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E.2 Ertragslage

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Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2022 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): Das Ergebnis des Haushaltsplans 2022 steht wie im Jahr 2021 weiterhin unter dem Einfluss der Auswirkungen der Corona-Pandemie und weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 9,5 Mio. € aus. Aufgrund zahlreicher staatlicher Hilfen zum Ausgleich der finanzi￾ellen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie fiel das Ergebnis 2020 wesentlicher besser aus als ur￾sprünglich erwartet. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 123,4 Mio. € oder 6,1 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 79,2 Mio. € oder 3,8 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich ein Überschuss in Höhe von 10,1 Mio. €. Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Niveau der Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von circa 19,6 Mio. €. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einfüh￾rung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Ordentliche Erträge -2.152.840 -2.029.398 -2.120.094 + Ordentliche Aufwendungen 2.142.703 2.063.458 2.108.805 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -10.137 34.060 -11.289 + Finanzergebnis 19.647 17.631 23.498 = ordentliches Ergebnis 9.510 51.691 12.209 E.2 Ertragslage 17 Über den Zeitraum 2005 bis 2020 hinweg lagen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Einhergehend mit der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve ab dem Jahr 2020 ein. Coronabedingt lag im Plan 2021 die Ertragskurve nun sogar unterhalb der Aufwandskurve, so dass der Auf￾wandsdeckungsgrad unter die Marke von 100 % gefal￾len war. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 18 Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom November 2021 und der aktuellen Entwicklung der Steu￾ern in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Euro￾zone und Deutschland, die maßgeblich durch die Corona-Pandemie und deren künftige Entwicklung ge￾prägt sein wird. Die Steuererträge nehmen - nach dem Rückgang in der Vorjahresplanung - in der Planung 2022 nun gegenüber dieser Vorjahresplanung wieder um 8,0 % oder 78,5 Mio. € zu. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 515 Mio. € oder ei￾nem Anteil von 48,5 % an den Steuererträgen mit Ab￾stand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2022 wurde aufgrund der Steuerschätzung und den ak￾tuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplan￾wert um 67 Mio. € angehoben. Der Gewerbesteueran￾satz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit be￾sonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Ent￾wicklung behaftet. Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde auf der Grundlage der Steuerschätzung mit 340 Mio. € angesetzt. Dieser steigt gegenüber der Vorjahrespla￾nung um 19 Mio. € oder 5,9 %. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer geht in 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 Mio. € auf 81,5 Mio. € zurück. Im Vorjahr waren verschiedene Sonderfaktoren enthalten, wie zusätzliche Umsatzsteuererstattungen für Corona-Ausgleichszahlungen (insbesondere Umsatz￾steuersenkung) und die zeitlich befristete Verschiebung innerhalb des Bundesentlastungspakets. Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt ab 2018 von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Die Hun￾desteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse an￾gepasst. Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deut￾liche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um 82,4 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu führen. Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Grundsteuer A -290 -290 -295 Grundsteuer B -122.900 -121.900 -122.401 Gewerbesteuer -515.000 -448.000 -421.014 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -340.000 -321.000 -307.658 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -81.500 -90.100 -94.528 Hundesteuer -2.000 -1.900 -1.935 Zweitwohnungssteuer -800 -800 -927 insgesamt -1.062.490 -983.990 -948.758 E.2.1 Steuererträge 19 20 Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit 567,8 Mio. € um 4,7 % oder 25,3 Mio. € über der Vorjah￾resplanung. Die Steigerung geht überwiegend auf die Schlüsselzu￾weisungen zurück. Mit Bescheid vom 10. Dezember 2022 wurde die Schlüsselzuweisung für 2022 für die Stadt Nürnberg endgültig auf 245.933.684 € festgesetzt. