Preistarif der Meistersingerhalle
Kultur-, Tagungs- und Kongresszentrum
gültig vom 01.01.2027 bis 31.12.2027
Preistarife der Meistersingerhalle
Die Mietpreise verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise setzen sich aus der Raummiete und einer Nebenkostenpauschale zusammen. Die Nebenkostenpauschale beinhaltet die Grundbeleuchtung, Standardbestuhlung (Reihenbestuhlung / Parlamentarische Bestuhlung), Klimatisierung und Standardreinigung. Zusätzliche Einrichtungen und Dienstleistungen werden lt. der am Tag der Veranstaltung gültigen Preisliste berechnet. Termine, Raumbelegungen, Bestuhlungsarten, technische Einrichtungen etc. sind mit der Verwaltung der Meistersingerhalle abzustimmen.
| Meistersingerhalle | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 4 Stunden | Verlängerungs- stunde | 1 Tag | ½ Tag | Ausstellungen in m2 | |||||||
| Großer Saal | EURO | EURO | EURO | EURO | EURO | ||||||
| Reihenbestuhlung Standard inkl. Rang (Reihe, 2.077) Bestuhlung Parlamentarisch Parkett Großes Foyer Kartenhöchstpreise unter 35 Euro über 35 Euro über 40 Euro über 55 Euro über 75 Euro über 100 Euro über 115 Euro Garderobendienst Ausstellung veranstaltungsbegleitend (bis 75 m2) | 9.600 9.600 4.200 4.200 5.650 6.300 7.300 8.400 8.900 9.600 950 | 370 370 370 Tagung á Stunde | 6 450 | ||||||||
| Kleiner Saal | EURO | EURO | EURO | EURO | |||||||
| Reihenbestuhlung Standard (Reihe, 520) Garderobendienst Ausstellung veranstaltungsbegleitend (bis 75 m2) | 1.250 500 | 220 500 | 2.800 à Stunde | 2.200 - | 6 á Stunde 450 | ||||||
| Konferenzräume | EURO | EURO | EURO | EURO | |||||||
| Konferenzraum 1 Konferenzraum 2 Konferenzraum 3 Konferenzraum 4 Konferenzraum 5 Konferenzraum 6 Konferenzraum 7 Meistersingerstüberl | 150 500 350 350 150 850 650 130 | 350 800 650 650 350 1.150 950 320 | 150 500 350 350 150 850 650 130 |
| Nebenkosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bestuhlung á Stuhl | á Stuhl | EURO | ||
| Parlamentarische Bestuhlung / Bankett Galabestuhlung Sonderbestuhlung Rang (Parlamentarisch oder Bankett) | 2,20 3,20 5,20 | |||
| Ausstattung gr. Saal | EURO | |||
| Molton – Backdrop Bühne Sidemasking 6m x 4m Molton – Akustikvorhänge Rang und Balkone (exkl. Montage) Grundpaket Punktzuganalage (max. 16 Einzelzüge) Grundpaket Punktzuganlage (inkl. 5 Einzelzüge) Jeder weitere Zug | 150 200 350 580 90 | |||
| Musikinstrumente | EURO | |||
| Orgel Flügel im großen Saal D – Steinway & Sons, 2,74m - 443 Hz (5) D – Steinway & Sons, 2,74m - 443 Hz (4) C – Steinway & Sons, 2,27m - 443 Hz Flügel im kleinen Saal D – Steinway & Sons, 2,74m - 443 Hz (3) Die Flügelstimmung erfolgt durch den am Veranstaltungstag gültigen Tarif und wird von unserer Vertragsfirma Piano Haid berechnet (Preis auf Anfrage). Die Orgelstimmung erfolgt durch unseren Vertragspartner Orgelbau Friedrich und wird durch die Meistersingerhalle abgerechnet. | 550 650 520 450 520 | |||
| Teleskophubsteiger pro Tag | EURO | |||
| Groß (Bedienung nach Absprache) Klein (Bedienung nach Absprache) | 150 90 | |||
| Sondernutzung der Foyers | EURO | |||
| Zusätzliche Einrichtung mit Stühlen und/oder Tischen, pro Nutzungstag Sitzplatz / Stehtisch | auf Anfrage 5 / 30 |
| Podeste & Mobiliar (á Stück, à Tag)* | EURO | ||
|---|---|---|---|
| Stehtisch / Tisch Podeste für Chor (20 cm, 40 cm, 60 cm Höhe), einschl. Auf- und Abbau) Höhenverstellbare Podeste (1m x 2m) (einschl. Auf- und Abbau) Rednerpult Rednerpult mit Mikrofon Flipchart Pinnwand Moderationskoffer Barhocker Sitzgruppe Podiumsdiskussion Referententisch inkl. Stuhl und Dreifachstecker Verkaufsfläche (Merchandising) – bis 10m2 kostenfrei Präsentation LED Bildschirm Tensatoren / Tendiflexband inkl. Pfosten Hinweisschild / Acrylglasständer * erhöhter Personalbedarf wird separat verrechnet | 30 30 40 35 75 30 30 45 25 150 30 150 100 15 10 | ||
