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Sachbericht "Deckung unabweisbarer Stellenbedarfe 2027 durch einmalige Umwidmung zentraler Stellenreserven"

Anlage · 19.11.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Stadtrat (Etat) vom 19.11.2026

010-01.00.40-11/29/2

Deckung unabweisbarer Stellenbedarfe 2027

durch einmalige Umwidmung zentraler Stellenreserven

I. Ausgangslage

Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation wurde das Stellenschaffungsverfahren für den Haushalt 2027 durch die Anordnungen des Oberbürgermeisters (AdO) Nr. 9 vom 02.04.2026 und Nr. 16 vom 20.05.2026 erheblich eingeschränkt.

Danach wird für das Haushaltsjahr 2027 grundsätzlich kein reguläres Stellenschaffungsverfahren durchgeführt. Ausgenommen sind die Kategorien

Kategorie 1: „vollständig gedeckt“ sowie Kategorie 2: „Inbetriebnahme neuer Einrichtungen (Schulen einschließlich Abdeckung Unterrichtsbudgets, Kitas, Betrieb Kongresshalle)“.

Für Stellenbedarfe außerhalb dieser Kategorien sollen reguläre Stellenanträge grundsätzlich unterbleiben. Gleichwohl gibt es im Jahr 2027 dringende Bedarfe außerhalb der genannten Kategorien. Diese aus Sicht der Dienststellen unabweisbar notwendigen Bedarfe müssen ohne zusätzliche Stellen durch die Umwidmung bereits vorhandener Stellen gedeckt werden.

Im Rahmen dieser Vorlage wird dargestellt, welche dringenden Bedarfe außerhalb der Kategorien 1 und 2 durch die Umwidmung von Stellen gedeckt werden können.

Die für die Kategorien 1 und 2 vorgesehenen Stellenschaffungen werden in einer gesonderten Stadtratsvorlage dargestellt und im Rahmen der Haushaltsberatungen behandelt. Sie bleiben von der vorliegenden Entscheidung unberührt.

1. Unabweisbare Personalbedarfe außerhalb der Kategorien 1 und 2

Von den Dienststellen und Geschäftsbereichen wurden außerhalb der Kategorien 1 und 2

67,73 Vollkraftstellen (VK) für dringende, unabweisbar notwendige Personalbedarfe beantragt.

Bei der Prüfung dieser Bedarfe durch Ref. I wurden diejenigen Anforderungen priorisiert, deren personelle Umsetzung aufgrund der Aufgabenwahrnehmung, gesetzlicher oder fachlicher Anforderungen, bestehender Verpflichtungen oder sonstiger zwingender Rahmenbedingungen unabweisbar notwendig ist.

Im Ergebnis sollen dringende, unabweisbar notwendige Bedarfe im Umfang von 19,40 VK gedeckt werden. Die Einzelheiten können der Liste in Anlage 1 „Übersicht der unabweisbaren Stellenbedarfe 2027“ entnommen werden.

Diese Stellen können aufgrund der Haushaltssituation nicht regulär neu geschaffen werden. Ihre Bereitstellung soll deshalb durch die Umwidmung bereits vorhandener, zentral veranschlagter Stellen erfolgen.

2. Deckung durch zentrale Stellen

Für die einmalige Deckung der oben genannten priorisierten Bedarfe stehen zentral veranschlagte Stellenkontingente zur Verfügung, die in den vergangenen Jahren ganz oder teilweise nicht benötigt wurden.

Hierzu gehören:  Vorgriffsweise Zuweisung nach Ausbildung (5,00 VK)  Vermittlungspool (0,50 VK)  Beschäftigung nach Ausbildung über Bedarf (6,00 VK)  Sonderstellen Ausbildung Integrierte Leitstelle und Lebensmittelüberwachung (4,00 VK)  ZBV-Stellen1 und offene Zuweisungen (3,50 VK)  Digitalkoordinatoren-Pool (0,40 VK)

Die genannten zentralen Stellen bilden die Basis für die erforderlichen Stellenumwidmungen. Aus diesem Bestand sollen die für das Haushaltsjahr 2027 priorisierten 19,40 VK entsprechend den in der Anlage dargestellten Bedarfen den jeweiligen Organisationseinheiten zugeordnet werden.

