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Erläuterungen der Pauschalen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Oberbürgermeister:
Keine Pauschalen
348
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)
22
P1262200000U
FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale)
1) U. a. Ersatzbeschaffung von Einsatz-, Geräte- und Rettungswagen.
2) Die Fortschreibung basiert auf dem „strategischen Fahrzeuggesamtkonzept 2010.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen
Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze.
23
P1262300001U
Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale)
1) Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und
Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen.
Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den
städtischen Dienststellen, wie von OrgA gefordert, anbieten zu können. Desweiteren werden bisher angemietete Leitungen der Telekom durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten.
Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnishaushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
349
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
24
P1262400001U
Ausbau LWL-Netz für Dritte (Pauschale)
1) Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die
Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfinanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene JahresRückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Amortisationszeit der Maßnahme kürzer als die Vertragslaufzeit.
Vertragspartner sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, M-Net und die Polizei.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert.
25
P1262500002U
Erweiterung der Brandmeldeanlagen
1) Mittel für den Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr und für die Netzumstellung der Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik.
2) Anpassung der Jahresraten an den Bedarf.
3) Kostenschätzung
4) Zum Teil im Ergebnishaushalt (E37002) gegenfinanziert.
26
P2532600000U
Tiergarten Um- und Ausbau (Pauschale)
1) Für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden –
insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter
250.000 Euro Gesamtkosten..
2) Die Ansätze werden in der früheren Höhe dotiert.
3) Kostenannahme
4) keine
350
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
36, 37, 74
P5413600000U, P5413700000U, P5417400000U
Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb
Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)
- Aufteilung der Pauschale in Erschließungsstraßen/allgemein (Pauschal-Nr. 36) und Erschließungsstraßen/Vorausleistungen (Pauschal-Nr. 74); die beiden Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. -
1) Ausbau von jährlich rund 10 - 15 km Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen
in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Erschließungsbeiträge
39
P5413900000U
Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen nach KAG-Satzung (Pauschale)
1) Ausbau von Straßen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. Komplementärfinanzierung erfolgt
aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Beiträge nach Art. 5 KAG in Höhe von 30 – 80 %
351
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
40
P5414000000U
Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz)
- Finanzierung der städt. Mittel aus Stellplatzgeldern (StB v. 25.09.1996) -
1) Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen
benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von
Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software).
2) Durch die die Novellierung der BayBO mit dem Wegfall der Beschränkungszonenregelung zum 01,01.2008
haben sich die Einnahmen aus der Stellplatzablöse deutlich reduziert. Es stehen daher zwangsläufig weniger
Mittel für Beschleunigungsmaßnahmen zur Verfügung.
3) Kostenannahme
4) Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese
erhöhen die Auszahlungsansätze.
41
P5414100000U
Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale)
1) Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die
verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben
nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
352
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
42, 43
P5414200000U, P5414300000U
Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb
- Mehreinzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend; die Maßnahmen 42 und 43 sind gegenseitig deckungsfähig. -
- Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den
AfV vorgenommen. -
1) Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km).
Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten
anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
44
P5414400000U
Radwege „aus 1 mach 3“: Bau und Sanierung (Pauschale)
- Analog zum Programm für Spielplätze "aus 1 mach 3"; falls keine Spenden eingehen, darf der städtische Anteil
zum Bau von Radwegen eingesetzt werden -
1) Spendenmittel für Radwege werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische
Mittel.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Spenden
353
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
45, 46
P5414500000U, P5414600000U
Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 48: Verkehrsberuhigung von Wohngebieten. -
1) Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbaumaßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstraßen.
2) Anpassung aufgrund höherer Bedarfe; In 2015 zusätzlich 300.000 € für die Zufahrt zum Reichelsdorfer
Friedhof.
3) Kostenannahme
4) keine
47
P5414700000U
Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale)
-Eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. -
- Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung,
durch den AfV vorgenommen. -
- Die Ansätze 2014 und 2015 werden zur Teilfinanzierung der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 reduziert.-
1) Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. EUR. Bei
einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anlagen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen diejenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können,
erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanierungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen
Baumaßnahmen wird künftig – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen.
2) Ansatzreduzierung 2015 zur Teilfinanzierung der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4.
3) Kostenschätzung
4) Keine. Außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.
