012 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.2 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen,
den ordentliche Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist
regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge
und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen
und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht.
Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge
und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu,
da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen
beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant:
In der Haushaltsplanung 2016 weist das ordentliche
Ergebnis ein Defizit von 6,8 Mio. € aus, im Vergleich
zur Vorjahresplanung ein um rund 9 Mio. € schlechteres Ergebnis. Das Rechnungsergebnis 2014 ist insbesondere aufgrund des Gewerbesteuereinbruchs ebenso
negativ ausgefallen (nähere Erläuterungen hierzu finden sich im Jahresabschluss 2014).
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 160,1 Mio. € oder 9,8 % an. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen um 170,6 Mio. €
oder 10,5 % zu, so dass sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit auf knapp 1 Mio. € reduziert.
Das Finanzergebnis fällt in der Planung 2016 um circa
1,40 Mio. € besser aus als im Vorjahr.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der
ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr
2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Ordentliche Erträge -1.797.477 -1.637.342 -1.594.457
+ Ordentliche Aufwendungen 1.796.533 1.625.918 1.608.526
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -944 -11.424 14.069
+ Finanzergebnis 7.723 9.127 14.970
= ordentliches Ergebnis 6.779 -2.297 29.039
15
Über den Zeitraum 2005 bis 2016 hinweg liegen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch
einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von
93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden,
bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren,
ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich.
Mit dem Gewerbesteuereinbruch im Jahr 2014 lag der
Aufwandsdeckungsgrad bei 99,1 %, d.h. dass die gezeigten Aufwendungen nicht mehr vollständig durch
Erträge gedeckt waren.
Grundsätzlich erfreulich ist, dass sich der Trend mit
ordentlichen Erträgen über den ordentlichen Aufwendungen und somit einem positiven Aufwanddeckungsgrad jenseits der 100%-Marke auch in den Planwerten
des Jahres 2016 fortsetzt. Allerdings wird deutlich, dass
sich die beiden Kurven in den Jahren 2015 und 2016
sehr angenähert haben und der Aufwandsdeckungsgrad mit 100,7 % und 100,1 % nur noch äußerst knapp
über der 100%-Marke liegt. Um einen dauerhaften Wert
über 100 % zu gewährleisten, wird es notwendig, dass
Stadtrat und Verwaltung gemeinsam auch weiterhin
Disziplin bei den konsumtiven Ausgaben üben.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
1.100.000
1.200.000
1.300.000
1.400.000
1.500.000
1.600.000
1.700.000
1.800.000
1.900.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen
(in T€)
103,7 103,3 102,4 103,2 100,7 93,8 103,2 102,8 102,2 99,1 100,7 100,1
Aufwandsdeckungsgrad = ordentliche Erträge im Verhältnis zu den ordenlichen Aufwendungen (in %)
16
E.2.1 Steuererträge
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
November 2015. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten
ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle
Entwicklung in der Eurozone und Deutschland.
Die Steuererträge steigen in der Planung 2016 gegenüber der Vorjahresplanung um 2,2 % oder 18,2 Mio. €.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 419,7 Mio. € oder
einem Anteil von 49,0 % an den Steuererträgen mit
Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz
für 2016 wurde gegenüber dem Vorjahresplanwert
daher um moderate 5,5 Mio. € erhöht. Dieser Zielwert
ist trotz der vorsichtigen Planung mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung
verbunden.
Deutlich in den Planwerten zulegen kann der sogenannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ mit
erwarteten 265,9 Mio. €. Dieser steigt gegenüber dem
Vorjahreswert (255,1 Mio. €) um 10,9 Mio. € oder 4,3 %
(Basis: Istwert für 2014 und Steigerungsraten der Steuerschätzer vom November in Höhe von 6,4 % und
2,7%).
