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Erläuterungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Oberbürgermeister:
Keine Pauschalen
380
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)
22
FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale)
- Zusätzliche zweckgebundene Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsansätze. -
1) U. a. Ersatzbeschaffung von Einsatz-, Geräte- und Rettungswagen.
2) Grundlage der Planungen ist weiterhin das „strategischen Fahrzeuggesamtkonzept 2010“, fortgeschrieben
um aktuelle Preisentwicklungen und zeitliche Anpassungen.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen
Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze.
23
Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale)
- Zusätzliche Einnahmen erhöhen die Auszahlungsansätze. -
1) Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und
Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen.
Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den
städtischen Dienststellen, wie von OrgA gefordert, anbieten zu können. Desweiteren werden bisher angemietete Leitungen der Telekom durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten.
Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnishaushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
381
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
24
Ausbau LWL-Netz für Dritte (Pauschale)
- Finanzierung außerhalb des Finanzrahmens (Erlöse im konsumtiven Bereich); zusätzliche Einnahmen erhöhen
die Auszahlungsansätze. -
- Ansatzhöhe vorbehaltlich der weiterhin guten Ertragslage bei der Vermarktung. -
1) Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die
Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfinanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene JahresRückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Amortisationszeit der Maßnahme kürzer als die Vertragslaufzeit.
Vertragspartner sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, M-Net und die Polizei.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert.
25
Erweiterung der Brandmeldeanlagen
- Finanzierung außerhalb des Finanzrahmens (Erlöse im konsumtiven Bereich). -
1) Mittel für den Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr und für die Netzumstellung der Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik.
2) Anpassung der Jahresraten an den Bedarf.
3) Kostenschätzung
4) Zum Teil im Ergebnishaushalt (E37002) gegenfinanziert.
382
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
26
Tiergarten Um- und Ausbau (Pauschale)
- Finanzierung aus dem allgemeinen Finanzrahmen (StB v. 22.11.1991). -
1) Für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden –
insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter
250.000 Euro Gesamtkosten.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
36, 37, 74
Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb
Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)
- Aufteilung der Pauschale in Erschließungsstraßen/allgemein (Pauschal-Nr. 36) und Erschließungsstraßen/Vorausleistungen (Pauschal-Nr. 74); die beiden Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. -
1) Ausbau von jährlich rund 10 - 15 km Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen
in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenannahme
4) Erschließungsbeiträge
39
Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen nach KAG-Satzung (Pauschale)
1) Ausbau von Straßen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. Komplementärfinanzierung erfolgt
aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Beiträge nach Art. 5 KAG in Höhe von 30 – 80 %
383
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
40
Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz)
- Finanzierung der städt. Mittel aus Stellplatzgeldern (StB v. 25.09.1996) -
1) Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen
benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von
Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software).
2) keine
3) Kostenannahme
4) Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese
erhöhen die Auszahlungsansätze.
41
Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale)
1) Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die
verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben
nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenannahme
4) keine
384
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
42, 43
Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb
- Mehreinzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend; die Maßnahmen 42 und 43 sind gegenseitig deckungsfähig. -
- Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den
AfV vorgenommen. -
1) Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km).
Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten
anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenannahme
4) keine
44
Radwege „aus 1 mach 3“: Bau und Sanierung (Pauschale)
- Analog zum Programm für Spielplätze "aus 1 mach 3"; falls keine Spenden eingehen, darf der städtische Anteil
zum Bau von Radwegen eingesetzt werden -
1) Spendenmittel für Radwege werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische
Mittel.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenannahme
4) Spenden
385
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
45, 46
Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 48: Verkehrsberuhigung von Wohngebieten. -
1) Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbaumaßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstraßen.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenannahme
4) keine
47
Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale)
- Eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. -
- Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung,
durch den AfV vorgenommen. -
1) Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. EUR. Bei
einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anlagen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen diejenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können,
erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanierungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen
Baumaßnahmen wird künftig – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenschätzung
4) Keine. Außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.
