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Planungsgrundlagen

Haushalt 2016 · Seiten 2–6 · Seiten 2–6 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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J.1 Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayeri￾schen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs￾jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Pro￾grammcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Ge￾gensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen. Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates. Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushalts￾politische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzpla￾nung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Ent￾wicklung angepasst. Ausgangslage Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2016 und des Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre 2016 - 2019 entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2015 fortgeführt. Im Haushaltsplan für 2016 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kas￾senwirksamkeit berücksichtigt. Grundlagen der Annahmen und Orientie￾rungsdaten Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Jahre 2016 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplanes 2016 und des Mittelfristi￾gen Investitionsprogrammes 2016 – 2019 fortgeschrie￾ben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewie￾sen - mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 1,5 % für das Jahr 2017, 2,0 % für 2018 und 2,5 % für 2019 gesteigert. Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern Die Steuererträge wurden - mit Ausnahme der Grund￾steuer B und der Gewerbesteuer im Jahr 2017- anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschät￾zung vom November 2015 fortgeschrieben. Die Grundsteuer B wurde für die Jahre 2017 – 2019 auf dem Niveau von 2016 belassen. Bei der Gewerbesteuer wurden die örtlichen Gegebenheiten bezüglich der Aus￾wirkungen der BFH-Urteile zum § 40a KAGG i.d.F. vom 01.01.2001 gesondert betrachtet und dementsprechend wurde für 2017 eine geringere Steigerung angenommen als vom Arbeitskreis Steuerschätzung, der von einem Anstieg in Höhe von 10,1 % ausgegangen ist. Für die Jahre 2018 und 2019 wurden hingegen wieder die Steigerungssätze der Steuerschätzer (2,4 % und 2,7 %) in der Mittelfristplanung verwendet. 242 2017 2018 2019 Grundsteuer A 0,0 % 0,0 % 0,0 % Gewerbesteuer 5,3 % 2,4 % 2,7 % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 5,5 % 4,8 % 4,9 % Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer 24,1 % -22,4 % 3,2 % Der hohe Steigerungssatz beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 2017 hängt mit der einmaligen Aufsto￾ckung dieses Anteiles um 1,5 Mrd. € durch das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kom￾munen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern zusammen. Ab 2018 fällt diese einmalige Aufstockung wieder weg, so dass ein deutlicher Rückgang (-22,4 %) durch den Arbeitskreis Steuerschätzung prognostiziert wurde. Allerdings wird durch das Bundesteilhabegesetz, dessen Verabschiedung in 2016 geplant ist, ab 2018 eine weitere dauerhafte Entlastungswirkung in Höhe von 14,5 Mio. € erwartet. Daher wird per Saldo (trotz des negativen Trendwertes der Steuerschätzung) in 2018 ein in Vergleich zu 2017 etwa gleichbleibender Umsatzsteu￾eranteil erwartet. Für das Jahr 2019 wurde wieder der Steigerungssatz der Steuerschätzer (3,2 %) verwendet. Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: - in Mio. € - 2017 2018 2019 Schlüsselzuweisungen 181,5 188,7 194,6 Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand 16,9 17,2 17,6 Zuweisung Land/Grund￾erwerbsteuer insgesamt 23,0 23,5 24,1 Familienleistungs￾ausgleich 25,4 25,2 26,0 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen insge￾samt 440,8 455,7 469,3 Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jah￾ren 2017 bis 2019 wurde jeweils der Gesamtsteigerungs￾satz aller Steuereinnahmen der „alten“ Bundesländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steu￾erschätzung vom November 2015 zugrunde gelegt. Die￾se Annahme ist dadurch begründet, dass davon ausge￾gangen wird, dass die p.a. zu verteilende Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen proportional zu den Steuer￾einnahmen des Freistaates wachsen wird. Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG wurden hin￾gegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten“) fortgeschrieben. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsaus￾gleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steu￾erschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht. Analog zur Erläuterung des Ge￾meindeanteils an der Umsatzsteuer wird auch beim Fa￾milienleistungsausgleich durch das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnah￾me und Unterbringung von Asylbewerbern eine einmalige Aufstockung in 2017 (+24,1%) erwartet. Auch bei dieser Position wird durch das Bundesteilhabegesetz ab 2018 eine Entlastungswirkung (i.H.v. 5,5 Mio. €) erwartet. Bei den Zuweisungen vom Land sind auch die Anteilsfi￾nanzierungen des Freistaats an den Betriebskostenzu￾schüssen der Kindertageseinrichtungen von freien Trä￾gern enthalten. Diese wurden aufgrund des fortschreitenden Ausbaus der Kinderbetreuung leicht überdurchschnittlich gestei￾gert. Im Rahmen der zugesagten Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. € ab 2018 erhält die Stadt zusätzlich 20 Mio. € verrechnet mit den Kosten der Unterkunft aus dem SGB II (Annahme). 243 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionen Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrie￾ben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate von 3,6 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:  Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttoge￾haltssumme je Beschäftigten um 3,1 % p.a. gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuer￾schätzung für die Jahre 2017 bis 2019.  Bedingt durch den sukzessiven Ausbau der Kinderbetreuung und des Schulwesens ist mit einem weiteren Anstieg der Personalaufwen￾dungen in Höhe von 0,5 % p.a. zu rechnen. Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerin￾nen und Versorgungsempfänger wurden hingegen nur mit der vom Arbeitskreis Steuerschätzung angenommen Steigerungsrate von 3,1 % fortgeschrieben. Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsemp￾fängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Die entsprechenden ergebniswirksamen Planwerte in Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) wurden mit 3,6 % für die aktiven Beschäf￾tigten und mit 3,1 % Steigerung für die Versorgungsemp￾fängerinnen und Versorgungsempfänger in den Planjah￾ren 2017 bis 2019 festgesetzt. Abschreibungen Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Ver￾mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungs￾zeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2016 – 2019 geplanten Investitionen. Transferaufwendungen Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2017 bis 2019 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der durchschnittlichen Steigerung der letzten Jahre. Auch die Bezirksumlage wurde daher mit diesem Faktor hochge￾rechnet. Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen abweichende Steigerungssätze verwendet: Wegen des derzeitigen Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland wurden in den Jahren 2017 und 2018 über￾durchschnittliche Steigerungen der Ansätze für Leistun￾gen nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft und Hei￾zung) eingeplant (für dann anerkannte Asylbewerber, die Anspruch auf SGB II-Leistungen haben, jeweils +5 Mio. € in 2017 und 2018). Die Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtun￾gen freier Träger wurden (wie bereits die entsprechenden zweckgebundenen Zuweisungen vom Freistaat) leicht überdurchschnittlich erhöht, um die auch weiterhin vor￾handene Ausbaudynamik in diesem Bereich abzubilden. Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Ge￾werbesteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der derzeitigen Gesetzeslage aufgrund der in den Planjahren 2017 bis 2019 veranschlagten Gewerbesteuererträge berechnet. Die Verlustausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städti￾schen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) in den Jahren 2017 bis 2019 wurden in Abstimmung mit dem Finanzreferat geschätzt. Haushaltskonsolidierung Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiter￾hin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu erreichen. Als Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Haus￾haltsgenehmigung 2015 müssen im Haushalt 2016 5 Mio. € und im Haushalt 2017 zusätzlich 1,6 Mio. € ergebnis￾und finanzwirksam eingespart werden. 244 Die Einsparvorgabe für 2016 wurde bereits in die Zahlen des Haushaltsplanes 2016 eingearbeitet. Die zusätzlich ab 2017 einzusparenden 1,6 Mio. € wurden im Zahlen￾werk ab 2017 aufwandsmindernd in Abzug gebracht. Zusätzlich werden im Rahmen eines neuen Sparpaketes Einsparungen in 2017 von weiteren 10 Mio. € und ab 2018 von insg. 20 Mio. € (kumuliert mit den 10 Mio. € aus 2017) erwartet. Auch diese Positionen wurden auf￾wandsmindernd eingeplant. Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2017 bis 2019 wurden für die in der Vergangenheit abge￾schlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausbe￾rechnung bis Ende 2019 geplant. Die voraussichtlichen Darlehensaufnahmen in den Jahren 2016 bis 2019 wur￾den mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksichtigt. Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanz￾plan) wurde zudem erstmals berücksichtigt, dass auf￾grund des teilweise verzögerten Mittelabflusses bei den investiven Auszahlungen die jeweils geplanten Kreditauf￾nahmen in einem Haushaltsjahr in der Regel erst im darauffolgenden Haushaltsjahr vollständig ausgeschöpft werden (z.B. Kreditermächtigung 2017 wird erst im Haushaltsjahr 2018 vollständig in Anspruch genommen). Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4 KommHV-Doppik i.V.m. Art 71 Abs. 3 GO). Mittelfristige Finanzplanung Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro￾gramm Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen des Mittelfristigen Investitionsplanes 2016 - 2019. Dieser basiert auf dem heutigem Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2017 - 2019 eine Preissteigerungsre￾serve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukosten￾steigerungen (orientiert an der angenommenen Teue￾rungsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde im Zahlenwerk bei der Position „Auszahlungen für eigene Investitionen“ eingefügt und in folgender Höhe angesetzt: - in Mio. € - 2017 2018 2019 Preissteigerungsreserve 3,0 6,7 9,2 Im Einzelnen sieht der Entwurf des MIP (ohne die Preis￾steigerungsreserve) folgendes Investitionsvolumen vor: - in Mio. € - 2017 2018 2019 Auszahlungen (inkl. Kostendecker) 218,0 205,2 169,2 ./. Einzahlungen 74,7 85,1 70,3 = Städtische Mittel (Ø 120,8 Mio € p.a.) 143,3 120,1 98,9 Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjah￾ren 592,4 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (619,0 Mio. €) sind dies 26,6 Mio. € weniger. Verschuldung Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditver￾bindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2014 auf 1.236,1 Mio. € (inklusive Anleihe). Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus PPP￾Verträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem Stichtag 1.300,3 Mio. €. Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt, wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzpla￾nungszeitraum bis 2019 mit dem zeitlichen Versatz bei der Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen gerechnet. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzpla￾nungszeitraum ist bis zum Jahr 2019 wieder mit einem Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt zu rechnen. Das die geplante Nettoneuverschuldung in 2018 und 2019 auf jeweils etwa 20 Mio. € sinkt, ist insbesondere dem normalen Rückgang der MIP-Ansätze in den hinte￾ren Jahren der MIP-Planung geschuldet. Tatsächlich ist auch in diesen Jahren mit höheren Neuverschuldungen zu rechnen (siehe Szenario 2026). 245 Allerdings ist die dargestellte Entwicklung der Verschul￾dung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orien￾tierungsdaten auch tatsächlich so eintreten. Auf Basis der Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbe￾triebe, mit PPP-Verträgen) wie nachfolgend dargestellt entwickeln: Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe - (absolute Werte in Mio. €) (Stand jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres) 246

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