354
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
48
P5414800000U
Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale)
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 45, Straßenum- und –ausbau. -
1) Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen
Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo
30.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
49
P5414900000U
Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale)
1) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen.
2) Keine
3) Kostenannahme
4) Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung.
355
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
50
P5415000000U
Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz)
- Aufteilung auf Einzelmaßnahmen zur Behebung von Sicherheitsgefahren erfolgt nach Beschluss des Ältestenrates im Zuge des BIC-Verfahrens. -
1) Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen:
Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960 und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppenanlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23 Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhundert.
Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewahren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten
ausgeführt werden. Folgende Maßnahmen sind für 2015 geplant:
- Gustav-Adolf-Brücke
- Parsivalstr. ü. Münchener Str.
- Brücke Gerasmühle Rednitz
- Hans-Fellner-Str. Brücke über Gründlach
- Brücke Gleißhammerstr. über Bahn
- Brücke Gebersdorfer Str. über Bahn
- Brücken Stadenstr. über Bahn
- Prinzregentenufer Brüstung, Geländer
- Brücke Günthersbühler Str über Bahn
- Brücke Wettersteinstraße über U-Bahn
- Brücke über Nordwestring (Abbruch)
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
Bei der Maßnahme P5415000000U Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz) sind die folgenden Einzelmaßnahmen nicht enthalten:
E5410006774U
Heistersteg BW 1.053, Neubau einer Wege und Spartenbrücke
E5410006654U
Ludwig-Erhard-Brücke
Die Maßnahme wurde teilweise aus der Pauschale für Generalinstandsetzung finanziert.
E5410007004U
Fußgängerbrücke nördlich der Friedrich-Löffler-Straße über den NW-Ring, BW 1.215: Sanierung
E5410006844U
Brücke Götzenweg über die Erlanger Straße, BW 1.081, Sanierung
356
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
E5410006994U
Maxbrücke BW 1.016, Sanierung
51
P5415100000U
Straßenbeleuchtung KAG-Maßnahmen (Pauschale)
1) Verbesserungen an Straßenbeleuchtungsanlagen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz und nach der
vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind.
2) keine
3) Kostenannahme/-schätzung
4) Beiträge nach Art. 5 KAG
52
P5415200000U
Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. 4 eigene (Pauschale)
1) Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von
Telekom-, und N-ERGIE-Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich 3 bis 4 eigenen Beleuchtungsanlagen.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
357
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
53
P5415300000U
Schaffung von Stellplätzen (Pauschale)
1) Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen
Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden.
Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62
ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Stellplatzgelder
54
P5515400000U
Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale)
1) Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote geschaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3
Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Spenden
56, 57
P5515600000U, P5515700000U
Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb
1) Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender
Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl
für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen.
2) keine
3) Kostenschätzung/detaillierte Kostenberechnung
4) keine
358
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
58
P5515800000U
Bau und Generalsanierung von Spielhöfen (Pauschale)
- Gegenseitig deckungsfähig mit MIP-Nr. P5515900000U. -
1) Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Beschlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten vielfach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher
realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interessierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch
Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
59
P5515900000U
Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung
- Gegenseitig deckungsfähig mit MIP-Nr. P5515800000U -
- Seit dem Haushaltsjahr 2009 sind jährlich 100.000 € zweckgebunden für die Verbesserung von Ballspielangeboten. –
- Veranschlagung der Gelder für die Laut!-Initiative konsumtiv. Konzernsystematisch bedingt sind Maßnahmen
für die Laut!-Initiative künftig im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. -
1) Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept.
Aufstockung der Mittel seit 2014 um 110.000 € auf 500.000 €, um Maßnahmen des Partizipationsprojektes
"laut!" für Jugendliche umsetzen zu können.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
359
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
60
P5516000000U
Kleingartenanlagen (Pauschale)
1) Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanlagen entfällt.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
74
P5417400000U
Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)
Siehe Erläuterung bei Pauschale 36, die Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig.
