J.1 Planungsgrundlagen
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J.1 Planungsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr.
Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung
und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen.
Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen
und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit
Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument
für strategische Entscheidungen des Stadtrates.
Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über
Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die
Bedeutung des Finanzplans aus.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der
Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen
längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer
und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt
möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzplanung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Entwicklung angepasst.
Ausgangslage
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf
Basis des Haushaltsplans 2025 und des Mittelfristigen Investitionsprogramms (MIP) für die Jahre 2025 bis 2028
entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober
2024 fortgeführt.
Im Haushaltsplan 2025 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des
Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt.
Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten
Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und
Auszahlungen der Jahre 2025 und Folgende wurden auf
der Basis des Haushaltsplans 2025 und des Mittelfristigen
Investitionsprogramms 2025 bis 2028 fortgeschrieben und
- soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit
einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 2,0 %
p.a. (für 2026 bis 2028) gesteigert.
Mittelfristige Ergebnisplanung
Steuern
Die Steuererträge wurden grundsätzlich - mit Ausnahme
der Grundsteuer A - anhand der Orientierungsdaten des
Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober 2024 fortgeschrieben (siehe untenstehende Tabelle):
(in %) 2026 2027 2028
Grundsteuer B 1,3 1,3 1,3
Gewerbesteuer 5,9 3,4 3,1
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer 5,7 5,6 4,8
Gemeindeanteil am
Aufkommen der Umsatzsteuer
2,4 2,0 2,0
Die Grundsteuer A wurde für die Jahre 2026 bis 2028 auf
dem Niveau des Haushaltsplans von 2025 belassen. Bei
der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurden die Steigerungssätze für die
Jahre 2026 bis 2028 allerdings nochmal abweichend von
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der Steuerschätzung angepasst (wegen voraussichtlichen Steuerrechtsänderungen bei der Einkommenssteuer bzw. stadtspezifische Anpassungen bei der Gewerbesteuer).
Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen
Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird
im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt:
(in Mio. €) 2026 2027 2028
Schlüsselzuweisungen 270,4 281,2 292,5
Zuweisungen zum
Verwaltungsaufwand 20,8 21,3 21,7
Zuweisung Land/
Grunderwerbssteuer
insgesamt
45,1 46,0 46,9
Familienleistungsausgleich 31,2 31,9 32,5
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
insgesamt
644,0 665,5 681,2
Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2026 bis 2028 wurde jeweils der Gesamtsteigerungssatz aller Steuereinnahmen der Bundesländer gemäß den
Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung
vom Oktober 2024 zugrunde gelegt. Zusätzlich wurde
noch eine Steigerung wegen der voraussichtlich ansteigenden Einwohnerzahlen vorgenommen (z.B. wegen dem
neuem Stadtteil Lichtenreuth). Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer
nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundlagen der Annahmen
und Orientierungsdaten“) fortgeschrieben.
Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsausgleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steuerschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der
Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als
Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des
Familienleistungsausgleichs (aus den Jahren 1996 und
2011) ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht.
Die Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft (SGB
II) wurde im Finanzplanungszeitraum bis 2028 mit dem
Steigerungssatz der Transferaufwendungen angehoben,
d.h. 3,5 % p.a. (für 2026), 3,0 % p.a. (für 2027) und 3,0 %
p.a. (für 2028).
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionen
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden
analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrieben.
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die
aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate
von 2,5 % p.a. für 2026 und jeweils 2,0 % p.a. für 2027
und 2028 fortgeschrieben.
Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger wurden hingegen mit 3,0 %
p.a. für 2026 und mit 2,5 % p.a. für 2027 fortgeschrieben.
In 2028 wurde wieder eine Steigerung von 3,0 % p.a. angesetzt. Grund für diese erhöhten Steigerungsraten gegenüber den Aktiven sind die in den nächsten Jahren absehbar höheren Zahlen bei den Ruhestandsversetzungen
(Stichwort Babyboomer).
Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im
Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.
Bei den ergebniswirksamen Planwerten in Bezug auf die
Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen)
war folgender Sondereffekt zu berücksichtigen:
In der Planung 2025 musste wegen den beschlossenen
Besoldungs- bzw. Versorgungserhöhungen für Beamte in
2025 mit einer außerordentlich hohen Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen für die Versorgungsempfänger
gerechnet werden.
Dieser Effekt wurde in der Planung 2026 wieder bereinigt.
Für die Jahre 2027 und 2028 wurde dann wieder mit den
oben genannten Steigerungssätzen gerechnet (bei den
Aktiven in 2027 und 2028 mit 2,0 % p.a., bei den Versorgungsempfängern in 2027 mit 2,5 % p.a., in 2028 mit 3,0
%).
