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Wirtschaftsplan 2017
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
2 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017
NürnbergStift
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................................................... 3
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4
1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4
1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5
2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5
2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 9
2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 11
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 12
2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 21
2.4. Finanzplan..................................................................................................... 23
2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 29
2.6. Stellenplan .................................................................................................... 29
2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 31
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 33
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Wirtschafts- und Finanzplan 2017 3
NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2017 vor.
Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2017 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend
den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch
§ 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan noch vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
Für die Wirtschaftsplanung 2017 wurden Änderungen aus dem BilRUG (BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II für die Umstellung von
Pflegestufen in Pflegegrade vorgenommen.
Mit der Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am
26.01.2012 hat NüSt die Weichenstellungen für die Zukunft erhalten. Die tiefgreifende Umstrukturierung der Gesamtorganisation vollzieht sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammensetzt:
1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation
2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit
3. Verbesserung der Stellung am Markt
Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt
bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Dabei ist das Ziel, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die sich stetig aufbauenden Defizite nachhaltig zurückzuführen.
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1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist
als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem
Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter.
Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit
01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI sowie
den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem
überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt
festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung
erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der
Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und
den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.
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1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
o August-Meier-Heim (AHR)
o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
o Ambulante Dienste (AMBD)
o Geriatrische Rehabilitation (REHA)
o Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service
GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim wird durch die
NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter
(insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der
NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
2.1. Grundlagen und Herausforderungen
Ausgangslage
Im Jahr 2016 wurden weitere wichtige Entscheidungen hinsichtlich einer Konsolidierung des
NürnbergStifts getroffen. Der Werkausschuss hatte im Februar den Grundsatzbeschluss vorgenommen, dass im Zuge der gesamtstädtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren zur Umwidmung des Geländes August-Meier-Heim zu wohnwirtschaftlichen Zwecken einzuleiten und die wirtschaftliche Veräußerung des Areals für Wohnen im denkmalgeschützten Bereich zu veranlassen ist.
Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung für einen wirtschaftlich betreibbaren Ersatzneubau einer Pflegeeinrichtung mit ca. 120 stationären Plätzen zuzüglich 10% Tagespflegeplätze auf
einem Teil des Geländes bis zur Objektplanreife vorzunehmen. Gleichzeitig ist es gelungen, wesentliche konzeptionelle Änderungen an den Standorten Sebastianspital und Platnersberg in die Umsetzung zu bringen. So wurde im Elisabeth-Bach-Haus ein Wohnbereich für Kurzzeitpflege geschaffen.
Zudem wird ab 01.12.2016 eine Wohngruppe für Menschen mit geistiger Behinderung (Projekt „SUSA
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– Sicher und Selbstbestimmt Altern“) eingerichtet. Ebenso erfolgreich war am Platnersberg die Umwidmung von Altenheim- in Pflegeplätze. Durch diese Maßnahmen und ein konsequentes Belegungsmanagement gelang es, die Auslastung der Einrichtungen deutlich zu steigern.
Die Einführung einer leistungsfähigen Verwaltungs- und Pflegedokumentationssoftware befindet sich
in der Einführung und wird im Bereich der Verwaltung bis Ende Dezember abgeschlossen sein. Die
Entbürokratisierung der Pflegedokumentation ist mit der Einführung von SIS (Strukturierte Informationssammlung) in der Senioren-Wohnanlage St. Johannis in Angriff genommen. Die Vorbereitungsarbeiten zur Einführung des Pflegestärkungsgesetzes wurden in qualitativer und zeitlicher Hinsicht sehr
gut abgeschlossen. Das Finanzziel für 2016, den Gesamtverlust des NürnbergStifts auf unter eine
Million EUR zu halten, wird voraussichtlich erreicht.
Herausforderungen für 2017
Der eingeschlagene Reorganisationsweg ist weiter fortzusetzen. Gleichzeitig gilt es, sich den neuen
Rahmenbedingungen anzupassen, die durch gesetzgeberische Änderungen gesetzt wurden.
1. Unter kurzfristigen Gesichtspunkten gilt es, weitere wesentliche Fortschritte zur Beseitigung struktureller Verlustursachen zu erreichen und sich auf die schwer kalkulierbaren
Auswirkungen des PSG II einzustellen.
• Wesentliche Handlungsaufgabe der Werkleitung wird es im Jahr 2017 sein, deutliche
Fortschritte in der Reorganisation des ambulanten Dienstes zu machen. Dazu müssen
die im Konzept bereits beschriebenen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden.
