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C.1.1 Wirtschaftsplan 2022

Haushalt 2022 · Band 3 · Seiten 9–33 · Seiten 9–33 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

ASN ASN in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschaftsplan 2022 Inhalt Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2022 1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2021 bis 2025 4. Kassen- und Investitionskredite Anlagen Anlage 1: Erfolgsplan 2022 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2025 Anlage 3: Finanzplan 2022 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 Anlage 5: Vermögensplan 2022 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2021 bis 2025 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2021 bis 2025 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2022 6 Wirtschaftsplan 2022 Seite 1 1. Allgemeines Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durch￾führung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung. Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche: 1.1 Abfallwirtschaft Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall￾gesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufga￾ben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umset￾zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfall￾rechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicher￾heit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft ge￾treten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wert￾stofftonne“. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Sammeln - Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme - Befördern - Behandeln - Lagern - Behandeln von Abfällen - Ablagern von Abfällen zur Beseitigung werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. 7 Wirtschaftsplan 2022 Seite 2 Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung. Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - aus dem Landkreis Fürth und - der Stadt Schwabach zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. Für das Stadtgebiet Stein hat ASN die Rest-, Bio￾und Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckver￾einbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt. Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. be￾arbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen. Die Aufgaben im Einzelnen sind:  Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange￾schlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.430 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.400.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 45.050 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.606.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu￾rückgestellt.  Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe￾hälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr. 8 Wirtschaftsplan 2022 Seite 3  Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammel￾aufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.  Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.200 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronik￾schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).  Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe￾trieben.  Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßi￾gen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.  Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 23.400 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen. Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung (Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Aus heu￾tiger Sicht kann nach Abschluss der Planungen mit dem Bau noch in 2022 begonnen werden. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgese￾hen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.  Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge￾schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte. Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts wird der bislang im Anwesen „Am Pfer￾demarkt“ befindliche Wertstoffhof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße umziehen müssen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfte in 2022 abge￾schlossen werden können, so dass voraussichtlich zum Jahresbeginn 2023 mit den Bau￾maßnahmen begonnen werden kann. Der neu konzipierte Wertstoffhof orientiert sich ebenfalls an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweite￾rungspotenziale für zusätzliche Aufgabenstellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeits￾gedanken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines „Repair-Cafes“) vor. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögens￾plan der Vorjahre vorgesehen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfü￾gung. 9 Wirtschaftsplan 2022 Seite 4  Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sam￾melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); opera￾tive Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.  Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.  Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.  Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.  Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.  Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ein￾schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleis￾tungen.  Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb. Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wurde im Rahmen einer Vergleichsvereinba￾rung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellung der "Gewerblichen Sammlung ist die bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wirksam geworden. Seit dem 01.04.2021 bis einschließlich 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im Holsystem über die "blaue Tonne" im Rahmen einer beauftragten "Noterfassung" als stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, "offenen Verfahren" konnten sowohl die Erfassung (Sammlung und Transport) als auch die erlösgenerierende Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre vergeben werden. An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz -VerpackG- angemessen zu beteiligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht noch aus). 