76
P5517600000U
Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale)
1) Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg (u. a. an
der Bertolt-Brecht-Schule, am Sigena-Gymnasium, am Schulzentrum Südwest, am Neuen und am Melanchthon-Gymnasium sowie Rasenspielfelder an der Adalbert-Stifter-Schule) besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
360
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):
27
P4212700000Z
Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen (Pauschale)
1) Zum Bau vereinseigener Sportstätten in Form von Freisportanlagen (Spielfelder, Leichtathletikanlagen), Turnund Sporthallen und Funktionsgebäuden (Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume), ferner für Großreparaturen
an bestehenden Anlagen von Nürnberger Sportvereinen und Beschaffungen, für Investitionen Dritter an Stelle eigener Maßnahmen.
2) keine
3) Kostenannahme/Kostenschätzung
4) keine
29
P2432900000U
EDV-Pauschale für alle Nürnberger Schulen
1) Für die EDV-Ausstattung, einschließlich Mobiliar und Baumaßnahmen, von Schule und Verwaltung: Aufgrund
der technischen Überalterung und eines erhöhten Verschleißes aufgrund intensiver Nutzung müssen jährlich
ca. 1.400 PC-Arbeitsplätze neu eingerichtet werden, um den Status quo halten zu können. Aufgrund von
Lehrplanänderungen im Zusammenhang mit dem G8 sind zusätzliche EDV-Arbeitsplätze erforderlich.
2) Höhere Ansätze ab 2015 in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf; 2016 sind 250 T€ für die Vernetzung
zweckgebunden. Exaktere Aufteilung in konsumtive und investive Bestandteile.
3) -
4) Eingehende Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend– im Bereich der beruflichen
Schulen werden FAG-Mittel beantragt.
31
P1113100000U
Pauschale FAG 15 plus
Aus dem Sonderförderprogramm „Pauschale FAG15“ plus werden zu gegebener Zeit die konkret daraus finanzierten Einzelmaßnahmen herausgelöst.
361
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
35
P2103500000U
Pauschale zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von
BA/NOS)
1) An zahlreichen Schulen treten gravierende Sicherheitsmängel auf, die aufgrund von verschiedenen Auflagen
Zug um Zug beseitigt werden müssen. Siehe auch Erläuterungen zu den MIP-Einzelmaßnahmen 00164 –
00173, 00218 und 00605 – 00607.
2) Aufteilung der Pauschale auf konkrete Maßnahmen.
3) Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (für Einzelmaßnahmen über 100.000 Euro).
70
P2107000000U
Schulbaumaßnahmen (Pauschale)
Mittel für künftige Schulbaumaßnahmen, die durch die WBG-KOMMUNAL GmbH ausgeführt werden sollen. Zu
gegebener Zeit werden die Einzelmaßnahmen aus der Pauschale herausgelöst.
75
P2317500000U
Pauschale Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen
Die Mittel sind ab 2015 wieder als MIP-Pauschale eingeplant.
362
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat I:
01
P1110100000U
Pauschale: Einführung neuer DV-Verfahren
1) Zur Abwicklung von Geschäftsprozessen in elektronischer Form ist der Einsatz neuer Techniken erforderlich.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Informationstechnik in der Stadtverwaltung werden immer mehr
Geschäftsprozesse in elektronischer Form erledigt. In diesem Zusammenhang sind bestehende und künftige
Systeme aber auch die Sicherheitsanforderungen anzupassen. Dazu ist der Einsatz von neuen Techniken erforderlich.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
363
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat II:
21
P5532100000U
Friedhofsverwaltung: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale)
1) Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Friedhofsverwaltung“ unter
500 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsgerecht.
2) Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt.
3) nicht relevant
4) keine
364
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat III:
08
P5540800000U
Landschaftsschutzmaßnahmen mit Biotopverbund (Pauschale)
1) Grunderwerbsmittel für Maßnahmen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten.
2) keine
3) Kostenannahme bzw. Kostenanschlag
4) keine
73
P5547300000U
Ertüchtigung und Herstellung von Ökokontoflächen (Pauschale)
1) Im Ökokonto der Stadt Nürnberg waren mit Stand 31.12.2012 ca. 34 Hektar als ökologische Ausgleichsflächen enthalten. Für den Aufbau wurden Mittel im MIP in Höhe von 3 * 300 T€ zwischen 2006 und 2008 bereit
gestellt. Die mit diesen Mitteln hergestellten Flächen wurden zwischenzeitlich zu 83% für Bauleitplan- und
andere städtische Verfahren (z.B. Frankenschnellweg, U3 nach Gebersdorf) zur Verfügung gestellt. Rund
600 T€ mussten bislang aus dem sog. Ökokonto vorfinanziert werden, da die fraglichen Verfahren noch keine
Rechtskraft erlangt haben.
