11100003 F.2 Ziele Stadtpolitik
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
C. Ziele und Schwerpunkte der Stadtpolitik
„Nürnberg soll eine Stadt für alle sein - getragen von
einer solidarischen Stadtgesellschaft, die urbanes Leben nachhaltig gestaltet.“
Als Ergebnis der Kommunalwahl im März 2014 wurden
unter dem Titel „Nürnbergs Zukunft gemeinsam gestalten“ von den beiden größten Stadtratsfraktionen folgende Schwerpunkte für die Stadtratsperiode 2014 bis
2020 benannt:
• Bildung, Betreuung und Schulpolitik
• Soziale Gerechtigkeit und Inklusion/Integration
• Stadtentwicklungsfragen/Stadtgestaltungsfragen
• Verkehrsfragen
• Wohnungsbau und Flächenpolitik
• Das soziale und solidarische Nürnberg,
• Senken der Arbeitslosigkeit
• Stadtökologie
• Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung
• Solide Haushaltspolitik
• Ein attraktives Kulturleben
• Anhaltend hohe öffentliche Sicherheit und
Sauberkeit
(aus: Präambel: Nürnbergs Zukunft gemeinsam gestalten – Vereinbarung zwischen SPD und CSU für die
Stadtratsperiode 2014 - 2020, Juni 2014)
Für das Einzelthema „Haushalt, Finanzen und Investitionen“ wurden im Rahmen der Vereinbarung folgende
Punkte festgelegt:
„Der städtische Haushalt ist seit 2010 positiv. 2012
gelang der Einstieg in eine moderate Schuldentilgung.
Beide Kooperationspartner streben eine Fortführung
der soliden Haushaltspolitik an. Ziel bleibt ein jeweils
ausgeglichener Haushalt und eine Begrenzung der
Neuverschuldung und wenn möglich darüber hinaus
eine Reduzierung der Verschuldung.
Die vom Nürnberger Stadtrat geplanten Investitionen
reichen weit über den aktuellen mittelfristigen Investitionsplan und die kommende Stadtratsperiode hinaus.
Die Vertragspartner bekennen sich zur Umsetzung der
im „Szenario 2026“ (dies ist eine nicht politisch gewichtete Liste mit bisher bekannten Objekten. Die
Priorisierung erfolgt jährlich in den MIP-Beratungen. Die
Liste ist eine Anlage dieses Vertrags) enthaltenen Projekte in den Bereichen Schulneubauten und -
sanierungen, der weitere Ausbau von Krippen und
Horten, den benannten ÖPNV-, Straßen- und Brückenmaßnahmen sowie den im Bereich der Kultur und
Umwelt wichtigen Projekten. Die Finanzierung der
bereitzustellenden Eigenmittel soll weitgehend aus dem
laufenden Haushalt gewährleistet werden, auch eine
Priorisierung oder Streckung der Realisierung ist gegebenenfalls zu prüfen, um eine Nettoneuverschuldung zu
vermeiden.
Sollten im Rahmen der Abarbeitung der Investitionsliste
(Szenario 2026) Finanzierungsprobleme auftauchen, ist
eine vorübergehende Nettokreditaufnahme nicht ausgeschlossen. Bereits bei der Aufnahme wird über die
zeitliche und finanzielle Rückführung dieser Kreditaufnahme ein - zwischen den Vertragspartnern einvernehmlicher - Beschluss gefasst.“
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