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Erläuterungen der Pauschalen

Haushalt 2015 · Seiten 140–173 · Seiten 140–173 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Oberbürgermeister: Keine Pauschalen 348 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen) 22 P1262200000U FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale) 1) U. a. Ersatzbeschaffung von Einsatz-, Geräte- und Rettungswagen. 2) Die Fortschreibung basiert auf dem „strategischen Fahrzeuggesamtkonzept 2010. 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze. 23 P1262300001U Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale) 1) Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen. Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den städtischen Dienststellen, wie von OrgA gefordert, anbieten zu können. Desweiteren werden bisher angemie￾tete Leitungen der Telekom durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kosten￾günstiger zu gestalten. Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnis￾haushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 349 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 24 P1262400001U Ausbau LWL-Netz für Dritte (Pauschale) 1) Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfi￾nanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene Jahres￾Rückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Amor￾tisationszeit der Maßnahme kürzer als die Vertragslaufzeit. Vertragspartner sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, M-Net und die Polizei. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert. 25 P1262500002U Erweiterung der Brandmeldeanlagen 1) Mittel für den Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr und für die Netzumstellung der Brand￾meldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik. 2) Anpassung der Jahresraten an den Bedarf. 3) Kostenschätzung 4) Zum Teil im Ergebnishaushalt (E37002) gegenfinanziert. 26 P2532600000U Tiergarten Um- und Ausbau (Pauschale) 1) Für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter 250.000 Euro Gesamtkosten.. 2) Die Ansätze werden in der früheren Höhe dotiert. 3) Kostenannahme 4) keine 350 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 36, 37, 74 P5413600000U, P5413700000U, P5417400000U Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz) - Aufteilung der Pauschale in Erschließungsstraßen/allgemein (Pauschal-Nr. 36) und Erschließungsstra￾ßen/Vorausleistungen (Pauschal-Nr. 74); die beiden Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. - 1) Ausbau von jährlich rund 10 - 15 km Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Erschließungsbeiträge 39 P5413900000U Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen nach KAG-Satzung (Pauschale) 1) Ausbau von Straßen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und nach der vom Stadtrat be￾schlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. Komplementärfinanzierung erfolgt aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Beiträge nach Art. 5 KAG in Höhe von 30 – 80 % 351 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 40 P5414000000U Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz) - Finanzierung der städt. Mittel aus Stellplatzgeldern (StB v. 25.09.1996) - 1) Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software). 2) Durch die die Novellierung der BayBO mit dem Wegfall der Beschränkungszonenregelung zum 01,01.2008 haben sich die Einnahmen aus der Stellplatzablöse deutlich reduziert. Es stehen daher zwangsläufig weniger Mittel für Beschleunigungsmaßnahmen zur Verfügung. 3) Kostenannahme 4) Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadt￾rats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese erhöhen die Auszahlungsansätze. 41 P5414100000U Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale) 1) Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 352 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 42, 43 P5414200000U, P5414300000U Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb - Mehreinzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend; die Maßnahmen 42 und 43 sind gegen￾seitig deckungsfähig. - - Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den AfV vorgenommen. - 1) Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km). Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnah￾men wird künftig - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaß￾nahmen mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 44 P5414400000U Radwege „aus 1 mach 3“: Bau und Sanierung (Pauschale) - Analog zum Programm für Spielplätze "aus 1 mach 3"; falls keine Spenden eingehen, darf der städtische Anteil zum Bau von Radwegen eingesetzt werden - 1) Spendenmittel für Radwege werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Spenden 353 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 45, 46 P5414500000U, P5414600000U Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 48: Verkehrsberuhigung von Wohngebieten. - 1) Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbau￾maßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaß￾nahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstra￾ßen. 2) Anpassung aufgrund höherer Bedarfe; In 2015 zusätzlich 300.000 € für die Zufahrt zum Reichelsdorfer Friedhof. 3) Kostenannahme 4) keine 47 P5414700000U Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale) -Eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. - - Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den AfV vorgenommen. - - Die Ansätze 2014 und 2015 werden zur Teilfinanzierung der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 reduziert.- 1) Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. EUR. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anla￾gen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen die￾jenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können, erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanie￾rungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen. 2) Ansatzreduzierung 2015 zur Teilfinanzierung der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4. 3) Kostenschätzung 4) Keine. Außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. 354 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 48 P5414800000U Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale) - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 45, Straßenum- und –ausbau. - 1) Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo 30. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 49 P5414900000U Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale) 1) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen. 2) Keine 3) Kostenannahme 4) Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung. 355 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 50 P5415000000U Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz) - Aufteilung auf Einzelmaßnahmen zur Behebung von Sicherheitsgefahren erfolgt nach Beschluss des Ältesten￾rates im Zuge des BIC-Verfahrens. - 1) Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen: Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960 und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppen￾anlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23 Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brü￾cken stammen bereits aus dem 15. Jahrhundert. Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewah￾ren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden. Folgende Maßnahmen sind für 2015 geplant: - Gustav-Adolf-Brücke - Parsivalstr. ü. Münchener Str. - Brücke Gerasmühle Rednitz - Hans-Fellner-Str. Brücke über Gründlach - Brücke Gleißhammerstr. über Bahn - Brücke Gebersdorfer Str. über Bahn - Brücken Stadenstr. über Bahn - Prinzregentenufer Brüstung, Geländer - Brücke Günthersbühler Str über Bahn - Brücke Wettersteinstraße über U-Bahn - Brücke über Nordwestring (Abbruch) 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine Bei der Maßnahme P5415000000U Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschal￾ansatz) sind die folgenden Einzelmaßnahmen nicht enthalten: E5410006774U Heistersteg BW 1.053, Neubau einer Wege und Spartenbrücke E5410006654U Ludwig-Erhard-Brücke Die Maßnahme wurde teilweise aus der Pauschale für Generalinstandsetzung finanziert. E5410007004U Fußgängerbrücke nördlich der Friedrich-Löffler-Straße über den NW-Ring, BW 1.215: Sanierung E5410006844U Brücke Götzenweg über die Erlanger Straße, BW 1.081, Sanierung 356 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen E5410006994U Maxbrücke BW 1.016, Sanierung 51 P5415100000U Straßenbeleuchtung KAG-Maßnahmen (Pauschale) 1) Verbesserungen an Straßenbeleuchtungsanlagen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. 2) keine 3) Kostenannahme/-schätzung 4) Beiträge nach Art. 5 KAG 52 P5415200000U Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. 4 eigene (Pauschale) 1) Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von Telekom-, und N-ERGIE-Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich 3 bis 4 eigenen Be￾leuchtungsanlagen. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 357 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 53 P5415300000U Schaffung von Stellplätzen (Pauschale) 1) Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden. Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62 ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Stellplatzgelder 54 P5515400000U Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale) 1) Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote ge￾schaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Spenden 56, 57 P5515600000U, P5515700000U Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb 1) Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen. 2) keine 3) Kostenschätzung/detaillierte Kostenberechnung 4) keine 358 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 58 P5515800000U Bau und Generalsanierung von Spielhöfen (Pauschale) - Gegenseitig deckungsfähig mit MIP-Nr. P5515900000U. - 1) Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Be￾schlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten viel￾fach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interes￾sierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 59 P5515900000U Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung - Gegenseitig deckungsfähig mit MIP-Nr. P5515800000U - - Seit dem Haushaltsjahr 2009 sind jährlich 100.000 € zweckgebunden für die Verbesserung von Ballspielange￾boten. – - Veranschlagung der Gelder für die Laut!-Initiative konsumtiv. Konzernsystematisch bedingt sind Maßnahmen für die Laut!-Initiative künftig im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. - 1) Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept. Aufstockung der Mittel seit 2014 um 110.000 € auf 500.000 €, um Maßnahmen des Partizipationsprojektes "laut!" für Jugendliche umsetzen zu können. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 359 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 60 P5516000000U Kleingartenanlagen (Pauschale) 1) Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanla￾gen entfällt. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 74 P5417400000U Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz) Siehe Erläuterung bei Pauschale 36, die Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. 76 P5517600000U Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale) 1) Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg (u. a. an der Bertolt-Brecht-Schule, am Sigena-Gymnasium, am Schulzentrum Südwest, am Neuen und am Me￾lanchthon-Gymnasium sowie Rasenspielfelder an der Adalbert-Stifter-Schule) besteht ein erheblicher Sanie￾rungsbedarf. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) keine 360 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule): 27 P4212700000Z Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen (Pauschale) 1) Zum Bau vereinseigener Sportstätten in Form von Freisportanlagen (Spielfelder, Leichtathletikanlagen), Turn￾und Sporthallen und Funktionsgebäuden (Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume), ferner für Großreparaturen an bestehenden Anlagen von Nürnberger Sportvereinen und Beschaffungen, für Investitionen Dritter an Stel￾le eigener Maßnahmen. 2) keine 3) Kostenannahme/Kostenschätzung 4) keine 29 P2432900000U EDV-Pauschale für alle Nürnberger Schulen 1) Für die EDV-Ausstattung, einschließlich Mobiliar und Baumaßnahmen, von Schule und Verwaltung: Aufgrund der technischen Überalterung und eines erhöhten Verschleißes aufgrund intensiver Nutzung müssen jährlich ca. 1.400 PC-Arbeitsplätze neu eingerichtet werden, um den Status quo halten zu können. Aufgrund von Lehrplanänderungen im Zusammenhang mit dem G8 sind zusätzliche EDV-Arbeitsplätze erforderlich. 2) Höhere Ansätze ab 2015 in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf; 2016 sind 250 T€ für die Vernetzung zweckgebunden. Exaktere Aufteilung in konsumtive und investive Bestandteile. 3) - 4) Eingehende Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend– im Bereich der beruflichen Schulen werden FAG-Mittel beantragt. 31 P1113100000U Pauschale FAG 15 plus Aus dem Sonderförderprogramm „Pauschale FAG15“ plus werden zu gegebener Zeit die konkret daraus finan￾zierten Einzelmaßnahmen herausgelöst. 361 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 35 P2103500000U Pauschale zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von BA/NOS) 1) An zahlreichen Schulen treten gravierende Sicherheitsmängel auf, die aufgrund von verschiedenen Auflagen Zug um Zug beseitigt werden müssen. Siehe auch Erläuterungen zu den MIP-Einzelmaßnahmen 00164 – 00173, 00218 und 00605 – 00607. 2) Aufteilung der Pauschale auf konkrete Maßnahmen. 3) Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (für Einzelmaßnahmen über 100.000 Euro). 70 P2107000000U Schulbaumaßnahmen (Pauschale) Mittel für künftige Schulbaumaßnahmen, die durch die WBG-KOMMUNAL GmbH ausgeführt werden sollen. Zu gegebener Zeit werden die Einzelmaßnahmen aus der Pauschale herausgelöst. 75 P2317500000U Pauschale Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen Die Mittel sind ab 2015 wieder als MIP-Pauschale eingeplant. 362 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat I: 01 P1110100000U Pauschale: Einführung neuer DV-Verfahren 1) Zur Abwicklung von Geschäftsprozessen in elektronischer Form ist der Einsatz neuer Techniken erforderlich. Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Informationstechnik in der Stadtverwaltung werden immer mehr Geschäftsprozesse in elektronischer Form erledigt. In diesem Zusammenhang sind bestehende und künftige Systeme aber auch die Sicherheitsanforderungen anzupassen. Dazu ist der Einsatz von neuen Techniken er￾forderlich. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 363 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat II: 21 P5532100000U Friedhofsverwaltung: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale) 1) Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Friedhofsverwaltung“ unter 500 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsge￾recht. 2) Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt. 3) nicht relevant 4) keine 364 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat III: 08 P5540800000U Landschaftsschutzmaßnahmen mit Biotopverbund (Pauschale) 1) Grunderwerbsmittel für Maßnahmen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten. 2) keine 3) Kostenannahme bzw. Kostenanschlag 4) keine 73 P5547300000U Ertüchtigung und Herstellung von Ökokontoflächen (Pauschale) 1) Im Ökokonto der Stadt Nürnberg waren mit Stand 31.12.2012 ca. 34 Hektar als ökologische Ausgleichsflä￾chen enthalten. Für den Aufbau wurden Mittel im MIP in Höhe von 3 * 300 T€ zwischen 2006 und 2008 bereit gestellt. Die mit diesen Mitteln hergestellten Flächen wurden zwischenzeitlich zu 83% für Bauleitplan- und andere städtische Verfahren (z.B. Frankenschnellweg, U3 nach Gebersdorf) zur Verfügung gestellt. Rund 600 T€ mussten bislang aus dem sog. Ökokonto vorfinanziert werden, da die fraglichen Verfahren noch keine Rechtskraft erlangt haben. Damit stehen nicht mehr ausreichend Mittel zu Verfügung, um neue Ökokontoflächen für den rechtlich erfor￾derlichen externen naturschutzfachlichen Ausgleich und Ersatz zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist es erforderlich die Finanzierung in Höhe von jährlich 300 T€ wieder aufzunehmen um auch künftig „Öko￾punkte“ für städtische Vorhaben und Bauleitplanverfahren im bisherigen Umfange und hinsichtlich der be￾schlossenen (AfS 12/2011, 11/2012) Entwicklungsziele für Wohnen und Gewerbe bereitstellen zu können. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 365 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat IV: 09 P2520900000U Museen der Stadt Nürnberg: Pauschale für den Ankauf von Sammlungsgegenständen 1) Für Sammlungsankäufe der Museen der Stadt Nürnberg; Pauschale für den Ankauf erhaltungswürdiger Ge￾genstände. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 366 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat V: 62 P3656200000Z Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger (Pauschale) - Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. - 1) Aufgrund des BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Baukostenzuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf zwei Drittel der zuwen￾dungsfähigen Kosten, außerdem werden durch die Stadt Nürnberg 50 % der sogenannten Überhangkosten (Unterschiedsbetrag zwischen zuwendungsfähigen und tatsächlich entstehenden Baukosten) nach einem Kriterienkatalog übernommen. Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Zuweisungen nach FAG. 367 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 79 E3657900000U Hortnotprogramm - Änderung der Auftragsnummer von Einzelmaßnahme auf Pauschale. Es wurden bereits 2014 einige Maßnah￾men finanziert. Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen des Hortnotprogrammes sind gegenseitig deckungsfähig. Mittel werden vorbehaltlich der Kostenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt bereitgestellt. - 1) Die Stadt Nürnberg reagiert auf das Fehlen von Plätzen der Betreuung von Grundschulkindern mit einem vierten Notprogramm für das Betriebsjahr 2014/2015. In den Horten der Stadt Nürnberg standen dieses Jahr ca. 1.170 freien Plätzen insgesamt ca. 1.920 Anmeldungen gegenüber. Die gesamtstädtische Versorgungquote für Schulkinder in den Kinderhorten und Häusern für Kinder liegt der￾zeit bei knapp 39 Prozent. Diese positive Entwicklung ist auf den kontinuierlichen Hort-Ausbau und auf die Hort-Notprogramme seit 2011 zurückzuführen. Das Hortnotprogramm sieht vor Zentralhort Süd, Container, Erweiterungen und Instandhaltungsmaßnahmen; die Gelder für die Einzelmaßnahmen werden im Vollzug aufgeteilt. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach FAG Einzelmaßnahmen über 500.000,00 EUR – Maßnahme-Nr. 00280, 00282, 00638 und 00641 - E3650028000U Kiho Johannes-Brahms-Str., Umsetzung Container „Am Thoner Espan“ E3650028200U Kiho Zugspitzstr. – Zentralhort Langwasser E3650063800U Welserstraße: 4-gruppiger Hort (Zentralhort) E3650064100U Erricht. 4-grp. Zentralhort, Fürreuthweg, Zentralhort Süd - Container Einzelmaßnahmen unter 500.000,00 EUR – Maßnahme-Nr. 00095, 00096, 00634 - 00637 - E3650009500U Neunhofer Hauptstr. 71 E3650009600U Kiho Van-Gogh-Str. / An der Radrunde (Container) E3650063400U Heroldsberger Weg 42: Umb. Hausm.whg E3650063500U Kiho Am Thoner Espan (Schulräume), Nutzung der Schulräume Interim E3650063600U Kiho Merseburger Str. 3 (Zentralhort) E3650063700U Kiho Dorfäckerstr. 26, Anmietung Erweiterung Weitere Maßnahmen wie z. B. Kalchreuther Str. 130 (Umbau Hausmeisterwohnung), Reutleser Str. 6 (Umbau von Räumen) würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert. 368 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat VI: 64 P1116400000U Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen (Pauschale) 1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten. Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten be￾reitgestellt werden. Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10 % zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014 wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 369 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 65 P5476500000U U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungmaßnahmen (Pauschale) - Bei Einsatz von Stellplatzmitteln entsprechende Verringerung der städtischen Mittel; zusätzliche Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. - 1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (ein￾schließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen. Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer be￾reits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit mit den unter die￾ser MIP-Nr. bereitgestellten Mitteln bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermie￾den werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht wirtschaftlich ist Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversor￾gung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssi￾cherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen. Ab 2014 Erhöhung aufgrund Er￾hebungen von UB und VAG zum Erneuerungsbedarf. 2) keine 3) Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung 4) Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben. 370 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat VII: 02 P1110200000U Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale 1) Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zins￾anteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 10 P1111000000U Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale) 1) Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner/die Ge￾schäftspartnerin nur im Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwan￾des für den Erwerb von Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurz￾fristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 371 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 11 P1111100000U Mehrzuteilungen an Bauland bei Umlegungen gem. BauGB (Bodenordnung); Pauschale 1) LA erhält bei Baulandumlegungen durch Geo in fast allen Fällen Mehrzuteilungen an Bauland, die in Geld zu entschädigen sind. Der gesamte Aufwand für die Mehrzuteilung an Bauland bei Umlegungen nach dem BauGB kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock zugute und wird damit zur Fi￾nanzierung von weiterem Grunderwerb frei. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 12 P1111200000U Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale) 1) Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Ge￾meinden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 13 P1111300000U Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale) 1) Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß den Bescheiden des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg finanziert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 372 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 14 P5221400000U Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 16 "Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz" 1) Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist durch eine Ungleichgewichtigkeit auf den Teilmärkten geprägt. Während im hochwertigen Wohnungsteilmarkt eine Marktsättigung eingetreten ist und auch der Nachfragedruck für Wohnungen mittlerer Preisklassen nachgelassen hat, besteht nach wie vor ein Defizit an bezahlbaren Wohnungen für Haushalte, die sich ohne öffentliche Hilfe nicht mit Wohnraum versorgen kön￾nen. Es wird angenommen, dass sich das Wohnungsangebot in diesem Sektor durch das Auslaufen der be￾stehenden Belegungsbindungen weiter verringert, während die Nachfrage durch zunehmende ökonomische Spaltung unserer Gesellschaft – und hiervon sind insbesondere Kinderreiche, Alleinerziehende, Schwerbe￾hinderte und alte Menschen betroffen – wächst. Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zu den Wohnungsbauförderungsmitteln des Bundes und des Freistaates Bayern erforderlich, um tragbare Mieten und Belastungen zu erzielen. Ohne Einsatz städtischer Mittel können die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 15 P5221500001Z Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte (Pauschale): Sicherung von Belegungsbindungen und Vorkaufsrechten, Verlustausgleiche und Sonderprojekte Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 17 „Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschalansatz)“ 1) Der Fonds wurde im Jahr 1986 geschaffen, um über ein flexibles Instrument zur Durchsetzung wohnungspoli￾tischer Zielsetzungen verfügen zu können. Die Mittel werden insbesondere zur Sicherung von Belegungsbin￾dungen preisgünstiger Wohnungen und für Sonderaufgaben eingesetzt. Durch Rücklagenbildung und Zufluss nicht verbrauchter Mittel wird seit 1998 eine flexiblere Finanzierung von Projekten ermöglicht; Veräußerungs￾erlöse fließen in den Fonds zurück. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 373 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 16 P5221600000U Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 14 "Städt. Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau) - Pauschalansatz“ 1) In Nürnberg ist der soziale Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes nicht fi￾nanzierbar. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Verkaufspreis auf ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Verkehrswert veräu￾ßert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 17 P5221700001Z Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale) Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 15 „Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte - Pauschalansatz“ 1) Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von Familieneigenheimen und –wohnungen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen nach Einkommens￾grenzen abgestuften Zuschuss zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in Form der „Ökozulage“. Die Abstufung des Zuschusses nach Einkommensgruppen ist in Angleichung der städtischen Förderrichtlinien an die staatliche Förderung zum 01.05.2008 entfallen (Stadtplanungsausschuss vom 03.04.2008) und wurde durch einen einheitlichen Betrag von 7 T€ ersetzt. Es können jährlich rund 60 Eigenheime gefördert werden. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 374 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 18 P5711800000U Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale) 1) Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflä￾chen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Fi￾nanzierung von weiterem Grunderwerb zugute. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 19 P5711900000U Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale) 1) Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innen￾stadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogram￾mes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 20 P5732000000U Märkte: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale) 1) Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Märkte“ unter 500 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsgerecht. 2) Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt. 3) nicht relevant 4) keine 375 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 66 P1116600000U Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen 1) Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzge￾setzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Er￾satzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein werden, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Er￾werb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 376 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen: 03 P6120300000B Baupauschale (allgemeiner Hochbau) Ab 2015 ist die Pauschale zur Modernisierung von Fachunterrichtsräumen an Schulen (aufgeteilt in konsumtive und investive Bestandteile) wieder im MIP gesondert veranschlagt. Reduzierung der konsumtiven Mittel ab 2015 um jeweils 135 T€ wegen Haushaltskonsolidierung; jedoch Erhö￾hung ab 2015 um 500 T€ jährlich für Schultoilettensanierung. Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 500 T€. EUR) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. 04 P6120400000P Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. Aufteilung entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung. - Bewegliches Vermögen: Anlagegüter mit einem Netto-Anschaffungswert von über 1.000 EUR. Individuelle Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse. - Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von 150 bis 1.000 EUR. Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner Gegenstände werden dabei nicht berücksichtigt. 05 P6120500000P Pauschale bewegliches Vermögen (externe Kostendecker) 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostende￾cker (Friedhofsverwaltung und Marktamt und Landwirtschaftsbehörde). 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 377 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 06 P6120600000Z Pauschale für Investitionszuschüsse 1) Für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler. 2) Erhöhung der Pauschale aufgrund höheren Bedarfs. 3) nicht relevant 4) keine 07 P1110700000U Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei dieser Pauschale veranschlagt. 2015: 2.240 T€ für WBG KOMMUNAL und 915 T€ für SÖR. Mittel, um Planungen (Kostenermittlung, Bedarfsermittlung etc.) für bislang im MIP nicht finanzierte Maßnahmen durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, zunächst hier veranschlagt. 63 P4116300000Z Klinikum: a) Anteilsbetrag gem. Art. 10 b FAG (Pauschale) b) Nicht förderfähige Kosten (Pauschale) Die örtliche Beteiligung entfällt künftig. 378 Hochbau-Baupauschale 2015 - Berichtigte Liste (geändert bei den Bauverwaltungskosten gem. MIP-Antrag Nr. 68, Beilage 5.1) 119.99 . . ____lfd. Nr. . ________Geschäftsbereich Im BVA vom 03.06.2014 beschlossen Änderungsantrag: (Entwurfsstand): Nr. Bedarfs￾tragend. Ref. haus￾verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn￾zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen 2. BM 015.1 2. BM BA/N Neunhofer Hptstr. 73 113/890 Turnhalle Sanierung der Duschen K 402S - GR/FO 173.000 163.000 14.181 177.181 Vergabe Extern 015.2 2. BM Sps Adolf-Braun-Str. 60 556/18 Sportanlage Muggenhof: Sanierung der Waschanlagen und Heizngsanlage K 5602- 4M/70 192.000 167.000 14.529 181.529 Vergabe Extern 015.3 2. BM FW Veilhofstr. 30 317/1296 FW 2, Fassadensanierung K 0000 90.000 78.872 17.904 96.776 Eigenregie H Summe Bereich 2. BM 455.000 455.486 Nr. Bedarfs￾tragend. Ref. haus￾verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn￾zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen 3. BM 015.4 3. BM SchA/B verschiedene Gebäude Pauschale für Toilettensanierungen K 0000 500.000 423.729 96.186 519.915 Eigenregie H 015.5 3.BM SchB Äußere Bayreuther Str.8 65/77 Anlage 6, Kfz Halle, Erneuerung des Lüftungszentralgerätes K 0000 232.000 222.900 19.392 242.292 Vergabe Extern 015.6 3.BM SchA Saarbrückener Str. 26 128/1092 HS, Sanierung Blechdach K 5202 - 00 105.000 94.080 21.356 115.436 Eigenregie H 015.7 3.BM SchA Innerer Laufer Platz 94/722 Willstätter Gymnasium: Fenstererneuerung Ostfassade K 0000 475.000 475.000 41.325 516.325 Vergabe Extern 015.8 3.BM SchA Thusneldastraße 5 061/923 Dachsanierung Bieberschwanzdeckung K 0000 475.000 475.000 107.825 582.825 Eigenregie H 015.9 3.BM SchA Leerstetterstr.3 102/2087 Turnhalle, Sanierung Flachdach K 402S - GR/FO 155.000 138.593 31.461 170.054 Eigenregie H 015.10 3.BM SchB Äußere Bayreuther Str.8 65/78 BBZ Erneuerung Turnhallenboden K 402S - GR/FO 392.000 355.946 80.800 436.746 Eigenregie H 015.11 3.BM SchA Hummelsteiner Weg 25 92/555 Flachdachsanierung Verwaltungsbereich, Musiksaal K 0000 300.000 267.633 60.753 328.386 Eigenregie H 015.12 3. BM SchA Tetzelgasse 20 140/1232 JSG Altbau, Südostflügel, Erneuerng Dacheindeckung K 0000 480.000 461.383 40.140 