E.2 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2026 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
Das ordentliche Ergebnis des Haushaltsplans 2026
schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 68,5 Mio. ab.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 99,7 Mio. € oder 3,8 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 104,8 Mio. €
oder 3,9 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von
32,6 Mio. €. Vergleicht man die Planzahlen 2026 mit
dem Jahresergebnis 2024, so ist festzustellen, dass die
ordentlichen Aufwendungen um 6,7 % steigen, während
die Erträge nur um 4,8 % zunehmen.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Ordentliche Erträge -2.729.341 -2.629.663 -2.603.960
+ Ordentliche Aufwendungen 2.761.971 2.657.197 2.587.665
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 32.630 27.534 -16.295
+ Finanzergebnis 35.880 25.588 34.483
= ordentliches Ergebnis 68.510 53.122 18.188
E.2 Ertragslage
16
Über den Zeitraum 2005 bis 2026 hinweg lagen bzw. liegen - mit Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021, 2025
und 2026 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein
positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet.
Aus der Grafik wird ersichtlich, dass bis zum Jahr 2019
die Erträge gleichlaufend leicht über den Aufwendungen
gelegen sind. Seit dem Jahr 2020, dem Jahr der CoronaPandemie, stellt sich der Kurvenverlauf eher unregelmäßig dar. Die Jahre 2022, 2023 und 2024 haben insbesondere wegen der nicht vorhersehbaren positiven Entwicklung bei der Gewerbesteuer mit einem unerwartet
hohen Überschuss abgeschlossen. Die Planungen für
die Jahre 2025 und 2026 gehen dagegen von einer Verschlechterung des Jahresergebnisses aus.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
17
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
Oktober 2025 und der aktuellen immer noch positiven
Entwicklung der Steuern in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt die konjunkturelle
Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, die maßgeblich durch das Weltgeschehen beeinflusst wird.
Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahresplanung um 1,7 % oder 23,3 Mio. € zu.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 745 Mio. € oder einem Anteil von 53,7 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für
2026 wurde aufgrund der Oktober-Steuerschätzung, und
insbesondere des Jahresergebnisses 2024 und der aktuellen Entwicklungen der Gewerbesteuer in Nürnberg
gegenüber dem Vorjahresplanwert, der durch einen
Nachtragshaushalt erhöht wurde, um 3,8 Mio. € reduziert. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick
auf die wirtschaftliche Entwicklung behaftet.
Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde
auf der Grundlage der Oktober-Steuerschätzung mit
405,1 Mio. € angesetzt. Dieser nimmt gegenüber der
Vorjahresplanung um 18,3 Mio. € oder 4,7 % zu.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2026
im Vergleich zum Vorjahr um 16,2 Mio. € auf
106,4 Mio. €. Der relativ hohe Anstieg beinhaltet einen
Ausgleich durch den Bund für Steuerentlastungen bei
Unternehmen (sog. Investitionsbooster).
Der Grundsteuer B Hebesatz wurde im Jahr 2018 von
535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Im Rahmen der Grundsteuerreform kam es im November des
Jahres 2024 zu einer Neufestlegung des Grundsteuerhebesatzes auf 780 %. Aufgrund der Erfahrungen mit
dem neuen Hebesatz und unter dem Versprechen einer
aufkommensneutralen Umsetzung hat der Stadtrat in
seiner Sitzung am 22.10.2025 den Hebesatz ab 2026 auf
750 % abgesenkt.
Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst.
Die Zweitwohnungssteuer liegt konstant bei ca.
1,1 Mio. €.
Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern seit dem
Jahr 1999 insgesamt um 144,7 % gestiegen. Obgleich
sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen
am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu führen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Grundsteuer A -90 -300 -298
Grundsteuer B -127.500 -134.800 -125.343
Gewerbesteuer -745.200 -749.000 -676.470
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -405.097 -386.779 -372.573
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -106.428 -90.200 -87.514
Hundesteuer -2.250 -2.200 -2.271
Zweitwohnungssteuer -1.100 -1.100 -1.121
insgesamt -1.387.665 -1.364.379 -1.265.590
E.2.1 Steuererträge
18
19
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit
644,5 Mio. € um 3,1 % oder 19,4 Mio. € über der Vorjahresplanung.
Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2026 liegen um
9,2 Mio. € über dem Vorjahreswert. Diese sind noch mit
Unsicherheiten behaftet, da wichtige Eckwerte für die
Berechnung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung
noch nicht vorlagen.
Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beinhalten
den Landesanteil an den Betriebskostenzuschüssen für
Kindertageseinrichtungen (Kitas) freier Träger.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Zuweisungen und Zuschüsse -638.074 -618.423 -625.070
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -265.000 -255.787 -271.180
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -20.566 -20.433 -20.315
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -41.400 -44.250 -30.978
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -30.180 -30.500 -28.762
Zuweisungen Land -31.683 -32.112 -39.761
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -109.036 -101.487 -97.781
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -119.947 -113.537 -114.709
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -20.262 -20.317 -21.584
Sonstige Transfererträge -6.416 -6.620 -7.560
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.045 -1.184 -1.069
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -326 -426 -1.080
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -2.271 -1.878 -1.852
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -640 -639 -537
Sonstige -2.134 -2.493 -3.022
insgesamt -644.490 -625.043 -632.630
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
20
Bei den Leistungsentgelten unterscheidet man in öffentlich-rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg um 2,5 Mio. € (+ 1,7 %) gegenüber dem Plan 2025
auf rund 150,8 Mio. € an. Während die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte nur um ca. 0,2 Mio. € (+ 0,2 %)
ansteigen, nehmen die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 2,4 Mio. € (+ 5,1 %) zu.
Die „Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung“ enthalten insbesondere die Besuchsgebühren für Tagespflege
und städtische Kitas.
Die weiteren Ansätze wurden entsprechend der Erkenntnisse aus den Vorjahresergebnissen angepasst oder bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Öffentlich-rechtliche -101.241 -101.084 -104.744
davon:
Verwaltungsgebühren -21.926 -20.790 -23.137
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -35.653 -34.369 -31.990
Bestattungsgebühren -3.078 -4.132 -2.929
Wohn- und Verpflegungsgebühren -9.411 -10.536 -14.059
Eintrittsgelder -12.699 -12.464 -13.542
Sonstige -18.474 -18.793 -19.087
Privatrechtliche -49.565 -47.177 -47.911
davon:
Erträge aus Verkauf -4.470 -4.480 -3.557
Miet-/Pachterträge -21.855 -19.822 -21.375
Erbbauzinsen -3.480 -3.243 -3.248
Ersatzleistungen -2.793 -2.619 -3.117
Eintrittsgelder -1.179 -1.477 -1.508
Teilnehmerbeträge -4.930 -5.174 -4.823
Sonstige -10.858 -10.362 -10.283
insgesamt -150.806 -148.261 -152.655
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
21
Mit einem Planwert von 425,3 Mio. € liegen die Erträge
aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Planung 2026 um 54,9 Mio. € oder 14,8 % über den Ansätzen der Vorjahresplanung. Die wichtigsten Größen werden sich wie folgt entwickeln:
• Der Bund erstattet die Kosten der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese sind mit
einem Anstieg von 2,0 Mio. € geplant. Die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (SGB II) liegt
aufgrund höherer Aufwendungen für lfd. KdU und
BuT um 4,2 Mio. € über dem Vorjahresplanwert.
• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern enthalten ab
2026 auch im Plan die Erstattungen für das
Deutschlandticket. Diese sind mit 52 Mio. € veranschlagt und sind zur Weiterleitung an die StWN vorgesehen.
• Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde mit einer Reduktion von
14,5 Mio. € geplant. Diese werden in voller Höhe
vom Freistaat Bayern übernommen werden.
• Erstattungen von Gemeinden enthalten unter anderem Gastschulbeiträge und Zahlungsverpflichtungen bei Personalwechsel.
• Die Erstattungen vom Bezirk im Bereich der Inobhutnahmen sind entsprechend der erstattungsfähigen Aufwendungen geplant und um 5,7 Mio. € höher angesetzt.
• Private Erstattungen steigen im Bereich der Integrierten Leitstelle den Aufwendungen entsprechend
um 1,0 Mio. €.
