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C.1.1 Wirtschaftsplan 2023

Haushalt 2023 · Band 3 · Seiten 9–32 · Seiten 9–32 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

ASN ASN in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschaftsplan 2023 Inhalt Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2023 1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2026 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026 4. Kassen- und Investitionskredite Anlagen Anlage 1: Erfolgsplan 2023 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2026 Anlage 3: Finanzplan 2023 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 Anlage 5: Vermögensplan 2023 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2022 bis 2026 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2022 bis 2026 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2023 6 Wirtschaftsplan 2023 Seite 1 1. Allgemeines Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durch￾führung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung. Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 420 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche: 1.1 Abfallwirtschaft Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall￾gesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufga￾ben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umset￾zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfall￾rechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicher￾heit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft ge￾treten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wert￾stofftonne“. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Sammeln - Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme - Befördern - Behandeln - Lagern - Behandeln von Abfällen - Ablagern von Abfällen zur Beseitigung werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. 7 Wirtschaftsplan 2023 Seite 2 Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung. Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - aus dem Landkreis Fürth und - der Stadt Schwabach zur Behandlung in der MVA-Nürnberg bzw. zur Beseitigung auf der Deponie. Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. be￾arbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen. Die Aufgaben im Einzelnen sind:  Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange￾schlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.875 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.637.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 46.000 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.685.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu￾rückgestellt.  Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe￾hälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr.  Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammel￾aufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour. 8 Wirtschaftsplan 2023 Seite 3  Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 12.140 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronik￾schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).  Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe￾trieben.  Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßi￾gen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.  Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 24.900 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen. Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung (Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Aus heu￾tiger Sicht kann nach Abschluss der Planungen mit dem Bau noch in 2022 begonnen werden. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgese￾hen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.  Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge￾schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte. Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts wird der bislang im Anwesen „Am Pfer￾demarkt“ befindliche Wertstoffhof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße umziehen müssen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfte noch in 2022 ab￾geschlossen werden können, so dass voraussichtlich im Frühjahr 2023 mit den Baumaß￾nahmen begonnen werden kann. Der neu konzipierte Wertstoffhof orientiert sich eben￾falls an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweiterungs￾potenziale für zusätzliche Aufgabenstellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeitsgedan￾ken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines „Repair-Cafes“) vor. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan der Vorjahre vorgesehen und im vorliegenden Vermögensplan durch weitere Ansätze er￾höht. Die Mittel stehen bis zum Abschluss der Baumaßnahme zur Verfügung. 9 Wirtschaftsplan 2023 Seite 4  Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sam￾melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe LVP-Behälter, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.  Erfassung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) und Zuführung zur Verwer￾tung (Vermarktung); die Leistungen werden durch Dritte erbracht.  Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.  Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.  Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.  Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.  Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ein￾schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleis￾tungen.  Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb. Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wurde im Rahmen einer Vergleichsvereinba￾rung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellung der "Gewerblichen Sammlung ist die bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wirksam geworden. Seit dem 01.04.2021 bis einschließlich 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im Holsystem über die "blaue Tonne" im Rahmen einer beauftragten "Noterfassung" als stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, "offenen Verfahren" konnten sowohl die Erfassung (Sammlung und Transport) als auch die erlösgenerierende Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre vergeben werden. An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz -VerpackG- angemessen zu beteiligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht noch aus). 10 Wirtschaftsplan 2023 Seite 5 1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost￾feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer￾zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energiever￾bund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erd￾gas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver￾brennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Im Jahr 2023 werden voraussichtlich ca. 222.200 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 136.300 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 13.400 t Gewerbeabfälle und ca. 72.500 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenom￾men. Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt. Die CO2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung ab 2023 auf die „thermische Behand￾lung von Siedlungsabfällen“ angewendet werden. Die genaue Umsetzung ist noch nicht abschließend geklärt und es sind verschiedene po￾tentielle Szenarien (Messung oder Berechnung anhand von Emissionsfaktoren) zur Ermitt￾lung der Abgabe denkbar. Im vorliegenden Wirtschaftsplan wurde die Belastung mit der CO2-Abgabe anhand der im Auftrag vom Bundesumweltministerium in diesem Frühjahr ver￾öffentlichten Studie und auf Basis tatsächlicher Messwerte quantifiziert und eingeplant. Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den -vom Gesetz intendierten- ökolo￾gischen Lenkungseffekt haben wird, bleibt jedoch fraglich. 11 Wirtschaftsplan 2023 Seite 6 1.3 Deponien Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten. Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die von der Bundesregierung erlas￾senen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien durch Verordnung verbindlich festgeschrieben. Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage (MVA), der Hausmüll nicht mehr auf der Reststoffde￾ponie Nürnberg-Süd „notdeponiert“ (dort also endgültig beseitigt), sondern nur noch zwi￾schengelagert werden darf und nach Wiederinbetriebnahme der MVA der thermischen Be￾handlung zugeführt werden muss. Die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponie￾klasse II erfüllen, ist für die Deponieabschnitte F – M zeitlich unbefristet erteilt. Nach insbesondere wirtschaftlichen Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land sowie die weiteren Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Fürth, Städte Fürth und Schwabach) zu entsorgen, von Bedeutung. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, deren endgültige Verfüllung bis voraussichtlich Ende 2022, aus nachste￾henden Gründen, geplant war. Mit den, bis 2010 sehr geringen Ablagerungsmengen war seinerzeit eine Verfüllung des Restvolumens bis zum Jahr 2040 zu erwarten. Da betriebsnotwendige technische Einrich￾tungen der Deponie bis etwa 2022/2023 ihr technisches Nutzungsende erreichen, also ab￾gewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investiti￾onsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die entschrottete und aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Ab￾fälle) zu verwenden. Zwischenzeitlich hat sich der Zustrom an faserhaltigen Abfällen (u.a. KMF und asbesthaltige Abfälle sowie asbesthaltige Baustoffe) aufgrund hochsubventionierter Gebäude-Sanie￾rungsmaßnahmen vervielfacht und macht mittlerweile etwa 90% des gesamten Zustroms zur Deponie Nürnberg-Süd zur dortigen Beseitigung aus. 12 Wirtschaftsplan 2023 Seite 7 Gerade aber die faserhaltigen Abfälle bedürfen wegen ihrer geringen Dichte einer aufwän￾digen Verpackung und immenser Massen an Einbau- und Abdeckmaterial (i.W. aufbereitete MV-Schlacke), so dass die Verfüllung des Restvolumens, zufällig auch entsprechend der in 2011 diskutierten Verfüllszenarien, bereits tatsächlich Ende 2022 zu erwarten wäre. Um dieser sehr raschen Verfüllgeschwindigkeit entgegen zu treten und insbesondere noch für einen zumindest kurzen Zeitraum Deponiekapazitäten für schüttbare Abfälle zu gewinnen, wird eine Annahme-Mengenbegrenzungsregelung für faserhaltige Abfälle, die noch in die Abfallwirtschaftssatzung aufzunehmen ist, der beschriebenen Entwicklung entgegensteu￾ern. Da die Stadt Nürnberg aber unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, wurde nach regional verfügbaren Absteuerungsmöglichkeiten für faserhaltige Abfälle gesucht. Zweckvereinbarungsgemäß steht der Landkreis Nürnberger Land in der Verpflichtung, bei Schließung der Deponie Nürnberg-Süd, eine Nachfolgelösung zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit bereit zu stellen. Hierzu kann sich der Landkreis auch der Dienste Dritter bedienen (also Bereitstellung externer Deponiekapazitäten). Insoweit ist der Land￾kreis Nürnberger Land schon jetzt in die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse zur Absteuerung deponierbarer Abfälle als mitzeichnende Vertragspartei eingebunden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Restverfüllung der Deponie Nürnberg-Süd noch bis Mitte, allenfalls Ende 2023 „hinausgezögert“ werden kann, um dem Landkreis Nürnberger Land die Suche nach einer Nachfolgelösung zumindest in zeitlicher Hinsicht, zu erleichtern. Eine gesamtheitliche Deponie-Nachfolgelösung zeichnet sich lt. Auskunft des Landratsamtes Nürnberger Land ab etwa Ende 2023 ab (ggf. mit Zwischennutzung noch freien Deponievolumens auf der landkreiseigenen Deponie). Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sa￾nierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. EURO gebildet. 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025 2.1 Umsatzerlöse Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Depo￾niegebühr. Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahr￾scheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüll￾abfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung 13 Wirtschaftsplan 2023 Seite 8 und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfall￾beratung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert. Die Auswirkungen der CO2-Besteuerung auf Treibstoffe, die Mehrkosten für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen sowie die deutliche Steigerung im Bereich Personalkosten aufgrund der neuen Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden mit an Sicherheit grenzender Wahr￾scheinlichkeit zu einer Erhöhung der Gebühr führen. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthal￾ten. Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 ge￾senkt. Da der Kalkulationszeitraum für die Verbrennungsgebühr zum 31.12.2022 endet, wurde diese ab 2023 neu kalkuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung. Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet. Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenom￾men, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs￾und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleis￾tungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gut￾achten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. Mit der Restverfüllung und Schließung der Deponie Nürnberg-Süd „endet“ auch der Gebüh￾renhaushalt „Deponie“. Die weiterhin, während der Schließungs- und Nachsorgephase an￾fallenden Kosten werden aus der Rückstellung gedeckt. 2.2 Sonstige betriebliche Erlöse In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Scha￾densersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten. 2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der 14 Wirtschaftsplan 2023 Seite 9 PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbren￾nungsanlage. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist geplant, die EU-seitig erst 2025/2026 vorgesehene CO2-Besteuerung für den Brennstoff „Abfall“ bereits auf nationaler Ebene anhand des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) umzusetzen. Insoweit ist ein entsprechender Ansatz im Wirtschaftsplan 2023 (und in der Kalkulation der Verbrennungsgebühr) bereits enthalten (siehe auch Nr. 1.2). Auch im Bereich der Treibstoffe und Energiekosten sind aufgrund der CO2-Besteuerung gemäß BEHG deutliche Mehraufwendungen zu erwarten. 2.4 Personalaufwand Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse. Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk) wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personal￾aufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die dar￾aus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplan￾ten Personalaufwand berücksichtigt. 2.5 Abschreibungen Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan. Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendun￾gen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen. 2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzuset￾zenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder. 15 Wirtschaftsplan 2023 Seite 10 2.7 Zinsen Im Zinsaufwand in Höhe von 1,68 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,1 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 0,58 Mio. EUR enthalten. Es sind Zinserträge im Umfang von 0,52 Mio. EUR zu erwarten. 2.8 Handelsrechtliches Ergebnis Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2023 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 9,88 Mio. EUR ab. Zum 01.01.2021 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 62,99 Mio. EUR. Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2021 und der, wegen der beschriebenen Aus￾wirkungen der rückwirkend ab 2020 geltenden „Entgeltordnung für das Handwerk in Bayern“ bei gleichzeitiger Senkung der Gebühren (Verbrennungsgebühr für den Zeitraum von 2019 bis einschl. 2022 sowie Abfallgebühr für den Zeitraum von 2020 bis einschl. 2023), der Mehrkosten für die Erfassung von PPK sowie wegen der CO2-Bepreisung für Energie/Treib￾stoffe, erwartete Verlust in 2022 in Höhe von ca. 5,52 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2023 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 47,59 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026 Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde. Für 2023 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 20,6 Mio. EUR. Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 33,75 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschrei￾bungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2023 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt. Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig. 4. Kassen- und Investitionskredite Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN be￾trägt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2023 13,28 Mio. EUR. 16 Anlage 1 IST Plan Plan 2021 2022 2023 TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1.1. Gebühren veranlagt 43.999 44.144 44.719 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 27.319 32.447 34.368 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0 SUMME Umsatzerlöse 71.318 76.591 79.087 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0 3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 1.273 50 50 5. Materialaufwand und bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren 13.425 10.853 14.204 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 24.649 28.359 29.613 SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 38.074 39.212 43.817 6. Personalaufwand und Sozialabgaben a) Löhne u. Gehälter 19.642 20.515 19.683 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.828 7.143 6.935 - davon für Altersversorgung 3.536 3.019 2.906 SUMME Personalaufwand 27.470 27.658 26.618 7. Abschreibungen 13.528 7.827 7.766 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.494 5.962 9.615 9. Zinsen und ähnliche Erträge 557 484 520 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.728 1.924 1.676 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐18.146 ‐5.458 ‐9.835 12. außerordentlicher Aufwand 00 0 13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0 14. Sonstige Steuern 46 42 45 15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐18.192 ‐5.500 ‐9.880 Zuführung 11 1 Inanspruchnahme 1.606 1.080 0 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erfolgsplan 2023 17 Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2021 2022 2023 2024 2025 2026 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1) 71.318 76.591 79.087 88.562 89.450 90.360 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 000000 3. Aktivierte Eigenleistungen 000000 4. Sonstige betriebliche Erträge 1.273 50 50 49 49 49 5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 38.074 39.212 43.817 43.641 45.594 48.995 6. Personalaufwand und Sozialabgaben 27.470 27.658 26.618 26.858 27.555 28.250 7. Abschreibungen 13.528 7.827 7.766 8.626 8.774 8.288 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.494 5.962 9.615 10.538 11.634 12.736 9. Zinsen und ähnliche Erträge 557 484 520 447 374 220 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.728 1.924 1.676 1.569 1.357 1.088 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐18.146 ‐5.458 ‐9.835 ‐2.174 ‐5.041 ‐8.728 außerordentlicher Aufwand 000000 außerordentliches Ergebnis 000000 12. Sonstige Steuern 46 42 45 44 44 44 13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐18.192 ‐5.500 ‐9.880 ‐2.218 ‐5.085 ‐8.772 14. Gewinn- / Verlustvortrag 81.187 62.995 57.495 47.615 45.397 40.312 15. Vortrag auf neue Rechnung 62.995 57.495 47.615 45.397 40.312 31.540 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 111000 Inanspruchnahme 1.606 1.080 0 13 13 13 Erfolgsplanvorschau Anlage 2 18 Anlage 3 Finanzplan 2023 Mittelherkunft T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 7.766 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.037 Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 Minderung liquider Mittel 29.546 Mittelzufluss gesamt 38.349 Mittelverwendung T-EUR Periodenergebnis Verlust 9.880 Investitionen Abfallwirtschaft 20.227 Müllverbrennung 303 Deponie 0 Verwaltung 100 Minderung der Rückstellungen1) 5.533 Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.306 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 38.349 Erhöhung 1 Minderung 0 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 19 Anlage 4 Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2022 2023 2024 2025 2026 Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 7.827 7.766 8.626 8.774 8.288 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.077 1.037 980 894 846 Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 3.632 29.546 3.633 3.259 5.793 Mittelzufluss gesamt 12.536 38.349 13.239 12.927 14.927 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2022 2023 2024 2025 2026 Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Verlust 5.518 9.880 2.218 5.085 8.772 Investitionen Abfallwirtschaft 3.236 20.227 2.651 3.286 3.046 Müllverbrennung 113 303 63 213 61 Deponie 50 0 0 0 0 Verwaltung 100 100 100 100 100 Minderung der Rückstellungen 1) 1.305 5.533 5.806 1.742 343 Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.214 2.306 2.401 2.501 2.605 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 12.536 38.349 13.239 12.927 14.927 Erhöhung 11000 Minderung 1.080 0 13 13 13 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 20 Anlage 5 Vermögensplan 2023 EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 2.750.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 15.000.000,00 Fahrzeuge 1.898.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 548.600,00 20.226.600,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 240.000,00 Maschinen 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 303.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 0,00 Maschinen 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 20.629.600,00 21 Mittelfristiger Vermögensplan 2022 2023 2024 2025 2026 EUR EUR EUR EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 80.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 100.000,00 2.750.