| Ton-, Licht und Konferenztechnik | |||
| Lichttechnik | EURO | ||
| Ambiente Beleuchtung (farbiges Licht mit Szenenwechsel) | 450 | ||
| Tontechnik | |||
| Ton- und Konferenztechnik ist in der Hallenmiete nicht enthalten. Die Angebotserstellung, Einrichtung, Bedienung und Verrechnung im großen und kleinen Saal inkl. der Foyers erfolgt über die Meistersingerhalle. Gegebenenfalls wird der Auftrag an unseren Dienstleister PAVE weitergeleitet, die Abrechnung erfolgt generell über die Meistersingerhalle Kleiner Saal: Tonanlage MSH Mitnutzung durch Veranstalter Businesstarif Tonanlage mit Handmikrofon Konferenzräume: Die Beamer in den Konferenzräumen sind in der Grundmiete enthalten. Konferenzraum 6&7 Tonpaket bei Veranstaltungen bis zu zwei Stunden Tonpaket bei Veranstaltungen über zwei Stunden Handmikrofon kl. / gr. Saal Anmoderation 10-15 min Mitschnitt über Tonpult Mitschnitt über Raummikrofone | auf Anfrage 700 790 inklusive 250 390 150 150 250 |
| Versorgungs- und Serviceleistungen | EURO | ||
|---|---|---|---|
| Elektrotechnik Versorgungspaket Konzertproduktion (Schukosteckdose, Kraftstromanschluss inkl. Verbrauch) Stromverteiler Kosten Verlängerungskabel CEE Regiestunden Haustechnik Stromverlegung | 180 / Tag 30 10 85 / Std. | ||
| WLAN (offenes Netzwerk in beiden Sälen sowie in allen Konferenzbereichen) LAN-Netzwerk Anschluss (bis zu 1.000 Mbit Upload / Download) / tagespauschal Konferenzraum 6 & 7 kleiner Saal großer Saal Backstage & Abendkasse großer Saal | Kostenfrei 310 450 450 120 | ||
| Dienstleistungen | EURO | ||
| Brandschutzposten (2 Personen) Saal- und Kontrolldienst, Sicherheitsdienst (über unseren Vertragspartner Fa. Power, geltender Stundensatz s. Beiblatt) Garderobendienst pro Stunde und Person (Tagung/Kongress) Regiestunde des Hauspersonals Technik Regiestunde des Hauspersonals Veranstaltungsassistenz Vermittlung von Musiker*innen (Rahmenprogramm, 10 % d. Honorars) Sanitätsdienst (werden direkt vom Veranstalter beauftragt) Zusätzlicher Reinigungsservice Müllentsorgung | 390 auf Anfrage 40 85 55 auf Anfrage nach Aufwand nach Aufwand | ||
| Fahnen | EURO | ||
| Anbringen von Fahnen pro Mast für die Dauer der Veranstaltung (begrenzte Anzahl) / mind. 2 Fahnen der MSH müssen am jeweiligen Ensemble verbleiben. | 30 |
| Zusatzbestimmungen | |
|---|---|
| Die Veranstaltungszeit wird berechnet ab der Öffnung des Hauses für die Gäste, das ist i.d.R. 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Jede angefangene halbe Stunde wird mit 50 % einer Verlängerungsstunde berechnet. Bei Nutzung für Auf- bzw. Abbautage werden 75 % der jeweiligen Raumkosten berechnet. Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Reihenbestuhlung (Konzerte / Shows) werden vor Einlassbeginn 3 kostenfreie Stunden Aufbauzeit gewährt. Ebenso sind nach Ende der Veranstaltung 3 Stunden Abbauzeit kostenfrei. Jede weitere Stunde Auf- oder Abbauzeit wird mit 50% der jeweiligen Verlängerungsstunde berechnet. Bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Veranstaltungen in Form von Tagungen / Kongressen / Feiern etc. wird vor Einlassbeginn eine kostenfreie Stunde Aufbauzeit gewährt. Ebenso ist nach Ende der Veranstaltung eine Stunde Abbauzeit kostenfrei. Jede weitere Stunde Auf- oder Abbauzeit wird mit 50% der jeweiligen Verlängerungsstunde berechnet. Für jegliche Raumnutzung zwischen 01:00 Uhr und 06:00 Uhr wird pro Stunde ein Nachtzuschlag i.H.v. 100 % verrechnet. Für kurzfristige Verlängerungen der Nutzungszeiten (ab 5 Tage vor der Veranstaltung) wird ein Zuschlag i.H.v. 100 % auf die Kosten der betroffenen Auf- oder Abbau- bzw. Veranstaltungsstunde verrechnet. Finden mehrere gleichartige Veranstaltungen am selben Tag statt und wird für jede dieser Veranstaltungen ein besonderes Eintrittsgeld erhoben, so erfolgt die Preisberechnung gesondert für jede Veranstaltung. Am 01. Januar, 01. Mai und jeweils an den beiden Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen wird auf die Saalmiete, auf die Konferenzraummiete und auf die Foyermiete ein Zuschlag von 50 % erhoben, an den sonstigen gesetzlichen Feiertagen ein Zuschlag von 30 %. Bei starker Verschmutzung wird eine Sonderreinigung sowie die Müllentsorgung nach Aufwand verrechnet. Zusätzlich zu den genannten Tarifen wird die Mehrwertsteuer nach Maßgabe des am Veranstaltungstag geltenden gesetzlichen Steuersatzes erhoben. |
| Stornierungsbestimmungen | |
|---|---|
| Stornierungskosten fallen ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Terminzusage an. Diese betragen: im Großen und Kleinen Saal sowie den Foyers o bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme o bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Vertragssumme o weniger als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Vertragssumme in den Konferenzräumen 1-7 o bis 4 Monate vor Veranstaltung kostenfrei stornierbar o bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme o weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Vertragssumme |
Rabattierungen - Kriterien für Rabattierungen bei Überlassungsverträgen
- Geltungsbereich 1.1 Diese Regelungen gelten für Preisnachlässe auf Entgelte für die Überlassung von Veranstaltungsräumen der Meistersingerhalle. Sie werden nur wirksam, wenn sie im jeweiligen Angebot und im Überlassungsvertrag unter Angabe der Rabattgruppe, des Rabattgegenstands und der Rabatthöhe ausdrücklich ausgewiesen sind. 1.2 Die nachfolgenden Regelungen gelten für Überlassungsverträge, die ab dem ** geschlossen werden. Bereits abgeschlossene Überlassungsverträge bleiben unberührt. 2. Grundsätze 2.1. Ein Anspruch auf Gewährung eines Rabatts besteht nicht. Die Betreiberin entscheidet über die Rabattgewährung ausschließlich nach den nachstehenden, für vergleichbare Fälle einheitlich anzuwendenden Kriterien. 2.2. Rabattfähig sind ausschließlich die Grundmiete und die in dieser Richtlinie jeweils ausdrücklich benannten Entgeltbestandteile. Nicht rabattfähig sind insbesondere Entgelte für Personal, Sicherheitsleistungen, technische Dienstleistungen, Energie, Reinigung, Catering, Fremdleistungen, Abgaben sowie Aufschläge für kurzfristige Änderungen. 2.3. Rabatte sind nicht übertragbar und werden ausschließlich dem Vertragspartner des Überlassungsvertrags gewährt. Eine Barauszahlung oder nachträgliche Verrechnung mit anderen Forderungen ist ausgeschlossen. 2.4. Die in Ziff. 3 definierten Rabattgruppen I bis V sind nicht miteinander kombinierbar. Der Rabatt nach Rabattgruppe VI kann zusätzlich gewährt werden, weil er sich ausschließlich auf Ausstattungskosten bezieht. 2.5. Die Betreiberin dokumentiert für jede Rabattgewährung die einschlägige Rabattgruppe, die tatsächlichen Voraussetzungen, den rabattierten Entgeltbestandteil, den Prozentsatz und den Rabattbetrag. Eine Kombination mehrerer Rabattierungen ist ausgeschlossen. 3. Rabattgruppen Für die folgenden Rabattgruppen können Rabatte gewährt werden Rabattgruppe I Kombinationsbuchung Rabattgruppe II Ticketveranstaltungen im Großen Saal Rabattgruppe III Benefizveranstaltungen Rabattgruppe IV Regional tätige gemeinnützige Vereine Rabattgruppe V Nicht bespielte Zeiten bei mehrtägigen Veranstaltungen Rabattgruppe VI Ausstattung bei mehrtägigen Veranstaltungen 3.1. Kombinationsbuchung Bei zeitgleicher Überlassung von mindestens drei entgeltpflichtigen Veranstaltungsräumen erhält der Veranstalter einen Rabatt von 10% auf die Summe der Grundmieten dieser Veranstaltungsräume. Funktionsräume sowie unentgeltlich mitüberlassene Foyerflächen zählen nicht als Veranstaltungsräume. Ein Foyer zählt nur, wenn hierfür ein gesondertes Nutzungsentgelt vereinbart ist. 3.2. Ticketveranstaltungen im Großen Saal