386
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
48
Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale)
- Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 45, Straßenum- und –ausbau. -
1) Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen
Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo
30.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenannahme
4) keine
49
Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale)
1) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenannahme
4) Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung.
387
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
50
Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz)
- Aufteilung auf Einzelmaßnahmen zur Behebung von Sicherheitsgefahren erfolgt nach Beschluss des Ältestenrates im Zuge des BIC-Verfahrens. -
1) Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen. Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960
und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppen-anlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23
Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhundert.
Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewahren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten
ausgeführt werden. Folgende Maßnahmen sind in den nächsten Jahren geplant:
- Brücke Gerasmühle Rednitz
- Hans-Fellner-Str. Brücke über Gründlach
- Brücke Gleißhammerstr. über Bahn
- Brücke Gebersdorfer Str. über Bahn
- Brücken Stadenstr. über Bahn
- Prinzregentenufer Brüstung, Geländer
- Brücke Günthersbühler Str über Bahn
- Brücke Wettersteinstraße über U-Bahn, 2. BA
- Brücke Irrhainstraße über den Bucher Landgraben
- Bauwerk Karl-Schönleben-Straße über den Langwassergraben
2) Wegen der Kapazitätsbindung durch bereits laufende Vorhaben soll einmalig der Mittelbedarf der Pauschale
im Jahr 2016 von 3,0 Mio. € auf 1,4 Mio. € reduziert werden.
3) Kostenannahme
4) keine
51
Straßenbeleuchtung KAG-Maßnahmen (Pauschale)
1) Verbesserungen an Straßenbeleuchtungsanlagen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz und nach der
vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind.
2) Die Umstellung auf LED-Leuchten verursacht höhere Kosten. Aufgrund dessen sowie wegen der Erhöhung
der Bauverwaltungskosten höherer Ansatz.
3) Kostenannahme/-schätzung
4) Beiträge nach Art. 5 KAG. Die Leuchten in den Anliegerstraßen mit hohem KAG-Anteil wurden in den zurückliegenden 20 Jahren erneuert. Zukünftig müssen auch die in den 1970er und Anfang der 1980er Jahren in
Hauptverkehrsstraßen eingebauten Leuchten erneuert werden. Dort beträgt der KAG-Anteil im Durchschnitt
jedoch nur ca. 20 Prozent.
388
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
52
Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. 4 eigene (Pauschale)
1) Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von
Telekom-, und N-ERGIE-Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich 3 bis 4 eigenen Beleuchtungsanlagen.
2) Die Umstellung auf LED-Leuchten verursacht höhere Kosten. Aufgrund dessen sowie wegen der Erhöhung
der Bauverwaltungskosten höherer Ansatz.
3) Kostenschätzung
4) keine
53
Schaffung von Stellplätzen (Pauschale)
1) Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen
Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden.
Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62
ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Stellplatzgelder
54
Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale)
1) Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote geschaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3
Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Spenden
389
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
56, 57
Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb
1) Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender
Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl
für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenschätzung/detaillierte Kostenberechnung
4) keine
58
Bau und Generalsanierung von Spielhöfen (Pauschale)
- Gegenseitig deckungsfähig mit MIP-Pauschale P 59. -
1) Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Beschlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten vielfach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher
realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interessierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch
Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenannahme
4) keine
390
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
59
Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung
- Gegenseitig deckungsfähig mit MIP-Pauschale P 58. -
- Seit dem Haushaltsjahr 2009 sind jährlich 100.000 € zweckgebunden für die Verbesserung von Ballspielangeboten. -
- 2014 und 2015: Veranschlagung der Gelder für die Laut!-Initiative konsumtiv. Konzernsystematisch bedingt
sind Maßnahmen für die Laut!-Initiative künftig im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. -
1) Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept.
2) Die Gelder für konsumtive Laut!-Projekte werden künftig im Wirtschaftsplan von SÖR veranschlagt.