Dies bedeutet insbesondere den Ausbau der stundenweisen Verhinderungspflege,
das Ausschöpfen von Sachleistungen und die Ausweitung der Betreuungs- und
Privatzahlerleistungen. Ebenso muss durch eine EDV-Unterstützung die Einsatz- und
Tourenplanung optimiert werden. Hierzu sind auch die Arbeitszeitmodelle anzupassen.
• Die Schnittstellen zur NürnbergStift Service GmbH sind unter Qualitäts- und Kostengesichtspunkten einer erneuten Prüfung zu unterziehen, Die bereits identifizierten
Handlungsfelder in den Bereichen der Reinigung und der Küche sind zu optimieren.
Dabei muss besonderer Wert auf die Einsparpotentiale gelegt werden, die sich aus
dem Bezug von Vorleistungen und der relevanten Arbeitsorganisation ergeben.
• Es sind kurzfristige Maßnahmen umzusetzen, die spürbare Kostenentlastungen im
Energiebereich nach sich ziehen. Dies kann insbesondere dadurch erfolgen, dass be79
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reits jetzt moderne Energiegewinnungstechnologien eingesetzt werden (z.B. Blockheizkraftwerke), die bei Umzug in neue Gebäude mit umgezogen werden können.
• Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und von Pflegegraden durch
das PSG II wird eine Verstärkung der Nachfrage nach ambulanten Leistungen nach
sich ziehen. Dies könnte zu einem Rückgang in der Auslastung stationärer Pflegeplätze führen. Darauf ist durch geeignete Maßnahmen zu reagieren. Dies kann insbesondere durch den weiteren Ausbau der kompletten Versorgungskette erfolgen, indem
weitere Strukturen der Tagespflege geschaffen, die Vernetzung in den Stadtteilen vorangetrieben und durch geeignete Marketingmaßnahmen unterstützt werden. Gleichzeitig gilt es kultur- und suchtsensible Angebote weiter auszubauen.
• Die Einführung einer elektronischen Pflegedokumentation und die Umsetzung der
Entbürokratisierung mit dem Instrument der Strukturierten Informationssammlung
(SIS) führen zu erheblichen internen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diesen soll mit einer befristeten Verstärkung der personellen Ressourcen begegnet werden.
• Unter einer Mitarbeiterperspektive muss im Jahr 2017 ein neues modernes Personalentwicklungskonzept erarbeitet und ggfs. mit ersten Schritten umgesetzt werden.
Unter einer mittel- bis langfristigen Perspektive müssen in 2017 die infrastrukturellen und baulichen
Planungsprozesse vorangetrieben werden. Hierzu wird auf den Bericht zur Umsetzung des Masterplanes für den Werkausschuss am 13.10.2016 verwiesen.
Zentrale Prämissen für 2017
Die Planung für 2017 enthält folgende wesentliche Parameter
1. Auslastungs- und Erlössituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungsleitungen ermittelt. Der gesamte Auslastungsgrad der NüSt Einrichtungen
wird mit 90,4% geplant. Er ergibt sich aus der Anpassung der Pflegeplätze durch Projekt SUSA – Sicher und Selbstbestimmt Altern im Pflegezentrum Sebastianspital sowie der Umstellung auf Pflegegrade und deren Mix.
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2. Bei der Entwicklung der Personalkosten wird der in diesem Jahr abgeschlossene Tarifvertrag zugrundegelegt, der zum 01.03.2016 eine Steigerung um 2,4% und zum
01.02.2017 um weitere 2,35% vorsieht. Des Weiteren sind die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung zum TVöD bewertet und in die Planung eingeflossen.
3. In der Erlösplanung für den stationären Bereich wird zum 01.07.2017 im Ansatz mit
einer Fortschreibung der Vergütungssätze je Pflegegrad differenziert gerechnet.
4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem konkreten neuen Wert geplant.
5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau belassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegenschaften des NüSt Rechnung.
6. Durch die Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteigerung gerechnet.
7. Im Materialaufwand ist für den Teil der Lebensmittel entsprechend der Auslastungsplanung der Ansatz entsprechend dem WPL 2016 geblieben. Unter Berücksichtigung
der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 2015, der Auslastungsentwicklung, möglicher Witterungsverläufe sowie der Zusammenlegung der beiden Küchen, ergeben sich die Ansätze in dieser Kostenposition für 2017. Im Bereich
des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes sind zum Vorjahr durch Überprüfung der Inhalte Anpassungen Reduzierungen
vorgenommen worden.
8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwendungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die in 2017 mit 85
TEUR veranschlagt sind.
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2.2. Erfolgsplan
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Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern, ergänzend hierzu zusätzlich noch nach Kontengruppen.
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2.2.1. Auslastung
Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2017:
In der Wirtschaftsplanung 2017 ist eine Gesamtauslastung von 90,4% hinterlegt.