Damit stehen nicht mehr ausreichend Mittel zu Verfügung, um neue Ökokontoflächen für den rechtlich erforderlichen externen naturschutzfachlichen Ausgleich und Ersatz zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund
ist es erforderlich die Finanzierung in Höhe von jährlich 300 T€ wieder aufzunehmen um auch künftig „Ökopunkte“ für städtische Vorhaben und Bauleitplanverfahren im bisherigen Umfange und hinsichtlich der beschlossenen (AfS 12/2011, 11/2012) Entwicklungsziele für Wohnen und Gewerbe bereitstellen zu können.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
365
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat IV:
09
P2520900000U
Museen der Stadt Nürnberg: Pauschale für den Ankauf von Sammlungsgegenständen
1) Für Sammlungsankäufe der Museen der Stadt Nürnberg; Pauschale für den Ankauf erhaltungswürdiger Gegenstände.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
366
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat V:
62
P3656200000Z
Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger
(Pauschale)
- Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. -
1) Aufgrund des BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Baukostenzuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder
die Erweiterung anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, außerdem werden durch die Stadt Nürnberg 50 % der sogenannten Überhangkosten
(Unterschiedsbetrag zwischen zuwendungsfähigen und tatsächlich entstehenden Baukosten) nach einem
Kriterienkatalog übernommen.
Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf
den Besuch einer Tageseinrichtung.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Zuweisungen nach FAG.
367
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
79
E3657900000U
Hortnotprogramm
- Änderung der Auftragsnummer von Einzelmaßnahme auf Pauschale. Es wurden bereits 2014 einige Maßnahmen finanziert. Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen des Hortnotprogrammes sind gegenseitig
deckungsfähig. Mittel werden vorbehaltlich der Kostenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt bereitgestellt. -
1) Die Stadt Nürnberg reagiert auf das Fehlen von Plätzen der Betreuung von Grundschulkindern mit einem
vierten Notprogramm für das Betriebsjahr 2014/2015. In den Horten der Stadt Nürnberg standen dieses Jahr
ca. 1.170 freien Plätzen insgesamt ca. 1.920 Anmeldungen gegenüber.
Die gesamtstädtische Versorgungquote für Schulkinder in den Kinderhorten und Häusern für Kinder liegt derzeit bei knapp 39 Prozent. Diese positive Entwicklung ist auf den kontinuierlichen Hort-Ausbau und auf die
Hort-Notprogramme seit 2011 zurückzuführen.
Das Hortnotprogramm sieht vor Zentralhort Süd, Container, Erweiterungen und Instandhaltungsmaßnahmen;
die Gelder für die Einzelmaßnahmen werden im Vollzug aufgeteilt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach FAG
Einzelmaßnahmen über 500.000,00 EUR
– Maßnahme-Nr. 00280, 00282, 00638 und 00641 -
E3650028000U Kiho Johannes-Brahms-Str., Umsetzung Container „Am Thoner Espan“
E3650028200U Kiho Zugspitzstr. – Zentralhort Langwasser
E3650063800U Welserstraße: 4-gruppiger Hort (Zentralhort)
E3650064100U Erricht. 4-grp. Zentralhort, Fürreuthweg, Zentralhort Süd - Container
Einzelmaßnahmen unter 500.000,00 EUR
– Maßnahme-Nr. 00095, 00096, 00634 - 00637 -
E3650009500U Neunhofer Hauptstr. 71
E3650009600U Kiho Van-Gogh-Str. / An der Radrunde (Container)
E3650063400U Heroldsberger Weg 42: Umb. Hausm.whg
E3650063500U Kiho Am Thoner Espan (Schulräume), Nutzung der Schulräume Interim
E3650063600U Kiho Merseburger Str. 3 (Zentralhort)
E3650063700U Kiho Dorfäckerstr. 26, Anmietung Erweiterung
Weitere Maßnahmen wie z. B. Kalchreuther Str. 130 (Umbau Hausmeisterwohnung), Reutleser Str. 6 (Umbau
von Räumen) würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert.
