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I Verbindlichkeiten und Schulden

Haushalt 2020 · Seiten 39–44 · Seiten 39–44 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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I. Verbindlichkeiten und Schulden Die vorstehende Grafik zeigt den Schuldenstand der Stadt Nürnberg • ohne Eigenbetriebe (nur Kernhaushalt), • mit den steuerfinanzierten Eigenbetrieben und • mit allen Eigenbetrieben zusammen. Innere Darlehen - hierbei handelt es sich um Darlehen, die von der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR ausgereicht worden sind - wurden in der Grafik konsoli￾diert. Die Schulden der städtischen Eigenbetriebe werden in die zwei grundlegenden Kategorien „steuerfinanziert“ und „Kostendecker“ unterteilt. Zu den steuerfinanzierten Eigenbetrieben zählen die Eigenbetriebe Service Öffentlicher Raum (SÖR), Nürn￾bergBad (NüBad), Frankenstadion (FSN) und das NürnbergStift (NüSt). Bei NüBad, SÖR und FSN müs￾sen die Verlustausgleiche und somit auch Teile des Schuldendienstes aus dem Kernhaushalt bedient wer￾den. NüSt wird aufgrund möglicher Kreditaufnahmen für Investitionen in den nächsten Jahren jetzt ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Aus diesen Gründen sind diese Schulden in der Bewertung gedanklich dem Kernhaushalt zuzuordnen. Anders gestaltet es sich bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) und bei der Abfallwirtschaft (ASN): Diese Eigenbetriebe sind externe Kostendecker, die ihre Aufwendungen und ihren Kapitaldienst aus ihren Einnahmen und Gebühren komplett selbst refi￾nanzieren müssen. Die Schulden der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt betragen zum Jahresende 2018 1,44 Mrd. €. Darin enthalten sind die Verbindlichkeiten aus Krediten, also die klassischen Darlehen von Sparkassen und Banken, die Anleihe, Schuldscheindarlehen sowie die Verbind￾lichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Verträgen (sogenannte kre￾ditähnliche Rechtsgeschäfte). Die Stadt Nürnberg trägt hiermit explizit der wachsenden Bedeutung dieser Ver￾träge Rechnung, in dem diese - im Gegensatz zu ande￾ren Kommunen - in die Verschuldenszahlen mit einbe￾zogen werden. Zum Jahresende 2019 werden die Verbindlichkeiten der Stadt inklusive der Tilgungen bei ÖÖP/ÖPP￾Projekten voraussichtlich leicht auf 1,45 Mrd. € steigen. Dabei berücksichtigt sind Kassenkredite in Höhe von 33,5 Mio. € (Planungsstand: 05.12.2019). Zur Abarbei￾tung des anstehenden Investitionsprogramms wird sich dann die Verschuldung im Jahr 2020 weiter um 39,8 Mio. € auf 1,49 Mrd. € erhöhen. 39 Die äußere Verschuldung der Eigenbetriebe lag Ende 2018 bei 331,0 Mio. € und sinkt bis Ende 2019 auf voraussichtlich 333,1 Mio. €. Bis Ende 2020 wird die Verschuldung der Eigenbetriebe gemäß den vorliegen￾den Wirtschaftsplänen um knapp 31 Mio. € auf 352,6 Mio. € ansteigen. Dies ist insbesondere Investitionen im Bereich der Stadtentwässerung und Umweltanalytik geschuldet. In den folgenden Übersichten werden der voraussichtli￾che Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kre￾ditähnlichen Rechtsgeschäften sowie Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO entsprechend dem vom Bayeri￾schen Staatsministerium des Innern veröffentlichten Haushaltsmuster zu § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik dargestellt. 40 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften1) sowie Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO Arten der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften Stand zu Be￾ginn des Vor￾jahres 2019 Stand zu Beginn des Haushalts￾jahres 202014) mit einer Restlaufzeit der Verbindlichkeiten von Veränderung im Haus￾haltsjahr +/- Stand am Ende des Haushalts￾jahres 2020 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jah￾ren mehr als 5 Jahren T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 1. Anleihen2) 80.000 80.000 - 80.000 - 0 80.000 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten3) 1.228.428 1.212.067 - - - 51.100 1.263.167 2.1 vom Bund - - - - - - - 2.2 vom Land 3 2 0,5 1,6 - -0,6 2 2.3 von Gemeinden und Gemeindeverbänden - - - - - - - 2.4 von Zweckverbänden u. dgl. - - - - - - - 2.