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012 Ertragslage

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E.2 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen, den ordentliche Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungswei￾se Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leis￾tungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die De￾ckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2016 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant: In der Haushaltsplanung 2016 weist das ordentliche Ergebnis ein Defizit von 6,8 Mio. € aus, im Vergleich zur Vorjahresplanung ein um rund 9 Mio. € schlechte￾res Ergebnis. Das Rechnungsergebnis 2014 ist insbe￾sondere aufgrund des Gewerbesteuereinbruchs ebenso negativ ausgefallen (nähere Erläuterungen hierzu fin￾den sich im Jahresabschluss 2014). Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 160,1 Mio. € oder 9,8 % an. Die or￾dentlichen Aufwendungen nehmen um 170,6 Mio. € oder 10,5 % zu, so dass sich das Ergebnis der laufen￾den Verwaltungstätigkeit auf knapp 1 Mio. € reduziert. Das Finanzergebnis fällt in der Planung 2016 um circa 1,40 Mio. € besser aus als im Vorjahr. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Ordentliche Erträge -1.797.477 -1.637.342 -1.594.457 + Ordentliche Aufwendungen 1.796.533 1.625.918 1.608.526 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -944 -11.424 14.069 + Finanzergebnis 7.723 9.127 14.970 = ordentliches Ergebnis 6.779 -2.297 29.039 15 Über den Zeitraum 2005 bis 2016 hinweg liegen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Son￾dervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen or￾dentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die orden￾tlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch orden￾tliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Wer￾ten der anderen Jahre nicht möglich. Mit dem Gewerbesteuereinbruch im Jahr 2014 lag der Aufwandsdeckungsgrad bei 99,1 %, d.h. dass die ge￾zeigten Aufwendungen nicht mehr vollständig durch Erträge gedeckt waren. Grundsätzlich erfreulich ist, dass sich der Trend mit ordentlichen Erträgen über den ordentlichen Aufwen￾dungen und somit einem positiven Aufwanddeckungs￾grad jenseits der 100%-Marke auch in den Planwerten des Jahres 2016 fortsetzt. Allerdings wird deutlich, dass sich die beiden Kurven in den Jahren 2015 und 2016 sehr angenähert haben und der Aufwandsdeckungs￾grad mit 100,7 % und 100,1 % nur noch äußerst knapp über der 100%-Marke liegt. Um einen dauerhaften Wert über 100 % zu gewährleisten, wird es notwendig, dass Stadtrat und Verwaltung gemeinsam auch weiterhin Disziplin bei den konsumtiven Ausgaben üben. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 1.100.000 1.200.000 1.300.000 1.400.000 1.500.000 1.600.000 1.700.000 1.800.000 1.900.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen (in T€) 103,7 103,3 102,4 103,2 100,7 93,8 103,2 102,8 102,2 99,1 100,7 100,1 Aufwandsdeckungsgrad = ordentliche Erträge im Verhältnis zu den ordenlichen Aufwendungen (in %) 16 E.2.1 Steuererträge Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom November 2015. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland. Die Steuererträge steigen in der Planung 2016 gegen￾über der Vorjahresplanung um 2,2 % oder 18,2 Mio. €. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 419,7 Mio. € oder einem Anteil von 49,0 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2016 wurde gegenüber dem Vorjahresplanwert daher um moderate 5,5 Mio. € erhöht. Dieser Zielwert ist trotz der vorsichtigen Planung mit besonderen Risi￾ken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung verbunden. Deutlich in den Planwerten zulegen kann der soge￾nannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ mit erwarteten 265,9 Mio. €. Dieser steigt gegenüber dem Vorjahreswert (255,1 Mio. €) um 10,9 Mio. € oder 4,3 % (Basis: Istwert für 2014 und Steigerungsraten der Steu￾erschätzer vom November in Höhe von 6,4 % und 2,7%). Auch bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer kann in 2016 mit einem im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,2 Mio. € höheren Betrag gerechnet werden. Der errechnete Wert in Höhe von 54,5 Mio. € basiert auf der Steuerschätzung und enthält weiterhin die Soforthilfe für Kommunen in Höhe von 1 Mrd. €, die hälftig durch einen um 5,6 Mio. € höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet wird. Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer bewegen sich weitgehend auf der Höhe der Vorjahresplanwerte. Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern ins￾gesamt um circa 51 % gestiegen, wobei die Gewerbe￾steuer als wichtigste Steuerart im Vergleich zur Ein￾kommensteuer in jüngster Zeit etwas abflacht. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachge￾ordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemes￾sen am Index, am meisten gestiegen. Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Grundsteuer A -260 -240 -272 Grundsteuer B -112.500 -112.000 -112.096 Gewerbesteuer -419.700 -414.213 -383.641 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -265.948 -255.095 -243.149 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -54.512 -53.272 -43.724 Umsatzsteuer Härteausgleich -1.180 -1.180 -2.361 Hundesteuer -1.470 -1.400 -1.574 Zweitwohnungssteuer -660 -660 -786 insgesamt -856.230 -838.060 -787.603 17 Steuererträge insgesamt Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Grundsteuer A und B Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in T€ Entwicklung der Steuererträge: Absolute Werte seit 1999 Steuererträge insgesamt Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Grundsteuer A und B Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 50,0 70,0 90,0 110,0 130,0 150,0 170,0 190,0 210,0 230,0 250,0 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in % Entwicklung der Steuererträge: Indexierte Werte seit 1999 18 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen liegen um 16,0 Mio. € oder 3,9 % über den Vorjahresplanwerten und um 43,3 Mio. € oder 11,4 % über dem Rechnungsergebnis 2014. Die Schlüsselzu￾weisungen bewegen sich mit 175 Mio. € in der Band￾breite der üblichen Schwankungen der letzten Jahre.1 1 Die Schlüsselzuweisungen wurden im Dezember in Höhe von 181.073.660 € bekanntgegeben. Der starke Zuwachs bei dem Posten „Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)“ korrespondiert mit den Stei￾gerungen bei den Transferaufwendungen für Kinderta￾gesstätten freier Träger. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Zuweisungen und Zuschüsse -422.795 -406.822 -379.511 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -175.000 -180.000 -153.286 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -16.627 -16.663 -16.539 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -22.700 -22.700 -20.419 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -20.500 -19.833 -20.195 Zuweisungen Land -22.969 -21.505 -21.705 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) -15.000 -15.000 -15.087 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -56.723 -47.374 -35.931 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -77.074 -72.156 -77.451 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -16.202 -11.591 -18.898 Sonstige Transfererträge -5.566 -4.464 -6.072 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.210 -1.057 -1.097 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -351 -320 -264 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -1.816 -1.131 -1.666 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -766 -648 -675 Sonstige -1.423 -1.308 -2.370 insgesamt -428.361 -411.286 -385.583 19 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlich￾rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg um 11,9 Mio. € oder 12,3 % an, wobei von der Höhe auf die öffentlich rechtlichen Leistungsentgel￾te etwa 9,5 Mio. € (+ 16,4 %) und auf die privatrechtli￾chen 2,4 Mio. € (+ 6,3 %) entfallen. Der Anstieg bei den Gebühren für öffentliche-rechtliche Nutzung ist einerseits auf den stetigen Ausbau der Plätze in der Kindertagesbetreuung zurückzuführen. Auch die Gebührenerhöhung in den kommunalen Krip￾pen, Kindergärten und Horten führt ab dem Kita-Jahr 2015/2016 zu höheren Erträgen. Wohn- und Verpflegungsgebühren für die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlin￾gen sind mit einer Erhöhung um 6,5 Mio. Euro veran￾schlagt. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Öffentlich-rechtliche -67.419 -57.940 -59.133 davon: Verwaltungsgebühren -17.959 -17.826 -18.561 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -19.291 -16.471 -16.641 Bestattungsgebühren -3.250 -2.886 -3.007 Wohn- und Verpflegungsgebühren -10.833 -4.071 -4.466 Eintrittsgelder -9.333 -9.563 -9.456 Elternentgelte Ganztagesbetreuung 0 0 -32 Sonstige -6.753 -7.123 -6.970 Privatrechtliche -40.905 -38.487 -42.446 davon: Erträge aus Verkauf -4.013 -3.693 -3.787 Miet-/Pachterträge -16.575 -16.160 -17.302 Erbbauzinsen -2.881 -2.677 -2.638 Ersatzleistungen -2.465 -1.764 -2.810 Eintrittsgelder -1.290 -1.360 -1.455 Teilnehmerbeträge -5.354 -4.905 -5.246 Sonstige -8.327 -7.928 -9.208 insgesamt -108.324 -96.427 -101.579 20 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Mit 112,6 Mio. € oder 57,5 % steigen in der Planung 2016 die Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen im Vergleich zur Vorjahresplanung stark an. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die folgenden drei Entwicklungen zurückzuführen: • Die Erhöhung der Erstattungen vom Bund sind mit 3,5 Mio. € für die Grundsicherung begrün￾det, welche in voller Höhe erstattet wird. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unter￾kunft (SGB II) ist um weitere 2,3 Mio. € höher als im Vorjahr geplant. • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern steigen um 312,2 %. Dies ist im Wesentlichen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs￾gesetz zurückzuführen, welche in voller Höhe vom Freistaat übernommen werden. Die Erstattungen für die Notunterkunft Tillystraße sind 2016 erstmalig geplant. • Die Erstattungen vom Bezirk steigen um 126 % aufgrund bislang nicht berücksichtigter Fallzahlsteigerungen bei unbegleiteten min￾derjährigen Flüchtlingen. Auf die Hilfen zur Er￾ziehung entfallen 12,6 Mio. €, auf die Einglie￾derungshilfe 2,9 Mio. € und auf die Inobhut￾nahme 2,4 Mio. €. • Das Job Centers erstattet die Unterkunftskosten anerkannter Flüchtlinge mit Leistungsanspruch nach SGB II in städtischen Flüchtlingsunterkünften. Diese sind als öffent￾lichen (kommunalen) Sonderrechnungen i.H.v. 6,7 Mio. € erstmalig eingeplant. Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Bund -98.093 -92.405 -81.668 Land -107.621 -26.106 -23.952 Gemeinden und Gemeindeverbände -15.360 -16.731 -15.900 Bezirk (Sozialleistungen) -35.175 -15.564 -14.169 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -20.597 -13.671 -13.539 Eigenbetrieb NüSt -309 -308 -243 Eigenbetrieb ASN -677 -671 -695 Kommunalunternehmen Klinikum -7.458 -7.556 -6.998 Eigenbetrieb SUN -1.791 -1.591 -1.927 Eigenbetrieb NüBad -221 -214 -423 Eigenbetrieb FSN -109 -85 -110 Eigenbetrieb SÖR -2.591 -2.290 -2.428 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -7.753 -7.753 -7.753 Private Unternehmen -10.042 -10.104 -11.534 Staatstheater Nürnberg -632 -752 -652 insgesamt -308.429 -195.801 -181.991 21 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2016 um 938 T€ höher aus als im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den durch neue Nettoinvestitionen steigenden Abschreibungen – soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden. Die sonstigen ordentlichen Erträge steigen um rund 1 Mio. € oder 2,0 % gegenüber dem Plan 2015 an. Dies ist insbeson￾dere auf die Erträge aus der Neutralisierung von Auf￾wänden für die Bezahlung zurückgestellter Sachverhal￾te zurückzuführen. Der hierfür im Jahr 2016 ausgewie￾sene Betrag in Höhe von 700 T€ betrifft die in 2016 anfallenden Kosten der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Hier￾für wurden im Bereich der Sonstigen ordentlichen Auf￾wendungen zusätzliche Kosten für Sachverständige