Auch bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
kann in 2016 mit einem im Vergleich zum Vorjahr um
rund 1,2 Mio. € höheren Betrag gerechnet werden. Der
errechnete Wert in Höhe von 54,5 Mio. € basiert auf der
Steuerschätzung und enthält weiterhin die Soforthilfe
für Kommunen in Höhe von 1 Mrd. €, die hälftig durch
einen um 5,6 Mio. € höheren Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer ausgeschüttet wird.
Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer bewegen
sich weitgehend auf der Höhe der Vorjahresplanwerte.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich
deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um circa 51 % gestiegen, wobei die Gewerbesteuer als wichtigste Steuerart im Vergleich zur Einkommensteuer in jüngster Zeit etwas abflacht. Obgleich
sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am meisten gestiegen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Grundsteuer A -260 -240 -272
Grundsteuer B -112.500 -112.000 -112.096
Gewerbesteuer -419.700 -414.213 -383.641
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -265.948 -255.095 -243.149
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -54.512 -53.272 -43.724
Umsatzsteuer Härteausgleich -1.180 -1.180 -2.361
Hundesteuer -1.470 -1.400 -1.574
Zweitwohnungssteuer -660 -660 -786
insgesamt -856.230 -838.060 -787.603
17
Steuererträge insgesamt
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer
Grundsteuer A und B
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
700.000
800.000
900.000
1.000.000
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
in T€
Entwicklung der Steuererträge: Absolute Werte seit 1999
Steuererträge insgesamt
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer
Grundsteuer A und B
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
50,0
70,0
90,0
110,0
130,0
150,0
170,0
190,0
210,0
230,0
250,0
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
in %
Entwicklung der Steuererträge: Indexierte Werte seit 1999
18
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 16,0 Mio. € oder 3,9 % über den
Vorjahresplanwerten und um 43,3 Mio. € oder 11,4 %
über dem Rechnungsergebnis 2014. Die Schlüsselzuweisungen bewegen sich mit 175 Mio. € in der Bandbreite der üblichen Schwankungen der letzten Jahre.1
1
Die Schlüsselzuweisungen wurden im Dezember in
Höhe von 181.073.660 € bekanntgegeben.
Der starke Zuwachs bei dem Posten „Zuweisungen
vom Land (Sozialtransfer)“ korrespondiert mit den Steigerungen bei den Transferaufwendungen für Kindertagesstätten freier Träger.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der
planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Zuweisungen und Zuschüsse -422.795 -406.822 -379.511
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -175.000 -180.000 -153.286
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -16.627 -16.663 -16.539
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -22.700 -22.700 -20.419
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -20.500 -19.833 -20.195
Zuweisungen Land -22.969 -21.505 -21.705
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV) -15.000 -15.000 -15.087
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -56.723 -47.374 -35.931
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -77.074 -72.156 -77.451
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -16.202 -11.591 -18.898
Sonstige Transfererträge -5.566 -4.464 -6.072
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.210 -1.057 -1.097
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -351 -320 -264
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -1.816 -1.131 -1.666
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -766 -648 -675
Sonstige -1.423 -1.308 -2.370
insgesamt -428.361 -411.286 -385.583
19
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlichrechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt
Nürnberg um 11,9 Mio. € oder 12,3 % an, wobei von
der Höhe auf die öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte etwa 9,5 Mio. € (+ 16,4 %) und auf die privatrechtlichen 2,4 Mio. € (+ 6,3 %) entfallen.
Der Anstieg bei den Gebühren für öffentliche-rechtliche
Nutzung ist einerseits auf den stetigen Ausbau der
Plätze in der Kindertagesbetreuung zurückzuführen.
Auch die Gebührenerhöhung in den kommunalen Krippen, Kindergärten und Horten führt ab dem Kita-Jahr
2015/2016 zu höheren Erträgen.
