Geschäftsbereich Referat VI
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat VI:
00107, 00108, 00687
U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf
- Bauabschnitt 2.2 wird unter MIP-Nr. 687 veranschlagt.-
- Bauabschnitt 2.1 wird unter MIP-Nr. 107 veranschlagt.-
- Der Grunderwerb wird für den gesamten U3-Südwestast unter MIP-Nr. 108 veranschlagt.-
- Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel. -
- Ab 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. -
1) Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt
und 2008 in Betrieb genommen. Der U3-Südwestast soll mit den Bahnhöfen Großreuth bei Schweinau, Kleinreuth bei Schweinau und Gebersdorf verlängert werden.
Der Bauabschnitt 2.1 der U3 SW (Gustav-Adolf-Straße – Großreuth bei Schweinau) ist in Bau, siehe hierzu
MIP-Nr. 107.
Der Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth bei Schweinau – Gebersdorf) ist in Bau, siehe hierzu MIP-Nr. 687.
Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111.
Sowohl Busbahnhof als auch Betriebshof werden mit einem niedrigeren Fördersatz gefördert. Die Förderquote für die Gesamtmaßnahme reduziert sich daher um rd. 2 Prozentpunkte auf rd. 70 %.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG)
5) 2001 / 2025
380
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00111
U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem
- Ursprüngliche Finanzierung nominell 80/20 % = 72/28 % real. -
1) In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches
Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die
Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen UBahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt.
Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebssystem realisiert.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund höherer Submissionsergebnisse und Preisgleitung der einzelnen Baustufen.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG).
5) 2002 / 2025
00114
Sanierung Laufertorturm
1) Der Laufertorturm, erbaut um 1377, ist einer der vier markanten runden Haupttürme der ehemaligen Stadtbefestigung und steht unter Denkmalschutz. Der Rundturm wurde in der Vergangenheit als Lager- und Zivilschutzraum genutzt. Heute steht der Turm leer und ist nicht mehr in Bunkerbindung. Der Turm zeigt verschiedene Schadensbilder. Bereits im Jahr 2011 erfolgte eine Notsicherung, um den Schutz der Passanten und
Fahrzeuge zu gewährleisten. Seitdem sind die unteren Etagen des Turmes eingerüstet. Zur Schadensbeseitigung und Substanzerhaltung wurde ein denkmalgerechtes Sanierungskonzept entwickelt, das jetzt umgesetzt
werden soll. Ziel der Sanierung ist die Sicherung der Fassade unter weitest gehendem Erhalt des historischen
Erscheinungsbildes sowie eine statische Sicherung des Dachstuhls. Im Fokus steht dabei der Schutz und die
Wiederherstellung der denkmalgeschützten Substanz und die uneingeschränkte Verkehrssicherheit. Zudem
soll die öffentliche Wahrnehmung des Turms als zentrales Element der Nürnberger Stadtbefestigung verbessert werden.
2) Neuanmeldung
3) Kostenberechnung
4) Fördermittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Bayerischen Landesstiftung
5) 2022 / 2023
381
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00576
Energie-Autocontrollingsystem: Erweiterung ab 2013
1) Mit dem Ausbau der Verbrauchsdatenerfassung (Zählerstände Wärme, Strom, Wasser) bei Großverbrauchern (ab ca. 30.000 EUR Energie- und Wasserkosten pro Jahr) sollen in den Dienststellen und Eigenbetrieben zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden.
Damit wird eine deutlich bessere Datengrundlage, vor allem durch genaue und umfangreiche Verbrauchsdaten mit hoher zeitlicher Auflösung, geschaffen. Die Personalkapazität bei KEM kann sich dann mehr dem Auswerten, Bewerten und Erkennen von kurzzeitigen Ausreißern, identifizieren auffälliger Verbräuche und Einleiten von Optimierungsmaßnahmen widmen. Der Aufwand für manuelle Datenbeschaffung und –pflege sinkt
erheblich. Auswertungen können zudem automatisiert erfolgen, wie z.B. durch das „Alarmieren“ bei bestimmten Grenzwertüberschreitungen.
