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Rücklagen und Rückstellungen

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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen Rücklagen Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen aus  der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),  nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen￾dungen und  aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes (Ergebnisrücklage). Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewie￾sen. Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kom￾munalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Gemäß § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung Doppik in Bayern (KommHV Doppik) soll der Ergebnis￾haushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbe￾trag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrückla￾ge unverzüglich ausgeglichen werden. Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgegli￾chen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur De￾ckung des Defizits herangezogen werden können. Die Ergebnisrücklage sank zum 01.01.2015 aufgrund des Jahresfehlbetrages 2014 auf 91,4 Mio. €. Eine Erreichung des Planergebnisses 2015 vorausgesetzt, würde sie zum 01.01.2016 um 4,9 Mio. € auf 96,3 Mio. € ansteigen. Im Jahr 2016 wird sie sich laut Plan um 2,8 Mio. € auf 93,5 Mio. € verringern. Der Tiefpunkt im Jahr 2009 hatte bei 49,4 Mio. € gelegen. In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen den Jahresergebnissen gegenübergestellt: Rückstellungen Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommu￾nalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellun￾gen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag beste￾henden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfas￾sen. In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2016 ausführlich dargestellt. -40,00 -20,00 0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 140,00 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in Mio. € Ergebnisrücklage Jahresergebnis 36 € 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 655.692.373 655.692.373 0 655.692.373 2. Ergebnisrücklage 91.445.815 96.297.154 -2.760.518 93.536.636 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -12.814.477 -15.158.828 -3.836.618 -18.995.446 4. Verlustvortrag 0 0 0 0 Summe aller Rücklagen 734.323.711 736.830.699 -6.597.136 730.233.563 € 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.389.532.651 1.399.967.654 8.981.269 1.408.948.923 1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.186.875.680 1.204.226.513 14.777.599 1.219.004.112 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 181.738.532 191.166.185 4.252.601 195.418.786 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 178.716.929 179.847.325 -3.786.418 176.060.907 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 2.207.015 2.013.329 -143.583 1.869.746 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 378.642.109 380.302.779 5.611.500 385.914.279 Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 46.802.322 45.332.322 -1.370.500 43.961.822 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 322.085.734 332.874.734 14.014.000 346.888.734 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 76.683.039 72.689.839 -3.800.000 68.889.839 1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 202.656.971 195.741.141 -5.796.330 189.944.811 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 4.372.559 2.972.559 -1.125.000 1.847.559 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.671.255 1.396.255 -190.000 1.206.255 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 25.293.671 16.793.671 -7.115.000 9.678.671 Rückstellung für Beihilfen Beamte 35.316.704 36.938.622 336.753 37.275.375 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 21.281.826 21.342.684 -259.333 21.083.351 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 73.358.312 73.790.812 502.500 74.293.312 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 38.238.598 39.538.598 2.018.750 41.557.348 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 87.398 80.292 -10.500 69.792 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 3.036.648 2.887.648 45.500 2.933.148 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung - voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Rückstellungen Rücklagen Stand zum 31.12.2016 Stand zum 31.12.2016 Stand zum 31.12.2014 Stand zum 31.12.2015 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- Stand zum 31.12.2014 Stand zum 31.12.2015 1) Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) € € € € € € 37 € 2. Rückstellungen für Altlasten 5.362.500 5.362.500 0 5.362.500 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 11.394.230 11.394.230 0 11.394.230 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 698.664 698.664 0 698.664 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren 433.224 433.224 0 433.224 6. Sonstige Rückstellungen 46.453.364 46.351.721 -4.099.900 42.251.821 Urlaubsrückstellungen 6.399.545 6.399.545 0 6.399.545 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 36.045.000 36.045.000 -3.480.000 3) 32.565.000 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 56.779 56.779 0 56.779 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 128.143 0 4) 0 0 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 3.823.898 3.850.398 -619.900 5) 3.230.498 Summe aller Rückstellungen 1.453.874.633 1.464.207.993 4.881.369 1.469.089.362 5) Ein Teil der Wertpapiere bei nichtrechtsfähigen Stiftungen wurde über dem Nennwert (über pari) gekauft. Die Kapitalrückzahlung erfolgt zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit des Wertpapiers wird durch eine jährliche Rückstellungsbildung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen (in 2016 per Saldo 59.900 EUR). Außerdem per Saldo Auflösung der Prüfungskostenrückstellung für die überörtliche Rechnungsprüfung in Höhe von 560.000 EUR. 3) Die für die Verluste 2014 gebildeten Rückstellungen für die noris inklusion und die Städtischen Werke werden (aufgrund Zahlung) in 2016 aufgelöst. 4) Die in 2014 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2015) an die Beschäftigten auszuschütten. 2) Es handelt sich um die im Haushalt 2016 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2016 enthalten. 1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2014 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2015. Sofern der Endbestand 2015 nicht vom Endbestand 2014 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2015 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt. Stand zum Rückstellungen 31.12.2016 (Fortsetzung) € € € Stand zum 31.12.2014 Stand zum 31.12.2015 1) Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) 38

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