Wohn- und Verpflegungsgebühren für die
Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlingen sind mit einer Erhöhung um 6,5 Mio. Euro veranschlagt.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der
planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Öffentlich-rechtliche -67.419 -57.940 -59.133
davon:
Verwaltungsgebühren -17.959 -17.826 -18.561
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -19.291 -16.471 -16.641
Bestattungsgebühren -3.250 -2.886 -3.007
Wohn- und Verpflegungsgebühren -10.833 -4.071 -4.466
Eintrittsgelder -9.333 -9.563 -9.456
Elternentgelte Ganztagesbetreuung 0 0 -32
Sonstige -6.753 -7.123 -6.970
Privatrechtliche -40.905 -38.487 -42.446
davon:
Erträge aus Verkauf -4.013 -3.693 -3.787
Miet-/Pachterträge -16.575 -16.160 -17.302
Erbbauzinsen -2.881 -2.677 -2.638
Ersatzleistungen -2.465 -1.764 -2.810
Eintrittsgelder -1.290 -1.360 -1.455
Teilnehmerbeträge -5.354 -4.905 -5.246
Sonstige -8.327 -7.928 -9.208
insgesamt -108.324 -96.427 -101.579
20
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Mit 112,6 Mio. € oder 57,5 % steigen in der Planung
2016 die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich zur Vorjahresplanung stark an.
Dieser Anstieg ist insbesondere auf die folgenden drei
Entwicklungen zurückzuführen:
• Die Erhöhung der Erstattungen vom Bund sind
mit 3,5 Mio. € für die Grundsicherung begründet, welche in voller Höhe erstattet wird. Die
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (SGB II) ist um weitere 2,3 Mio. € höher
als im Vorjahr geplant.
• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern steigen
um 312,2 %. Dies ist im Wesentlichen auf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen, welche in voller Höhe
vom Freistaat übernommen werden. Die
Erstattungen für die Notunterkunft Tillystraße
sind 2016 erstmalig geplant.
• Die Erstattungen vom Bezirk steigen um
126 % aufgrund bislang nicht berücksichtigter
Fallzahlsteigerungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Auf die Hilfen zur Erziehung entfallen 12,6 Mio. €, auf die Eingliederungshilfe 2,9 Mio. € und auf die Inobhutnahme 2,4 Mio. €.
• Das Job Centers erstattet die
Unterkunftskosten anerkannter Flüchtlinge mit
Leistungsanspruch nach SGB II in städtischen
Flüchtlingsunterkünften. Diese sind als öffentlichen (kommunalen) Sonderrechnungen i.H.v.
6,7 Mio. € erstmalig eingeplant.
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Bund -98.093 -92.405 -81.668
Land -107.621 -26.106 -23.952
Gemeinden und Gemeindeverbände -15.360 -16.731 -15.900
Bezirk (Sozialleistungen) -35.175 -15.564 -14.169
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen -20.597 -13.671 -13.539
Eigenbetrieb NüSt -309 -308 -243
Eigenbetrieb ASN -677 -671 -695
Kommunalunternehmen Klinikum -7.458 -7.556 -6.998
Eigenbetrieb SUN -1.791 -1.591 -1.927
Eigenbetrieb NüBad -221 -214 -423
Eigenbetrieb FSN -109 -85 -110
Eigenbetrieb SÖR -2.591 -2.290 -2.428
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-7.753 -7.753 -7.753
Private Unternehmen -10.042 -10.104 -11.534
Staatstheater Nürnberg -632 -752 -652
insgesamt -308.429 -195.801 -181.991
21
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2016 um 938 T€ höher aus als im Vorjahr. Dies
korrespondiert mit den durch neue Nettoinvestitionen
steigenden Abschreibungen – soweit die Investitionen
mit Zuwendungen finanziert wurden. Die sonstigen
ordentlichen Erträge steigen um rund 1 Mio. € oder
2,0 % gegenüber dem Plan 2015 an. Dies ist insbesondere auf die Erträge aus der Neutralisierung von Aufwänden für die Bezahlung zurückgestellter Sachverhalte zurückzuführen. Der hierfür im Jahr 2016 ausgewiesene Betrag in Höhe von 700 T€ betrifft die in 2016
anfallenden Kosten der überörtlichen Prüfung durch
den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Hierfür wurden im Bereich der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen zusätzliche Kosten für Sachverständige in
Höhe der 700 T€ eingeplant. Da für diesen Sachverhalt
jedoch eine Rückstellung vorhanden ist, war in gleicher
Höhe eine ertragswirksame Kompensation als Ertrag
aus der Neutralisation zu erfassen, so dass im Saldo
keine Belastung des Ergebnishaushaltes erfolgt. Zu
dem Rechnungsergebnis aus dem Jahr 2014 wird auf
die Erläuterungen im Jahresabschluss verwiesen.