10 Wirtschaftsplan 2022 Seite 5 1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost￾feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer￾zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energiever￾bund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erd￾gas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver￾brennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Im Jahr 2022 werden voraussichtlich ca. 217.000 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 134.000 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 12.000 t Gewerbeabfälle und ca. 71.000 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenom￾men. Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt. Die CO2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, wird vorerst noch nicht auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ ange￾wandt und findet daher keinen Niederschlag im vorgelegten Wirtschaftsplan. Laut einer Stellungnahme des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) dient die thermische Abfallbehandlung keinem unmittelbaren Produktionszweck, denn Abfälle sind keine gezielt hergestellten Produkte. Vielmehr geht es darum, die biologische sowie che￾misch-physikalische Umwelt- und Siedlungshygiene sicherzustellen. Eine CO2-Bepreisung bei Siedlungsabfällen würde das Risiko verstärkter Abfallverbringung ins Ausland schaffen und könne keine verursachergerechte Lenkungswirkung entfalten. Insbesondere könnten 11 Wirtschaftsplan 2022 Seite 6 die Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen nicht auf andere „Brennstoffe“ auswei￾chen, die Anlagen haben vielmehr in erster Linie eine Entsorgungsfunktion; Siedlungsab￾fälle sind eben keine „Brennstoffe“ wie Kohle, Öl oder Gas. Mit anderen Worten: Öl kann in der Erde bleiben, Abfall aber nicht in der Tonne! Die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel hätte lediglich steigende Abfallgebühren zur Folge, aber keinen -vom Gesetz intendierten- ökologischen Lenkungseffekt. Ein, vom VKU in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass sich die zum BEHG zu erlassenden Durchführungsverordnungen1 nicht auf Siedlungsabfälle be￾ziehen dürfen, anderenfalls wären sie mangels Rechtsgrundlage dem Risiko der Nichtigkeit ausgesetzt. 1.3 Deponien Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten. Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, welche bis Ende 2022 komplett verfüllt sein wird. Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten Jahre würde die Verfüllung des Restvo￾lumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrich￾tungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen, also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die entschrottete und aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zu verwenden. Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) re￾geln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen neu. Darüber hinaus wer￾den die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüs￾tungsstandards und Grenzwerte für Deponien nunmehr durch Verordnung verbindlich fest￾geschrieben. 1 Eine die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen betreffende Durchführungsverord￾nung ist auf die nächste Legislaturperiode verschoben; konkrete Erkenntnisse hierzu sind frühestens ab 2024 zu erwarten. 12 Wirtschaftsplan 2022 Seite 7 Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmüll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf den Deponieabschnitten F – M zeitlich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige Nachweis der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den geforderten TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den zuständigen Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Nach ins besonders wirtschaftlichen Kriterien ist noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflich￾tung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land zu entsorgen, von Bedeutung. Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sa￾nierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,3 Mio. EURO gebildet. 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025 2.1 Umsatzerlöse Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Depo￾niegebühr. Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahr￾scheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüll￾abfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfall￾beratung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert. Die Auswirkungen der CO2-Besteuerung auf Treibstoffe, die Mehrkosten für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen sowie die deutliche Steigerung im Bereich Personalkosten aufgrund der neuen Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden voraussichtlich zu einer Erhöhung der Gebühr führen. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich. 13 Wirtschaftsplan 2022 Seite 8 Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthal￾ten. Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt ab 2019 gesenkt. Der aktuelle Kalkulationszeitraum läuft noch bis zum Jahr 2022. Die Auswirkungen der CO2-Besteuerung auf Treibstoffe und Energie sowie die deutlichen Mehraufwendungen im Bereich Personal aufgrund der neuen Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden sich auf die Verbrennungsgebühr aus￾wirken. Da der Großteil der technischen Anlagen ab 2022 sukzessive das jeweilige „Ab￾schreibungsende“ erreicht, wird hierdurch, trotz erhöhten, „altersbedingten“ Instandset￾zungsaufwands, wiederum ein Entlastungseffekt zur Verbrennungsgebühr erwartet. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet. Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenom￾men, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs￾und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleis￾tungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gut￾achten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. 2.2 Sonstige betriebliche Erlöse In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Scha￾densersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten. 2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbren￾nungsanlage. Insbesondere im Bereich der Treibstoffe und Energiekosten sind aufgrund der CO2-Besteu￾erung gemäß BEHG deutliche Mehraufwendungen zu erwarten. 14 Wirtschaftsplan 2022 Seite 9 2.4 Personalaufwand Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse. Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk) wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personal￾aufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die dar￾aus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplan￾ten Personalaufwand berücksichtigt. 