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C.4.1 Wirtschaftsplan 2022

Haushalt 2022 · Band 3 · Seiten 65–99 · Seiten 65–99 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

NüSt NüSt in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschafts- und Finanzplan 2022 3 NürnbergStift Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 4 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 5 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 5 1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................... 6 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6 2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 6 2.2. Erfolgsplan ................................................................................................... 10 2.2.1. Auslastung ................................................................................................ 12 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 13 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 25 2.4. Finanzplan .................................................................................................... 27 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 34 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 34 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ........................................................................ 36 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 37 62 4 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe￾triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Ge￾schäftsjahr 2022 vor. Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2022 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Für die Wirtschaftsplanung 2022 wurden die Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umset￾zungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrech￾nung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pfle￾gegrade fortgeführt. Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Um￾strukturierung der Gesamtorganisation hat sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammen￾setzt: 1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt vollzogen. Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen weiterhin den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzu￾führen. 63 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 5 NürnbergStift 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein￾schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt￾zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich seit 01.05.2020 zusammen aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter. Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevöl￾kerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundes￾ebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi￾alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigen-Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII vereinbart. Die Entgelte für die Wohn￾heime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der haus￾wirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwi￾schen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozi￾alversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 64 6 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben, Unterstützungsleistungen für die Pflege sowie der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) sichergestellt. In die￾sem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen￾und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistun￾gen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Herausforderungen Ausgangslage Die Jahre 2020 und 2021 waren bisher im NürnbergStift, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen in Deutschland, durch die Corona Pandemie geprägt. Alle Aktivitäten orientierten sich darauf, Virusein￾träge zu verhindern und das Infektionsgeschehen zu beherrschen. Hierzu wurde im Werkausschuss ausführlich berichtet. Für entstandene Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen wurden entsprechende staatliche Unterstützungs￾programme eingerichtet, die auch durch das NürnbergStift in Anspruch genommen wurden und werden. Die Regelungen des Rettungsschirmes sind aktuell bis 31.12.2021 verlängert. Trotz der Pandemie wurden jedoch alle begonnen Bauprojekte weiter betrieben und weitere Meilen￾steine abgeschlossen. 65 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 7 NürnbergStift • Für den Neubau des August-Meier-Hauses steht im September 2021 das Richtfest an, damit befindet sich dieses Vorhaben im Zeitplan. Mit der inhaltlichen, architektonischen und zielgrup￾penspezifischen Ausrichtung des Neubaus erhält das NüSt vom Freistaat Bayern eine Zu￾schussförderung in Höhe von rd. 10 Mio. EUR. • Die Planungen für den Nachfolgestandort der Senioren-Wohnanlage St. Johannis am Standort Großweidenmühle laufen seitens der wbg. • Auch die Planungen zur Senioren-Wohnanlage Platnersberg, die federführend durch das Hoch￾bauamt realisiert werden, sind angelaufen. Ein erster Höhepunkt war die Enthüllung der Stifter￾tafel mit dem Stifterehepaar. • Das erste Ausbildungsjahr der neuen generalistischen Ausbildung ist absolviert. Der Start ins 2. Ausbildungsjahr und in ein neues 1. Ausbildungsjahr sind gelungen. Es gilt die Erfahrungen und die weitere Profilierung zu sichern. • Es gilt nun die begonnenen Themen zur Digitalisierung und zur Einführung neuer Qualitätsindi￾katoren fortzusetzen und zu vertiefen. Herausforderungen für 2022 Die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Pflege wurden aktuell bis 31.12.2021 verlängert. In der Landespflegesatzkommission des Freistaates Bayern wurden Vergütungsansätze für die Beibehaltung höherer hygienischer Anforderungen andiskutiert, finden sich aber gegenwärtig nicht in den Vergütungs￾sätzen wieder. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2022 stellt sich diesen Herausforderungen und berücksichtigt einen entsprechenden Mindestansatz. Durch das Ausbruchgeschehen in Pflegeeinrichtungen, welche auch das NüSt betroffen haben, ist es zu einer Reduzierung der Nachfrage gekommen. Zwischenzeitlich hat die Nachfrage wieder angezogen, aber es wird derzeit noch nicht das Vor-Corona-Niveau in der Belegung erreicht. Im Bereich der Rüsti￾gen sieht man weiterhin den Nachfragerückgang. Unter dem Gesichtspunkt der baulichen Vorausset￾zungen ist eine Umwidmung in Pflege mit dem derzeitigen Gebäudebestand nicht möglich. Auch die anstehenden Änderungen mit der Realisierung der Bauprojekte beeinflusst die Belegungssituation. Das Pflegeangebot nach SGB XI des NürnbergStifts wird dennoch auf Erweiterungsmöglichkeiten hin unter￾sucht. 66 8 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift Für 2022 werden folgende Aktivitäten im Bereich der Infrastruktur fortgesetzt bzw. neu aufgenommen: • Fertigstellung und Bezugsbereitschaft des neuen August-Meier-Hauses • Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle • Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg, Start der bauvorbereitenden Arbeiten • Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital • Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentralküche Diese Aufgaben erfordern weiterhin einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan abzubil￾den ist. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Vorhaben, die bereits für 2020 vorgesehen waren, nicht um￾gesetzt werden. Deren Realisierung ist aber für die Weiterentwicklung des NüSt unverzichtbar: • Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausreichenden Pflegepersonals • Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements. Diese gilt es nun erneut aufzugreifen. Parameter Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2022 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 674 TEUR aus, wel￾cher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,854 Mio. EUR festgesetzt. Die Planung für 2022 enthält folgende wesentliche Parameter 1. Die Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrich￾tungsleitungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der vollstationären Einrichtungen des NüSt wird mit 90,1% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen ver￾einbarten Pflegeplätzen und ihrer geplanten Belegung sowie der geplanten Belegung der übrigen angebotenen Plätze und Wohnungen. 2. Nach aktuellem Tarifvertrag wurde der Planung für das Wirtschaftsjahr 2022 eine An￾passung um durchschnittlich 2,1% zugrunde gelegt. 67 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 9 NürnbergStift 3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Belegung ergebenden Daten nach Anzahl sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze ein. Diese Entwicklung wird für die Pflege, den Rüstigen-Bereich, die Ambulanten Dienste und die Geriatrische Rehabilitation mit durchschnittlich 2,5% eingeschätzt. 4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant. 5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau be￾lassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegen￾schaften des NüSt Rechnung. 6. Mit der weiteren Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteige￾rung gerechnet. 7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensmittel, Medien sowie des Wirt￾schafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusam￾mengefasst. Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Getränken und Spezialnahrungsmit￾teln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter Berücksich￾tigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 2020, der Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich die Ansätze in diesen Kostenpositionen für 2022. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeuti￾schen Bedarfes sind durch weitere Überprüfung der Inhalte Anpassungen vorgenom￾men worden, u.a. im Ergebnis der Corona-Pandemie für Reinigungs- und Desinfekti￾onsmittel sowie pflegerisches Verbrauchsmaterial. Den höchsten Posten in diesem Bereich bilden die Fremdleistungen für Küche, die die Auslastungsplanung und die Ergebnisse der Aktivitäten in der NürnbergStift Service GmbH berücksichtigen. 8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwen￾dungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die mit 119 TEUR veran￾schlagt sind. Für die Sachaufwendungen ist eine durchschnittliche Gesamtkostenstei￾gerung von 2% berücksichtigt worden. 68 10 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 2.2. Erfolgsplan Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2022 folgende Erträge und Aufwendungen: Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrech￾nung zu gliedern. 69 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 11 NürnbergStift 70 12 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 2.2.1. Auslastung Das Wohn- und Platzangebot für den Wirtschaftsplan 2022 setzt sich wie folgt zusammen: Im WPL 2022 ist eine Auslastung von 90,1% (WPL 2021 91,6%) hinterlegt. Das bedeutet, dass von den 909 angebotenen Plätzen rd. 819 (-14 Plätze zum WPL 2021) belegt werden sollen und ergibt sich auch aus der anstehenden Umzugsvorbereitung für das neue August-Meier-Haus. Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen für 2022. 71 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 13 NürnbergStift Für die solitäre Tagespflege ist eine Zielauslastung von 77,8% in 2022 unterstellt, welche im Jahres￾durchschnitt 14 belegte Plätze bedeutet. Im Ambulanten Dienst ist die Versorgung von durchschnittlich 120 Patienten in 2022 vorgesehen. 