C.4.1 Wirtschaftsplan 2022
NüSt NüSt in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 3
NürnbergStift
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................................................... 4
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 5
1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 5
1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................... 6
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6
2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 6
2.2. Erfolgsplan ................................................................................................... 10
2.2.1. Auslastung ................................................................................................ 12
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 13
2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 25
2.4. Finanzplan .................................................................................................... 27
2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 34
2.6. Stellenplan .................................................................................................... 34
2.7. Darlehensverbindlichkeiten ........................................................................ 36
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 37
62
4 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2022 vor.
Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2022 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den
§§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5
der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
Für die Wirtschaftsplanung 2022 wurden die Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pflegegrade fortgeführt.
Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am
26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Umstrukturierung der Gesamtorganisation hat sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammensetzt:
1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation
2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit
3. Verbesserung der Stellung am Markt
vollzogen. Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen weiterhin den
geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition
in infrastrukturelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzuführen.
63
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 5
NürnbergStift
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist
als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss
und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich seit 01.05.2020 zusammen
aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und dem 2. Werkleiter mit der
gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter.
Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit
01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB
XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigen-Bereich sind die Pensionssätze mit dem
überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII vereinbart. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.
64
6 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
o August-Meier-Heim (AHR)
o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
o Ambulante Dienste (AMBD)
o Geriatrische Rehabilitation (REHA)
o Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Facility-Aufgaben, Unterstützungsleistungen für die Pflege sowie der Betrieb der NüSt eigenen Küche
im August-Meier-Heim werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchenund Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
2.1. Grundlagen und Herausforderungen
Ausgangslage
Die Jahre 2020 und 2021 waren bisher im NürnbergStift, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen in
Deutschland, durch die Corona Pandemie geprägt. Alle Aktivitäten orientierten sich darauf, Viruseinträge zu verhindern und das Infektionsgeschehen zu beherrschen. Hierzu wurde im Werkausschuss
ausführlich berichtet.
Für entstandene Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen wurden entsprechende staatliche Unterstützungsprogramme eingerichtet, die auch durch das NürnbergStift in Anspruch genommen wurden und werden.
Die Regelungen des Rettungsschirmes sind aktuell bis 31.12.2021 verlängert.
Trotz der Pandemie wurden jedoch alle begonnen Bauprojekte weiter betrieben und weitere Meilensteine abgeschlossen.
65
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 7
NürnbergStift
• Für den Neubau des August-Meier-Hauses steht im September 2021 das Richtfest an, damit
befindet sich dieses Vorhaben im Zeitplan. Mit der inhaltlichen, architektonischen und zielgruppenspezifischen Ausrichtung des Neubaus erhält das NüSt vom Freistaat Bayern eine Zuschussförderung in Höhe von rd. 10 Mio. EUR.
• Die Planungen für den Nachfolgestandort der Senioren-Wohnanlage St. Johannis am Standort
Großweidenmühle laufen seitens der wbg.
• Auch die Planungen zur Senioren-Wohnanlage Platnersberg, die federführend durch das Hochbauamt realisiert werden, sind angelaufen. Ein erster Höhepunkt war die Enthüllung der Stiftertafel mit dem Stifterehepaar.
• Das erste Ausbildungsjahr der neuen generalistischen Ausbildung ist absolviert. Der Start ins
2. Ausbildungsjahr und in ein neues 1. Ausbildungsjahr sind gelungen. Es gilt die Erfahrungen
und die weitere Profilierung zu sichern.
• Es gilt nun die begonnenen Themen zur Digitalisierung und zur Einführung neuer Qualitätsindikatoren fortzusetzen und zu vertiefen.
Herausforderungen für 2022
Die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Pflege wurden aktuell bis 31.12.2021 verlängert. In der
Landespflegesatzkommission des Freistaates Bayern wurden Vergütungsansätze für die Beibehaltung
höherer hygienischer Anforderungen andiskutiert, finden sich aber gegenwärtig nicht in den Vergütungssätzen wieder. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2022 stellt sich diesen Herausforderungen und
berücksichtigt einen entsprechenden Mindestansatz.
Durch das Ausbruchgeschehen in Pflegeeinrichtungen, welche auch das NüSt betroffen haben, ist es
zu einer Reduzierung der Nachfrage gekommen. Zwischenzeitlich hat die Nachfrage wieder angezogen,
aber es wird derzeit noch nicht das Vor-Corona-Niveau in der Belegung erreicht. Im Bereich der Rüstigen sieht man weiterhin den Nachfragerückgang. Unter dem Gesichtspunkt der baulichen Voraussetzungen ist eine Umwidmung in Pflege mit dem derzeitigen Gebäudebestand nicht möglich. Auch die
anstehenden Änderungen mit der Realisierung der Bauprojekte beeinflusst die Belegungssituation. Das
Pflegeangebot nach SGB XI des NürnbergStifts wird dennoch auf Erweiterungsmöglichkeiten hin untersucht.