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden grundsätzlich mit den angenommenen Teuerungsraten in Höhe von 2,0 % p.a. für die Jahre 2026 bis 2028
gesteigert. Für den Ausbau der Ganztagesbetreuung an
Grundschulen wurden ab 2026 zusätzliche Gelder in die
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Mittelfristplanung aufgenommen (+5 Mio. EUR in 2026,
+10 Mio. EUR in 2027 und +15 Mio. EUR in 2028).
Abschreibungen
Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Vermögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung der im Mittelfristigen Investitionsplans 2025 bis 2028 geplanten Investitionen.
Transferaufwendungen
Grundsätzlich wurden bei den Transferaufwendungen folgende Steigerungssätze angewendet: 3,5 % p.a. (für
2026), 3,0 % p.a. (für 2027) und 3,0 % p.a. (für 2028).
Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen abweichende Steigerungssätze verwendet:
Die Bezirksumlage wurde in 2026 mit 3,5 % p.a. gesteigert, in den Jahren 2027 und 2028 dann jeweils noch mit
1,0 % p.a. Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag)
wurde nach der derzeitigen Gesetzeslage und den veranschlagten Gewerbesteuererträgen in den Planjahren 2026
bis 2028 berechnet.
Die Verlustausgleiche in den Jahren 2026 bis 2028 für die
Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städtischen Werke Nürnberg GmbH,
Flughafen GmbH und noris inklusion) wurden anhand der
aktuellen Wirtschaftspläne in Abstimmung mit dem Referat für Finanzen, Personal und IT eingeplant.
Haushaltskonsolidierung
Durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen soll eine Begrenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des
Kernhaushaltes in der Zukunft erreicht werden.
Durch die beschlossenen Einsparungen in den vergangenen Jahren (inklusive Personalkostenkonzept) konnten
Sparpotentiale bis ins Jahr 2028 eingeplant werden.
Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2026
bis 2028 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberechnung bis Ende 2028 geplant. Die voraussichtlichen Darlehensaufnahmen in den Jahren 2025 bis 2028 wurden mit
dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksichtigt.
Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanzplan)
wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des teilweise
verzögerten Mittelabflusses bei den investiven Auszahlungen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in einem
Haushaltsjahr in der Regel erst verzögert in den darauffolgenden Haushaltsjahren vollständig ausgeschöpft werden.
Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der
Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4
KommHV-Doppik i.V.m. Art. 71 Abs. 3 GO).
Mittelfristige Finanzplanung
Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionsprogramm
Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen
des Mittelfristigen Investitionsplanes 2025 - 2028. Dieser
basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die
Finanzplanung 2026 bis 2028 eine Preissteigerungsreserve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren
Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukostensteigerungen (orientiert an der angenommenen Teuerungsrate) bemisst.
Die Preissteigerungsreserve wurde in folgender Höhe angesetzt:
(in Mio. €) 2026 2027 2028
Preissteigerungsreserve 13,2 25,6 22,8
Im Einzelnen sieht der MIP (ohne die Preissteigerungsreserve) folgendes Investitionsvolumen vor:
(in Mio. €) 2026 2027 2028
Auszahlungen (inkl.
Kostendecker) 720,6 691,6 453,9
./. Einzahlungen 297,7 350,7 226,0
= Städtische Mittel
(330,6 Mio. € p.a.) 422,9 340,9 227,9
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Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjahren
1.866,2 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (1.728,7 Mio. €) sind dies 30,6 Mio. € weniger.
Verschuldung
Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2023
auf 1,542 Mrd. €.
Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖPVerträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem
Stichtag 1,764 Mrd. €.
Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt,
wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzplanungszeitraum bis 2028 mit dem zeitlichen Versatz bei der
Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen gerechnet.
Aufgrund des Investitionsvolumens im Finanzplanungszeitraum und des jeweiligen Cashflows aus laufender Verwaltungstätigkeit ist mit einem weiterem Anstieg der Verschuldung bis zum Jahr 2028 im Kernhaushalt zu rechnen.
Die geplanten Nettoneuverschuldungen für Investitionskredite in den Jahren 2026 bis 2028 bewegen sich zwischen 281,0 Mio. € und 87,8 Mio. €. Hinzu kommen allerdings noch die Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Maßnahmen, die erst mit der Fertigstellung/Übernahme anfallen.
Allerdings ist die Entwicklung der Verschuldung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orientierungsdaten
auch tatsächlich so eintreten.
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