunkt im Jahr 2009 hatte bei 49,4 Mio. € gelegen.
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