HaushaltssperreBeta

← Eckdaten Haushalt 2022

E.1 Rücklagen und Rückstellungen

Haushalt 2022 · Seiten 14–16 · Seiten 14–16 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Rücklagen Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen aus • der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition), • nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen￾dungen und • aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes (Ergebnisrücklage). Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz un￾ter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen. Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zu￾rückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommu￾nalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unver￾züglich ausgeglichen werden. Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Be￾deutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können. Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2020 nimmt aufgrund des Jahresfehlbetrages 2020 auf 221,5 Mio. € ab. Unter Zugrundelegung der ge￾planten Jahresergebnisse 2021 und 2022 wird die Er￾gebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2022 auf 169,7 Mio. € absinken. Der Tiefpunkt hatte im Jahr 2009 bei 49,4 Mio. € gelegen. In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen den Jahresergebnissen gegenübergestellt: Rückstellungen Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommuna￾len Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip fol￾gend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellun￾gen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehen￾den Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen. In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2022 ausführlich dargestellt. 14 E.1 Rücklagen und Rückstellungen 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 665.278.406 665.278.406 0 665.278.406 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 -71.305 922.046 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 16.426.254 16.426.254 0 16.426.254 4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 10.659.547 10.815.647 162.268 10.977.915 5. Ergebnisrücklage 221.458.515 176.680.557 -6.954.095 169.726.463 6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker 1.833.107 1.833.107 0 1.833.107 7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -9.969.159 -14.127.813 -2.738.439 -16.866.252 Summe = Eigenkapital 906.680.022 857.899.511 -9.601.571 848.297.940 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.641.120.743 1.667.680.925 32.783.716 1.700.464.641 1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.397.175.330 1.416.465.487 26.407.713 1.442.873.200 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 230.152.573 242.394.430 14.207.013 256.601.443 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 187.496.538 188.096.538 1.900.000 189.996.538 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 432.043 307.043 -125.000 182.043 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 438.943.814 442.011.114 4.860.700 446.871.814 Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 39.351.821 38.159.321 -1.238.000 36.921.321 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 443.438.649 452.261.449 10.735.100 462.996.549 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 51.334.892 47.315.592 -3.827.100 43.488.492 Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 6.025.000 5.920.000 -105.000 5.815.000 1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 243.945.413 251.215.438 6.376.003 257.591.441 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 1.779.533 1.749.533 -10.000 1.739.533 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.829.059 1.899.059 -15.000 1.884.059 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.571.785 5.881.785 100.000 5.981.785 Rückstellung für Beihilfen Beamte 42.643.038 44.949.521 1.314.802 46.264.323 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 32.484.563 33.253.655 -484.199 32.769.456 € € € Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung - voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Arten der Rücklagen Stand zum 31.12.2020 Stand zum 31.12.2021 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- € € € Stand zum 31.12.2022 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) Stand zum 31.12.2022 € Arten der Rückstellungen Stand zum 31.12.2020 Stand zum 31.12.2021 1) € 15 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 81.082.754 81.654.004 3.461.200 85.115.204 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 76.595.734 79.055.734 2.184.200 81.239.934 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 22.121 15.121 -5.200 9.921 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.628.346 2.448.546 -169.800 2.278.746 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 308.480 308.480 0 308.480 2. Rückstellungen für Altlasten 6.623.500 6.623.500 -252.000 6.371.500 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 15.873.000 15.873.000 0 15.873.000 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 4.695.780 1.849.280 3) 37.500 1.886.780 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren 2.222.599 2.222.599 0 2.222.599 6. Sonstige Rückstellungen 231.316.875 231.389.547 143.500 231.533.047 Urlaubsrückstellungen 9.968.947 9.968.947 0 9.968.947 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 10.000.000 10.000.000 0 10.000.000 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 207.772 207.772 0 207.772 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 70.629 0 4) 0 0 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 211.069.528 211.212.828 143.500 5) 211.356.328 Summe aller Rückstellungen 1.901.852.498 1.925.638.851 32.712.716 1.958.351.567 € € 3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €) sowie Auflösung der Bezirksumlagerückstellung in 2021 (2,884 Mio. €, gebildet im Jahresabschluss 2019). . Stand zum 31.12.2020 Stand zum 31.12.2021 1) Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) 5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2022 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung. 4) Die in 2020 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2021) an die Beschäftigten auszuschütten. 1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2020 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2021. Sofern der Endbestand 2021 nicht vom Endbestand 2020 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2021 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt. 2) Es handelt sich um die im Haushalt 2022 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2022 enthalten. Arten der Rückstellungen (Fortsetzung) Stand zum 31.12.2022 € € 16

Download ↓