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Bund -211.389 -205.236 -192.457
Land -98.964 -60.379 -124.639
Gemeinden und Gemeindeverbände -30.785 -29.074 -30.469
Bezirk (Sozialleistungen) -22.579 -17.158 -14.365
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen -20.583 -19.108 -23.113
Eigenbetrieb NüSt -351 -332 -285
Eigenbetrieb ASN -797 -960 -725
Kommunalunternehmen Klinikum -4.594 -4.584 -2.889
Eigenbetrieb SUN -1.590 -1.571 -1.695
Eigenbetrieb NüBad -371 -307 -367
Eigenbetrieb FSN -21 -15 -21
Eigenbetrieb SÖR -3.276 -3.143 -3.277
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-13.399 -13.126 -9.114
Private Unternehmen -16.257 -14.867 -13.683
Staatstheater Nürnberg -325 -495 -394
insgesamt -425.281 -370.355 -417.493
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
22
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2026 um 3,8 Mio. € oder 6,8 % höher aus als in
der Vorjahresplanung. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden.
Der unter der Position „Sonstiges“ im Rechnungsergebnis regelmäßig relative hohe Betrag resultiert überwiegend aus Auflösungen von Rückstellungen, insbesondere Instandhaltungsrückstellungen. Hinzu kommen
Wertänderungen bei Veräußerung von Vermögen oder
Nachaktivierungen.
Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauinvestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung
in den Ergebnishaushalt übernommen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Auflösung Sonderposten -59.415 -55.623 -56.504
Sonstige ordentliche Erträge -53.361 -53.275 -71.079
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -510 -515 -575
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -3.627
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -621 -621 -1.365
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -223
Konzessionsabgabe -41.080 -41.080 -39.885
Aktivierte Bauzeitzinsen -550 -550 -1.344
Sonstiges -7.374 -7.283 -24.060
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -8.323 -12.727 -7.828
Bestandsveränderungen 0 0 -181
insgesamt -121.099 -121.625 -135.592
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
23
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 27,8 Mio. € oder 3,1 % und im Vergleich zum
Ist 2024 um 86,2 Mio. € oder 10,4 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2026 766,5 Mio. € oder 84,0 %
(Vorjahr 705,2 Mio. € oder 79,7 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 145,2 Mio. € oder 16,0 % (Vorjahr: 179,1 Mio. € oder 20,3 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
insgesamt 912.071 884.255 825.897
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Bezüge und Vergütungen 563.343 550.258 524.573
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 104.504 105.176 99.465
Beamte-Lehrkräfte 104.111 99.278 94.491
Arbeitnehmer 347.967 338.925 322.749
Sonstige Vergütungen 6.761 6.879 7.868
Beiträge zu Versorgungskassen 26.688 24.851 24.651
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer 81.967 68.645 68.234
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 11.050 10.380 11.647
Rückstellungen 83.430 51.054 89.341
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive -1.520 -1.936 -1.528
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 67.000 44.120 73.139
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 17.950 8.870 17.730
insgesamt 766.478 705.188 718.446
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
24
Ausgehend vom Planwert 2025 ist bei den Personalaufwendungen im Jahr 2026 mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen:
Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht,
so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2026 um
28,9 Mio. € oder 4,4 % gegenüber dem Vorjahresplan.
Die Steigerung ist neben den kostendämpfenden Auswirkungen des in 2022 beschlossenen Personaleinsparpakets vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten zurückzuführen. Bei der Planung wurde mit der
beschlossenen Tariferhöhung (2,8% ab Mai 2026 und
Anhebung Weihnachtsgeld) sowie einem Anstieg von
Aufwendungen für Besoldungen von 3,0 % gerechnet.
Die Rückstellungszuführungen beziehungsweise -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen
nach dem aktuell vorgeschriebenen gesetzlichen Berechnungsmodus, der zu starken Schwankungen führen
kann, im Jahr 2026 insgesamt im Saldo um 32,4 Mio. €
oder 63,4 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum
Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und
Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Die Position „Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung …“ muss unter anderem aufgrund von Tarifsteigerungen und steigenden Beitragssätzen zur Sozialversicherung gegenüber der Planung 2025 um 13,3 Mio. €
oder 19,4 % erhöht werden.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen sinken gegenüber dem
Vorjahresplan insbesondere wegen der Rückstellungsbildung um 33,5 Mio. € beziehungsweise 18,7 % auf
145,6 Mio. €.
Die Rückstellungsbildungen sind unter anderem abhängig von den Steigerungsraten der Pensionen.
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 116.294 107.986 107.181
Arbeitnehmer 5.603 6.677 5.965
Beihilfen für Versorgungsempfänger 21.100 20.400 21.810
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -141.822 -133.991 -133.638
Rückstellungen 144.418 177.995 106.133
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 116.143 150.032 82.118
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 28.275 27.963 24.015
insgesamt 145.593 179.067 107.451
25
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im
Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 7,4 %
oder 34,6 Mio. € auf 499,6 Mio. €.
