← Haushaltsplan 2015 – 04_Haushaltssatzung
§ 2 Kreditaufnahmen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergBad“ für 2015 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 6.750.000 €
und in den Aufwendungen mit 12.792.905 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.953.861 €
ab.
(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“
für 2015 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 35.303.513 €
und in den Aufwendungen mit 97.127.261 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.820.000 €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 75.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf
34.000.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 3.500.000 € festgesetzt.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
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