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der plan￾mäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Zuweisungen und Zuschüsse -560.928 -536.379 -603.118 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -245.934 -228.000 -249.456 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.993 -19.097 -19.098 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -40.000 -38.000 -33.884 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -23.500 -21.000 -21.592 Zuweisungen Land -28.328 -27.493 -29.532 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) 0 0 0 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -87.273 -85.998 -71.467 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -97.960 -99.285 -89.651 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -18.940 -17.506 -88.438 Sonstige Transfererträge -6.879 -6.167 -6.994 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.312 -1.153 -1.380 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -216 -217 -443 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -2.610 -2.214 -2.669 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -889 -872 -779 Sonstige -1.852 -1.711 -1.723 insgesamt -567.807 -542.546 -610.112 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge 21 Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlich￾rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürn￾berg um 4,8 Mio. € gegenüber dem Plan 2021 auf 130,3 Mio. € an. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsent￾gelte steigen um 4,0 Mio. € (+ 4,8 %) und die privatrecht￾lichen Leistungsentgelte um 0,8 Mio. € (+ 1,9 %). Die Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Öffentlich-rechtliche -87.391 -83.362 -71.777 davon: Verwaltungsgebühren -20.014 -19.868 -17.909 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -27.986 -24.755 -20.441 Bestattungsgebühren -3.170 -3.170 -2.768 Wohn- und Verpflegungsgebühren -9.429 -10.221 -10.680 Eintrittsgelder -10.683 -10.613 -7.231 Sonstige -16.109 -14.735 -12.748 Privatrechtliche -42.866 -42.060 -34.263 davon: Erträge aus Verkauf -3.330 -3.353 -3.145 Miet-/Pachterträge -18.366 -18.002 -15.585 Erbbauzinsen -2.947 -2.873 -2.947 Ersatzleistungen -2.273 -2.535 -1.909 Eintrittsgelder -1.378 -1.337 -331 Teilnehmerbeträge -4.872 -4.210 -2.167 Sonstige -9.700 -9.750 -8.179 insgesamt -130.257 -125.422 -106.040 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten 22 Mit einem Planwert von 275,3 Mio. € liegen die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Pla￾nung 2022 liegen um 2,7 Mio. € oder 1,0 % unter den Ansätzen der Vorjahresplanung. Die wichtigsten Größen werden sich wie folgt entwickeln: • Der Bund erstattet die Kosten der Grundsicherung im Alter und Erwerbssicherung. Diese sind mit ei￾nem Anstieg von 8,4 Mio. € geplant. • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern werden mit einem Rückgang um 14,7 Mio. € bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geplant, die in voller Höhe vom Freistaat Bayern übernom￾men werden. • Die Erstattungen vom Bezirk werden im Bereich der Hilfen zur Erziehung wieder um 4,0 Mio. € höher ge￾plant. Im Vorjahr war der Planwert um 6,8 Mio. € niedriger angesetzt, um dem Rückgang der Erstat￾tungen für unbegleitete minderjährige Asylsu￾chende (UMA) aus den Vorjahren Rechnung zu tra￾gen. Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Bund -145.394 -139.277 -129.766 Land -47.099 -59.786 -80.571 Gemeinden und Gemeindeverbände -21.439 -22.659 -28.195 Bezirk (Sozialleistungen) -13.865 -10.300 -18.656 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -16.557 -15.521 -16.743 Eigenbetrieb NüSt -234 -300 -199 Eigenbetrieb ASN -934 -836 -676 Kommunalunternehmen Klinikum -3.151 -3.156 -6.974 Eigenbetrieb SUN -2.141 -1.994 -2.189 Eigenbetrieb NüBad -250 -243 -281 Eigenbetrieb FSN -12 -8 -6 Eigenbetrieb SÖR -2.683 -2.400 -2.645 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -9.114 -9.114 -9.114 Private Unternehmen -11.884 -11.829 -12.038 Staatstheater Nürnberg -576 -593 -526 insgesamt -275.333 -278.016 -308.579 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen 23 Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2022 um 9,3 Mio. € oder 19,3 % höher aus als im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden. Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauin￾vestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung in den Ergebnishaushalt übernommen. Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Auflösung Sonderposten -57.691 -48.348 -55.861 Sonstige ordentliche Erträge -53.447 -43.848 -83.206 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -523 -518 -558 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.401 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -621 -621 -774 Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -1 Konzessionsabgabe -41.080 -37.200 -40.073 Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -350 -251 Sonstiges -7.647 -1.933 -39.148 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -5.815 -7.228 -7.445 Bestandsveränderungen 0 0 -93 insgesamt -116.953 -99.424 -146.605 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 24 Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung um 38,5 Mio. € oder 5,5 % an. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen ent￾fallen im Haushaltsjahr 2022 623,2 Mio. € oder 86,0 % (Vorjahr 601,8 Mio. € oder 86,3 %) auf die Personalauf￾wendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterin￾nen und Mitarbeiter) und 103,3 Mio. € oder 14,0 % (Vor￾jahr: 95,1 Mio. € oder 13,7 %) auf die Versorgungsauf￾wendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfän￾ger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 insgesamt 735.470 697.020 691.415 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Bezüge und Vergütungen 484.088 460.910 438.531 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 91.064 90.073 86.965 Beamte-Lehrkräfte 86.660 85.467 82.900 Arbeitnehmer 298.689 277.223 263.270 Sonstige Vergütungen 7.675 8.147 5.396 Beiträge zu Versorgungskassen 21.924 20.880 20.038 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 60.880 56.733 53.840 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.400 9.782 9.558 Rückstellungen 55.918 53.585 52.820 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive 75 1.350 3.459 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 47.132 43.867 39.762 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 8.711 8.368 9.599 insgesamt 632.210 601.890 574.787 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen 25 Ausgehend vom Planwert 2021 ist bei den Personalauf￾wendungen im Jahr 2022 mit den folgenden Entwicklun￾gen zu rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2022 um 28,0 Mio. € oder 5,1 % gegenüber dem Vorjahresplan. Diese Steigerung ist neben den Auswirkungen aus den Stellenschaffungen 2021 und den Stellenschaffungen 2022 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäf￾tigten (+ 1,80 % ab April 2022 und Auswirkungen der Er￾höhung + 1,40 % ab April 2021) und die Besoldungser￾höhungen bei den Beamten zurückzuführen. Bei der Pla￾nung der Besoldungserhöhung der Beamten wurde mit einer Erhöhung von 1,5 % ab dem Januar 2022 gerech￾net. Zwischenzeitlich wurde für Beamte eine Besol￾dungserhöhung um + 2,80 % ab Dezember 2022 sowie eine Einmalzahlung beschlossen. Diese können im Rah￾men der geplanten Ansätze für Aktivbezüge und Versor￾gungsaufwendungen finanziert werden. Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktu￾ellen Berechnungen im Jahr 2022 insgesamt um 2,3 Mio. € oder 4,4 % höher aus als in der Vorjahrespla￾nung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsi￾cherheiten behaftet. Für das Haushaltsjahr 2022 werden die Versorgungsauf￾wendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresplan um 8,13 Mio. € beziehungsweise 8,6 % auf 103,3 Mio. € an. Die Rückstellungen sind u.a. abhängig von den Steige￾rungsraten der Pensionen (geschätzt 1,5% in 2022 und 1,4% in 2021 und 3,2 % in 2020). Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 100.052 96.683 95.019 Arbeitnehmer 7.267 7.716 7.815 Beihilfen für Versorgungsempfänger 17.720 16.450 17.023 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -124.321 -120.223 -119.316 Rückstellungen 102.542 94.504 116.087 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 87.327 80.597 93.274 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 15.215 13.907 22.813 insgesamt 103.260 95.130 116.628 26 Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 3,0 % oder 11,4 Mio. € auf 393,6 Mio. €. Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik sinken um 1,6 Mio. € (Vorjahresplan Reduktion 10,1 Mio. €) oder 4,1 %. Diese Entwicklung ist überwie￾gend im Zusammenhang mit der Planung der Maßnah￾men im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zu sehen. Die Aufwendungen für den Unterhalt sonstigen Grund￾vermögens sind um 3,0 Mio. € oder 53,0 % höher ge￾plant. Dies ist ebenso auf den MIP zurückzuführen im Bereich Verkehrsflächen/Straßen. Die Aufwendungen im Sammelposten Gebäudereini￾gung erhöhen sich um 2,2 Mio. € oder 10,2 %. Dies ist insbesondere auf höhere Aufwendungen für Gebäude￾reinigung (0,9 Mio. €), den Unterhalt für technische Ma￾schinen (0,6 Mio. €) und Sicherheitsdienste (0,6 Mio. €) zurückzuführen. Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2022 mit 5,6 Mio. € höheren Aufwendungen gerechnet, insbeson￾dere wegen höherer Erstattungen an den Eigenbetrieb SÖR in Höhe von 5,2 Mio. €. Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Sachaufwendungen 286.136 275.918 283.400 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 12.493 11.728 14.308 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 20.924 21.123 19.606 Gebäudeunterhalt und -technik 37.934 39.566 39.183 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 8.671 5.669 5.044 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 24.018 21.798 22.953 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 28.700 27.601 23.643 Erstattungen an Dritte 152.361 146.719 144.322 Sonstiges 1.287 1.714 18.132 Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. -252 0 -3.791 Abschreibungen 107.499 106.302 106.502 insgesamt 393.635 382.220 389.902 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen 27 F.5.