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F.4.1 Anlagevermögen

Haushalt 2025 · Band 1 · Seiten 29–33 · Seiten 29–33 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.4.1 Anlagevermögen Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben auf. Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in den Jahren 2024 und 2025 wird stark von den bilanziel￾len Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt wer￾den können. Investitionen in den Jahren 2025 - 2028 Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendun￾gen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauer￾haft zusätzliche Folge-/Betriebskosten (Personal, Unter￾halt etc.). Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zuge￾hörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1, Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Im MIP-Zeitraum 2025 bis 2028 wurden insbesondere folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen sind die aktuell geplanten investiven Auszahlungsmittel im MIP-Zeit￾raum): • Kongresshalle: Kulturentwicklungsmaßnahme (173,9 Mio. €) • Brücken Hafenstraße über SWT und MDK (169,7 Mio. €) • Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg (141,3 Mio. €) • Neubau des Schulzentrums Südwest (116,8 Mio. €) • Ergänzungsbau Oper an der Kongresshalle (77,2 Mio. €) • Gertrud-Steinl-Str.: Neubau GS (5) mit Hort (59 Mio. €) • Martin-Behaim-Gym.: Schulerweiterung ÖÖP (47,1 Mio. €) 2,9 3,0 3,1 3,2 3,2 3,4 3,5 3,6 4,2 4,3 4,4 4,5 4,5 4,6 4,8 5,1 5,2 5,6 5,7 0 1 2 3 4 5 6 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 in Mrd. € R e s t b u c h w e r t e A n l a g e v e r m ö g e n ( z u m 3 1 . 1 2 . ) 25 • Stadthaus Q (37,8 Mio. €) • Schulzentrum Breslauer Straße ÖÖP (36,7 Mio. €) • U3/SW, 2.2: Großreuth b. Schw. – Gebersdorf (35,2 Mio. €) • Neues Gymnasium, Schulerweiterung ÖÖP (17,4 Mio. €) • U-Bahn Verteilergeschoss Lorenzkirche (15,8 Mio. €) Darüber hinaus wurden wichtige Projekte in den MIP auf￾genommen (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIP￾Zeitraum), wie beispielsweise: • Investitionszuschuss Städtische Werke (45 Mio. €) • Sanierung Uhlandschule (42 Mio. €) • Sanierung Sporthallen BBZ (31,4 Mio. €) • Verlängerung Tram Brunecker Str. (22,8 Mio. €) • Neubau Turnhalle Parlerstr. (19,2 Mio. €) • Neubau Hort Neue Hegelstr. (16 Mio. €) • Sanierung Krematorium (14,7 Mio. €) • Neubau Tram Minervastraße (12,3 Mio. €) Schwerpunkte werden in Zukunft nach wie vor weitere Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreuung“, die Erneuerung von Straßen und Brücken sowie die Sa￾nierung von U-Bahnhöfen und Grünanlagen sein. Außer￾dem werden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneut￾ralität des städtischen Gebäudebestands und die Um￾setzung des Mobilitätsbeschlusses an Bedeutung ge￾winnen. In den Grafiken auf den folgenden Seiten werden zum einen die Bruttoinvestitionen und zum anderen der städ￾tische Finanzierungsanteil nach Investitionsschwer￾punkten für den Zeitraum 2025 bis 2028 dargestellt. 26 Investitionsschwerpunkte 2025 bis 2028: Bruttoinvestitionen (MIP) Im Zeitraum 2025 bis 2028 wird mit Bruttoinvestitionen (dargestellt werden ausschließlich die investiven Be￾standteile) in Höhe von 2,44 Mrd. € (im Vorjahr: 2,15 Mrd. €) gerechnet. Dieser Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: Investitionsschwerpunkte 2025 bis 2028: Städtische Mittel (MIP) Im Zeitraum 2025 bis 2028 werden für die Bruttoinvestitionen in Höhe von 1,32 Mrd. € (im Vorjahr: 1,24 Mrd. €) städtische Mittel (nur investiv) zur Finanzierung eingeplant. Die städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwer￾punkte: 27 In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer Gesamtschau dargestellt: Investitionsschwerpunkte 2025 bis 2028 (nur investive Bestandteile) 28 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Inves￾titionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späte￾ren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Verpflichtungsermächtigungen im Haushalts￾plan des Jahres 1) Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 € 2026 2027 2028 2023 76.571 2024 85.475 17.904 2025 537.954 549.360 247.913 Summe 700.000 567.264 247.913 Nachrichtlich: In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite) 335.000 392.150 222.350 Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssat￾zung: 2026 537.954.000 € 2027 549.360.000 € 2028 247.913.000 € insgesamt 1.335.227.000 € 1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushalts￾vollzug 2025 wird sichergestellt, dass die hier ausge￾wiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Ver￾pflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahn￾ansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstät￾ten, den Anteilsrückkauf der wbg-Anteile, die Sanierun￾gen der Hafenbrücken und den Ausbau des Franken￾schnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. 29

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