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 15.000.000,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 2.719.000,00 1.898.000,00 2.172.500,00 2.807.500,00 2.567.500,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.000,00 548.600,00 348.600,00 348.600,00 348.600,00 3.236.000,00 20.226.600,00 2.651.100,00 3.286.100,00 3.046.100,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 53.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 0,00 240.000,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 48.000,00 113.000,00 303.000,00 63.000,00 213.000,00 61.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (1 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 3.499.000,00 20.629.600,00 2.814.100,00 3.599.100,00 3.207.100,00 Anlage 6 (1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022. 22 Anlage 7 Seite 1 2022 2023 2024 2025 2026 23456 Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2021 80 2022 30 2023 30 30 30 Grundstücke und Gebäude 2021 100 2022 2.750 2023 100 100 100 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2021 0 2022 15.000 2023 000 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2021 2.719 2022 1.898 2023 2.173 2.808 2.568 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 337 2022 549 2023 349 349 349 Deponie Grundstücke und Gebäude 2021 0 2022 0 2023 000 Betriebsanlagen 2021 20 2022 0 2023 000 Maschinen 2021 5 2022 0 2023 000 Fahrzeuge 2021 20 2022 0 2023 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 5 2022 0 2023 000 3.286 20.227 2.651 3.286 3.046 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Zwischensumme 23 Anlage 7 Seite 2 2022 2023 2024 2025 2026 23456 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2021 53 2022 3 2023 333 Grundstücke und Gebäude 2021 0 2022 0 2023 000 Betriebsanlagen 2021 0 2022 240 2023 000 Maschinen 2021 10 2022 10 2023 10 10 10 Fahrzeuge 2021 0 2022 0 2023 0 150 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 50 2022 50 2023 50 50 48 Verwaltung Fachspezifische Software 2021 35 2022 35 2023 35 35 35 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 65 2022 65 2023 65 65 65 3.499 20.630 2.814 3.599 3.207 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Gesamtsumme 24 Anlage 8 Seite 1 EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00 Sonstiges 10.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude Betriebsgebäude 250.000,00 Gartenabfallsammelstellen 2.450.000,00 Sonstiges 50.000,00 2.750.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) Bau/Verlegung WSH AM Pferdemarkt 15.000.000,00 15.000.000,00 Fahrzeuge Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.873.000,00 Lastenfahrrad für Öffentlichkeitsarbeit 15.000,00 Sonstiges 10.000,00 1.898.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 20.000,00 Schnellwerkstatt 100.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 10.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 150.000,00 Abroll-Absetzmulden 13.800,00 Müllpreßbehälter 59.800,00 Rollpacker 150.000,00 Sonstiges 30.000,00 548.600,00 Summe Abfallwirtschaft 20.226.600,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 25 Anlage 8 Seite 2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 EUR Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 Betriebsanlagen Installation Infrarotkamerasystem 240.000,00 240.000,00 Maschinen div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte/server 5.000,00 Sonstiges 45.000,00 50.000,00 Summe Müllverbrennungsanlage 303.000,00 26 Anlage 8 Seite 3 EUR Verwaltung Fachspezifische Software Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00 Summe Verwaltung 100.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 27 Anlage 9 Seite 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN Stellenplan Beamte Laufbahn￾gruppen Besoldung￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen 2021 2022 30.06.2022 Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter A 16 0 0 1 Neuer Zweiter Werklei￾ter zum 01.04.2022 A 15 0 0 0 A 14 1 1 1 A 13/14 H 1 1 0 Qualifik.ebene 3 A 13 G/A 13 1 1 1 A 12 0 0 1 A 11 5 5 3 A 10 0 0 1 A 9/10 G 1 1 0 Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0 A 8 2 2 2 A 7 1 1 1 A 6 0 0 0 A 5 0 0 0 Summe 12 12 11 Stellenplan Beschäftigte Entgelt￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen VG alt neu 2021 2022 30.06.2022 Außertariflich B2 1 1 0 Zweiter Werkleiter bis 30.03.2022 I E15Ü 0 0 0 I a E15 0 0 1 I b E14 3 3 3 II H + II G E13 2 2 2 III / II E12 2 2 1 IVa / III E11 2 4 4 IV a E10 3 2 2 E9c 13 13 12 E9b 12 11 10 E9a 36 36 25 Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 27 28 35 LGr. 6 / 7 a E7 2 2 3 VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 100 100 96 VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 15 15 17 LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 199 198 195 VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 9 9 8 LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2 IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 1 E1 0 0 0 Auszubildende 0 0 0 Summe 430 430 418 Anmerkungen: einschließlich Mitarbeitende in der Altersteilzeit (Freizeitphase) 28 Anlage 9 Seite 2 Stellenübersicht gesamt Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand 2021 2022 30.06.2022 Gesamt Davon Vollzeit Teilzeit Beamtinnen / Beamte 12 12 11 7 4 Beschäftigte 430 430 418 409 9 Summe 442 442 429 416 13 Anmerkungen: einschließlich insgesamt 5 Mitarbeitende in der Altersteilzeit (Freizeitphase) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachrichtlich: Zum 30.06.2022 befanden sich insgesamt 5 Mitarbeitende in der Freizeitphase der Altersteilzeit 29

ASN in anderen Jahren

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