C.1.1 Wirtschaftsplan 2023
ASN ASN in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschaftsplan 2023
Inhalt
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2023
1. Allgemeines
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2026
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026
4. Kassen- und Investitionskredite
Anlagen
Anlage 1: Erfolgsplan 2023
Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2026
Anlage 3: Finanzplan 2023
Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026
Anlage 5: Vermögensplan 2023
Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2022 bis 2026
Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2022 bis 2026
Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2023
Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2023
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1. Allgemeines
Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.
Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 420 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw.
Anforderungen in folgende Bereiche:
1.1 Abfallwirtschaft
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der
Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf
den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen
und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstofftonne“.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Sammeln
- Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme
- Befördern
- Behandeln
- Lagern
- Behandeln von Abfällen
- Ablagern von Abfällen zur Beseitigung
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.
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Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und
Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete
Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.
Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(Abfallberatung) durch.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt
Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- aus dem Landkreis Fürth und
- der Stadt Schwabach
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg bzw. zur Beseitigung auf der Deponie.
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und
dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind:
Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.875
graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.637.000 Litern, für die Biomüllabfuhr
sind ca. 46.000 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.685.000 Litern aufgestellt. Die
Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog.
Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom
jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr.
Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für
26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.
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Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 12.140 Sperrmüllabholaufträgen pro
Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).
Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.
Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus
Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.
Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 24.900 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.
Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung
durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung
(Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt
bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Aus heutiger Sicht kann nach Abschluss der Planungen mit dem Bau noch in 2022 begonnen
werden. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgesehen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.
Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.
Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts wird der bislang im Anwesen „Am Pferdemarkt“ befindliche Wertstoffhof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße
umziehen müssen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfte noch in 2022 abgeschlossen werden können, so dass voraussichtlich im Frühjahr 2023 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Der neu konzipierte Wertstoffhof orientiert sich ebenfalls an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweiterungspotenziale für zusätzliche Aufgabenstellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeitsgedanken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines
„Repair-Cafes“) vor. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan
der Vorjahre vorgesehen und im vorliegenden Vermögensplan durch weitere Ansätze erhöht. Die Mittel stehen bis zum Abschluss der Baumaßnahme zur Verfügung.
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Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe LVP-Behälter, Altglascontainer);
operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von
den Systembetreibern beauftragt sind.
Erfassung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) und Zuführung zur Verwertung (Vermarktung); die Leistungen werden durch Dritte erbracht.
Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt
oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.
Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters.
Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.
Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.
Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.
Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier
Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wurde im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellung der "Gewerblichen Sammlung ist die
bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wirksam geworden. Seit
dem 01.04.2021 bis einschließlich 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im
Holsystem über die "blaue Tonne" im Rahmen einer beauftragten "Noterfassung" als
stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, "offenen Verfahren" konnten
sowohl die Erfassung (Sammlung und Transport) als auch die erlösgenerierende
Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre
vergeben werden.
An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die
Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz
-VerpackG- angemessen zu beteiligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung
hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht noch
aus).
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1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils
ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem,
optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen
Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B.
Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden.
Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE
abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute,
bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen,
Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.
Im Jahr 2023 werden voraussichtlich ca. 222.200 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca.
136.300 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 13.400 t Gewerbeabfälle und ca. 72.500 t Hausmüll
aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber
hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen
ein privatrechtliches Entgelt.
Die CO2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes
(BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten
ist, soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung ab 2023 auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ angewendet werden.
Die genaue Umsetzung ist noch nicht abschließend geklärt und es sind verschiedene potentielle Szenarien (Messung oder Berechnung anhand von Emissionsfaktoren) zur Ermittlung der Abgabe denkbar. Im vorliegenden Wirtschaftsplan wurde die Belastung mit der
CO2-Abgabe anhand der im Auftrag vom Bundesumweltministerium in diesem Frühjahr veröffentlichten Studie und auf Basis tatsächlicher Messwerte quantifiziert und eingeplant.
Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den -vom Gesetz intendierten- ökologischen Lenkungseffekt haben wird, bleibt jedoch fraglich.
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1.3 Deponien
Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung,
eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6
Jahren vorzuhalten.
Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die
Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die
Deponierung von Abfällen. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken
(TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien
durch Verordnung verbindlich festgeschrieben.
Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder
Ausfall der Müllverbrennungsanlage (MVA), der Hausmüll nicht mehr auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd „notdeponiert“ (dort also endgültig beseitigt), sondern nur noch zwischengelagert werden darf und nach Wiederinbetriebnahme der MVA der thermischen Behandlung zugeführt werden muss.