Für den Planwert der Konzessionsabgabe wird seit
dem Jahr 2015 wieder mit einer Bevölkerungszahl von
über 500.000 Einwohnern gerechnet, so dass sich
gegenüber dem Rechnungsergebnis 2014 ein um
6,2 Mio. € höherer Ertrag ergibt. Der Rückgang durch
den Zensus 2011 wäre damit wieder ausgeglichen.
Die Aktivierten Eigenleistungen mussten im Jahr 2016
gegenüber Vorjahreswert nach unten korrigiert werden.
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Auflösung Sonderposten -45.772 -44.834 -45.177
Sonstige ordentliche Erträge -48.224 -47.222 -91.376
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -146 -120 -274
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.020
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -746 -511 -429
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -166
Konzessionsabgabe -41.000 -41.000 -34.767
Aktivierte Bauzeitzinsen -688 -768 -640
Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen -700 0 -30.749
Sonstiges -1.718 -1.597 -22.331
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -2.137 -3.712 -1.089
Bestandsveränderungen 0 0 -59
insgesamt -96.133 -95.768 -137.701
22
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung moderat um 8,2 Mio. € oder 1,5 % an, wobei
einem Rückgang der Personalaufwendungen in Höhe
von 0,2 Mio. € ein Anstieg der Versorgungsaufwendungen um 8,4 Mio. € gegenübersteht.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen
entfallen im Haushaltsjahr 2016 rund 467,3 Mio. € oder
84,7 % (Vorjahr: 467,6 Mio. € oder 86,1 %) auf die
Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 84,1 Mio. € oder
15,3 % (Vorjahr: 75,7 Mio. € oder 13,9 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Ausgehend vom Istergebnis 2014 ist bei den Personalaufwendungen mit den folgenden Entwicklungen zu
rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer
Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im
Jahr 2016 um 24,0 Mio. € oder rund 5,8 % gegenüber
dem Rechnungsergebnis 2014. Diese Steigerung ist
neben den Stellenschaffungen 2015 und 2016 vor
allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigen
(+ 2,4 % ab März 2015 und angenommenen + 2,4 % ab
März 2016) und die Besoldungserhöhungen bei den
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
insgesamt 551.420 543.223 533.524
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Bezüge und Vergütungen 368.710 363.206 348.878
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 76.606 81.471 72.947
Beamte-Lehrkräfte 73.436 67.639 68.373
Arbeitnehmer 211.215 206.402 195.033
Sonstige Vergütungen 7.453 7.694 12.525
Beiträge zu Versorgungskassen 16.512 14.597 15.596
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
43.195 43.827 39.919
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.326 9.231 9.400
Rückstellungen 29.559 36.689 18.864
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive -8.430 -10.175 -10.470
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 33.073 40.677 30.056
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 4.916 6.187 -722
insgesamt 467.302 467.550 432.657
23
Beamten (+ 2,1 % ab März 2015 und + 2,3 % ab März
2016) zurückzuführen. Bei der Schätzung der Kostensteigerungen durch Stellenschaffungen in 2016 wurde
unterstellt, dass die neu geschaffenen Stellen erst ab
Juni 2016 besetzt werden.