Gleichzeitig dienen die Datengrundlagen dazu, mit ausgewählten Gebäuden am EU-Projekt EDI-Net teilzunehmen. In dem Projekt sollen Instrumente entwickelt und getestet werden, die die Nutzerinnen und Nutzer
noch stärker als bisher für den Verbrauch ihrer Gebäude sensibilisieren und zum Energiesparen motivieren.
Die für das Gesamtvorhaben entwickelte Umsetzungsstrategie für ein wirksameres Energiecontrolling ist bis
2026 angelegt. Sie beinhaltet neben der effizienteren Datenbeschaffung, -aufbereitung, -pflege und
-auswertung, das schnellere Reagieren bei Auffälligkeiten, das gezielte Aufspüren von Einsparpotenzialen
und insbesondere auch die direktere und stärkere Einbeziehung der Nutzer.
Die bisherigen Erfahrungswerte zeigen, dass die Qualitätsverbesserungen im Energiecontrolling und daraus
resultierende Energie- und Kosteneinsparungen wie erwartet eintreten.
2) Fortschreibung des Projektes, Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
00613
Bauzeitzinsen
1) Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet. Die
Veranschlagung erfolgt hier zentral und pauschal für UB, Frh und ML.
2) keine.
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
382
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00620
U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung
1) Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/
Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden.
Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende
ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instand zu setzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz
an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern.
Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine
neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen.
Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glasfassade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schäden
an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, einschließlich elektrischer Anlagen, d.h. der Bahnhof inkl. der unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem
verbesserten Leitsystem (inkl. Blindenleitsystem) ausgestattet werden. Der östliche Zugang soll ebenerdig
erfolgen. Der westliche Zugang bleibt als Unterführung erhalten.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Zuweisung vom Bund
5) 2018 / 2024
383
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00630
Stadterneuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus
1) Die Stadtteile Gibitzenhof und Steinbühl-West wurden bereits seit 2003 immer wieder intensiv betrachtet. Die
Satzung für das Sanierungsgebiet wurde am 26.04.2017 im Stadtrat beschlossen. Die formulierten Ziele,
Maßnahmen und Projektvorschläge der vorbereitenden Untersuchungen bilden die Grundlage für eine städtebauliche, perspektivische Entwicklung; sie dienen der städtebaulichen und stadtfunktionalen Verbesserung.
Aktuell wird die Projektumsetzung mit den planenden und ausführenden Dienststellen vollzogen.
Die Schwerpunkte der nächsten Jahre werden auf folgenden Projekten liegen: Quartiersmanagement, Umsetzung kompakter Grün-Projekte im öffentlichen Raum (z.B. Max-Planck-Straße).
Perspektivisch kann die Gestaltung der Überdeckelung des FSW auch Thema der Stadterneuerung werden.
2) Reduzierung der Gesamtkosten durch Ausgliederung der Maßnahme-Nr. 01114 Grünanlage Helmut-HeroldPlatz und Spielplatz Frankenstraße; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (56% Förderquote)
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 15 Jahre.
00687
U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf
Siehe hierzu Maßnahme 00107.
384
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00715
Stadterneuerung Weststadt
Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 716 (Stadterneuerung Altstadt Süd).
1) Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt wurde 2016 um die Bereiche zwischen Sielstraße/ Paumgartnerstraße und Plärrer erweitert.
Im Gebiet bestehen aktuell folgende Handlungsbedarfe:
Revitalisierung Volksbad, Neugestaltung Plärrer, Neugestaltung Vorplatz Memorium Nürnberger Prozesse,
Neugestaltung Vorplatz Epiphanias-Kirche
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss,
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (53% Förderquote)
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel maximal 15 Jahre.
