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Erläuterungen

Haushalt 2016 · Seiten 140–173 · Seiten 140–173 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Oberbürgermeister: Keine Pauschalen 380 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen) 22 FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale) - Zusätzliche zweckgebundene Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsansätze. - 1) U. a. Ersatzbeschaffung von Einsatz-, Geräte- und Rettungswagen. 2) Grundlage der Planungen ist weiterhin das „strategischen Fahrzeuggesamtkonzept 2010“, fortgeschrieben um aktuelle Preisentwicklungen und zeitliche Anpassungen. 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze. 23 Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale) - Zusätzliche Einnahmen erhöhen die Auszahlungsansätze. - 1) Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen. Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den städtischen Dienststellen, wie von OrgA gefordert, anbieten zu können. Desweiteren werden bisher angemie￾tete Leitungen der Telekom durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kosten￾günstiger zu gestalten. Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnis￾haushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 381 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 24 Ausbau LWL-Netz für Dritte (Pauschale) - Finanzierung außerhalb des Finanzrahmens (Erlöse im konsumtiven Bereich); zusätzliche Einnahmen erhöhen die Auszahlungsansätze. - - Ansatzhöhe vorbehaltlich der weiterhin guten Ertragslage bei der Vermarktung. - 1) Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfi￾nanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene Jahres￾Rückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Amor￾tisationszeit der Maßnahme kürzer als die Vertragslaufzeit. Vertragspartner sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, M-Net und die Polizei. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert. 25 Erweiterung der Brandmeldeanlagen - Finanzierung außerhalb des Finanzrahmens (Erlöse im konsumtiven Bereich). - 1) Mittel für den Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr und für die Netzumstellung der Brand￾meldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik. 2) Anpassung der Jahresraten an den Bedarf. 3) Kostenschätzung 4) Zum Teil im Ergebnishaushalt (E37002) gegenfinanziert. 382 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 26 Tiergarten Um- und Ausbau (Pauschale) - Finanzierung aus dem allgemeinen Finanzrahmen (StB v. 22.11.1991). - 1) Für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter 250.000 Euro Gesamtkosten. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 36, 37, 74 Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz) - Aufteilung der Pauschale in Erschließungsstraßen/allgemein (Pauschal-Nr. 36) und Erschließungsstra￾ßen/Vorausleistungen (Pauschal-Nr. 74); die beiden Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. - 1) Ausbau von jährlich rund 10 - 15 km Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenannahme 4) Erschließungsbeiträge 39 Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen nach KAG-Satzung (Pauschale) 1) Ausbau von Straßen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und nach der vom Stadtrat be￾schlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. Komplementärfinanzierung erfolgt aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Beiträge nach Art. 5 KAG in Höhe von 30 – 80 % 383 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 40 Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz) - Finanzierung der städt. Mittel aus Stellplatzgeldern (StB v. 25.09.1996) - 1) Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software). 2) keine 3) Kostenannahme 4) Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadt￾rats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese erhöhen die Auszahlungsansätze. 41 Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale) 1) Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenannahme 4) keine 384 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 42, 43 Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb - Mehreinzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend; die Maßnahmen 42 und 43 sind gegen￾seitig deckungsfähig. - - Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den AfV vorgenommen. - 1) Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km). Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnah￾men wird künftig - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaß￾nahmen mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenannahme 4) keine 44 Radwege „aus 1 mach 3“: Bau und Sanierung (Pauschale) - Analog zum Programm für Spielplätze "aus 1 mach 3"; falls keine Spenden eingehen, darf der städtische Anteil zum Bau von Radwegen eingesetzt werden - 1) Spendenmittel für Radwege werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenannahme 4) Spenden 385 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 45, 46 Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 48: Verkehrsberuhigung von Wohngebieten. - 1) Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbau￾maßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaß￾nahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstra￾ßen. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenannahme 4) keine 47 Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale) - Eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. - - Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den AfV vorgenommen. - 1) Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. EUR. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anla￾gen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen die￾jenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können, erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanie￾rungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenschätzung 4) Keine. Außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. 386 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 48 Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale) - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 45, Straßenum- und –ausbau. - 1) Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo 30. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenannahme 4) keine 49 Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale) 1) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenannahme 4) Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung. 387 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 50 Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz) - Aufteilung auf Einzelmaßnahmen zur Behebung von Sicherheitsgefahren erfolgt nach Beschluss des Ältesten￾rates im Zuge des BIC-Verfahrens. - 1) Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen. Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960 und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppen-anlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23 Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhun￾dert. Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewah￾ren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden. Folgende Maßnahmen sind in den nächsten Jahren geplant: - Brücke Gerasmühle Rednitz - Hans-Fellner-Str. Brücke über Gründlach - Brücke Gleißhammerstr. über Bahn - Brücke Gebersdorfer Str. über Bahn - Brücken Stadenstr. über Bahn - Prinzregentenufer Brüstung, Geländer - Brücke Günthersbühler Str über Bahn - Brücke Wettersteinstraße über U-Bahn, 2. BA - Brücke Irrhainstraße über den Bucher Landgraben - Bauwerk Karl-Schönleben-Straße über den Langwassergraben 2) Wegen der Kapazitätsbindung durch bereits laufende Vorhaben soll einmalig der Mittelbedarf der Pauschale im Jahr 2016 von 3,0 Mio. € auf 1,4 Mio. € reduziert werden. 3) Kostenannahme 4) keine 51 Straßenbeleuchtung KAG-Maßnahmen (Pauschale) 1) Verbesserungen an Straßenbeleuchtungsanlagen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. 2) Die Umstellung auf LED-Leuchten verursacht höhere Kosten. Aufgrund dessen sowie wegen der Erhöhung der Bauverwaltungskosten höherer Ansatz. 3) Kostenannahme/-schätzung 4) Beiträge nach Art. 5 KAG. Die Leuchten in den Anliegerstraßen mit hohem KAG-Anteil wurden in den zurück￾liegenden 20 Jahren erneuert. Zukünftig müssen auch die in den 1970er und Anfang der 1980er Jahren in Hauptverkehrsstraßen eingebauten Leuchten erneuert werden. Dort beträgt der KAG-Anteil im Durchschnitt jedoch nur ca. 20 Prozent. 388 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 52 Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. 4 eigene (Pauschale) 1) Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von Telekom-, und N-ERGIE-Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich 3 bis 4 eigenen Be￾leuchtungsanlagen. 2) Die Umstellung auf LED-Leuchten verursacht höhere Kosten. Aufgrund dessen sowie wegen der Erhöhung der Bauverwaltungskosten höherer Ansatz. 3) Kostenschätzung 4) keine 53 Schaffung von Stellplätzen (Pauschale) 1) Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden. Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62 ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Stellplatzgelder 54 Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale) 1) Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote ge￾schaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Spenden 389 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 56, 57 Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb 1) Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenschätzung/detaillierte Kostenberechnung 4) keine 58 Bau und Generalsanierung von Spielhöfen (Pauschale) - Gegenseitig deckungsfähig mit MIP-Pauschale P 59. - 1) Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Be￾schlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten viel￾fach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interes￾sierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenannahme 4) keine 390 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 59 Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung - Gegenseitig deckungsfähig mit MIP-Pauschale P 58. - - Seit dem Haushaltsjahr 2009 sind jährlich 100.000 € zweckgebunden für die Verbesserung von Ballspielange￾boten. - - 2014 und 2015: Veranschlagung der Gelder für die Laut!-Initiative konsumtiv. Konzernsystematisch bedingt sind Maßnahmen für die Laut!-Initiative künftig im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. - 1) Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept. 2) Die Gelder für konsumtive Laut!-Projekte werden künftig im Wirtschaftsplan von SÖR veranschlagt. 3) Kostenannahme 4) keine 60 Kleingartenanlagen (Pauschale) 1) Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanla￾gen entfällt. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 74 Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz) Siehe Erläuterung bei Pauschale 36, die Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. 391 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 76 Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale) 1) Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg (u. a. an der Bertolt-Brecht-Schule, am Sigena-Gymnasium, am Schulzentrum Südwest, am Neuen und am Me￾lanchthon-Gymnasium sowie Rasenspielfelder an der Adalbert-Stifter-Schule) besteht ein erheblicher Sanie￾rungsbedarf. 2) Erhöhung aufgrund gestiegener Bauverwaltungskosten. 3) Kostenannahme 4) keine 392 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule): 27 Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen (Pauschale) - Im Ergebnishaushalt werden Mittel für von Vereinen durchzuführende Sanierungsmaßnahmen veranschlagt. - 1) Zum Bau vereinseigener Sportstätten in Form von Freisportanlagen (Spielfelder, Leichtathletikanlagen), Turn￾und Sporthallen und Funktionsgebäuden (Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume), ferner für Großreparaturen an bestehenden Anlagen von Nürnberger Sportvereinen und Beschaffungen, für Investitionen Dritter an Stel￾le eigener Maßnahmen. 2) Verringerung von 150.000 € auf 100.000 € jährlichen Ansatz: Es werden immer weniger Neubauten bzw. - anschaffungen angegangen, stattdessen wird mehr saniert. Daher Reduzierung des MIP-Ansatzes, im Ge￾genzug Erhöhung des Ansatzes im Ergebnishaushalt für konsumtive Investitionszuschüsse von 400.000 Eu￾ro auf 450.000 Euro. 3) Kostenannahme/Kostenschätzung 4) keine 29 EDV-Pauschale für alle Nürnberger Schulen - Zusätzliche Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsansätze. - - 2016 sind 250 T€ zweckgebunden für die Vernetzung. - 1) Für die EDV-Ausstattung, einschließlich Mobiliar und Baumaßnahmen, von Schule und Verwaltung: Aufgrund der technischen Überalterung und eines erhöhten Verschleißes aufgrund intensiver Nutzung müssen jährlich ca. 1.400 PC-Arbeitsplätze neu eingerichtet werden, um den Status quo halten zu können. Aufgrund von Lehrplanänderungen im Zusammenhang mit dem G8 sind zusätzliche EDV-Arbeitsplätze erforderlich. 2) Anpassungen zwischen investivem und konsumtivem Ansatz. Zudem 200.000 € pro Jahr mehr wg. drohen￾der Preissteigerungen aufgrund des verändertem Wechselkurses Euro/Dollar. 3) - 4) Eingehende Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend– im Bereich der beruflichen Schulen werden FAG-Mittel beantragt. 393 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 31 Pauschale FAG 15 plus - Neu herausgelöst für MIP-Entwurf 2016-19: Erweiterung B 12 und Aufstockung PVS. - - Ab 2015 Reduzierung der Ansätze zur Finanzierung der Schultoilettensanierung und Anpassung an den Mit￾telabfluss. - 1) Es handelt sich um ein Sonderförderprogramm des Freistaates Bayern zum bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagesschulen. Aus dem Sonderförderprogramm werden zu gegebener Zeit die konkret daraus finanzierten Einzelmaßnahmen herausgelöst. 2) Fortschreibung, um künftige Maßnahmen finanzieren zu können. 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Erhöhte Förderquote nach FAG. 35 Pauschale zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von BA/NOS) - Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln sind gegensei￾tig deckungsfähig - 1) An zahlreichen Schulen treten gravierende Sicherheitsmängel auf, die aufgrund von verschiedenen Auflagen Zug um Zug beseitigt werden müssen. Siehe auch Erläuterungen zu den MIP-Einzelmaßnahmen 00164, 00605 – 00607, 00668 und 00669. 2) Aufteilung der Pauschale auf konkrete Maßnahmen. 