3) Kostenannahme
4) keine
60
Kleingartenanlagen (Pauschale)
1) Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanlagen entfällt.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
74
Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz)
Siehe Erläuterung bei Pauschale 36, die Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig.
391
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
76
Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale)
1) Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg (u. a. an
der Bertolt-Brecht-Schule, am Sigena-Gymnasium, am Schulzentrum Südwest, am Neuen und am Melanchthon-Gymnasium sowie Rasenspielfelder an der Adalbert-Stifter-Schule) besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf.
2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten.
3) Kostenannahme
4) keine
392
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):
27
Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen (Pauschale)
- Im Ergebnishaushalt werden Mittel für von Vereinen durchzuführende Sanierungsmaßnahmen veranschlagt. -
1) Zum Bau vereinseigener Sportstätten in Form von Freisportanlagen (Spielfelder, Leichtathletikanlagen), Turnund Sporthallen und Funktionsgebäuden (Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume), ferner für Großreparaturen
an bestehenden Anlagen von Nürnberger Sportvereinen und Beschaffungen, für Investitionen Dritter an Stelle eigener Maßnahmen.
2) Verringerung von 150.000 € auf 100.000 € jährlichen Ansatz: Es werden immer weniger Neubauten bzw. -
anschaffungen angegangen, stattdessen wird mehr saniert. Daher Reduzierung des MIP-Ansatzes, im Gegenzug Erhöhung des Ansatzes im Ergebnishaushalt für konsumtive Investitionszuschüsse von 400.000 Euro auf 450.000 Euro.
3) Kostenannahme/Kostenschätzung
4) keine
29
EDV-Pauschale für alle Nürnberger Schulen
- Zusätzliche Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsansätze. -
- 2016 sind 250 T€ zweckgebunden für die Vernetzung. -
1) Für die EDV-Ausstattung, einschließlich Mobiliar und Baumaßnahmen, von Schule und Verwaltung: Aufgrund
der technischen Überalterung und eines erhöhten Verschleißes aufgrund intensiver Nutzung müssen jährlich
ca. 1.400 PC-Arbeitsplätze neu eingerichtet werden, um den Status quo halten zu können. Aufgrund von
Lehrplanänderungen im Zusammenhang mit dem G8 sind zusätzliche EDV-Arbeitsplätze erforderlich.
2) Anpassungen zwischen investivem und konsumtivem Ansatz. Zudem 200.000 € pro Jahr mehr wg. drohender Preissteigerungen aufgrund des verändertem Wechselkurses Euro/Dollar.
3) -
4) Eingehende Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend– im Bereich der beruflichen
Schulen werden FAG-Mittel beantragt.
393
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
31
Pauschale FAG 15 plus
- Neu herausgelöst für MIP-Entwurf 2016-19: Erweiterung B 12 und Aufstockung PVS. -
- Ab 2015 Reduzierung der Ansätze zur Finanzierung der Schultoilettensanierung und Anpassung an den Mittelabfluss. -
1) Es handelt sich um ein Sonderförderprogramm des Freistaates Bayern zum bedarfsgerechten Ausbau von
Ganztagesschulen. Aus dem Sonderförderprogramm werden zu gegebener Zeit die konkret daraus
finanzierten Einzelmaßnahmen herausgelöst.
2) Fortschreibung, um künftige Maßnahmen finanzieren zu können.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Erhöhte Förderquote nach FAG.
35
Pauschale zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von
BA/NOS)
- Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln sind gegenseitig deckungsfähig -
1) An zahlreichen Schulen treten gravierende Sicherheitsmängel auf, die aufgrund von verschiedenen Auflagen
Zug um Zug beseitigt werden müssen. Siehe auch Erläuterungen zu den MIP-Einzelmaßnahmen 00164,
00605 – 00607, 00668 und 00669.
2) Aufteilung der Pauschale auf konkrete Maßnahmen.
3) Kostenannahme/Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (für Einzelmaßnahmen über 100.000 Euro).