Die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, ist für die Deponieabschnitte F – M zeitlich unbefristet erteilt.
Nach insbesondere wirtschaftlichen Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitlichen
Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben
werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene
Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land sowie die
weiteren Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Fürth, Städte Fürth und Schwabach) zu
entsorgen, von Bedeutung. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität
von 1,5 Mio. m³, deren endgültige Verfüllung bis voraussichtlich Ende 2022, aus nachstehenden Gründen, geplant war.
Mit den, bis 2010 sehr geringen Ablagerungsmengen war seinerzeit eine Verfüllung des
Restvolumens bis zum Jahr 2040 zu erwarten. Da betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie bis etwa 2022/2023 ihr technisches Nutzungsende erreichen, also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29.
Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres
2022 zu beenden und bis dahin dort auch die entschrottete und aufbereitete Schlacke der
Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zu verwenden.
Zwischenzeitlich hat sich der Zustrom an faserhaltigen Abfällen (u.a. KMF und asbesthaltige
Abfälle sowie asbesthaltige Baustoffe) aufgrund hochsubventionierter Gebäude-Sanierungsmaßnahmen vervielfacht und macht mittlerweile etwa 90% des gesamten Zustroms
zur Deponie Nürnberg-Süd zur dortigen Beseitigung aus.
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Gerade aber die faserhaltigen Abfälle bedürfen wegen ihrer geringen Dichte einer aufwändigen Verpackung und immenser Massen an Einbau- und Abdeckmaterial (i.W. aufbereitete
MV-Schlacke), so dass die Verfüllung des Restvolumens, zufällig auch entsprechend der in
2011 diskutierten Verfüllszenarien, bereits tatsächlich Ende 2022 zu erwarten wäre. Um
dieser sehr raschen Verfüllgeschwindigkeit entgegen zu treten und insbesondere noch für
einen zumindest kurzen Zeitraum Deponiekapazitäten für schüttbare Abfälle zu gewinnen,
wird eine Annahme-Mengenbegrenzungsregelung für faserhaltige Abfälle, die noch in die
Abfallwirtschaftssatzung aufzunehmen ist, der beschriebenen Entwicklung entgegensteuern. Da die Stadt Nürnberg aber unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, wurde
nach regional verfügbaren Absteuerungsmöglichkeiten für faserhaltige Abfälle gesucht.
Zweckvereinbarungsgemäß steht der Landkreis Nürnberger Land in der Verpflichtung, bei
Schließung der Deponie Nürnberg-Süd, eine Nachfolgelösung zur Aufrechterhaltung der
Entsorgungssicherheit bereit zu stellen. Hierzu kann sich der Landkreis auch der Dienste
Dritter bedienen (also Bereitstellung externer Deponiekapazitäten). Insoweit ist der Landkreis Nürnberger Land schon jetzt in die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse
zur Absteuerung deponierbarer Abfälle als mitzeichnende Vertragspartei eingebunden. Aus
heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Restverfüllung der Deponie Nürnberg-Süd
noch bis Mitte, allenfalls Ende 2023 „hinausgezögert“ werden kann, um dem Landkreis
Nürnberger Land die Suche nach einer Nachfolgelösung zumindest in zeitlicher Hinsicht, zu
erleichtern. Eine gesamtheitliche Deponie-Nachfolgelösung zeichnet sich lt. Auskunft des
Landratsamtes Nürnberger Land ab etwa Ende 2023 ab (ggf. mit Zwischennutzung noch
freien Deponievolumens auf der landkreiseigenen Deponie).
Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem
30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung
und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit
entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. EURO gebildet.
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025
2.1 Umsatzerlöse
Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als
Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr.
Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und
Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung
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und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage
gedeckt.
Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum
Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert. Die Auswirkungen der
CO2-Besteuerung auf Treibstoffe, die Mehrkosten für die Erfassung von Papier, Pappe und
Kartonagen sowie die deutliche Steigerung im Bereich Personalkosten aufgrund der neuen
Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Erhöhung der Gebühr führen. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit
jedoch noch nicht möglich.
Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“
nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit
der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten.
Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 gesenkt. Da der Kalkulationszeitraum für die Verbrennungsgebühr zum 31.12.2022 endet,
wurde diese ab 2023 neu kalkuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung.
Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.
Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungsund Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen.
Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein
zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert.
Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt und werden jährlich aktualisiert.
Mit der Restverfüllung und Schließung der Deponie Nürnberg-Süd „endet“ auch der Gebührenhaushalt „Deponie“. Die weiterhin, während der Schließungs- und Nachsorgephase anfallenden Kosten werden aus der Rückstellung gedeckt.
2.2 Sonstige betriebliche Erlöse
In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur
für Arbeit enthalten.
2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen
Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der
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PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage.
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist geplant, die EU-seitig erst 2025/2026 vorgesehene
CO2-Besteuerung für den Brennstoff „Abfall“ bereits auf nationaler Ebene anhand des
BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) umzusetzen. Insoweit ist ein entsprechender
Ansatz im Wirtschaftsplan 2023 (und in der Kalkulation der Verbrennungsgebühr) bereits
enthalten (siehe auch Nr. 1.2).
Auch im Bereich der Treibstoffe und Energiekosten sind aufgrund der CO2-Besteuerung
gemäß BEHG deutliche Mehraufwendungen zu erwarten.
2.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten
und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage
für die Zusatzversorgungskasse.
Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk)
wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personalaufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die daraus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplanten Personalaufwand berücksichtigt.
2.5 Abschreibungen
Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie
der Investitionsplan.
Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden,
sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.
2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt
Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen
städtischer Dienststellen wieder.
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2.7 Zinsen
Im Zinsaufwand in Höhe von 1,68 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,1
Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz
mit 0,58 Mio. EUR enthalten.
Es sind Zinserträge im Umfang von 0,52 Mio. EUR zu erwarten.
2.8 Handelsrechtliches Ergebnis
Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2023 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 9,88
Mio. EUR ab.
Zum 01.01.2021 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 62,99 Mio. EUR.
Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2021 und der, wegen der beschriebenen Auswirkungen der rückwirkend ab 2020 geltenden „Entgeltordnung für das Handwerk in Bayern“
bei gleichzeitiger Senkung der Gebühren (Verbrennungsgebühr für den Zeitraum von 2019
bis einschl. 2022 sowie Abfallgebühr für den Zeitraum von 2020 bis einschl. 2023), der
Mehrkosten für die Erfassung von PPK sowie wegen der CO2-Bepreisung für Energie/Treibstoffe, erwartete Verlust in 2022 in Höhe von ca. 5,52 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust
2023 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 47,59 Mio. € auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026
Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.
Für 2023 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 20,6 Mio. EUR.
Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 33,75
Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen.
Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2023 wird in der Finanzrechnung
über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.
Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.
4. Kassen- und Investitionskredite
Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN beträgt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2023 13,28 Mio. EUR.
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Anlage 1
IST Plan Plan
2021 2022 2023
TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse
1.1. Gebühren veranlagt 43.999 44.144 44.719
1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 27.319 32.447 34.368
1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0
SUMME Umsatzerlöse 71.318 76.591 79.087
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0
3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.273 50 50
5. Materialaufwand und bezogene Leistungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und
Betriebsstoffe und bezogene Waren 13.425 10.853 14.204
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 24.649 28.359 29.613
SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 38.074 39.212 43.817
6. Personalaufwand und Sozialabgaben
a) Löhne u. Gehälter 19.642 20.515 19.683
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 7.828 7.143 6.935
- davon für Altersversorgung 3.536 3.019 2.906
SUMME Personalaufwand 27.470 27.658 26.618
7. Abschreibungen 13.528 7.827 7.766
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.494 5.962 9.615
9. Zinsen und ähnliche Erträge 557 484 520
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.728 1.924 1.676
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐18.146 ‐5.458 ‐9.835
12. außerordentlicher Aufwand 00 0
13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0
14. Sonstige Steuern 46 42 45
15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐18.192 ‐5.500 ‐9.880