in Höhe der 700 T€ eingeplant. Da für diesen Sachverhalt jedoch eine Rückstellung vorhanden ist, war in gleicher Höhe eine ertragswirksame Kompensation als Ertrag aus der Neutralisation zu erfassen, so dass im Saldo keine Belastung des Ergebnishaushaltes erfolgt. Zu dem Rechnungsergebnis aus dem Jahr 2014 wird auf die Erläuterungen im Jahresabschluss verwiesen. Für den Planwert der Konzessionsabgabe wird seit dem Jahr 2015 wieder mit einer Bevölkerungszahl von über 500.000 Einwohnern gerechnet, so dass sich gegenüber dem Rechnungsergebnis 2014 ein um 6,2 Mio. € höherer Ertrag ergibt. Der Rückgang durch den Zensus 2011 wäre damit wieder ausgeglichen. Die Aktivierten Eigenleistungen mussten im Jahr 2016 gegenüber Vorjahreswert nach unten korrigiert werden. Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Auflösung Sonderposten -45.772 -44.834 -45.177 Sonstige ordentliche Erträge -48.224 -47.222 -91.376 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -146 -120 -274 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.020 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -746 -511 -429 Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -166 Konzessionsabgabe -41.000 -41.000 -34.767 Aktivierte Bauzeitzinsen -688 -768 -640 Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen -700 0 -30.749 Sonstiges -1.718 -1.597 -22.331 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -2.137 -3.712 -1.089 Bestandsveränderungen 0 0 -59 insgesamt -96.133 -95.768 -137.701 22 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung moderat um 8,2 Mio. € oder 1,5 % an, wobei einem Rückgang der Personalaufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. € ein Anstieg der Versorgungsaufwendun￾gen um 8,4 Mio. € gegenübersteht. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2016 rund 467,3 Mio. € oder 84,7 % (Vorjahr: 467,6 Mio. € oder 86,1 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 84,1 Mio. € oder 15,3 % (Vorjahr: 75,7 Mio. € oder 13,9 %) auf die Ver￾sorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versor￾gungsempfänger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Ausgehend vom Istergebnis 2014 ist bei den Personal￾aufwendungen mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2016 um 24,0 Mio. € oder rund 5,8 % gegenüber dem Rechnungsergebnis 2014. Diese Steigerung ist neben den Stellenschaffungen 2015 und 2016 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigen (+ 2,4 % ab März 2015 und angenommenen + 2,4 % ab März 2016) und die Besoldungserhöhungen bei den Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 insgesamt 551.420 543.223 533.524 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Bezüge und Vergütungen 368.710 363.206 348.878 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 76.606 81.471 72.947 Beamte-Lehrkräfte 73.436 67.639 68.373 Arbeitnehmer 211.215 206.402 195.033 Sonstige Vergütungen 7.453 7.694 12.525 Beiträge zu Versorgungskassen 16.512 14.597 15.596 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 43.195 43.827 39.919 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.326 9.231 9.400 Rückstellungen 29.559 36.689 18.864 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive -8.430 -10.175 -10.470 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 33.073 40.677 30.056 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 4.916 6.187 -722 insgesamt 467.302 467.550 432.657 23 Beamten (+ 2,1 % ab März 2015 und + 2,3 % ab März 2016) zurückzuführen. Bei der Schätzung der Kosten￾steigerungen durch Stellenschaffungen in 2016 wurde unterstellt, dass die neu geschaffenen Stellen erst ab Juni 2016 besetzt werden. Die Rückstellungen für Personalaufwendungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den ak￾tuellen Berechnungen im Jahr 2016 um 7,1Mio. € oder 19,4 % niedriger aus als in der Vorjahresplanung, da die Besoldungserhöhungen zum 01.03.2015 und zum 01.03.2016 (2,1 % beziehungsweise 2,3 %) bereits im Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2015 vollständig erfasst werden müssen. Grund hierfür ist, dass beide Stufen der Besoldungserhöhungen bereits in 2015 als Gesetz verabschiedet wurden (bayerisches Gesetz￾und Verordnungsblatt Nr. 9/2015 vom 31. Juli 2015). Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle, der Ein￾und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt etc.) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet. Für das Haushaltsjahr 2016 werden die Versorgungs￾aufwendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen erhöhen sich gegen￾über dem Planansatz 2015 um 11,2 % oder 8,4 Mio. € auf 84,1 Mio. €. Der Anstieg ist rein auf die Rückstellungsentwicklung zurückzuführen. Die Rückstellungen für Versorgungs￾aufwendungen steigen - insbesondere bei den Pensi￾onsrückstellungen - im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 Mio. € oder 12,1 % an. Besoldungser￾höhungen wirken sich in diesem Bereich zeitversetzt aus. Auch bei der Beurteilung der Pensionsrückstellun￾gen ist zu beachten, dass die Planung dieser Rückstel￾lungen mit Unsicherheiten behaftet ist. Beispielsweise kann die tatsächliche, erst nach der Planung bekannt￾gegebene Versorgungssteigerung bei verbeamteten Pensionären und Lehrern vom ursprünglichen Planwert abweichen. Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 80.535 77.667 75.807 Arbeitnehmer 10.017 10.417 10.055 Beihilfen für Versorgungsempfänger 12.743 12.343 12.671 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -99.325 -96.275 -94.660 Rückstellungen 80.148 71.521 96.994 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 69.948 62.381 80.320 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 10.200 9.140 16.674 insgesamt 84.118 75.673 100.867 24 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen insgesamt um 2,1 % oder 6,5 Mio. € auf 323,0 Mio. €. Der Posten „Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegen￾stände“ steigt um circa 2 Mio. € oder 35,3% gegenüber dem Vorjahresplanwert an. Der Anstieg ist unter ande￾rem darauf zurückzuführen, dass die Aufwendungen für die Notunterkunft Tillystraße sowie für das „Sonderpa￾ket Flüchtlingshilfe“ auf einen Planwert von 2 Mio. € erhöht worden sind. Auf den Posten „Strom, Gas, Wasser/Abwasser“ hat sich insbesondere die Erhöhung der Aufwendungen für den Betriebsstrom im Jahr 2016 um rund 1 Mio. € kos￾tensteigernd ausgewirkt. Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2016 mit circa 7,1 Mio. € Mehraufwendungen gerechnet, insbe￾sondere wegen höherer Erstattungen an die beiden Eigenbetriebe NüBad (Neueröffnung des Langwasser￾bades) in Höhe von 805 T€ und SÖR (insbesondere für Personalkostensteigerungen) in Höhe von 4,4 Mio. €. Aufgrund des weiterhin hohen Investitionsniveaus stei￾gen die Abschreibungen entsprechend der Fertigstel￾lungen der Investitionsprojekte um 4,5 Mio. € oder 4,5% auf 103,1 Mio. € an. Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Sachaufwendungen 219.936 217.906 214.119 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 7.982 5.899 5.906 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 22.617 21.815 20.626 Gebäudeunterhalt und -technik 34.498 35.299 25.146 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 3.805 4.247 4.754 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 26.803 26.721 25.909 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 19.686 19.035 16.337 Erstattungen an Dritte 110.714 103.598 102.466 Sonstiges -6.169 1.292 12.975 Abschreibungen 103.083 98.602 97.761 insgesamt 323.019 316.508 311.880 25 E.2.