3) Kostenannahme/Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (für Einzelmaßnahmen über 100.000 Euro). 394 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 70 Schulbaumaßnahmen (Pauschale) - Sonderprogramm der WBG KOMMUNAL GmbH – 1) Mittel für künftige Schulbaumaßnahmen, die durch die WBG-KOMMUNAL GmbH ausgeführt werden sollen. Zu gegebener Zeit werden die Einzelmaßnahmen aus der Pauschale herausgelöst. 2) Verringerung zur Deckung der Maßnahme 00648 „Ringtausch Bayreuther Str. - Umbau für Bäcker/Konditoren und Fleischer“ 3) Kostenannahme 4) Die Zuwendungen werden bei Herauslösung aus der Pauschale ergänzt. 75 Pauschale Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen 1) Um eine Überalterung der Einrichtungen an den Schulen zu verhindern, muss jährlich ein Betrag zur Finan￾zierung von Ersatzbeschaffungen zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommen die Kosten für die laufend vom Gesetzgeber lehrplanbedingt vorgegebenen Anpassungen von Werkstätten und Fachunterrichtsräumen. Der Bedarf ist insbesondere bedingt auch durch - neue Technologien (Computertechnik) und - Investitionen auf Grund veränderter Lehrplananforderungen. Mit den Mitteln der Modernisierungspauschale werden in 2014 bis 2016 überwiegend große Modernisie￾rungsmaßnahmen wie Umbau u. Einrichtung von Elektrolaboren an der B 1, Umbau u. Neueinrichtung von Chemieräumen und Umbau für die Fotografen an B 6 im Rahmen des Ringtauschs finanziert. 2) Neue Aufteilung nach konsumtivem und investivem Bedarf, Gesamtansatz bleibt gleich. 3) Kostenannahme 4) Bei lehrplanbedingten Anpassungen (Erstausstattung) werden staatliche Zuweisungen nach dem FAG ge￾währt. 395 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 78 Pauschale Weißgeräte an Schulen 1) Aus Mitteln dieser Pauschale wird bewegliches Vermögen, das früher zentral über H bestellt wurde, be￾schafft. Die Gelder werden nur bei Bedarf zur Verfügung gestellt für Weißgeräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen) sowie LAN-Schränke, Teeküchen, Werkzeuge und Überwachungsanlagen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 396 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat I: 01 Pauschale: Einführung neuer DV-Verfahren 1) Zur Abwicklung von Geschäftsprozessen in elektronischer Form ist der Einsatz neuer Techniken erforderlich. Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Informationstechnik in der Stadtverwaltung werden immer mehr Geschäftsprozesse in elektronischer Form erledigt. In diesem Zusammenhang sind bestehende und künftige Systeme aber auch die Sicherheitsanforderungen anzupassen. Dazu ist der Einsatz von neuen Techniken er￾forderlich. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 397 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat II: 21 Friedhofsverwaltung: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale) 1) Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Friedhofsverwaltung“ unter 500 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsge￾recht. 2) Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt. 3) nicht relevant 4) keine 398 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat III: 08 Landschaftsschutzmaßnahmen mit Biotopverbund (Pauschale) 1) Grunderwerbsmittel für Maßnahmen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten. 2) keine 3) Kostenannahme bzw. Kostenanschlag 4) keine 73 Ertüchtigung und Herstellung von Ökokontoflächen (Pauschale) 1) Das Ökokonto ist ein Instrument zur Vorsorge bei der Eingriffsregelung der Bauleitplanung, das Gemeinden auf freiwilliger Basis einsetzen können. Aus dem Pauschalansatz wird die gesetzlich vorgeschriebene Ertüch￾tigung und Herstellung bevorrateter Flächen zur ökologischen Aufwertung und zum Ausgleich von Natur und Landschaft finanziert, damit „Ökokontopunkte“ für städtische Vorhaben und Bauleitplanverfahren im bisheri￾gen Umfang bereitgestellt werden können. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 399 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat IV: 09 Museen der Stadt Nürnberg: Pauschale für den Ankauf von Sammlungsgegenständen 1) Aus dem Pauschalansatz werden Sammlungsankäufe der Museen der Stadt Nürnberg erhaltungswürdiger Gegenstände finanziert. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 400 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat V: 62 Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger (Pauschale) - Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. - 1) Aufgrund des BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Baukostenzuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf zwei Drittel der zuwen￾dungsfähigen Kosten, außerdem werden durch die Stadt Nürnberg 50 % der sogenannten Überhangkosten (Unterschiedsbetrag zwischen zuwendungsfähigen und tatsächlich entstehenden Baukosten) nach einem Kriterienkatalog übernommen. Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Zuwendungen nach FAG. 401 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 77 Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen 1) Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwi￾schenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig: - Haus für Kinder, Sorger Weg 5 - Kindergarten Olgastr. 15 - Kinderhort Zweibrückener Str. 30 - Kita Urbanstr. 14 - Kindergarten Heisterstr. 22 - Kindergarten Frankenstr. 37 - Kindergarten Gugelstr. 20 Weitere Maßnahmen würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert. Die obige Maßnahme wurde vormals als Einzelmaßnahme (00631) geführt. 2) Erhöhung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach FAG 402 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 79 Hortnotprogramm - Änderung der Auftragsnummer von Einzelmaßnahme auf Pauschale. Es wurden bereits 2014 einige Maßnah￾men finanziert. Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen des Hortnotprogrammes sind gegenseitig deckungsfähig. Mittel werden vorbehaltlich der Kostenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt bereitgestellt. - 1) Die Stadt Nürnberg reagiert auf das Fehlen von Plätzen der Betreuung von Grundschulkindern mit einem vierten Notprogramm für das Betriebsjahr 2014/2015. In den Horten der Stadt Nürnberg standen dieses Jahr ca. 1.170 freien Plätzen insgesamt ca. 1.920 Anmeldungen gegenüber. Die gesamtstädtische Versorgungquote für Schulkinder in den Kinderhorten und Häusern für Kinder liegt der￾zeit bei knapp 39 Prozent. Diese positive Entwicklung ist auf den kontinuierlichen Hort-Ausbau und auf die Hort-Notprogramme seit 2011 zurückzuführen. Das Hortnotprogramm sieht vor Zentralhort Süd, Container, Erweiterungen und Instandhaltungsmaßnahmen; die Gelder für die Einzelmaßnahmen werden im Vollzug aufgeteilt. 2) Reduzierung der Gesamtkosten; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach FAG Einzelmaßnahmen über 500.000,00 EUR – Maßnahme-Nr. 00280, 00282, 00638 und 00641 – E3650028000U Kiho Johannes-Brahms-Str., Umsetzung Container „Am Thoner Espan“ E3650028200U Kiho Zugspitzstr. – Zentralhort Langwasser E3650063800U Welserstraße: 4-gruppiger Hort (Zentralhort) E3650064100U Erricht. 4-grp. Zentralhort, Fürreuthweg, Zentralhort Süd - Container Einzelmaßnahmen unter 500.000,00 EUR – Maßnahme-Nr. 00095, 00096, 00634 - 00637 – E3650009500U Neunhofer Hauptstr. 71 E3650009600U Kiho Van-Gogh-Str. / An der Radrunde (Container) E3650063400U Heroldsberger Weg 42: Umb. Hausm.whg E3650063500U Kiho Am Thoner Espan (Schulräume), Nutzung der Schulräume Interim E3650063600U Kiho Merseburger Str. 3 (Zentralhort) E3650063700U Kiho Dorfäckerstr. 26, Anmietung Erweiterung Untermaßnahmen zur Pauschale unter 500.000,00 EUR P3657900001U Umbau Heroldsberger Weg 4 P3657900002U Kalchreutherstr. 130, Umb. Sanitäranlagen P3657900003U Kalchreutherstr. 130, Umbau zu Horträumen P3657900004U Hermann-Kolb-Str. 53, Umbau Aula zu Hort P3657900005U Laufamholzstr. 351 – Ausstattung P3657900006U Kronacher Str. 5 – Ausstattung 403 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat VI: 64 Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen (Pauschale) 1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten. Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten be￾reitgestellt werden. Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10 % zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014 wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 404 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 65 U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungsmaßnahmen (Pauschale) - Bei Einsatz von Stellplatzmitteln entsprechende Verringerung der städtischen Mittel; zusätzliche Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. - 1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (ein￾schließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen. Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer be￾reits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit mit den unter die￾ser MIP-Nr. bereitgestellten Mitteln bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermie￾den werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht wirtschaftlich ist Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversor￾gung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssi￾cherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen. 2) Anpassung aufgrund Erhebungen von UB und VAG zum Erneuerungsbedarf. 3) Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung 4) Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben. 405 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäftsbereich Referat VII: 02 Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale 1) Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zins￾anteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant. 2) Anpassung aufgrund gesunkener Leibrentenfälle. 