00716
Stadterneuerung Altstadt Süd
Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Stadterneuerung Weststadt).
1) Das im Sommer 1998 ausgewiesene Sanierungsgebiet Altstadt-Süd wurde 2017 auf Basis ergänzender vorbereitender Untersuchungen neu aufgelegt und erweitert.
Dabei wurden insbesondere nachfolgende Bearbeitungsschwerpunkte definiert:
Aufwertung Bereich Bahnhofsvorplatz / Königstorpassage / Stadtgraben, Neuaufstellung Quartiersmanagement, Neugestaltung von Plätzen und Straßenräumen, Sicherung wichtiger Einzeldenkmäler, Generalsanierung Künstlerhaus 3.BA (eigene Maßnahme-Nr. 437), Kommunales Förderprogramm für Hof-, Fassaden- und
Dachbegrünung.
Erste Maßnahmen (z.B. Bahnhofsvorplatz) sind bereits abgeschlossen und weitere Maßnahmen (z.B. Künstlerhaus, Hintere Ledergasse 43, Luitpoldstraße, Marientorzwinger) in der Umsetzung.
2) Reduzierung der Gesamtkosten durch Ausgliederung der Maßnahme-Nr. 01031 San. Nördl. Marientorzwinger
m. Umfeld; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (56 % effektive Förderquote).
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel maximal 15 Jahre.
385
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00766
Stadterneuerung Langwasser
1) Der Stadtrat hat im September 2016 die Ausweisung des Soziale-Stadt-Gebiets „Nürnberg Langwasser“ beschlossen. Erste Handlungsfelder waren die Aufwertung von öffentlichen Räumen hinsichtlich Aufenthaltsqualität und die Unterstützung kleinerer Maßnahmen wie z. B. Street Art. Die für die Maßnahme „Gemeinschaftshaus Langwasser 2. BA“ (Maßnahme 12) bereitgestellten Fördergelder wurden direkt bei der Maßnahme veranschlagt. Aufgrund weiterer Handlungsbedarfe wurde das Stadterneuerungsgebiet im März 2019 um den
Bereich Neuselsbrunn erweitert und als Satzung förmlich festgelegt.
Aktuell werden im Rahmen eines VU-Prozesses konkrete Sanierungsziele für das Gesamtgebiet vorbereitet,
um die Umsetzung weiterer Maßnahmen einzutakten. Die Schwerpunkte werden dabei auf folgenden Projekten liegen:
Quartiersmanagement mit Quartiersbüro, Quartiersentwicklungskonzept (Nachverdichtung), Neugestaltung
Grünzug Ferdinand-Drexler-Weg, Aufwertung Fußgängerzone Nachbarschaft F/G, Begleitung WBGQualifizierungsmaßnahmen Nachbarschaft A/B, Spielhof Georg-Ledebour-Schule, Entwicklung PRINOVISAreal etc.
Anlässlich der Neuaufstellung der Städtebauförderungsprogramme in 2020 wurde das Sanierungsgebiet dem
Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (PWE) zugeordnet (bisher „Soziale Stadt“).
Auf die prognostizierten Zuschusserwartungen hat dies vorerst keinen Einfluss.
2) Reduzierung der Gesamtkosten durch Teilfinanzierung der Maßnahme-Nr. 01119 Neugestaltung AnnetteKolb-Anlage; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Der BundLänder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthalten, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil
56 %, der städt. Eigenanteil 44 %.
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel maximal 15 Jahre.
386
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00768
P + R Parkhaus Röthenbach
1) Das P+R Parkhaus am U-Bahnhof Röthenbach musste aufgrund seines schlechten baulichen Zustands geschlossen und abgerissen werden. Der Ersatzneubau soll eine Kapazität von 600 PKW-Stellplätzen und mind.