2.5 Abschreibungen Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan. Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendun￾gen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen. 2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzuset￾zenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder. 2.7 Zinsen Im Zinsaufwand in Höhe von 1,9 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,2 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 0,7 Mio. EUR enthalten. Es sind Zinserträge im Umfang von 0,48 Mio. EUR zu erwarten. 2.8 Handelsrechtliches Ergebnis Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2022 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 5 Mio. EUR ab. Zum 01.01.2021 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 81 Mio. EUR. 15 Wirtschaftsplan 2022 Seite 10 Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2021 und der erwartete Verlust in 2021 in Höhe von ca. 6 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2022 verrechnet werden und als Ge￾winnvortrag in Höhe von ca. 70 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2021 bis 2025 Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde. Für 2022 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 3,5 Mio. EUR. Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 14,09 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschrei￾bungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2022 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt. Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig. 4. Kassen- und Investitionskredite Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN be￾trägt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2022 12,67 Mio. EUR. 16 Anlage 1 IST Plan Plan 2020 2021 2022 TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1.1. Gebühren veranlagt 43.503 43.922 44.144 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 23.561 26.405 32.447 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0 SUMME Umsatzerlöse 67.064 70.327 76.591 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0 3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 581 21 32 5. Materialaufwand und bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.373 9.703 10.853 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.599 18.148 28.359 SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 28.972 27.851 39.212 6. Personalaufwand und Sozialabgaben a) Löhne u. Gehälter 18.496 19.037 20.515 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.954 7.189 7.143 - davon für Altersversorgung 3.259 3.330 3.019 SUMME Personalaufwand 25.450 26.226 27.658 7. Abschreibungen 13.593 14.705 7.827 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755 5.606 5.962 9. Zinsen und ähnliche Erträge 564 460 484 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.063 2.381 1.924 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐8.624 ‐5.961 ‐5.476 12. außerordentlicher Aufwand 00 0 13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0 14. Sonstige Steuern 42 42 42 15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐8.666 ‐6.003 ‐5.518 Zuführung 1.140 1 1 Inanspruchnahme 1.577 1.640 1.080 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erfolgsplan 2022 17 Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2020 2021 2022 2023 2024 2025 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1) 67.064 70.327 76.591 72.749 83.160 83.666 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 000000 3. Aktivierte Eigenleistungen 000000 4. Sonstige betriebliche Erträge 581 21 32 30 30 30 5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 28.972 27.851 39.212 38.557 38.697 38.273 6. Personalaufwand und Sozialabgaben 25.450 26.226 27.658 27.735 28.370 28.986 7. Abschreibungen 13.593 14.705 7.827 7.320 7.469 7.414 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755 5.606 5.962 5.770 5.880 5.997 9. Zinsen und ähnliche Erträge 564 460 484 484 484 484 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.063 2.381 1.924 1.762 1.647 1.446 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐8.624 ‐5.961 ‐5.476 ‐7.881 1.611 2.064 außerordentlicher Aufwand 000000 außerordentliches Ergebnis 000000 12. Sonstige Steuern 42 42 42 41 41 41 13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐8.666 ‐6.003 ‐5.518 ‐7.922 1.570 2.023 14. Gewinn- / Verlustvortrag 89.853 81.187 75.184 69.666 61.744 63.314 15. Vortrag auf neue Rechnung 81.187 75.184 69.666 61.744 63.314 65.337 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 011100 Inanspruchnahme 1.577 1.640 1.080 133 147 148 Erfolgsplanvorschau Anlage 2 18 Anlage 3 Finanzplan 2022 Mittelherkunft T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 7.827 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.077 Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 Minderung liquider Mittel 3.632 Mittelzufluss gesamt 12.536 Mittelverwendung T-EUR Periodenergebnis Verlust 5.518 Investitionen Abfallwirtschaft 3.236 Müllverbrennung 113 Deponie 50 Verwaltung 100 Minderung der Rückstellungen1) 1.305 Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.214 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 12.536 Erhöhung 1 Minderung 1.080 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 19 Anlage 4 Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2021 2022 2023 2024 2025 Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Gewinn 1.570 2.023 Abschreibungen / RBW Abgänge 14.705 7.827 7.320 7.469 7.414 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.338 1.077 944 882 812 Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 1.000 3.632 9.947 576 Mittelzufluss gesamt 17.043 12.536 18.211 10.497 10.249 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2021 2022 2023 2024 2025 Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Verlust 6.003 5.518 7.922 Investitionen Abfallwirtschaft 4.210 3.236 2.452 2.422 679 Müllverbrennung 61 113 63 63 213 Deponie 30 50 0 0 0 Verwaltung 100 100 100 100 100 Minderung der Rückstellungen 1) 1.604 1.305 5.368 5.511 1.630 Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.035 2.214 2.306 2.401 2.501 Erhöhung liquide Mittel 5.126 Mittelverwendung gesamt 17.043 12.536 18.211 10.497 10.249 Erhöhung 11100 Minderung 1.640 1.080 133 147 148 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 20 Anlage 5 Vermögensplan 2022 EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 80.000,00 Grundstücke und Gebäude 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 Fahrzeuge 2.719.