Sie berücksichtigt die Reduzierung von 21 Pflegeplätzen zugunsten des Projektes „SUSA – Sicher
und selbstbestimmt Altern“, welches ab Dezember 2016 gemeinsam mit der noris inklusion gGmbH im
Pflegezentrum Sebastianspital startet. Sie basiert weiterhin auf den Zielen der Einrichtungsleitungen
für 2017.
Die Verteilung nach den ab 01.01.2017 gültigen Pflegegraden erfolgt nach den Informationen zur
überleitungsrelevanten Belegungsstruktur der Stichtage 30.04. und 31.05.2016 im Mitteilungs-
/Antragsformular für die Überleitung vollstationärer Einrichtungen in Bayern nach §92c SGB XI für das
NürnbergStift .
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2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan
„Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuVNr. 1)“
Pflegeheimbereich
Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2017 liegen die Auslastungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde.
Bewertungsbasis sind die aktuell abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen auf Basis von Pflegestufen, einschließlich ihrer Überleitung zum 01.01.2017 auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Umstellung auf Pflegegrade, sowie Pflegegrad spezifische Steigerungen zum 01.07.2017.
Ambulante Leistungen
NüSt setzt 2017 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit Ergebnisverbesserungen bei den Umsatzaussichten.
Altenheimbereich
Der Planung der Erträge aus dem Altenheimbereich für das Jahr 2017 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen
Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine ab 01.07.2017 unterstellte
Steigerung um ca. 1,5%.
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Wohnheimbereich
Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch
diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. In der Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital ist die Umstellung auf „echte“ Mietverhältnisse vollzogen. Mit der erstmaligen Abrechnung der Betriebskosten
(für Kalenderjahr 2016 in 2017) ist beabsichtigt, die bisherigen Nebenkostenpauschalen durch eine
Betriebskostenabrechnung entsprechend der Betriebskostenverordnung abzulösen. Im Wirtschaftsplan 2017 sind mögliche Auswirkungen noch nicht berücksichtigt.
Geriatrische Rehabilitation
Hier wirkt das Ergebnis der letzten Vergütungsvereinbarung, die bis zum 30.06.2017 gilt. Ab
01.07.2017 wurde eine Steigerung um 1,5% in die Planung einbezogen.
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„Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“
„Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“
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„Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen
(GuV-Nr. 4)“
„Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1
bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“
Dieser GuV – Posten spiegelt eine von den voraussichtlich zum 01.01.2017 wirksam werdenden Änderungen in der Pflegebuchführungsverordnung wider und vollzieht damit eine Änderung des § 277
HGB hinsichtlich der Zuordnung von Erlöspositionen zu Umsatzerlösen.
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle
Mietleistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt.
Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen
Telefon- und Fernsehbenutzung sowie die Erstattung von Gebühren für Anträge an den Sozialdienst
des MDK für weitergehende Leistungen nach einer Rehabilitation in der Geriatrischen Rehabilitation
auszuweisen.
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen
(inkl. Nebenkosten) in der Veilhofstraße sowie der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs88
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und Ausstattungsgegenständen, an die NüStSG, weiterhin in der Regensburger Straße an die Clearingstelle der Rummelsberger sowie an weitere Andere für sonstige Verwaltungszwecke.
Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche enthalten.
„Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“
„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 6)“
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Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und
Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt.
Neu zugeordnet sind die bisherigen weiteren Erträge.
„Personalaufwand (GuV-Nr. 7)“
Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt
2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. In der Praxis
passt NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegestufen (neu Pflegegraden) den Personaleinsatz in der Pflege entsprechend zeitnah an. Der aktuell gültige Tarifvertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2016 bis 28.02.2018 abgeschlossen. Der Personalkostenplanung liegen die vereinbarten
Entwicklungen zugrunde, d.h. ab 01.03.2016 2,4% und ab 01.02.2017 nochmals 2,35% sowie die
voraussichtlichen Auswirkungen der neuen Entgeltordnung.
Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im
Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für
aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.
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„Materialaufwand (GuV-Nr. 8)“
„a) Lebensmittel“
Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von
den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen.
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2015 eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen.
„c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“
Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2017 entsprechend fortgeschrieben.
„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 9)“
Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B.
Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA,
PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden.
Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung wird sich für NüSt eine Re91
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duzierung ergeben. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfassen für von OrgA/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkostenpauschalen von H.
„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 16)“
Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge für
technische Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für
Instandhaltung und Instandsetzung aus IST-Niveau 2015, um Mittel für Sicherungsmaßnahmen bereitzustellen.
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„Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 17)“
Auch in dieser Position greifen Änderungen des BilRUG wie durch die Aufhebung des Ausweises
eines außerordentlichen Ergebnisses. Die betreffenden Aufwandspositionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen.