100 Fahrradstellplätzen aufweisen. Es wurde eine Förderung aus den sogenannten Luftreinhaltemitteln für
einen Ersatzneubau in Aussicht gestellt. Der Zuwendungsgeber setzt eine Prüfung des Schlussverwendungsnachweises bis Ende 2023 voraus, weshalb der Baubeginn bereits in 2022 erfolgen muss.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Zuweisung vom Bund aus den sogenannten Luftreinhaltemitteln
5) 2022 / 2023
00822
Videoüberwachung U-Bahnanlagen
1) Die gegenwärtige Videoüberwachung in den U-Bahnanlagen orientiert sich ausschließlich an den Anforderungen der VAG. Aus Sicherheitsgründen soll künftig an beiden Bahnsteigenden jeweils beidseitig eine Videoüberwachung vorgesehen werden. Zudem sollten auch Verteiler- und Zwischengeschosse sowie die Zugangsbereiche vor Aufzügen mit Kameras überwacht werden. Des Weiteren soll die Bildqualität erhöht werden, sodass auf dem Bildmaterial mehr Details erkennbar sind und gegebenenfalls auch eine Gesichtserkennung (z. B. zur Strafverfolgung) durchgeführt werden kann.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Kostenerstattung der Infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmen. Vom Land Bayern ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 1,5 Mio. Euro in Aussicht gestellt worden.
5) 2017 / 2022
387
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00881
Erneuerung Stellwerk Eberhardshof
1) Das Stellwerk im U-Bahnhof Eberhardshof (EB) ist ein älteres Stellwerk, an dem noch keine umfassenden
Modernisierungen durchgeführt wurden. Es basiert ausschließlich auf analoger Technik und die Ersatzteilversorgung hierfür ist auf Dauer nicht gesichert. Dieses Stellwerk muss deshalb auf digitale Technik umgestellt
werden. Die Kabelanlage an der Oberfläche steht nach gut 30 Betriebsjahren ebenfalls zur Erneuerung an. Im
Rahmen des U-Bahnbau und Pachtvertrag ist die Stadt Nürnberg für investive Erneuerungsmaßnahmen an
der an die VAG verpachteten U-Bahninfrastruktur zuständig. Nach Rücksprache mit der Anlagenbuchhaltung
handelt es sich beim Austausch des Stellwerks Eberhardshof um eine investive Maßnahme (Austausch Betriebsvorrichtung). Der Ersatz ergibt sich somit aus der vertraglichen Verpflichtung gegenüber der VAG.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Bau- und Technikkosten.
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2019 / 2023
01031
San. Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld
1) Im Bereich nördlicher Marientorzwinger/Ecke Katharinengasse ist eine umfangreiche Sanierung geplant. Dabei wird die nördliche Graben- und Wehrmauer saniert und ein Teilwiederaufbau des im 2. Weltkrieg beschädigten Stadtmauerturmes Blaues G erfolgen. Außerdem werden umliegende Grün- und Verkehrsflächen umgestaltet. In diesem Zusammenhang wird die Freifläche im angrenzenden Zwinger zur öffentlich nutzbaren
Grünfläche umgestaltet. Es wird für die Bürgerinnen und Bürger eine vergleichsweise ruhige Oase in der historischen Wehrmauer geschaffen, in der die Stadtmauer in ihrem Aufbau erlebbar wird. Durch den Teilwiederaufbau des Stadtmauerturms, die Entstehung eines neuen Platzes zur Katharinengasse und den neu gestalteten Straßenbelag wird der Verlauf der historischen Stadtmauer sichtbar gemacht und damit ein wertvoller
Beitrag zur städtebaulichen Reparatur an dieser Stelle geleistet.
Teilfinanzierung aus Maßnahme-Nr. 716 „Stadterneuerung Altstadt Süd“.
