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C Ziele Stadtpolitik

Haushalt 2019 · Seiten 6 · Seiten 6 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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C. Ziele und Schwerpunkte der Stadtpolitik „Nürnberg soll eine Stadt für alle sein - getragen von einer solidarischen Stadtgesellschaft, die urbanes Le￾ben nachhaltig gestaltet.“ Als Ergebnis der Kommunalwahl im März 2014 wurden unter dem Titel „Nürnbergs Zukunft gemeinsam gestal￾ten“ von den beiden größten Stadtratsfraktionen fol￾gende Schwerpunkte für die Stadtratsperiode 2014 bis 2020 benannt:  Bildung, Betreuung und Schulpolitik  Soziale Gerechtigkeit und Inklusion/Integration  Stadtentwicklungsfragen/Stadtgestaltungs￾fragen  Verkehrsfragen  Wohnungsbau und Flächenpolitik  Das soziale und solidarische Nürnberg  Senken der Arbeitslosigkeit  Stadtökologie  Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung  Solide Haushaltspolitik  Ein attraktives Kulturleben  Anhaltend hohe öffentliche Sicherheit und Sauberkeit (aus: Präambel: Nürnbergs Zukunft gemeinsam gestal￾ten - Vereinbarung zwischen SPD und CSU für die Stadtratsperiode 2014 - 2020, Juni 2014). Für das Einzelthema „Haushalt, Finanzen und Investiti￾onen“ wurden im Rahmen der Vereinbarung folgende Punkte festgelegt:  „Der städtische Haushalt ist seit 2010 positiv. 2012 gelang der Einstieg in eine moderate Schuldentilgung. Beide Kooperationspartner streben eine Fortführung der soliden Haus￾haltspolitik an. Ziel bleibt ein jeweils ausgegli￾chener Haushalt und eine Begrenzung der Neuverschuldung und wenn möglich darüber hinaus eine Reduzierung der Verschuldung.  Die vom Nürnberger Stadtrat geplanten Inves￾titionen reichen weit über den aktuellen mittel￾fristigen Investitionsplan und die kommende Stadtratsperiode hinaus. Die Vertragspartner bekennen sich zur Umsetzung der im „Szena￾rio 2026“ (dies ist eine nicht politisch gewichte￾te Liste mit bisher bekannten Objekten. Die Priorisierung erfolgt jährlich in den MIP￾Beratungen. Die Liste ist eine Anlage dieses Vertrags) enthaltenen Projekte in den Berei￾chen Schulneubauten und -sanierungen, der weitere Ausbau von Krippen und Horten, den benannten ÖPNV-, Straßen- und Brücken￾maßnahmen sowie den im Bereich der Kultur und Umwelt wichtigen Projekten. Die Finanzie￾rung der bereitzustellenden Eigenmittel soll weitgehend aus dem laufenden Haushalt ge￾währleistet werden, auch eine Priorisierung oder Streckung der Realisierung ist gegebe￾nenfalls zu prüfen, um eine Nettoneuverschul￾dung zu vermeiden.  Sollten im Rahmen der Abarbeitung der Inves￾titionsliste (Szenario 2026) Finanzierungsprob￾leme auftauchen, ist eine vorübergehende Nettokreditaufnahme nicht ausgeschlossen.“ 6

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