3) Kostenschätzung 4) keine 10 Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale) 1) Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner/die Ge￾schäftspartnerin nur im Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwan￾des für den Erwerb von Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurz￾fristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 11 Mehrzuteilungen an Bauland bei Umlegungen gem. BauGB (Bodenordnung); Pauschale 1) Das Liegenschaftsamt erhält bei Baulandumlegungen durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung in fast allen Fällen Mehrzuteilungen an Bauland, die in Geld zu entschädigen sind. Der gesamte Aufwand für die Mehrzuteilung an Bauland bei Umlegungen nach dem BauGB kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock zugute und wird damit zur Finanzierung von weiterem Grunderwerb frei. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 406 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 12 Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale) 1) Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Ge￾meinden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 13 Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale) 1) Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß den Bescheiden des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg finanziert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Erstattungen von Erschließungs- und Anschlusskosten 407 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 14 Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 16 "Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz" 1) Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist durch eine Ungleichgewichtigkeit auf den Teilmärkten geprägt. Während im hochwertigen Wohnungsteilmarkt eine Marktsättigung eingetreten ist und auch der Nachfragedruck für Wohnungen mittlerer Preisklassen nachgelassen hat, besteht nach wie vor ein Defizit an bezahlbaren Wohnungen für Haushalte, die sich ohne öffentliche Hilfe nicht mit Wohnraum versorgen kön￾nen. Es wird angenommen, dass sich das Wohnungsangebot in diesem Sektor durch das Auslaufen der be￾stehenden Belegungsbindungen weiter verringert, während die Nachfrage durch zunehmende ökonomische Spaltung unserer Gesellschaft – und hiervon sind insbesondere Kinderreiche, Alleinerziehende, Schwerbe￾hinderte und alte Menschen betroffen – wächst. Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zu den Wohnungsbauförderungsmitteln des Bundes und des Freistaates Bayern erforderlich, um tragbare Mieten und Belastungen zu erzielen. Ohne Einsatz städtischer Mittel können die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 15 Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte (Pauschale): Sicherung von Belegungsbindungen und Vorkaufsrechten, Verlustausgleiche und Sonderprojekte Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 17 „Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschalansatz)“ 1) Der Fonds wurde im Jahr 1986 geschaffen, um über ein flexibles Instrument zur Durchsetzung wohnungspoli￾tischer Zielsetzungen verfügen zu können. Die Mittel werden insbesondere zur Sicherung von Belegungsbin￾dungen preisgünstiger Wohnungen und für Sonderaufgaben eingesetzt. Durch Rücklagenbildung und Zufluss nicht verbrauchter Mittel wird seit 1998 eine flexiblere Finanzierung von Projekten ermöglicht; Veräußerungs￾erlöse fließen in den Fonds zurück. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 408 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 16 Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 14 "Städt. Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau) - Pauschalansatz“ 1) In Nürnberg ist der soziale Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes nicht fi￾nanzierbar. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Verkaufspreis auf ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Verkehrswert veräu￾ßert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 17 Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale) Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 15 „Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte - Pauschalansatz“ 1) Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von Familieneigenheimen und –wohnungen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in Form der „Ökozulage“. Mit dem AfS vom 17.09.2015 wurde die Förderung auf Bestandsobjekte erweitert. Die Einkommensgrenze wurde gegenüber der der staatlichen Förderung um 30% erhöht. Die Förderbeträge liegen bei 10.000 Euro (Grundbetrag), 3.000 Euro (Kinderzulage) sowie 1.000 bzw. 2.000 Euro (Ökozulage). 