368
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat VI:
64
P1116400000U
Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen
(Pauschale)
1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten.
Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereitgestellt werden.
Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende
Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind
10 % zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit
2014 wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
369
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
65
P5476500000U
U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungmaßnahmen (Pauschale)
- Bei Einsatz von Stellplatzmitteln entsprechende Verringerung der städtischen Mittel; zusätzliche Zuschüsse
erhöhen die Auszahlungsansätze. -
1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (einschließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft
dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit
der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.
Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau
der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer bereits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit mit den unter dieser MIP-Nr. bereitgestellten Mitteln bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in
ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht
wirtschaftlich ist
Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversorgung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen. Ab 2014 Erhöhung aufgrund Erhebungen von UB und VAG zum Erneuerungsbedarf.
2) keine
3) Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung
4) Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben.
370
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat VII:
02
P1110200000U
Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale
1) Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
10
P1111000000U
Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)
1) Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den
Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner/die Geschäftspartnerin nur im Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwandes für den Erwerb von Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb
zugute.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
371
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
11
P1111100000U
Mehrzuteilungen an Bauland bei Umlegungen gem. BauGB (Bodenordnung); Pauschale
1) LA erhält bei Baulandumlegungen durch Geo in fast allen Fällen Mehrzuteilungen an Bauland, die in Geld zu
entschädigen sind. Der gesamte Aufwand für die Mehrzuteilung an Bauland bei Umlegungen nach dem
BauGB kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock zugute und wird damit zur Finanzierung von weiterem Grunderwerb frei.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
12
P1111200000U
Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale)
1) Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemeinden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen
städtebaulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
13
P1111300000U
Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale)
1) Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß
den Bescheiden des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg finanziert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
372
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
14
P5221400000U
Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale
Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 16 "Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau
(Darlehen) - Pauschalansatz"
1) Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist durch eine Ungleichgewichtigkeit auf den Teilmärkten
geprägt. Während im hochwertigen Wohnungsteilmarkt eine Marktsättigung eingetreten ist und auch der
Nachfragedruck für Wohnungen mittlerer Preisklassen nachgelassen hat, besteht nach wie vor ein Defizit an
bezahlbaren Wohnungen für Haushalte, die sich ohne öffentliche Hilfe nicht mit Wohnraum versorgen können. Es wird angenommen, dass sich das Wohnungsangebot in diesem Sektor durch das Auslaufen der bestehenden Belegungsbindungen weiter verringert, während die Nachfrage durch zunehmende ökonomische
Spaltung unserer Gesellschaft – und hiervon sind insbesondere Kinderreiche, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und alte Menschen betroffen – wächst.
Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zu den Wohnungsbauförderungsmitteln
des Bundes und des Freistaates Bayern erforderlich, um tragbare Mieten und Belastungen zu erzielen. Ohne
Einsatz städtischer Mittel können die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
15
P5221500001Z
Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte (Pauschale):
Sicherung von Belegungsbindungen und Vorkaufsrechten, Verlustausgleiche und Sonderprojekte
Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 17 „Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschalansatz)“
1) Der Fonds wurde im Jahr 1986 geschaffen, um über ein flexibles Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Zielsetzungen verfügen zu können. Die Mittel werden insbesondere zur Sicherung von Belegungsbindungen preisgünstiger Wohnungen und für Sonderaufgaben eingesetzt. Durch Rücklagenbildung und Zufluss
nicht verbrauchter Mittel wird seit 1998 eine flexiblere Finanzierung von Projekten ermöglicht; Veräußerungserlöse fließen in den Fonds zurück.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
373
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
16
P5221600000U
Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) -
Pauschalansatz
Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 14 "Städt. Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau) -
Pauschalansatz“
1) In Nürnberg ist der soziale Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes nicht finanzierbar. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke
erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Verkaufspreis auf
ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit
werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Verkehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
17
P5221700001Z
Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale)
Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 15 „Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte -
Pauschalansatz“
1) Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von
Familieneigenheimen und –wohnungen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen nach Einkommensgrenzen abgestuften Zuschuss zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in
Form der „Ökozulage“. Die Abstufung des Zuschusses nach Einkommensgruppen ist in Angleichung der
städtischen Förderrichtlinien an die staatliche Förderung zum 01.05.2008 entfallen (Stadtplanungsausschuss
vom 03.04.2008) und wurde durch einen einheitlichen Betrag von 7 T€ ersetzt. Es können jährlich rund 60
Eigenheime gefördert werden.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
374
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
18
P5711800000U
Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale)
1) Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflächen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch
voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von
Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
19
P5711900000U
Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale)
1) Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innenstadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogrammes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
20
P5732000000U
Märkte: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale)
1) Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Märkte“ unter 500 T€ mit
eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsgerecht.
2) Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt.
3) nicht relevant
4) keine
375
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
66
P1116600000U
Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen
1) Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Ersatzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein
werden, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
376
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen:
03
P6120300000B
Baupauschale (allgemeiner Hochbau)
Ab 2015 ist die Pauschale zur Modernisierung von Fachunterrichtsräumen an Schulen (aufgeteilt in konsumtive
und investive Bestandteile) wieder im MIP gesondert veranschlagt.
Reduzierung der konsumtiven Mittel ab 2015 um jeweils 135 T€ wegen Haushaltskonsolidierung; jedoch Erhöhung ab 2015 um 500 T€ jährlich für Schultoilettensanierung.
Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall
jeweils unter 500 T€. EUR) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im
Ergebnishaushalt veranschlagt.
04
P6120400000P
Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter
Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
Aufteilung entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung.
- Bewegliches Vermögen: Anlagegüter mit einem Netto-Anschaffungswert von über 1.000 EUR. Individuelle
Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von 150 bis 1.000 EUR.
Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner Gegenstände
werden dabei nicht berücksichtigt.
05
P6120500000P
Pauschale bewegliches Vermögen (externe Kostendecker)
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung und Marktamt und Landwirtschaftsbehörde).
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
377
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
06
P6120600000Z
Pauschale für Investitionszuschüsse
1) Für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler.
2) Erhöhung der Pauschale aufgrund höheren Bedarfs.
3) nicht relevant
4) keine
07
P1110700000U
Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen
Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei
dieser Pauschale veranschlagt. 2015: 2.240 T€ für WBG KOMMUNAL und 915 T€ für SÖR.
Mittel, um Planungen (Kostenermittlung, Bedarfsermittlung etc.) für bislang im MIP nicht finanzierte Maßnahmen
durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen
anfallen können, zunächst hier veranschlagt.
63
P4116300000Z
Klinikum:
a) Anteilsbetrag gem. Art. 10 b FAG (Pauschale)
b) Nicht förderfähige Kosten (Pauschale)
Die örtliche Beteiligung entfällt künftig.
378
Hochbau-Baupauschale 2015 - Berichtigte Liste (geändert bei den Bauverwaltungskosten gem. MIP-Antrag Nr. 68, Beilage 5.1)
119.99
. . ____lfd. Nr.
. ________Geschäftsbereich
Im BVA vom 03.06.2014
beschlossen Änderungsantrag:
(Entwurfsstand):
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/
Gebäude ID Maßnahme investiv =I
konsum=K
BgA -
Steuerkennzeichen
Kostenberechnungen
inkl. H-Honorar in EUR
Kostenberechnungen
in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen
inkl. BVK in EUR
Architekten- u.
Ingenieruleistungen
2. BM
015.1 2. BM BA/N Neunhofer Hptstr. 73 113/890 Turnhalle Sanierung der Duschen K 402S - GR/FO 173.000 163.000 14.181 177.181 Vergabe Extern
015.2 2. BM Sps Adolf-Braun-Str. 60 556/18 Sportanlage Muggenhof: Sanierung der Waschanlagen und
Heizngsanlage K 5602- 4M/70 192.000 167.000 14.529 181.529 Vergabe Extern
015.3 2. BM FW Veilhofstr. 30 317/1296 FW 2, Fassadensanierung K 0000 90.000 78.872 17.904 96.776 Eigenregie H
Summe Bereich 2. BM 455.000 455.486
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/
Gebäude ID Maßnahme investiv =I
konsum=K
BgA -
Steuerkennzeichen
Kostenberechnungen
inkl. H-Honorar in EUR
Kostenberechnungen
in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen
inkl. BVK in EUR
Architekten- u.