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransfer￾aufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 547.657 420.437 388.338 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 113.443 100.718 88.938 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 17.895 17.350 14.295 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 62.555 59.038 54.092 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 8.764 8.510 7.459 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 13.706 11.581 13.399 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 12.477 3.277 3.024 Familien- und Jugendhilfe 99.274 82.928 67.018 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 90.405 14.773 13.379 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 123.183 117.161 122.031 Bildungs- und Teilhabepaket 5.795 4.876 4.544 Sonstiges 160 225 159 Bezirksumlage 158.640 151.194 151.964 Weitere Transferaufwendungen 130.468 126.868 152.571 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 49.503 46.678 45.792 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 16.180 16.251 45.549 Gewerbesteuerumlage 64.785 63.939 60.660 Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0 0 0 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 570 insgesamt 836.765 698.499 692.873 Sozialtransfer￾aufwendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale Einrichtungen Weitere Transfer￾aufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumla￾ge, Krankenhaus￾umlage Bezirksumlage 26 Die Transferaufwendungen erhöhen sich insgesamt um 138,3 Mio. € oder 19,8 %. Mit einem Anteil von 46,6 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transfer￾aufwendungen neben den Personalaufwendungen (Anteil von 30,7 %) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Sozialtransferaufwendungen Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, ins￾besondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volumen von 547,7 Mio. € (Plan 2016) repräsentiert mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Auf￾wendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 706,3 Mio. € fast 40% der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadt￾haushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2014 unter der Berück￾sichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses Jahr um 12,7 Mio. € oder 12,6 % auf 113,4 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platz￾ausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi￾cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ steigt um 3,5 Mio. € oder 6,0 %. Aufwendungen für Hilfen zum Lebensunterhalt sind im Haushaltsplan auf dem Niveau des Vorjahresplans veranschlagt. In der Hilfe zur Pflege liegt die Planung 0,2 Mio. € über dem Plan 2015. Zum Basisjahr 2014 entspricht dies einem Anstieg der Leistungsberechtigten um 16 % und einer Fallkostensteigerung um 7 %. Die Hilfen zur Gesundheit (SGB XII) erhöhen sich um 2,1 Mio. € oder 18,3 % auf nunmehr 13,7 Mio. €. Ent￾gegen der Planungen 2014 und 2015 wurden Kosten￾steigerungen durch die sinkenden Fallzahlen nicht vollständig kompensiert. Aufgrund der demografischen Entwicklung der Leistungsberechtigten und der allge￾mein steigenden Kosten im Gesundheitswesen wird mit einem Anstieg der Fallkosten von 11 % zum Basisjahr 2014 geplant. Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird ab dem Jahr 2016 erstmals geplant und unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung im Asylbereich wird für 2016 mit einem weiteren Anstieg der nach AsylbLG leistungsberechtigen Personen gerechnet. Zur Planung des Entwurfs wurden im Jahresdurchschnitt 9.000 Leistungsberechtigte angenommen. Die Aufwen￾dungen werden vollständig vom Freistaat Bayern er￾stattet. Die Planzahl für das Jahr 2016 wurde von 14,8 Mio. € (Plan 2015) um 75,6 Mio. € auf 90,4 Mio. € angehoben. In den vergangenen Jahren zeichnete sich eine konti￾nuierliche Kosten- und Fallzahlsteigerung ab. Die Zahl der laufenden Fälle erzieherischer Hilfen ist von 2013 auf 2014 erstmals leicht zurückgegangen. Damit wurde 2014 der Trend zu ständig wachsenden Fall- und Kos￾tensteigerungen erstmals gebrochen. Zurückzuführen ist dies u.a. auf die bereits in den vergangenen Jahren von der J-internen Steuerungsgruppe festgelegten und stetig aktualisierten verbindlichen Standards zur Steue￾rung der Hilfen zur Erziehung (Fallrevision, erweitertes Fallcontrolling, regelmäßige Fortbildungen etc.). Inwie￾weit vorliegend von einer dauerhaften Trendwende ausgegangen werden kann, bleibt jedoch abzuwarten. Unabhängig davon waren die nicht steuerbaren Ein￾flussfaktoren in die Beurteilung der weiteren