Die Rückstellungen für Personalaufwendungen für die
aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2016 um 7,1Mio. € oder
19,4 % niedriger aus als in der Vorjahresplanung, da
die Besoldungserhöhungen zum 01.03.2015 und zum
01.03.2016 (2,1 % beziehungsweise 2,3 %) bereits im
Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2015 vollständig
erfasst werden müssen. Grund hierfür ist, dass beide
Stufen der Besoldungserhöhungen bereits in 2015 als
Gesetz verabschiedet wurden (bayerisches Gesetzund Verordnungsblatt Nr. 9/2015 vom 31. Juli 2015).
Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie
zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle, der Einund Austritte von Beamten/innen bei der Stadt etc.)
sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit
Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2016 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Planansatz 2015 um 11,2 % oder 8,4 Mio. €
auf 84,1 Mio. €.
Der Anstieg ist rein auf die Rückstellungsentwicklung
zurückzuführen. Die Rückstellungen für Versorgungsaufwendungen steigen - insbesondere bei den Pensionsrückstellungen - im Jahr 2016 im Vergleich zum
Vorjahr um 8,6 Mio. € oder 12,1 % an. Besoldungserhöhungen wirken sich in diesem Bereich zeitversetzt
aus. Auch bei der Beurteilung der Pensionsrückstellungen ist zu beachten, dass die Planung dieser Rückstellungen mit Unsicherheiten behaftet ist. Beispielsweise
kann die tatsächliche, erst nach der Planung bekanntgegebene Versorgungssteigerung bei verbeamteten
Pensionären und Lehrern vom ursprünglichen Planwert
abweichen.
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 80.535 77.667 75.807
Arbeitnehmer 10.017 10.417 10.055
Beihilfen für Versorgungsempfänger 12.743 12.343 12.671
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -99.325 -96.275 -94.660
Rückstellungen 80.148 71.521 96.994
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 69.948 62.381 80.320
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 10.200 9.140 16.674
insgesamt 84.118 75.673 100.867
24
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen
insgesamt um 2,1 % oder 6,5 Mio. € auf 323,0 Mio. €.
Der Posten „Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände“ steigt um circa 2 Mio. € oder 35,3% gegenüber
dem Vorjahresplanwert an. Der Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Aufwendungen für
die Notunterkunft Tillystraße sowie für das „Sonderpaket Flüchtlingshilfe“ auf einen Planwert von 2 Mio. €
erhöht worden sind.
Auf den Posten „Strom, Gas, Wasser/Abwasser“ hat
sich insbesondere die Erhöhung der Aufwendungen für
den Betriebsstrom im Jahr 2016 um rund 1 Mio. € kostensteigernd ausgewirkt.
Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2016 mit
circa 7,1 Mio. € Mehraufwendungen gerechnet, insbesondere wegen höherer Erstattungen an die beiden
Eigenbetriebe NüBad (Neueröffnung des Langwasserbades) in Höhe von 805 T€ und SÖR (insbesondere für
Personalkostensteigerungen) in Höhe von 4,4 Mio. €.
Aufgrund des weiterhin hohen Investitionsniveaus steigen die Abschreibungen entsprechend der Fertigstellungen der Investitionsprojekte um 4,5 Mio. € oder 4,5%
auf 103,1 Mio. € an.