Ingenieruleistungen
3. BM
015.4 3. BM SchA/B verschiedene Gebäude Pauschale für Toilettensanierungen K 0000 500.000 423.729 96.186 519.915 Eigenregie H
015.5 3.BM SchB Äußere Bayreuther Str.8 65/77 Anlage 6, Kfz Halle, Erneuerung des Lüftungszentralgerätes K 0000 232.000 222.900 19.392 242.292 Vergabe Extern
015.6 3.BM SchA Saarbrückener Str. 26 128/1092 HS, Sanierung Blechdach K 5202 - 00 105.000 94.080 21.356 115.436 Eigenregie H
015.7 3.BM SchA Innerer Laufer Platz 94/722 Willstätter Gymnasium: Fenstererneuerung Ostfassade K 0000 475.000 475.000 41.325 516.325 Vergabe Extern
015.8 3.BM SchA Thusneldastraße 5 061/923 Dachsanierung Bieberschwanzdeckung K 0000 475.000 475.000 107.825 582.825 Eigenregie H
015.9 3.BM SchA Leerstetterstr.3 102/2087 Turnhalle, Sanierung Flachdach K 402S - GR/FO 155.000 138.593 31.461 170.054 Eigenregie H
015.10 3.BM SchB Äußere Bayreuther Str.8 65/78 BBZ Erneuerung Turnhallenboden K 402S - GR/FO 392.000 355.946 80.800 436.746 Eigenregie H
015.11 3.BM SchA Hummelsteiner Weg 25 92/555 Flachdachsanierung Verwaltungsbereich, Musiksaal K 0000 300.000 267.633 60.753 328.386 Eigenregie H
015.12 3. BM SchA Tetzelgasse 20 140/1232 JSG Altbau, Südostflügel, Erneuerng Dacheindeckung K 0000 480.000 461.383 40.140 501.523 Vergabe Extern
015.13 3.BM SchA Ambergerstr.25 32/7 Erneuerung Fenster, Nordfassade, Süd- und Westfassade K 0000 490.000 435.449 98.847 534.296 Eigenregie H
015.14 3.BM SchB Pilotystraße 4 117/862 Sanierung der Duschen und Umkleiden Turnhalle K 402S – GR/FO 160.000 134.695 30.576 165.271 Eigenregie H
Summe Bereich 3. BM 3.764.000 4.113.069
. . ______Jahr
379
Hochbau-Baupauschale 2015 - Berichtigte Liste (geändert bei den Bauverwaltungskosten gem. MIP-Antrag Nr. 68, Beilage 5.1)
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/
Gebäude ID Maßnahme investiv =I
konsum=K
BgA -
Steuerkennzeichen
Kostenberechnungen
inkl. H-Honorar in EUR
Kostenberechnungen
in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen
inkl. BVK in EUR
Architekten- u.
Ingenieruleistungen
Ref. I
115.1 Ref.I OrgA verschiedene Gebäude Rathauspauschale, Baumaßnahmen im Rathausbereich K 0000 100.000 86.207 19.569 105.776 Eigenregie H
115.2 Ref I OrgA verschiedene Gebäude IuK-Gebäudeverkabelung / Inhouse (Pauschale) K 0000 200.000 166.667 37.833 204.500 Eigenregie H
115.3 Ref I OrgA Burgstraße 4 183/1234 Fenstersanierung Innenhof K 0000 323.000 304.000 26.448 330.448 Vergabe Extern
115.4 Ref I OrgA Burgstraße 4 183/1234 Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage I 0000 310.000 241.000 20.967 261.967 Vergabe extern
115.5 Ref I OrgA Theresienstr. 1 253/1234 Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage I 0000 309.000 240.000 20.880 260.880 Vergabe extern
Summe Referat I 1.242.000 1.163.571
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/
Gebäude ID Maßnahme investiv =I
konsum=K
BgA -
Steuerkennzeichen
Kostenberechnungen
inkl. H-Honorar in EUR
Kostenberechnungen
in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen
inkl. BVK in EUR
Architekten- u.