Entwick￾lung einzubeziehen (allgemeinen Kostensteigerungen u.a. Tarifsteigerungen, Energiekosten, Lebenshal￾tungskosten, Zuzüge anspruchsberechtigter Jugendli￾che). Die andauernde Fallzahlsteigerung bei den unbegleite￾ten minderjährigen Flüchtlingen wird auch in 2016 zu einer weiteren massiven Kostensteigerung führen. Grundsätzlich bestehen für diese Kosten Erstattungs￾ansprüche gegenüber den überörtlichen Trägern. Vor￾liegend wird von einer zeitnahen, vollumfänglichen Erstattung im laufenden Haushaltsjahr ausgegangen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Arbeitslo￾sengeld II steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 6,0 Mio. €. Die Hochrechnung der Leistungen er￾folgte basierend auf der Prognose des IAB (Institut für 27 Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Hiernach werden sich die Fallzahlen im Jahresverlauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zunächst konstant entwickeln. Mit der Erhöhung der Mittel wird der Flüchtlingsthematik Rechnung getragen. Anerkannte Flüchtlinge erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsge￾setz, können aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Die Abwei￾chung zwischen Ist 2014 und den jeweiligen Planwer￾ten ist auf die unterjährige Umbuchung der flankieren￾den Leistungen (circa 6,6 Mio. €) zurückzuführen. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 919 T€. Die Planansätze wurden in Anleh￾nung an das Rechnungsergebnis 2014 und ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfü￾gung stehenden Angebote entsprechend erhöht. Vom Bund werden ca. 75 % dieser Aufwendungen erstattet. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde für 2016 mit 158,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr erhöht (+ 7,4 Mio. € oder + 4,9 %). Die Planung steht unter dem Vorbehalt, dass die zugrundegelegte Umlagehöhe von der Planung abweichen kann.2 Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 130,5 Mio. € oder 7,3 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land, unter anderem im Rahmen der Krankenhausumlage. Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Ver￾gleich zum Plan 2015 insgesamt um 3,6 Mio. € oder 2,8 % zu. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 2,8 Mio. € auf 49,5 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispiels- 2 Die für Nürnberg zu zahlende Bezirksumlage wurde im Dezember mit 159,3 Mio. € verabschiedet. weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 10,2 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH und den Flughafen Nürnberg (Konsortialvert￾rag: 5 Mio. €) wurden, insgesamt auf Höhe des Vorjah￾resniveaus, 16,2 Mio. € geplant. Für die Gewerbesteuerumlage wurde entsprechend des höheres Gewerbesteueransatzes im Vergleich zur Vorjahresplanung um 0,8 Mio. € höhere Aufwendungen eingeplant. 28 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen gegenüber dem Ansatz 2015 um 17,6 Mio. € oder 26,1 % auf 85,3 Mio. €. Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandtei￾le von im MIP veranschlagten Investitionen (dort ge￾sondert ausgewiesen). Hierfür ist im Vergleich zum Vorjahr ein Mehraufwand in Höhe von 348 T€ einge￾plant. Bei den Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien sind im Planwert 2016 Steigerungen von 10,8 Mio. € für die Unterbringung von Flüchtlingen enthalten. Hier spiegeln sich - wie bei den Transferaufwendungen - die gestiegenen Flüchtlingszahlen wider. Beim Posten „Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen“ werden im Vergleich zu Ansatz 2015 rund 0,9 Mio. € höhere Aufwendungen für Leasingaufwen￾dungen in Informations- und Kommunikationstechnik (zentrale IT, OrgA/IT) geplant. Der Anstieg bei den Kosten für Sachverständige und Gutachter liegt im Wesentlichen an den Kosten für die in 2016 anstehende überörtliche Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in Höhe von 700 T€. Da hierfür eine Rückstellung besteht, wur￾de in gleicher Höhe eine ertragswirksame Kompensati￾on als Ertrag aus der Neutralisation unter den Sonsti￾gen ordentlichen