J.1 Planungsgrundlagen
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J.1 Planungsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr.
Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung
und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen.
Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen
und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit
Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument
für strategische Entscheidungen des Stadtrates.
Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über
Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die
Bedeutung des Finanzplans aus.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der
Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen
längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer
und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt
möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzplanung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Entwicklung angepasst.
Ausgangslage
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf
Basis des Haushaltsplans 2023 und des Mittelfristigen Investitionsprogramms (MIP) für die Jahre 2023 bis 2026
entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober
2022 fortgeführt.
Im Haushaltsplan für 2023 wurden alle Möglichkeiten der
Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse
des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt.
Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten
Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und
Auszahlungen der Jahre 2023 und Folgende wurden auf
der Basis des Haushaltsplans 2023 und des Mittelfristigen
Investitionsprogramms 2023 bis 2026 fortgeschrieben und
- soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit
einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 2,5 %
p.a. für die Jahre 2024, 2025 und 2026 gesteigert.
Mittelfristige Ergebnisplanung
Steuern
Die Steuererträge wurden - mit Ausnahme der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer - anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober 2022 fortgeschrieben (siehe untenstehende Tabelle):
(in %) 2024 2025 2026
Grundsteuer B 1,1 1,1 1,0
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer 7,3 6,2 4,9
Gemeindeanteil am
Aufkommen der Umsatzsteuer
5,1 3,1 2,0
Die Grundsteuer A wurde für die Jahre 2024 bis 2026 auf
dem Niveau des Haushaltsplans von 2023 belassen.
Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurden
die Steigerungssätze um noch nicht beschlossene, aber
zu erwartende Steuerrechtsänderungen berücksichtigt.
Bei der Gewerbesteuer wurden die Steigerungssätze der
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Steuerschätzer vom Oktober 2022 um einen Regionalisierungsfaktor für Nürnberg ergänzt. Im Einzelnen ergaben
sich damit folgende Steigerungsfaktoren:
2024: 4,3 % (Steigerungssatz Steuerschätzung: 4,9 %)
2025: 6,0 % (Steigerungssatz Steuerschätzung: 6,9 %)
2026: 3,8 % (Steigerungssatz Steuerschätzung: 4,3 %)
Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen
Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird
im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt:
(in Mio. €) 2024 2025 2026
Schlüsselzuweisungen 265,1 278,4 292,3
Zuweisungen zum
Verwaltungsaufwand 19,3 19,8 20,2
Zuweisung Land/
Grunderwerbssteuer
insgesamt
44,1 45,2 46,3
Familienleistungsausgleich 29,1 30,0 30,6
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
insgesamt
618,5 640,7 661,8
Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2024 bis 2026 wurde jeweils der Gesamtsteigerungssatz aller Steuereinnahmen der Bundesländer gemäß den
Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung
vom Oktober 2022 zugrunde gelegt. Zusätzlich wurde
noch eine Steigerung wegen der voraussichtlich ansteigenden Einwohnerzahlen vorgenommen (z.B. wegen dem
neuem Stadtteil Lichtenreuth). Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer
nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundlagen der Annahmen
und Orientierungsdaten“) fortgeschrieben.
Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsausgleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steuerschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der
Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als
Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des
Familienleistungsausgleichs (aus den Jahren 1996 und
2011) ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht.
Die Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft (SGB
II) wurde im Finanzplanungszeitraum bis 2026 mit dem
Steigerungssatz der Transferaufwendungen (2,0 % p.a.)
angehoben. Dabei wurden in 2024 zusätzlich 4,3 Mio. €
wegen der Ausweitung der Leistungsberechtigung bei den
BuT-Leistungen berücksichtigt.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionen
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden
analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrieben.
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die
aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate
von 2,8 % fortgeschrieben. Verschiedene Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Personalbereich (siehe auch
Punkt „Haushaltskonsolidierung“) sorgen allerdings für einen dämpfenden Effekt bei den Personalkosten bis 2026.
Auch die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden (wie die Bezüge bei den Aktiven) mit 2,8 % p.a. fortgeschrieben.
Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im
Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.
Die entsprechenden ergebniswirksamen Planwerte in Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und
Auflösungen) wurden ebenfalls mit jeweils 2,8 % p.a.-Steigerung für die aktiven Beschäftigten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Planjahren 2024 bis 2026 festgesetzt.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden grundsätzlich mit der angenommenen Teuerungsrate
in Höhe von 2,5 % p.a. für die Jahre 2024, 2025 und 2026
gesteigert. Abweichend davon wurden die Ansätze für
Strom, Gas, Öl und Fernwärme aufgrund der aktuellen Situation am Energiemarkt mit erhöhten Steigerungsraten
wie folgt angehoben:
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(in %) 2024 2025 2026
Strom 10,0 5,0 2,5
Gas 20,0 5,0 2,5
Öl 20,0 5,0 2,5
Fernwärme 12,0 5,0 2,5
Abschreibungen
Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Vermögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung der im Mittelfristigen Investitionsplanes 2023 bis 2026 geplanten Investitionen.
