Geschäftsbereich Referat VII
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01164
Bauhof 9: Sanierung Sandsteinfassade
1) Im Sommer 2020 wurden einige Sandsteinfragmente vor dem Gebäude vorgefunden, die Steinabplatzungen
an der Fassade vermuten ließen. Als Notmaßnahme wurde zur umgehenden Gefahrenbeseitigung ein
Schutzgerüst an den zugänglichen Fassadenseiten im Süden und Westen aufgestellt. Zur Bewertung des
Schadens wurde ein Projektierungsbüro mit einer Schadensanalyse und der Entwicklung eines Maßnahmenkonzeptes beauftragt. Die Sanierungsplanung für alle Fassaden des Baumeisterhauses liegt nun vor. Eine
schnellstmögliche Fassadensanierung nach Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist unumgänglich. Sämtliche Giebelbereiche bedürfen einer fundierten Instandsetzung. Die ersten Sanierungsmaßnahmen an den
Süd- und Westfassaden wurden deshalb bereits begonnen. Weiteren Bauabschnitte folgen.
2) Neuanmeldung
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2021 / 2023
01179
U1 Erneuerung Betriebshof Langwasser
1) Die Gleise und Weichen am Betriebshof Langwasser haben größtenteils ein Alter von über 30 Jahren erreicht
und müssen aus technischen, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründen ersetzt werden. Um Synergieeffekte zu nutzen wurden alle Gewerke überprüft und die Arbeiten, soweit möglich, mit einbezogen. Hier
wurden neben dem Gleisbereich auch die Zugsicherung, die elektrische Infrastruktur und Bedienstege bewertet. Gemäß dem U-Bahn-Bau- und Pachtvertrag sind die Kosten von der Stadt zu tragen. Fördermittel nach
BayGVFG sind in Aussicht gestellt. Der städtische Anteil der Erneuerung des Betriebshofes Langwasser wird
zu großen Teilen aus der U-Bahn-Erneuerungspauschale finanziert, aus Transparenzgründen ausgegliedert
und separat dargestellt
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) 2023 / 2025
391
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat VII:
00161
Veräußerung von Grundvermögen
1) Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet.
Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalterisch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkontos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget.
2) keine
3) nicht relevant
4) Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen
5) nicht relevant
00418
Kartäusertor 1, Sanierung Gaststätte Tucherbräu
1) Ziel ist die Sanierung der Gaststätte mit allen drei Bauteilen (Hauptgebäude, Stadtmauerturm, Kasemattenturm) sowie des Biergartens im Innenhof und die Wiederaufnahme der Nutzung.
Die seit 2012 leerstehenden Gebäude sollen mit einem aktualisierten Raumkonzept unter Berücksichtigung
des Baurechts, des Brandschutzes des Denkmalschutzes (Einzeldenkmal), der neuen Anforderungen an
technische Einbauten und er Bauphysik generalsaniert werden. LA wird die Gaststätte im Anschluss vermieten (möglicher Vorsteuerabzug)
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen und Änderung des Steuersatzes
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2019 / 2021
392
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00624
Flächendeckende Breitbandversorgung
1) Im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) wird der flächendeckende Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in
Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke privater Netzbetreiber bezuschusst.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund einer weiteren Verfahrensrunde im Förderprogramm für den Stadtteil
Birnthon, Anpassung der Einzahlungserwartung für das Gebiet Birnthon.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach dem Programm „Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern (BbR)“
5) 2017 / 2022
00677
Grundstückskäufe Umlegungsausschuss
1) Die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung und vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff.,
80 ff BauGB) ist als eine hoheitliche Maßnahme zur erforderlichen Neuordnung der Grundstücke u.a. zur Verwirklichung eines Bebauungsplans geregelt. Das gesetzliche Umlegungsverfahren wird vom Stadtrat angeordnet.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Umlegungsverfahren ist es erforderlich, Flächen für einen möglichen Grundstückstausch zur Verfügung zu haben - dafür müssen von der Umlegungsstelle Grundstückskäufe
getätigt werden.
Im Übrigen ist Fläche ist ein zunehmend knappes Gut. Um ihren zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge
nachzukommen und Stadtentwicklung nachhaltig zu betreiben, brauchen Städte auch künftig eine angemessene strategische Grundstücksreserve. Strategisches Flächenmanagement und aktive Liegenschaftspolitik
sind trotz angespannter Haushaltslage und zahlreichen weiteren Herausforderungen mehr denn je Kernaufgaben der kommunalen Zukunftssicherung.
Das fiskalische Ziel von Liegenschaftspolitik darf dabei nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollte auch die
Liegenschaftspolitik als ein Instrument strategischen Flächenmanagements darauf ausgerichtet sein, die
Steuerungs- und Strategiefähigkeit der Städte zu bewahren.
Auch diesem Ziel dient der Grunderwerb.
2) Die Ansätze sind in den Jahren 2022-2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen reduziert worden. In 2025 erfolgte eine Rücknahme der Reduzierung.
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
393
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01029
Palmenhof: KiTa und Wohnungen
1) In der Lorenzer Altstadt besteht ein Bedarf von 81 Kindergartenplätzen, der sich in naher Zukunft auf 91
Plätze steigern wird. Langfristig wird im Quartier ein Bedarf von ca. 85 Kindergarten-Plätzen prognostiziert.
Bereits vor über 10 Jahren begann die Suche nach einem Standort in der Lorenzer Altstadt. Als einzig geeigneter Standort konnte das Grundstück mit dem ehemaligen Palmenhofbunker gefunden werden.
Um den Bedarf weiterhin decken zu können, ist daher der Neubau eines 2-gruppigen Kindergartens, der später von einem freien Träger betrieben wird, in der Lorenzer Altstadt notwendig. Dazu soll der ehemalige Palmenhofbunker, der sich im städtischen Besitz befindet, mit einer neuen Kindertagesstätte überbaut werden.
Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und um dem knappen Wohnraum entgegenzuwirken, werden über der Kindertagesstätte außerdem sieben Wohnungen entstehen. Nach Fertigstellung wird das Gebäude an die wbg Nürnberg GmbH veräußert.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach BayFAG
5) 2020 / 2022
394