Aufwendungen erfasst. Unter dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2016 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten: • Drucksachen und Vordrucke: 1,9 Mio. €, • Portokosten: 1,8 Mio. €, • Künstlerhonorare: 1,3 Mio. €, • Veranstaltungen/Tagungen: 1,1 Mio. € und • Mitgliedschaften: 963 T€. Das Rechnungsergebnis im Jahr 2014 in Höhe von 21,7 Mio. € liegt um rund 3,9 Mio. € über dem Planan￾satz von 2016. In dem Ergebnis von 2014 sind über￾planmäßige Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 3.703 3.731 3.674 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.065 2.010 1.939 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 6.096 5.748 4.501 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 22.587 11.823 13.585 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 4.003 3.145 2.834 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.300 1.300 1.284 Kosten für Sachverständige und Gutachten 3.789 3.064 3.024 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 4.098 4.225 3.631 Vergütungen für Leistungen Dritter 12.488 8.180 8.572 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.241 5.844 5.490 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.200 1.220 10 Sonstige 17.759 17.398 21.705 insgesamt 85.329 67.688 70.249 29 enthalten. Beispielsweise waren 1,5 Mio. € für Über￾stunden-/Urlaubsrückstellungen für das in den Eigenbe￾trieb SÖR überführte Personal sowie 0,7 Mio. € Rück￾stellungen für die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2010 bis 2014 einzustellen. Weitere Ausführun￾gen hierzu finden sich in den Erläuterungen zum Jah￾resabschluss 2014. 30 E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) Das Finanzergebnis fällt mit 7,7 Mio. € im Plan 2016 um 1,4 Mio. € oder 15,4 % besser aus als im Vorjah￾resplan. Im Vorjahresplan übersteigen die Zinsaufwen￾dungen die Zinserträge um 9,1 Mio. €. Für 2016 wird damit gerechnet, dass die Finanzerträge von 31,1 Mio. € (Plan 2015) um 2,2 Mio. € auf 28,9 Mio. € zurückgehen werden. Neben dem niedrigen Zinsniveau wirkt sich aus, dass die Erträge aus Ge￾winnanteilen von Beteiligungen gegenüber dem Vorjahr insbesondere wegen einer einmaligen Berücksichtigung der Auflösung der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) St. Leonhard im Jahr 2015 sinken. Dem Rückgang der Finanzerträge um 2,2 Mio. € steht ein höherer Rückgang der Finanzaufwendungen (Zin￾sen und ähnliche Aufwendungen) in Höhe von 3,6 Mio. € gegenüber. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zins￾aufwendungen bei Kreditinstituten mit 32,9 Mio. € be￾ziehungsweise um 10,2 % niedriger angesetzt werden als im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige Zinsniveau trotz der hohen Investitionssummen den Zinsaufwand stabil zu halten. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (bezogen auf die doppischen Haushaltszahlen seit 2005) zeigt eine deutliche Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuauf￾nahmen auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund eigener Berechnungen (siehe Schuldenbe￾richt 2013) durchaus beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumindest mittel￾fristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus gestützt. Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikopo￾sition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau wieder deutlich steigen. Plan Plan Ist (in T€) 2016 2015 2014 Finanzerträge -28.909 -31.148 -31.105 davon: Zinserträge -1.910 -2.387 -2.771 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.799 -7.261 -8.056 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -21.000 -21.000 -20.144 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -500 -134 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 36.632 40.275 46.075 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 32.906 36.646 37.968 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 3.500 3.500 7.896 Sonstige Zinsaufwendungen 226 129 211 insgesamt 7.723 9.127 14.970 31

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