Personal- und Organisationsausschuss vom 20.10.2026 110-10.42.65-6/123/10
Stellenplan für Lehrkräfte hier: Ausweisung und Besetzung von Funktionsstellen; Umwandlung von Fachlehrkraftstellen der QE 3 in Lehrkraftstellen der QE 4; Ausweisung von Stellen für Fachlehrkräfte mit Eingangsamt BGr. A11
I. Sachverhalt
Die Beförderungsstellen (Funktionsstellen) der BGr. A15/EGr. 15, BGr. A13Z und BGr. A12/EGr. 11 im Stellenplan für Lehrkräfte sind auf der Grundlage von Funktionenkatalogen in entsprechender Anwendung staatlicher Richtlinien ausgewiesen. Unter Beachtung der vom Stadtrat festgelegten Höchstgrenzen werden Stellenwertänderungen und Anpassungen bei einzelnen Funktionsstellen erforderlich. Des Weiteren sollen 5 Fachlehrkraftstellen der QE 3 in Lehrkraftstellen der QE 4 überführt werden. Außerdem sollen 12 Fachlehrkraftstellen der QE 3 künftig nach BGr. A11/A12 doppelt ausgewiesen werden.
- Ausgangslage
Die Höchstgrenzen der Schlüssel für die Berechnung der Funktionsstellen wurden aus Anlass von Änderungen durch das Beamtenstatusgesetz im POA vom 27.10.2009 gutachtlich neu festgesetzt und im Anschluss wurde vom Stadtrat zum Haushalt 2010 die Bereitstellung von Beförderungsstellen neu geregelt.
1.1. Für die Ermittlung der Anzahl der Beförderungsstellen der BGr. A15/EGr. 15 für Lehrkräfte in der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte wird aus der Gesamtzahl der einzubeziehenden Stellen eine Quote von 21% zugrunde gelegt.
Aktuell sind 201 Beförderungsstellen der BGr. A15/EGr. 15 im Stellenplan vorhanden. Diese Summe beinhaltet 196 Beförderungsstellen; weiterhin sind 5 erstmalig zum Haushalt 2018 begutachtete Beförderungsstellen enthalten. Diese dienen zur Kompensation von nicht ausgeschöpften Kontingenten aufgrund von Teilzeitbeschäftigung.
Nach aktuellem Stand errechnen sich auf der Basis der zulässigen Quote künftig 198 mögliche Beförderungsstellen. Für den Haushalt 2027 ist somit eine Beschlussfassung zur Ausweisung von 2 zusätzlichen quotenbasierten Funktionsstellen der BGr. A15 erforderlich. Hierzu sollen die Stellen Nr. 461.1050 und Nr. 481.1230 (beide BGr. A13/A14) herangezogen werden. Zusammen mit den o.g. 5 zusätzlichen Funktionsstellen errechnen sich zum Haushalt 2027 insgesamt 203 Beförderungsstellen für Lehrkräfte in der Laufbahn der Studienrätinnen u. Studienräte.
Die unter Punkt 2.3. ausgeführten Änderungen in der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte bewegen sich im Rahmen des derzeit vorhandenen Planstellenkontingents.
1.2 Für die Ermittlung der Anzahl der Beförderungsstellen der BGr. A12/EGr. 11 für die Laufbahn der Fachlehrkräfte wird eine Quote von 22% zugrunde gelegt.
Im Stellenplan stehen derzeit 25 Beförderungsstellen der BGr. A12 bzw. zur Verfügung. Auf Basis der aktuellen Zahlen im Bereich der Laufbahn der Fachlehrkräfte errechnen sich zum Haushalt 2027 25 mögliche Beförderungsstellen. Weitere Änderungen sind daher nicht
veranlasst.
1.3. Die Quote der Beförderungsstellen für die Laufbahn der Lehrkräfte an Realschulen beträgt 21 % aus der Gesamtzahl der einzubeziehenden Lehrkräfte an Realschulen. Auf der Basis der Anzahl (in VK) der im Schuljahr 2025/2026 eingesetzten Lehrkräfte errechnen sich zum Haushalt 2027 41 Funktionsstellen der BGr. A13Z. Im Stellenplan sind derzeit 41 entsprechende Funktionsstellen ausgewiesen. Weitere Änderungen sind daher nicht veranlasst.
- Änderungen bei den Funktionsstellen der Lehrkräfte
2.1 Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien
Es sind keine Änderungen veranlasst.
2.2 Laufbahn der Realschullehrkräfte
Es sind keine Änderungen veranlasst.
2.3 Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an Beruflichen Schulen
Berufsschule 8 Die mit der Ruhestandsversetzung der derzeitigen Stelleninhaberin zum 20.02.2027 vakante Funktionsstelle Nr. 458.0140 (Betreuer/-in für den Berufsbereich Medizinische Fachangestellte, BGr. A15) soll zum bestehenden Stellenwert BGr. A15 bzw. EGr. 15 zur Besetzung ausgeschrieben werden.
Die vakante Funktionsstelle Nr. 458.1000 (Mitarbeiter der Schulleitung für Allgemeine Schulorganisation, BGr. A15) soll zum bestehenden Stellenwert BGr. A15 bzw. EGr. 15 zur Besetzung ausgeschrieben werden.
2.4 Laufbahn der Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Beruflichen Schulen
In der Laufbahn der Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Beruflichen Schulen sind keine Änderungen veranlasst.