Transferaufwendungen
Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein
Steigerungssatz von 2,0 % p.a. für die Jahre 2024 bis
2026 zu Grunde gelegt (dies gilt auch für die voraussichtlich anfallende Bezirksumlage der Jahre 2024 bis 2026).
Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen abweichende Steigerungssätze verwendet:
Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) wurde nach der
derzeitigen Gesetzeslage und den veranschlagten Gewerbesteuererträgen in den Planjahren 2024 bis 2026 berechnet.
Für die Rückführung der Beschäftigten der Klinikum Nürnberg Service GmbH in den Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) ab dem 01.01.2024 fallen ab 2024 jährliche
Mehrkosten in Höhe von ca. 8,5 Mio. € an. Dies wurde in
der mittelfristigen Finanzplanung ab 2024 entsprechend
vorgemerkt.
Die Verlustausgleiche in den Jahren 2024 bis 2026 für die
Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städtischen Werke Nürnberg GmbH
und noris inklusion) wurden anhand der aktuellen Wirtschaftspläne in Abstimmung mit dem Referat für Finanzen,
Personal und IT eingeplant.
Haushaltskonsolidierung
Durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen soll eine Begrenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des
Kernhaushaltes in der Zukunft erreicht werden.
Durch die im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 beschlossene Einsparliste sowie durch das ebenfalls beschlossene Personalkosteneinsparungskonzept (u.a. Stellenkürzungen und Wiederbesetzungssperre) konnten erhebliche Sparpotentiale bis ins Jahr 2026 eingeplant werden (siehe auch Punkt „Personalaufwendungen“).
Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2024
bis 2026 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberechnung bis Ende 2026 geplant. Die voraussichtlichen Darlehensaufnahmen in den Jahren 2023 bis 2026 wurden mit
dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksichtigt.
Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanzplan)
wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des teilweise
verzögerten Mittelabflusses bei den investiven Auszahlungen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in einem
Haushaltsjahr in der Regel erst im darauffolgenden Haushaltsjahr vollständig ausgeschöpft werden (zum Beispiel
wird die Kreditermächtigung 2024 voraussichtlich erst im
Haushaltsjahr 2025 vollständig in Anspruch genommen).
Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der
Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4
KommHV-Doppik i.V.m. Art. 71 Abs. 3 GO).
Mittelfristige Finanzplanung
Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionsprogramm
Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen
des Mittelfristigen Investitionsplanes 2023 - 2026. Dieser
basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die
Finanzplanung 2024 bis 2026 eine Preissteigerungsreserve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren
Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukostensteigerungen (orientiert an der angenommenen Teuerungsrate) bemisst.
Die Preissteigerungsreserve wurde in folgender Höhe angesetzt:
240
(in Mio. €) 2024 2025 2026
Preissteigerungsreserve 13,2 22,1 24,6
Im Einzelnen sieht der MIP-Entwurf (ohne die Preissteigerungsreserve) folgendes Investitionsvolumen vor:
(in Mio. €) 2024 2025 2026
Auszahlungen (inkl.
Kostendecker) 637,4 705,0 451,3
./. Einzahlungen 227,8 265,0 187,4
= Städtische Mittel
(371,2 Mio. € p.a.) 409,6 440,0 263,9
Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjahren
1.793,7 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (1,622,1 Mio. €) sind dies 171,6 Mio. € mehr.
Verschuldung
Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2021
auf 1,407 Mrd. € (inklusive Anleihe).
Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖPVerträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem
Stichtag 1,509 Mrd. €.
Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt,
wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzplanungszeitraum bis 2026 mit dem zeitlichen Versatz bei der
Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen gerechnet.
Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzplanungszeitraum und dem schwankenden Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit ist mit einem deutlichen Anstieg der Verschuldung bis zum Jahr 2026 im Kernhaushalt zu rechnen.
Die geplanten Nettoneuverschuldungen für Investitionskredite bewegen sich im Zeitraum 2024 bis 2026 zwischen
194,6 Mio. € und 97,8 Mio. €, während 2023 mit ca. 180,1
Mio. € geplant wurde. Hinzu kommen noch die Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Maßnahmen, die erst mit der
Fertigstellung/Übernahme anfallen.
Allerdings ist die Entwicklung der Verschuldung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orientierungsdaten
auch tatsächlich so eintreten.
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