2) Neuanmeldung
3) Kostenberechnung
4) Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“; Sonderfonds „Innenstädte beleben“
5) 2022 / 2024
388
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01076
Stadterneuerung Galgenhof/Steinbühl
1) Das Sanierungsgebiet Galgenhof/Steinbühl wurde 1996 förmlich festgelegt, 2010 wurden der Richard-Wagner-Platz und das Heumann-Areal mit einbezogen. Seitdem konnten im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses zahleiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und der Stadtteil weiterentwickelt werden. Aufgrund weiterhin bestehender Handlungsbedarfe insbesondere im Bereich der Grün- und Freiflächenausstattung, der
Gestaltung der Straßen- und Platzräume und des Quartiersmanagements wird angestrebt, das Sanierungsgebiet in den nächsten Jahren weiter zu bearbeiten. Insbesondere die Aufwertung und Neuschaffung von Grünflächen in der Südstadt genießt höchste Priorität. Die Aktualisierung der Sanierungsziele wird derzeit erarbeitet, aktuell ist die Umsetzung folgender Maßnahmen geplant: Fortführung der Umgestaltung des Aufseßplatzes, Begrünungsmaßnahmen "Klein aber fein" im Quartier, Aufwertung Südstadtpark, Umgestaltung und Aufwertung Wölckernstraße, Aufwertung Kopernikusplatz und das Förderprogramm "Mehr Grün für Nürnberg".
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 %
der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen
auch nicht förderfähige Kosten enthalten, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 56 %, der städt. Eigenanteil
44 %.
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel maximal 15 Jahre.
389
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01117
Stadterneuerung Nördliche Altstadt - Weiterführung
1) Das Stadterneuerungsgebiet "Nördliche Altstadt" ist seit 2020 dem Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" zugeordnet. Mit dem Programm werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sowie "Städtebaulicher Denkmalschutz" gebündelt. Stadtzentren
sollen zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden.
Derzeit werden die Sanierungsziele fortgeschrieben mit dem Ziel, das Gebiet bis 2031 fortzuführen. Folgende
Maßnahmen sollen dabei zur Umsetzung kommen oder mitfinanziert werden:
Umbau des Pellerhauses zum „Haus des Spiels“, Aufwertung Stangengässchen; Neukonzeption und Aufwertung Stadtgraben; Aufwertung Andreij-Sachharow-Platz inkl. Unterflur-Wertstoffcontainer in Verbindung mit
der Maßnahme Untere Talgasse 8 (Herrenschießhaus); Aufwertung Egidienplatz in Verbindung mit der Maßnahme Pellerhaus; Neukonzeption und Aufwertung Unterer Bergauerplatz; Aufwertung Augustinerstraße /
Winklerstraße in Verbindung mit der Maßnahme Augustinerhof; Aufwertung Hans-Sachs-Platz 2. BA; Denkmalsanierung Pilatushaus; Fortführung Quartiersmanagement Altstadt
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der
Orts- und Stadtkerne“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil
beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthalten, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 54 %, der städt. Eigenanteil 46 %.
5) Die Laufzeit des Sanierungsgebietes beträgt maximal 15 Jahre.
01132
U-Bahn Verteilergeschoss Lorenzkirche
1) Nach dem erneuten Insolvenzantrag und Bekanntgabe der Schließung der Warenhäuser der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH am Standort Nürnberg wurde gemeinsam zwischen der Stadt Nürnberg und dem Eigentümer des Warenhauses am U-Bahnhof Lorenzkirche eine Lösung gesucht, Karstadt am Standort zu halten.
Hierzu wurde eine neue Vereinbarung über die Zuständigkeitsregelung und die Kostenträgerschaft in der Lorenzpassage geschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, die Zuständigkeit innerhalb der Passage weitgehend
auf die Stadt Nürnberg / VAG zu übertragen. Weiter sieht die Vereinbarung vor, auf Grundlage eines vorhandenen Gestaltungskonzepts, eine optische Aufwertung zusammen mit einer erforderlichen Erneuerung der
technischen Anlagen innerhalb der nächsten 36 Monate vorzunehmen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2020 / 2023
390