394
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
70
Schulbaumaßnahmen (Pauschale)
- Sonderprogramm der WBG KOMMUNAL GmbH –
1) Mittel für künftige Schulbaumaßnahmen, die durch die WBG-KOMMUNAL GmbH ausgeführt werden sollen.
Zu gegebener Zeit werden die Einzelmaßnahmen aus der Pauschale herausgelöst.
2) Verringerung zur Deckung der Maßnahme 00648 „Ringtausch Bayreuther Str. - Umbau für Bäcker/Konditoren
und Fleischer“
3) Kostenannahme
4) Die Zuwendungen werden bei Herauslösung aus der Pauschale ergänzt.
75
Pauschale Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen
1) Um eine Überalterung der Einrichtungen an den Schulen zu verhindern, muss jährlich ein Betrag zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommen die Kosten für die laufend
vom Gesetzgeber lehrplanbedingt vorgegebenen Anpassungen von Werkstätten und Fachunterrichtsräumen.
Der Bedarf ist insbesondere bedingt auch durch
- neue Technologien (Computertechnik) und
- Investitionen auf Grund veränderter Lehrplananforderungen.
Mit den Mitteln der Modernisierungspauschale werden in 2014 bis 2016 überwiegend große Modernisierungsmaßnahmen wie Umbau u. Einrichtung von Elektrolaboren an der B 1, Umbau u. Neueinrichtung von
Chemieräumen und Umbau für die Fotografen an B 6 im Rahmen des Ringtauschs finanziert.
2) Neue Aufteilung nach konsumtivem und investivem Bedarf, Gesamtansatz bleibt gleich.
3) Kostenannahme
4) Bei lehrplanbedingten Anpassungen (Erstausstattung) werden staatliche Zuweisungen nach dem FAG gewährt.
395
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
78
Pauschale Weißgeräte an Schulen
1) Aus Mitteln dieser Pauschale wird bewegliches Vermögen, das früher zentral über H bestellt wurde, beschafft. Die Gelder werden nur bei Bedarf zur Verfügung gestellt für Weißgeräte (z. B. Kühlschränke,
Waschmaschinen) sowie LAN-Schränke, Teeküchen, Werkzeuge und Überwachungsanlagen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
396
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat I:
01
Pauschale: Einführung neuer DV-Verfahren
1) Zur Abwicklung von Geschäftsprozessen in elektronischer Form ist der Einsatz neuer Techniken erforderlich.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Informationstechnik in der Stadtverwaltung werden immer mehr
Geschäftsprozesse in elektronischer Form erledigt. In diesem Zusammenhang sind bestehende und künftige
Systeme aber auch die Sicherheitsanforderungen anzupassen. Dazu ist der Einsatz von neuen Techniken erforderlich.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
397
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat II:
21
Friedhofsverwaltung: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale)
1) Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Friedhofsverwaltung“ unter
500 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsgerecht.
2) Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt.
3) nicht relevant
4) keine
398
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat III:
08
Landschaftsschutzmaßnahmen mit Biotopverbund (Pauschale)
1) Grunderwerbsmittel für Maßnahmen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten.
2) keine
3) Kostenannahme bzw. Kostenanschlag
4) keine
73
Ertüchtigung und Herstellung von Ökokontoflächen (Pauschale)
1) Das Ökokonto ist ein Instrument zur Vorsorge bei der Eingriffsregelung der Bauleitplanung, das Gemeinden
auf freiwilliger Basis einsetzen können. Aus dem Pauschalansatz wird die gesetzlich vorgeschriebene Ertüchtigung und Herstellung bevorrateter Flächen zur ökologischen Aufwertung und zum Ausgleich von Natur und
Landschaft finanziert, damit „Ökokontopunkte“ für städtische Vorhaben und Bauleitplanverfahren im bisherigen Umfang bereitgestellt werden können.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
399
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat IV:
09
Museen der Stadt Nürnberg: Pauschale für den Ankauf von Sammlungsgegenständen
1) Aus dem Pauschalansatz werden Sammlungsankäufe der Museen der Stadt Nürnberg erhaltungswürdiger
Gegenstände finanziert.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
400
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat V:
62
Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger
(Pauschale)
- Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. -
1) Aufgrund des BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Baukostenzuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder
die Erweiterung anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, außerdem werden durch die Stadt Nürnberg 50 % der sogenannten Überhangkosten
(Unterschiedsbetrag zwischen zuwendungsfähigen und tatsächlich entstehenden Baukosten) nach einem
Kriterienkatalog übernommen.
Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf
den Besuch einer Tageseinrichtung.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen nach FAG.
401
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
77
Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen
1) Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen
wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwischenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend
eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig:
- Haus für Kinder, Sorger Weg 5
- Kindergarten Olgastr. 15
- Kinderhort Zweibrückener Str. 30
- Kita Urbanstr. 14
- Kindergarten Heisterstr. 22
- Kindergarten Frankenstr. 37
- Kindergarten Gugelstr. 20
Weitere Maßnahmen würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert.
Die obige Maßnahme wurde vormals als Einzelmaßnahme (00631) geführt.
2) Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach FAG
402
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
79
Hortnotprogramm
- Änderung der Auftragsnummer von Einzelmaßnahme auf Pauschale. Es wurden bereits 2014 einige Maßnahmen finanziert. Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen des Hortnotprogrammes sind gegenseitig
deckungsfähig. Mittel werden vorbehaltlich der Kostenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt bereitgestellt. -
1) Die Stadt Nürnberg reagiert auf das Fehlen von Plätzen der Betreuung von Grundschulkindern mit einem
vierten Notprogramm für das Betriebsjahr 2014/2015. In den Horten der Stadt Nürnberg standen dieses Jahr
ca. 1.170 freien Plätzen insgesamt ca. 1.920 Anmeldungen gegenüber.
Die gesamtstädtische Versorgungquote für Schulkinder in den Kinderhorten und Häusern für Kinder liegt derzeit bei knapp 39 Prozent. Diese positive Entwicklung ist auf den kontinuierlichen Hort-Ausbau und auf die
Hort-Notprogramme seit 2011 zurückzuführen.
Das Hortnotprogramm sieht vor Zentralhort Süd, Container, Erweiterungen und Instandhaltungsmaßnahmen;
die Gelder für die Einzelmaßnahmen werden im Vollzug aufgeteilt.
2) Reduzierung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach FAG
Einzelmaßnahmen über 500.000,00 EUR
– Maßnahme-Nr. 00280, 00282, 00638 und 00641 –
E3650028000U Kiho Johannes-Brahms-Str., Umsetzung Container „Am Thoner Espan“
E3650028200U Kiho Zugspitzstr. – Zentralhort Langwasser
E3650063800U Welserstraße: 4-gruppiger Hort (Zentralhort)
E3650064100U Erricht. 4-grp. Zentralhort, Fürreuthweg, Zentralhort Süd - Container
Einzelmaßnahmen unter 500.000,00 EUR
– Maßnahme-Nr. 00095, 00096, 00634 - 00637 –
E3650009500U Neunhofer Hauptstr. 71
E3650009600U Kiho Van-Gogh-Str. / An der Radrunde (Container)
E3650063400U Heroldsberger Weg 42: Umb. Hausm.whg
E3650063500U Kiho Am Thoner Espan (Schulräume), Nutzung der Schulräume Interim
E3650063600U Kiho Merseburger Str. 3 (Zentralhort)
E3650063700U Kiho Dorfäckerstr. 26, Anmietung Erweiterung
Untermaßnahmen zur Pauschale unter 500.000,00 EUR
P3657900001U Umbau Heroldsberger Weg 4
P3657900002U Kalchreutherstr. 130, Umb. Sanitäranlagen
P3657900003U Kalchreutherstr. 130, Umbau zu Horträumen
P3657900004U Hermann-Kolb-Str. 53, Umbau Aula zu Hort
P3657900005U Laufamholzstr. 351 – Ausstattung
P3657900006U Kronacher Str. 5 – Ausstattung
403
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat VI:
64
Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen
(Pauschale)
1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten.
Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereitgestellt werden.
Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende
Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind
10 % zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit
2014 wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
404
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
65
U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungsmaßnahmen (Pauschale)
- Bei Einsatz von Stellplatzmitteln entsprechende Verringerung der städtischen Mittel; zusätzliche Zuschüsse
erhöhen die Auszahlungsansätze. -
1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (einschließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft
dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit
der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.
Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau
der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer bereits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit mit den unter dieser MIP-Nr. bereitgestellten Mitteln bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in
ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht
wirtschaftlich ist
Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversorgung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen.
2) Anpassung aufgrund Erhebungen von UB und VAG zum Erneuerungsbedarf.
3) Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung
4) Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben.
405
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat VII:
02
Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale
1) Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant.
2) Anpassung aufgrund gesunkener Leibrentenfälle.
3) Kostenschätzung
4) keine
10
Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)
1) Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den
Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner/die Geschäftspartnerin nur im Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwandes für den Erwerb von Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb
zugute.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
11
Mehrzuteilungen an Bauland bei Umlegungen gem. BauGB (Bodenordnung); Pauschale
1) Das Liegenschaftsamt erhält bei Baulandumlegungen durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung
in fast allen Fällen Mehrzuteilungen an Bauland, die in Geld zu entschädigen sind. Der gesamte Aufwand für
die Mehrzuteilung an Bauland bei Umlegungen nach dem BauGB kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder
dem Vermögensgrundstock zugute und wird damit zur Finanzierung von weiterem Grunderwerb frei.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
406
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
12
Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale)
1) Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemeinden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen
städtebaulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
13
Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale)
1) Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß
den Bescheiden des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg finanziert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Erstattungen von Erschließungs- und Anschlusskosten
407
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
14
Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale
Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 16 "Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau
(Darlehen) - Pauschalansatz"
1) Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist durch eine Ungleichgewichtigkeit auf den Teilmärkten
geprägt. Während im hochwertigen Wohnungsteilmarkt eine Marktsättigung eingetreten ist und auch der
Nachfragedruck für Wohnungen mittlerer Preisklassen nachgelassen hat, besteht nach wie vor ein Defizit an
bezahlbaren Wohnungen für Haushalte, die sich ohne öffentliche Hilfe nicht mit Wohnraum versorgen können. Es wird angenommen, dass sich das Wohnungsangebot in diesem Sektor durch das Auslaufen der bestehenden Belegungsbindungen weiter verringert, während die Nachfrage durch zunehmende ökonomische
Spaltung unserer Gesellschaft – und hiervon sind insbesondere Kinderreiche, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und alte Menschen betroffen – wächst.
Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zu den Wohnungsbauförderungsmitteln
des Bundes und des Freistaates Bayern erforderlich, um tragbare Mieten und Belastungen zu erzielen. Ohne
Einsatz städtischer Mittel können die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
15
Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte (Pauschale):
Sicherung von Belegungsbindungen und Vorkaufsrechten, Verlustausgleiche und Sonderprojekte
Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 17 „Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschalansatz)“
1) Der Fonds wurde im Jahr 1986 geschaffen, um über ein flexibles Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Zielsetzungen verfügen zu können. Die Mittel werden insbesondere zur Sicherung von Belegungsbindungen preisgünstiger Wohnungen und für Sonderaufgaben eingesetzt. Durch Rücklagenbildung und Zufluss
nicht verbrauchter Mittel wird seit 1998 eine flexiblere Finanzierung von Projekten ermöglicht; Veräußerungserlöse fließen in den Fonds zurück.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
408
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
16
Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) -
Pauschalansatz
Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 14 "Städt. Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau) -
Pauschalansatz“
1) In Nürnberg ist der soziale Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes nicht finanzierbar. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke
erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Verkaufspreis auf
ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit
werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Verkehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
17
Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale)
Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 15 „Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte -
Pauschalansatz“
1) Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von
Familieneigenheimen und –wohnungen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zuzüglich
einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in Form der „Ökozulage“. Mit dem AfS vom
17.09.2015 wurde die Förderung auf Bestandsobjekte erweitert. Die Einkommensgrenze wurde gegenüber
der der staatlichen Förderung um 30% erhöht. Die Förderbeträge liegen bei 10.000 Euro (Grundbetrag),