Die geplanten Aufwendungen für Strom, Gas und Fernwärme erhöhen sich um 1,1 Mio. € aufgrund weiterhin
hoher Gaspreise.
Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik
reduzieren sich um 4,3 Mio. € oder 8,3 %. Diese Entwicklung ist überwiegend im Zusammenhang mit der
Planung der Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zu sehen.
Die Aufwendungen im Sammelposten „Gebäudereinigung, Müll, Kanal, usw.“ erhöhen sich um 2,3 Mio. € oder
7,3 %. Dies ist vor allem mit höheren Aufwendungen für
Gebäudereinigung (1,3 Mio. €) zu begründen.
Die Aufwendungen für Tagespflegepersonal erhöhen
sich um 0,3 Mio. €.
Die Erstattungen an Dritte steigen um 59,7 Mio. € oder
34,5 %. Erstmalig in der Planung berücksichtigt ist die
Weiterleitung der Erstattungen für das Deutschlandticket
an die VAG im erwarteten Umfang von 52,0 Mio. €. Die
Erstattungen an SÖR steigen um 9,2 Mio. € oder 7,5 %.
Die Erstattungen an Gemeinden für den grenzüberschreitenden Verkehr werden mit 2,4 Mio. € geplant. Reduzierungen der Ansätze erfolgen bei Erstattungen an
Dritte bei den Erstattungen an SUN (Vorjahr 2,8 Mio. €
als Defizitübernahme 2009 bis 2023) und in der Inobhutnahme aufgrund einer Umstrukturierung (1,0 Mio. €).
In der Position „Sonstiges“ werden erst einmal auch Budgetbelastungen aus beschlossenen Sparpaketen und
Einsparungsaufträgen gesammelt, so dass sich an dieser Stelle in Summe ein negativer Wert ergeben kann.
Im Vollzug des Jahres 2026 werden die Budgetbelastungen dann entsprechend der getroffenen Einsparmaßnahmen auf die jeweiligen Dienststellen/Organisationseinheiten umgeschichtet. Im Haushalt 2026 wurde ein
weiteres Sparpaket im Umfang von 29,1 Mio. € beschlossen und in dieser Position mit eingeplant.
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Sachaufwendungen 371.973 336.212 409.922
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 15.029 14.066 14.663
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 31.642 30.543 37.434
Gebäudeunterhalt und -technik 47.099 51.377 38.124
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 7.890 7.045 7.484
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 33.500 31.218 29.993
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 34.997 34.568 30.683
Erstattungen an Dritte 232.842 173.141 233.042
Sonstiges -31.026 -5.746 24.384
Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. 0 0 -5.885
Abschreibungen 127.661 128.781 126.118
insgesamt 499.634 464.993 536.040
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
26
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 699.755 678.527 629.085
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 198.894 184.540 176.367
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 4/5) 24.693 23.688 19.657
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 112.488 109.042 98.320
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 0 7 6
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.478 10.173 10.011
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.313 6.137 6.037
Familien- und Jugendhilfe 146.021 133.126 123.374
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 31.805 46.516 39.631
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 153.260 152.568 143.537
Bildungs- und Teilhabepaket 15.803 12.710 12.134
Sonstiges 0 20 11
Bezirksumlage 288.680 283.960 233.672
Weitere Transferaufwendungen 182.355 195.632 206.666
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 84.420 80.980 85.016
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 42.085 58.517 67.268
Gewerbesteuerumlage 55.850 56.135 48.475
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 5.907
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.136 -17.671 -1.721
insgesamt 1.169.654 1.140.448 1.067.702
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
E.2.8 Transferaufwendungen
27
Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
29,2 Mio. € oder 2,6 %. Mit einem Anteil von 42,3 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 33,0 %) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 699,8 Mio. € ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt
998,5 Mio. € circa 35,8 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2024 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Beispiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg).
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich) steigen um 14,4 Mio. € auf 198,9 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss
für die Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen
um 1,0 Mio. € auf 24,7 Mio. €. Dies ist insbesondere auf
Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird
um 3,4 Mio. € oder 3,2 % über dem Vorjahresansatz geplant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsminderung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen
Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der
Fallkosten um 2,0 Mio. €. Diese werden vollständig vom
Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 1,4 Mio. €
angehoben.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden
0,3 Mio. € oder 3,0 % höhere Aufwendungen veranschlagt.
