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← Sitzung des Stadtrates (Etat) (19.11.2026)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage 2. BM/010/2026

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 19.11.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten

Anlagen: 1_TiergGebS_Satzungstext 2_A_1_Gegenüberstellung 2_A_2_Zoovergleich 3_TiergGebS_Anmeldung_StR_Beilage

Sachverhalt (kurz):

Für den Tiergarten sollen die Eintrittsgebühren angepasst werden. Letzmalig war dies im Februar 2026 der Fall.

Im Vergleich zu anderen deutschen Zoos bleibt die Preisstruktur des Tiergarten Nürnberg moderat.

Auch in Zukunft wird es für viele Gruppen der Nürnberger Bevölkerung reduzierte Gebühren und Ermäßigungen geben. Beispielhaft sei erwähnt, dass die Inhaberinnen und Inhaber eines Nürnberg-Passes eine Ermäßigung von über 50 % erhalten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sämtliche Gebühren werden von allen Besucherinnen und Besuchern unabhängig von den im AGG genannten Kriterien erhoben. Bei der Preisgestaltung werden die unterschiedlichen Lebenslagen berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. II/Stk

Beschlussvorschlag:

Der Erlass der beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (Tiergartengebührensatzung – TiergGebS) wird beschlossen.

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