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← Sitzung des Stadtrates (Etat) (19.11.2026)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage DiP/009/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 20.10.2026 nicht öffentlich Gutachten

Stadtrat 19.11.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Stellenplan für Lehrkräfte

hier: Ausweisung und Besetzung von Funktionsstellen; Umwandlung von Fachlehrkraftstellen der QE 3 in Lehrkraftstellen der QE 4;

Ausweisung von Stellen für Fachlehrkräfte mit Eingangsamt BGr. A11

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung

Sachverhalt (kurz): Die Beförderungsstellen (Funktionsstellen) der Lehrkräfte sind auf der Grundlage von Funktionenkatalogen in entsprechender Anwendung staatlicher Richtlinien ausgewiesen. Die zulässige Höchstzahl der Funktionsstellen errechnet sich aus den beschlossenen Quoten. Daraus resultierende Stellenwertänderungen sind jährlich zum Haushalt neu zu beschließen. In der Laufbahn der Studienräte sind derzeit 196 Beförderungsstellen der BGr. A15/EGr. 15 im Stellenplan ausgewiesen. Zum Haushalt 2027 ergeben sich 198 Funktionsstellen in dieser Laufbahn; zusammen mit 5 Beförderungsstellen zur Kompensation von nicht ausgeschöpften Kontingenten aufgrund von Teilzeitbeschäftigung errechnen sich insgesamt 203 Beförderungsstellen. Die Stellenwertänderungen sind zum Haushalt 2027 zu beschliessen. In der Laufbahn der Fachlehrkräfte und der Laufbahn der Lehrkräfte an Realschulen sind zum Haushalt 2027 keine Änderungen veranlasst. Gemäß Planstellenbedarfsberechnung besteht im Bereich der beruflichen Schulen ein Überhang der Lehrkräftestellen im Bereich der Fachlehrkräfte. Zum Haushalt 2027 sollen daher 5 Fachlehrkraftstellen der 3. QE in Lehrkraftstellen der 4. QE überführt werden. Im Bereich der Fachlehrkräfte an beruflichen Schulen sollen 12 Stellen in BGr. A11/A12 ausgewiesen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV

PA

Gutachtenvorschlag: Im Stellenplan der Lehrkräfte treten ab dem Haushalt 2027 folgende Änderungen ein: In der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte werden 2 Stellen nach BGr. A15 gehoben und damit insgesamt 203 Stellen nach BGr. A15 ausgewiesen. Im Stellenplan der beruflichen Schulen werden 5 Fachlehrkraftstellen der QE 3 in Lehrkraftstellen der QE 4 umgewandelt und nach BGr. A13/A14 ausgewiesen. Im Stellenplan der beruflichen Schulen werden 12 Fachlehrkraftstellen der BGr. A10/A11 bzw. EGr. 10 nach BGr. A11/A12 ausgewiesen.

Beschlussvorschlag: In der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte werden 2 Stellen nach BGr. A15 gehoben und damit insgesamt 203 Stellen nach BGr. A15 ausgewiesen.

Im Stellenplan der beruflichen Schulen werden 5 Fachlehrkraftstellen der QE 3 in Lehrkraftstellen der QE 4 umgewandelt und nach BGr. A13/A14 ausgewiesen.

Im Stellenplan der beruflichen Schulen werden 12 Fachlehrkraftstellen der BGr. A10/A11 bzw. EGr. 10 nach BGr. A11/A12 ausgewiesen.

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