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Sachaufwendungen 219.936 217.906 214.119
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 7.982 5.899 5.906
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 22.617 21.815 20.626
Gebäudeunterhalt und -technik 34.498 35.299 25.146
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 3.805 4.247 4.754
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 26.803 26.721 25.909
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 19.686 19.035 16.337
Erstattungen an Dritte 110.714 103.598 102.466
Sonstiges -6.169 1.292 12.975
Abschreibungen 103.083 98.602 97.761
insgesamt 323.019 316.508 311.880
25
E.2.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich)
und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich
kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen
zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte
des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund
der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage
jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt)
547.657 420.437 388.338
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 113.443 100.718 88.938
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 17.895 17.350 14.295
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 62.555 59.038 54.092
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 8.764 8.510 7.459
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 13.706 11.581 13.399
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 12.477 3.277 3.024
Familien- und Jugendhilfe 99.274 82.928 67.018
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 90.405 14.773 13.379
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 123.183 117.161 122.031
Bildungs- und Teilhabepaket 5.795 4.876 4.544
Sonstiges 160 225 159
Bezirksumlage 158.640 151.194 151.964
Weitere Transferaufwendungen 130.468 126.868 152.571
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 49.503 46.678 45.792
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 16.180 16.251 45.549
Gewerbesteuerumlage 64.785 63.939 60.660
Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0 0 0
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 570
insgesamt 836.765 698.499 692.873
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche,
Gewerbesteuerumlage, Krankenhausumlage
Bezirksumlage
26
Die Transferaufwendungen erhöhen sich insgesamt um
138,3 Mio. € oder 19,8 %. Mit einem Anteil von 46,6 %
an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personalaufwendungen
(Anteil von 30,7 %) der größte Kostenblock innerhalb
der ordentlichen Aufwendungen.
Sozialtransferaufwendungen
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu
kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten.
Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem
Volumen von 547,7 Mio. € (Plan 2016) repräsentiert
mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an
dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der
Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen
ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen
stellen diese Positionen mit insgesamt 706,3 Mio. € fast
40% der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der
Fortschreibung der Ergebnisse 2014 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich)
steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses
Jahr um 12,7 Mio. € oder 12,6 % auf 113,4 Mio. €.
Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“
steigt um 3,5 Mio. € oder 6,0 %. Aufwendungen für
Hilfen zum Lebensunterhalt sind im Haushaltsplan auf
dem Niveau des Vorjahresplans veranschlagt.
In der Hilfe zur Pflege liegt die Planung 0,2 Mio. € über
dem Plan 2015. Zum Basisjahr 2014 entspricht dies
einem Anstieg der Leistungsberechtigten um 16 % und
einer Fallkostensteigerung um 7 %.
Die Hilfen zur Gesundheit (SGB XII) erhöhen sich um
2,1 Mio. € oder 18,3 % auf nunmehr 13,7 Mio. €. Entgegen der Planungen 2014 und 2015 wurden Kostensteigerungen durch die sinkenden Fallzahlen nicht
vollständig kompensiert. Aufgrund der demografischen
Entwicklung der Leistungsberechtigten und der allgemein steigenden Kosten im Gesundheitswesen wird mit
einem Anstieg der Fallkosten von 11 % zum Basisjahr
2014 geplant.
Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird ab dem Jahr
2016 erstmals geplant und unter dem Posten „Sonstige
Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung im Asylbereich
wird für 2016 mit einem weiteren Anstieg der nach
AsylbLG leistungsberechtigen Personen gerechnet. Zur
Planung des Entwurfs wurden im Jahresdurchschnitt
9.000 Leistungsberechtigte angenommen. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Die Planzahl für das Jahr 2016 wurde von
14,8 Mio. € (Plan 2015) um 75,6 Mio. € auf 90,4 Mio. €
angehoben.
In den vergangenen Jahren zeichnete sich eine kontinuierliche Kosten- und Fallzahlsteigerung ab. Die Zahl
der laufenden Fälle erzieherischer Hilfen ist von 2013
auf 2014 erstmals leicht zurückgegangen. Damit wurde
2014 der Trend zu ständig wachsenden Fall- und Kostensteigerungen erstmals gebrochen. Zurückzuführen
ist dies u.a. auf die bereits in den vergangenen Jahren
von der J-internen Steuerungsgruppe festgelegten und
stetig aktualisierten verbindlichen Standards zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung (Fallrevision, erweitertes
Fallcontrolling, regelmäßige Fortbildungen etc.). Inwieweit vorliegend von einer dauerhaften Trendwende
ausgegangen werden kann, bleibt jedoch abzuwarten.