66
8 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
Für 2022 werden folgende Aktivitäten im Bereich der Infrastruktur fortgesetzt bzw. neu aufgenommen:
• Fertigstellung und Bezugsbereitschaft des neuen August-Meier-Hauses
• Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle
• Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg, Start der bauvorbereitenden Arbeiten
• Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital
• Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentralküche
Diese Aufgaben erfordern weiterhin einen hohen personellen Aufwand, der im Wirtschaftsplan abzubilden ist.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Vorhaben, die bereits für 2020 vorgesehen waren, nicht umgesetzt werden. Deren Realisierung ist aber für die Weiterentwicklung des NüSt unverzichtbar:
• Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausreichenden
Pflegepersonals
• Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements.
Diese gilt es nun erneut aufzugreifen.
Parameter
Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2022 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 674 TEUR aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,854 Mio. EUR festgesetzt.
Die Planung für 2022 enthält folgende wesentliche Parameter
1. Die Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungsleitungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der vollstationären Einrichtungen des
NüSt wird mit 90,1% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen vereinbarten Pflegeplätzen und ihrer geplanten Belegung sowie der geplanten Belegung
der übrigen angebotenen Plätze und Wohnungen.
2. Nach aktuellem Tarifvertrag wurde der Planung für das Wirtschaftsjahr 2022 eine Anpassung um durchschnittlich 2,1% zugrunde gelegt.
67
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 9
NürnbergStift
3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Belegung ergebenden Daten nach Anzahl
sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze
ein. Diese Entwicklung wird für die Pflege, den Rüstigen-Bereich, die Ambulanten
Dienste und die Geriatrische Rehabilitation mit durchschnittlich 2,5% eingeschätzt.
4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant.
5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau belassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegenschaften des NüSt Rechnung.
6. Mit der weiteren Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteigerung gerechnet.
7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensmittel, Medien sowie des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusammengefasst.
Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Getränken und Spezialnahrungsmitteln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 2020, der
Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich die Ansätze
in diesen Kostenpositionen für 2022.
Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes sind durch weitere Überprüfung der Inhalte Anpassungen vorgenommen worden, u.a. im Ergebnis der Corona-Pandemie für Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie pflegerisches Verbrauchsmaterial.
Den höchsten Posten in diesem Bereich bilden die Fremdleistungen für Küche, die die
Auslastungsplanung und die Ergebnisse der Aktivitäten in der NürnbergStift Service
GmbH berücksichtigen.
8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwendungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften).
Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die mit 119 TEUR veranschlagt sind. Für die Sachaufwendungen ist eine durchschnittliche Gesamtkostensteigerung von 2% berücksichtigt worden.
68
10 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
2.2. Erfolgsplan
Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2022 folgende Erträge und Aufwendungen:
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.
69
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 11
NürnbergStift
70
12 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
2.2.1. Auslastung
Das Wohn- und Platzangebot für den Wirtschaftsplan 2022 setzt sich wie folgt zusammen:
Im WPL 2022 ist eine Auslastung von 90,1% (WPL 2021 91,6%) hinterlegt. Das bedeutet, dass von den
909 angebotenen Plätzen rd. 819 (-14 Plätze zum WPL 2021) belegt werden sollen und ergibt sich
auch aus der anstehenden Umzugsvorbereitung für das neue August-Meier-Haus.
Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen
für 2022.
71
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 13
NürnbergStift
Für die solitäre Tagespflege ist eine Zielauslastung von 77,8% in 2022 unterstellt, welche im Jahresdurchschnitt 14 belegte Plätze bedeutet. Im Ambulanten Dienst ist die Versorgung von durchschnittlich
120 Patienten in 2022 vorgesehen.
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan
„Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuVNr. 1)“
Pflegebereich
Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2022 liegen die Auslastungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde.
Die zum 01.07.2021 vorgesehenen neuen Vergütungsvereinbarungen liegen wegen dem laufenden
Schiedsstellenverfahren noch nicht endgültig vor. Deshalb wurden für die Einrichtungen folgende Erhöhungen zum 01.07.2021 für die weitere Planung unterstellt, die sich aus dem bisherigen Verhandlungsstand abzeichnen:
AHS 2,56%
AHR 3,83%
AHJ 2,48%
72
14 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
AHP 1,39%
Für die weitere Anpassung der Vergütungssätze zum 01.07.2022 wurde eine Steigerung von 2,5% angenommen.
