Beschlussvorlage OBM/035/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.11.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS)
Anlagen: 01 Diversity Check 02_ÄnderungssatzungSehenswürdigkeitenGebS2027_Entwurf 03_Übersicht über Änderungen SeGebS
Sachverhalt (kurz): Zum 1. Januar 2027 sollen die seit 2023 weitgehend unveränderten Tarife der städtischen Museen und Ausstellungshäuser angepasst werden. Ziel ist eine Einnahmensteigerung, die deutlich über die inflationsbedingte Anpassung hinausgeht. Für die Museen der Stadt Nürnberg werden dabei im Jahr 2027 Mehreinnahmen von rund 565.000 Euro, im Jahr 2028 von rund 650.000 Euro angesetzt. Nach Abzug der laufenden Kosten in Höhe von rund 100.000 Euro für die im Jahr 2028 geplante Einführung eines flächendeckenden digitalen Ticketings ändert sich bei den Museen der kassenwirksame positive Saldo auf rund 550.000 Euro. Für die Ausstellungshäuser des KunstKulturQuartiers werden rund 15.000 Euro jährlich zugrunde gelegt. Die Gebührenerhöhungen wurden in Abstimmung zwischen OBM Kultur, KuM, KuKuQ und Stk auf Grundlage der verfügbaren Erkenntnisse erarbeitet und kalkuliert. Insbesondere bei den Museen bestehen jedoch Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Besucherentwicklung und der Preiselastizität der Nachfrage nach den jeweiligen Kulturangeboten. Die Auswirkungen der Maßnahmen sind daher im Rahmen der Controllinggespräche zwischen Stk und den Kulturdienststellen engmaschig zu überprüfen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es werden in Abstimmung mit Stk im Bereich der städtischen Museen und der Ausstellungshäsuer in 2027 insgesamt Mehrerträge im Bereich von rund 580.000 Euro erwartet.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sehenswürdigkeitengebührensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. II-Stk
Beschlussvorschlag: Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) wird beschlossen.