Unabhängig davon waren die nicht steuerbaren Einflussfaktoren in die Beurteilung der weiteren Entwicklung einzubeziehen (allgemeinen Kostensteigerungen
u.a. Tarifsteigerungen, Energiekosten, Lebenshaltungskosten, Zuzüge anspruchsberechtigter Jugendliche).
Die andauernde Fallzahlsteigerung bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird auch in 2016 zu
einer weiteren massiven Kostensteigerung führen.
Grundsätzlich bestehen für diese Kosten Erstattungsansprüche gegenüber den überörtlichen Trägern. Vorliegend wird von einer zeitnahen, vollumfänglichen
Erstattung im laufenden Haushaltsjahr ausgegangen.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Arbeitslosengeld II steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung
um 6,0 Mio. €. Die Hochrechnung der Leistungen erfolgte basierend auf der Prognose des IAB (Institut für
27
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Hiernach werden
sich die Fallzahlen im Jahresverlauf mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zunächst konstant entwickeln. Mit
der Erhöhung der Mittel wird der Flüchtlingsthematik
Rechnung getragen. Anerkannte Flüchtlinge erhalten
keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch auf
Leistungen nach SGB II geltend machen. Die Abweichung zwischen Ist 2014 und den jeweiligen Planwerten ist auf die unterjährige Umbuchung der flankierenden Leistungen (circa 6,6 Mio. €) zurückzuführen.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 919 T€. Die Planansätze wurden in Anlehnung an das Rechnungsergebnis 2014 und ausgehend
von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote entsprechend erhöht. Vom
Bund werden ca. 75 % dieser Aufwendungen erstattet.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde für 2016 mit 158,6 Mio. €
gegenüber dem Vorjahr erhöht (+ 7,4 Mio. € oder
+ 4,9 %). Die Planung steht unter dem Vorbehalt, dass
die zugrundegelegte Umlagehöhe von der Planung
abweichen kann.2
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 130,5 Mio. €
oder 7,3 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse
aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die
allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie
Zuweisungen an das Land, unter anderem im Rahmen
der Krankenhausumlage.
Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2015 insgesamt um 3,6 Mio. € oder
2,8 % zu.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 2,8 Mio. € auf 49,5 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen
oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispiels-
2
Die für Nürnberg zu zahlende Bezirksumlage wurde
im Dezember mit 159,3 Mio. € verabschiedet.
weise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 10,2 Mio. € die
Krankenhausumlage enthalten.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an
die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion
gGmbH und den Flughafen Nürnberg (Konsortialvertrag: 5 Mio. €) wurden, insgesamt auf Höhe des Vorjahresniveaus, 16,2 Mio. € geplant.
Für die Gewerbesteuerumlage wurde entsprechend des
höheres Gewerbesteueransatzes im Vergleich zur
Vorjahresplanung um 0,8 Mio. € höhere Aufwendungen
eingeplant.
28
E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen
gegenüber dem Ansatz 2015 um 17,6 Mio. € oder
26,1 % auf 85,3 Mio. €.
Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Hierfür ist im Vergleich zum
Vorjahr ein Mehraufwand in Höhe von 348 T€ eingeplant.
Bei den Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien
sind im Planwert 2016 Steigerungen von 10,8 Mio. € für
die Unterbringung von Flüchtlingen enthalten. Hier
spiegeln sich - wie bei den Transferaufwendungen - die
gestiegenen Flüchtlingszahlen wider.
Beim Posten „Mieten/Pachten/Leasing bewegliche
Sachen“ werden im Vergleich zu Ansatz 2015 rund
0,9 Mio. € höhere Aufwendungen für Leasingaufwendungen in Informations- und Kommunikationstechnik
(zentrale IT, OrgA/IT) geplant.
