C.1.1 Wirtschaftsplan 2022
ASN ASN in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschaftsplan 2022
Inhalt
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2022
1. Allgemeines
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2021 bis 2025
4. Kassen- und Investitionskredite
Anlagen
Anlage 1: Erfolgsplan 2022
Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2025
Anlage 3: Finanzplan 2022
Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025
Anlage 5: Vermögensplan 2022
Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2021 bis 2025
Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2021 bis 2025
Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2022
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1. Allgemeines
Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.
Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw.
Anforderungen in folgende Bereiche:
1.1 Abfallwirtschaft
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der
Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf
den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen
und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstofftonne“.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Sammeln
- Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme
- Befördern
- Behandeln
- Lagern
- Behandeln von Abfällen
- Ablagern von Abfällen zur Beseitigung
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.
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Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und
Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete
Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.
Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(Abfallberatung) durch.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt
Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- aus dem Landkreis Fürth und
- der Stadt Schwabach
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. Für das Stadtgebiet Stein hat ASN die Rest-, Biound Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt.
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und
dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind:
Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.430
graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.400.000 Litern, für die Biomüllabfuhr
sind ca. 45.050 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.606.000 Litern aufgestellt. Die
Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog.
Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom
jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr.
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Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für
26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.
Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.200 Sperrmüllabholaufträgen pro
Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).
Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.
Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus
Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.
Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 23.400 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.
Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung
durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung
(Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt
bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Aus heutiger Sicht kann nach Abschluss der Planungen mit dem Bau noch in 2022 begonnen
werden. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgesehen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.
Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.
Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts wird der bislang im Anwesen „Am Pferdemarkt“ befindliche Wertstoffhof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße
umziehen müssen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfte in 2022 abgeschlossen werden können, so dass voraussichtlich zum Jahresbeginn 2023 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Der neu konzipierte Wertstoffhof orientiert sich
ebenfalls an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweiterungspotenziale für zusätzliche Aufgabenstellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeitsgedanken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung
eines „Repair-Cafes“) vor. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan der Vorjahre vorgesehen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.
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Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den
Systembetreibern beauftragt sind.
Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt
oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.
Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters.
Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.
Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.
Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.
Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier
Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wurde im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellung der "Gewerblichen Sammlung ist die
bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wirksam geworden. Seit
dem 01.04.2021 bis einschließlich 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im
Holsystem über die "blaue Tonne" im Rahmen einer beauftragten "Noterfassung" als
stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, "offenen Verfahren" konnten
sowohl die Erfassung (Sammlung und Transport) als auch die erlösgenerierende
Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre
vergeben werden.
An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die
Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz
-VerpackG- angemessen zu beteiligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung
hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht noch
aus).
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1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils
ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem,
optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen
Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B.
Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden.
Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE
abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute,
bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen,
Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.
Im Jahr 2022 werden voraussichtlich ca. 217.000 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca.
134.000 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 12.000 t Gewerbeabfälle und ca. 71.000 t Hausmüll
aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber
hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen
ein privatrechtliches Entgelt.
Die CO2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes
(BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten
ist, wird vorerst noch nicht auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ angewandt und findet daher keinen Niederschlag im vorgelegten Wirtschaftsplan.
Laut einer Stellungnahme des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) dient die
thermische Abfallbehandlung keinem unmittelbaren Produktionszweck, denn Abfälle sind
keine gezielt hergestellten Produkte. Vielmehr geht es darum, die biologische sowie chemisch-physikalische Umwelt- und Siedlungshygiene sicherzustellen. Eine CO2-Bepreisung
bei Siedlungsabfällen würde das Risiko verstärkter Abfallverbringung ins Ausland schaffen
und könne keine verursachergerechte Lenkungswirkung entfalten. Insbesondere könnten
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die Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen nicht auf andere „Brennstoffe“ ausweichen, die Anlagen haben vielmehr in erster Linie eine Entsorgungsfunktion; Siedlungsabfälle sind eben keine „Brennstoffe“ wie Kohle, Öl oder Gas. Mit anderen Worten: Öl kann in
der Erde bleiben, Abfall aber nicht in der Tonne!
Die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel hätte lediglich steigende Abfallgebühren zur
Folge, aber keinen -vom Gesetz intendierten- ökologischen Lenkungseffekt. Ein, vom VKU
in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass sich
die zum BEHG zu erlassenden Durchführungsverordnungen1 nicht auf Siedlungsabfälle beziehen dürfen, anderenfalls wären sie mangels Rechtsgrundlage dem Risiko der Nichtigkeit
ausgesetzt.
1.3 Deponien
Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung,
eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6
Jahren vorzuhalten.
Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die
Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, welche bis
Ende 2022 komplett verfüllt sein wird.
Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten Jahre würde die Verfüllung des Restvolumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen,
also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem
Investitionsaufwand ersetzt werden.
Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den
Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis
dahin dort auch die entschrottete und aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage
als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zu verwenden.
Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen neu. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien nunmehr durch Verordnung verbindlich festgeschrieben.
1 Eine die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen betreffende Durchführungsverordnung ist auf die nächste Legislaturperiode verschoben; konkrete Erkenntnisse hierzu sind
frühestens ab 2024 zu erwarten.
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Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder
Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmüll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie
Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung
zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf
den Deponieabschnitten F – M zeitlich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige Nachweis
der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den geforderten
TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den zuständigen
Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Nach ins
besonders wirtschaftlichen Kriterien ist noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont
die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden
soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land zu entsorgen, von
Bedeutung.
Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem
30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung
und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit
entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,3 Mio. EURO gebildet.
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025
2.1 Umsatzerlöse
Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als
Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr.
Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und
Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung
und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage
gedeckt.
Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum
Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert. Die Auswirkungen der
CO2-Besteuerung auf Treibstoffe, die Mehrkosten für die Erfassung von Papier, Pappe und
Kartonagen sowie die deutliche Steigerung im Bereich Personalkosten aufgrund der neuen
Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden voraussichtlich zu einer Erhöhung der
Gebühr führen. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich.
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Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“
nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit
der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten.
Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt ab 2019 gesenkt. Der aktuelle Kalkulationszeitraum
läuft noch bis zum Jahr 2022. Die Auswirkungen der CO2-Besteuerung auf Treibstoffe und
Energie sowie die deutlichen Mehraufwendungen im Bereich Personal aufgrund der neuen
Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden sich auf die Verbrennungsgebühr auswirken. Da der Großteil der technischen Anlagen ab 2022 sukzessive das jeweilige „Abschreibungsende“ erreicht, wird hierdurch, trotz erhöhten, „altersbedingten“ Instandsetzungsaufwands, wiederum ein Entlastungseffekt zur Verbrennungsgebühr erwartet. Eine
verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich.
Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.
Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungsund Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen.
Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein
zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert.
Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt und werden jährlich aktualisiert.
2.2 Sonstige betriebliche Erlöse
In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur
für Arbeit enthalten.
2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen
Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der
PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage.
Insbesondere im Bereich der Treibstoffe und Energiekosten sind aufgrund der CO2-Besteuerung gemäß BEHG deutliche Mehraufwendungen zu erwarten.
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2.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten
und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage
für die Zusatzversorgungskasse.
Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk)
wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personalaufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die daraus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplanten Personalaufwand berücksichtigt.
2.5 Abschreibungen
Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie
der Investitionsplan.
Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden,
sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.
2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt
Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen
städtischer Dienststellen wieder.
2.7 Zinsen
Im Zinsaufwand in Höhe von 1,9 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,2 Mio.
EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit
0,7 Mio. EUR enthalten.
Es sind Zinserträge im Umfang von 0,48 Mio. EUR zu erwarten.
2.8 Handelsrechtliches Ergebnis
Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2022 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 5
Mio. EUR ab.
Zum 01.01.2021 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 81 Mio. EUR.
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Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2021 und der erwartete Verlust in 2021 in
Höhe von ca. 6 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2022 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 70 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2021 bis 2025
Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.
Für 2022 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 3,5 Mio. EUR.
Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 14,09
Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen.
Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2022 wird in der Finanzrechnung
über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.
Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.
4. Kassen- und Investitionskredite
Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN beträgt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2022 12,67 Mio. EUR.
