Beschlussvorlage DiP/013/2026/1
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.11.2026 öffentlich Beschluss
Betreff: Stellenplan 2027:
hier: Stellenhebungen
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2027"
Sachverhalt (kurz): In der Vorbereitung zum Haushalt 2027 wurden die Möglichkeiten der Beamtenstellenhebungen bis einschließlich BGr. A 15 geprüft. Es ergaben sich die aus beiliegender Liste ersichtlichen Hebungsvorschläge.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 78.429 € Folgekosten 78.429 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 78.429 € davon Personalkosten 78.429 € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/013/2026/1
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
PA
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/013/2026/1
Beschlussvorschlag: Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2027" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2027 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen.
Die Stelleninhaber/innen der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, befördert.
Die Beförderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2027 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen.