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Planungsgrundlagen

Haushalt 2015 · Seiten 2–5 · Seiten 2–5 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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J.1 Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayeri￾schen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs￾jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Pro￾grammcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Ge￾gensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen. Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates. Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushalts￾politische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzpla￾nung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Ent￾wicklung angepasst. Ausgangslage Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf der Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2015 und des Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre 2015 - 2018 entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschät￾zung vom November 2014 fortgeführt. Im Haushaltsplan für 2015 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kas￾senwirksamkeit berücksichtigt. Grundlagen der Annahmen und Orientie￾rungsdaten Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Jahre 2016 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplans 2015 und des Mittelfristi￾gen Investitionsplans 2015 - 2018 fortgeschrieben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 2,5 % für die Jahre 2016, 2017 und 2018 gesteigert. Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern Die Steuererträge wurden – mit Ausnahme der Grund￾steuer B - anhand der Orientierungsdaten des Arbeits￾kreises Steuerschätzung vom November 2014 fortge￾schrieben. Die Grundsteuer B wurde für die Jahre 2016 – 2018 auf dem Niveau von 2015 belassen. 2016 2017 2018 Grundsteuer A 0,0 % 0,0 % 0,0 % Gewerbesteuer 3,3 % 3,2 % 3,2 % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 5,4 % 5,4 % 5,2 % Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer 3,2 % 3,1 % 3,1 % 210 Wegen der voraussichtlichen Entlastungswirkung durch das Bundesteilhabegesetz ab 2018 wurde der Gemein￾deanteil an der Umsatzsteuer zusätzlich um weitere 20 Mio. € in 2018 angehoben. Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: - in Mio. € - 2016 2017 2018 Schlüsselzuweisungen 186,7 193,9 201,7 Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand 17,1 17,5 17,9 Zuweisung Land/Grund￾erwerbsteuer insgesamt 23,3 23,9 24,4 Familienleistungs￾ausgleich 20,5 21,1 21,8 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen insge￾samt 420,4 435,5 449,9 Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jah￾ren 2016 bis 2018 wurde jeweils der Gesamtsteigerungs￾satz aller Steuereinnahmen der „alten“ Bundesländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steu￾erschätzung vom November 2014 zugrunde gelegt. Die￾se Annahme ist dadurch begründet, dass davon ausge￾gangen wird, dass die p.a. zu verteilende Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen proportional zu den Steuer￾einnahmen des Freistaates wachsen wird. Die Zuwei￾sungen zum Verwaltungsaufwand und die Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grund￾erwerbssteuer nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten“) fortgeschrieben. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsaus￾gleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steu￾erschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht. Bei den Zuweisungen vom Land sind auch die Anteilsfi￾nanzierungen des Freistaats an den Betriebskostenzu￾schüssen der Kindertageseinrichtungen von freien Trä￾gern enthalten. Diese wurden - analog zur Planung der Betriebskosten￾zuschüsse - aufgrund des fortschreitenden Ausbaus der Kinderbetreuung leicht überdurchschnittlich gesteigert. Bei den Erstattungen ist im gesamten Finanzplanungs￾zeitraum die Übernahme der Aufwendungen für Grundsi￾cherung im Alter und bei Erwerbsgeminderten durch den Bund in voller Höhe eingeplant. Durch die voraussichtliche Erhöhung der Erstattungsquo￾ten durch den Bund für die Kosten der Unterkunft (SGB II) ist ab 2018 mit zusätzlichen 20 Mio. € zu rechnen. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionen Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrie￾ben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate von 3,5 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:  Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttoge￾haltssumme je Beschäftigten um 3,0 % p.a. gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuer￾schätzung vom November 2014 für die Jahre 2016 bis 2018.  Bedingt durch den sukzessiven Ausbau der Kinderbetreuung und des Schulwesens ist mit einem weiteren Anstieg der Personalaufwen￾dungen in Höhe von 0,5 % p.a. zu rechnen. Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerin￾nen und Versorgungsempfänger wurden hingegen nur mit der vom Arbeitskreis Steuerschätzung angenommen Steigerungsrate von 3,0 % fortgeschrieben. 