F.4.1 Anlagevermögen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.4.1 Anlagevermögen
Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische
Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit
in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben
auf.
Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in
den Jahren 2024 und 2025 wird stark von den bilanziellen Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den
dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu
erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im
Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt werden können.
Investitionen in den Jahren 2025 - 2028
Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen
Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich
mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten
das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen
und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendungen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauerhaft zusätzliche Folge-/Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.).
Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zugehörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1,
Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen
dort wird verwiesen.
Im MIP-Zeitraum 2025 bis 2028 wurden insbesondere
folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den
Klammerzusätzen dargestellten Zahlen sind die aktuell
geplanten investiven Auszahlungsmittel im MIP-Zeitraum):
• Kongresshalle: Kulturentwicklungsmaßnahme
(173,9 Mio. €)
• Brücken Hafenstraße über SWT und MDK
(169,7 Mio. €)
• Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg
(141,3 Mio. €)
• Neubau des Schulzentrums Südwest
(116,8 Mio. €)
• Ergänzungsbau Oper an der Kongresshalle
(77,2 Mio. €)
• Gertrud-Steinl-Str.: Neubau GS (5) mit Hort
(59 Mio. €)
• Martin-Behaim-Gym.: Schulerweiterung ÖÖP
(47,1 Mio. €)
2,9 3,0 3,1 3,2 3,2 3,4 3,5 3,6 4,2 4,3 4,4 4,5 4,5 4,6 4,8 5,1 5,2 5,6 5,7
0
1
2
3
4
5
6
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
in Mrd. €
R e s t b u c h w e r t e A n l a g e v e r m ö g e n
( z u m 3 1 . 1 2 . )
25
• Stadthaus Q (37,8 Mio. €)
• Schulzentrum Breslauer Straße ÖÖP (36,7 Mio. €)
• U3/SW, 2.2: Großreuth b. Schw. – Gebersdorf
(35,2 Mio. €)
• Neues Gymnasium, Schulerweiterung ÖÖP
(17,4 Mio. €)
• U-Bahn Verteilergeschoss Lorenzkirche
(15,8 Mio. €)
Darüber hinaus wurden wichtige Projekte in den MIP aufgenommen (die in den Klammerzusätzen dargestellten
Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIPZeitraum), wie beispielsweise:
• Investitionszuschuss Städtische Werke (45 Mio. €)
• Sanierung Uhlandschule (42 Mio. €)
• Sanierung Sporthallen BBZ (31,4 Mio. €)
• Verlängerung Tram Brunecker Str. (22,8 Mio. €)
• Neubau Turnhalle Parlerstr. (19,2 Mio. €)
• Neubau Hort Neue Hegelstr. (16 Mio. €)
• Sanierung Krematorium (14,7 Mio. €)
• Neubau Tram Minervastraße (12,3 Mio. €)
Schwerpunkte werden in Zukunft nach wie vor weitere
Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreuung“,
die Erneuerung von Straßen und Brücken sowie die Sanierung von U-Bahnhöfen und Grünanlagen sein. Außerdem werden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität des städtischen Gebäudebestands und die Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses an Bedeutung gewinnen.
In den Grafiken auf den folgenden Seiten werden zum
einen die Bruttoinvestitionen und zum anderen der städtische Finanzierungsanteil nach Investitionsschwerpunkten für den Zeitraum 2025 bis 2028 dargestellt.
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Investitionsschwerpunkte 2025 bis 2028: Bruttoinvestitionen (MIP)
Im Zeitraum 2025 bis 2028 wird mit Bruttoinvestitionen
(dargestellt werden ausschließlich die investiven Bestandteile) in Höhe von 2,44 Mrd. € (im Vorjahr:
2,15 Mrd. €) gerechnet. Dieser Betrag verteilt sich im
Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte:
Investitionsschwerpunkte 2025 bis 2028: Städtische Mittel (MIP)
Im Zeitraum 2025 bis 2028 werden für die
Bruttoinvestitionen in Höhe von 1,32 Mrd. € (im Vorjahr:
1,24 Mrd. €) städtische Mittel (nur investiv) zur
Finanzierung eingeplant. Die städtischen Mittel verteilen
sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte:
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In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der
beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer
Gesamtschau dargestellt:
Investitionsschwerpunkte 2025 bis 2028 (nur investive Bestandteile)
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Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine
im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es
ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen.
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 1)
Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 €
2026 2027 2028
2023 76.571
2024 85.475 17.904
2025 537.954 549.360 247.913
Summe 700.000 567.264 247.913
Nachrichtlich:
In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene
Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite)
335.000 392.150 222.350
Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssatzung:
2026 537.954.000 €
2027 549.360.000 €
2028 247.913.000 €
insgesamt 1.335.227.000 €
1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug 2025 wird sichergestellt, dass die hier ausgewiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstätten, den Anteilsrückkauf der wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafenbrücken und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden
können.
Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die
nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben
wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der
Beschlussfassung durch den Stadtrat.
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