Zuführung 11 1
Inanspruchnahme 1.606 1.080 0
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
Erfolgsplan 2023
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Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2021 2022 2023 2024 2025 2026
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 1) 71.318 76.591 79.087 88.562 89.450 90.360
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 000000
3. Aktivierte Eigenleistungen 000000
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.273 50 50 49 49 49
5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 38.074 39.212 43.817 43.641 45.594 48.995
6. Personalaufwand und Sozialabgaben 27.470 27.658 26.618 26.858 27.555 28.250
7. Abschreibungen 13.528 7.827 7.766 8.626 8.774 8.288
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.494 5.962 9.615 10.538 11.634 12.736
9. Zinsen und ähnliche Erträge 557 484 520 447 374 220
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.728 1.924 1.676 1.569 1.357 1.088
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐18.146 ‐5.458 ‐9.835 ‐2.174 ‐5.041 ‐8.728
außerordentlicher Aufwand 000000
außerordentliches Ergebnis 000000
12. Sonstige Steuern 46 42 45 44 44 44
13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐18.192 ‐5.500 ‐9.880 ‐2.218 ‐5.085 ‐8.772
14. Gewinn- / Verlustvortrag 81.187 62.995 57.495 47.615 45.397 40.312
15. Vortrag auf neue Rechnung 62.995 57.495 47.615 45.397 40.312 31.540
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Zuführung 111000
Inanspruchnahme 1.606 1.080 0 13 13 13
Erfolgsplanvorschau
Anlage 2
18
Anlage 3
Finanzplan 2023
Mittelherkunft T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 7.766
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.037
Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0
Minderung liquider Mittel 29.546
Mittelzufluss gesamt 38.349
Mittelverwendung T-EUR
Periodenergebnis Verlust 9.880
Investitionen
Abfallwirtschaft 20.227
Müllverbrennung 303
Deponie 0
Verwaltung 100
Minderung der Rückstellungen1) 5.533
Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.306
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 38.349
Erhöhung 1
Minderung 0
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
19
Anlage 4
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2022 2023 2024 2025 2026
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 7.827 7.766 8.626 8.774 8.288
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.077 1.037 980 894 846
Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Minderung der liquiden Mittel 3.632 29.546 3.633 3.259 5.793
Mittelzufluss gesamt 12.536 38.349 13.239 12.927 14.927
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2022 2023 2024 2025 2026
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust 5.518 9.880 2.218 5.085 8.772
Investitionen
Abfallwirtschaft 3.236 20.227 2.651 3.286 3.046
Müllverbrennung 113 303 63 213 61
Deponie 50 0 0 0 0
Verwaltung 100 100 100 100 100
Minderung der Rückstellungen 1) 1.305 5.533 5.806 1.742 343
Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.214 2.306 2.401 2.501 2.605
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 12.536 38.349 13.239 12.927 14.927
Erhöhung 11000
Minderung 1.080 0 13 13 13
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
20
Anlage 5
Vermögensplan 2023
EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 2.750.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 15.000.000,00
Fahrzeuge 1.898.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 548.600,00
20.226.600,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 240.000,00
Maschinen 10.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00
303.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 0,00
Maschinen 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00
0,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00
100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 20.629.600,00
21
Mittelfristiger Vermögensplan
2022 2023 2024 2025 2026
EUR EUR EUR EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 80.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 100.000,00 2.750.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 15.000.000,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 2.719.000,00 1.898.000,00 2.172.500,00 2.807.500,00 2.567.500,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.000,00 548.600,00 348.600,00 348.600,00 348.600,00
3.236.000,00 20.226.600,00 2.651.100,00 3.286.100,00 3.046.100,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 53.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 0,00 240.000,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 48.000,00
113.000,00 303.000,00 63.000,00 213.000,00 61.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (1
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00
100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 3.499.000,00 20.629.600,00 2.814.100,00 3.599.100,00 3.207.100,00
Anlage 6
(1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022. 22
Anlage 7 Seite 1
2022 2023 2024 2025 2026
23456
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
2021 80
2022 30
2023 30 30 30
Grundstücke und Gebäude
2021 100
2022 2.750
2023 100 100 100
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
2021 0
2022 15.000
2023 000
Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge)
2021 2.719
2022 1.898
2023 2.173 2.808 2.568
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2021 337
2022 549
2023 349 349 349
Deponie
Grundstücke und Gebäude
2021 0
2022 0
2023 000
Betriebsanlagen
2021 20
2022 0
2023 000
Maschinen
2021 5
2022 0
2023 000
Fahrzeuge
2021 20
2022 0
2023 000
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2021 5
2022 0
2023 000
3.286 20.227 2.651 3.286 3.046
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Zwischensumme
23
Anlage 7 Seite 2
2022 2023 2024 2025 2026
23456
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
2021 53
2022 3
2023 333
Grundstücke und Gebäude
2021 0
2022 0
2023 000
Betriebsanlagen
2021 0
2022 240
2023 000
Maschinen
2021 10
2022 10
2023 10 10 10
Fahrzeuge
2021 0
2022 0
2023 0 150 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2021 50
2022 50
2023 50 50 48
Verwaltung
Fachspezifische Software
2021 35
2022 35
2023 35 35 35
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2021 65
2022 65
2023 65 65 65
3.499 20.630 2.814 3.599 3.207
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Gesamtsumme
24
Anlage 8 Seite 1
EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00
Sonstiges 10.000,00
30.000,00
Grundstücke und Gebäude
Betriebsgebäude 250.000,00
Gartenabfallsammelstellen 2.450.000,00
Sonstiges 50.000,00
2.750.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
Bau/Verlegung WSH AM Pferdemarkt 15.000.000,00
15.000.000,00
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.873.000,00
Lastenfahrrad für Öffentlichkeitsarbeit 15.000,00
Sonstiges 10.000,00
1.898.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Büroeinrichtung 15.000,00
Datenendgeräte 20.000,00
Schnellwerkstatt 100.000,00
Geräte für Wertstoffhöfe 10.000,00
Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 150.000,00
Abroll-Absetzmulden 13.800,00
Müllpreßbehälter 59.800,00
Rollpacker 150.000,00
Sonstiges 30.000,00
548.600,00
Summe Abfallwirtschaft 20.226.600,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2023
25
Anlage 8 Seite 2
Erläuterungen zum Vermögensplan 2023
EUR
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
Fachspezifische Software 3.000,00
3.000,00
Betriebsanlagen
Installation Infrarotkamerasystem 240.000,00
240.000,00
Maschinen
div. Maschinen und Geräte 10.000,00
10.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte/server 5.000,00
Sonstiges 45.000,00
50.000,00
Summe Müllverbrennungsanlage 303.000,00
26
Anlage 8 Seite 3
EUR
Verwaltung
Fachspezifische Software
Erweiterung Standardsoftware 25.000,00
Netz- bzw. PC-Software 10.000,00
35.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 20.000,00
Hardware für IT-Abt. 5.000,00
Hardware für Anwender 10.000,00
Einrichtung 25.000,00
Sonstiges 5.000,00
65.000,00
Summe Verwaltung 100.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2023
27
Anlage 9
Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN
Stellenplan Beamte
Laufbahngruppen
Besoldunggruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
2021 2022 30.06.2022
Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter
A 16 0 0 1 Neuer Zweiter Werkleiter zum 01.04.2022
A 15 0 0 0
A 14 1 1 1
A 13/14 H 1 1 0
Qualifik.ebene 3 A 13 G/A 13 1 1 1
A 12 0 0 1
A 11 5 5 3
A 10 0 0 1
A 9/10 G 1 1 0
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
A 8 2 2 2
A 7 1 1 1
A 6 0 0 0
A 5 0 0 0
Summe 12 12 11
Stellenplan Beschäftigte
Entgeltgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
VG alt neu 2021 2022 30.06.2022
Außertariflich B2 1 1 0 Zweiter Werkleiter bis
30.03.2022
I E15Ü 0 0 0
I a E15 0 0 1
I b E14 3 3 3
II H + II G E13 2 2 2
III / II E12 2 2 1
IVa / III E11 2 4 4
IV a E10 3 2 2
E9c 13 13 12
E9b 12 11 10
E9a 36 36 25
Vc + Vc / Vb +
LGr. 7 / 8 a E8 27 28 35
LGr. 6 / 7 a E7 2 2 3
VIb / Vc + Vib +
LGr. 5 / 6 a E6 100 100 96
VII / VIb + V II +
LGr. 4 / 5 a E5 15 15 17
LGr. 3 /4 a + 4
/4 a E4 199 198 195
VIII/VII + LGr.
2/3 a E3 9 9 8
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2
IX / Ixa + LGr.
1/1a E2 4 4 1
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 430 430 418
Anmerkungen: einschließlich Mitarbeitende in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
28
Anlage 9
Seite 2
Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher
Personalbestand
2021 2022 30.06.2022
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen /
Beamte 12 12 11 7 4
Beschäftigte 430 430 418 409 9
Summe 442 442 429 416 13
Anmerkungen: einschließlich insgesamt 5 Mitarbeitende in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Nachrichtlich: Zum 30.06.2022 befanden sich insgesamt 5 Mitarbeitende in der Freizeitphase der
Altersteilzeit
29
ASN in anderen Jahren
- 2026: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2025: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2024: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2022: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2021: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2020: C 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2019: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2017: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2016: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2015: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2014: Abfallwirschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)