Ingenieruleistungen
Ref. IV
415.1 Ref IV KuF Michael-Ende-Str. 17 185 /1764 KinderKulturzentrum, Austausch der Fenster und Fassadenanstrich,
Südost- und Südwestfassade K 0000 100.000 87.664 19.900 107.564 Eigenregie H
415.2 Ref. IV KuKuQ Königstr. 93 163/2275 Künstlerhaus: Einbau Kinosaal 2, Filmhauskino I 4183 – 4M/70 472.000 425.259 36.998 462.257 Vergabe Extern
Summe Referat IV 572.000 569.820
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/
Gebäude ID Maßnahme investiv =I
konsum=K
BgA -
Steuerkennzeichen
Kostenberechnungen
inkl. H-Honorar in EUR
Kostenberechnungen
in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen
inkl. BVK in EUR
Architekten- u.
Ingenieruleistungen
Ref. V
515.1 Ref. V SHA Großweidenmühlstr. 33/43 500/412 Männerwohnheim, Dachsanierung mit Einbau von
Dachflächenfenstern K 0000 310.000 294.000 25.578 319.578 Vergabe Extern
515.2 Ref. V J Saarbrückener Str. 26 528/1094 Kindergarten, Erneuerung der Fenster und Türen K 0000 120.000 107.410 24.382 131.792 Eigenregie H
Summe Referat V 430.000 451.370
380
Hochbau-Baupauschale 2015 - Berichtigte Liste (geändert bei den Bauverwaltungskosten gem. MIP-Antrag Nr. 68, Beilage 5.1)
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/
Gebäude ID Maßnahme investiv =I
konsum=K
BgA -
Steuerkennzeichen
Kostenberechnungen
inkl. H-Honorar in EUR
Kostenberechnungen
in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen
inkl. BVK in EUR
Architekten- u.
Ingenieruleistungen
Ref. VI
615.1 Ref. VI verschiedene Gebäude Pauschale zur Behebung sicherheitsgefährdender Zustände K 0000 190.000 163.793 37.181 200.974 Eigenregie H
615.2 Ref. VI SÖR Lorenzer Str. 30 238/759 Einbau von Brandschutztüren in Treppenräumen I 0000 237.000 223.000 19.401 242.401 Vergabe Extern
615.3 Ref. VI SÖR Bauhof 9 172/68 Einbau eines Plattformliftes, WC-Sanierung und Einbau einer
behindertengerechte WC-Anlage im EG I 0000 150.000 134.780 30.595 165.375 Eigenregie H
Summe Referat VI 577.000 608.750
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/
Gebäude ID Maßnahme investiv =I
konsum=K
BgA -
Steuerkennzeichen
Kostenberechnungen
inkl. H-Honorar in EUR
Kostenberechnungen
in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen
inkl. BVK in EUR
Architekten- u.
Ingenieruleistungen
Ref. VII
715.1 Ref. VII ML Bayernstr. 98 709/1787 Volksfestplatz, Austausch von 20 Niederspannungsverteilern K 7201 - 4M/70 160.000 133.500 30.305 163.805 Eigenregie H
715.2 Ref. VII LA Bayernstr. 110 511/73 Kongresshalle Bereich Dokuzentrum: Instandsetzung der
Natursteinfassade K 4102 - 00 400.000 349.012 79.226 428.238 Eigenregie H
Summe Referat VII 560.000 592.042
Im BVA vom 03.06.2014
beschlossen
(Entwurfsstand):
Änderungsantrag
2015
nur konsumtiv
Änderungsantrag
2015
nur investiv nachrichtlich:
Bedarfstragend.
Ref.
Kostenberechnungen
inkl. H-Honorar in EUR
Kostenberechnungen
ohne BVK in EUR:
nur konsumtiv
Kostenberechnungen
inkl. BVK in EUR:
nur investiv
Kostenberechnungen
inkl. BVK in EUR:
alle Maßnahmen
28 Maßnahmen
2. BM 455.000 408.872 0 455.486 11 Vergabe
3.BM 3.764.000 3.484.408 0 4.113.069 61% Eigenanteil
Ref. I 1.242.000 556.874 522.847 1.163.571 39% Vergabel
Ref. IV 572.000 87.664 462.257 569.820
Ref. V 430.000 401.410 0 451.370
Ref. VI 577.000 163.793 407.776 608.750
Ref. VII 560.000 482.512 0 592.042
7.600.000
Gesamtsumme im MIP neu laut Änderungsantrag (gerundet) 5.586.000 1.393.000 6.979.000
381