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 252.049 242.062 9.987 39.950 192.125 -9.987 232.074 2.6 von Sondervermögen - - - - - - - 2.7 von verbundenen Unternehmen - - - - - - - 2.8 von Beteiligungen - - - - - - - 2.9 von sonstigen öffentli￾chen Sonderrechnungen - - - - - - - 2.10 vom Kreditmarkt4) 976.376 970.003 50.976 201.412 717.615 61.088 1.031.091 Summe Verbindlichkeiten aus An￾leihen und Investitionskrediten (1. + 2.) 1.308.428 1.292.067 - - - 51.100 1.343.167 3.1 Kreditähnliche Rechtsge￾schäfte aus PPP-Projekten 135.600 123.148 -11.278 111.870 Summe Verbindlichkeiten aus An￾leihen und Investitionskrediten sowie PPP-Projekten 1.444.028 1.415.215 - - - 39.822 1.455.037 41 Arten der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften Stand zu Be￾ginn des Vor￾jahres 2019 Stand zu Be￾ginn des Haus￾halts-jahres14) 2020 mit einer Restlaufzeit der Verbindlichkeiten von Veränderung im Haus￾haltsjahr +/- Stand am Ende des Haushalts￾jahres 2020 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 3.2 Weitere kreditähnliche Rechtsgeschäfte5),6) 2.081 1.634 -427 1.207 3.21 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 1.697 1.285 -405 880 3.22 Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften - - - - 3.23 Leasinggeschäfte - - - - 3.24 Leibrentenverträge 295 275 -10 265 3.25 Schuldübernahmen - - - - 3.26 Verträge über die Durch￾führung städtebaulicher Maßnahmen - - - - 3.27 Verpflichtung zur Ge￾währung von Schulden￾diensthilfen an Dritte - - - - 3.28 Sonstige einer Kredit￾aufnahme gleich￾kommende Vorgänge 89 74 -12 62 4. Summe Verbindlichkeiten aus Anleihen und Investiti￾onskrediten, PPP-Projekten und weiterer kreditähnlicher Rechtsgeschäfte 1.446.109 1.416.849 - - - 39.395 1.456.244 Nachrichtlich: 1. Innere Darlehen von rechtlich unselbststän￾digen Einrichtungen 10.300 9.400 -900 8.500 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung7) 330.984 321.846 - - - 30.801 352.647 2.1 aus Krediten 321.783 313.223 - - - 31.380 344.603 2.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 9.202 8.623 -579 8.044 42 Übersicht über Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO, Art. 66 Abs. 2 LKrO, Art. 64 Abs. 2 BezO – voraussichtlicher Stand der eventuellen Zahlungsverpflichtungen und Vorbelastungen ohne Bilanzierung (Eventual￾verbindlichkeiten) Arten der Eventual￾verbindlichkeiten8) Stand zu Beginn des Vorjahres 2019 Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2020 Veränderung im Haus￾haltsjahr +/- Stand am Ende des Haushaltsjahres 2020 T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 1. Bürgschaften9),10) 253.841 383.779 -2.900 380.879 1.1 an Sondervermögen 1.2 an verbundenen Unternehmen 226.866 353.001 -1.000 352.000 1.3 an Beteiligungen 19.512 18.573 -900 17.673 1.4 an sonstigen öffentlichen Bereich 649 609 -20 589 1.5 an sonstigen privaten Bereich 12.542 11.595 -1.000 10.595 2. Sonstige kreditähnliche Rechts￾geschäfte ohne Bilanzierung11) 2.1 – 2.5 ... wie 1.1 – 1.5 - - - - 3. Weitere Haftungsverhältnisse nach § 75 KommHV-Doppik12),13) 3.1 – 3.5 ... wie 1.1 – 1.5 - - - - 1) In der Verbindlichkeitenübersicht der Haushaltplanung nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik sind auszuweisen: - in Spalte 1 der Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres (= laufendes Haushaltsjahr); - in Spalte 2 – nach dem zeitlichem Fortschritt der Haushaltsplanung - der voraussichtliche oder tatsächliche Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des Haushalts￾jahres; dieser sollte mit dem Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres grundsätzlich übereinstimmen; - in den Spalten 3 bis 5 der Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des Haushaltsjahres, gegliedert nach Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr, von einem bis fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren; - in Spalte 6 der Saldo aus den voraussichtlichen Zu- und Abgängen an Verbindlichkeiten während des Haushaltsjahres (z. B. durch Kreditaufnahme und Kredittilgung); - in Spalte 7 der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Haushaltsjahres (Stand zum 1. Januar zuzüglich der Zugänge und abzüglich der Abgänge während des Haushaltsjahres). 2) Soweit sonstige Verbindlichkeiten aus Wertpapierverschuldung bestehen (z. B. durch die Umwandlung von Krediten entstandene Wertpapiere), sind diese bei Nr. 1 aus￾zuweisen. 