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E.2 Ertragslage

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Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2026 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): Das ordentliche Ergebnis des Haushaltsplans 2026 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 68,5 Mio. ab. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 99,7 Mio. € oder 3,8 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 104,8 Mio. € oder 3,9 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von 32,6 Mio. €. Vergleicht man die Planzahlen 2026 mit dem Jahresergebnis 2024, so ist festzustellen, dass die ordentlichen Aufwendungen um 6,7 % steigen, während die Erträge nur um 4,8 % zunehmen. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einfüh￾rung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Ordentliche Erträge -2.729.341 -2.629.663 -2.603.960 + Ordentliche Aufwendungen 2.761.971 2.657.197 2.587.665 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 32.630 27.534 -16.295 + Finanzergebnis 35.880 25.588 34.483 = ordentliches Ergebnis 68.510 53.122 18.188 E.2 Ertragslage 16 Über den Zeitraum 2005 bis 2026 hinweg lagen bzw. lie￾gen - mit Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021, 2025 und 2026 - die ordentlichen Erträge über den ordentli￾chen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Aus der Grafik wird ersichtlich, dass bis zum Jahr 2019 die Erträge gleichlaufend leicht über den Aufwendungen gelegen sind. Seit dem Jahr 2020, dem Jahr der Corona￾Pandemie, stellt sich der Kurvenverlauf eher unregelmä￾ßig dar. Die Jahre 2022, 2023 und 2024 haben insbe￾sondere wegen der nicht vorhersehbaren positiven Ent￾wicklung bei der Gewerbesteuer mit einem unerwartet hohen Überschuss abgeschlossen. Die Planungen für die Jahre 2025 und 2026 gehen dagegen von einer Ver￾schlechterung des Jahresergebnisses aus. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 17 Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom Oktober 2025 und der aktuellen immer noch positiven Entwicklung der Steuern in Nürnberg. Das Risiko bei al￾len Steuerertragsarten ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, die maß￾geblich durch das Weltgeschehen beeinflusst wird. Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahrespla￾nung um 1,7 % oder 23,3 Mio. € zu. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 745 Mio. € oder ei￾nem Anteil von 53,7 % an den Steuererträgen mit Ab￾stand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2026 wurde aufgrund der Oktober-Steuerschätzung, und insbesondere des Jahresergebnisses 2024 und der ak￾tuellen Entwicklungen der Gewerbesteuer in Nürnberg gegenüber dem Vorjahresplanwert, der durch einen Nachtragshaushalt erhöht wurde, um 3,8 Mio. € redu￾ziert. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Pla￾nung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung behaftet. Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde auf der Grundlage der Oktober-Steuerschätzung mit 405,1 Mio. € angesetzt. Dieser nimmt gegenüber der Vorjahresplanung um 18,3 Mio. € oder 4,7 % zu. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2026 im Vergleich zum Vorjahr um 16,2 Mio. € auf 106,4 Mio. €. Der relativ hohe Anstieg beinhaltet einen Ausgleich durch den Bund für Steuerentlastungen bei Unternehmen (sog. Investitionsbooster). Der Grundsteuer B Hebesatz wurde im Jahr 2018 von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Im Rah￾men der Grundsteuerreform kam es im November des Jahres 2024 zu einer Neufestlegung des Grundsteuer￾hebesatzes auf 780 %. Aufgrund der Erfahrungen mit dem neuen Hebesatz und unter dem Versprechen einer aufkommensneutralen Umsetzung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 22.10.2025 den Hebesatz ab 2026 auf 750 % abgesenkt. Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergeb￾nisse angepasst. Die Zweitwohnungssteuer liegt konstant bei ca. 1,1 Mio. €. Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deut￾liche Unterschiede. Danach sind die Steuern seit dem Jahr 1999 insgesamt um 144,7 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachge￾ordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Son￾dereffekte zurück zu führen. Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Grundsteuer A -90 -300 -298 Grundsteuer B -127.500 -134.800 -125.343 Gewerbesteuer -745.200 -749.000 -676.470 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -405.097 -386.779 -372.573 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -106.428 -90.200 -87.514 Hundesteuer -2.250 -2.200 -2.271 Zweitwohnungssteuer -1.100 -1.100 -1.121 insgesamt -1.387.665 -1.364.379 -1.265.590 E.2.1 Steuererträge 18 19 Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit 644,5 Mio. € um 3,1 % oder 19,4 Mio. € über der Vorjah￾resplanung. Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2026 liegen um 9,2 Mio. € über dem Vorjahreswert. Diese sind noch mit Unsicherheiten behaftet, da wichtige Eckwerte für die Berechnung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung noch nicht vorlagen. Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beinhalten den Landesanteil an den Betriebskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen (Kitas) freier Träger. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der plan￾mäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Zuweisungen und Zuschüsse -638.074 -618.423 -625.070 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -265.000 -255.787 -271.180 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -20.566 -20.433 -20.315 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -41.400 -44.250 -30.978 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -30.180 -30.500 -28.762 Zuweisungen Land -31.683 -32.112 -39.761 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -109.036 -101.487 -97.781 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -119.947 -113.537 -114.709 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -20.262 -20.317 -21.584 Sonstige Transfererträge -6.416 -6.620 -7.560 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.045 -1.184 -1.069 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -326 -426 -1.080 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -2.271 -1.878 -1.852 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -640 -639 -537 Sonstige -2.134 -2.493 -3.022 insgesamt -644.490 -625.043 -632.630 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge 20 Bei den Leistungsentgelten unterscheidet man in öffent￾lich-rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürn￾berg um 2,5 Mio. € (+ 1,7 %) gegenüber dem Plan 2025 auf rund 150,8 Mio. € an. Während die öffentlich-rechtli￾chen Leistungsentgelte nur um ca. 0,2 Mio. € (+ 0,2 %) ansteigen, nehmen die privatrechtlichen Leistungsent￾gelte um 2,4 Mio. € (+ 5,1 %) zu. Die „Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung“ enthal￾ten insbesondere die Besuchsgebühren für Tagespflege und städtische Kitas. Die weiteren Ansätze wurden entsprechend der Erkennt￾nisse aus den Vorjahresergebnissen angepasst oder be￾wegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschrei￾bung. Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Öffentlich-rechtliche -101.241 -101.084 -104.744 davon: Verwaltungsgebühren -21.926 -20.790 -23.137 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -35.653 -34.369 -31.990 Bestattungsgebühren -3.078 -4.132 -2.929 Wohn- und Verpflegungsgebühren -9.411 -10.536 -14.059 Eintrittsgelder -12.699 -12.464 -13.542 Sonstige -18.474 -18.793 -19.087 Privatrechtliche -49.565 -47.177 -47.911 davon: Erträge aus Verkauf -4.470 -4.480 -3.557 Miet-/Pachterträge -21.855 -19.822 -21.375 Erbbauzinsen -3.480 -3.243 -3.248 Ersatzleistungen -2.793 -2.619 -3.117 Eintrittsgelder -1.179 -1.477 -1.508 Teilnehmerbeträge -4.930 -5.174 -4.823 Sonstige -10.858 -10.362 -10.283 insgesamt -150.806 -148.261 -152.655 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten 21 Mit einem Planwert von 425,3 Mio. € liegen die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Pla￾nung 2026 um 54,9 Mio. € oder 14,8 % über den Ansät￾zen der Vorjahresplanung. Die wichtigsten Größen wer￾den sich wie folgt entwickeln: • Der Bund erstattet die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese sind mit einem Anstieg von 2,0 Mio. € geplant. Die Beteili￾gung an den Kosten der Unterkunft (SGB II) liegt aufgrund höherer Aufwendungen für lfd. KdU und BuT um 4,2 Mio. € über dem Vorjahresplanwert. • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern enthalten ab 2026 auch im Plan die Erstattungen für das Deutschlandticket. Diese sind mit 52 Mio. € veran￾schlagt und sind zur Weiterleitung an die StWN vor￾gesehen. • Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleis￾tungsgesetz wurde mit einer Reduktion von 14,5 Mio. € geplant. Diese werden in voller Höhe vom Freistaat Bayern übernommen werden. • Erstattungen von Gemeinden enthalten unter ande￾rem Gastschulbeiträge und Zahlungsverpflichtun￾gen bei Personalwechsel. • Die Erstattungen vom Bezirk im Bereich der Inob￾hutnahmen sind entsprechend der erstattungsfähi￾gen Aufwendungen geplant und um 5,7 Mio. € hö￾her angesetzt. • Private Erstattungen steigen im Bereich der Inte￾grierten Leitstelle den Aufwendungen entsprechend um 1,0 Mio. €. Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Bund -211.389 -205.236 -192.457 Land -98.964 -60.379 -124.639 Gemeinden und Gemeindeverbände -30.785 -29.074 -30.469 Bezirk (Sozialleistungen) -22.579 -17.158 -14.365 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -20.583 -19.108 -23.113 Eigenbetrieb NüSt -351 -332 -285 Eigenbetrieb ASN -797 -960 -725 Kommunalunternehmen Klinikum -4.594 -4.584 -2.889 Eigenbetrieb SUN -1.590 -1.571 -1.695 Eigenbetrieb NüBad -371 -307 -367 Eigenbetrieb FSN -21 -15 -21 Eigenbetrieb SÖR -3.276 -3.143 -3.277 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -13.399 -13.126 -9.114 Private Unternehmen -16.257 -14.867 -13.683 Staatstheater Nürnberg -325 -495 -394 insgesamt -425.281 -370.355 -417.493 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen 22 Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2026 um 3,8 Mio. € oder 6,8 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Dies korrespondiert mit den Ab￾schreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendun￾gen finanziert wurden. Der unter der Position „Sonstiges“ im Rechnungsergeb￾nis regelmäßig relative hohe Betrag resultiert überwie￾gend aus Auflösungen von Rückstellungen, insbeson￾dere Instandhaltungsrückstellungen. Hinzu kommen Wertänderungen bei Veräußerung von Vermögen oder Nachaktivierungen. Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauin￾vestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung in den Ergebnishaushalt übernommen. Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Auflösung Sonderposten -59.415 -55.623 -56.504 Sonstige ordentliche Erträge -53.361 -53.275 -71.079 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -510 -515 -575 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -3.627 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -621 -621 -1.365 Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -223 Konzessionsabgabe -41.080 -41.080 -39.885 Aktivierte Bauzeitzinsen -550 -550 -1.344 Sonstiges -7.374 -7.283 -24.060 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -8.323 -12.727 -7.828 Bestandsveränderungen 0 0 -181 insgesamt -121.099 -121.625 -135.592 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 23 Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung um 27,8 Mio. € oder 3,1 % und im Vergleich zum Ist 2024 um 86,2 Mio. € oder 10,4 % an. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen ent￾fallen im Haushaltsjahr 2026 766,5 Mio. € oder 84,0 % (Vorjahr 705,2 Mio. € oder 79,7 %) auf die Personalauf￾wendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterin￾nen und Mitarbeiter) und 145,2 Mio. € oder 16,0 % (Vor￾jahr: 179,1 Mio. € oder 20,3 %) auf die Versorgungsauf￾wendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfän￾ger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 insgesamt 912.071 884.255 825.897 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Bezüge und Vergütungen 563.343 550.258 524.573 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 104.504 105.176 99.465 Beamte-Lehrkräfte 104.111 99.278 94.491 Arbeitnehmer 347.967 338.925 322.749 Sonstige Vergütungen 6.761 6.879 7.868 Beiträge zu Versorgungskassen 26.688 24.851 24.651 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 81.967 68.645 68.234 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 11.050 10.380 11.647 Rückstellungen 83.430 51.054 89.341 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive -1.520 -1.936 -1.528 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 67.000 44.120 