Der Anstieg bei den Kosten für Sachverständige und
Gutachter liegt im Wesentlichen an den Kosten für die
in 2016 anstehende überörtliche Prüfung durch den
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in Höhe
von 700 T€. Da hierfür eine Rückstellung besteht, wurde in gleicher Höhe eine ertragswirksame Kompensation als Ertrag aus der Neutralisation unter den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen erfasst.
Unter dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2016 unter
anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen
enthalten:
• Drucksachen und Vordrucke: 1,9 Mio. €,
• Portokosten: 1,8 Mio. €,
• Künstlerhonorare: 1,3 Mio. €,
• Veranstaltungen/Tagungen: 1,1 Mio. € und
• Mitgliedschaften: 963 T€.
Das Rechnungsergebnis im Jahr 2014 in Höhe von
21,7 Mio. € liegt um rund 3,9 Mio. € über dem Planansatz von 2016. In dem Ergebnis von 2014 sind überplanmäßige Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 3.703 3.731 3.674
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.065 2.010 1.939
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 6.096 5.748 4.501
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
22.587 11.823 13.585
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 4.003 3.145 2.834
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.300 1.300 1.284
Kosten für Sachverständige und Gutachten 3.789 3.064 3.024
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 4.098 4.225 3.631
Vergütungen für Leistungen Dritter 12.488 8.180 8.572
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.241 5.844 5.490
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.200 1.220 10
Sonstige 17.759 17.398 21.705
insgesamt 85.329 67.688 70.249
29
enthalten. Beispielsweise waren 1,5 Mio. € für Überstunden-/Urlaubsrückstellungen für das in den Eigenbetrieb SÖR überführte Personal sowie 0,7 Mio. € Rückstellungen für die überörtliche Rechnungsprüfung der
Jahre 2010 bis 2014 einzustellen. Weitere Ausführungen hierzu finden sich in den Erläuterungen zum Jahresabschluss 2014.
30
E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Das Finanzergebnis fällt mit 7,7 Mio. € im Plan 2016
um 1,4 Mio. € oder 15,4 % besser aus als im Vorjahresplan. Im Vorjahresplan übersteigen die Zinsaufwendungen die Zinserträge um 9,1 Mio. €.
Für 2016 wird damit gerechnet, dass die Finanzerträge
von 31,1 Mio. € (Plan 2015) um 2,2 Mio. € auf
28,9 Mio. € zurückgehen werden. Neben dem niedrigen
Zinsniveau wirkt sich aus, dass die Erträge aus Gewinnanteilen von Beteiligungen gegenüber dem Vorjahr
insbesondere wegen einer einmaligen Berücksichtigung
der Auflösung der Projektentwicklungsgesellschaft
(PEG) St. Leonhard im Jahr 2015 sinken.
Dem Rückgang der Finanzerträge um 2,2 Mio. € steht
ein höherer Rückgang der Finanzaufwendungen (Zinsen und ähnliche Aufwendungen) in Höhe von
3,6 Mio. € gegenüber.
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zinsaufwendungen bei Kreditinstituten mit 32,9 Mio. € beziehungsweise um 10,2 % niedriger angesetzt werden
als im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige
Zinsniveau trotz der hohen Investitionssummen den
Zinsaufwand stabil zu halten.
Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem
Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (bezogen auf
die doppischen Haushaltszahlen seit 2005) zeigt eine
deutliche Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus
erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsaufwendungen
aufgrund eigener Berechnungen (siehe Schuldenbericht 2013) durchaus beherrschbar. Diese Annahme
wird auch durch die Erwartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus gestützt.
Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau
wieder deutlich steigen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2016 2015 2014
Finanzerträge -28.909 -31.148 -31.105
davon:
Zinserträge -1.910 -2.387 -2.771
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.799 -7.261 -8.056
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -21.000 -21.000 -20.144
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -500 -134
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 36.632 40.275 46.075
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 32.906 36.646 37.968
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 3.500 3.500 7.896
Sonstige Zinsaufwendungen 226 129 211
insgesamt 7.723 9.127 14.970
31