2.5 Zusammenfassung
Das für 2026 mögliche Kontingent an Funktionsstellen der BGr. A15 bzw. EGr. 15 wird durch die vorstehenden Änderungen nicht ausgeschöpft. Es besteht für das laufende Jahr daher grundsätzlich die Möglichkeit, weitere Funktionsstellen der BGr. A15 bzw. EGr. 15 zuzuteilen. Diesbezüglich wäre dann eine weitere Behandlung im POA erforderlich.
- Gemäß Planstellenbedarfsberechnung besteht im Bereich der beruflichen Schulen ein Überhang der Lehrkräftestellen im Bereich der Fachlehrkräfte. Im Bereich der Lehrkräfte der QE 4 sind die vorhandenen Planstellen über die 14 beruflichen Direktorate hinweg insgesamt voll belegt. Die Zunahme der Lehrkräfte in der QE 4 beruht darauf, dass im fachlichen Unterricht in den Lernfeldern fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte verbunden unterrichtet werden und rein fachpraktische Fächer entfallen, z. B. Text- und
Datenverarbeitung bei Kaufleuten für Büromanagement. Vor diesem Hintergrund sollen zum Haushalt 2027 die Fachlehrkraftstellen Nr. 455.4060 (BGr A10/A11), 455.5050 (BGr A10/A11), 458.4010 (BGr A10/A11), 458.5010 (EGr 10) und 459.5060 (EGr 10) in Lehrkraftstellen der QE4 (BGr. A13/A14) überführt werden.
- An den städtischen Beruflichen Schulen sind die Stellen für alle Fachlehrkräfte bisher ausschließlich nach BGr. A10/A11 ausgewiesen. Die Beförderung nach BGr. A11 erfolgt entsprechend der Festlegung der Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg. Diese sieht für Lehrkräfte bei doppelt bewerteten Stellen für Fachlehrkräfte eine Regelbeförderungswartezeit nach 9 Jahren Tätigkeit nach Erwerb der Qualifikation oder eine Dienstzeit von 5 Jahren vor. Für bestimmte Ausbildungsrichtungen (insbesondere sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, Gesundheitsberufe, Pflegeberufe) sieht die Qualifikationsverordnung für Fachlehrkräfte seit einigen Jahren als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung auch den Abschluss eines einschlägigen Studiums an einer Hochschule vor. Nach BayBesG Anlage 1 sind diese Fachlehrkräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung in BGr. A11 als Eingangsamt einzugruppieren. Eine (Regel-) Beförderung nach BGr. A12 ist bei der Stadt Nürnberg wegen fehlender entsprechender Stellenausweisung bislang nicht möglich. Beim Freistaat Bayern wird diesen staatlichen Fachlehrkräften nach den staatlichen Ernennungsrichtlinien eine Beförderung nach BGr. A12 mit festgelegten Beförderungswartezeiten eröffnet.
SchB beantragte eine Überprüfung, ob im Stellenplan der Stadt Nürnberg analog der staatlichen Regelung Stellen für Fachlehrkräfte mit Eingangsamt A11 künftig mit der Doppelbewertung A11/A12 ausgewiesen werden können. Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit und der direkten Konkurrenzsituation zu den staatlichen beruflichen Schulen ist es geboten, die städtischen Lehrkräfte hinsichtlich der Beförderungsregelungen nicht schlechter zu stellen als die Lehrkräfte des Freistaats Bayern. In den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg wären aktuell 12 Lehrkräfte an den Beruflichen Schulen B 7 und B 10 betroffen
Daher sollen zum Haushalt 2027 die Fachlehrkraftstellen Nr. 457.4110, 457.4170, 457.4220, 457.4250, 457.4670, 460.5040, 460.5080, 460.5110, 460.5130, (alle A10/A11) sowie 460.5060, 460.5070 und 460.5170 (EGr. 10) in BGr. A11/A12 ausgewiesen werden.
Gutachtensvorschlag (POA 20.10.2026)
Im Stellenplan der Lehrkräfte treten ab dem Haushalt 2027 folgende Änderungen ein:
In der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte werden 2 Stellen nach BGr. A15 gehoben und damit insgesamt 203 Stellen nach BGr. A15 ausgewiesen.
Im Stellenplan der beruflichen Schulen werden 5 Fachlehrkraftstellen der QE 3 in Lehrkraftstellen der QE 4 umgewandelt und nach BGr. A13/A14 ausgewiesen.
Im Stellenplan der beruflichen Schulen werden 12 Fachlehrkraftstellen der BGr. A10/A11 bzw. EGr. 10 nach BGr. A11/A12 ausgewiesen.
Beschlussvorschlag (Stadtrat 19.11.2026)
Im Stellenplan der Lehrkräfte treten ab dem Haushalt 2027 folgende Änderungen ein:
In der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte werden 2 Stellen nach BGr. A15 gehoben und damit insgesamt 203 Stellen nach BGr. A15 ausgewiesen.
Im Stellenplan der beruflichen Schulen werden 5 Fachlehrkraftstellen der QE 3 in Lehrkraftstellen der QE 4 umgewandelt und nach BGr. A13/A14 ausgewiesen.
Im Stellenplan der beruflichen Schulen werden 12 Fachlehrkraftstellen der BGr. A10/A11 bzw. EGr. 10 nach BGr. A11/A12 ausgewiesen.
II. Laufweg im DMS
III. Ref.I-POA
Nürnberg, 15.09.2026 DiP - Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
gez. Dr. Latus (3 32 18) (Unterschrift liegt elektronisch vor)