3) Endfällige Darlehen sind gesondert zu vermerken. 4) KfW-Kredite sowie Kredite von Landesbanken und Sparkassen sind unter Nr. 2.10 auszuweisen diese Einrichtungen als Kreditinstitute und nicht als sonstige öffentliche Sonderrechnungen. 5) Unter Nr. 3 sind alle gewissen Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften auszuweisen (vgl. Art 72 Abs. 1 GO); hierzu zählen z.B. Leasing- und Leibrenten￾verträge, Verlustübernahmen sowie Bürgschaftsverpflichtungen, soweit die Kommune tatsächlich in Anspruch genommen wird. Davon unbeschadet bleibt deren Ausweis als ungewisse Verbindlichkeiten unter den Rückstellungen bzw. – als nur mögliche Zahlungsverpflichtung ohne Bilanzansatz – unter den Haftungsverhältnissen (vgl. § 75 KommHV-Doppik). Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften sind in Anlehnung an den Kontenrahmen nach Arten zu untergliedern. Im Übrigen gelten die Grundsätze der IMBek vom 5. Mai 1983 (AllMBl S. 408). 6) Unter Nr. 3 sind jeweils die sich aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich (§ 12 KommHV-Doppik) ergebenden Projektkosten anzugeben (vgl. dazu auch IMBek vom 6. Februar 2007 Nr. 6 (AllMBl S. 187); dabei sind der Gesamtbetrag und der investive Anteil gesondert darzustellen. Dies gilt auch, wenn im Vorjahr bzw. im Haushaltsjahr keine 43 Zahlungen angefallen sind bzw. anfallen. Soweit die Kommune voraussichtlich nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wird (z. B. aus Geschäftsbesorgungs￾verträgen), gelten die Grundsätze zur Darstellung von Haftungsverhältnissen (vgl. § 75 KommHV-Doppik). Ergänzend wird auf die im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsver￾gleichs erforderliche Risikoabschätzung verwiesen. Zur Risikoabschätzung vgl. Nr. 6 der IMBek vom 6. Februar 2007 (AllMBl S. 187); bei ÖPP-Modellen vgl. PPP-Leitfaden Teil 2 S. 9 im Internet unter: http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/ppp/leitfaden_teil2.pdf 7) Schulden der Eigenbetriebe, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen. 8) Haftungsverhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Eventualverbindlichkeit begründen. Eventualverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, aus der die Kom￾mune nur unter bestimmten Umständen, mit deren Eintritt sie nicht ernsthaft rechnet, in Anspruch genommen werden kann. Die Vermerkpflicht setzt voraus, dass die Eventualverbindlichkeiten betragsmäßig angegeben werden können. Sind diese quantifizierbar, so sind sie in Höhe der maximalen Inanspruchnahme aus den Haftungs￾verhältnissen zu vermerken. Die Risikoeinschätzung einer Zahlungsverpflichtung ist gesondert zu erläutern. Die Haftungsverhältnisse sind grundsätzlich nach Empfänger￾bereichen und Arten zu untergliedern. Weitergehende Erläuterungen können nach den örtlichen Verhältnissen geboten sein. Insbesondere empfiehlt es sich, bestellte Sicherheiten zugunsten der Kommune darzustellen. Im Übrigen gelten die Grundsätze der IMBek vom 5. Mai 1983 (AllMBl S. 408). 9) Bürgschaften für Förderungen können zusammengefasst dargestellt werden, die Risikoeinschätzung ist zu erläutern. 10) Haftungsverhältnisse gegenüber Sondervermögen und verbundenen Unternehmen gesondert auszuweisen. Haftungsverhältnisse gegenüber Kommunalunternehmen sind gesondert anzugeben („Davon-Vermerk“ bei verbundenen Unternehmen). Bürgschaften für den sonstigen privaten Bereich werden insbesondere für Vereine, aber auch für Privatpersonen vergeben (z.B. Alternative zu Mietkautionen). 11) Unter Nr. 2 sind insbesondere Gewährverträge und Sicherheiten zugunsten Dritter darzustellen. 12) Unter Nr. 3 sind insbesondere mögliche Verpflichtungen aus der Verlustabdeckung von Sondervermögen, verbundenen Unternehmen (hier Spezialfall Kommunalunter￾nehmen als „Davon-Vermerk“) und Beteiligungen zu dokumentieren, soweit diese nicht in der Bilanz bereits als Rückstellung bzw. Verbindlichkeit auszuweisen sind. 13) Verpflichtungsermächtigungen sind gesondert im Muster zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 KommHV-Doppik (Anlage 8) darzustellen. 14) Anmerkung Stadt Nürnberg: voraussichtlicher prognostizierter Stand zum 01.01.2020 44

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