In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2026
um 12,9 Mio. € oder 9,7 % über dem Vorjahresplanwert.
In 2025 waren die Kosten überplanmäßig angestiegen,
weshalb die Planansätze über die Nachtragshaushaltssatzung nach oben hin korrigiert worden sind. Die Planung erfolgt auf Basis der aktuellen Fallzahlen inklusive
der prognostizierten Fallzahl- und Fallkostensteigerungen:
• Im Bereich der Inobhutnahme steigen die Aufwendungen um 3,7 Mio. € oder 25 % wegen des höheren Bedarfs und höherer Betreuungsstandards. Zudem werden vermehrt kostenintensive Einzelsettings notwendig.
• Eingliederungshilfen werden mit 2,5 Mio. € oder
7,2 % über dem Vorjahresplan veranschlagt. Es ist
eine starke Erhöhung der Entgelte im Bereich der
Heimunterbringung und eine steigende Komplexität
der Fallkonstellationen mit Bedarf an Spezialunterbringung zu verzeichnen. Insbesondere im Bereich
der Integrationshelfer sind auch stark steigenden
Fallzahlen festzustellen.
• Hilfen zur Erziehung werden mit einer Steigerung
um 2,2 Mio. € oder 3,6 % gegenüber dem Vorjahr
erwartet.
• Weitere Steigerungen sind auch in den Kindertagespflege mit 4,0 Mio. € oder 20,4 % zu erwarten.
Ursächlich sind stark steigende Fallkosten und steigende Fallzahlen.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 31,8 Mio. € (Vorjahr 46,5 Mio. €) im Jahr 2026
eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom
Freistaat Bayern erstattet.
Die Position „Alg II, vor…“ beinhaltet die Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld
(bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). 2026 erhöht sich
der Planansatz um 0,7 Mio. € im Vergleich zur Vorjahresplanung auf 153,3 Mio. €. Im Planansatz berücksichtigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkosten.
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Der Ansatz für Bildung und Teilhabe (BuT) erhöht sich
gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Mio. €, insbesondere für
Mittagsverpflegung.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Kenntnisstand für 2026 mit 288,7 Mio. € geplant. Der
Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert beträgt
4,7 Mio. € (1,7 %) und 55,0 Mio. € (23,5 %) gegenüber
dem Rechnungsergebnis 2024. Nur über den kommunalen Finanzausgleich des Landes konnte im Jahr 2026
das Haushaltsloch des Bezirks Mittelfrankens reduziert
werden. Ohne diesen Ausgleich hätte die Stadt Nürnberg circa 23,5 Mio. € zusätzlich an den Bezirk zahlen
müssen.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 182,4 Mio. €
beziehungsweise 6,6 % der ordentlichen Aufwendungen
beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind
zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere
Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen,
sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen sinken im Vergleich zum Plan 2025
insgesamt um 13,3 Mio. € oder 6,8 %.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ erhöht sich um 3,4 Mio. € auf
84,4 Mio. €. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus
gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum, das Staatstheater oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie
das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket und
Verbandsumlage sind mit insgesamt 18,13 Mio. € veranschlagt (Vorjahr 15,98 Mio. €). Der Zuschuss für die Stiftung Staatstheater erhöht sich auf 25,48 Mio. € (Vorjahr
23,73 Mio. €).
Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg
und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um
16,4 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt. Die
Verringerung ist insbesondere bei StWN festzustellen.
Eingeplant sind für die Städtischen Werke Nürnberg
20 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €), NüBad 8,9 Mio. € (Vorjahr
9,8 Mio. €), Klinikum 9,3 Mio. € (Vorjahr 10,9 Mio. €),
Frankenstation Nürnberg (FSN) 1,6 Mio. € (Vorjahr
2,3 Mio. €), noris inklusion 2,1 Mio. € (Vorjahr
2,9 Mio. €) sowie NüSt (Vorjahr 2,3 Mio. €).
Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die
Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund niedriger
Gewerbesteuererträge mit Minderaufwendungen von
0,3 Mio. € veranschlagt.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen,
Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an
Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im
Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt.
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Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um
13,1 Mio. € oder 7,8 %.
Unter dem Posten „Sonstiger Personal- und Dienstaufwand“ werden seit 2025 unter anderem die Fahrtkostenzuschüsse für Mitarbeitende (Jobticket) im Umfang von
1,9 Mio. € ausgewiesen. Zudem ist in dem Posten ein
Anstieg der Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten für die Kommunalwahl (+ 1,1 Mio. €) sowie Fortbildungskosten (+ 0,3 Mio. €) enthalten.
Bei den „Betriebsmitteln (konsumtive MIP-Maßnahme)“
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile
von im MIP veranschlagter Investitionen (dort gesondert
ausgewiesen).
Die Mietaufwendungen steigen um 7,9 Mio. € oder
25,9 %. Ursächlich ist der geplante Umzug von städtischen Dienststellen in das Stadthaus Q im Laufe des
Jahres 2026.
Die Softwarekosten steigen weiter deutlich um
6,4 Mio. € bzw. 35 % an. Dies ist sowohl der weiteren
Digitalisierung als auch erheblichen Preissteigerungen
in den Nutzungsverträgen für Software geschuldet. Davon entfallen circa 5,7 Mio. € auf den Bereich der zentralen IT.
Die „Vergütungen Leistungen Dritter“ steigen um
1,9 Mio. € oder 9,1 %. Diese sind insbesondere auf den
Sonderstab Kaufhof (+ 1,0 Mio. €) sowie das Stadthaus
Q (+ 0,8 Mio. €) zurückzuführen.
Unter „Sonstige“ sind im Jahr 2026 unter anderem die
folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten:
• Portokosten: 2,6 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €),
• Drucksachen/Vordrucke: 1,8 Mio. €
(Vorjahr: 1,8 Mio. €),
• Gebühren (insbesondere im Bereich Personaldienstleistungen) 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €),
• Mitgliedschaften: 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €),
• Veranstaltungen: 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €),
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 11.543 9.393 7.096
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.693 2.720 2.584
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 28.812 34.096 28.089
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
38.580 30.643 27.391
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 6.157 5.776 5.910
Mietaufwand für Heime und Pensionen 2.600 2.260 2.067
Kosten für Sachverständige und Gutachten 5.936 6.081 5.888
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 24.667 18.270 12.926
Vergütungen für Leistungen Dritter 22.257 20.403 15.659
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 8.795 8.567 8.215
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0 0 0
Sonstige 28.572 29.292 43.711
Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -1.510
insgesamt 180.612 167.501 158.026
E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
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• Künstlerhonorare: 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €),
• Stellenausschreibungen 1,0 Mio. €
(Vorjahr: 1,0 Mio. €).
• Transport- und Umzugskosten 1,3 Mio. €
(Vorjahr: 0,8 Mio. €).
Das Finanzergebnis fällt mit rund 35,9 Mio. € im Plan
2026 um 10,3 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan.
Bei den Erträgen aus Beteiligungen ist ein Rückgang von
0,5 Mio. € bei der kommunalen Verkehrsüberwachung
geplant. Die Ausschüttung der Sparkasse ist in Höhe des
letzten Rechnungsergebnisses und damit um 1,1 Mio. €
unterhalb des Vorjahresplans veranschlagt.
Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils und in Folge dessen umfangreicher gesetzlicher Neuregelungen - unter anderem des
Referenzzinssatzes und der Karenzzeiten - war die Gewerbesteuerverzinsung nach § 233a stark reduziert. Für
2026 werden die Erstattungszinsen unter Berücksichtigung der neuen Zinssätze und von Nachholeffekten im
Saldo mit einem Fehlbetrag 5,9 Mio. € angesetzt, wobei
einem Ertrag von 1,8 Mio. € Aufwendungen in Höhe von
7,7 Mio. € gegenüberstehen.
Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite werden
gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. € höher geplant.
Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt weiterhin noch
eine Entlastung aufgrund des in den vergangenen Jahren niedrigen Zinsniveaus.
Die Zinsaufwendungen bleiben eine Risikoposition im
städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau weiter steigen oder auf hohem Niveau verharren.
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Finanzerträge -11.898 -15.290 -15.079
davon:
Zinserträge -4.594 -4.702 -9.518
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.304 -6.888 -6.842
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -1.800 -3.500 1.559
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -278
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 47.778 40.878 49.562
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 39.877 38.477 40.931
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 7.700 2.200 8.463
Sonstige Zinsaufwendungen 201 201 168
insgesamt 35.880 25.588 34.483
E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
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