Die konkreten zentralen Deckungsstellen sind in Anlage 2 „Deckungsstellen“ dargestellt.

3. Einmalige Nutzung der zentralen Deckungsstellen

Die vorgesehene Deckung der dringlichen Personalbedarfe stellt eine Ausnahmelösung dar. Die zentral ausgewiesenen Stellen wurden bislang insbesondere dazu vorgehalten, auf unvorhergesehene Entwicklungen und kurzfristig auftretende Personalbedarfe sowie besondere personalwirtschaftliche Anforderungen reagieren zu können. Durch die Umwidmung existieren diese Reserven nicht mehr bzw. nicht mehr im bisherigen Umfang. Sie stehen für entsprechende Bedarfe in den kommenden Jahren nicht mehr zur Verfügung.

Damit wird zugleich der Handlungsspielraum des zentralen Organisations- und Personalbereichs eingeschränkt.

Angesichts der außergewöhnlich angespannten Haushaltssituation und der Notwendigkeit, innerhalb der begrenzten personellen und finanziellen Möglichkeiten klare Prioritäten zu setzen, kann dieser Weg einmalig beschritten werden. Die Maßnahme dient damit einerseits der Einhaltung der Vorgaben zum Stellenschaffungsverfahren und andererseits der Sicherstellung derjenigen personellen Ressourcen, die für die Aufrechterhaltung bzw. ordnungsgemäße Erfüllung besonders dringlicher und unabweisbarer Aufgaben erforderlich sind.

4. Finanzielle Auswirkungen

Die vorliegende Maßnahme führt nicht zu einer zusätzlichen Stellenschaffung im Sinne des regulären Stellenschaffungsverfahrens, sondern zu einer Umwidmung bereits vorhandener zentral veranschlagter Stellen.

Dennoch kann es durch dieses Vorgehen aus zwei Gründen zu Mehrkosten kommen:

1 ZBV = Zur Besonderen Verwendung (Reserve-Stellen für kurzfristige, unvorhersehbare unterjährige Bedarfe)

haltsplan hinterlegt, da sie in den letzten Jahren jedoch häufig nicht benötigt wurden, sind diese Mittel nicht bzw. nicht vollständig abgeflossen. Da nunmehr von einer dauerhaften Besetzung ausgegangen werden kann, werden die hinterlegten Mittel auch abfließen.

neuen Stellenwerten. Hier kann es grundsätzlich zu Mehrkosten aufgrund höherer Stellenwerte kommen. Aufgrund des gesonderten, kurzfristigen Verfahrens - außerhalb des regulären Stellenschaffungsverfahrens - war eine tarifliche Bewertung der umgewidmeten Stellen teilweise noch nicht möglich. In Anlage 1 „Übersicht der unabweisbaren Stellenbedarfe 2027“ sind die Stellenwerte dargestellt. Sofern der Stellenwert mit „(A)“ gekennzeichnet ist, muss er noch verifiziert werden und steht insofern unter Vorbehalt.

In Abstimmung mit Ref. II soll die Besetzung der umgewidmeten Stellen, analog den Regelungen bei regulären Stellenschaffungen, ab 01.07.2027 möglich sein.

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 1 „Übersicht der unabweisbaren Stellenbedarfe 2027“ in der Spalte „Stellenkapazität (Vorschlag Umwidmung)“ aufgeführten Stellenbedarfe werden durch Umwidmung der in Anlage 2 „Deckungsstellen“ genannten Stellen gedeckt.

Die Stellen werden mit dem in Anlage 1 genannten Stellenwert ausgewiesen. Sofern der Stellenwert mit „(A)“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um den beantragten Stellenwert. In diesem Fall ist die Stellenbewertung ist noch nicht abgeschlossen, die Ausweisung im Stellenplan erfolgt unter dem Vorbehalt des Bewertungsergebnisses und wird gegebenenfalls im Nachgang angepasst.

Die Besetzung der in Anlage 1 aufgeführten Stellen ist, analog zum regulären Schaffungsverfahren, ab dem 01.07.2027 möglich.

II. Laufweg im DMS

III. Ref. II/Stadtrat (Haushaltsberatungen)

<Schlusszeichnung>

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