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Planungsgrundlagen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
J.1 Planungsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr.
Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im
Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig
drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem
und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren
zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung
auszulösen.
Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen
und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit
Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum
vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die
mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges
Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des
Stadtrates.
Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten
über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal,
Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert
und die Bedeutung des Finanzplans aus.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der
Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der
Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen
längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer
und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt
möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzplanung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Entwicklung angepasst.
Ausgangslage
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf
der Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2015 und
des Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die
Jahre 2015 - 2018 entwickelt und grundsätzlich anhand
der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2014 fortgeführt.
Im Haushaltsplan für 2015 wurden alle Möglichkeiten der
Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse
des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt.
Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten
Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und
Auszahlungen der Jahre 2016 und Folgende wurden auf
der Basis des Haushaltsplans 2015 und des Mittelfristigen Investitionsplans 2015 - 2018 fortgeschrieben und -
soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit
einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 2,5 %
für die Jahre 2016, 2017 und 2018 gesteigert.
Mittelfristige Ergebnisplanung
Steuern
Die Steuererträge wurden – mit Ausnahme der Grundsteuer B - anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2014 fortgeschrieben. Die Grundsteuer B wurde für die Jahre 2016
– 2018 auf dem Niveau von 2015 belassen.
2016 2017 2018
Grundsteuer A 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Gewerbesteuer 3,3 % 3,2 % 3,2 %
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
5,4 % 5,4 % 5,2 %
Gemeindeanteil am
Aufkommen der
Umsatzsteuer
3,2 % 3,1 % 3,1 %
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Wegen der voraussichtlichen Entlastungswirkung durch
das Bundesteilhabegesetz ab 2018 wurde der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zusätzlich um weitere 20
Mio. € in 2018 angehoben.
Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen
Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird
im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt:
- in Mio. € - 2016 2017 2018
Schlüsselzuweisungen 186,7 193,9 201,7
Zuweisungen zum
Verwaltungsaufwand
17,1 17,5 17,9
Zuweisung Land/Grunderwerbsteuer insgesamt
23,3 23,9 24,4
Familienleistungsausgleich
20,5 21,1 21,8
Erträge aus Zuweisungen
und Zuschüssen insgesamt
420,4 435,5 449,9
Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2016 bis 2018 wurde jeweils der Gesamtsteigerungssatz aller Steuereinnahmen der „alten“ Bundesländer
gemäß den Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2014 zugrunde gelegt. Diese Annahme ist dadurch begründet, dass davon ausgegangen wird, dass die p.a. zu verteilende Gesamtsumme
der Schlüsselzuweisungen proportional zu den Steuereinnahmen des Freistaates wachsen wird. Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Zuweisungen
vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbssteuer nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der
angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundlagen der
Annahmen und Orientierungsdaten“) fortgeschrieben. Bei
der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsausgleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steuerschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der
Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als
Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des
Familienleistungsausgleichs ein erhöhter Anteil an der
Umsatzsteuer zusteht.
Bei den Zuweisungen vom Land sind auch die Anteilsfinanzierungen des Freistaats an den Betriebskostenzuschüssen der Kindertageseinrichtungen von freien Trägern enthalten.
Diese wurden - analog zur Planung der Betriebskostenzuschüsse - aufgrund des fortschreitenden Ausbaus der
Kinderbetreuung leicht überdurchschnittlich gesteigert.
Bei den Erstattungen ist im gesamten Finanzplanungszeitraum die Übernahme der Aufwendungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsgeminderten durch den
Bund in voller Höhe eingeplant.
Durch die voraussichtliche Erhöhung der Erstattungsquoten durch den Bund für die Kosten der Unterkunft (SGB
II) ist ab 2018 mit zusätzlichen 20 Mio. € zu rechnen.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für
Investitionen
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden
analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrieben.
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die
aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate
von 3,5 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich
aus folgenden Faktoren zusammen:
Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttogehaltssumme je Beschäftigten um 3,0 % p.a.
gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2014 für die Jahre
2016 bis 2018.
Bedingt durch den sukzessiven Ausbau der
Kinderbetreuung und des Schulwesens ist mit
einem weiteren Anstieg der Personalaufwendungen in Höhe von 0,5 % p.a. zu rechnen.
Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden hingegen nur
mit der vom Arbeitskreis Steuerschätzung angenommen
Steigerungsrate von 3,0 % fortgeschrieben.