73.139 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 17.950 8.870 17.730 insgesamt 766.478 705.188 718.446 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen 24 Ausgehend vom Planwert 2025 ist bei den Personalauf￾wendungen im Jahr 2026 mit den folgenden Entwicklun￾gen zu rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2026 um 28,9 Mio. € oder 4,4 % gegenüber dem Vorjahresplan. Die Steigerung ist neben den kostendämpfenden Aus￾wirkungen des in 2022 beschlossenen Personaleinspar￾pakets vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Be￾schäftigten und die Besoldungserhöhungen bei den Be￾amten zurückzuführen. Bei der Planung wurde mit der beschlossenen Tariferhöhung (2,8% ab Mai 2026 und Anhebung Weihnachtsgeld) sowie einem Anstieg von Aufwendungen für Besoldungen von 3,0 % gerechnet. Die Rückstellungszuführungen beziehungsweise -auflö￾sungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach dem aktuell vorgeschriebenen gesetzlichen Be￾rechnungsmodus, der zu starken Schwankungen führen kann, im Jahr 2026 insgesamt im Saldo um 32,4 Mio. € oder 63,4 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Auf￾grund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Plan￾ansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherhei￾ten behaftet. Die Position „Beiträge zur gesetzlichen Sozialversiche￾rung …“ muss unter anderem aufgrund von Tarifsteige￾rungen und steigenden Beitragssätzen zur Sozialversi￾cherung gegenüber der Planung 2025 um 13,3 Mio. € oder 19,4 % erhöht werden. Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Versorgungsauf￾wendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahresplan insbesondere wegen der Rückstellungs￾bildung um 33,5 Mio. € beziehungsweise 18,7 % auf 145,6 Mio. €. Die Rückstellungsbildungen sind unter anderem abhän￾gig von den Steigerungsraten der Pensionen. Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 116.294 107.986 107.181 Arbeitnehmer 5.603 6.677 5.965 Beihilfen für Versorgungsempfänger 21.100 20.400 21.810 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -141.822 -133.991 -133.638 Rückstellungen 144.418 177.995 106.133 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 116.143 150.032 82.118 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 28.275 27.963 24.015 insgesamt 145.593 179.067 107.451 25 Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 7,4 % oder 34,6 Mio. € auf 499,6 Mio. €. Die geplanten Aufwendungen für Strom, Gas und Fern￾wärme erhöhen sich um 1,1 Mio. € aufgrund weiterhin hoher Gaspreise. Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik reduzieren sich um 4,3 Mio. € oder 8,3 %. Diese Ent￾wicklung ist überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der Maßnahmen im mittelfristigen Investitions￾plan (MIP) zu sehen. Die Aufwendungen im Sammelposten „Gebäudereini￾gung, Müll, Kanal, usw.“ erhöhen sich um 2,3 Mio. € oder 7,3 %. Dies ist vor allem mit höheren Aufwendungen für Gebäudereinigung (1,3 Mio. €) zu begründen. Die Aufwendungen für Tagespflegepersonal erhöhen sich um 0,3 Mio. €. Die Erstattungen an Dritte steigen um 59,7 Mio. € oder 34,5 %. Erstmalig in der Planung berücksichtigt ist die Weiterleitung der Erstattungen für das Deutschlandticket an die VAG im erwarteten Umfang von 52,0 Mio. €. Die Erstattungen an SÖR steigen um 9,2 Mio. € oder 7,5 %. Die Erstattungen an Gemeinden für den grenzüber￾schreitenden Verkehr werden mit 2,4 Mio. € geplant. Re￾duzierungen der Ansätze erfolgen bei Erstattungen an Dritte bei den Erstattungen an SUN (Vorjahr 2,8 Mio. € als Defizitübernahme 2009 bis 2023) und in der Inobhut￾nahme aufgrund einer Umstrukturierung (1,0 Mio. €). In der Position „Sonstiges“ werden erst einmal auch Bud￾getbelastungen aus beschlossenen Sparpaketen und Einsparungsaufträgen gesammelt, so dass sich an die￾ser Stelle in Summe ein negativer Wert ergeben kann. Im Vollzug des Jahres 2026 werden die Budgetbelastun￾gen dann entsprechend der getroffenen Einsparmaß￾nahmen auf die jeweiligen Dienststellen/Organisations￾einheiten umgeschichtet. Im Haushalt 2026 wurde ein weiteres Sparpaket im Umfang von 29,1 Mio. € be￾schlossen und in dieser Position mit eingeplant. Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Sachaufwendungen 371.973 336.212 409.922 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 15.029 14.066 14.663 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 31.642 30.543 37.434 Gebäudeunterhalt und -technik 47.099 51.377 38.124 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 7.890 7.045 7.484 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 33.500 31.218 29.993 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 34.997 34.568 30.683 Erstattungen an Dritte 232.842 173.141 233.042 Sonstiges -31.026 -5.746 24.384 Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. 0 0 -5.885 Abschreibungen 127.661 128.781 126.118 insgesamt 499.634 464.993 536.040 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen 26 Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 699.755 678.527 629.085 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 198.894 184.540 176.367 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 4/5) 24.693 23.688 19.657 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 112.488 109.042 98.320 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 0 7 6 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.478 10.173 10.011 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.313 6.137 6.037 Familien- und Jugendhilfe 146.021 133.126 123.374 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 31.805 46.516 39.631 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 153.260 152.568 143.537 Bildungs- und Teilhabepaket 15.803 12.710 12.134 Sonstiges 0 20 11 Bezirksumlage 288.680 283.960 233.672 Weitere Transferaufwendungen 182.355 195.632 206.666 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 84.420 80.980 85.016 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 42.085 58.517 67.268 Gewerbesteuerumlage 55.850 56.135 48.475 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 5.907 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.136 -17.671 -1.721 insgesamt 1.169.654 1.140.448 1.067.702 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage E.2.8 Transferaufwendungen 27 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 29,2 Mio. € oder 2,6 %. Mit einem Anteil von 42,3 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 33,0 %) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 699,8 Mio. € ein Viertel der gesam￾ten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu ad￾dieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksum￾lage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben be￾steht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 998,5 Mio. € circa 35,8 % der ordentlichen Aufwendun￾gen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2024 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Bei￾spiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrai￾nekrieg). Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/ver￾traglich) steigen um 14,4 Mio. € auf 198,9 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss für die Kindertageseinrichtungen freier Träger. Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen um 1,0 Mio. € auf 24,7 Mio. €. Dies ist insbesondere auf Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird um 3,4 Mio. € oder 3,2 % über dem Vorjahresansatz ge￾plant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsminde￾rung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der Fallkosten um 2,0 Mio. €. Diese werden vollständig vom Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Kapi￾tel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 1,4 Mio. € angehoben. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden 0,3 Mio. € oder 3,0 % höhere Aufwendungen veran￾schlagt. In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2026 um 12,9 Mio. € oder 9,7 % über dem Vorjahresplanwert. In 2025 waren die Kosten überplanmäßig angestiegen, weshalb die Planansätze über die Nachtragshaushalts￾satzung nach oben hin korrigiert worden sind. Die Pla￾nung erfolgt auf Basis der aktuellen Fallzahlen inklusive der prognostizierten Fallzahl- und Fallkostensteigerun￾gen: • Im Bereich der Inobhutnahme steigen die Aufwen￾dungen um 3,7 Mio. € oder 25 % wegen des höhe￾ren Bedarfs und höherer Betreuungsstandards. Zu￾dem werden vermehrt kostenintensive Einzelset￾tings notwendig. • Eingliederungshilfen werden mit 2,5 Mio. € oder 7,2 % über dem Vorjahresplan veranschlagt. Es ist eine starke Erhöhung der Entgelte im Bereich der Heimunterbringung und eine steigende Komplexität der Fallkonstellationen mit Bedarf an Spezialunter￾bringung zu verzeichnen. Insbesondere im Bereich der Integrationshelfer sind auch stark steigenden Fallzahlen festzustellen. • Hilfen zur Erziehung werden mit einer Steigerung um 2,2 Mio. € oder 3,6 % gegenüber dem Vorjahr erwartet. • Weitere Steigerungen sind auch in den Kinderta￾gespflege mit 4,0 Mio. € oder 20,4 % zu erwarten. Ursächlich sind stark steigende Fallkosten und stei￾gende Fallzahlen. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 31,8 Mio. € (Vorjahr 46,5 Mio. €) im Jahr 2026 eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Die Position „Alg II, vor…“ beinhaltet die Kosten der Un￾terkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). 2026 erhöht sich der Planansatz um 0,7 Mio. € im Vergleich zur Vorjah￾resplanung auf 153,3 Mio. €. Im Planansatz berücksich￾tigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkos￾ten. 28 Der Ansatz für Bildung und Teilhabe (BuT) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Mio. €, insbesondere für Mittagsverpflegung. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand für 2026 mit 288,7 Mio. € geplant. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert beträgt 4,7 Mio. € (1,7 %) und 55,0 Mio. € (23,5 %) gegenüber dem Rechnungsergebnis 2024. Nur über den kommuna￾len Finanzausgleich des Landes konnte im Jahr 2026 das Haushaltsloch des Bezirks Mittelfrankens reduziert werden. Ohne diesen Ausgleich hätte die Stadt Nürn￾berg circa 23,5 Mio. € zusätzlich an den Bezirk zahlen müssen. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 182,4 Mio. € beziehungsweise 6,6 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausglei￾che an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflich￾tungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Trans￾feraufwendungen sinken im Vergleich zum Plan 2025 insgesamt um 13,3 Mio. € oder 6,8 %. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ erhöht sich um 3,4 Mio. € auf 84,4 Mio. €. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entste￾hen, beispielsweise an das Germanische Nationalmu￾seum, das Staatstheater oder die Nürnberger Sympho￾niker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket und Verbandsumlage sind mit insgesamt 18,13 Mio. € veran￾schlagt (Vorjahr 15,98 Mio. €). Der Zuschuss für die Stif￾tung Staatstheater erhöht sich auf 25,48 Mio. € (Vorjahr 23,73 Mio. €). Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um 16,4 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt. Die Verringerung ist insbesondere bei StWN festzustellen. Eingeplant sind für die Städtischen Werke Nürnberg 20 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €), NüBad 8,9 Mio. € (Vorjahr 9,8 Mio. €), Klinikum 9,3 Mio. € (Vorjahr 10,9 Mio. €), Frankenstation Nürnberg (FSN) 1,6 Mio. € (Vorjahr 2,3 Mio. €), noris inklusion 2,1 Mio. € (Vorjahr 2,9 Mio. €) sowie NüSt (Vorjahr 2,3 Mio. €). Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund niedriger Gewerbesteuererträge mit Minderaufwendungen von 0,3 Mio. € veranschlagt. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Auf￾wendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferauf￾wendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 29 Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwen￾dungen steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um 13,1 Mio. € oder 7,8 %. Unter dem Posten „Sonstiger Personal- und Dienstauf￾wand“ werden seit 2025 unter anderem die Fahrtkosten￾zuschüsse für Mitarbeitende (Jobticket) im Umfang von 1,9 Mio. € ausgewiesen. Zudem ist in dem Posten ein Anstieg der Entschädigungen für ehrenamtliche Tätig￾keiten für die Kommunalwahl (+ 1,1 Mio. €) sowie Fort￾bildungskosten (+ 0,3 Mio. €) enthalten. Bei den „Betriebsmitteln (konsumtive MIP-Maßnahme)“ handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagter Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Die Mietaufwendungen steigen um 7,9 Mio. € oder 25,9 %. Ursächlich ist der geplante Umzug von städti￾schen Dienststellen in das Stadthaus Q im Laufe des Jahres 2026. Die Softwarekosten steigen weiter deutlich um 6,4 Mio. € bzw. 35 % an. Dies ist sowohl der weiteren