3.000 Euro (Kinderzulage) sowie 1.000 bzw. 2.000 Euro (Ökozulage).
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
409
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
18
Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale)
1) Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflächen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch
voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von
Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
19
Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale)
1) Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innenstadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogrammes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
66
Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen
1) Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Ersatzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein
werden, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
410
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen:
03
Baupauschale (allgemeiner Hochbau)
1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall
jeweils unter 500 T€. EUR) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im
Ergebnishaushalt veranschlagt.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs
3) Kostenschätzung
4) keine
04
Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter
Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichen und immateriellen Vermögen sowie geringwertige Wirtschafts-
güter. Die Aufteilung erfolgt entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung.
- Bewegliches Vermögen: Anlagegüter mit einem Netto-Anschaffungswert von über 1.000 EUR. Individuelle
Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von 150 bis
1.000 EUR. Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner
Gegenstände werden dabei nicht berücksichtigt.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
411
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
05
Pauschale für bewegliches Vermögen immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter (externe Kostendecker)
Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen, immateriellem Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt
und Landwirtschaftsbehörde).
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
06
Pauschale für Investitionszuschüsse
1) Investitionszuschüsse für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
07
Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen
Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei
dieser Pauschale veranschlagt. 2015: 2.240 T€ für WBG KOMMUNAL und 915 T€ für SÖR.
1) Mittel, um Planungen (Kostenermittlung, Bedarfsermittlung etc.) für bislang im MIP nicht finanzierte Maß-
nahmen durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaß-
nahmen anfallen können, zunächst hier veranschlagt. Außerdem werden ab 2016 Planungskosten für
künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen daraus finanziert.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs
3) nicht relevant
4) keine
412
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
71
Zentral beschafftes bewegliches Vermögen (P)
1) Aus Mitteln dieser Pauschale wird für die gesamte Stadtverwaltung zentral über H beschafftes, bewegliches
Vermögen finanziert. Die Gelder werden, nur bei Bedarf, zur Verfügung gestellt für Weißgeräte (z. B. Kühl-
schränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen) sowie LAN-Schränke, Teeküchen, Werkzeuge und Über-
wachungsanlagen.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
81
Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
1) Der Bund hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro
(Anteil Bayern 289,24 Millionen Euro) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und
Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunal
investitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung.
Förderfähige Maßnahmen sind die energetische Sanierung von Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruk-
tur, kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur, kommunalen Museen und kommunalen Einrichtungen
der Weiterbildung, kommunalen sozialen Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäusern, Bürger- und Jugend-
zentren sowie kommunalen Verwaltungsgebäuden sowie Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in
den oben genannten Einrichtungen und Gebäuden. Aufgrund von Vorgaben des Bundes muss den Maß-
nahmen eine städtebauliche Grundkonzeption zur barrierefreien Gestaltung und Erschließung zugrunde
liegen. Dies gilt nicht für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur. Außerdem werden städtebauliche
Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum und städtebauliche Maßnahmen zur Revitalisie-
rung von innerörtlichen Leerständen gefördert.
Da zum Beschluss des Haushalts 2016 noch nicht absehbar war, welche einzelnen Maßnahmen umgesetzt
werden, erfolgt die Einstellung der Haushaltsmitteln in diesem Pauschalansatz.
2) Neuaufnahme
3) nicht relevant
4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -KInvFG
413