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Wirtschaftsplan 2017

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2 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 3 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4 1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5 2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5 2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 9 2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 11 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 12 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 21 2.4. Finanzplan..................................................................................................... 23 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 29 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 29 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 31 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 33 75 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 3 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe￾triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Ge￾schäftsjahr 2017 vor. Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2017 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanz￾plan noch vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Für die Wirtschaftsplanung 2017 wurden Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie￾Umsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Ver￾lustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II für die Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade vorgenommen. Mit der Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat NüSt die Weichenstellungen für die Zukunft erhalten. Die tiefgreifende Umstrukturie￾rung der Gesamtorganisation vollzieht sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammen￾setzt: 1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Dabei ist das Ziel, durch eine deutliche Investition in infrastruk￾turelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die sich stetig aufbauenden Defizite nachhal￾tig zurückzuführen. 76 4 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein￾schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt￾zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkaus￾schuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeiti￾gen Funktion als Dienststellenleiter. Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Be￾völkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bun￾desebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi￾alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 77 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 5 NürnbergStift 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim wird durch die NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Herausforderungen Ausgangslage Im Jahr 2016 wurden weitere wichtige Entscheidungen hinsichtlich einer Konsolidierung des NürnbergStifts getroffen. Der Werkausschuss hatte im Februar den Grundsatzbeschluss vorgenom￾men, dass im Zuge der gesamtstädtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren zur Umwid￾mung des Geländes August-Meier-Heim zu wohnwirtschaftlichen Zwecken einzuleiten und die wirt￾schaftliche Veräußerung des Areals für Wohnen im denkmalgeschützten Bereich zu veranlassen ist. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung für einen wirtschaftlich betreibbaren Ersatz￾neubau einer Pflegeeinrichtung mit ca. 120 stationären Plätzen zuzüglich 10% Tagespflegeplätze auf einem Teil des Geländes bis zur Objektplanreife vorzunehmen. Gleichzeitig ist es gelungen, wesentli￾che konzeptionelle Änderungen an den Standorten Sebastianspital und Platnersberg in die Umset￾zung zu bringen. So wurde im Elisabeth-Bach-Haus ein Wohnbereich für Kurzzeitpflege geschaffen. Zudem wird ab 01.12.2016 eine Wohngruppe für Menschen mit geistiger Behinderung (Projekt „SUSA 78 6 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift – Sicher und Selbstbestimmt Altern“) eingerichtet. Ebenso erfolgreich war am Platnersberg die Um￾widmung von Altenheim- in Pflegeplätze. Durch diese Maßnahmen und ein konsequentes Bele￾gungsmanagement gelang es, die Auslastung der Einrichtungen deutlich zu steigern. Die Einführung einer leistungsfähigen Verwaltungs- und Pflegedokumentationssoftware befindet sich in der Einführung und wird im Bereich der Verwaltung bis Ende Dezember abgeschlossen sein. Die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation ist mit der Einführung von SIS (Strukturierte Informati￾onssammlung) in der Senioren-Wohnanlage St. Johannis in Angriff genommen. Die Vorbereitungsar￾beiten zur Einführung des Pflegestärkungsgesetzes wurden in qualitativer und zeitlicher Hinsicht sehr gut abgeschlossen. Das Finanzziel für 2016, den Gesamtverlust des NürnbergStifts auf unter eine Million EUR zu halten, wird voraussichtlich erreicht. Herausforderungen für 2017 Der eingeschlagene Reorganisationsweg ist weiter fortzusetzen. Gleichzeitig gilt es, sich den neuen Rahmenbedingungen anzupassen, die durch gesetzgeberische Änderungen gesetzt wurden. 