„Jahresfehlbetrag (GuV-Nr. 20)“
Der Erfolgsplan 2017 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 888 TEUR aus, der auf neue Rechnung
vorgetragen werden soll.
„Kassenkredit“
Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis
8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 6), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 18) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht
übersteigen. Für das Jahr 2017 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 5.333.159 EUR (1/6 von
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31.998.955 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten
soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5,3 Mio. EUR festgesetzt werden.
2.3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2017, die sich
aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr
zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2017 einen Finanzbedarf von rd. 6,83 Mio. EUR aus. Dieser
Finanzbedarf resultiert aus:
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 5,51 Mio. EUR,
Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,43 Mio. EUR,
Verlustdeckung: 0,89 Mio. EUR. .
Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2017 geplanten Ausgaben den zugehörigen Deckungsmitteln gegenübergestellt:
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Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
Im Jahr 2017 sind Investitionen in Höhe von 5,51 Mio. EUR vorgesehen.
Entsprechend Beschluss des Werkausschusses vom 04.02.2016 ist die Verwaltung beauftragt, den
Neubau des August-Meier-Heimes vorzubereiten. Die Auslegung der Einrichtung soll auf 120 Pflegeplätzen sowie 12 Tagesplätzen basieren. Im Investitionsplan sind die dafür anzusetzenden Herstellkosten eingegangen. Derzeit läuft das Prüfungsprozedere, ob das Vorhaben als ÖPP zu realisieren
ist. Für 2017 sind zunächst Planungskosten für den Neubau eingestellt.
Für das Vorhaben Zentralküche sind die Verhandlungen zur Anmietung eines entsprechenden Gebäudes nicht beendet. Aus diesem Grund wird das Vorhaben komplett im Investitionsplan dargestellt
und für 2017 leitet sich ein Investitionsvolumen von 4 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am
Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben.
Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern, einschließlich der Umsetzung des
Projektes „Elektronische Pflegedokumentation“ werden 0,96 Mio. EUR für das Planjahr 2017 veranschlagt.
Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)
Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2017 mit
4,1 Mio. EUR vorgesehen. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen aus dem Planjahr 2017 finanziert werden.
Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
2.4. Finanzplan
Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2016) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und
Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage
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des Werkausschusses.
folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans (§ 6 Nr. 1 WkPV):
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Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn):
Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in
Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und
Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2017 kein ausgeglichenes Jahresergebnis
erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar.
Es wird angestrebt, mit dem Investitionsfortschritt (Erhöhung der Belegungsrate) und der Umsetzung
des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen.
Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
zum Finanzplan 2017 fortgeschrieben.
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2.5. Verpflichtungsermächtigungen
Im Vermögensplan des Jahres 2017 sind im Zusammenhang mit dem Baubeginn der Zentralküche für
die Weiterführung im Jahr 2018 ca. 4,5 Mio. EUR als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.
Für den Neubau des August-Meier-Heimes bedarf es nach Vorlage der Objektplanung noch dem Beschluss des Werkausschusses zur tatsächlichen Umsetzung der Maßnahme.
2.6. Stellenplan
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen
Angestellten und Arbeitern. Es wurde die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ eingeführt. Da die
davon betroffenen kommunalrechtlichen Vorschriften weiterhin noch nicht entsprechend angepasst
wurden, wird einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums (Schreiben vom 01.12.2005, Nr. I
B2 - 1400.1 - 32) folgend weiterhin die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nach den
bisherigen Eingruppierungsregelungen des BAT und BMT-G getroffen.
Bei tarifvertraglich vorgesehenen Doppelbewertungen (z.B. VGr. Vb/IVb) oder Mehrfachbewertungen
(z.B. VGr. IX/VII) ist die Stelle jeweils dem höchsten Stellenwert zugewiesen.
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Beamte
Die Stelle des ersten Werkleiters ist bei Ref. V ausgewiesen.
Arbeiter
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Angestellte nach BAT
2.7. Darlehensverbindlichkeiten
Zum 31.12.2017 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 11.284 TEUR gerechnet. Diese
entfallen auf Altbestände in Höhe von 9.284 TEUR und 4.100 TEUR auf Neuaufnahmen.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung:
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32 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017
NürnbergStift
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Wirtschafts- und Finanzplan 2017 Wichtige Begriffe und Abkürzungen33
NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg
AHR August-Meier-Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag
BGr. Besoldungsgruppe
EUR Euro
GJ Geschäftsjahr
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
KGr. Kontengruppe
KUGr. Kontenuntergruppe
LGr. Lohngruppe
Mio. EUR Millionen Euro
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze
rd. rund
REHA Geriatrische Rehabilitation
SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung
TEUR Tausend Euro
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
VGr. Vergütungsgruppe
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
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