Bei einer öffentlichen Ticketveranstaltung eines gewerblichen Fremdveranstalters im Großen Saal kann auf die Grundmiete einschließlich Bestuhlungskosten ein Rabatt nach folgender Staffel gewährt werden: Ticketbruttopreis je Eintrittskarte | Rabatt unter 35 Euro | 56,25 % über 35 Euro | 41,15 % über 40 Euro | 34,38 % über 55 Euro | 23,96 % über 75 Euro | 12,5 % über 100 Euro | 7,29 % über 115 Euro | 0 %
Maßgeblich ist der höchste vom Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung regulär angebotene Ticketbruttopreis ohne Vorverkaufs-, System-, Versand- und sonstige Zusatzgebühren. Der Veranstalter weist die Preisstruktur spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Textform nach. Nachträgliche Preisänderungen, die zu einer höheren Rabattstufe führen würden, bleiben unberücksichtigt.
3.3. Benefizveranstaltungen
Für eine Veranstaltung kann ein Rabatt von 20 % auf die Grundmiete gewährt werden, wenn mindestens 70 % des nach Abzug der unmittelbar veranstaltungsbezogenen, belegten Kosten verbleibenden Überschusses an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck weitergeleitet werden.
Der Veranstalter benennt den Begünstigten und den Verwendungszweck vor Vertragsschluss und weist die Weiterleitung spätestens sechs Wochen nach Veranstaltungsende durch geeignete Unterlagen nach. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, entfällt der Rabatt; der entsprechende Betrag wird nachberechnet.
3.4. Regional tätige gemeinnützige Vereine
Einem im Vereinsregister eingetragenen Verein kann ein Rabatt von 10 % auf die Grundmiete gewährt werden, wenn der Verein seinen Sitz im Stadtgebiet Nürnberg hat, seine Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid oder eine aktuelle Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid nachweist und die Veranstaltung unmittelbar einem steuerbegünstigten Satzungszweck dient.
Nicht ausreichend ist, dass der Verein lediglich Veranstalter oder Vermittler einer überwiegend gewerblichen Veranstaltung ist. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit knüpft an die selbstlose Förderung der Allgemeinheit an.
3.5. Nicht bespielte Zeiten bei mehrtägigen Veranstaltungen
Bei einer zusammenhängenden Überlassung von mindestens 3 Kalendertagen kann für volle, zwischen den Veranstaltungstagen liegende Zeiträume ohne Aufbau, Abbau, Proben, Besucherbetrieb oder sonstige Nutzung ein Rabatt auf das zeitanteilige Raumnutzungsentgelt gewährt werden.
Der Rabatt gilt nicht für Zeiten, in denen Räume oder Flächen für Aufbau, Abbau, Lagerung, Technik, Reinigung, Bewachung oder sonstige Leistungen vorgehalten oder genutzt werden. Personal- und Dienstleistungen bleiben von der Rabattierung ausgeschlossen.
3.6. Ausstattung bei mehrtägigen Veranstaltungen
Bei einer zusammenhängenden Überlassung von mindestens 3 Kalendertagen kann auf die Kosten der vereinbarten Ausstattung ein Rabatt von 20 % gewährt werden, soweit dieselbe Ausstattung ohne Unterbrechung für mehrere Veranstaltungstage bereitgestellt wird. Der Rabatt gilt nicht für Personal-, Transport-, Auf- und Abbau-, Wartungs-, Sicherheits- oder sonstige Dienstleistungskosten.