211 Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsemp￾fängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergebnisplan aus (siehe Neutralisation der Ver￾sorgungszahlungen). Auch die ergebniswirksamen Planwerte in Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) wurden mit 3,5 % für die aktiven Beschäftigten und mit 3,0 % Steigerung für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Planjahren 2016 bis 2018 festgesetzt. Abschreibungen Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Ver￾mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungs￾zeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2015 – 2018 geplanten Investitionen. Transferaufwendungen Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2016 bis 2018 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der durchschnittlichen Steigerung der letzten 5 Jahre. Auch für die Bezirksumlage wurde daher mit diesem Faktor hochgerechnet. Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen abweichende Steigerungssätze verwendet: Die Betriebskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtun￾gen freier Träger wurden (wie bereits die entsprechenden zweckgebundenen Zuweisungen vom Freistaat) leicht überdurchschnittlich erhöht, um die auch weiterhin vor￾handene Ausbaudynamik in diesem Bereich abzubilden. Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Ge￾werbesteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der derzeitigen Gesetzeslage aufgrund der in den Planjahren 2016 bis 2018 veranschlagten Gewerbesteuererträge berechnet. Die Verlustausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städti￾schen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) in den Jahren 2016 bis 2018 wurden in Abstimmung mit dem Finanzreferat geschätzt. Haushaltskonsolidierung Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiter￾hin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu erreichen. Insgesamt sind derzeit noch Konsolidierungs￾maßnahmen aus früheren Jahren im Umfang von ca. 6,6 Mio. € in der verwaltungsmäßigen Umsetzung. Es wird davon ausgegangen, dass von der Gesamtsum￾me im Jahr 2016 5 Mio. € kassenwirksam umgesetzt wurden. Ab dem Jahr 2017 wird unterstellt, dass der komplette Gesamtbetrag kassenwirksam eingespart wurde. Diese Einsparvorgaben wurden im Zahlenwerk jeweils bei den Positionen „Personalaufwendungen“ bzw. „Personalauszahlungen“ aufwandsmindernd in Abzug gebracht. Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2016 bis 2018 wurden für die in der Vergangenheit abge￾schlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausbe￾rechnung bis Ende 2018 geplant. Die voraussichtlichen Darlehensaufnahmen in den Jahren 2015 bis 2018 wur￾den mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksichtigt. Mittelfristige Finanzplanung Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro￾gramm Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen des Mittelfristigen Investitionsplans 2015 - 2018. Dieser basiert auf dem heutigem Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2016 - 2018 eine Preissteigerungsre￾serve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukosten￾steigerungen (orientiert an der angenommenen Teue￾rungsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde im Zahlenwerk bei der Position „21 – Auszahlungen für Baumaßnahmen“ eingefügt und in folgender Höhe ange￾setzt: - in Mio. € - 2016 2017 2018 Preissteigerungsreserve 5,6 10,3 12,2 212 Der MIP sieht (ohne die Preissteigerungsreserve) folgen￾des Investitionsvolumen vor: - in Mio. € - 2016 2017 2018 Auszahlungen (inkl. Kostendecker) 230,0 215,0 174,0 ./. Einzahlungen 101,6 112,4 96,9 = Städtische Mittel (Ø 102,7Mio € p.a.) 128,4 102,6 77,1 Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanjahren 619,0 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (593,6 Mio. €) sind dies 25,4 Mio. € mehr. Verschuldung Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditver￾bindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2013 auf 1.207,2 Mio. € (inklusive Anleihe). Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus PPP-Verträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem Stichtag 1.256,2 Mio. €. Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe - (absolute Werte in Mio. €) (Stand jeweils zum 01.01. des jeweiligen Jahres) Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzpla￾nungszeitraum ist in den Jahren bis 2017 wieder mit einem Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt zu rechnen. Erst ab 2018 kann voraussichtlich mit einem Überschuss in der laufenden Verwaltungstätigkeit ge￾rechnet werden, der ausreicht, neben den benötigten Eigenmitteln für die Investitionen auch die Altschulden in geringem Umfang abzubauen. Allerdings ist die dargestellte Entwicklung der Verschul￾dung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orien￾tierungsdaten auch tatsächlich so eintreten. Auf Basis der Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbe￾triebe, mit PPP-Verträgen) wie folgt entwickeln: 213

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