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Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich
nicht im Ergebnisplan aus (siehe Neutralisation der Versorgungszahlungen).
Auch die ergebniswirksamen Planwerte in Bezug auf die
Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen)
wurden mit 3,5 % für die aktiven Beschäftigten und mit
3,0 % Steigerung für die Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger in den Planjahren 2016 bis
2018 festgesetzt.
Abschreibungen
Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Vermögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2015 – 2018
geplanten Investitionen.
Transferaufwendungen
Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein
Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2016 bis
2018 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der
durchschnittlichen Steigerung der letzten 5 Jahre. Auch
für die Bezirksumlage wurde daher mit diesem Faktor
hochgerechnet.
Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen
abweichende Steigerungssätze verwendet:
Die Betriebskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger wurden (wie bereits die entsprechenden
zweckgebundenen Zuweisungen vom Freistaat) leicht
überdurchschnittlich erhöht, um die auch weiterhin vorhandene Ausbaudynamik in diesem Bereich abzubilden.
Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der
derzeitigen Gesetzeslage aufgrund der in den Planjahren
2016 bis 2018 veranschlagten Gewerbesteuererträge
berechnet.
Die Verlustausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad, FSN
und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städtischen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) in den
Jahren 2016 bis 2018 wurden in Abstimmung mit dem
Finanzreferat geschätzt.
Haushaltskonsolidierung
Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiterhin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs
der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu
erreichen. Insgesamt sind derzeit noch Konsolidierungsmaßnahmen aus früheren Jahren im Umfang von ca. 6,6
Mio. € in der verwaltungsmäßigen Umsetzung.
Es wird davon ausgegangen, dass von der Gesamtsumme im Jahr 2016 5 Mio. € kassenwirksam umgesetzt
wurden. Ab dem Jahr 2017 wird unterstellt, dass der
komplette Gesamtbetrag kassenwirksam eingespart
wurde. Diese Einsparvorgaben wurden im Zahlenwerk
jeweils bei den Positionen „Personalaufwendungen“ bzw.
„Personalauszahlungen“ aufwandsmindernd in Abzug
gebracht.
Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2016
bis 2018 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberechnung bis Ende 2018 geplant. Die voraussichtlichen
Darlehensaufnahmen in den Jahren 2015 bis 2018 wurden mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis
berücksichtigt.
Mittelfristige Finanzplanung
Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionsprogramm
Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen
des Mittelfristigen Investitionsplans 2015 - 2018. Dieser
basiert auf dem heutigem Preisniveau, jedoch wurde in
die Finanzplanung 2016 - 2018 eine Preissteigerungsreserve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren
Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen
Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukostensteigerungen (orientiert an der angenommenen Teuerungsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde
im Zahlenwerk bei der Position „21 – Auszahlungen für
Baumaßnahmen“ eingefügt und in folgender Höhe angesetzt:
- in Mio. € - 2016 2017 2018
Preissteigerungsreserve 5,6 10,3 12,2
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Der MIP sieht (ohne die Preissteigerungsreserve) folgendes Investitionsvolumen vor:
- in Mio. € - 2016 2017 2018
Auszahlungen
(inkl. Kostendecker)
230,0 215,0 174,0
./. Einzahlungen 101,6 112,4 96,9
= Städtische Mittel
(Ø 102,7Mio € p.a.)
128,4 102,6 77,1
Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanjahren
619,0 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr
(593,6 Mio. €) sind dies 25,4 Mio. € mehr.
Verschuldung
Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per
31.12.2013 auf 1.207,2 Mio. € (inklusive Anleihe). Unter
Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus PPP-Verträgen
betrug die Verschuldung zu oben genanntem Stichtag
1.256,2 Mio. €.
Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe - (absolute
Werte in Mio. €) (Stand jeweils zum 01.01. des jeweiligen Jahres)
Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzplanungszeitraum ist in den Jahren bis 2017 wieder mit
einem Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt zu
rechnen. Erst ab 2018 kann voraussichtlich mit einem
Überschuss in der laufenden Verwaltungstätigkeit gerechnet werden, der ausreicht, neben den benötigten
Eigenmitteln für die Investitionen auch die Altschulden in
geringem Umfang abzubauen.
Allerdings ist die dargestellte Entwicklung der Verschuldung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in
der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orientierungsdaten auch tatsächlich so eintreten.
Auf Basis der Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung
wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbetriebe, mit PPP-Verträgen) wie folgt entwickeln:
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