E.2 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
Das Ergebnis des Haushaltsplans 2022 steht wie im Jahr
2021 weiterhin unter dem Einfluss der Auswirkungen der
Corona-Pandemie und weist im ordentlichen Ergebnis
einen Fehlbetrag in Höhe von 9,5 Mio. € aus. Aufgrund
zahlreicher staatlicher Hilfen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie fiel
das Ergebnis 2020 wesentlicher besser aus als ursprünglich erwartet.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 123,4 Mio. € oder 6,1 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 79,2 Mio. €
oder 3,8 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Überschuss in Höhe von
10,1 Mio. €.
Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Niveau der
Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von
circa 19,6 Mio. €.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Ordentliche Erträge -2.152.840 -2.029.398 -2.120.094
+ Ordentliche Aufwendungen 2.142.703 2.063.458 2.108.805
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -10.137 34.060 -11.289
+ Finanzergebnis 19.647 17.631 23.498
= ordentliches Ergebnis 9.510 51.691 12.209
E.2 Ertragslage
17
Über den Zeitraum 2005 bis 2020 hinweg lagen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Einhergehend mit
der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve ab dem
Jahr 2020 ein.
Coronabedingt lag im Plan 2021 die Ertragskurve nun
sogar unterhalb der Aufwandskurve, so dass der Aufwandsdeckungsgrad unter die Marke von 100 % gefallen war.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
18
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
November 2021 und der aktuellen Entwicklung der Steuern in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten
ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, die maßgeblich durch die
Corona-Pandemie und deren künftige Entwicklung geprägt sein wird.
Die Steuererträge nehmen - nach dem Rückgang in der
Vorjahresplanung - in der Planung 2022 nun gegenüber
dieser Vorjahresplanung wieder um 8,0 % oder
78,5 Mio. € zu.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 515 Mio. € oder einem Anteil von 48,5 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für
2022 wurde aufgrund der Steuerschätzung und den aktuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplanwert um 67 Mio. € angehoben. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung behaftet.
Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde
auf der Grundlage der Steuerschätzung mit 340 Mio. €
angesetzt. Dieser steigt gegenüber der Vorjahresplanung um 19 Mio. € oder 5,9 %.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer geht in 2022
im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 Mio. € auf 81,5 Mio. €
zurück. Im Vorjahr waren verschiedene Sonderfaktoren
enthalten, wie zusätzliche Umsatzsteuererstattungen für
Corona-Ausgleichszahlungen (insbesondere Umsatzsteuersenkung) und die zeitlich befristete Verschiebung
innerhalb des Bundesentlastungspakets.
Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt ab 2018 von
535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst.
Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt
um 82,4 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten
Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat,
ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten
gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu
führen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Grundsteuer A -290 -290 -295
Grundsteuer B -122.900 -121.900 -122.401
Gewerbesteuer -515.000 -448.000 -421.014
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -340.000 -321.000 -307.658
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -81.500 -90.100 -94.528
Hundesteuer -2.000 -1.900 -1.935
Zweitwohnungssteuer -800 -800 -927
insgesamt -1.062.490 -983.990 -948.758
E.2.1 Steuererträge
19
20
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit
567,8 Mio. € um 4,7 % oder 25,3 Mio. € über der Vorjahresplanung.
Die Steigerung geht überwiegend auf die Schlüsselzuweisungen zurück. Mit Bescheid vom 10. Dezember
2022 wurde die Schlüsselzuweisung für 2022 für die
Stadt Nürnberg endgültig auf 245.933.684 € festgesetzt.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Zuweisungen und Zuschüsse -560.928 -536.379 -603.118
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -245.934 -228.000 -249.456
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.993 -19.097 -19.098
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -40.000 -38.000 -33.884
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -23.500 -21.000 -21.592
Zuweisungen Land -28.328 -27.493 -29.532
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV) 0 0 0
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -87.273 -85.998 -71.467
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -97.960 -99.285 -89.651
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -18.940 -17.506 -88.438
Sonstige Transfererträge -6.879 -6.167 -6.994
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.312 -1.153 -1.380
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -216 -217 -443
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -2.610 -2.214 -2.669
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -889 -872 -779
Sonstige -1.852 -1.711 -1.723
insgesamt -567.807 -542.546 -610.112
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
21
Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlichrechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg um 4,8 Mio. € gegenüber dem Plan 2021 auf
130,3 Mio. € an. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte steigen um 4,0 Mio. € (+ 4,8 %) und die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 0,8 Mio. € (+ 1,9 %).