1. Unter kurzfristigen Gesichtspunkten gilt es, weitere wesentliche Fortschritte zur Beseiti￾gung struktureller Verlustursachen zu erreichen und sich auf die schwer kalkulierbaren Auswirkungen des PSG II einzustellen. • Wesentliche Handlungsaufgabe der Werkleitung wird es im Jahr 2017 sein, deutliche Fortschritte in der Reorganisation des ambulanten Dienstes zu machen. Dazu müssen die im Konzept bereits beschriebenen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. Dies bedeutet insbesondere den Ausbau der stundenweisen Verhinderungspflege, das Ausschöpfen von Sachleistungen und die Ausweitung der Betreuungs- und Privatzahlerleistungen. Ebenso muss durch eine EDV-Unterstützung die Einsatz- und Tourenplanung optimiert werden. Hierzu sind auch die Arbeitszeitmodelle anzupas￾sen. • Die Schnittstellen zur NürnbergStift Service GmbH sind unter Qualitäts- und Kosten￾gesichtspunkten einer erneuten Prüfung zu unterziehen, Die bereits identifizierten Handlungsfelder in den Bereichen der Reinigung und der Küche sind zu optimieren. Dabei muss besonderer Wert auf die Einsparpotentiale gelegt werden, die sich aus dem Bezug von Vorleistungen und der relevanten Arbeitsorganisation ergeben. • Es sind kurzfristige Maßnahmen umzusetzen, die spürbare Kostenentlastungen im Energiebereich nach sich ziehen. Dies kann insbesondere dadurch erfolgen, dass be￾79 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 7 NürnbergStift reits jetzt moderne Energiegewinnungstechnologien eingesetzt werden (z.B. Block￾heizkraftwerke), die bei Umzug in neue Gebäude mit umgezogen werden können. • Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und von Pflegegraden durch das PSG II wird eine Verstärkung der Nachfrage nach ambulanten Leistungen nach sich ziehen. Dies könnte zu einem Rückgang in der Auslastung stationärer Pflegeplät￾ze führen. Darauf ist durch geeignete Maßnahmen zu reagieren. Dies kann insbeson￾dere durch den weiteren Ausbau der kompletten Versorgungskette erfolgen, indem weitere Strukturen der Tagespflege geschaffen, die Vernetzung in den Stadtteilen vo￾rangetrieben und durch geeignete Marketingmaßnahmen unterstützt werden. Gleich￾zeitig gilt es kultur- und suchtsensible Angebote weiter auszubauen. • Die Einführung einer elektronischen Pflegedokumentation und die Umsetzung der Entbürokratisierung mit dem Instrument der Strukturierten Informationssammlung (SIS) führen zu erheblichen internen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbei￾ter. Diesen soll mit einer befristeten Verstärkung der personellen Ressourcen begeg￾net werden. • Unter einer Mitarbeiterperspektive muss im Jahr 2017 ein neues modernes Personal￾entwicklungskonzept erarbeitet und ggfs. mit ersten Schritten umgesetzt werden. Unter einer mittel- bis langfristigen Perspektive müssen in 2017 die infrastrukturellen und baulichen Planungsprozesse vorangetrieben werden. Hierzu wird auf den Bericht zur Umsetzung des Master￾planes für den Werkausschuss am 13.10.2016 verwiesen. Zentrale Prämissen für 2017 Die Planung für 2017 enthält folgende wesentliche Parameter 1. Auslastungs- und Erlössituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Ein￾richtungsleitungen ermittelt. Der gesamte Auslastungsgrad der NüSt Einrichtungen wird mit 90,4% geplant. Er ergibt sich aus der Anpassung der Pflegeplätze durch Pro￾jekt SUSA – Sicher und Selbstbestimmt Altern im Pflegezentrum Sebastianspital so￾wie der Umstellung auf Pflegegrade und deren Mix. 80 8 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift 2. Bei der Entwicklung der Personalkosten wird der in diesem Jahr abgeschlossene Ta￾rifvertrag zugrundegelegt, der zum 01.03.2016 eine Steigerung um 2,4% und zum 01.02.2017 um weitere 2,35% vorsieht. Des Weiteren sind die Auswirkungen der neu￾en Entgeltordnung zum TVöD bewertet und in die Planung eingeflossen. 3. In der Erlösplanung für den stationären Bereich wird zum 01.07.2017 im Ansatz mit einer Fortschreibung der Vergütungssätze je Pflegegrad differenziert gerechnet. 4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem konkreten neuen Wert geplant. 5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau be￾lassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegen￾schaften des NüSt Rechnung. 6. Durch die Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteigerung ge￾rechnet. 7. Im Materialaufwand ist für den Teil der Lebensmittel entsprechend der Auslastungs￾planung der Ansatz entsprechend dem WPL 2016 geblieben. Unter Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 2015, der Auslas￾tungsentwicklung, möglicher Witterungsverläufe sowie der Zusammenlegung der bei￾den Küchen, ergeben sich die Ansätze in dieser Kostenposition für 2017. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedar￾fes sind zum Vorjahr durch Überprüfung der Inhalte Anpassungen Reduzierungen vorgenommen worden. 8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwen￾dungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaf￾ten). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die in 2017 mit 85 TEUR veranschlagt sind. 81 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 9 NürnbergStift 2.2. Erfolgsplan 82 10 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlust￾rechnung zu gliedern, ergänzend hierzu zusätzlich noch nach Kontengruppen. 83 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 11 NürnbergStift 2.2.1. Auslastung Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2017: In der Wirtschaftsplanung 2017 ist eine Gesamtauslastung von 90,4% hinterlegt. Sie berücksichtigt die Reduzierung von 21 Pflegeplätzen zugunsten des Projektes „SUSA – Sicher und selbstbestimmt Altern“, welches ab Dezember 2016 gemeinsam mit der noris inklusion gGmbH im Pflegezentrum Sebastianspital startet. Sie basiert weiterhin auf den Zielen der Einrichtungsleitungen für 2017. Die Verteilung nach den ab 01.01.2017 gültigen Pflegegraden erfolgt nach den Informationen zur überleitungsrelevanten Belegungsstruktur der Stichtage 30.04. und 31.05.2016 im Mitteilungs- /Antragsformular für die Überleitung vollstationärer Einrichtungen in Bayern nach §92c SGB XI für das NürnbergStift . 