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan „Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuV￾Nr. 1)“ Pflegebereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2022 liegen die Auslastungs￾zahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Die zum 01.07.2021 vorgesehenen neuen Vergütungsvereinbarungen liegen wegen dem laufenden Schiedsstellenverfahren noch nicht endgültig vor. Deshalb wurden für die Einrichtungen folgende Erhö￾hungen zum 01.07.2021 für die weitere Planung unterstellt, die sich aus dem bisherigen Verhandlungs￾stand abzeichnen: AHS 2,56% AHR 3,83% AHJ 2,48% 72 14 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift AHP 1,39% Für die weitere Anpassung der Vergütungssätze zum 01.07.2022 wurde eine Steigerung von 2,5% an￾genommen. Ambulante Leistungen NüSt setzt 2022 die Weiterentwicklung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbes￾serungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibung der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenom￾men. Rüstigen-Bereich Der Planung der Erträge für den Rüstigen-Bereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Wie bei der Pflege ausgeführt, liegen derzeit abschließend keine neuen Vergütungssätze vor, da sich diese aus dem Verhandlungsergebnis der Pflege ableiten. D.h. auch hier gelten die derzeit angenommenen Steigerungssätze je Einrichtung sowie eine ab 01.07.2022 unterstellte Steigerung um ca. 2,5%. Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Baye￾rischen Wohnraumförderungsgesetzes. Geriatrische Rehabilitation Der Planung der Erträge für das Jahr 2022 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslas￾tungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2021 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die Bewertungsgrundlage bis 30.06.2022. Ab 01.07.2022 wurde eine Steigerung um 2,5% in die Planung einbezogen. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2022: 73 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 15 NürnbergStift 74 16 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift „Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“ „Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“ „Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen (GuV-Nr. 4)“ 75 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 17 NürnbergStift „Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1 bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“ Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Miet￾leistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt. Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen Telefon- und Fernsehbenutzung auszuweisen. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) für das Projekt „SUSA“ im Sebastianspital, in der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige Geschäftszwecke. Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Ver￾waltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt. Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versor￾gungsansprüche enthalten. 76 18 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“ „Andere aktivierte Eigenleistungen (GuV-Nr. 6)“ Hier wird die personelle Begleitung und Planung der umfangreichen Neubauprojekte ausgewiesen. „Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“ 77 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 19 NürnbergStift „Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“ Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. Es liegen 443,06 VK (WPL 2021 423,39 VK) dem Planansatz 2022 zugrunde. Mit Vorliegen des neuen Tarifvertrages wurde für die Entwicklung der Personalkosten ein durchschnittlicher Steigerungssatz von 2,1% in die Planung einbezogen. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für ak￾tive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. „Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“ 78 20 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift „a) Lebensmittel“ Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschafts￾plan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittel￾aufwand ausgewiesen. „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ n diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2020 eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen. „c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“ Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2022 entspre￾chend fortgeschrieben. 79 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 21 NürnbergStift 80 22 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift „Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“ Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von 397.640 EUR ergeben. Der Posten „Abrechnung IuK“ b) umfasst von DIP/IT erbrachte Leistungen. „Steuern, Abgaben, Versicherungen (GuV-Nr. 11)“ Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde mit der Einführung der generalistisch aus￾gerichteten Ausbildung auch die Finanzierung (Abschnitt 3 PflBG) in Verbindung mit der Pflegeberufe￾Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) neu geregelt. Danach wurde für den Freistaat Bayern auf Landesebene ein Ausgleichsfonds (PAF) eingerichtet. In diesen sind vom Freistaat Bayern, den Krankenhäusern, ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie den Kranken- und Pfle￾geversicherungen entsprechend Einzahlungen vorzunehmen. Der eingeschätzte Aufwand stellt NüSt unter dieser GuV-Position in den Abgaben ein. Die Laufzeit eines Bescheides ist jeweils auf ein Kalen￾derjahr begrenzt. Die Bescheide für 2022 wird NüSt voraussichtlich im November 2021 erhalten. Gleich￾zeitig sind diese Aufwendungen im Rahmen der Vergütungssätze als eigenständiger Verrechnungssatz an die Pflegenden weiterberechenbar und erscheinen als Erträge unter der GuV-Position 1, den Leis￾tungserträgen. Im Bereich der Steuern wird mit keinen Steuererhöhungen oder Nachzahlungen in 2022 gerechnet. Der Betrag leitet sich aus dem bisherigen Bescheiden ab. 81 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 23 NürnbergStift „Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“ 82 24 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge techni￾scher Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhal￾tung und Instandsetzung bei ca. 1,1 Mio. EUR. „Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 18)“ In dieser Position werden die Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind, fortgeschrieben. Die betreffenden Aufwandspo￾sitionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen. „Jahresergebnis (GuV-Nr. 21)“ Der Erfolgsplan 2022 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 674 TEUR aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. 