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Planungsgrundlagen

Haushalt 2017 · Seiten 2–5 · Seiten 2–5 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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J.1 Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayeri￾schen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs￾jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Pro￾grammcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Ge￾gensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen. Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates. Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushalts￾politische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzpla￾nung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Ent￾wicklung angepasst. Ausgangslage Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2017 und des Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre 2017 - 2020 entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2016 fortgeführt. Im Haushaltsplan für 2017 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kas￾senwirksamkeit berücksichtigt. Grundlagen der Annahmen und Orientie￾rungsdaten Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Jahre 2018 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplanes 2017 und des Mittelfristi￾gen Investitionsprogrammes 2017 – 2020 fortgeschrie￾ben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewie￾sen - mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 1,5 % für das Jahr 2018, 2,0 % für 2019 und 2,5 % für 2020 gesteigert. Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern Die Steuererträge wurden - mit Ausnahme der Grund￾steuer A und B und des Gemeindeanteils an der Um￾satzsteuer - anhand der Orientierungsdaten des Arbeits￾kreises Steuerschätzung vom November 2016 fortge￾schrieben (siehe untenstehende Tabelle): 2018 2019 2020 Gewerbesteuer 2,4 % 2,4 % 2,9 % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4,9 % 5,1 % 5,1 % Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer -22,1 % 3,4 % 3,4 % Die Grundsteuer A und B wurde für die Jahre 2018 – 2020 auf dem Niveau von 2017 belassen. Der deutliche prozentuale Rückgang beim Gemeindean￾teil an der Umsatzsteuer laut Steuerschätzer in 2018 hängt mit den temporären bundesweiten Aufstockungen dieses Anteils bis 2017 zusammen, welche aber 2018 wieder wegfallen werden. Allerdings wird gleichzeitig ab 2018 mit einer bundesweiten Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. € gerechnet, sodass die Stadt hieraus 19,6 Mio. € Mehrerträge bei der Umsatzsteuer erwartet, was den prozentualen Rückgang der Umsatzsteuer durch die Steuerschätzer sogar um ca. 5 Mio. € überkompensiert. 236 Für die Jahre 2019 und 2020 wurde bei der Umsatzsteu￾er wieder der Steigerungssatz der Steuerschätzer (je￾weils 3,4 %) verwendet. Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: - in Mio. € - 2018 2019 2020 Schlüsselzuweisungen 210,3 220,8 231,8 Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand 18,5 18,9 19,4 Zuweisung Land/Grund￾erwerbsteuer insgesamt 29,9 30,5 31,3 Familienleistungs￾ausgleich 22,3 23,1 23,9 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen insge￾samt 484,4 504,7 524,6 Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jah￾ren 2018 bis 2020 wurde zum einen jeweils der Gesamt￾steigerungssatz aller Steuereinnahmen der „alten“ Bun￾desländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeits￾kreises Steuerschätzung vom November 2016 zugrunde gelegt. Zum anderen wurde in der Prognose zusätzlich ein weiterer Steigerungssatz eingebaut, um das Bevölke￾rungswachstum der Stadt in den nächsten Jahren mit abzubilden. Zudem wurde der Planwert 2018 nochmal um weitere 8,6 Mio. € erhöht, da mit dem Entlastungspa￾ket der Kommunen (5 Mrd. €, siehe oben) auch die Län￾der insg. 1 Mrd. € mehr Umsatzsteueranteil bekommen. Es wird in der Mittelfristplanung angenommen, dass der Freistaat seinen Anteil über die Schlüsselzuweisung an die Kommunen weiterreicht. Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG wurden hin￾gegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten“) fortgeschrieben. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsaus￾gleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steu￾erschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (aus den Jahren 1996 und 2011) ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht. Analog zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird auch beim Familienleistungsausgleich der prozentuale Rückgang in 2018, den die Steuerschätzer erwarten, durch Mehrerträge aus der bundesweiten Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. € kompensiert. Für die Stadt Nürnberg werden dafür 6,2 Mio. € angesetzt. Auch bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Un￾terkunft (SGB II) wird aufgrund des oben genannten Entlastungspakets für Kommunen für die Stadt Nürnberg mit Mehrerträgen in Höhe von zusätzlichen 5 Mio. € ab 2018 gerechnet. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionen Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrie￾ben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate von 4,3 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:  Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttoge￾haltssumme je Beschäftigten um 3,1 % p.a. gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuer￾schätzung für die Jahre 2018 bis 2020.  Bedingt durch den sukzessiven Ausbau des Schul- und Sozialwesens bei der Stadt ist auf￾grund Stellenneuschaffungen mit einem weite￾ren Anstieg der Personalaufwendungen in Höhe von 1,2 % p.a. zu rechnen. Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerin￾nen und Versorgungsempfänger wurden hingegen nur mit der vom Arbeitskreis Steuerschätzung angenommen Steigerungsrate von 3,1 % fortgeschrieben. Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsemp￾fängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Die entsprechenden ergebniswirksamen Planwerte in Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) wurden mit 4,3 % für die aktiven Beschäf￾tigten und mit 3,1 % Steigerung für die Versorgungsemp￾fängerinnen und Versorgungsempfänger in den Planjah￾ren 2018 bis 2020 festgesetzt. 237 Abschreibungen Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Ver￾mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungs￾zeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2017 – 2020 geplanten Investitionen. Transferaufwendungen Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2018 bis 2020 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der durchschnittlichen Steigerung der letzten Jahre. Auch die Bezirksumlage und die anfallenden Aufwendungen für Flüchtlinge wurden daher grundsätzlich mit diesem Fak￾tor hochgerechnet. Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen abweichende Steigerungssätze verwendet: Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Ge￾werbesteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der derzeitigen Gesetzeslage aufgrund der in den Planjahren 2018 bis 2019 veranschlagten Gewerbesteuererträge berechnet. In 2020 vermindert sich nach derzeitigem Gesetzesstand (§ 6 Abs. 3 Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen) die Gewerbesteuerumlage deutlich. In der Folge wird gegenwärtig im Vergleich zur alten Gesetzeslage für das Jahr 2020 von einer um knapp 31 Mio. € geringeren Belastung des städtischen Haushaltes ausgegangen. Die Verlustausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städti￾schen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) in den Jahren 2018 bis 2020 wurden in Abstimmung mit dem Finanzreferat festgelegt. Haushaltskonsolidierung Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiter￾hin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu erreichen. Die Einsparungen des 20 Mio. €- Sparpaketes wurde in den Ansätzen 2017 bereits größtenteils planerisch einge￾spart. Diese Einsparungen wurden über die Fortschrei￾bung der Ansätze auch in die Jahre 2018 bis 2020 vorge￾tragen. Der noch offene Sparbetrag in Höhe von 6,4 Mio. € wurde ab 2018 aufwandsmindernd eingeplant. Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2018 bis 2020 wurden für die in der Vergangenheit abge￾schlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausbe￾rechnung bis Ende 2020 geplant. Die voraussichtlichen Darlehensaufnahmen in den Jahren 2017 bis 2020 wur￾den mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksichtigt. Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanz￾plan) wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des teilweise verzögerten Mittelabflusses bei den investiven Auszahlungen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in einem Haushaltsjahr in der Regel erst im darauffolgen￾den Haushaltsjahr vollständig ausgeschöpft werden (z.B. Kreditermächtigung 2018 wird voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2019 vollständig in Anspruch genommen). Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4 KommHV-Doppik i.V.m. Art. 71 Abs. 3 GO). Mittelfristige Finanzplanung Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro￾gramm Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen des Mittelfristigen Investitionsplanes 2017 - 2020. Dieser basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2018 - 2020 eine Preissteigerungsre￾serve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukosten￾steigerungen (orientiert an der angenommenen Teue￾rungsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde im Zahlenwerk bei der Position „Auszahlungen für eigene Investitionen“ eingefügt und in folgender Höhe angesetzt: - in Mio. € - 2018 2019 2020 Preissteigerungsreserve 3,4 7,9 13,0 Im Einzelnen sieht der MIP (ohne die Preissteigerungsre￾serve) folgendes Investitionsvolumen vor: - in Mio. € - 2018 2019 2020 Auszahlungen (inkl. Kostendecker) 244,4 240,3 238,0 238 ./. Einzahlungen 88,4 116,7 128,1 = Städtische Mittel (Ø 129,8 Mio € p.a.) 156,0 123,6 109,9 Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjah￾ren 722,7 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (592,4 Mio. €) sind dies 130,3 Mio. € mehr. Verschuldung Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditver￾bindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2015 auf 1.246,1 Mio. € (inklusive Anleihe). Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus PPP￾Verträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem Stichtag 1.303,9 Mio. €. Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt, wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzpla￾nungszeitraum bis 2020 mit dem zeitlichen Versatz bei der Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen gerechnet. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzpla￾nungszeitraum ist bis zum Jahr 2020 wieder mit einem Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt zu rechnen. Die geplanten Nettoneuverschuldungen in 2018 und 2019 bleiben weiterhin auf einem hohen Niveau von jeweils über 50 Mio. €. Die deutlich absinkende Neuver￾schuldung in 2020 ist dem normalen Rückgang der MIP￾Ansätze in den hinteren Jahren der MIP-Planung und insbesondere der nach der aktuellen Gesetzeslage stark reduzierten Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit) geschuldet. Allerdings ist die dargestellte Entwicklung der Verschul￾dung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orien￾tierungsdaten auch tatsächlich so eintreten. Auf Basis der Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbe￾triebe, mit PPP-Verträgen) wie nachfolgend dargestellt entwickeln: Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe - (absolute Werte in Mio. €) (Stand jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres) 939 965 1006 1057 1183 1272 1269 1256 1300 1304 1364 1421 1475 1527 1538 800 900 1000 1100 1200 1300 1400 1500 1600 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 in Mio. EUR Schuldenstand (Investitionskredite, Anleihe und PPP) 239

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