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I.3 Stadtratsbeschluss zum Haushaltsvollzug

Haushalt 2022 · Band 1 · Seiten 229–230 · Seiten 229–230 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug Sitzung des Stadtrates (Etat) am 18.11.2021 Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben. 6.4. Haushaltsvollzug 2022 Beschluss: 1. Die in der Liste der Haushaltsplanvermerke (Anlage 1) aufgeführten Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerke werden beschlossen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT beauftragt, diese Liste an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für 2022 ergeben. 2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die internen Leistungsverrechnungen (einschließlich Verwaltungskostenerstattungen) an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 ergeben. Abweichungen von den Planwerten in diesem Bereich, die sich im Rahmen des gültigen Leistungskatalogs bewegen, gelten als bewilligt. Das Referat für Finanzen, Personal und IT kann im Einzelfall eine davon abweichende Regelung treffen. 3. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, bei Grunderwerbungen im MIP￾Vollzug Unterschiede zwischen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss in analoger Anwendung der Vorschriften des § 20 KommHV-Doppik (gegenseitige Deckungsfähigkeit) und Tz. 3.3.6 AFB (Berichtigung von Mittelbereitstellungen) auszugleichen. 4. Ansatzüberschreitungen bei den Abschreibungen gelten als bewilligt. 5. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, haushaltstechnische Korrekturen wie zum Beispiel saldoneutrale Änderungen in der Zuordnung zu einzelnen Produkten (Profitcentern) und Anpassungen aufgrund von Änderungen des Kontenrahmens vorzunehmen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT ermächtigt, beschlossene Änderungen des Haushaltsplanes, die sich aus verrechnungstechnischen Gründen (zum Beispiel bei der Umlage und Verteilung zentraler Ansätze) auch auf die Veranschlagung in anderen Teilhaushalten auswirken würden, erst im Haushaltsvollzug umzusetzen. Unterjährige Änderungen bei den für den Gesamthaushalt saldoneutralen Umlagen gelten als bewilligt. 6. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich ursprünglich begrenzte neue Aufgaben (insbesondere Projekte) sind jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen diese Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss verwendet werden. 7. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, a) für MIP-Maßnahmen bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen vorzunehmen; b) für - Umlagen, Beiträge und sonstige Zahlungen, die an öffentlich-rechtliche Körperschaften zu leisten sind und die auf Gesetz oder Satzung beruhen, - Zinsen, Tilgung und Rückzahlung von Zuweisungen über- und außerplanmäßige Mittel zu bewilligen; sie bedürfen keiner Kenntnisnahme durch den Ältestenrat und Finanzausschuss; c) bei Bedarf Kassenkredite gemäß Art. 73 Abs. 1 GO in Anspruch zu nehmen; d) über die Zuordnung der Kosten- und Erlösarten zu den einzelnen Teilbudgets K1 bis KS beziehungsweise 11 und 12 zu entscheiden; e) im Rahmen des Jahresabschlusses über Verbesserungen und Verschlechterungen der Budgets zu entscheiden; f) Mittel einzuziehen, wenn bei einer durch die Stadt geförderten Einrichtung weitere Finanzmittel von dritter Seite für die Einrichtung bereitgestellt werden; I.3 Haushaltsvollzugsbeschluss 226 227

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