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.000,00 3.236.000,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 53.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 0,00 Maschinen 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 113.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 Maschinen 5.000,00 Fahrzeuge 20.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 50.000,00 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 3.499.000,00 21 Mittelfristiger Vermögensplan 2021 2022 2023 2024 2025 EUR EUR EUR EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 80.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 1.600.000,00 100.000,00 350.000,00 100.000,00 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 2.342.500,00 2.719.000,00 1.752.500,00 1.972.500,00 230.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 237.000,00 337.000,00 319.000,00 319.000,00 319.000,00 4.209.500,00 3.236.000,00 2.451.500,00 2.421.500,00 679.000,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 53.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 61.000,00 113.000,00 63.000,00 63.000,00 213.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 (1 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 4.400.500,00 3.499.000,00 2.614.500,00 2.584.500,00 992.000,00 Anlage 6 (1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022. 22 Anlage 7 Seite 1 2021 2022 2023 2024 2025 23456 Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2020 30 2021 80 2022 30 0 0 Grundstücke und Gebäude 2020 1.600 2021 100 2022 350 0 0 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2020 0 2021 0 2022 000 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2020 2.343 2021 2.719 2022 1.753 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2020 237 2021 337 2022 319 0 0 Deponie Grundstücke und Gebäude 2020 0 2021 0 2022 000 Betriebsanlagen 2020 20 2021 20 2022 000 Maschinen 2020 5 2021 5 2022 000 Fahrzeuge 2020 0 2021 20 2022 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2020 5 2021 5 2022 000 4.240 3.286 2.452 0 0 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Zwischensumme 23 Anlage 7 Seite 2 2021 2022 2023 2024 2025 23456 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2020 3 2021 53 2022 300 Grundstücke und Gebäude 2020 0 2021 0 2022 000 Betriebsanlagen 2020 0 2021 0 2022 000 Maschinen 2020 10 2021 10 2022 10 0 0 Fahrzeuge 2020 0 2021 0 2022 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2020 48 2021 50 2022 50 0 0 Verwaltung Fachspezifische Software 2020 35 2021 35 2022 35 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2020 65 2021 65 2022 65 0 0 4.401 3.499 2.615 0 0 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Gesamtsumme 24 Anlage 8 Seite 1 EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software Standardsoftware/Erweiterung 70.000,00 Sonstiges 10.000,00 80.000,00 Grundstücke und Gebäude Gartenabfallsammelstellen 50.000,00 Sonstiges 50.000,00 100.000,00 Fahrzeuge Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.454.000,00 Abrollkipper/Absetzkipper 565.000,00 Sperrmüllpresser 260.000,00 PKW 80.000,00 Sonstiges 10.000,00 2.719.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 40.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 200.000,00 Abroll-Absetzmulden 12.000,00 Müllpreßbehälter 52.000,00 Sonstiges 10.000,00 337.000,00 Summe Abfallwirtschaft 3.236.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 25 Anlage 8 Seite 2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 EUR Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software Prozessleittechnik Betriebsführungssystem 50.000,00 Fachspezifische Software 3.000,00 53.000,00 Maschinen div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte/server 5.000,00 Sonstiges 45.000,00 50.000,00 Summe Müllverbrennungsanlage 113.000,00 26 Anlage 8 Seite 3 Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 EUR Deponie Betriebsanlagen Sonstiges 20.000,00 20.000,00 Maschinen Maschinen und Geräte 5.000,00 5.000,00 Fahrzeuge Straßenkehrmaschine 20.000,00 20.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Sonstiges 5.000,00 5.000,00 Summe Deponie 50.000,00 27 Anlage 8 Seite 4 EUR Verwaltung Fachspezifische Software Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00 Summe Verwaltung 100.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 28 Anlage 9 Seite 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN Stellenplan Beamte Laufbahn￾gruppen Besol￾dungs￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen 2020 2021 30.06.2021 Qualifik.ebene 4 NV Erste Werkleiterin (Höherer Dienst) A 16 0 0 0 A 15 0 0 0 A 14 1 1 1 Beamter zum 01.01.2021 gehoben (vorher A13) A 13 H 1 1 0 Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0 A 13 1 1 1 Beamter zum 01.01.2021 gehoben (vorher A12) (Gehob. Dienst) A 12 0 0 1 Beamtin zum 01.02.2021 gehoben A 11 5 5 3 A 10 0 0 1 A 9/10 G 1 1 0 Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0 (Mittlerer Dienst) A 8 2 2 2 A 7 1 1 1 A 6 0 0 0 A 5 0 0 0 Summe 12 12 10 Stellenplan Beschäftigte Entgelt￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen VG alt neu 2020 2021 30.06.2021 Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter I E15Ü 0 0 0 I a E15 0 0 0 I b E14 3 3 2 II H + II G E13 2 2 2 III / II E12 2 2 1 IVa / III E11 2 3 4 IV a E10 3 3 3 E9c 13 13 13 E9b 12 11 10 E9a 36 36 34 Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 27 27 27 Umw. von E6/E7 nach E8 (EGO Handwerk By) LGr. 6 / 7 a E7 2 2 2 VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 100 100 97 Umw. ASF-Fahrer von E5 nach E6 (EGO Handwerk By) VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 16 16 17 LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 199 199 194 Umw. Müllauflader von E3 nach E4 (EGO Handwerk By) VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 8 8 9 LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2 IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 2 E1 0 0 0 Auszubildende 0 0 0 Summe 430 430 420 29 Anlage 9 Seite 2 Stellenübersicht gesamt Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand 2020 2021 30.06.2021 Gesamt Davon Vollzeit Teilzeit Beamtinnen / Beamte 12 12 10 7 3 Beschäftigte 430 430 420 411 9 Summe 442 442 430 418 12 30

ASN in anderen Jahren

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