← Haushaltsplan 2017 – J_Mittelfristiger_Ergebnis_und_Finanzplan
Planungsgrundlagen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
J.1 Planungsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr.
Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im
Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig
drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem
und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren
zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung
auszulösen.
Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen
und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit
Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum
vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die
mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges
Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des
Stadtrates.
Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten
über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal,
Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert
und die Bedeutung des Finanzplans aus.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der
Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der
Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen
längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer
und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt
möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzplanung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Entwicklung angepasst.
Ausgangslage
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf
Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2017 und des
Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre
2017 - 2020 entwickelt und grundsätzlich anhand der
Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung
vom November 2016 fortgeführt.
Im Haushaltsplan für 2017 wurden alle Möglichkeiten der
Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse
des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt.
Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten
Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und
Auszahlungen der Jahre 2018 und Folgende wurden auf
der Basis des Haushaltsplanes 2017 und des Mittelfristigen Investitionsprogrammes 2017 – 2020 fortgeschrieben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe
von 1,5 % für das Jahr 2018, 2,0 % für 2019 und 2,5 %
für 2020 gesteigert.
Mittelfristige Ergebnisplanung
Steuern
Die Steuererträge wurden - mit Ausnahme der Grundsteuer A und B und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer - anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2016 fortgeschrieben (siehe untenstehende Tabelle):
2018 2019 2020
Gewerbesteuer 2,4 % 2,4 % 2,9 %
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
4,9 % 5,1 % 5,1 %
Gemeindeanteil am
Aufkommen der
Umsatzsteuer
-22,1 % 3,4 % 3,4 %
Die Grundsteuer A und B wurde für die Jahre 2018 –
2020 auf dem Niveau von 2017 belassen.
Der deutliche prozentuale Rückgang beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer laut Steuerschätzer in 2018
hängt mit den temporären bundesweiten Aufstockungen
dieses Anteils bis 2017 zusammen, welche aber 2018
wieder wegfallen werden. Allerdings wird gleichzeitig ab
2018 mit einer bundesweiten Entlastung der Kommunen
um 5 Mrd. € gerechnet, sodass die Stadt hieraus 19,6
Mio. € Mehrerträge bei der Umsatzsteuer erwartet, was
den prozentualen Rückgang der Umsatzsteuer durch die
Steuerschätzer sogar um ca. 5 Mio. € überkompensiert.
236
Für die Jahre 2019 und 2020 wurde bei der Umsatzsteuer wieder der Steigerungssatz der Steuerschätzer (jeweils 3,4 %) verwendet.
Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen
Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird
im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt:
- in Mio. € - 2018 2019 2020
Schlüsselzuweisungen 210,3 220,8 231,8
Zuweisungen zum
Verwaltungsaufwand
18,5 18,9 19,4
Zuweisung Land/Grunderwerbsteuer insgesamt
29,9 30,5 31,3
Familienleistungsausgleich
22,3 23,1 23,9
Erträge aus Zuweisungen
und Zuschüssen insgesamt
484,4 504,7 524,6
Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2018 bis 2020 wurde zum einen jeweils der Gesamtsteigerungssatz aller Steuereinnahmen der „alten“ Bundesländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2016 zugrunde
gelegt. Zum anderen wurde in der Prognose zusätzlich
ein weiterer Steigerungssatz eingebaut, um das Bevölkerungswachstum der Stadt in den nächsten Jahren mit
abzubilden. Zudem wurde der Planwert 2018 nochmal
um weitere 8,6 Mio. € erhöht, da mit dem Entlastungspaket der Kommunen (5 Mrd. €, siehe oben) auch die Länder insg. 1 Mrd. € mehr Umsatzsteueranteil bekommen.
Es wird in der Mittelfristplanung angenommen, dass der
Freistaat seinen Anteil über die Schlüsselzuweisung an
die Kommunen weiterreicht.
Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die
Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils
an der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe
„Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten“)
fortgeschrieben.
Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsausgleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steuerschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der
Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als
Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des
Familienleistungsausgleichs (aus den Jahren 1996 und
2011) ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht.
Analog zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird
auch beim Familienleistungsausgleich der prozentuale
Rückgang in 2018, den die Steuerschätzer erwarten,
durch Mehrerträge aus der bundesweiten Entlastung der
Kommunen um 5 Mrd. € kompensiert. Für die Stadt
Nürnberg werden dafür 6,2 Mio. € angesetzt.
Auch bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (SGB II) wird aufgrund des oben genannten
Entlastungspakets für Kommunen für die Stadt Nürnberg
mit Mehrerträgen in Höhe von zusätzlichen 5 Mio. € ab
2018 gerechnet.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für
Investitionen
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden
analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrieben.
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die
aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate
von 4,3 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich
aus folgenden Faktoren zusammen:
Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttogehaltssumme je Beschäftigten um 3,1 % p.a.
gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuerschätzung für die Jahre 2018 bis 2020.
Bedingt durch den sukzessiven Ausbau des
Schul- und Sozialwesens bei der Stadt ist aufgrund Stellenneuschaffungen mit einem weiteren Anstieg der Personalaufwendungen in
Höhe von 1,2 % p.a. zu rechnen.
Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden hingegen nur
mit der vom Arbeitskreis Steuerschätzung angenommen
Steigerungsrate von 3,1 % fortgeschrieben.
Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich
nicht im Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte
entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.
Die entsprechenden ergebniswirksamen Planwerte in
Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und
Auflösungen) wurden mit 4,3 % für die aktiven Beschäftigten und mit 3,1 % Steigerung für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Planjahren 2018 bis 2020 festgesetzt.
237
Abschreibungen
Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Vermögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2017 – 2020
geplanten Investitionen.
Transferaufwendungen
Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein
Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2018 bis
2020 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der
durchschnittlichen Steigerung der letzten Jahre. Auch die
Bezirksumlage und die anfallenden Aufwendungen für
Flüchtlinge wurden daher grundsätzlich mit diesem Faktor hochgerechnet.
Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen
abweichende Steigerungssätze verwendet:
Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der
derzeitigen Gesetzeslage aufgrund der in den Planjahren
2018 bis 2019 veranschlagten Gewerbesteuererträge
berechnet. In 2020 vermindert sich nach derzeitigem
Gesetzesstand (§ 6 Abs. 3 Gesetz zur Neuordnung der
Gemeindefinanzen) die Gewerbesteuerumlage deutlich.
In der Folge wird gegenwärtig im Vergleich zur alten
Gesetzeslage für das Jahr 2020 von einer um knapp 31
Mio. € geringeren Belastung des städtischen Haushaltes
ausgegangen.
Die Verlustausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad, FSN
und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städtischen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) in den
Jahren 2018 bis 2020 wurden in Abstimmung mit dem
Finanzreferat festgelegt.
Haushaltskonsolidierung
Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiterhin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs
der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu
erreichen.
Die Einsparungen des 20 Mio. €- Sparpaketes wurde in
den Ansätzen 2017 bereits größtenteils planerisch eingespart. Diese Einsparungen wurden über die Fortschreibung der Ansätze auch in die Jahre 2018 bis 2020 vorgetragen. Der noch offene Sparbetrag in Höhe von 6,4 Mio.
€ wurde ab 2018 aufwandsmindernd eingeplant.
Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2018
bis 2020 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberechnung bis Ende 2020 geplant. Die voraussichtlichen
Darlehensaufnahmen in den Jahren 2017 bis 2020 wurden mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis
berücksichtigt.
Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanzplan) wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des
teilweise verzögerten Mittelabflusses bei den investiven
Auszahlungen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in
einem Haushaltsjahr in der Regel erst im darauffolgenden Haushaltsjahr vollständig ausgeschöpft werden (z.B.
Kreditermächtigung 2018 wird voraussichtlich erst im
Haushaltsjahr 2019 vollständig in Anspruch genommen).
Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der
Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4
KommHV-Doppik i.V.m. Art. 71 Abs. 3 GO).
Mittelfristige Finanzplanung
Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionsprogramm
Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen
des Mittelfristigen Investitionsplanes 2017 - 2020. Dieser
basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in
die Finanzplanung 2018 - 2020 eine Preissteigerungsreserve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren
Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen
Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukostensteigerungen (orientiert an der angenommenen Teuerungsrate) bemisst.
Die Preissteigerungsreserve wurde im Zahlenwerk bei
der Position „Auszahlungen für eigene Investitionen“
eingefügt und in folgender Höhe angesetzt:
- in Mio. € - 2018 2019 2020
Preissteigerungsreserve 3,4 7,9 13,0
Im Einzelnen sieht der MIP (ohne die Preissteigerungsreserve) folgendes Investitionsvolumen vor:
- in Mio. € - 2018 2019 2020
Auszahlungen
(inkl. Kostendecker)
244,4 240,3 238,0
238
./. Einzahlungen 88,4 116,7 128,1
= Städtische Mittel
(Ø 129,8 Mio € p.a.)
156,0 123,6 109,9
Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjahren 722,7 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum
Vorjahr (592,4 Mio. €) sind dies 130,3 Mio. € mehr.
Verschuldung
Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per
31.12.2015 auf 1.246,1 Mio. € (inklusive Anleihe).
Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus PPPVerträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem
Stichtag 1.303,9 Mio. €.
Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt,
wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzplanungszeitraum bis 2020 mit dem zeitlichen Versatz bei
der Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen
gerechnet.
Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzplanungszeitraum ist bis zum Jahr 2020 wieder mit einem
Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt zu rechnen.
Die geplanten Nettoneuverschuldungen in 2018 und
2019 bleiben weiterhin auf einem hohen Niveau von
jeweils über 50 Mio. €. Die deutlich absinkende Neuverschuldung in 2020 ist dem normalen Rückgang der MIPAnsätze in den hinteren Jahren der MIP-Planung und
insbesondere der nach der aktuellen Gesetzeslage stark
reduzierten Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit)
geschuldet.
Allerdings ist die dargestellte Entwicklung der Verschuldung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in
der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orientierungsdaten auch tatsächlich so eintreten.
Auf Basis der Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung
wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbetriebe, mit PPP-Verträgen) wie nachfolgend dargestellt
entwickeln:
Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe - (absolute
Werte in Mio. €)
(Stand jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres)
939
965
1006
1057
1183
1272 1269 1256
1300 1304
1364
1421
1475
1527 1538
800
900
1000
1100
1200
1300
1400
1500
1600
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
in Mio. EUR
Schuldenstand (Investitionskredite, Anleihe und PPP)
239