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J.1 Planungsgrundlagen

Haushalt 2025 · Band 1 · Seiten 236–239 · Seiten 236–239 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.1 Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayeri￾schen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs￾jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Ge￾gensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcha￾rakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Un￾gleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem ge￾samt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisie￾ren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen. Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ver￾mieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum voraus￾schauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfris￾tige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates. Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspo￾litische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investiti￾onen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Er￾trags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzpla￾nung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Ent￾wicklung angepasst. Ausgangslage Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf Basis des Haushaltsplans 2025 und des Mittelfristigen In￾vestitionsprogramms (MIP) für die Jahre 2025 bis 2028 entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsda￾ten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober 2024 fortgeführt. Im Haushaltsplan 2025 wurden alle Möglichkeiten der Ein￾nahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirk￾samkeit berücksichtigt. Grundlagen der Annahmen und Orientie￾rungsdaten Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Jahre 2025 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplans 2025 und des Mittelfristigen Investitionsprogramms 2025 bis 2028 fortgeschrieben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 2,0 % p.a. (für 2026 bis 2028) gesteigert. Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern Die Steuererträge wurden grundsätzlich - mit Ausnahme der Grundsteuer A - anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober 2024 fort￾geschrieben (siehe untenstehende Tabelle): (in %) 2026 2027 2028 Grundsteuer B 1,3 1,3 1,3 Gewerbesteuer 5,9 3,4 3,1 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 5,7 5,6 4,8 Gemeindeanteil am Aufkommen der Um￾satzsteuer 2,4 2,0 2,0 Die Grundsteuer A wurde für die Jahre 2026 bis 2028 auf dem Niveau des Haushaltsplans von 2025 belassen. Bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Ein￾kommenssteuer wurden die Steigerungssätze für die Jahre 2026 bis 2028 allerdings nochmal abweichend von 232 der Steuerschätzung angepasst (wegen voraussichtli￾chen Steuerrechtsänderungen bei der Einkommens￾steuer bzw. stadtspezifische Anpassungen bei der Ge￾werbesteuer). Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: (in Mio. €) 2026 2027 2028 Schlüsselzuweisungen 270,4 281,2 292,5 Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand 20,8 21,3 21,7 Zuweisung Land/ Grunderwerbssteuer insgesamt 45,1 46,0 46,9 Familienleistungsaus￾gleich 31,2 31,9 32,5 Erträge aus Zuweisun￾gen und Zuschüssen insgesamt 644,0 665,5 681,2 Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jah￾ren 2026 bis 2028 wurde jeweils der Gesamtsteigerungs￾satz aller Steuereinnahmen der Bundesländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober 2024 zugrunde gelegt. Zusätzlich wurde noch eine Steigerung wegen der voraussichtlich anstei￾genden Einwohnerzahlen vorgenommen (z.B. wegen dem neuem Stadtteil Lichtenreuth). Die Zuweisungen zum Ver￾waltungsaufwand und die Zuweisungen vom Land auf￾grund des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der angenomme￾nen Teuerungsrate (siehe „Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten“) fortgeschrieben. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsaus￾gleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steu￾erschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (aus den Jahren 1996 und 2011) ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht. Die Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft (SGB II) wurde im Finanzplanungszeitraum bis 2028 mit dem Steigerungssatz der Transferaufwendungen angehoben, d.h. 3,5 % p.a. (für 2026), 3,0 % p.a. (für 2027) und 3,0 % p.a. (für 2028). Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für In￾vestitionen Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrie￾ben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate von 2,5 % p.a. für 2026 und jeweils 2,0 % p.a. für 2027 und 2028 fortgeschrieben. Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden hingegen mit 3,0 % p.a. für 2026 und mit 2,5 % p.a. für 2027 fortgeschrieben. In 2028 wurde wieder eine Steigerung von 3,0 % p.a. an￾gesetzt. Grund für diese erhöhten Steigerungsraten ge￾genüber den Aktiven sind die in den nächsten Jahren ab￾sehbar höheren Zahlen bei den Ruhestandsversetzungen (Stichwort Babyboomer). Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfän￾gerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entspre￾chende Rückstellungen gebildet wurden. Bei den ergebniswirksamen Planwerten in Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) war folgender Sondereffekt zu berücksichtigen: In der Planung 2025 musste wegen den beschlossenen Besoldungs- bzw. Versorgungserhöhungen für Beamte in 2025 mit einer außerordentlich hohen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für die Versorgungsempfänger gerechnet werden. Dieser Effekt wurde in der Planung 2026 wieder bereinigt. Für die Jahre 2027 und 2028 wurde dann wieder mit den oben genannten Steigerungssätzen gerechnet (bei den Aktiven in 2027 und 2028 mit 2,0 % p.a., bei den Versor￾gungsempfängern in 2027 mit 2,5 % p.a., in 2028 mit 3,0 %). Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wur￾den grundsätzlich mit den angenommenen Teuerungsra￾ten in Höhe von 2,0 % p.a. für die Jahre 2026 bis 2028 gesteigert. Für den Ausbau der Ganztagesbetreuung an Grundschulen wurden ab 2026 zusätzliche Gelder in die 233 Mittelfristplanung aufgenommen (+5 Mio. EUR in 2026, +10 Mio. EUR in 2027 und +15 Mio. EUR in 2028). Abschreibungen Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Ver￾mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungs￾zeitraum unter Berücksichtigung der im Mittelfristigen In￾vestitionsplans 2025 bis 2028 geplanten Investitionen. Transferaufwendungen Grundsätzlich wurden bei den Transferaufwendungen fol￾gende Steigerungssätze angewendet: 3,5 % p.a. (für 2026), 3,0 % p.a. (für 2027) und 3,0 % p.a. (für 2028). Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen ab￾weichende Steigerungssätze verwendet: Die Bezirksumlage wurde in 2026 mit 3,5 % p.a. gestei￾gert, in den Jahren 2027 und 2028 dann jeweils noch mit 1,0 % p.a. Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) wurde nach der derzeitigen Gesetzeslage und den veran￾schlagten Gewerbesteuererträgen in den Planjahren 2026 bis 2028 berechnet. Die Verlustausgleiche in den Jahren 2026 bis 2028 für die Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weite￾ren Beteiligungen (Städtischen Werke Nürnberg GmbH, Flughafen GmbH und noris inklusion) wurden anhand der aktuellen Wirtschaftspläne in Abstimmung mit dem Refe￾rat für Finanzen, Personal und IT eingeplant. Haushaltskonsolidierung Durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen soll eine Be￾grenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des Kernhaushaltes in der Zukunft erreicht werden. Durch die beschlossenen Einsparungen in den vergange￾nen Jahren (inklusive Personalkostenkonzept) konnten Sparpotentiale bis ins Jahr 2028 eingeplant werden. Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2026 bis 2028 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlos￾senen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberech￾nung bis Ende 2028 geplant. Die voraussichtlichen Darle￾hensaufnahmen in den Jahren 2025 bis 2028 wurden mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksich￾tigt. Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanzplan) wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des teilweise verzögerten Mittelabflusses bei den investiven Auszahlun￾gen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in einem Haushaltsjahr in der Regel erst verzögert in den darauffol￾genden Haushaltsjahren vollständig ausgeschöpft wer￾den. Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4 KommHV-Doppik i.V.m. Art. 71 Abs. 3 GO). Mittelfristige Finanzplanung Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro￾gramm Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen des Mittelfristigen Investitionsplanes 2025 - 2028. Dieser basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2026 bis 2028 eine Preissteigerungsre￾serve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen In￾vestitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukosten￾steigerungen (orientiert an der angenommenen Teue￾rungsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde in folgender Höhe an￾gesetzt: (in Mio. €) 2026 2027 2028 Preissteigerungsre￾serve 13,2 25,6 22,8 Im Einzelnen sieht der MIP (ohne die Preissteigerungsre￾serve) folgendes Investitionsvolumen vor: (in Mio. €) 2026 2027 2028 Auszahlungen (inkl. Kostendecker) 720,6 691,6 453,9 ./. Einzahlungen 297,7 350,7 226,0 = Städtische Mittel (330,6 Mio. € p.a.) 422,9 340,9 227,9 234 Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjahren 1.866,2 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vor￾jahr (1.728,7 Mio. €) sind dies 30,6 Mio. € weniger. Verschuldung Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbind￾lichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2023 auf 1,542 Mrd. €. Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP￾Verträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem Stichtag 1,764 Mrd. €. Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt, wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzpla￾nungszeitraum bis 2028 mit dem zeitlichen Versatz bei der Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen ge￾rechnet. Aufgrund des Investitionsvolumens im Finanzplanungs￾zeitraum und des jeweiligen Cashflows aus laufender Ver￾waltungstätigkeit ist mit einem weiterem Anstieg der Ver￾schuldung bis zum Jahr 2028 im Kernhaushalt zu rechnen. Die geplanten Nettoneuverschuldungen für Investitions￾kredite in den Jahren 2026 bis 2028 bewegen sich zwi￾schen 281,0 Mio. € und 87,8 Mio. €. Hinzu kommen aller￾dings noch die Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Maßnah￾men, die erst mit der Fertigstellung/Übernahme anfallen. Allerdings ist die Entwicklung der Verschuldung naturge￾mäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfrist￾planung getroffenen Annahmen und Orientierungsdaten auch tatsächlich so eintreten. 235

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