Die Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen
Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Öffentlich-rechtliche -87.391 -83.362 -71.777
davon:
Verwaltungsgebühren -20.014 -19.868 -17.909
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -27.986 -24.755 -20.441
Bestattungsgebühren -3.170 -3.170 -2.768
Wohn- und Verpflegungsgebühren -9.429 -10.221 -10.680
Eintrittsgelder -10.683 -10.613 -7.231
Sonstige -16.109 -14.735 -12.748
Privatrechtliche -42.866 -42.060 -34.263
davon:
Erträge aus Verkauf -3.330 -3.353 -3.145
Miet-/Pachterträge -18.366 -18.002 -15.585
Erbbauzinsen -2.947 -2.873 -2.947
Ersatzleistungen -2.273 -2.535 -1.909
Eintrittsgelder -1.378 -1.337 -331
Teilnehmerbeträge -4.872 -4.210 -2.167
Sonstige -9.700 -9.750 -8.179
insgesamt -130.257 -125.422 -106.040
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
22
Mit einem Planwert von 275,3 Mio. € liegen die Erträge
aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Planung 2022 liegen um 2,7 Mio. € oder 1,0 % unter den
Ansätzen der Vorjahresplanung. Die wichtigsten Größen
werden sich wie folgt entwickeln:
• Der Bund erstattet die Kosten der Grundsicherung
im Alter und Erwerbssicherung. Diese sind mit einem Anstieg von 8,4 Mio. € geplant.
• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern werden mit
einem Rückgang um 14,7 Mio. € bei den Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geplant,
die in voller Höhe vom Freistaat Bayern übernommen werden.
• Die Erstattungen vom Bezirk werden im Bereich der
Hilfen zur Erziehung wieder um 4,0 Mio. € höher geplant. Im Vorjahr war der Planwert um 6,8 Mio. €
niedriger angesetzt, um dem Rückgang der Erstattungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) aus den Vorjahren Rechnung zu tragen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Bund -145.394 -139.277 -129.766
Land -47.099 -59.786 -80.571
Gemeinden und Gemeindeverbände -21.439 -22.659 -28.195
Bezirk (Sozialleistungen) -13.865 -10.300 -18.656
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen -16.557 -15.521 -16.743
Eigenbetrieb NüSt -234 -300 -199
Eigenbetrieb ASN -934 -836 -676
Kommunalunternehmen Klinikum -3.151 -3.156 -6.974
Eigenbetrieb SUN -2.141 -1.994 -2.189
Eigenbetrieb NüBad -250 -243 -281
Eigenbetrieb FSN -12 -8 -6
Eigenbetrieb SÖR -2.683 -2.400 -2.645
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-9.114 -9.114 -9.114
Private Unternehmen -11.884 -11.829 -12.038
Staatstheater Nürnberg -576 -593 -526
insgesamt -275.333 -278.016 -308.579
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
23
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2022 um 9,3 Mio. € oder 19,3 % höher aus als
im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen
- soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert
wurden.
Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauinvestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung
in den Ergebnishaushalt übernommen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Auflösung Sonderposten -57.691 -48.348 -55.861
Sonstige ordentliche Erträge -53.447 -43.848 -83.206
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -523 -518 -558
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.401
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -621 -621 -774
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -1
Konzessionsabgabe -41.080 -37.200 -40.073
Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -350 -251
Sonstiges -7.647 -1.933 -39.148
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -5.815 -7.228 -7.445
Bestandsveränderungen 0 0 -93
insgesamt -116.953 -99.424 -146.605
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
24
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 38,5 Mio. € oder 5,5 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2022 623,2 Mio. € oder 86,0 %
(Vorjahr 601,8 Mio. € oder 86,3 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 103,3 Mio. € oder 14,0 % (Vorjahr: 95,1 Mio. € oder 13,7 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
insgesamt 735.470 697.020 691.415
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Bezüge und Vergütungen 484.088 460.910 438.531
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 91.064 90.073 86.965
Beamte-Lehrkräfte 86.660 85.467 82.900
Arbeitnehmer 298.689 277.223 263.270
Sonstige Vergütungen 7.675 8.147 5.396
Beiträge zu Versorgungskassen 21.924 20.880 20.038
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer 60.880 56.733 53.840
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.400 9.782 9.558
Rückstellungen 55.918 53.585 52.820
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive 75 1.350 3.459
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 47.132 43.867 39.762
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 8.711 8.368 9.599
insgesamt 632.210 601.890 574.787
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
25
Ausgehend vom Planwert 2021 ist bei den Personalaufwendungen im Jahr 2022 mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen:
Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht,
so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2022 um
28,0 Mio. € oder 5,1 % gegenüber dem Vorjahresplan.
Diese Steigerung ist neben den Auswirkungen aus den
Stellenschaffungen 2021 und den Stellenschaffungen
2022 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten (+ 1,80 % ab April 2022 und Auswirkungen der Erhöhung + 1,40 % ab April 2021) und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten zurückzuführen. Bei der Planung der Besoldungserhöhung der Beamten wurde mit
einer Erhöhung von 1,5 % ab dem Januar 2022 gerechnet. Zwischenzeitlich wurde für Beamte eine Besoldungserhöhung um + 2,80 % ab Dezember 2022 sowie
eine Einmalzahlung beschlossen. Diese können im Rahmen der geplanten Ansätze für Aktivbezüge und Versorgungsaufwendungen finanziert werden.
Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für die
aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2022 insgesamt um
2,3 Mio. € oder 4,4 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung
(wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der
Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind
die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2022 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem
Vorjahresplan um 8,13 Mio. € beziehungsweise 8,6 %
auf 103,3 Mio. € an.
Die Rückstellungen sind u.a. abhängig von den Steigerungsraten der Pensionen (geschätzt 1,5% in 2022 und
1,4% in 2021 und 3,2 % in 2020).
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 100.052 96.683 95.019
Arbeitnehmer 7.267 7.716 7.815
Beihilfen für Versorgungsempfänger 17.720 16.450 17.023
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -124.321 -120.223 -119.316
Rückstellungen 102.542 94.504 116.087
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 87.327 80.597 93.274
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 15.215 13.907 22.813
insgesamt 103.260 95.130 116.628
26
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im
Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 3,0 %
oder 11,4 Mio. € auf 393,6 Mio. €.
Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik
sinken um 1,6 Mio. € (Vorjahresplan Reduktion
10,1 Mio. €) oder 4,1 %. Diese Entwicklung ist überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zu sehen.
Die Aufwendungen für den Unterhalt sonstigen Grundvermögens sind um 3,0 Mio. € oder 53,0 % höher geplant. Dies ist ebenso auf den MIP zurückzuführen im
Bereich Verkehrsflächen/Straßen.
Die Aufwendungen im Sammelposten Gebäudereinigung erhöhen sich um 2,2 Mio. € oder 10,2 %. Dies ist
insbesondere auf höhere Aufwendungen für Gebäudereinigung (0,9 Mio. €), den Unterhalt für technische Maschinen (0,6 Mio. €) und Sicherheitsdienste (0,6 Mio. €)
zurückzuführen.
Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2022 mit
5,6 Mio. € höheren Aufwendungen gerechnet, insbesondere wegen höherer Erstattungen an den Eigenbetrieb
SÖR in Höhe von 5,2 Mio. €.