501.523 Vergabe Extern 015.13 3.BM SchA Ambergerstr.25 32/7 Erneuerung Fenster, Nordfassade, Süd- und Westfassade K 0000 490.000 435.449 98.847 534.296 Eigenregie H 015.14 3.BM SchB Pilotystraße 4 117/862 Sanierung der Duschen und Umkleiden Turnhalle K 402S – GR/FO 160.000 134.695 30.576 165.271 Eigenregie H Summe Bereich 3. BM 3.764.000 4.113.069 . . ______Jahr 379 Hochbau-Baupauschale 2015 - Berichtigte Liste (geändert bei den Bauverwaltungskosten gem. MIP-Antrag Nr. 68, Beilage 5.1) Nr. Bedarfs￾tragend. Ref. haus￾verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn￾zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen Ref. I 115.1 Ref.I OrgA verschiedene Gebäude Rathauspauschale, Baumaßnahmen im Rathausbereich K 0000 100.000 86.207 19.569 105.776 Eigenregie H 115.2 Ref I OrgA verschiedene Gebäude IuK-Gebäudeverkabelung / Inhouse (Pauschale) K 0000 200.000 166.667 37.833 204.500 Eigenregie H 115.3 Ref I OrgA Burgstraße 4 183/1234 Fenstersanierung Innenhof K 0000 323.000 304.000 26.448 330.448 Vergabe Extern 115.4 Ref I OrgA Burgstraße 4 183/1234 Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage I 0000 310.000 241.000 20.967 261.967 Vergabe extern 115.5 Ref I OrgA Theresienstr. 1 253/1234 Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage I 0000 309.000 240.000 20.880 260.880 Vergabe extern Summe Referat I 1.242.000 1.163.571 Nr. Bedarfs￾tragend. Ref. haus￾verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn￾zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen Ref. IV 415.1 Ref IV KuF Michael-Ende-Str. 17 185 /1764 KinderKulturzentrum, Austausch der Fenster und Fassadenanstrich, Südost- und Südwestfassade K 0000 100.000 87.664 19.900 107.564 Eigenregie H 415.2 Ref. IV KuKuQ Königstr. 93 163/2275 Künstlerhaus: Einbau Kinosaal 2, Filmhauskino I 4183 – 4M/70 472.000 425.259 36.998 462.257 Vergabe Extern Summe Referat IV 572.000 569.820 Nr. Bedarfs￾tragend. Ref. haus￾verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn￾zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen Ref. V 515.1 Ref. V SHA Großweidenmühlstr. 33/43 500/412 Männerwohnheim, Dachsanierung mit Einbau von Dachflächenfenstern K 0000 310.000 294.000 25.578 319.578 Vergabe Extern 515.2 Ref. V J Saarbrückener Str. 26 528/1094 Kindergarten, Erneuerung der Fenster und Türen K 0000 120.000 107.410 24.382 131.792 Eigenregie H Summe Referat V 430.000 451.370 380 Hochbau-Baupauschale 2015 - Berichtigte Liste (geändert bei den Bauverwaltungskosten gem. MIP-Antrag Nr. 68, Beilage 5.1) Nr. Bedarfs￾tragend. Ref. haus￾verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn￾zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen Ref. VI 615.1 Ref. VI verschiedene Gebäude Pauschale zur Behebung sicherheitsgefährdender Zustände K 0000 190.000 163.793 37.181 200.974 Eigenregie H 615.2 Ref. VI SÖR Lorenzer Str. 30 238/759 Einbau von Brandschutztüren in Treppenräumen I 0000 237.000 223.000 19.401 242.401 Vergabe Extern 615.3 Ref. VI SÖR Bauhof 9 172/68 Einbau eines Plattformliftes, WC-Sanierung und Einbau einer behindertengerechte WC-Anlage im EG I 0000 150.000 134.780 30.595 165.375 Eigenregie H Summe Referat VI 577.000 608.750 Nr. Bedarfs￾tragend. Ref. haus￾verwalt. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K BgA - Steuerkenn￾zeichen Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR Architekten- u. Ingenieruleistungen Ref. VII 715.1 Ref. VII ML Bayernstr. 98 709/1787 Volksfestplatz, Austausch von 20 Niederspannungsverteilern K 7201 - 4M/70 160.000 133.500 30.305 163.805 Eigenregie H 715.2 Ref. VII LA Bayernstr. 110 511/73 Kongresshalle Bereich Dokuzentrum: Instandsetzung der Natursteinfassade K 4102 - 00 400.000 349.012 79.226 428.238 Eigenregie H Summe Referat VII 560.000 592.042 Im BVA vom 03.06.2014 beschlossen (Entwurfsstand): Änderungsantrag 2015 nur konsumtiv Änderungsantrag 2015 nur investiv nachrichtlich: Bedarfs￾tragend. Ref. Kostenberechnungen inkl. H-Honorar in EUR Kostenberechnungen ohne BVK in EUR: nur konsumtiv Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR: nur investiv Kostenberechnungen inkl. BVK in EUR: alle Maßnahmen 28 Maßnahmen 2. BM 455.000 408.872 0 455.486 11 Vergabe 3.BM 3.764.000 3.484.408 0 4.113.069 61% Eigenanteil Ref. I 1.242.000 556.874 522.847 1.163.571 39% Vergabel Ref. IV 572.000 87.664 462.257 569.820 Ref. V 430.000 401.410 0 451.370 Ref. VI 577.000 163.793 407.776 608.750 Ref. VII 560.000 482.512 0 592.042 7.600.000 Gesamtsumme im MIP neu laut Änderungsantrag (gerundet) 5.586.000 1.393.000 6.979.000 381

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