83 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 25 NürnbergStift „Kassenkredit“ Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht über￾steigen. Für das Jahr 2022 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 6.853883 EUR (1/6 von 41.123.296 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,8 Mio. EUR festgesetzt werden. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2022, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungs￾mittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Finanzbedarf von rd. 42,23 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 40,78 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,78 Mio. EUR, Verlustdeckung: 0,67 Mio. EUR. . Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2022 geplanten Ausgaben den zugehörigen De￾ckungsmitteln gegenübergestellt: 84 26 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift Anmerkung zu 5.2. kreditähnliche Rechtsgeschäfte (Vermögensplan S.26, Finanzplan S.29, Investitionsplan S.32/33) und Glie￾derungspunkt 2.7. Darlehensverbindlichkeiten (S.36): Die Differenz zwischen 33,5 Mio. EUR und 22,9 Mio. EUR ergibt sich aus der Zwischenfinanzierung der zugesagte, aber noch nicht ausgezahlten Investitionszuschüsse des Freistaates Bayern 85 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 27 NürnbergStift Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2022 sind Investitionen in Höhe von rd. 40,78 Mio. EUR vorgesehen. Entsprechend Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2019 war die Verwaltung beauftragt, für den Neu￾bau des August-Meier-Hauses einen ÖPP-Projektvertrag abzuschließen. Dieser wurde 2020 abge￾schlossen. Die Realisierung des Bauvorhabens hat begonnen. Im September 2021 wird das Richtfest gefeiert. Im Investitionsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten, einschließlich der Projekt begleitenden Aufwendungen, eingestellt. Mit der Abnahme, die für Ende 2022 geplant ist, sind die Her￾stellkosten des Neubaus zur Zahlung fällig. Für das Vorhaben Zentralküche laufen derzeit mit der Stadt die Abstimmungen zum Grundstück. Das Vorhaben wird in der bisherigen Höhe mit angepasster zeitlicher Folge im Investitionsplan dargestellt. Für 2022 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,5 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jah￾resende als Anlagen im Bau stehen bleiben. Für die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind mit Unterstüt￾zung des Hochbauamtes im Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von 1,96 Mio. EUR im Investitionsplan ver￾ankert. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern werden 0,36 Mio. EUR für das Wirt￾schaftsjahr 2022 veranschlagt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Eine Neuaufnahme von Darlehen ergibt sich mit der Ab￾nahme zum Ende des Jahres 2022 für das neue August-Meier-Haus. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Krediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen des Jahres 2022 fi￾nanziert werden. Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge￾schäftsjahr (2021) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. 86 28 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabeposi￾tionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkaus￾schusses. Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans (§ 6 Nr. 1 WkPV): 87 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 29 NürnbergStift 88 30 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 89 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 31 NürnbergStift Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn): Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Ver￾bindung mit dem Zustand der Gebäude, der laufenden und weiter anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation bleibt es dabei, dass für das Jahr 2022 kein ausgeglichenes Jahreser￾gebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, dem Investitionsfortschritt, einer Stabilisierung der Belegungsrate auf hohem Niveau und der weiteren Umsetzung des Restrukturie￾rungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2022 fortgeschrieben. 90 32 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 91 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 33 NürnbergStift 92 34 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Für die Zentralküche wird der Neubau des Gebäudes verfolgt. Das Projekt ist weiterhin in der Vorberei￾tungsphase. Der Neubau des August-Meier-Hauses befindet sich in Realisierung über ein ÖPP-Projekt. Dieses Pro￾jekt wird mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in Höhe von rd. 10 Mio. EUR unterstützt. Die Vorbe￾reitungen für den Neubau und die Sanierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind gemeinsam mit dem Hochbauamt gestartet. 2.6. Stellenplan Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zuguns￾ten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Ange￾stellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und ver￾knüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen. Beamte 93 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 35 NürnbergStift Die Stelle der ersten Werkleiterin wird bei Ref. V ausgewiesen. Tariflich Beschäftigte 94 36 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 NürnbergStift 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2022 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 40.625 TEUR gerechnet. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung: 95 Geschäftsbericht 2020 Wichtige Begriffe und Abkürzungen 37 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BGr. Besoldungsgruppen DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation EGr. Entgeltgruppen EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung H Hochbauamt HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PAF Pflegeausbildungsfonds PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan 96

NüSt in anderen Jahren

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