Ambulante Leistungen
NüSt setzt 2022 die Weiterentwicklung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbesserungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibung der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenommen.
Rüstigen-Bereich
Der Planung der Erträge für den Rüstigen-Bereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten
Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Wie bei der Pflege ausgeführt, liegen derzeit abschließend keine
neuen Vergütungssätze vor, da sich diese aus dem Verhandlungsergebnis der Pflege ableiten. D.h.
auch hier gelten die derzeit angenommenen Steigerungssätze je Einrichtung sowie eine ab 01.07.2022
unterstellte Steigerung um ca. 2,5%.
Wohnheimbereich
Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch
diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Geriatrische Rehabilitation
Der Planung der Erträge für das Jahr 2022 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2021 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die
Bewertungsgrundlage bis 30.06.2022. Ab 01.07.2022 wurde eine Steigerung um 2,5% in die Planung
einbezogen.
Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2022:
73
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 15
NürnbergStift
74
16 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
„Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“
„Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“
„Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen
(GuV-Nr. 4)“
75
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 17
NürnbergStift
„Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1
bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mietleistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt.
Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen
Telefon- und Fernsehbenutzung auszuweisen.
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen
(inkl. Nebenkosten) für das Projekt „SUSA“ im Sebastianspital, in der Regensburger Str., einschließlich
von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige
Geschäftszwecke.
Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet.
Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der
NüStSG ersetzt.
Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche enthalten.
76
18 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
„Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“
„Andere aktivierte Eigenleistungen (GuV-Nr. 6)“
Hier wird die personelle Begleitung und Planung der umfangreichen Neubauprojekte ausgewiesen.
„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 7)“
77
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 19
NürnbergStift
„Personalaufwand (GuV-Nr. 8)“
Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt
2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. Es liegen 443,06
VK (WPL 2021 423,39 VK) dem Planansatz 2022 zugrunde. Mit Vorliegen des neuen Tarifvertrages
wurde für die Entwicklung der Personalkosten ein durchschnittlicher Steigerungssatz von 2,1% in die
Planung einbezogen.
Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im
Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.
„Materialaufwand (GuV-Nr. 9)“
78
20 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
„a) Lebensmittel“
Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung
(z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen.
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
n diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2020 eine Fortschreibung
des Ansatzes vorgenommen.
„c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“
Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2022 entsprechend fortgeschrieben.
79
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 21
NürnbergStift
80
22 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 10)“
Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B.
Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP,
PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch
die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von
397.640 EUR ergeben. Der Posten „Abrechnung IuK“ b) umfasst von DIP/IT erbrachte Leistungen.
„Steuern, Abgaben, Versicherungen (GuV-Nr. 11)“
Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde mit der Einführung der generalistisch ausgerichteten Ausbildung auch die Finanzierung (Abschnitt 3 PflBG) in Verbindung mit der PflegeberufeAusbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) neu geregelt. Danach wurde für den Freistaat Bayern
auf Landesebene ein Ausgleichsfonds (PAF) eingerichtet. In diesen sind vom Freistaat Bayern, den
Krankenhäusern, ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie den Kranken- und Pflegeversicherungen entsprechend Einzahlungen vorzunehmen. Der eingeschätzte Aufwand stellt NüSt
unter dieser GuV-Position in den Abgaben ein. Die Laufzeit eines Bescheides ist jeweils auf ein Kalenderjahr begrenzt. Die Bescheide für 2022 wird NüSt voraussichtlich im November 2021 erhalten. Gleichzeitig sind diese Aufwendungen im Rahmen der Vergütungssätze als eigenständiger Verrechnungssatz
an die Pflegenden weiterberechenbar und erscheinen als Erträge unter der GuV-Position 1, den Leistungserträgen.
Im Bereich der Steuern wird mit keinen Steuererhöhungen oder Nachzahlungen in 2022 gerechnet. Der
Betrag leitet sich aus dem bisherigen Bescheiden ab.
81
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 23
NürnbergStift
„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 17)“
82
24 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge technischer Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und
Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhaltung und Instandsetzung bei ca. 1,1 Mio. EUR.
„Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 18)“
In dieser Position werden die Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises
eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind, fortgeschrieben. Die betreffenden Aufwandspositionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen.
„Jahresergebnis (GuV-Nr. 21)“
Der Erfolgsplan 2022 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 674 TEUR aus, der auf neue Rechnung
vorgetragen werden soll.
83
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 25
NürnbergStift
„Kassenkredit“
Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung
einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei
NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2022 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 6.853883 EUR (1/6 von
41.123.296 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten
soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,8 Mio. EUR festgesetzt werden.