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Anlage 1
IST Plan Plan
2020 2021 2022
TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse
1.1. Gebühren veranlagt 43.503 43.922 44.144
1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 23.561 26.405 32.447
1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0
SUMME Umsatzerlöse 67.064 70.327 76.591
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0
3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 581 21 32
5. Materialaufwand und bezogene Leistungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und
Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.373 9.703 10.853
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.599 18.148 28.359
SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 28.972 27.851 39.212
6. Personalaufwand und Sozialabgaben
a) Löhne u. Gehälter 18.496 19.037 20.515
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 6.954 7.189 7.143
- davon für Altersversorgung 3.259 3.330 3.019
SUMME Personalaufwand 25.450 26.226 27.658
7. Abschreibungen 13.593 14.705 7.827
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755 5.606 5.962
9. Zinsen und ähnliche Erträge 564 460 484
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.063 2.381 1.924
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐8.624 ‐5.961 ‐5.476
12. außerordentlicher Aufwand 00 0
13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0
14. Sonstige Steuern 42 42 42
15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐8.666 ‐6.003 ‐5.518
Zuführung 1.140 1 1
Inanspruchnahme 1.577 1.640 1.080
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2020 2021 2022 2023 2024 2025
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 1) 67.064 70.327 76.591 72.749 83.160 83.666
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 000000
3. Aktivierte Eigenleistungen 000000
4. Sonstige betriebliche Erträge 581 21 32 30 30 30
5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 28.972 27.851 39.212 38.557 38.697 38.273
6. Personalaufwand und Sozialabgaben 25.450 26.226 27.658 27.735 28.370 28.986
7. Abschreibungen 13.593 14.705 7.827 7.320 7.469 7.414
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.755 5.606 5.962 5.770 5.880 5.997
9. Zinsen und ähnliche Erträge 564 460 484 484 484 484
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.063 2.381 1.924 1.762 1.647 1.446
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐8.624 ‐5.961 ‐5.476 ‐7.881 1.611 2.064
außerordentlicher Aufwand 000000
außerordentliches Ergebnis 000000
12. Sonstige Steuern 42 42 42 41 41 41
13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐8.666 ‐6.003 ‐5.518 ‐7.922 1.570 2.023
14. Gewinn- / Verlustvortrag 89.853 81.187 75.184 69.666 61.744 63.314
15. Vortrag auf neue Rechnung 81.187 75.184 69.666 61.744 63.314 65.337
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Zuführung 011100
Inanspruchnahme 1.577 1.640 1.080 133 147 148
Erfolgsplanvorschau
Anlage 2
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Anlage 3
Finanzplan 2022
Mittelherkunft T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 7.827
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.077
Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0
Minderung liquider Mittel 3.632
Mittelzufluss gesamt 12.536
Mittelverwendung T-EUR
Periodenergebnis Verlust 5.518
Investitionen
Abfallwirtschaft 3.236
Müllverbrennung 113
Deponie 50
Verwaltung 100
Minderung der Rückstellungen1) 1.305
Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.214
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 12.536
Erhöhung 1
Minderung 1.080
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Anlage 4
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2021 2022 2023 2024 2025
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn 1.570 2.023
Abschreibungen / RBW Abgänge 14.705 7.827 7.320 7.469 7.414
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.338 1.077 944 882 812
Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Minderung der liquiden Mittel 1.000 3.632 9.947 576
Mittelzufluss gesamt 17.043 12.536 18.211 10.497 10.249
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2021 2022 2023 2024 2025
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust 6.003 5.518 7.922
Investitionen
Abfallwirtschaft 4.210 3.236 2.452 2.422 679
Müllverbrennung 61 113 63 63 213
Deponie 30 50 0 0 0
Verwaltung 100 100 100 100 100
Minderung der Rückstellungen 1) 1.604 1.305 5.368 5.511 1.630
Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.035 2.214 2.306 2.401 2.501
Erhöhung liquide Mittel 5.126
Mittelverwendung gesamt 17.043 12.536 18.211 10.497 10.249
Erhöhung 11100
Minderung 1.640 1.080 133 147 148
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
20
Anlage 5
Vermögensplan 2022
EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 80.000,00
Grundstücke und Gebäude 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00
Fahrzeuge 2.719.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.000,00
3.236.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 53.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 0,00
Maschinen 10.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00
113.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00
Maschinen 5.000,00
Fahrzeuge 20.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00
50.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00
100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 3.499.000,00
21
Mittelfristiger Vermögensplan
2021 2022 2023 2024 2025
EUR EUR EUR EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00 80.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 1.600.000,00 100.000,00 350.000,00 100.000,00 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 2.342.500,00 2.719.000,00 1.752.500,00 1.972.500,00 230.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 237.000,00 337.000,00 319.000,00 319.000,00 319.000,00
4.209.500,00 3.236.000,00 2.451.500,00 2.421.500,00 679.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00 53.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00
61.000,00 113.000,00 63.000,00 63.000,00 213.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00
