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§ 1 Festsetzungen des Haushaltsplans

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Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2015 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende Haushaltssatzung: § 1 (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 1.667.180.308 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.664.673.320 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 2.506.988 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.616.311.962 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.562.397.507 € und einem Saldo von 53.914.455 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 82.979.200 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 187.603.200 € und einem Saldo von -104.624.000 € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 75.000.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 65.064.000 € und einem Saldo von 9.936.000 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -40.773.545 € ab. (2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2015 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 103.336 € und in den Aufwendungen mit 99.636 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 149.175.000 € ab. 4 (3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2015 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 30.350.513 € und in den Aufwendungen mit 31.690.466 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.815.041 € ab. (4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2015 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 80.777.000 € und in den Aufwendungen mit 79.239.000 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.096.000 € ab. (5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2015 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 1.490.676 € und in den Aufwendungen mit 3.986.000 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.393.884 € ab. 5

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