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Rücklagen und Rückstellungen
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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
Rücklagen
Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen
aus
der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),
nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen und
aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
(Ergebnisrücklage).
Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz
unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen.
Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen
Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu
unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht
man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung
zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommunalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen,
das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Gemäß § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung
Doppik in Bayern (KommHV Doppik) soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere
Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage sank zum 01.01.2015 aufgrund
des Jahresfehlbetrages 2014 auf 91,4 Mio. €. Eine
Erreichung des Planergebnisses 2015 vorausgesetzt,
würde sie zum 01.01.2016 um 4,9 Mio. € auf
96,3 Mio. € ansteigen. Im Jahr 2016 wird sie sich laut
Plan um 2,8 Mio. € auf 93,5 Mio. € verringern. Der
Tiefpunkt im Jahr 2009 hatte bei 49,4 Mio. € gelegen.
In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen
den Jahresergebnissen gegenübergestellt:
Rückstellungen
Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommunalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip
folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen.
In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche
Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum
31.12.2016 ausführlich dargestellt.
-40,00
-20,00
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
140,00
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
in Mio. €
Ergebnisrücklage Jahresergebnis
36
€
1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 655.692.373 655.692.373 0 655.692.373
2. Ergebnisrücklage 91.445.815 96.297.154 -2.760.518 93.536.636
3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -12.814.477 -15.158.828 -3.836.618 -18.995.446
4. Verlustvortrag 0 0 0 0
Summe aller Rücklagen 734.323.711 736.830.699 -6.597.136 730.233.563
€
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.389.532.651 1.399.967.654 8.981.269 1.408.948.923
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.186.875.680 1.204.226.513 14.777.599 1.219.004.112
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 181.738.532 191.166.185 4.252.601 195.418.786
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 178.716.929 179.847.325 -3.786.418 176.060.907
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 2.207.015 2.013.329 -143.583 1.869.746
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 378.642.109 380.302.779 5.611.500 385.914.279
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 46.802.322 45.332.322 -1.370.500 43.961.822
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 322.085.734 332.874.734 14.014.000 346.888.734
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 76.683.039 72.689.839 -3.800.000 68.889.839
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 202.656.971 195.741.141 -5.796.330 189.944.811
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 4.372.559 2.972.559 -1.125.000 1.847.559
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.671.255 1.396.255 -190.000 1.206.255
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 25.293.671 16.793.671 -7.115.000 9.678.671
Rückstellung für Beihilfen Beamte 35.316.704 36.938.622 336.753 37.275.375
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 21.281.826 21.342.684 -259.333 21.083.351
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 73.358.312 73.790.812 502.500 74.293.312
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 38.238.598 39.538.598 2.018.750 41.557.348
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 87.398 80.292 -10.500 69.792
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 3.036.648 2.887.648 45.500 2.933.148
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Rückstellungen
Rücklagen
Stand zum
31.12.2016
Stand zum
31.12.2016
Stand zum
31.12.2014
Stand zum
31.12.2015
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
Stand zum
31.12.2014
Stand zum
31.12.2015 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
€ € €
€ € €
37
€
2. Rückstellungen für Altlasten 5.362.500 5.362.500 0 5.362.500
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 11.394.230 11.394.230 0 11.394.230
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 698.664 698.664 0 698.664
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
433.224 433.224 0 433.224
6. Sonstige Rückstellungen 46.453.364 46.351.721 -4.099.900 42.251.821
Urlaubsrückstellungen 6.399.545 6.399.545 0 6.399.545
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 36.045.000 36.045.000 -3.480.000 3) 32.565.000
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 56.779 56.779 0 56.779
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 128.143 0
4) 0 0
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 3.823.898 3.850.398 -619.900 5) 3.230.498
Summe aller Rückstellungen 1.453.874.633 1.464.207.993 4.881.369 1.469.089.362
5) Ein Teil der Wertpapiere bei nichtrechtsfähigen Stiftungen wurde über dem Nennwert (über pari) gekauft. Die Kapitalrückzahlung erfolgt zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei
Endfälligkeit des Wertpapiers wird durch eine jährliche Rückstellungsbildung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen (in 2016 per Saldo 59.900 EUR). Außerdem per Saldo
Auflösung der Prüfungskostenrückstellung für die überörtliche Rechnungsprüfung in Höhe von 560.000 EUR.
3) Die für die Verluste 2014 gebildeten Rückstellungen für die noris inklusion und die Städtischen Werke werden (aufgrund Zahlung) in 2016 aufgelöst.
4) Die in 2014 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2015) an die Beschäftigten auszuschütten.
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2016 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2016 enthalten.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2014 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2015. Sofern der Endbestand 2015 nicht vom Endbestand
2014 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2015 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
Stand zum
Rückstellungen 31.12.2016 (Fortsetzung)
€ € €
Stand zum
31.12.2014
Stand zum
31.12.2015 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
38