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Sachaufwendungen 286.136 275.918 283.400
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 12.493 11.728 14.308
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 20.924 21.123 19.606
Gebäudeunterhalt und -technik 37.934 39.566 39.183
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 8.671 5.669 5.044
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 24.018 21.798 22.953
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 28.700 27.601 23.643
Erstattungen an Dritte 152.361 146.719 144.322
Sonstiges 1.287 1.714 18.132
Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. -252 0 -3.791
Abschreibungen 107.499 106.302 106.502
insgesamt 393.635 382.220 389.902
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
27
F.5.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 527.886 532.529 503.563
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 157.609 155.758 152.056
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 19.504 19.453 16.668
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 74.021 65.633 62.206
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 3 52
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.705 7.165 5.913
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.013 5.818 5.720
Familien- und Jugendhilfe 104.764 101.082 87.124
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 36.551 51.051 61.899
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 112.851 116.580 105.528
Bildungs- und Teilhabepaket 10.846 9.951 6.380
Sonstiges 20 35 17
Bezirksumlage 218.325 213.030 203.442
Weitere Transferaufwendungen 137.116 128.641 109.816
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 85.061 80.681 59.228
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 13.455 14.360 18.149
Gewerbesteuerumlage 38.600 33.600 31.438
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.001
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -3.884 -1.416
insgesamt 882.327 870.316 815.405
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
28
Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
12,0 Mio. € oder 1,4 %. Mit einem Anteil von 41,2 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 34,3%) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 527,9 Mio. € annähernd ein Viertel
der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich
hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte
des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 746,2 Mio. € circa 34,8 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2020 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/gesetzlich) steigen um 1,8 Mio. € auf 157,5 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau
bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ werden aufgrund erwarteter Anstiege bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der Fallkosten 8,5 Mio. € oder
13,0 % über dem Vorjahresansatz geplant. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden vollständig vom
Bund erstattet.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Aufgrund der stärkeren Teilverlagerung der Zuständigkeit von der Kommune auf den Bezirk im Rahmen des
Bayerischen Teilhabegesetzes wird der Ansatz für „Hilfe
zur Gesundheit (SGB XII)“ um 1,5 Mio. € oder 20,4% erneut niedriger geplant.
In der Familien- und Jugendhilfe steigen die Aufwendungen weiter an. Der Plan 2022 liegt um 3,7 Mio. € oder
3,6 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind
generell Kostensteigerungen sowie Fallzahlsteigerungen in einzelnen Bereichen.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 36,6 Mio. € (Vorjahr 51,1 Mio. €) im Jahr 2022
eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl
der Leistungsberechtigten (2.250 Personen) gerechnet.
Zudem laufen die Mindestvertragslaufzeiten für weitere
Gemeinschaftsunterkünfte aus.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) gehen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 3,7 Mio. € auf 112,9 Mio. € zurück. Ursächlich hierfür ist die günstigere Prognose zur wirtschaftlichen Entwicklung und damit einhergehend niedrigere prognostizierte Anzahl an Leistungsberechtigten
im SGB II. Im Planansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und
Heizkosten.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 0,9 Mio. €. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer weiter steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Beschlussstand für 2022 mit 218,3 Mio. € geplant und
gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Mio. erhöht.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 137,1 Mio. €
oder 6,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen steigen im Vergleich zum Plan 2021 insgesamt um
8,5 Mio. € oder 6,2 %. Ursächlich sind bei den Zuschüssen mit 2,45 Mio. € Maßnahmen im ÖPNV (Sozialticket,
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Innovationspaket, Semesterticket, Aussetzung Tariferhöhung).
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 4,4 Mio. € auf 85,1 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhungen, das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket sind mit insgesamt 26,80 Mio. € veranschlagt (Vorjahr 24,35 Mio. €). Darüber hinaus sind freiwilligen Zuschüsse mit einem Anstieg um 1,8 Mio. € enthalten. Dieser Anstieg resultiert unter anderem aus einem neuen
Zuschuss von 1,0 Mio. € für den Evangelischen Kirchentag 2023 in Nürnberg sowie einem neuen Zuschuss für
das OM7 – Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen aus der Kreativwirtschaft.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg,
die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 0,9 Mio. €
weniger als im Vorjahr veranschlagt.
Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die
Gewerbesteuerumlage geplant und mit Mehraufwendungen von 5,0 Mio. € veranschlagt.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert
unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen
und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden
überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und
verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten
Rückstellungen gezahlt.
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Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um
17,4 Mio. € oder 15,2 %.
Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile
von im MIP veranschlagter Investitionen (dort gesondert
ausgewiesen). Hierfür sind im Vergleich zum Vorjahr zusätzliche 9,4 Mio. € vorgesehen.
Miet- und Pachtaufwendungen steigen um 2,2 Mio. €
zum Vorjahr. Darin enthalten sind planmäßige Mietpreisanpassungen sowie Anmietungsbedarfe. Enthalten sind
insbesondere 1,0 Mio. € für erfolgte sowie etwaig noch
erforderliche Anmietungen im Bereich Corona-Kontaktmanagement des Gesundheitsamts.
Die Aufwendungen für Nutzungsentgelte, Pflege Software und Lizenzen erhöhen sich um 2,9 Mio. €, insbesondere für mehrjährige Verlängerungen von Softwarelizenzen.
Beim Posten „Vergütungen für Leistungen Dritter“ sind
im Vergleich zu 2021 rund 2,8 Mio. € höhere Aufwendungen geplant. Diese sind überwiegend auf Projektmittel in der Stadtplanung sowie IT-Maßnahmen zurückzuführen. Darüber hinaus wurden 1,0 Mio. € für zusätzliche
Bedarfe im Corona-Kontaktmanagement im Gesundheitsamt berücksichtigt.
In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2022 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten:
• Portokosten: 1,7 Mio. €,
• Drucksachen und Vordrucke: 1,6 Mio. €,
• Veranstaltungen/Tagungen: 1,4 Mio. €,
• Geldverkehrskosten: 1,2 Mio. €
(Vorjahr 0,3 Mio. €),
• Mitgliedschaften: 1,3 Mio. € und
• Künstlerhonorare: 1,1 Mio. €.
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 6.217 6.683 11.816
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.448 2.400 2.166
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 22.934 13.534 18.066
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
28.638 26.392 25.256
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 4.029 3.511 3.298
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.750 1.750 1.568
Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.679 5.156 4.800
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 11.029 8.115 6.633
Vergütungen für Leistungen Dritter 18.372 15.578 23.785
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 7.207 7.211 6.881
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0 1.200 0
Sonstige 23.968 22.372 108.134
Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -320
insgesamt 131.271 113.902 212.083
E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
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Das Finanzergebnis fällt mit 19,6 Mio. € im Plan 2022
um 2,0 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan.
Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
vom 08.07.2021 zur Verfassungswidrigkeit bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) sinkt die
Ertragserwartung aus Nachverzinsung deutlich um
7 Mio. €. In geringerem Umfang wird ebenso mit niedrigeren zu leistenden Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrückzahlungen geplant (4 Mio. €).
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zinsaufwendungen für Investitionskredite auf niedrigem Niveau
geplant werden. Trotz des noch anhaltend niedrigen
Zinsniveaus führen die hohen Investitionssummen mit
höherer Fremdfinanzierung künftig zu einem steigenden
Zinsaufwand. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen
seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt weiterhin noch eine deutliche Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen
Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund eigener Berechnungen durchaus
beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus gestützt.
Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau
wieder deutlich steigen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Finanzerträge -9.164 -14.830 -9.149
davon:
Zinserträge -921 -1.006 -1.805
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -3.043 -1.624 -3.330
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -5.000 -12.000 -3.978
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -36
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 28.811 32.461 32.647
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 23.612 22.762 23.523
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 5.000 9.000 8.271
Sonstige Zinsaufwendungen 199 699 853
insgesamt 19.647 17.631 23.498
E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
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