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 527.886 532.529 503.563 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 157.609 155.758 152.056 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 19.504 19.453 16.668 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 74.021 65.633 62.206 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 3 52 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.705 7.165 5.913 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.013 5.818 5.720 Familien- und Jugendhilfe 104.764 101.082 87.124 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 36.551 51.051 61.899 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 112.851 116.580 105.528 Bildungs- und Teilhabepaket 10.846 9.951 6.380 Sonstiges 20 35 17 Bezirksumlage 218.325 213.030 203.442 Weitere Transferaufwendungen 137.116 128.641 109.816 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 85.061 80.681 59.228 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 13.455 14.360 18.149 Gewerbesteuerumlage 38.600 33.600 31.438 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.001 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -3.884 -1.416 insgesamt 882.327 870.316 815.405 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 28 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 12,0 Mio. € oder 1,4 %. Mit einem Anteil von 41,2 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 34,3%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 527,9 Mio. € annähernd ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Be￾zirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausga￾ben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit ins￾gesamt 746,2 Mio. € circa 34,8 % der Gesamtaufwen￾dungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2020 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/ge￾setzlich) steigen um 1,8 Mio. € auf 157,5 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wer￾den aufgrund erwarteter Anstiege bei der Anzahl Leis￾tungsberechtigter sowie der Fallkosten 8,5 Mio. € oder 13,0 % über dem Vorjahresansatz geplant. Die Aufwen￾dungen für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstattet. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Aufgrund der stärkeren Teilverlagerung der Zuständig￾keit von der Kommune auf den Bezirk im Rahmen des Bayerischen Teilhabegesetzes wird der Ansatz für „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ um 1,5 Mio. € oder 20,4% er￾neut niedriger geplant. In der Familien- und Jugendhilfe steigen die Aufwendun￾gen weiter an. Der Plan 2022 liegt um 3,7 Mio. € oder 3,6 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind generell Kostensteigerungen sowie Fallzahlsteigerun￾gen in einzelnen Bereichen. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 36,6 Mio. € (Vorjahr 51,1 Mio. €) im Jahr 2022 eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl der Leistungsberechtigten (2.250 Personen) gerechnet. Zudem laufen die Mindestvertragslaufzeiten für weitere Gemeinschaftsunterkünfte aus. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) gehen im Vergleich zur Vorjah￾resplanung um 3,7 Mio. € auf 112,9 Mio. € zurück. Ur￾sächlich hierfür ist die günstigere Prognose zur wirt￾schaftlichen Entwicklung und damit einhergehend nied￾rigere prognostizierte Anzahl an Leistungsberechtigten im SGB II. Im Planansatz berücksichtigt sind unter ande￾rem regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 0,9 Mio. €. Die Planansätze wurden - ausge￾hend von einer weiter steigenden Nutzung der zur Ver￾fügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Beschlussstand für 2022 mit 218,3 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Mio. erhöht. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 137,1 Mio. € oder 6,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse auf￾grund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die al￾lerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuwei￾sungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendun￾gen steigen im Vergleich zum Plan 2021 insgesamt um 8,5 Mio. € oder 6,2 %. Ursächlich sind bei den Zuschüs￾sen mit 2,45 Mio. € Maßnahmen im ÖPNV (Sozialticket, 29 Innovationspaket, Semesterticket, Aussetzung Tarifer￾höhung). Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 4,4 Mio. € auf 85,1 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen o￾der vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialti￾cket im ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhun￾gen, das Innovationspaket im VGN und das Schülerti￾cket sind mit insgesamt 26,80 Mio. € veranschlagt (Vor￾jahr 24,35 Mio. €). Darüber hinaus sind freiwilligen Zu￾schüsse mit einem Anstieg um 1,8 Mio. € enthalten. Die￾ser Anstieg resultiert unter anderem aus einem neuen Zuschuss von 1,0 Mio. € für den Evangelischen Kirchen￾tag 2023 in Nürnberg sowie einem neuen Zuschuss für das OM7 – Business Innovation Center für Existenz￾gründungen und junge Unternehmen aus der Kreativ￾wirtschaft. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 0,9 Mio. € weniger als im Vorjahr veranschlagt. Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die Gewerbesteuerumlage geplant und mit Mehraufwendun￾gen von 5,0 Mio. € veranschlagt. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewie￾sen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 30 Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwen￾dungen steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um 17,4 Mio. € oder 15,2 %. Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagter Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Hierfür sind im Vergleich zum Vorjahr zu￾sätzliche 9,4 Mio. € vorgesehen. Miet- und Pachtaufwendungen steigen um 2,2 Mio. € zum Vorjahr. Darin enthalten sind planmäßige Mietpreis￾anpassungen sowie Anmietungsbedarfe. Enthalten sind insbesondere 1,0 Mio. € für erfolgte sowie etwaig noch erforderliche Anmietungen im Bereich Corona-Kontakt￾management des Gesundheitsamts. Die Aufwendungen für Nutzungsentgelte, Pflege Soft￾ware und Lizenzen erhöhen sich um 2,9 Mio. €, insbe￾sondere für mehrjährige Verlängerungen von Software￾lizenzen. Beim Posten „Vergütungen für Leistungen Dritter“ sind im Vergleich zu 2021 rund 2,8 Mio. € höhere Aufwen￾dungen geplant. Diese sind überwiegend auf Projektmit￾tel in der Stadtplanung sowie IT-Maßnahmen zurückzu￾führen. Darüber hinaus wurden 1,0 Mio. € für zusätzliche Bedarfe im Corona-Kontaktmanagement im Gesund￾heitsamt berücksichtigt. In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2022 unter ande￾rem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthal￾ten: • Portokosten: 1,7 Mio. €, • Drucksachen und Vordrucke: 1,6 Mio. €, • Veranstaltungen/Tagungen: 1,4 Mio. €, • Geldverkehrskosten: 1,2 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €), • Mitgliedschaften: 1,3 Mio. € und • Künstlerhonorare: 1,1 Mio. €. Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 6.217 6.683 11.816 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.448 2.400 2.166 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 22.934 13.534 18.066 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 28.638 26.392 25.256 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 4.029 3.511 3.298 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.750 1.750 1.568 Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.679 5.156 4.800 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 11.029 8.115 6.633 Vergütungen für Leistungen Dritter 18.372 15.578 23.785 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 7.207 7.211 6.881 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0 1.200 0 Sonstige 23.968 22.372 108.134 Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -320 insgesamt 131.271 113.902 212.083 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen 31 Das Finanzergebnis fällt mit 19,6 Mio. € im Plan 2022 um 2,0 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan. Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuer￾nachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund des Be￾schlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 08.07.2021 zur Verfassungswidrigkeit bei der Ver￾zinsung von Steuernachforderungen und Steuererstat￾tungen (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) sinkt die Ertragserwartung aus Nachverzinsung deutlich um 7 Mio. €. In geringerem Umfang wird ebenso mit niedri￾geren zu leistenden Erstattungszinsen für Gewerbesteu￾errückzahlungen geplant (4 Mio. €). Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zinsauf￾wendungen für Investitionskredite auf niedrigem Niveau geplant werden. Trotz des noch anhaltend niedrigen Zinsniveaus führen die hohen Investitionssummen mit höherer Fremdfinanzierung künftig zu einem steigenden Zinsaufwand. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (in￾klusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt wei￾terhin noch eine deutliche Entlastung. Da Umschuldun￾gen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsauf￾wendungen aufgrund eigener Berechnungen durchaus beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Er￾wartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedri￾gen Zinsniveaus gestützt. Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikopo￾sition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau wieder deutlich steigen. Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Finanzerträge -9.164 -14.830 -9.149 davon: Zinserträge -921 -1.006 -1.805 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -3.043 -1.624 -3.330 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -5.000 -12.000 -3.978 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -36 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 28.811 32.461 32.647 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 23.612 22.762 23.523 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 5.000 9.000 8.271 Sonstige Zinsaufwendungen 199 699 853 insgesamt 19.647 17.631 23.498 E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) 32

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