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 409 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 18 Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale) 1) Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflä￾chen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Fi￾nanzierung von weiterem Grunderwerb zugute. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 19 Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale) 1) Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innen￾stadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogram￾mes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 66 Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen 1) Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzge￾setzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Er￾satzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein werden, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Er￾werb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 410 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen: 03 Baupauschale (allgemeiner Hochbau) 1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 500 T€. EUR) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs 3) Kostenschätzung 4) keine 04 Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichen und immateriellen Vermögen sowie geringwertige Wirtschafts- güter. Die Aufteilung erfolgt entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung. - Bewegliches Vermögen: Anlagegüter mit einem Netto-Anschaffungswert von über 1.000 EUR. Individuelle Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse. - Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von 150 bis 1.000 EUR. Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner Gegenstände werden dabei nicht berücksichtigt. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 411 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 05 Pauschale für bewegliches Vermögen immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter (ex￾terne Kostendecker) Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen, immateriellem Vermögen und geringwertige Wirt￾schaftsgüter für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde). 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 06 Pauschale für Investitionszuschüsse 1) Investitionszuschüsse für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 07 Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei dieser Pauschale veranschlagt. 2015: 2.240 T€ für WBG KOMMUNAL und 915 T€ für SÖR. 1) Mittel, um Planungen (Kostenermittlung, Bedarfsermittlung etc.) für bislang im MIP nicht finanzierte Maß- nahmen durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaß- nahmen anfallen können, zunächst hier veranschlagt. Außerdem werden ab 2016 Planungskosten für künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen daraus finanziert. 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs 3) nicht relevant 4) keine 412 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen 71 Zentral beschafftes bewegliches Vermögen (P) 1) Aus Mitteln dieser Pauschale wird für die gesamte Stadtverwaltung zentral über H beschafftes, bewegliches Vermögen finanziert. Die Gelder werden, nur bei Bedarf, zur Verfügung gestellt für Weißgeräte (z. B. Kühl- schränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen) sowie LAN-Schränke, Teeküchen, Werkzeuge und Über- wachungsanlagen. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 81 Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) 1) Der Bund hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro (Anteil Bayern 289,24 Millionen Euro) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunal investitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung. Förderfähige Maßnahmen sind die energetische Sanierung von Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruk- tur, kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur, kommunalen Museen und kommunalen Einrichtungen der Weiterbildung, kommunalen sozialen Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäusern, Bürger- und Jugend- zentren sowie kommunalen Verwaltungsgebäuden sowie Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in den oben genannten Einrichtungen und Gebäuden. Aufgrund von Vorgaben des Bundes muss den Maß- nahmen eine städtebauliche Grundkonzeption zur barrierefreien Gestaltung und Erschließung zugrunde liegen. Dies gilt nicht für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur. Außerdem werden städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum und städtebauliche Maßnahmen zur Revitalisie- rung von innerörtlichen Leerständen gefördert. Da zum Beschluss des Haushalts 2016 noch nicht absehbar war, welche einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden, erfolgt die Einstellung der Haushaltsmitteln in diesem Pauschalansatz. 2) Neuaufnahme 3) nicht relevant 4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -KInvFG 413

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