30.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 (1
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00
100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 4.400.500,00 3.499.000,00 2.614.500,00 2.584.500,00 992.000,00
Anlage 6
(1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022. 22
Anlage 7 Seite 1
2021 2022 2023 2024 2025
23456
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
2020 30
2021 80
2022 30 0 0
Grundstücke und Gebäude
2020 1.600
2021 100
2022 350 0 0
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
2020 0
2021 0
2022 000
Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge)
2020 2.343
2021 2.719
2022 1.753 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2020 237
2021 337
2022 319 0 0
Deponie
Grundstücke und Gebäude
2020 0
2021 0
2022 000
Betriebsanlagen
2020 20
2021 20
2022 000
Maschinen
2020 5
2021 5
2022 000
Fahrzeuge
2020 0
2021 20
2022 000
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2020 5
2021 5
2022 000
4.240 3.286 2.452 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Zwischensumme
23
Anlage 7 Seite 2
2021 2022 2023 2024 2025
23456
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
2020 3
2021 53
2022 300
Grundstücke und Gebäude
2020 0
2021 0
2022 000
Betriebsanlagen
2020 0
2021 0
2022 000
Maschinen
2020 10
2021 10
2022 10 0 0
Fahrzeuge
2020 0
2021 0
2022 000
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2020 48
2021 50
2022 50 0 0
Verwaltung
Fachspezifische Software
2020 35
2021 35
2022 35 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2020 65
2021 65
2022 65 0 0
4.401 3.499 2.615 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Gesamtsumme
24
Anlage 8 Seite 1
EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
Standardsoftware/Erweiterung 70.000,00
Sonstiges 10.000,00
80.000,00
Grundstücke und Gebäude
Gartenabfallsammelstellen 50.000,00
Sonstiges 50.000,00
100.000,00
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.454.000,00
Abrollkipper/Absetzkipper 565.000,00
Sperrmüllpresser 260.000,00
PKW 80.000,00
Sonstiges 10.000,00
2.719.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Büroeinrichtung 15.000,00
Datenendgeräte 40.000,00
Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00
Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 200.000,00
Abroll-Absetzmulden 12.000,00
Müllpreßbehälter 52.000,00
Sonstiges 10.000,00
337.000,00
Summe Abfallwirtschaft 3.236.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
25
Anlage 8 Seite 2
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
EUR
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
Prozessleittechnik Betriebsführungssystem 50.000,00
Fachspezifische Software 3.000,00
53.000,00
Maschinen
div. Maschinen und Geräte 10.000,00
10.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte/server 5.000,00
Sonstiges 45.000,00
50.000,00
Summe Müllverbrennungsanlage 113.000,00
26
Anlage 8 Seite 3
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
EUR
Deponie
Betriebsanlagen
Sonstiges 20.000,00
20.000,00
Maschinen
Maschinen und Geräte 5.000,00
5.000,00
Fahrzeuge
Straßenkehrmaschine 20.000,00
20.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sonstiges 5.000,00
5.000,00
Summe Deponie 50.000,00
27
Anlage 8 Seite 4
EUR
Verwaltung
Fachspezifische Software
Erweiterung Standardsoftware 25.000,00
Netz- bzw. PC-Software 10.000,00
35.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 20.000,00
Hardware für IT-Abt. 5.000,00
Hardware für Anwender 10.000,00
Einrichtung 25.000,00
Sonstiges 5.000,00
65.000,00
Summe Verwaltung 100.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
28
Anlage 9
Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN
Stellenplan Beamte
Laufbahngruppen
Besoldungsgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
2020 2021 30.06.2021
Qualifik.ebene 4 NV Erste Werkleiterin
(Höherer Dienst) A 16 0 0 0
A 15 0 0 0
A 14 1 1 1
Beamter zum
01.01.2021 gehoben
(vorher A13)
A 13 H 1 1 0
Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0
A 13 1 1 1
Beamter zum
01.01.2021 gehoben
(vorher A12)
(Gehob. Dienst) A 12 0 0 1 Beamtin zum
01.02.2021 gehoben
A 11 5 5 3
A 10 0 0 1
A 9/10 G 1 1 0
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
(Mittlerer Dienst) A 8 2 2 2
A 7 1 1 1
A 6 0 0 0
A 5 0 0 0
Summe 12 12 10
Stellenplan Beschäftigte
Entgeltgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
VG alt neu 2020 2021 30.06.2021
Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter
I E15Ü 0 0 0
I a E15 0 0 0
I b E14 3 3 2
II H + II G E13 2 2 2
III / II E12 2 2 1
IVa / III E11 2 3 4
IV a E10 3 3 3
E9c 13 13 13
E9b 12 11 10
E9a 36 36 34
Vc + Vc / Vb +
LGr. 7 / 8 a E8 27 27 27 Umw. von E6/E7 nach E8
(EGO Handwerk By)
LGr. 6 / 7 a E7 2 2 2
VIb / Vc + Vib +
LGr. 5 / 6 a E6 100 100 97
Umw. ASF-Fahrer von E5
nach E6 (EGO Handwerk
By)
VII / VIb + V II +
LGr. 4 / 5 a E5 16 16 17
LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 199 199 194
Umw. Müllauflader von E3
nach E4 (EGO Handwerk
By)
VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 8 8 9
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2
IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 2
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 430 430 420
29
Anlage 9
Seite 2
Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher
Personalbestand
2020 2021 30.06.2021
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen /
Beamte 12 12 10 7 3
Beschäftigte 430 430 420 411 9
Summe 442 442 430 418 12
30
ASN in anderen Jahren
- 2026: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2025: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2024: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2023: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2022: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2021: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2020: C 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2019: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2017: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2016: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2015: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2014: Abfallwirschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)