Digitalisierung als auch erheblichen Preissteigerungen in den Nutzungsverträgen für Software geschuldet. Da￾von entfallen circa 5,7 Mio. € auf den Bereich der zent￾ralen IT. Die „Vergütungen Leistungen Dritter“ steigen um 1,9 Mio. € oder 9,1 %. Diese sind insbesondere auf den Sonderstab Kaufhof (+ 1,0 Mio. €) sowie das Stadthaus Q (+ 0,8 Mio. €) zurückzuführen. Unter „Sonstige“ sind im Jahr 2026 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten: • Portokosten: 2,6 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €), • Drucksachen/Vordrucke: 1,8 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €), • Gebühren (insbesondere im Bereich Personal￾dienstleistungen) 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €), • Mitgliedschaften: 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €), • Veranstaltungen: 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €), Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 11.543 9.393 7.096 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.693 2.720 2.584 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 28.812 34.096 28.089 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 38.580 30.643 27.391 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 6.157 5.776 5.910 Mietaufwand für Heime und Pensionen 2.600 2.260 2.067 Kosten für Sachverständige und Gutachten 5.936 6.081 5.888 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 24.667 18.270 12.926 Vergütungen für Leistungen Dritter 22.257 20.403 15.659 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 8.795 8.567 8.215 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0 0 0 Sonstige 28.572 29.292 43.711 Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -1.510 insgesamt 180.612 167.501 158.026 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen 30 • Künstlerhonorare: 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €), • Stellenausschreibungen 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). • Transport- und Umzugskosten 1,3 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Das Finanzergebnis fällt mit rund 35,9 Mio. € im Plan 2026 um 10,3 Mio. € schlechter aus als im Vorjahres￾plan. Bei den Erträgen aus Beteiligungen ist ein Rückgang von 0,5 Mio. € bei der kommunalen Verkehrsüberwachung geplant. Die Ausschüttung der Sparkasse ist in Höhe des letzten Rechnungsergebnisses und damit um 1,1 Mio. € unterhalb des Vorjahresplans veranschlagt. Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuer￾nachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund eines Ver￾fassungsgerichtsurteils und in Folge dessen umfangrei￾cher gesetzlicher Neuregelungen - unter anderem des Referenzzinssatzes und der Karenzzeiten - war die Ge￾werbesteuerverzinsung nach § 233a stark reduziert. Für 2026 werden die Erstattungszinsen unter Berücksichti￾gung der neuen Zinssätze und von Nachholeffekten im Saldo mit einem Fehlbetrag 5,9 Mio. € angesetzt, wobei einem Ertrag von 1,8 Mio. € Aufwendungen in Höhe von 7,7 Mio. € gegenüberstehen. Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite werden gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. € höher geplant. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Hö￾hepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Er￾stattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt weiterhin noch eine Entlastung aufgrund des in den vergangenen Jah￾ren niedrigen Zinsniveaus. Die Zinsaufwendungen bleiben eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau weiter stei￾gen oder auf hohem Niveau verharren. Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Finanzerträge -11.898 -15.290 -15.079 davon: Zinserträge -4.594 -4.702 -9.518 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.304 -6.888 -6.842 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -1.800 -3.500 1.559 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -278 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 47.778 40.878 49.562 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 39.877 38.477 40.931 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 7.700 2.200 8.463 Sonstige Zinsaufwendungen 201 201 168 insgesamt 35.880 25.588 34.483 E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) 31

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