HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2022 – Band 1

Geschäftsbereich Referat VII

Haushalt 2022 · Band 1 · Seiten 394–397 · Seiten 394–397 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01164 Bauhof 9: Sanierung Sandsteinfassade 1) Im Sommer 2020 wurden einige Sandsteinfragmente vor dem Gebäude vorgefunden, die Steinabplatzungen an der Fassade vermuten ließen. Als Notmaßnahme wurde zur umgehenden Gefahrenbeseitigung ein Schutzgerüst an den zugänglichen Fassadenseiten im Süden und Westen aufgestellt. Zur Bewertung des Schadens wurde ein Projektierungsbüro mit einer Schadensanalyse und der Entwicklung eines Maßnahmen￾konzeptes beauftragt. Die Sanierungsplanung für alle Fassaden des Baumeisterhauses liegt nun vor. Eine schnellstmögliche Fassadensanierung nach Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist unumgänglich. Sämt￾liche Giebelbereiche bedürfen einer fundierten Instandsetzung. Die ersten Sanierungsmaßnahmen an den Süd- und Westfassaden wurden deshalb bereits begonnen. Weiteren Bauabschnitte folgen. 2) Neuanmeldung 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2021 / 2023 01179 U1 Erneuerung Betriebshof Langwasser 1) Die Gleise und Weichen am Betriebshof Langwasser haben größtenteils ein Alter von über 30 Jahren erreicht und müssen aus technischen, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründen ersetzt werden. Um Syner￾gieeffekte zu nutzen wurden alle Gewerke überprüft und die Arbeiten, soweit möglich, mit einbezogen. Hier wurden neben dem Gleisbereich auch die Zugsicherung, die elektrische Infrastruktur und Bedienstege bewer￾tet. Gemäß dem U-Bahn-Bau- und Pachtvertrag sind die Kosten von der Stadt zu tragen. Fördermittel nach BayGVFG sind in Aussicht gestellt. Der städtische Anteil der Erneuerung des Betriebshofes Langwasser wird zu großen Teilen aus der U-Bahn-Erneuerungspauschale finanziert, aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 5) 2023 / 2025 391 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat VII: 00161 Veräußerung von Grundvermögen 1) Im MIP wird der Planansatz von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen abgebildet. Gebucht werden die Verkaufserlöse allerdings auf die Kostenstelle, der das Grundstück anlagenbuchhalte￾risch zugeordnet ist; das heißt das Rechnungsergebnis entspricht der Summe der Buchungen des Sachkon￾tos 55110000, abgebildet bei den jeweiligen Produkten im K5-Budget. 2) keine 3) nicht relevant 4) Erlöse aus dem Verkauf von Grundvermögen 5) nicht relevant 00418 Kartäusertor 1, Sanierung Gaststätte Tucherbräu 1) Ziel ist die Sanierung der Gaststätte mit allen drei Bauteilen (Hauptgebäude, Stadtmauerturm, Kasematten￾turm) sowie des Biergartens im Innenhof und die Wiederaufnahme der Nutzung. Die seit 2012 leerstehenden Gebäude sollen mit einem aktualisierten Raumkonzept unter Berücksichtigung des Baurechts, des Brandschutzes des Denkmalschutzes (Einzeldenkmal), der neuen Anforderungen an technische Einbauten und er Bauphysik generalsaniert werden. LA wird die Gaststätte im Anschluss vermie￾ten (möglicher Vorsteuerabzug) 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen und Änderung des Steuersatzes 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2019 / 2021 392 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00624 Flächendeckende Breitbandversorgung 1) Im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) wird der flächendeckende Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke privater Netzbetreiber bezuschusst. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund einer weiteren Verfahrensrunde im Förderprogramm für den Stadtteil Birnthon, Anpassung der Einzahlungserwartung für das Gebiet Birnthon. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach dem Programm „Breitbandrichtlinie des Freistaats Bayern (BbR)“ 5) 2017 / 2022 00677 Grundstückskäufe Umlegungsausschuss 1) Die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung und vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff., 80 ff BauGB) ist als eine hoheitliche Maßnahme zur erforderlichen Neuordnung der Grundstücke u.a. zur Ver￾wirklichung eines Bebauungsplans geregelt. Das gesetzliche Umlegungsverfahren wird vom Stadtrat ange￾ordnet. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Umlegungsverfahren ist es erforderlich, Flächen für einen mögli￾chen Grundstückstausch zur Verfügung zu haben - dafür müssen von der Umlegungsstelle Grundstückskäufe getätigt werden. Im Übrigen ist Fläche ist ein zunehmend knappes Gut. Um ihren zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge nachzukommen und Stadtentwicklung nachhaltig zu betreiben, brauchen Städte auch künftig eine angemes￾sene strategische Grundstücksreserve. Strategisches Flächenmanagement und aktive Liegenschaftspolitik sind trotz angespannter Haushaltslage und zahlreichen weiteren Herausforderungen mehr denn je Kernaufga￾ben der kommunalen Zukunftssicherung. Das fiskalische Ziel von Liegenschaftspolitik darf dabei nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollte auch die Liegenschaftspolitik als ein Instrument strategischen Flächenmanagements darauf ausgerichtet sein, die Steuerungs- und Strategiefähigkeit der Städte zu bewahren. Auch diesem Ziel dient der Grunderwerb. 2) Die Ansätze sind in den Jahren 2022-2024 aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen reduziert wor￾den. In 2025 erfolgte eine Rücknahme der Reduzierung. 3) Kostenschätzung 4) keine 5) nicht relevant 393 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01029 Palmenhof: KiTa und Wohnungen 1) In der Lorenzer Altstadt besteht ein Bedarf von 81 Kindergartenplätzen, der sich in naher Zukunft auf 91 Plätze steigern wird. Langfristig wird im Quartier ein Bedarf von ca. 85 Kindergarten-Plätzen prognostiziert. Bereits vor über 10 Jahren begann die Suche nach einem Standort in der Lorenzer Altstadt. Als einzig geeig￾neter Standort konnte das Grundstück mit dem ehemaligen Palmenhofbunker gefunden werden. Um den Bedarf weiterhin decken zu können, ist daher der Neubau eines 2-gruppigen Kindergartens, der spä￾ter von einem freien Träger betrieben wird, in der Lorenzer Altstadt notwendig. Dazu soll der ehemalige Pal￾menhofbunker, der sich im städtischen Besitz befindet, mit einer neuen Kindertagesstätte überbaut werden. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und um dem knappen Wohnraum entgegenzuwirken, wer￾den über der Kindertagesstätte außerdem sieben Wohnungen entstehen. Nach Fertigstellung wird das Ge￾bäude an die wbg Nürnberg GmbH veräußert. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach BayFAG 5) 2020 / 2022 394

Download ↓