2.3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2022, die sich
aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr
zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2022 einen Finanzbedarf von rd. 42,23 Mio. EUR aus. Dieser
Finanzbedarf resultiert aus:
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 40,78 Mio. EUR,
Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,78 Mio. EUR,
Verlustdeckung: 0,67 Mio. EUR. .
Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden
und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2022 geplanten Ausgaben den zugehörigen Deckungsmitteln gegenübergestellt:
84
26 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
Anmerkung zu 5.2. kreditähnliche Rechtsgeschäfte (Vermögensplan S.26, Finanzplan S.29, Investitionsplan S.32/33) und Gliederungspunkt 2.7. Darlehensverbindlichkeiten (S.36): Die Differenz zwischen 33,5 Mio. EUR und 22,9 Mio. EUR ergibt sich aus
der Zwischenfinanzierung der zugesagte, aber noch nicht ausgezahlten Investitionszuschüsse des Freistaates Bayern
85
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 27
NürnbergStift
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
Im Jahr 2022 sind Investitionen in Höhe von rd. 40,78 Mio. EUR vorgesehen.
Entsprechend Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2019 war die Verwaltung beauftragt, für den Neubau des August-Meier-Hauses einen ÖPP-Projektvertrag abzuschließen. Dieser wurde 2020 abgeschlossen. Die Realisierung des Bauvorhabens hat begonnen. Im September 2021 wird das Richtfest
gefeiert. Im Investitionsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten, einschließlich der Projekt
begleitenden Aufwendungen, eingestellt. Mit der Abnahme, die für Ende 2022 geplant ist, sind die Herstellkosten des Neubaus zur Zahlung fällig.
Für das Vorhaben Zentralküche laufen derzeit mit der Stadt die Abstimmungen zum Grundstück. Das
Vorhaben wird in der bisherigen Höhe mit angepasster zeitlicher Folge im Investitionsplan dargestellt.
Für 2022 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,5 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben.
Für die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind mit Unterstützung des Hochbauamtes im Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von 1,96 Mio. EUR im Investitionsplan verankert.
Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern werden 0,36 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2022 veranschlagt.
Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)
Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen
enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Eine Neuaufnahme von Darlehen ergibt sich mit der Abnahme zum Ende des Jahres 2022 für das neue August-Meier-Haus. Die Tilgungsleistungen für die
Verpflichtungen aus Krediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen des Jahres 2022 finanziert werden.
Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
2.4. Finanzplan
Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2021) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und
Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse.
86
28 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen
des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in
Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkausschusses.
Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans
(§ 6 Nr. 1 WkPV):
87
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 29
NürnbergStift
88
30 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
89
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 31
NürnbergStift
Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2
WkPV (vor Baubeginn):
Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der laufenden und weiter anstehenden Baumaßnahmen sowie
der Ertrags- und Kostensituation bleibt es dabei, dass für das Jahr 2022 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar.
Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, dem Investitionsfortschritt, einer
Stabilisierung der Belegungsrate auf hohem Niveau und der weiteren Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen.
Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum
Finanzplan 2022 fortgeschrieben.
90
32 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
91
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 33
NürnbergStift
92
34 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
2.5. Verpflichtungsermächtigungen
Für die Zentralküche wird der Neubau des Gebäudes verfolgt. Das Projekt ist weiterhin in der Vorbereitungsphase.
Der Neubau des August-Meier-Hauses befindet sich in Realisierung über ein ÖPP-Projekt. Dieses Projekt wird mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in Höhe von rd. 10 Mio. EUR unterstützt. Die Vorbereitungen für den Neubau und die Sanierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind gemeinsam
mit dem Hochbauamt gestartet.
2.6. Stellenplan
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die
Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und verknüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen.
Beamte
93
Wirtschafts- und Finanzplan 2022 35
NürnbergStift
Die Stelle der ersten Werkleiterin wird bei Ref. V ausgewiesen.
Tariflich Beschäftigte
94
36 Wirtschafts- und Finanzplan 2022
NürnbergStift
2.7. Darlehensverbindlichkeiten
Zum 31.12.2022 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 40.625 TEUR gerechnet.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite)
gibt nachfolgende Aufstellung:
95
Geschäftsbericht 2020 Wichtige Begriffe und Abkürzungen 37
NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg
AHR August-Meier-Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BGr. Besoldungsgruppen
DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
EGr. Entgeltgruppen
EUR Euro
GJ Geschäftsjahr
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
H Hochbauamt
HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
KGr. Kontengruppe
KUGr. Kontenuntergruppe
Mio. EUR Millionen Euro
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
PAF Pflegeausbildungsfonds
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze
rd. rund
REHA Geriatrische Rehabilitation
SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung
TEUR Tausend Euro
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
VGr. Vergütungsgruppe
wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
WPL Wirtschaftsplan
96