84 12 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan „Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuV￾Nr. 1)“ Pflegeheimbereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2017 liegen die Auslas￾tungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Bewertungsbasis sind die aktuell abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen auf Basis von Pflege￾stufen, einschließlich ihrer Überleitung zum 01.01.2017 auf Grund der neuen gesetzlichen Regelun￾gen zur Umstellung auf Pflegegrade, sowie Pflegegrad spezifische Steigerungen zum 01.07.2017. Ambulante Leistungen NüSt setzt 2017 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit Ergebnisverbes￾serungen bei den Umsatzaussichten. Altenheimbereich Der Planung der Erträge aus dem Altenheimbereich für das Jahr 2017 wurden die im Gliederungs￾punkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine ab 01.07.2017 unterstellte Steigerung um ca. 1,5%. 85 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 13 NürnbergStift Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bay￾erischen Wohnraumförderungsgesetzes. In der Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital ist die Um￾stellung auf „echte“ Mietverhältnisse vollzogen. Mit der erstmaligen Abrechnung der Betriebskosten (für Kalenderjahr 2016 in 2017) ist beabsichtigt, die bisherigen Nebenkostenpauschalen durch eine Betriebskostenabrechnung entsprechend der Betriebskostenverordnung abzulösen. Im Wirtschafts￾plan 2017 sind mögliche Auswirkungen noch nicht berücksichtigt. Geriatrische Rehabilitation Hier wirkt das Ergebnis der letzten Vergütungsvereinbarung, die bis zum 30.06.2017 gilt. Ab 01.07.2017 wurde eine Steigerung um 1,5% in die Planung einbezogen. 86 14 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift „Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“ „Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“ 87 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 15 NürnbergStift „Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen (GuV-Nr. 4)“ „Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1 bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“ Dieser GuV – Posten spiegelt eine von den voraussichtlich zum 01.01.2017 wirksam werdenden Än￾derungen in der Pflegebuchführungsverordnung wider und vollzieht damit eine Änderung des § 277 HGB hinsichtlich der Zuordnung von Erlöspositionen zu Umsatzerlösen. Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mietleistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt. Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen Telefon- und Fernsehbenutzung sowie die Erstattung von Gebühren für Anträge an den Sozialdienst des MDK für weitergehende Leistungen nach einer Rehabilitation in der Geriatrischen Rehabilitation auszuweisen. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) in der Veilhofstraße sowie der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs￾88 16 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift und Ausstattungsgegenständen, an die NüStSG, weiterhin in der Regensburger Straße an die Clea￾ringstelle der Rummelsberger sowie an weitere Andere für sonstige Verwaltungszwecke. Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versor￾gungsansprüche enthalten. „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“ „Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 6)“ 89 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 17 NürnbergStift Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt er￾stattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnis￾se bei der NüStSG ersetzt. Neu zugeordnet sind die bisherigen weiteren Erträge. „Personalaufwand (GuV-Nr. 7)“ Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. In der Praxis passt NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegestufen (neu Pflegegraden) den Perso￾naleinsatz in der Pflege entsprechend zeitnah an. Der aktuell gültige Tarifvertrag wurde für den Zeit￾raum 01.03.2016 bis 28.02.2018 abgeschlossen. Der Personalkostenplanung liegen die vereinbarten Entwicklungen zugrunde, d.h. ab 01.03.2016 2,4% und ab 01.02.2017 nochmals 2,35% sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der neuen Entgeltordnung. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. 90 18 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift „Materialaufwand (GuV-Nr. 8)“ „a) Lebensmittel“ Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirt￾schaftsplan veranschlagt. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen. „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2015 eine Fortschrei￾bung des Ansatzes vorgenommen. „c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“ Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2017 entspre￾chend fortgeschrieben. „Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 9)“ Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung wird sich für NüSt eine Re￾91 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 19 NürnbergStift duzierung ergeben. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfas￾sen für von OrgA/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkostenpauschalen von H. „Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 16)“ Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge für technische Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Ge￾bäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhaltung und Instandsetzung aus IST-Niveau 2015, um Mittel für Sicherungsmaßnahmen be￾reitzustellen. 92 20 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift „Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 17)“ Auch in dieser Position greifen Änderungen des BilRUG wie durch die Aufhebung des Ausweises eines außerordentlichen Ergebnisses. Die betreffenden Aufwandspositionen sind den sonstigen or￾dentlichen Aufwendungen zu zuordnen. „Jahresfehlbetrag (GuV-Nr. 20)“ Der Erfolgsplan 2017 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 888 TEUR aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. „Kassenkredit“ Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenfüh￾rung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 6), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 18) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2017 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 5.333.159 EUR (1/6 von 93 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 21 NürnbergStift 31.998.955 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5,3 Mio. EUR festgesetzt werden. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2017, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden De￾ckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2017 einen Finanzbedarf von rd. 6,83 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 5,51 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,43 Mio. EUR, Verlustdeckung: 0,89 Mio. EUR. . Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 soll auf neue Rechnung vorgetragen wer￾den und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2017 geplanten Ausgaben den zugehörigen De￾ckungsmitteln gegenübergestellt: 94 22 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift 95 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 23 NürnbergStift Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2017 sind Investitionen in Höhe von 5,51 Mio. EUR vorgesehen. Entsprechend Beschluss des Werkausschusses vom 04.02.2016 ist die Verwaltung beauftragt, den Neubau des August-Meier-Heimes vorzubereiten. Die Auslegung der Einrichtung soll auf 120 Pflege￾plätzen sowie 12 Tagesplätzen basieren. Im Investitionsplan sind die dafür anzusetzenden Herstell￾kosten eingegangen. Derzeit läuft das Prüfungsprozedere, ob das Vorhaben als ÖPP zu realisieren ist. Für 2017 sind zunächst Planungskosten für den Neubau eingestellt. Für das Vorhaben Zentralküche sind die Verhandlungen zur Anmietung eines entsprechenden Ge￾bäudes nicht beendet. Aus diesem Grund wird das Vorhaben komplett im Investitionsplan dargestellt und für 2017 leitet sich ein Investitionsvolumen von 4 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern, einschließlich der Umsetzung des Projektes „Elektronische Pflegedokumentation“ werden 0,96 Mio. EUR für das Planjahr 2017 veran￾schlagt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzah￾len enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2017 mit 4,1 Mio. EUR vorgesehen. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen voll￾ständig über refinanzierte Abschreibungen aus dem Planjahr 2017 finanziert werden. Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge￾schäftsjahr (2016) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnis￾se. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Ände￾rungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Aus￾gabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maß￾nahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage 96 24 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift Es des Werkausschusses. folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögens￾plans (§ 6 Nr. 1 WkPV): 97 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 25 NürnbergStift 98 26 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn): Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2017 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. Es wird angestrebt, mit dem Investitionsfortschritt (Erhöhung der Belegungsrate) und der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2017 fortgeschrieben. 99 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 27 NürnbergStift 100 28 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift 101 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 29 NürnbergStift 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Im Vermögensplan des Jahres 2017 sind im Zusammenhang mit dem Baubeginn der Zentralküche für die Weiterführung im Jahr 2018 ca. 4,5 Mio. EUR als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen. Für den Neubau des August-Meier-Heimes bedarf es nach Vorlage der Objektplanung noch dem Be￾schluss des Werkausschusses zur tatsächlichen Umsetzung der Maßnahme. 2.6. Stellenplan Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zu￾gunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Es wurde die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ eingeführt. Da die davon betroffenen kommunalrechtlichen Vorschriften weiterhin noch nicht entsprechend angepasst wurden, wird einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums (Schreiben vom 01.12.2005, Nr. I B2 - 1400.1 - 32) folgend weiterhin die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nach den bisherigen Eingruppierungsregelungen des BAT und BMT-G getroffen. Bei tarifvertraglich vorgesehenen Doppelbewertungen (z.B. VGr. Vb/IVb) oder Mehrfachbewertungen (z.B. VGr. IX/VII) ist die Stelle jeweils dem höchsten Stellenwert zugewiesen. 102 30 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift Beamte Die Stelle des ersten Werkleiters ist bei Ref. V ausgewiesen. Arbeiter 103 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 31 NürnbergStift Angestellte nach BAT 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2017 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 11.284 TEUR gerechnet. Diese entfallen auf Altbestände in Höhe von 9.284 TEUR und 4.100 TEUR auf Neuaufnahmen. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredi￾te) gibt nachfolgende Aufstellung: 104 32 / Wirtschafts- und Finanzplan 2017 NürnbergStift 105 Wirtschafts- und Finanzplan 2017 Wichtige Begriffe und Abkürzungen33 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag BGr. Besoldungsgruppe EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe LGr. Lohngruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen 106

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