Beilage zur Sitzung des Stadtrates vom 19.11.2026
Stellenplan 2027
hier: Stellenhebungen
I. Sachverhalt:
In der Vorbereitung zum Haushalt 2027 wurden die Möglichkeiten der Beamtenstellenhebungen bis einschließlich BGr. A 15 geprüft. Es ergaben sich die aus beiliegender Liste ersichtlichen Hebungsvorschläge. Stellen, bei denen der Wegfall des ku-Vermerkes beantragt wurde bzw. sich bei der Überprüfung der Wegfall ergab, wurden in den gesonderten Vorschlag für Stellenanpassungen übernommen, da in diesen Fällen keine Beförderung zur Person mehr verbunden ist. Ebenso die Fälle, bei denen Personen aufgrund der beamtenrechtlichen Wartezeit noch nicht zum Haushalt 2027 gehoben werden können.
Die vorgeschlagenen Hebungen finden die Zustimmung der Personalvertretung gem. Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG.
Die Auswahl der zur Hebung vorgeschlagenen Stellen erfolgte auf der Grundlage der von den Geschäftsbereichen, Dienststellen und der Personalvertretung benannten Stellen. Die für eine Hebung in den einzelnen Bereichen beantragten Stellen wurden überprüft und bewertet. Grundlage ist hier eine entsprechende analytische Stellenbewertung nach dem Verfahren der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), das nachvollziehbare Kriterien für eine sachgerechte Bewertung bietet. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden Hebungsvorschläge ab Zielwert BGr. A 16 ausgesetzt. Aus dem selben Grund flossen auch personelle Gesichtspunkte in die Erarbeitung der Hebungsvorschläge nicht ein, es werden ausschließlich Stellen zur Hebung vorgeschlagen, die den erforderlichen Punktwert der höheren Besoldungsgruppe auf Basis der genannten analytischen Bewertung erreicht haben.
Beschlussvorschlag:
Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2027" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2027 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen.
Die Stelleninhaber/innen der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, befördert.
Die Beförderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2027 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen.
II. Laufweg im DMS
III. Ref. I/StR
Nürnberg, 02.11.2026 Referat für Personal, Organisation, Sicherheit und Bürgerservice
gez. Kuch (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlage Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2027"